DE10034847A1 - Ortsfeste Positionierung von Funktionseinheiten auf dem oder im Wasser - Google Patents
Ortsfeste Positionierung von Funktionseinheiten auf dem oder im WasserInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung sowie ein Verfahren zur ortsfesten Positionierung von Funktionseinheiten wie z. B. Windkraftanlagen, Leuchttürmen, Sende- und/oder Empfangsanlagen, Radaranlagen, Forschungsstationen, Brücken, Flughäfen und dergleichen auf dem oder im Wasser, insbesondere auf dem oder im Meer, mit wenigstens einem als Fundament oder als Plattform für die Funktionseinheit dienenden und insbesondere als Hohlkörper ausgebildeten Auftriebskörper, der durch eine Verankerung in einer vorgegebenen Wassertiefe gehalten ist. Die Erfindung betrifft außerdem eine Verankerung, insbesondere eine Ankerkette, mit Eigenauftrieb.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (Anspruch 1) sowie ein Verfahren
(Anspruch 22) zur ortsfesten Positionierung von Funktionseinheiten auf
dem oder im Wasser.
Bei der Fundamentierung von Seebauwerken wie z. B. Windkraftanlagen,
Leuchttürmen, Sende- und/oder Empfangsanlagen, Radaranlagen, For
schungsstationen, Brücken, Flughäfen und dergleichen gibt es wirtschaft
liche und/oder technische Machbarkeitsgrenzen, die bedingt sind durch
die Wassertiefe und insbesondere durch bauwerkspezifische Kräfte wie
Wind, Wellenkräfte (Seegangskräfte), Eisdruck, Schiffsstoß, Schiffsanlege
druck, Schub auf Rotoren bei Windkraftanlagen etc.
Bei einer herkömmlichen Fundamentierung ist eine auf dem Meeresboden
angeordnete Fundamentplatte vorgesehen, die in der Regel durch eine
Tiefgründung verankert ist. Bei großen Wassertiefen ist hierbei eine hohe,
turmartige Schaftkonstruktion erforderlich, um die oberhalb des Wasser
spiegels anzuordnende Nutzstruktur aufnehmen zu können.
Mit zunehmender Wassertiefe wird die Herstellung derartiger hekömmli
cher Fundamentierungen aufwendiger, und ab einer bestimmten, von den
jeweiligen Gegebenheiten abhängigen Wassertiefe ist die herkömmliche
Fundamentierung aus wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen
nicht mehr durchführbar.
Für die Verankerung von auf dem Wasser schwimmenden Anlagen werden
Ankerketten oder Ankerseile verwendet. Aufgrund ihres Eigengewichts
hängen die Ankerketten bzw. Ankerseile durch, wobei dieser Durchhang
umso ausgeprägter ist, je höher die erforderlichen Ankerkräfte sind. Der
Durchhang führt dazu, daß die verankerten Anlagen nicht ortsfest posi
tioniert werden können, sondern sich im Rahmen des Ankerketten- bzw.
Ankerseildurchhanges sowohl horizontal als auch vertikal und somit in
allen Richtungen bewegen können.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Möglichkeit zur ortsfesten Positionie
rung von Funktionseinheiten auf dem oder im Wasser, insbesondere auf
dem oder im Meer, zu schaffen, wobei es insbesondere möglich sein soll,
Seebauwerke von grundsätzlich beliebiger Größe auch bei großen Wasser
tiefen auf sichere Weise ortsfest derart zu verankern, daß die Funktions
einheit keine oder zumindest keine ihren Betrieb beeinträchtigenden Be
wegungen vollführen kann.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Vorrichtung mit den Merk
malen des Anspruchs 1.
Durch die Erfindung kann ein Auftriebskörper in einer prinzipiell beliebi
gen Wassertiefe und insbesondere in einer vergleichsweise geringen Ent
fernung von der Wasseroberfläche ortsfest im Wasser positioniert werden.
Ein auf dem Grund bzw. dem Meeresboden angeordnetes Fundament ist
erfindungsgemäß nicht erforderlich. Die Erfindung ermöglicht es, die Auf
triebskraft des Auftriebskörpers zu dessen eigener Lagefixierung zu nut
zen.
Bevorzugt besitzt die Verankerung Eigenauftrieb. Durch gezielte Dimen
sionierung kann dadurch der Gewichtskraft der Verankerung in einem
beliebig einstellbaren Ausmaß entgegengewirkt werden. Bevorzugt ist die
Verankerung derart ausgeführt, daß ihr Eigenauftrieb die Gewichtskraft
gerade kompensiert, so daß sie im Wasser gewichtslos ist, d. h. schwimmt.
Probleme mit Durchhang können daher nicht auftreten.
In einer besonders bevorzugten Variante der Erfindung umfaßt die Veran
kerung mehrere Ankerketten, wobei insbesondere die Ankerketten jeweils
einen die Gewichtskraft zumindest zu einem wesentlichen Teil kompensie
renden Eigenauftrieb besitzen. Dabei ist vorzugsweise vorgesehen, daß
zumindest einige Kettenglieder als Auftriebskörper ausgebildet sind. Diese
Kettenglieder können wenigstens einen insbesondere zylindrischen Hohl
körper aufweisen. Zur Aufnahme der Zugkräfte ist insbesondere vorgese
hen, daß die Hohlkörper von jeweils einem insbesondere stab- oder stan
genförmigen Zugelement durchsetzt sind.
Eine weitere bevorzugte Ausführung der Erfindung schlägt vor, daß der
Auftriebskörper wenigstens drei Abspannknotenpunkte aufweist, an de
nen mehrere, vorzugsweise wenigstens zwei, Ankerketten zusammenge
führt sind.
Der Auftriebskörper umfaßt vorzugsweise mehrere miteinander verbunde
ne und insbesondere zylindrische Hohlkörper. Dabei kann der Hohlkörper
eine insbesondere käfigartige Rahmen- oder Gitterstruktur aus miteinan
der verbundenen Rohren umfassen.
Der Auftriebskörper kann gemäß einer Variante der Erfindung pyrami
denförmig ausgebildet sein und beispielsweise eine quadratische, vor
zugsweise von vier Hohlzylindern gebildete Auftriebsbasis aufweisen.
Bisher durchgeführte Untersuchungen und Berechnungen haben ergeben,
daß eine ortsfeste Positionierung von Auftriebskörpern und damit von den
Auftriebskörper als Fundament oder Plattform nutzenden Funktionsein
heiten in Wassertiefen zwischen 25 m und 100 m möglich ist. Grundsätz
lich ist die Erfindung aber auch in sowohl geringeren als auch größeren
Wassertiefen einsetzbar.
Der Einsatz der Erfindung ist des weiteren nicht auf das Meer beschränkt,
sondern kann auch in Binnengewässern erfolgen.
Es wurde außerdem festgestellt, daß die erzielbaren Auftriebskräfte aus
reichen, um große Seebauwerke wie beispielsweise Windkraftanlagen,
Leuchttürme, Sende- und/oder Empfangsanlagen, Radaranlagen oder
Forschungsstationen zu tragen. Bei entsprechender Dimensionierung ist
die Erfindung grundsätzlich auch für wesentliche größere Bauwerke wie
beispielsweise Brücken und seegestützte Flughäfen geeignet. Insbesondere
zur Errichtung seegestützter Flughäfen können eine große Anzahl von er
findungsgemäßen Auftriebskörpern zu einem Gesamtfundament oder zu
einer Gesamtplattform zusammengefaßt werden.
Bei den erwähnten Untersuchungen und Berechnungen wurden gezeiten
bedingte Wasserstandsänderungen in der Größenordnung von etwa 5 m
berücksichtigt. Des weiteren hat sich gezeigt, daß Wellenhöhen, d. h. ma
ximale Höhenunterschiede zwischen Wellenberg und Wellental, in der
Größenordnung von 20 m und selbst extreme Wind- und Wellenkräfte (im
Fall einer sog. "Jahrhundertwelle") die ortsfeste Positionierung des Auf
triebskörpers bzw. der darauf stehenden Funktionseinheit nicht beein
trächtigen. Des weiteren wurde ermittelt, daß auch Kräfte durch Eisgang
für die erfindungsgemäße Vorrichtung unkritisch sind.
Die Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe erfolgt zum an
deren durch das in Anspruch 22 angegebene Verfahren, bei dem wenig
stens ein als Fundament oder als Plattform für die Funktionseinheit die
nender und insbesondere als Hohlkörper ausgebildeter Auftriebskörper
versenkt und in einer vorgegebenen Wassertiefe verankert wird.
Außerdem erfolgt die Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufga
be gemäß Anspruch 16 durch eine Verankerung mit Eigenauftrieb, wobei
vorzugsweise die Verankerung mehrere Ankerketten umfaßt, die jeweils
Eigenauftrieb besitzen.
Die Erfindung wird im folgenden beispielhaft unter Bezugnahme auf die
Fig. 1 bis 5 beschrieben.
Fig. 1 zeigt eine Ausführungsform eines mehrere miteinander verbundene
Hohlzylinder bzw. Rohre umfassenden Auftriebskörpers, der mit mehreren
gewichtslosen, d. h. jeweils die eigene Gewichtskraft zumindest näherungs
weise kompensierenden Eigenauftrieb besitzenden, Ankerketten am Mee
resboden verankert ist. Der Auftriebskörper ist pyramidenförmig mit einer
quadratischen Auftriebsbasis ausgebildet und ragt bei Normalwasserstand
aus dem Wasser heraus. Der aus dem Wasser ragende Abschnitt des Auf
triebskörpers ist mit einem Kran und einem Schiffsanleger versehen. Die
Seitenlänge der von vier Hohlzylindern gebildeten quadratischen Auf
triebsbasis kann beispielsweise etwa 30 m betragen.
Die Ankerketten sind jeweils mit ihrem grundseitigen Ende an in den Bo
den gerammten Pfahlankern befestigt.
Bei einem herkömmlichen, tief gegründeten Fundament werden die Bau
werkslasten über die auf dem Grund bzw. Meeresboden ruhende Funda
mentplatte auf die Pfähle abgegeben. Die Pfähle wiederum geben die La
sten über die Pfahllänge (bei Zugbeanspruchung) oder über den Spitzen
druck (bei Druckbeanspruchung) an den Boden ab.
Normale, vertikal nach unten wirkende Bauwerkslasten (Lot-Lasten) er
zeugen in den Pfählen Druckkräfte. Die spezifischen Bauwerkslasten wie
z. B. Wind, Wellenkräfte (Seegangslasten), Eisdruck, Schiffsstoß, Schiffs
anlegedruck, Schub auf Rotoren von Windkraftanlagen etc. erzeugen zum
Teil erhebliche Horizontalkräfte, die auf das jeweilige Bauwerk und somit
auf die Fundamentierung einwirken. Bei der herkömmlichen, tiefgegrün
deten Fundamentierung werden zur Beherrschung derartiger Kräfte die
Pfähle schräg gestellt.
Die auf das Bauwerk wirkenden Horizontalkräfte erzeugen in den Pfählen
entweder Druck- oder Zugkräfte, und zwar auf der Seite, aus der die Hori
zontalkräfte wirken, Zugkräfte und auf der gegenüberliegenden Seite
Druckkräfte.
Erfindungsgemäß wird nun anstelle einer auf dem Grund bzw. Meeresbo
den liegenden Fundamentplatte, wie sie bei der herkömmlichen Fundamentierung
verwendet wird, ein durch eine Verankerung in einer vorgege
benen Wassertiefe gehaltener Auftriebskörper eingesetzt, der auch als
unter Auftrieb stehender Tauchkörper bezeichnet werden kann.
Die in der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung gemäß Fig. 1 als
Verankerung dienenden, gewichtslosen Ankerketten sind beispielsweise
derart ausgebildet, wie es in Fig. 2 schematisch dargestellt ist. Fig. 2 zeigt
zwei jeweils als Auftriebselemente ausgebildete Kettenglieder, die jeweils
einen zylindrischen Hohlkörper aufweisen. Die Hohlkörper sind jeweils
von einem stab- oder stangenförmigen Zugelement durchsetzt, der zur
Aufnahme der Zugkräfte dient. Die Zugelemente sind an ihren Enden mit
einer balligen Erweiterung versehen, in der ein Auge ausgebildet ist, so
daß zwei aufeinanderfolgende Auftriebskettenglieder durch ein ringförmi
ges Verbindungselement gelenkig miteinander verbunden werden können,
wie es in Fig. 2 schematisch angedeutet ist.
Die Auftriebselemente der Ankerkette sind derart dimensioniert, daß im
Wasser ihr Gesamtauftrieb die Gewichtskraft der gesamten Kette gerade
kompensiert, so daß im Wasser ein "gewichtsloser" Zustand erreicht wird,
d. h. die Kette im Wasser schwimmt. Auf diese Weise können die Anker
ketten durch den Auftriebskörper derart gespannt werden, daß sie gerad
linig verlaufen, d. h. die Ankerketten können mittels des Auftriebskörpers
problemlos gerade gezogen werden.
Der Auftriebskörper ist derart dimensioniert, daß dessen Auftriebskraft
auch bei Einwirkung maximaler Horizontalkräfte auf die jeweilige Funkti
onseinheit, die in Fig. 1 nicht dargestellt ist, stets größer ist als die entge
gengesetzten, vertikal nach unten gerichteten Druckkräfte, die sich zusammensetzen
aus den normalen Gewichts- und Druckkräften und den
nur an einer Seite auftretenden Druckkräften, die aus den erwähnten Ho
rizontalkräften resultieren.
Diese Dimensionierung des Auftriebskörpers stellt sicher, daß die von den
Ankerketten gebildete Verankerung in jeder Situation und auch bei extre
men externen Belastungen durch auf die jeweilige Funktionseinheit ein
wirkende Kräfte stets durchhanglos ist und nicht schlaff fallen kann.
Wie Fig. 1 zeigt, befindet sich die Auftriebsbasis in einer Wassertiefe, in
der sie auch bei extremen Wellenbewegungen stets unter Wasser ist. Die
Auftriebsbasis allein ist derart dimensioniert, daß die insgesamt benötigte
Auftriebskraft allein von der Auftriebsbasis aufgebracht werden könnte.
Die Befestigung der Ankerketten an den in den Meeresboden gerammten
Pfählen, d. h. die Verankerung der Ankerketten selbst, ist in entsprechen
der Weise für eine maximale Zugkraft ausgelegt, die in der Praxis nicht
auftritt. Die Zugkraft an den Pfählen setzt sich zusammen aus der nor
malen, durch die Auftriebskraft des Auftriebskörpers bedingten Zugkraft
sowie aus den nur an einer Seite als Reaktion auf die vorstehend erwähn
ten einseitigen Druckkräfte auftretenden Zugkräften.
Die Auftriebskraft des Auftriebskörpers ist also derart bemessen, daß er
auch durch extreme Horizontalkräfte nicht verkippt werden kann, d. h. auf
der einen Seite nicht in die Tiefe gedrückt und folglich auf der gegenüber
liegenden nicht angehoben werden kann.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf den am Meeresboden verankerten Auf
triebskörper aus einer etwa bei Normalwasserstand in Höhe des Meeres
spiegels verlaufenden Schnittebene. Dargestellt ist die von den vier röh
renförmigen Hohlkörpern gebildete, quadratische Auftriebsbasis des Auf
triebskörpers. An jeder der vier Ecken der Auftriebsbasis laufen vier An
kerketten sternförmig an einem Abspannknotenpunkt zusammen. Fig. 4
zeigt einen Eckbereich und somit einen Abspannknotenpunkt des Auf
triebskörpers in einer vergrößerten Darstellung.
Ausgehend von jedem Abspannknotenpunkt werden die Ankerketten ge
meinsam an einem jeweiligen, schräg nach oben verlaufenden, ebenfalls
hohlzylindrischen Auftriebselement des Auftriebskörpers entlang zu einem
Vertikalschaft des Auftriebskörpers geführt, wie es in Fig. 1, 3 und 4
durch gestrichelte Linien angedeutet ist.
Am Vertikalschaft wird die jeweilige Funktionseinheit montiert. Die
Schnittstelle ist in Fig. 1 als Stoßstelle bezeichnet.
Ein Vorteil der Erfindung ist, daß der Auftriebskörper an Land zusam
mengesetzt und an den jeweiligen Einsatzort geschleppt werden kann. Ei
ne aufwendige und kostspielige seegestützte Montage ist daher nicht er
forderlich.
Der erfindungsgemäße Auftriebskörper ist mit einer nicht dargestellten
Ballastregelung versehen, die es gestattet, den Auftriebskörper an der ge
wünschten Stelle gezielt abzusenken und anschließend zum Spannen der
Verankerung bzw. der Ankerketten wieder anzuheben.
Bei der ortsfesten Positionierung des Auftriebskörpers wird vor Ankoppe
lung der jeweiligen Funktionseinheit entweder an diese Schnittstelle oder
an eine andere dafür vorgesehene Stelle des Auftriebskörpers eine mobile
Montageeinheit gekoppelt. Diese ist bevorzugt derart ausgebildet, daß alle
am Vertikalschaft zusammenlaufenden sechzehn Ankerketten gleichzeitig
und unabhängig voneinander gespannt werden können. Hierdurch kann
die Lage des Auftriebskörpers im Wasser exakt eingestellt werden.
Fig. 1 zeigt außerdem, daß jeder Pfahlanker über ein Hilfsseil mit einer
Boje verbunden ist. Über das Hilfsseil kann z. B. ein Taucher den jeweili
gen Pfahlanker erreichen, um die betreffende Ankerkette zu befestigen.
Außerdem können die Hilfsseile dazu benutzt werden, eine Hilfseinrich
tung wie z. B. eine Kamera zum jeweiligen Pfahlanker zu führen.
Der Auftriebskörper und die von den Ankerketten gebildete Verankerung
werden individuell an die Eigenschaften der jeweiligen Funktionseinheit,
insbesondere an deren Größe, an deren Gewicht und an die resultierende
Gesamtbauhöhe angepaßt. Das jeweilige Gesamtbauwerk, das die Funkti
onseinheit, d. h. die Nutzstruktur, und das von dem verankerten Auftriebs
körper gebildete Fundament umfaßt, kann erfindungsgemäß derart aus
geführt werden, daß es den internationalen Vorschriften für Seebauwerke
und den geltenden Sicherheitsbestimmungen genügt.
Fig. 5 zeigt ein bevorzugtes Anwendungsbeispiel der Erfindung zur ortsfe
sten Positionierung einer Windkraftanlage. Bei diesem Anwendungsfall
entstehen extrem hohe Belastungen. Für die Auslegung des Auftriebskör
pers und dessen Verankerung wurde eine an der Schnittstelle bzw. Stoß
stelle zwischen Funktionseinheit und Auftriebskörper wirkende Horizontalkraft
von 1800 kN zugrunde gelegt. Zusätzliche Belastungen wurden
mit einem pauschalen Erhöhungsfaktor berücksichtigt.
Für einen vergleichbaren Anwendungsfall wurden von der Anmelderin
beim Germanischen Lloyd Berechnungen in Auftrag gegeben. Diese zeig
ten, daß der im Beispiel der Fig. 5 angesetzte pauschale Erhöhungsfaktor
realistisch gewählt wurde und ausreichende Sicherheitsreserven vorhan
den sind.
Dieser Beschreibung angefügt ist als Anlage 1 eine mehrere Zeichnungen
umfassende Kurzbeschreibung der Erindung sowie als Anlage 2 eine Bei
spielberechnung für eine Offshore-Windenergieanlage.
Verfahren für Fundamentloses Errichten von Seebauwerken durch einen
Tauchkörper mit Verankerung.
Seebauwerke in Wassertiefen von mindestens ca. 25,0 m und höchstens ca. 100 m.
Für eine Vielzahl von Seebauwerken gibt es wirtschaftliche oder technische
Machbarkeitsgrenzen bedingt durch die Wassertiefen und insbesondere durch die
bauwerkspezifischen Kräfte wie Wind, Wellenkräfte (Seegangskräfte), Eisdruck,
Schiffsstoß/Schiffsanlegedruck, Schub auf Rotoren bei Windenergieanlagen.
Eine herkömmliche Fundamentierung ist eine auf dem Meeresboden angeordnete
Fundamentplatte, die in der Regel durch eine Tiefgründung verankert ist. Hierdurch
entsteht bei großen Wassertiefen eine hohe, turmartige Schaftkonstruktion, um die
oberhalb des Wasserspiegels angeordnete Nutzstruktur aufzunehmen.
Die Herstellung der herkömmlichen Fundamentierung wird mit zunehmender
Wassertiefe aufwendiger.
Nach dem heutigen Stand werden schwimmende Anlagen normal verankert, d. h. es
werden Ankerketten oder Seile verwendet.
Bei hohen Ankerkräften führt dies zu schweren Ketten oder Seilen, die aufgrund
ihres hohen Eigengewichtes einen Durchhang haben. Der Durchhang führt jedoch
dazu, daß die verankerten Anlagen nicht ortsfest positioniert werden können,
sondern sich im Rahmen des Ketten- oder Seildurchhanges in allen drei Achsen
bewegen können.
Die technische Zielsetzung war ein Tauchkörper mit Verankerung zu entwickeln,
dessen Fundamenteigenschaften mit denen eines konventionell gegründeten
Seebauwerkes gleichzusetzen sind.
Die in Betracht kommenden Wassertiefen sind mindestens ca. 25,0 m und
höchstens (nach bisher durchgeführten Untersuchungen und Berechnungen) ca.
100 m. Bei dieser Entwicklung wurden folgende Randbedingungen mit
berücksichtigt:
- - der Meeresspiegel kann im Rahmen des üblichen Gezeitenspieles schwanken (ca. 5 m Wasserspiegelschwankung werden in diesem Zusammenhang als üblich angesehen)
- - Wellenhöhen von bis ca. 20 m Höhe
- - Wind- und Wellenkräfte (Jahrhundertwelle)
- - Eiskräfte
Bei einem normalen, tiefgegründeten Fundament werden die Bauwerkslasten über
die Fundamentplatte auf die Pfähle abgegeben. Die Pfähle wiederum geben ihre
Lasten über die Pfahllänge (bei Zugbeanspruchung) oder über den Spitzendruck
(bei Druckbeanspruchung) an den Boden ab.
Normale Bauwerkslasten, die als Lot-Lasten wirken (V-Kräfte) erzeugen in den
Pfählen Druckkräfte.
Die speziellen Bauwerkslasten wie Wind, Wellenkräfte (Seegangslasten), Eisdruck,
Schiffsstoß/Schiffsanlegedruck, Schub auf Windrad-Rotoren bei
Windenergieanlagen erzeugen eine (z. T. erhebliche) horizontale Kraft (H-Kräfte)
auf das Bauwerk und somit auf die Fundamentierung. Um derartige Kräfte
beherrschen und aufnehmen zu können, werden üblicherweise die Pfähle schräg
gestellt.
Die H-Kräfte erzeugen in den Pfählen Druck- oder Zugkräfte, und zwar auf der
Seite, aus der die H-Kräfte wirken, Zugkräfte und auf der gegenüberliegenden Seite
Druckkräfte.
In dieser Erfindung wird anstelle der Fundamentplatte ein verankerter und unter
Auftrieb stehender Tauchkörper verwendet und die üblicher Weise genutzten Pfähle
werden durch eine Kettenverankerung ersetzt.
Das Konstruktionselement "Kettenverankerung" kann keine Druckkräfte aufnehmen.
Durch diese Erfindung wird das Ankersystem über den Auftrieb des Tauchkörpers
vorgespannt um die auftretenden Druckkräfte mit dem höheren Vorspannung-
Zugkräften zu überdrücken.
Die Auftriebskraft (-V) ist so zu dimensionieren, daß sie immer größer ist, als die
Addition aus den normalen V-Kräften (+V1) und V-Lasten aus H-Kräften (+V2).
Mit diesem System ist garantiert, daß die Verankerung nicht schlaff fällt; hieraus
resultiert jedoch auch, daß sie keinen Durchhang haben darf.
Desweiteren muß das Ankersystem für die größtmögliche Zugkraft ausgelegt
werden, die aus der Auftriebsvorspannung (-V) und den V-Lasten aus H-
Kräften (-V2) besteht. Die Anker selbst werden nach herkömmlichen
Verfahren im Meeresboden verankert.
Die Größe, das Gewicht und die Gesamtbauhöhe sind, wie bei einem fest
gegründeten Bauwerk, die fundamentdimensionierenden Einflußfaktoren, d. h. der
Tauchkörper mit Verankerung ist individuell hierfür anzulegen. Das jeweilige
Gesamtbauwerk, bestehend aus Nutzungsstruktur und verankerter Tauchplattform,
soll nach internationalen Vorschriften für Seebauwerke und nach
Standsicherheitsnachweisen entsprechenden Stand der Technik ausgeführt werden.
Diese zum vorherigen Punkt als unbedingte Voraussetzung gehörende Erfindung
kann im Wasser linear, also ohne Durchhang, gespannt werden.
Der im Wasser "gewichtslose" Zustand wird dadurch erreicht, daß die Kettenglieder
als Rohrelemente soviel Auftrieb haben, wie sie unter Wasser wiegen.
Zusammen mit den gewichtslosen Ketten kann der Tauchkörper starr verankert
werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, in der die verankerte Tauchplattform als
Basis einer grossen Windenergieanlage dient, ist in der Fig. 1 dargestellt. Dieser
Anwendungsfall wurde wegen der extrem hohen Belastung gewählt und bereits
berechnet. Für die Berechnung wurde die H-Kraft an der Turmschaft-Spitze mit
1800 kN angenommen. Andere Einflußgrößen wurden wegen der extremen Kraft
nur durch einen Erhöhungsfaktor berücksichtigt.
Bezüglich der Belastungen aus Wellen und Wind (Seegangslasten) wurden (für
einen anderen Anwendungsfall) durch den Germanischen Lloyd in unserem Auftrag
Berechnungen durchgeführt. Hieraus haben wird die Erkenntnis, daß der o. g.
Erhöhungsfaktor auf der sicheren Seite liegt.
Das Ankersystem des Tauchkörpers ist in Fig. 2 dargestellt.
Weitere Beispiele für die Anwendung der verankerte Tauchplattform als Basis von
Seebauwerken sind in den Zeichnungen 1. Radarturm, 2. Leuchtturm, gegeben.
Claims (24)
1. Vorrichtung zur ortsfesten Positionierung von Funktionseinheiten
wie z. B. Windkraftanlagen, Leuchttürmen, Sende- und/oder Emp
fangsanlagen, Radaranlagen, Forschungsstationen, Brücken, Flug
häfen und dergleichen, auf dem oder im Wasser, insbesondere auf
dem oder im Meer, mit wenigstens einem als Fundament oder als
Plattform für die Funktionseinheit dienenden und insbesondere als
Hohlkörper ausgebildeten Auftriebskörper, der durch eine Veranke
rung in einer vorgegebenen Wassertiefe gehalten ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verankerung Eigenauftrieb besitzt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verankerung in Form einer Abspanneinrichtung vorgesehen
ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verankerung durch den Auftriebskörper gespannt ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Auftriebskörper mehrere miteinander verbundene und ins
besondere zylindrische Hohlkörper umfaßt.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Auftriebskörper eine bevorzugt von vier Hohlzylindern gebil
dete quadratische Auftriebsbasis aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Anspräche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Wassertiefe derart gewählt ist und eine Auftriebsbasis des
Auftriebskörpers derart dimensioniert ist, daß bei erwarteten, Wel
lenbewegungen berücksichtigenden Tiefstwasserständen die Auf
triebsbasis stets vollständig unter Wasser ist und die jeweils erfor
derliche Auftriebskraft allein durch die Auftriebskraft der Auftriebs
basis gegeben ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Auftriebskörper pyramidenförmig ausgebildet und vorzugs
weise derart dimensioniert ist, daß die Pyramidenspitze zumindest
bei Normalwasserstand, insbesondere auch bei erwarteten, Wellen
bewegungen berücksichtigenden Höchstwasserständen, aus dem
Wasser ragt.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verankerung mittels Pfahlankern im Grund verankert ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verankerung mehrere Ankerketten umfaßt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ankerketten jeweils die Merkmale eines der Ansprüche 17
bis 21 aufweisen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere, insbesondere wenigstens zwei, Ankerketten an einem
gemeinsamen Abspannknotenpunkt des Auftriebskörpers zusam
mengeführt sind, wobei bevorzugt der Auftriebskörper mehrere, vor
zugsweise wenigstens drei, Abspannknotenpunkte aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine mit dem Auftriebskörper koppelbare, insbesondere mobile
Montageeinheit vorgesehen ist, mit der die Verankerung vorspann
bar ist und/oder die Ankerlänge der Verankerung einstellbar ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verankerung mehrere Ankerketten umfaßt und mittels der
Montageeinheit gleichzeitig alle Ankerketten vorspannbar und/oder
gleichzeitig die Ankerlängen aller Ankerketten einstellbar sind.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Auftriebskörper, insbesondere eine große Anzahl von
Auftriebskörpern, zu einem Gesamtfundament oder zu einer Ge
samtplattform zusammengefaßt sind.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Auftriebskörper mit einer Ballastregelung versehen ist, mit
welcher der Auftriebskörper im Wasser gezielt absenkbar und an
hebbar ist.
17. Verankerung, insbesondere Ankerkette, mit Eigenauftrieb, wobei
vorzugsweise der Eigenauftrieb derart bemessen ist, daß er die Ge
wichtskraft der Verankerung wenigstens zu einem wesentlichen Teil
und bevorzugt zumindest näherungsweise vollständig kompensiert.
18. Verankerung nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest einige Kettenglieder einer Ankerkette als Auftriebs
elemente ausgebildet sind.
19. Verankerung nach Anspruch 17 oder 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest einige Kettenglieder einer Ankerkette jeweils wenig
stens einen insbesondere zylindrischen Hohlkörper umfassen.
20. Verankerung nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Hohlkörper von einem insbesondere stab- oder stangenför
migen Zugelement durchsetzt ist.
21. Verankerung nach einem der Ansprüche 17 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß alle Kettenglieder einer Ankerkette identisch ausgeführt sind.
22. Verfahren zur ortsfesten Positionierung von Funktionseinheiten wie
z. B. Windkraftanlagen, Leuchttürmen, Sende- und/oder Empfangs
anlagen, Radaranlagen, Forschungsstationen, Brücken, Flughäfen
und dergleichen, auf dem oder im Wasser, insbesondere auf dem
oder im Meer, bei dem wenigstens ein als Fundament oder als Platt
form für die Funktionseinheit dienender und insbesondere als Hohl
körper ausgebildeter Auftriebskörper versenkt und in einer vorgege
benen Wassertiefe verankert wird.
23. Verfahren nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
16 verwendet wird.
24. Verfahren nach Anspruch 22 oder 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine insbesondere mehrere Ankerketten umfassende Veranke
rung nach einem der Ansprüche 17 bis 21 verwendet wird.
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