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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein optisches Kabel, das in einem
Kanal- oder Rohrsystem installierbar ist.
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Kanal-
oder Rohrsysteme, insbesondere Abwasserkanalsysteme beziehungsweise
Abwasserrohrsysteme werden häufig
zur Verlegung von beispielsweise Glasfaserkabelnetzen für Telekommunikationszwecke
genutzt. Dabei werden oftmals Sanierungsarbeiten oder Reparaturmaßnahmen
mit der Verlegung eines solchen Kabelnetzes kombiniert. Insgesamt
läßt sich
auf diese Weise insbesondere in städtischen Gebieten eine kostengünstige nachträgliche Verlegung
von optischen Kabelnetzen realisieren.
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In
EP 0 942 504 A1 ist
ein Verfahren beschrieben zur Befestigung von Kabeln in Kanal- oder Rohrsystemen.
Das Kabel wird zwischen zwei Kanaleinstiegen an Abspannpunkten abgespannt,
so daß es
im oberen Bereich eines horizontal verlaufenden Abwasserrohrs verläuft. Dabei
kann sich in Teilbereichen des horizontal verlaufenden Abwasserrohrs
ein Durchhang des Kabels einstellen. Das Kabel wird in den Schächten der
jeweiligen Kanaleinstiege verankert.
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Da
nach der genannten Technik in horizontal verlaufenden Abwasserrohren
Befestigungselemente vergleichsweise umständlich zu montieren sind, werden
dort möglichst
keine Befestigungselemente vorgesehen oder das Kabel beim größten Durchhang unterstützt. Durch
die Erdschwerkraft und eine begrenzte maximal zulässige Zugkraft
auf das gesamte Kabel ist bei einer derartigen Verlegekonstruktion
im allgemeinen wegen des zunehmenden Gewichts des Kabels nur eine
bestimmte maximale Faseranzahl für das
zu verlegende optische Kabel möglich,
so daß der
Durchhang des Kabels infolge des Gewichts nicht zu groß wird.
Durch einen zu großen
Durchhang können
die Fließeigenschaften
im Kanal- oder Rohrsystem nachteilig beeinflußt werden. Ist die Zugkraft
höher als
die maximal zulässige
Zugkraft, können
infolge der Belastung die Übertragungseigenschaften des
Kabels negativ beeinflußt
werden.
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Die
Druckschrift
DE 2948757 betrifft
einen verstärkten
optischen Faserleiter, der von einer nachgiebigen Umkleidung umgeben
ist. Die Umkleidung ist von einer Schicht aus Stahldrähten umgeben,
die ihrerseits von einer äußere Umkleidung
aus synthetischem Gummi bedeckt ist. Bei Verwendung eines Kabel
mit derartigen verstärkten
optischen Faserleitern wird das Auftreten von Mikrobiegungen weitestgehend
verhindert.
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Die
Druckschrift
DE 19642542
A1 betrifft eine Vorrichtung sowie ein Verfahren zur Herstellung eines
metallischen Röhrchens
für Lichtwellenleiter. Dabei
wird ein mit mindestens einem Lichtwellenleiter zu bestückendes,
metallisches Röhrchen
nach dem Verschweißen
seiner Bandkanten zur Querschnittsformung gewalzt.
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Die
Druckschrift
DE 3804419
A1 betrifft ein Hochspannungskabel mit integrierten optischen Übertragungselementen.
Um Lichtwellenleiter der optischen Übertragungselemente vor mechanischer Beschädigung und
zu hohen Temperaturen zu schützen,
sind sie von einem inneren schlauchartigen Element aus einem mechanisch
und temperaturstabilen Spritzgusswerkstoff umschlossen. Das innere schlauchartige
Element ist von einem äußeren schlauchartigen
Element umgeben, das aus einem höchstmolekularen
Polyester besteht.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein optisches Kabel anzugeben,
das in einem Kanal- oder Rohrsystem mit vergleichsweise geringem Aufwand
verlegt werden kann, ohne daß infolge
der Verlegung die Übertragungseigenschaften
des optischen Kabels wesentlich beeinflußt sind.
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Die
Aufgabe betreffend das optische Kabel wird gelöst durch ein optisches Kabel
mit einem in Längsrichtung
des Kabels verlaufenden Kernelement, das einen geschlossenen Innenraum
bildet, in dem wenigstens ein optisches Übertragungselement angeordnet
ist, mit Verstärkungselementen,
die längszugfest
und querdruckfest ausgeführt
sind, die in Umfangsrichtung des Kernelements nebeneinander angeordnet
sind und in Längsrichtung
des Kernelements verlaufen und die im Verbund das Kernelement in
Umfangsrichtung umgeben, mit einem Halteelement, das die Verstärkungselemente
umgibt und in radialer Richtung des Kabel lagefixiert, und bei dem
die Verstärkungselemente
durch das Kernelement in radialer Richtung lagepositioniert sind
und derart angeordnet sind, daß diese
sich linienartig in Längsrichtung
kontaktieren und unter Querdruck gegenseitig in Umfangsrichtung
lagefixieren.
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Das
erfindungsgemäße Kabel
zeichnet sich insbesondere durch eine große Querdruckfestigkeit und
eine hohe Zugfestigkeit bei einem vergleichsweise geringem Gewicht
und guter Flexibiität
aus. Das Kanal- oder Rohrsystem weist beispielsweise eine Knickstelle
oder Abzweigestelle auf, an der sich zwei unterschiedliche Längsrichtungen
des Kanal- oder Rohrsystems schneiden. An einer solchen Knickstelle
beziehungsweise Abzweigestelle oder Einstiegsstelle wird das abgespannte
Kabel einer vergleichsweise großen
Querdruckkraft ausgesetzt, die sich als resultierende Kraft aus
der Zugkraft zur Abspannung des Kabel ergibt. Dadurch ist eine vergleichsweise hohe
Querdruckfestigkeit des Kabels gefordert.
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Eine
Biegelinie des an der Umlenkstelle gebogenen Kabels ist dabei in
der Mitte des symmetrisch aufgebauten Kabels angeordnet. Die Verstärkungselemente
nehmen dabei sowohl die Zugkraft als auch die resultierende Querkraft
auf. Die Verstärkungselemente
sind derart angeordnet, daß sie
sich unter Querdruck gegeneinander abstützen und damit ein querdruckstabiles "Gewölbe" bilden. Dadurch
ist es möglich,
daß ein
Großteil
der resultierenden Querkraft nicht an das Kernelement weitergeleitet
wird. Die Verstärkungselemente
sind vorteilhaft kreisförmig
ausgebildet. Ebenso ist das Kernelement vorteilhaft kreisförmig ausgebildet,
so daß eine
wirksame Aufnahme der Querdruckkraft in das Kabel erfolgen kann.
Durch eine wirksame Ableitung der resultierenden Querdruckkraft
werden in dem Innenraum des Kernelements enthaltene Lichtwellenleiter
keiner Querdruckkraft ausgesetzt. Dadurch werden insbesondere deren Übertragungseigenschaften
nicht durch Verformung oder ähnliches
negativ beeinflußt.
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Zur
Fixierung der Verstärkungselemente
in radialer Richtung des Kabels ist ein Halteelement vorgesehen.
Das Halteelement ist beispielsweise in Form eines stabilen Kabelmantels
gebil det, der die Verstärkungselemente
formschlüssig
umschließt. Dadurch
werden die Verstärkungselemente
durch den nicht formbaren Kabelmantel, der beispielsweise aus Kunststoff
(HDPE) gebildet ist, zusammengehalten. Die Verstärkungselemente sind beispielsweise
in Form von Bewehrungsdrähten
ausgeführt.
Der Kabelmantel wird bei der Fertigung so aufgebracht, daß die Außenseite
der Bewehrungsdrähte
beziehungsweise der Verstärkungselemente
in dem Kunststoff so weit wie möglich
eingebettet sind und somit auch bei Punktbelastung das querdruckstabile "Gewölbe" erhalten bleibt.
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Desweiteren
können
die Verstärkungselemente
auch als Verbund zusammengehalten werden, indem statt eines Kabelmantels
ein weiteres Verstärkungselement
vorgesehen ist, das in Längsrichtung
des Kabels unter Druck spiralförmig
aufgewickelt ist. Eine derartiges weiteres Verstärkungselement in Form einer
Spirale ist beispielsweise direkt auf die Verstärkungselemente aufgewickelt.
Dabei ist die Steigung dieser Spirale möglichst klein zu wählen, um
eine hohe Querdruckfestigkeit und eine optimale Flexibilität in der
Umlenkung, beispielsweise an einer Abzweigestelle des Kanal- oder
Rohrsystems, zu erreichen. Kleine Biegeradien sind außerdem für die Installation
beispielsweise in Abwasserkanälen von
sehr großem
Vorteil. Durch die meist sehr beengende Bauweise in den Einstiegsschächten ist
meist nur wenig Platz für
ein vergleichsweise steifes Kabel, das einen großen Biegeradius erfordert.
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In
einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Kabels
weist dieses mehrere nebeneinander angeordnete Kernelemente auf,
in denen jeweils ein optisches Übertragungselement
angeordnet ist, wobei die Kernelemente jeweils durch Verstärkungselemente
umgeben sind. Je Kernelement sind die Verstärkungselemente durch einen
jeweiligen Kabelmantel umgeben und fixiert. Die jeweiligen Kabelmäntel sind
miteinander verbunden, so daß das
optische Kabel bandförmig
ausgebildet ist. Mit einem derartigen Kabel kann eine vergleichsweise
hohe Anzahl von optischen Übertragungselementen
in dem Kabel vorgesehen werden. Bei ei ner Installation eines derartigen
kompakten Flachkabels in einem Kanal- oder Rohrsystem sind somit
die Fließeigenschaften
des Wassers in dem Kanal- oder Rohrsystem nicht wesentlich beeinflußt.
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In
einer Ausführungsform
eines solchen Kabels sind die Kabelmäntel durch einen jeweiligen Steg
miteinander verbunden. In einer weiteren Ausführungsform eines derartigen
Kabels sind die Kabelmäntel
derart miteinander verbunden und die Kernelemente derart angeordnet,
daß zwickelförmige Bereiche
zwischen den jeweiligen Kernelementen entstehen. Bei der letzteren
Ausführung
des Kabels können
insbesondere Abmessungen, Volumen und vor allem das Gewicht relativ
gering gehalten werden.
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Weitere
vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten
Figuren, die jeweils Ausführungsbeispiele
der Erfindung darstellen, näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 einen
schematischen Querschnitt eines Kanalsystems mit einem installierten
Kabel,
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2 einen
Ausschnitt des Kanalsystems gemäß 1,
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3 eine
Querschnittdarstellung eines optischen Einzelkabels,
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4 und 5 jeweils
Querschnittdarstellungen eines optischen Kabels mit mehreren Kernelementen,
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6 eine
Querschnittdarstellung eines Umlenkbogens,
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7 eine
Detaildarstellung einer Befestigung zur Abspannung eines Kabels,
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8 und 9 jeweils
Darstellungen einer Befestigungsplatte zur Abspannung eines Kabels.
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1 zeigt
in einer Querschnittdarstellung eine Anordnung eines Kabels 4 in
einem Kanalsystem 1, bei dem das Kabel 4 jeweils
zwischen zwei Kanaleinstiegen beziehungsweise Schachteingängen 2 abgespannt
ist. Das Kanalsystem 1 weist Knickstellen beziehungsweise
Abzweigestellen K auf, an der sich jeweils zwei unterschiedliche
Längsrichtungen
ZA1 und ZA2 des Kanalsystems 1 schneiden. An der jeweiligen
Abzweigestelle K ist ein Umlenkbogen 12 vorgesehen, über den
das Kabel 4 geführt
ist. Zwischen den Abzweigestellen K verläuft das Kabel 4 entlang
einer oberen Wand des Rohrs 3. In dem Kanalsystem 1 sind
beispielsweise mehrere Kabel 4 parallel nebeneinander verlegt.
Eine parallele Verlegung von mehreren Einzelkabeln hat dabei den
Vorteil, daß aus
Kostenersparnis nur so viele Kabel verlegt werden müssen, wie
an Lichtleitfasern wirklich gebraucht werden. Bei einem entsprechenden
Bedarf können
zusätzliche
Kabel jederzeit nachgezogen werden.
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Es
wird dabei vorzugsweise eine Kabelüberlänge im jeweiligen Einstiegsschacht
unterhalb des Schachthalses ringförmig abge legt. Dabei entstehen für jedes
Kabel getrennt Kabelüberlängenschlaufen 6.
Dabei ist es empfehlenswert, die Überlänge für jedes Kabel einzeln und getrennt
abzulegen. Dadurch ist jedes Kabel separat zu handhaben, einzeln
zu spannen und bei Bedarf für
die sogenannte Anschneidtechnik (mid-span-access) zugänglich und relativ
einfach zur Herstellung einer Verbindung vorzubereiten. Es können dadurch
insbesondere Abzweigungsmuffen oder Verbindungsmuffen 7 mit
relativ kleiner Baugröße eingesetzt
werden, die sowohl im Einstiegsschacht 2 als auch in einer
Straße
oder in einem Gehweg installiert werden können.
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Jedes
einzelne Kabel ist an Abspannpunkten 18 abgespannt. Diese
sind beispielsweise in Form von Ösen
gebildet, die als ein Gegenlager für die Abspannung wirken. Über eine
Querbohrung 11 oder ein vorab installiertes Rohr wird das
entsprechende Kabel zu einem Teilnehmer 10 abgezweigt.
Die Verbindung zu dem Teilnehmer 10 wird über eine
oberirdische Muffe 8 hergestellt.
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3 zeigt
den Aufbau eines erfindungsgemäßen Kabels
im Querschnitt. Das Kabel 23 weist ein in Längsrichtung
des Kabels verlaufendes Kernelement 25 auf, das einen geschlossenen
Innenraum bildet, in dem Lichtwellenleiter 24 angeordnet
sind. Es sind Verstärkungselemente 26 vorgesehen,
die insbesondere längszugfest
und querdruckfest ausgeführt
sind und die in Umfangsrichtung des Kabels 23 nebeneinander
angeordnet sind. Die in Längsrichtung
verlaufenden Verstärkungselemente
umgeben im Verbund das Kernelement 25 in Umfangsrichtung. Die
Verstärkungselemente 26,
die beispielsweise in Form von Bewehrungsdrähten oder Strahldrähten ausgeführt sind,
berühren
beziehungsweise kontaktieren sich linienartig in Längsrichtung.
Sie lagefixieren sich damit unter Querdruck gegenseitig in Umfangsrichtung.
Wirkt auf das Kabel 23 eine Querdrucckraft 20 infolge
einer Längszugkraft 19,
so stützen
sich die Verstärkungselemente
gegenseitig aneinander ab und bilden so ein stabiles "Gewölbe". Die Verstärkungselemente 26 sowie
der Außendurchmesser
des Kernelements 25 sind dazu mit dementsprechend niedriger
Toleranz gefertigt. Sowohl die Verstärkungselemente 26 als
auch das Kernelement 25 sind dazu kalibriert. Die Verstärkungselemente 26 stellen
außerdem
vorteilhaft einen wirksamen Schutz beispielsweise gegenüber Nagetierverbiß her.
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Die
Verstärkungselemente 26 nehmen
sowohl die erforderliche Längskraft
als auch den resultierenden Querdruck auf. Dadurch werden das Kernelement
und die darin enthaltenen Lichtwellenleiter nicht infolge des Querdrucks,
beispielsweise an einer Knickstelle des Kanalsystems, deformiert.
Die Anordnung der Verstärkungselemente 26 wird
beispielsweise durch einen gespritzten, nicht formbaren Kabelmantel
aus Kunststoff (HDPE) gesichert. Dabei sind die zwickelförmigen Bereiche
zwischen den Verstärkungselementen 26 vollständig gefüllt. Es
ist für eine
fertigungsseitige Lagesicherung der Verstärkungselemente 26 auch
möglich,
diese teilweise in den Kunststoff des Kabelmantels 27 einzubetten.
Dabei werden die Verstärkungselemente 26 im äußeren Drittel
vom Kunststoff umspritzt.
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Die
Verstärkungselemente 26 können alternativ
oder zusätzlich
auch durch eine Spirale zusammengehalten werden, die in 3 nicht
dargestellt ist. Diese kann unmittelbar vor der Kabelinstallation auf
das Kabel oder direkt auf die Verstärkungselemente beziehungsweise
Bewehrungsdrähte
aufgewickelt werden. Dabei ist die Steigung der Spiralwindungen
vorteilhaft möglichst
klein zu wählen.
Damit ist eine hohe Querdruckfestigkeit bei optimaler Flexibilität gesichert.
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Die
Lichtwellenleiter sind vorteilhaft in einem Kernelement 25 angeordnet,
das eine gewisse Querdruckstabilität aufweist. Das Kernelement
kann dadurch Restkräfte,
die bei Ausübung
eines Querdrucks nicht vollkommen durch die Verstärkungselemente 26 abgeleitet
werden, aufnehmen.
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Damit
die zugempfindlichen Lichtwellenleiter beim Abspannen des Kabels
bei einer daraus resultierenden Dehnung des Kabels nicht beschädigt werden,
sind die Lichtwellenleiter vorteilhaft wellenförmig in Längsrichtung mit einer Überlänge gegenüber der Kabellänge in das
Kernelement eingebracht. Die Überlänge sollte
dabei mindestens der zu erwartenden Reckung des Kabels beim Spannen
entsprechen. Die Überlänge kann
erreicht werden, indem die Fasern mit höherer Geschwindigkeit als das
Kernelement eingeführt
werden. Es ist aber auch möglich, durch
Sicken das Kernelement nachträglich
gegenüber
den Fasern zu verkürzen.
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Das
Kernelement 25, auch als sogenannte Maxitube bezeichnet,
ist vorteilhaft aus Metall gebildet und in Längsrichtung wasserdicht und
gasdicht verschweißt.
Das Kernelement 25 ist vorteilhaft nahtlos verschweißt, da dadurch
eine optimale Symmetrie und ein hohes Maß an Querdruckstabilität erreicht werden
kann. Das Kernelement kann alternativ auch aus Kunststoff gebildet
sein.
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In 4 ist
eine weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Kabels
dargestellt. Das Kabel weist mehrere nebeneinander angeordnete Kernelemente 25 auf,
in denen jeweils Lichtwellenleiter 24 angeordnet sind.
Die Kernelemente 25 sind dabei jeweils durch Verstärkungselemente 26 umgeben.
Je Kernelement sind die Verstärkungselemente 26 durch
einen jeweiligen Kabelmantel 271, 272 und 273 umgeben
und durch diesen fixiert. Die jeweiligen Kabelmäntel sind über einen jeweiligen Steg 29 miteinander
verbunden. Dadurch ist ein kompaktes und relativ flexibles bandförmiges Flachkabel 28 geschaffen,
in dem eine vergleichsweise hohe Anzahl von Lichtwellenleitern geführt werden
kann. Bei Bedarf kann der Steg 29 durchtrennt werden. Dadurch
kann das Flachkabel 28 stellenweise in Einzelkabel aufgetrennt
werden. Dadurch kann an den entsprechenden Stellen auf das jeweilige
einzelne Kabel zugegriffen werden.
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In 5 ist
eine weitere Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Kabels
dargestellt. Die Kabelmäntel 271 bis 273 des
Kabels 31 sind derart miteinander verbunden, daß zwickelförmige Bereiche 9 zwischen
den jeweiligen Kernelementen 25 entstehen. Mit dieser Anordnung
können
Abmessungen, Volumen und Gewicht im Vergleich zu der Anordnung gemäß 4 eingespart
werden.
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Der
Innenraum des oder der Kernelemente 25 wird vorzugsweise
mit einem wasserabweisendem Füllmittel
versehen, so daß das
Kabel und insbesondere die Lichtwellenleiter insgesamt längswasserdicht
versiegelt sind. Dazu wird der Innenraum beispielsweise mit quellbarem
Material wie Pulver oder Vlies gefüllt, welches im Schadensfall
das Eindringen von Wasser stoppt. Die Metallteile des Kabels, insbesondere
die Verstärkungselemente 26, werden
vorteilhaft mit einer Passivierungsschicht, beispielsweise einer
Zinkschicht, versehen um Korrosion zu vermeiden.
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Da
die Verstärkungselemente 26 sich
linienartig berühren,
kann bei der Herstellung des Kabels das Material des Kabelmantels
nicht oder nur schwer in die Zwischenräume zwischen dem Kernelement 25 und
den Verstärkungselementen 26 eindringen. Die
Zwischenräume
zwischen dem Kernelement 25 und den Verstärkungselementen 26 sind
demzufolge vorzugsweise mit einem wasserabweisenden, korrosionsbeständigen Material
gefüllt.
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Um
eine Dehnung des Kabels beim Abspannen so gering wie möglich werden
zu lassen, sind die Verstärkungselemente 26 vorteilhaft
jeweils aus einem hochfesten Material wie etwa Federstahl gefertigt,
das bis zu einer Streckgrenze vorgedehnt ist. Dadurch kann auch
die Querdruckstabilität
etwas verbessert werden.
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In 2 ist
ein Ausschnitt eines Kanalsystems 1 gemäß 1 gezeigt.
Das Kabel 4 ist an dem Abspannpunkt 18, der in Form
einer Öse
in der Wand 48 des Kanalsystems 1 befestigt ist,
abgespannt. Der Umlenkbogen 12 ist an der Abzweigestelle
K mit zwei Haltebolzen 13 befestigt. Auf das Kabel 4 wird
die Zugkraft 19 an beiden Enden des Kabels ausgeübt. Dadurch
entsteht an der Abzweigestelle K eine resultierende Querkraft 20,
die auf das Kabel an der Umlenkstelle wirkt. Das Kabel 4 ist
dabei wie ein Kabel gemäß den 3 bis 5 ausgeführt. Daher
ist auf dem Umlenkbogen nur eine gemeinsame Führungsrille auch bei mehreren
vorhandenen Kernelementen erforderlich. Dadurch wird auch ein Flachkabel
wirksam gestützt
und lagepositioniert.
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Zur
Abfangung des Kabels 4 an dem Abspannpunkt 18 ist
ein Abspannelement 21 vorgesehen, das spiralförmig in
Längsrichtung
kraft- und reibschlüssig
auf dem äußeren Umfang
des Kabels 4 aufgebracht ist. Das spiralförmige Abspannelement 21 ist über den
Abspannpunkt 18 an der inneren Wand 48 des Kanalsystems
befestigt. An der Knickstelle K ist das Kabel 4 zusätzlich mit
einem weiteren Verstärkungselement 22 in
Form einer Unterspirale umwickelt. Diese nimmt einen Großteil der
resultierenden Querkraft 20 auf und hält die Verstärkungselemente
beziehungsweise Bewehrungsdrähte
als "Gewölbe" zusammen. Durch
die Abspannspirale 21 ist insbesondere eine reib- und kraftschlüssige Verbindung
zum Kabel hergestellt.
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6 zeigt
einen Querschnitt durch einen Umlenkbogen 12, der mehrere
Kabel 4 beziehungsweise 5 führt. An der Stelle des Umlenkbogens 12,
an dem ein Querdruck ausgeübt
wird, ist innerhalb des Umlenkbogens 12 die Führung und
Abstützung
des Kabels 4 durch eine Führungsrille 14 vorgesehen. Diese
ist an die jeweilige spezifische Form angepaßt. Entsprechend sind weitere
Führungsrillen
vorgesehen, die zur Führung
weiterer parallel verlegter Kabel dienen. Dabei ist der Abstand
der parallel gespannten Kabel durch die Anordnung der Führungsrillen auf
der Außenseite
des Umlenkbogens vorgegeben. Das Profil der Führungsrillen ist vorteilhaft
derart dimensioniert, daß diese
sowohl die Kabel stützen
als auch einen de finierten Abstand mehrerer parallel verlegter Kabel
zueinander vorgeben. Die jeweiligen Kabel werden dazu formschlüssig durch
die jeweilige Führungsrille
aufgenommen.
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Zum
zusätzlichen
Schutz der Kabel an der Umlenkstelle ist eine Abdeckvorrichtung 17 vorgesehen,
die auf dem Umlenkbogen 12 aufgebracht ist. Dadurch sind
die jeweiligen Kabel zum Kanalinneren hin abgedeckt und lagegesichert.
Die Abdeckvorrichtung 17 weist ihrerseits eine Führungsrille 15 zum Kanalinneren
hin auf. Diese ist beispielsweise dazu geeignet, einen in das Kanalsystem
eingeführten Reinigungsschlauch
zu führen
und vor Beschädigung
und Abnutzung zu schützen.
Die Abdeckvorrichtung 17 ist in dieser Ausführung mit
Befestigungsstiften 16 am Umlenkbogen 12 befestigt.
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In 7 ist
eine Detaildarstellung einer Befestigung zur Abspannung eines Kabels
in dem Kanalsystem gemäß 1 gezeigt. 7 zeigt
insbesondere den Kräfteverlauf
an dem als Zugöse
ausgeführten
Halteelement 18, an dem das Kabel befestigt und gespannt
ist. An dem Halteelement 18 wirkt infolge der Kabelabspannung
die Kraft 60. Daraus ergeben sich die resultierenden Druckspannungen 50,
die als vergleichsweise hohe Punktbelastungen auf die Wand 48 des
Kanalsystems wirken. Insbesondere bei der Abfangung von mehreren
parallelen Kabeln oder eines Flachkabels mit mehreren Kernelementen ist
diese Belastung auf der Schachtwand 48 damit stark vergrößert. Insbesondere
entsteht ein vergleichsweise großes Kippmoment 49.
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8 und 9 zeigen
in einer Draufsicht beziehungsweise Seitenansicht eine Befestigungsplatte 51,
die flächig
an der inneren Wand 48 des Kanalsystems befestigt ist.
Die Befestigungsplatte 51 ist über Gegenlager 53 mit
der inneren Wand 48 verbunden. Über ein jeweiliges Spannschloß 52 sind
die Kabel an der Befestigungsplatte 51 befestigt. Die Spannschlösser 52 sind
ihrerseits an den Abspannpunkten 18 befestigt. Die Befestigungsplatte 51 ermöglicht eine
flächige
Verteilung der auf die Wand 48 wirkenden Kräfte. Ein
Kippmoment wird bei der Verwendung einer derartigen Ausgleichsplatte
vermieden. Diese ist besonders für
gemauerte oder ältere Kanalsysteme
empfehlenswert einzusetzen. Diese weisen nur eine geringe Druckbelastbarkeit
auf. Besonders druckempfindlich ist Mauerwerk. Einzelne Steine können brechen
oder abplatzen.