DE10037108A1 - Schneidevorrichtung - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schneidvorrichtung zur Zerkleinerung von Pflanzenteilen mit mindestens einer rotierbaren ersten Kreisscheibe 26 mit einer Umfangsscheibe 26', der mindestens eine Gegenschneide zugeordnet ist. Die Gegenschneide ist eine Umfangsschneide 28' einer rotierbaren zweiten Kreisscheibe 28. Die Schneidvorrichtung hat den Vorteil, daß die Pflanzen besonders schonend geschnitten werden. Die Pflanzen werden während des Schneidens nicht gequetscht, so daß wichtige Inhaltsstoffe oder Pflanzenteile während des Schneidens erhalten bleiben. Derart geschnittene Pflanzen eignen sich hervorragend für eine anschließende Extraktion ätherischer Öle oder sonstiger Inhaltsstoffe durch einen Preßvorgang o. ä.
Description
Die Erfindung betrifft eine Schneidvorrichtung zur Zerkleinerung von Pflanzen,
wie beispielsweise Kräuter, mit mindestens einer rotierbaren ersten Kreisscheibe
mit einer Umfangsschneide, der mindestens eine Gegenschneide zugeordnet ist.
Um aus Pflanzen, wie beispielsweise Kräutern, ein Extrakt zu gewinnen, werden
diese gepreßt. Bevor die Pflanzen in eine entsprechend Preßvorrichtung gefüllt
werden, müssen diese allerdings zerkleinert werden. Zu diesem Zwecke sind aus
dem Stand der Technik Schneidvorrichtungen bekannt, die eine rotierende
Kreisscheibe mit einer Umfangsschneide aufweisen. Jeder Kreisscheibe ist
mindestens eine Gegenschneide zugeordnet, die unbeweglich in der
Schneidvorrichtung angeordnet ist. Die rotierende Kreisscheibe grenzt im Bereich
ihres Umfangs an die Gegenschneide an, so daß die eingefüllten Pflanzen in
diesem Bereich durch die rotierende Umfangsschneide und die unbewegliche
Gegenschneide zerschnitten werden. Darüber hinaus weisen die bekannten
Schneidvorrichtungen eine Zuführeinrichtung zum Zuführen der Pflanzen in den
Schnittbereich auf. Die Zuführeinrichtungen umfassen beispielsweise rotierende
Walzen, zwischen denen die Pflanzen vorangetrieben werden.
Ein Nachteil der bekannten Schneidvorrichtungen besteht darin, daß die Pflanzen
sehr unsauber geschnitten werden, d. h. die Pflanzen werden zum Großteil
zwischen die rotierende Kreisscheibe und die Gegenschneide gezogen und
gequetscht und nicht in dem Punkt geschnitten, an dem die Schneiden
zusammenlaufen, so daß bereits beim Schneiden der Pflanzen wichtige
Inhaltsstoffe und Pflanzenteile verlorengehen. Auch die Zuführeinrichtungen der
bekannten Schneidvorrichtungen üben Druck auf die Pflanzen aus, so daß diese
schon vor dem Schneidvorgang einen Teil ihrer Inhaltstoffe ausscheiden.
Insbesondere beim sogenannten Häckseln von Kräutern gehen bis zu 60% der
ätherischen Öle oder anderer Pflanzeninhaltsstoffe verloren, die somit beim
eigentlichen Extrahieren in einem nachfolgenden Preßvorgang nicht mehr zur
Verfügung stehen.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, eine
Schneidvorrichtung zur Zerkleinerung von Pflanzen zu schaffen, die ein
schonendes Schneiden derselben ermöglicht, ohne daß wichtige Inhaltsstoffe der
Pflanzen verlorengehen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß anhand der im
Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale. Vorteilhafte Ausführungsformen der
Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Schneidvorrichtung zur Zerkleinerung von Pflanzen weist
mindestens eine erste rotierende Kreisscheibe mit einer Umfangsschneide auf. Der
Kreisscheibe ist mindestens eine Gegenschneide zugeordnet, wobei die
Gegenschneide eine Umfangsschneide einer zweiten rotierenden Kreisscheibe ist.
Die beiden Kreisscheiben berühren sich seitlich im Bereich der Scheibenränder, so
daß sich die beiden Scheiben streifend gegeneinander bewegen. Beim Schnitt
rotieren beide Kreisscheiben, so daß die Schneidvorrichtung in der Art einer
Schere arbeitet.
Durch die erfindungsgemäße Schneidvorrichtung werden die Pflanzen besonders
schonend geschnitten. Dies beruht darauf, daß aufgrund der Rotation beider
Kreisscheiben kaum Pflanzenteile zwischen die aneinander angrenzende Flächen
der beiden Kreisscheiben geraten, wo sie gequetscht würden. Selbst wenn
vereinzelte Pflanzenteile in diesen Bereich geraten, so verweilen sie dort nicht
dauerhaft, da sich die Grenzfläche an der zweiten Kreisscheibe durch die Rotation
beider Kreisscheiben stets ändert. Im Rahmen einer kompletten Umdrehung
vollzieht sich somit ein Selbstreinigungseffekt, der auf einem Abschaben der an
der Grenzfläche einer Kreisscheibe angepreßten Pflanzenteile durch die
Umfangsschneide der anderen Kreisscheibe beruht. Auf diese Weise wird
verhindert, daß eine Lücke zwischen den Kreisscheiben entsteht, wodurch die
danach zu schneidenden Pflanzen ebenfalls zwischen die aneinander
angrenzenden Flächen geraten und gequetscht würden.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schneidvorrichtung weist die erste Kreisscheibe umfangsseitige Schneidzähne
auf, zwischen denen Zahnlücken ausgebildet sind. Durch diese sägezahnförmige
Ausbildung des Umfangs der ersten Kreisscheibe wird erreicht, daß die
eingebrachten Pflanzen von den vorstehenden Schneidzähnen erfaßt werden, um
diese in den Schnittbereich der Schneidevorrichtung zu transportieren. Somit
übernimmt die zweite Kreisscheibe neben der Schneidefunktion auch eine
Zuführfunktion, so daß auf die Zuführeinrichtungen nach dem Stand der Technik
zum Teil verzichtet werden kann. Der Verlust an wichtigen Inhaltsstoffen, der bei
den bekannten Einrichtungen auftritt, kann somit verringert werden.
In einer weiteren Ausführungsform sind die Kreisscheiben kegelstumpfförmig
ausgebildet. Die Schneidkante wird somit von dem Rand der Grundflächen der
kegelstumpfförmigen Kreisscheiben gebildet. Die erste und die zweite
Kreisscheibe grenzen derart aneinander an, daß sich deren Grundflächen in einem
randseitigen Bereich berühren. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß die
Schneidkante selbst bei einem Abrieb an den Berührungsflächen der
Kreisscheiben nicht stumpf wird, es besteht vielmehr ein Selbstschärfungseffekt.
Darüber hinaus können die Kreisscheiben herausgenommen und an der
Grundfläche nachgeschliffen werden.
Vorteilhafterweise können die Kreisscheiben gegensinnig rotieren, so daß die
eingebrachten Pflanzen von beiden Kreisscheiben in Richtung des Schnittpunktes
bewegt werden, an dem die beiden Schneiden zusammenlaufen.
Damit möglichst keine Pflanzenteile zwischen die aneinander angrenzenden
Flächen der Kreisscheiben geraten, sollten die ersten und die zweiten
Kreisscheiben mit der gleichen Umfangsgeschwindigkeit rotieren, so daß die
relative Bewegung der gegensinnig rotierenden Kreisscheiben im Bereich der
aneinander angrenzenden Flächen gering ist. Dadurch wird verhindert, daß eine
mit einer größeren Umfangsgeschwindigkeit rotierende Kreisscheibe Pflanzenteile
zwischen die aneinander angrenzenden Flächen zieht und an der langsameren
Kreisscheibe vorbeidrückt.
Vorteilhafterweise ist der Durchmesser der ersten Kreisscheibe mindestens
doppelt so groß wie der Durchmesser der zweiten Kreisscheibe. Auf diese Weise
bieten die ersten Kreisscheiben eine größere Aufnahmekapazität für die in den
Schnittbereich zu transportierenden Pflanzen.
In einer weiteren Ausführungsform der Schneidvorrichtung ist die zweite
Kreisscheibe dicker als die erste Kreisscheibe ausgebildet. Die zweite
Kreisscheibe, die in erster Linie dem Schneiden der Pflanzen dient, kann somit
häufiger nachgeschliffen werden. Außerdem kann die zweite Kreisscheibe aus
einem weicheren Material gefertigt sein, so daß der zweiten Kreisscheibe der
Selbstschärfungseffekt durch Abrieb zugute kommt.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schneidvorrichtung sind mehrere erste und zweite Kreisscheiben vorgesehen, die
auf einer ersten bzw. zweiten Antriebswelle angeordnet sind, wobei der Abstand
zwischen den ersten bzw. den zweiten Kreisscheiben einstellbar ist. Die
Kreisscheiben können demzufolge auf den Antriebswellen verschoben werden,
um den Abstand untereinander zu verringern oder zu erhöhen. Dadurch kann die
Schneidvorrichtung auf verschiedene Schnittgrößen eingestellt werden.
Zweckmäßigerweise weist die Schneidvorrichtung ein Gehäuse auf, in dem die
Kreisscheiben angeordnet sind. Darüber hinaus sind in dem Gehäuse eine im
wesentlichen nach oben weisende Einlaßöffnung zum Einfüllen der Pflanzen und
eine im wesentlichen nach unten weisende Auslaßöffnung zum Auswerfen der
Pflanzen vorgesehen. Das Gehäuse verhindert ein seitliches Auswerfen der
geschnittenen Pflanzen und schützt die Bedienungsperson vor Verletzungen.
In einer weiteren Ausführungsform der Schneidvorrichtung ist die Einlaßöffnung
derart in dem Gehäuse angeordnet, daß die eingefüllten Pflanzen zuerst zu den
ersten Kreisscheiben gelangen. Dies wird beispielsweise dadurch erreicht, daß die
Einlaßöffnung nur unmittelbar oberhalb der ersten Kreisscheiben liegt, so daß die
Pflanzen nach unten auf die ersten Kreisscheiben aber nicht auf die zweiten
Kreisscheiben gelangen. Zum Abdecken der zweiten Kreisscheiben kann
innerhalb der Einlaßöffnung ein Abdeckelement angeordnet sein. Diese und
andere Anordnungen haben den Zweck, daß die zu schneidenden Pflanzen
kontinuierlich mittels der ersten Kreisscheiben in den Schnittbereich befördert
werden, ohne daß ein Stau entsteht.
Um das Bedienungspersonal vor Verletzungen zu schützen und eine hohe
Füllmenge zu gewährleisten, weist die Schneidvorrichtung vorteilhafterweise
einen Beschickungsschacht auf, der der Einlaßöffnung vorangestellt ist.
Zweckmäßigerweise ist unterhalb der Auslaßöffnung ein entnehmbarer
Auffangbehälter angeordnet, der nach dem Schneiden zu einer weiteren
Verarbeitungsanlage transportiert werden kann.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles unter
Bezugnahme auf die beigefügten Figuren näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung in
geschnittener Darstellung,
Fig. 2 eine Ansicht entlang der Schnittline A-A von Fig. 1 und
Fig. 3 eine Ansicht entlang der Schnittline B-B von Fig. 2.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung in
geschnittener Darstellung. Die erfindungsgemäße Schneidvorrichtung weist ein
Gehäuse 2 auf, das mit einer nach oben weisenden Einlaßöffnung 4 und einer nach
unten weisenden Auslaßöffnung 6 versehen ist. Die Einlaßöffnung 4 wird
randseitig von den Wänden 8 eines Beschickungsschachtes umschlossen. Das
Gehäuse 2 ist mittels eines Gestells 10 über einer Abstellfläche 12 angeordnet.
Innerhalb des Gestells 10 ist ein Auffangbehälter 14 angeordnet, dessen Öffnung
sich unterhalb der Auslaßöffnung 6 des Gehäuses 2 befindet. Die Pflanzen (nicht
dargestellt) werden in den Beschickungsschacht gefüllt und gelangen durch die
Einlaßöffnung 4 in das Gehäuse 2, wo sie geschnitten werden. Die zerkleinerten
Pflanzen 16 fallen anschließend durch die Auslaßöffnung 6 in den
Auffangbehälter 14, der danach entnommen werden kann, um die zerkleinerten
Pflanzen 14 zur Weiterverarbeitung abzutransportieren.
Im folgenden wird der Aufbau der Schneidvorrichtung innerhalb des Gehäuses 2
eingehender erläutert. Quer zur Einschubrichtung der Pflanzen (nicht dargestellt)
erstrecken sich eine erste und eine zweite Antriebswelle 18 bzw. 20 durch das
Gehäuse 2 parallel zueinander (Fig. 2). Die beiden Antriebswellen 18, 20 sind
beidseitig in den Wänden des Gehäuses 2 gelagert, und werden jeweils über einen
an dem Gestell 10 befestigten Motor 22 bzw. 24 angetrieben. Es ist allerdings
auch möglich, die Antriebswellen 18, 20 einseitig zu lagern und/oder beide
Antriebswellen 18, 20 über einen gemeinsamen Motor anzutreiben, wobei eine
entsprechende Übersetzung für eine der beiden Antriebswellen 18, 20 vorgesehen
sein sollte, um gleiche Umfangsgeschwindigkeiten der nachfolgend beschriebenen
Kreisscheiben zu erzielen.
Auf der ersten Antriebswelle 18 sind vier "erste" Kreisscheiben 26 äquidistant
angeordnet. Die ersten Kreisscheiben 26 sind kegelstumpfförmig ausgebildet, so
daß an deren Umfang jeweils eine Umfangsschneide 26' ausgebildet ist. Auf der
zweiten Antriebswelle 20 sind vier "zweite" Kreisscheiben 28 mit dem selben
Abstand zueinander angeordnet, die ebenfalls kegelstumpfförmig ausgebildet
sind, so daß auch diese jeweils eine Umfangsschneide 28' aufweisen. Die
kegelstumpfförmigen zweiten Kreisscheiben 28 sind bezüglich der
kegelstumpfförmigen ersten Kreisscheiben 26 allerdings in entgegengesetzter
Richtung orientiert. Die ersten Kreisscheiben 26 haben eine Durchmesser a, der
größer ist als der Durchmesser b der zweiten Kreisscheiben 28, allerdings ist die
Dicke c der ersten Kreisscheiben 26 kleiner als die Dicke d der zweiten
Kreisscheiben 28 (Fig. 1). Die einander zugeordneten ersten und zweiten
Kreisscheiben 26, 28 sind axial zueinander versetzt angeordnet und die
Durchmesser a und b sowie der Abstand e zwischen<den Antriebswellen 18, 20
sind derart ausgelegt, daß jeweils die Grundfläche einer kegelstumpfförmigen
ersten Kreisscheibe 26 und jeweils die Grundfläche einer kegelstumpfförmigen
zweiten Kreisscheibe 28 im Bereich ihrer Ränder aneinander angrenzen. Um
unterschiedliche Schnittgrößen zu ermöglichen, sind die Kreisscheiben 26 bzw. 28
auf den Antriebswellen 18 bzw. 20 verschiebbar angeordnet, so daß der Abstand e
zwischen den Kreisscheiben 26 bzw. 28 verändert werden kann.
Fig. 3 zeigt einen Schnitt entlang der Schnittlinie B-B in Fig. 2. Anhand der Pfeile
ist veranschaulicht, daß sich die Kreisscheiben 26, 28 derart gegensinnig bewegen,
daß die eingebrachten Pflanzen (nicht dargestellt) von beiden Kreisscheiben 26, 28
in Richtung des Schnittbereiches bewegt werden. Die erste Kreisscheibe 28 weist
umfangsseitige Schneidzähne 28" auf, zwischen denen Zahnlücken 28'''
ausgebildet sind. Diese sägezahnförmige Ausbildung des Umfangs ermöglicht,
daß die durch die Einlaßöffnung 4 eingebrachten Pflanzen (nicht dargestellt)
zwischen den vorstehenden Schneidzähnen 28" innerhalb der Zahnlücken 28'''
erfaßt werden, um diese in den Schnittbereich der Schneidvorrichtung zu
transportieren. Um eine gleichmäßige und kontinuierliche Pflanzenzufuhr in den
Schnittbereich zu ermöglichen, ist die Einlaßöffnung 4 lediglich oberhalb der
ersten Kreisscheiben 26 angeordnet, wohingegen die zweiten Kreisscheiben 28
durch einen Teil 2' des Gehäuses 2 gegenüber dem Beschickungsschacht
abgedeckt sind.
Claims (12)
1. Schneidvorrichtung zur Zerkleinerung von Pflanzenteilen mit mindestens einer
rotierbaren ersten Kreisscheibe (26) mit einer Umfangsschneide (26'), der
mindestens eine Gegenschneide zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gegenschneide eine Umfangsschneide (28') einer rotierbaren zweiten
Kreisscheibe (28) ist.
2. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste
Kreisscheibe (26) umfangsseitige Schneidzähne (26") aufweist, zwischen
denen Zahnlücken (26''') ausgebildet sind.
3. Schneidvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kreisscheiben (26, 28) kegelstumpfförmig ausgebildet
sind, wobei die erste und die zweite Kreisscheibe (26, 28) mit deren
Grundflächen randseitig aneinander angrenzen.
4. Schneidvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kreisscheiben (26, 28) gegensinnig rotierbar sind.
5. Schneidvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste und die zweite Kreisscheibe (26, 28) derart
rotierbar sind, daß sie die gleiche Umfangsgeschwindigkeit haben.
6. Schneidvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Durchmesser der ersten Kreisscheibe (26) mindestens
doppelt so groß wie der Durchmesser der zweiten Kreisscheibe (28) ist.
7. Schneidvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Kreisscheibe (28) eine größere Dicke als die
erste Kreisscheibe (26) hat.
8. Schneidvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere erste und zweite Kreisscheiben (26, 28)
vorgesehen sind, die auf einer ersten bzw. zweiten Antriebswelle (18, 20)
angeordnet sind, wobei der Abstand (f) zwischen den ersten bzw. den zweiten
Kreisscheiben (26 bzw. 28) einstellbar ist.
9. Schneidvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schneidvorrichtung ein Gehäuse (2) aufweist, in dem
die Kreisscheiben (26, 28) angeordnet sind und das eine im wesentlichen nach
oben weisende Einlaßöffnung (4) und eine im wesentlichen nach unten
weisende Auslaßöffnung (6) aufweist.
10. Schneidvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einlaßöffnung (4) derart in dem Gehäuse (2) angeordnet sind, daß die
Pflanzenteile zuerst zu den ersten Kreisscheiben (26) gelangen.
11. Schneidvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schneidvorrichtung einen Beschickungsschacht
aufweist, der der Einlaßöffnung (4) vorangestellt ist.
12. Schneidvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß unterhalb der Auslaßöffnung (6) ein entnehmbarer
Auffangbehälter (14) angeordnet ist.
Priority Applications (2)
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DE2000137108 DE10037108A1 (de) | 2000-07-27 | 2000-07-27 | Schneidevorrichtung |
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Publications (1)
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DE10037108A1 true DE10037108A1 (de) | 2002-02-21 |
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Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE2000137108 Withdrawn DE10037108A1 (de) | 2000-07-27 | 2000-07-27 | Schneidevorrichtung |
Country Status (2)
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EP (1) | EP1190774A3 (de) |
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EP1190774A3 (de) | 2002-04-10 |
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