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DE10033210B4 - Material zur Herstellung eines Stützverbandes und Verfahren zur Herstellung des Materials - Google Patents

Material zur Herstellung eines Stützverbandes und Verfahren zur Herstellung des Materials Download PDF

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DE10033210B4 DE2000133210 DE10033210A DE10033210B4 DE 10033210 B4 DE10033210 B4 DE 10033210B4 DE 2000133210 DE2000133210 DE 2000133210 DE 10033210 A DE10033210 A DE 10033210A DE 10033210 B4 DE10033210 B4 DE 10033210B4
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Abstract

Material zur Herstellung eines Stützverbandes mit einem mit einem härtbaren Kunststoff beschichteten und/oder imprägnierten textilen Träger, wobei der textile Träger ein Gewebe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewebe zumindest teilweise in Form eines Drehergewebes vorliegt, bei dem sich mindestens zwei nebeneinander liegende Kettfäden (12, 14) zwischen aufeinanderfolgenden Schussfäden (20) kreuzen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Material zur Herstellung eines Stützverbandes mit einem mit einem härtbaren Kunststoff beschichteten und/oder imprägnierten textilen Träger.
  • Derartige Materialien werden als Ersatz für Gipsverbände eingesetzt, welche insbesondere aufgrund ihres hohen Gewichtes einen schlechten Tragekomfort bieten. Dagegen können die genannten Ersatzmaterialien durch Wahl entsprechender Kunststoffe und Träger bei einem wesentlich geringeren Gewicht mit der gleichen Festigkeit bzw. Steifigkeit hergestellt werden, während gleichzeitig eine hinreichende Atmungsaktivität sichergestellt ist. Darüber hinaus können derartige Materialien auch zur Herstellung eines auch in ausgehärtetem Zustand noch geringfügig verformbaren Verbandes eingesetzt werden, wenn härtbare Kunststoffe mit einer entsprechenden Beschaffenheit eingesetzt werden.
  • Herkömmliche Materialien der oben angegebenen Art werden in Form eines bahnförmigem, bandagenartigen Materials geliefert und zur Herstellung des Stützverbandes um den zu stützenden Körperteil gewickelt, wobei die Aushärtung des Kunststoffes durch eine entsprechende Behandlung vor während und/oder nach Anlegen des Verbandes veranlaßt wird. Je nach Kunststoff kann dabei eine UV-Härtung, eine Wärmehärtung oder eine Härtung mit Hilfe eines Lösungsmittels durchgeführt werden. Als besonders zweckmäßig hat sich dabei die Härtung mit Hilfe von kaltem Wasser als Lösungsmittel erwiesen, weil dadurch keine zu Hautirritationen führende Erwärmung des Kunststoffs und auch sonst keine Hautreaktion hervorgerufen wird.
  • Zur Anpassung des herkömmlichen Materials an die Körperform werden üblicherweise in Längs- und Querrichtung dehnbare textile Träger eingesetzt, wobei die während des Anlegens des Verbandes erzeugte Verformung des Trägers durch die Aushärtung des Kunststoffes fixiert wird. Üblicherweise werden zum Erhalt der gewünschten Dehnbarkeit gewirkte Glasfaserträger eingesetzt, welche ihre Dehnbarkeit in Querrichtung, d. h. in Schußrichtung des Trägers aus der Maschenstruktur des gewirkten Materials beziehen und deren Dehnbarkeit in Längsrichtung, d. h. in Kettrichtung des gewirkten Materials auf die Steifigkeit der Glasfasern zurückzuführen ist, welche dazu führt, daß die einzelnen Maschen des gewirkten Materials auch in der Kettrichtung noch verformbar bleiben.
  • Unter Verwendung derartiger textiler Träger hergestellte Materialien der vorstehend angegebenen Art sind beispielsweise in der US 3,787,272 A angegeben.
  • Beim Einsatz dieser Materialien wird es jedoch als problematisch angesehen, daß beim Zerschneiden daraus hergestellter Stützverbände Glasfaserstäube entstehen können, welche im Verdacht stehen, gesundheitsschädlich zu sein.
  • Angesichts dieser Probleme wurde bereits die Herstellung textiler Träger aus anderen Kunstfasern, wie etwa Polyestergarnen und Polyamidgarnen, vorgeschlagen. Diese Garne weisen jedoch eine wesentlich geringere Steifigkeit auf als Glasfasern, so daß unter Verwendung derartiger Garne hergestellte Materialien zur Herstellung von Stützverbänden üblicherweise nur in der Querrichtung, d. h. der Schußrichtung des gewirkten textilen Trägers eine ausreichende Dehnbarkeit aufweisen, während sie in der Längsrichtung bzw. Kettrichtung nur noch eine geringfügige Verformbarkeit zeigen. Daher passen sich unter Verwendung derartiger Träger hergestellte Materialien nur schlecht an die Körperform an. Zur Lösung dieses Problems wird in der EP 0 356 446 B1 ein gewirkter Träger für ein Material zur Herstellung eines Stützverbandes vorgeschlagen, bei dem die in Längsrichtung verlaufenden Kettfäden aus einem wärmeschrumpfbaren Material bestehen. Der in dieser Schrift beschriebene Träger wird zunächst aus im allgemeinen als Multifilamentgarne vorliegenden Garnen gewirkt und dann einer Wärmebehandlung unterzogen. Diese Wärmebehandlung führt zu einer Schrumpfung der in Längsrichtung des Trägers verlaufenden Kettfäden, welche diesen Kettfäden und damit auch dem Träger als Ganzem eine Strukturveränderung verleiht, die wiederum eine Dehnung der Kettfäden und damit auch des gesamten Trägers in Längsrichtung ermöglicht.
  • Wenngleich mit derartigen Trägern eine zufriedenstellende Anpassung des daraus hergestellten Verbandmaterials an die Körperform erreicht werden kann, ist die Herstellung dieser Träger problematisch.
  • DE 195 31 291 A1 , DE 39 293 56 A1 , DE 18 047 53 A , DE 1 212 674 A , EP 0 093 780 B1 , WO 88/07847 A1 und US 4,455,060 A offenbaren Trägermaterialien für medizinische Zwecke in Form von Geweben und/oder Maschenwaren, die mit einem härtbaren Kunststoff beschichtet und/oder imprägniert sind.
  • Angesichts dieser Probleme im Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Material der eingangs angegebenen Art bereitzustellen, welches unter Sicherstellung einer guten Anpassung an die Körperform einfach hergestellt werden kann.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Material nach Anspruch 1 gelöst. Diese Lösung geht zum Einen auf die überraschend einfache Erkenntnis zurück, dass die im Stand der Technik der gewirkten Textilstrukturen auftretenden Probleme in erster Linie auf die verhältnismäßig komplizierte Struktur eines gewirkten Materials zurückzuführen sind. Diese Struktur wurde ursprünglich gewählt, um dadurch eine zufriedenstellende Dehnbarkeit und damit Anpassungsfähigkeit des Materials an die Körperform bereitzustellen. Insbesondere bei den in der EP 0 356 446 B1 angegebenen Materialien wird diese Dehnbarkeit jedoch zumindest in Längsrichtung nicht mehr durch die Struktur des Trägers als Ganzem, sondern durch Wahl geeigneter Fäden zur Herstellung des Trägers bereitgestellt. Unter Verwendung der in dieser Schrift angegebenen, aus dehnbaren Fäden hergestellte Träger weisen aber bereits dann eine zufriedenstellende Anpassungsfähigkeit auf, wenn sie nicht in Form einer vergleichsweise komplizierten Maschenware vorliegen, sondern als einfache Gewebe verwirklicht sind.
  • Im Vergleich zu den üblicherweise eingesetzten gewirkten Trägern weisen aus dem Stand der Technik bekannte gewebte Träger nur eine verhältnismäßig geringe Formstabilität auf. Dieser Mangel wird jedoch im allgemeinen in Kauf genommen, weil durch die Aushärtung des zur Beschichtung bzw. Imprägnierung des Trägers benutzten Kunststoffes regelmäßig eine Stabilisierung des Materials erreicht wird. Das erfindungsgemäße Gewebe ist dagegen zumindest teilweise in Form eines Drehergewebes verwirklicht, bei dem sich mindestens zwei nebeneinanderliegende Kettfäden zwischen aufeinanderfolgenden Schussfäden kreuzen. Auf diese Weise wird eine besonders gute Fixierung der Schussfäden durch die Kettfäden und eine damit einhergehende besonders gute Formstabilität des Trägermaterials erreicht.
  • Wie der vorstehenden Erläuterung zu entnehmen ist, weist das Gewebe des erfindungsgemäßen Materials zur Bereitstellung der gewünschten Apassungsfähigkeit vorzugsweise dehnbare, insbesondere elastisch dehnbare Kettfäden und/oder Schußfäden auf. Dabei können zum Erhalt der gewünschten Dehnbarkeit wärmeschrumpfbare Kettfäden und/oder Schußfäden eingesetzt werden, welche vor und/oder nach dem Webvorgang einer Wärmebehandlung unterzogen werden, um so eine dehnbare Struktur zu erhalten. Alternativ oder zusätzlich kann das Gewebe des erfindungsgemäßen Materials aber auch Kettfäden und/oder Schußfäden aus einem Elastomermaterial aufweisen, welche ihre Dehnbarkeit aus den Eigenschaften des Materials selbst und nicht aus der Fadenstruktur beziehen.
  • Im Hinblick auf eine ausreichende Stabilität des Materials unter gleichzeitiger Sicherstellung einer zufriedenstellenden Anpassung an die Körperform hat es sich als besonders günstig erwiesen, wenn das Material in Richtung der Kettfäden des Gewebes vor dem Härten des Kunststoffes eine Dehnbarkeit von mindestens 20%, vorzugsweise mindestens 30% besonders bevorzugt etwa 40 bis 80% aufweist, wobei das Material in Richtung der Kettfäden des Gewebes in ungedehntem Zustand zweckmäßigerweise eine Reißfestigkeit von mindestens 10 N/cm, vorzugsweise mindestens 20 N/cm, besonders bevorzugt etwa 30 bis 60 N/cm aufweist.
  • Unter den gleichen Gesichtspunkten (Anpassung an die Körperform und Materialstabilität) hat es sich als günstig erwiesen, wenn das Material in Richtung der Schußfäden des Gewebes vor dem Härten des Kunststoffes eine Dehnbarkeit von mindestens 30%, vorzugsweise mindestens 40%, besonders bevorzugt etwa 50 bis 100% aufweist, wobei die Reißfestigkeit des Materials in Richtung der Schußfäden des Gewebes in ungedehntem Zustand zweckmäßigerweise 10 N/cm, vorzugsweise mindestens 20 N/cm, besonders bevorzugt etwa 30 bis 50 N/cm beträgt.
  • Ein vergleichsweise geringes Gewicht erfindungsgemäßer Materialien kann bei gleichzeitiger Sicherstellung einer ausreichend hohen Stabilität erhalten werden, wenn das Gewebe in ungedehntem Zustand ein Flächengewicht von etwa 50 bis 250 g/m2, vorzugsweise etwa 100 bis 200 g/m2 aufweist.
  • Die Schuss- und/oder Kettfäden des Gewebes des erfindungsgemäßen Materials können beispielsweise Naturfasern aufweisen. Besonders gute Eigenschaften werden jedoch erhalten, wenn die Schuss- und/oder Kettfäden des Gewebes zusätzlich oder alternativ Kunstfasern, wie etwa Polyamidfasern, Polyesterfasern, Polypropylenfasern oder dergleichen aufweisen, weil derartige Kunstfasern eine besonders gute Einstellung der Dehnbarkeit, Reissfestigkeit und anderer mechanischer Eigenschaften ermöglichen. Dazu können die Schuss- und/oder Kettfäden zum Erhalt der Dehnbarkeit zumindest teilweise texturiert sein. Diese Texturierung kann durch Wärmebehandlung der Fasern oder durch Behandlung der Fasern mit einem Lösungsmittel erhalten werden.
  • Die vorgesehenen Drehergewebe können unter Sicherstellung einer besonders hohen Stabilität besonders einfach hergestellt werden, wenn einer der sich kreuzenden Kettfäden unterhalb der Schussfäden verläuft, der andere der sich kreuzenden Kettfäden oberhalb der Schussfäden verläuft und der unterhalb der Schussfäden verlaufende Kettfaden an den Kreuzungsstellen oberhalb des oberhalb der Schussfäden verlaufenden Kettfadens angeordnet ist. Weiter wird eine besonders hohe Stabilität derartiger Träger in Form eines Drehergewebes erreicht, wenn mindestens zwei Schussfäden zwischen aufeinanderfolgenden Kreuzungsstellen der Kettfäden angeordnet sind.
  • In dieser Beschreibung wird jedes im wesentlichen geradlinig und senkrecht zu den Kettfäden verlaufendes Fadensegment als ”Kettfaden” bezeichnet. Zum Erhalt einer besonders guten Stabilität des Trägergewebes des erfindungsgemäßen Materials hat es sich als günstig erwiesen, wenn die einzelnen Schussfäden in Form von Fadensegmenten gebildet sind, von denen mindestens zwei über ein am Rand des Gewebes angeordnetes Verbindungssegment miteinander verbunden sind, wobei dieses Verbindungssegment einstückig mit den die Schußfäden bildenden Fadensegmenten vorliegen kann. Dabei kann die Bildung von Rissen oder andersartiger Beschädigungen am Rand des Gewebes vermieden werden, wenn mindestens ein zwei Schußfäden miteinander verbindendes Verbindungssegment mindestens einen, vorzugsweise mindestens zwei vorhergehende Schußfäden umläuft, um so eine Kante des Gewebes aus miteinander verbundenen Fasersegmenten zu bilden.
  • Im Hinblick auf den Erhalt einer möglichst hohen Stabilität und Dehnbarkeit eines erfindungsgemäßen Materials bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst geringen Gewichtes hat es sich als günstig erwiesen, wenn das Gewebe in ungedehntem Zustand etwa 40 bis 80, vorzugsweise etwa 66 Kettfäden, d. h. bei Verwendung eines Drehergewebes etwa 20 bis 40, vorzugsweise etwa 33 Doppelfäden in Kettrichtung und/oder etwa 80 bis 150, vorzugsweise etwa 132 Schußfäden, d. h. 40 bis 75, vorzugsweise etwa 66 Doppelschußfäden bei Verwendung des vorstehend beschriebenen Drehergewebes auf 10 cm der Gewebelänge bzw. -breite aufweist.
  • Wie eingangs bereits erläutert, kann es sich bei dem härtbaren Kunststoff um einen wärmehärtbaren oder UV-härtbaren Kunststoff handeln. Allerdings wird auch bei der Herstellung eines erfindungsgemäßen Materials vorzugsweise ein mit einem Lösungsmittel, insbesondere kaltem Wasser, härtbarer Kunststoff eingesetzt. Im Hinblick auf den Erhalt einer möglichst hohen Hautverträglichkeit bei gleichzeitiger Sicherstellung der gewünschten mechanischen Eigenschaften hat sich die Vewendung eines Kunststoffes, der ein feuchtigkeitshärtendes Polyurethanprepolymer umfaßt, als besonders günstig erwiesen. Derartige Kunststoffe sind beispielsweise in der EP 0 093 780 B1 beschrieben, deren Offenbarungsgehalt hinsichtlich der darin beschriebenen aushärtbaren Kunststoffe hiermit durch ausdrückliche Inbezugnahme in diese Beschreibung aufgenommen wird. Zweckmäßigerweise beträgt der Anteil des Kunststoffes an dem erfindungsgemäßen Material etwa 30 bis 70 Gew.-%.
  • Wie der vorstehenden Erläuterung des erfindungsgemäßen Materials bereits zu entnehmen ist, zeichnet sich der zur Herstellung dieses Materials eingesetzte erfindungsgemäße Träger im wesentlichen dadurch aus, daß er eine gewebte Struktur aufweist, wobei die Kett- und/oder Schußfäden dehnbar oder elastisch verformbar sind, wobei es sich als besonders günstig erwiesen hat, wenn der Träger in Form eines Drehergewebes verwirklicht ist. Mit Hilfe eines derartigen Trägers kann das erfindungsgemäße Material hergestellt werden, indem der Träger mit einem härtbaren Kunststoff beschichtet und/oder imprägniert wird, wobei der Träger vor und/oder nach der Beschichtung bzw. Imprägnierung mit dem Kunststoff einer Wärmebehandlung unterzogen werden kann, um dem Material so insgesamt die gewünschte Dehbarkeit zu verleihen.
  • Nachstehend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung, auf die hinsichtlich aller erfindungswesentlichen und in der Beschreibung nicht näher herausgestellten Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wird, erläutert. Die einzige Figur der Zeichnung zeigt eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Materials einsetzbaren erfindungsgemäßen Trägers.
  • Die Figur zeigt einen Ausschnitt eines erfindungsgemäßen Trägers für ein Material zur Herstellung eines Stützverbandes in Form eines Drehergewebes mit zwei Kettfadenpaaren 10 und insgesamt vier Schußfadenpaaren 20. Jedes der Kettfadenpaare 10 umfaßt einen unterhalb der Schußfadenpaare 20 verlaufenden Kettfaden 12 sowie einen oberhalb der Schußfadenpaare 20 verlaufenden Kettfaden 14. Dabei kreuzt der unterhalb der Schußfadenpaare 20 verlaufende Kettfaden 12 den oberhalb der Schußfadenpaare 20 verlaufenden Kettfaden 14 desselben Kettfadenpaares 10 an Kreuzungsstellen 16. An diesen Kreuzungsstellen 16 ist der unterhalb der Schußfadenpaare 20 verlaufende Kettfaden 12 oberhalb des oberhalb der Schußfadenpaare 20 verlaufenden Kettfadens 14 angeordnet. Zwischen aufeinanderfolgenden Kreuzungsstellen 16 der Kettfadenpaare 10 ist jeweils ein Schußfadenpaar 20 angeordnet, wobei die Kreuzungstellen der einzelnen Kettfadenpaare 10 etwa auf einer parallel zu den Schußfadenpaaren 20 verlaufenden Geraden liegen. Durch die in der Zeichnung dargestellte Struktur eines Drehergewebes werden die Schußfadenpaare 20 fixiert, wodurch ein Verrutschen der einzelnen Fäden während der Beschichtung bzw. Imprägnierung mit dem härtbaren Kunststoff, wie etwa einem Polyurethanprepolymer verhindert wird.
  • Die Schußfadenpaare 20 des in der Zeichnung dargestellten Drehergewebes sind in Form von Fadensegmenten gebildet, welche an einem ersten Rand des Drehergewebes über Verbindungssegmente 22 und an einem parallel zum ersten Rand verlaufenden zweiten Rand des Drehergewebes über Verbindungssegmente 24 miteinander verbunden sind. Die die Schußfäden bildenden Fadensegmente bilden zusammen mit den Verbindungssegmenten 22 und 24 einen durchgehenden Faden. Mit den Verbindungssegmenten 22 werden aufeinanderfolgende Schußfadenpaare 20 miteinander verbunden, während mit den Verbindungssegmenten 24 eine Verbindung zwischen den Schußfäden einzelner Schußfadenpaare 20 erfolgt. Dabei umlaufen die Verbindungssegmente 24 die Schußfäden vorhergehender Schußfadenpaare 20 bzw. deren Verbindungssegmente 24, um so einen gegen Ausreißen oder Ausfransen gesicherten Rand des Drehergewebes bereitzustellen.
  • Weitere Eigenschaften des in der Zeichnung dargestellten Gewebes können der folgenden Tabelle entnommen werden.
    Merkmal Einheit Wert
    Breite cm 2,5 5 7,5 10 12,5 15
    Flächengewicht ungedehnt g/m2 140–220 Standard 157
    Dehnfähigkeit längs % 10 N/cm 50–100
    Reißfestigkeit längs N/cm ungedehnt 246
    Dehnfähigkeit quer % 10 N/cm 50–100
    Reißfestigkeit quer N/cm ungedehnt 238
    Dicke mm 0,5–1,5
    Ketteneinstellung ungedehnt Anzahl/10 cm 33 Doppelfäden (Dreher)
    Schußeinstellung ungedehnt Anzahl/l0 cm 66 Doppelschuß
    Material Kette Polyester z. B. (Trevira) texturiert PES 125 tex (Einfachfaden)
    Material Schuß Polyester z. B. (Trevira) texturiert PES 62 tex (Einfachfaden)
  • Die Erfindung ist nicht auf den Einsatz der anhand der Zeichnung erläuterten Drehergewebe beschränkt. Vielmehr können zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Trägers auch Fäden aus natürlichen Fasern, Polyamidfasern, Polypropylenfasern u. dgl. eingesetzt werden. Dabei kann die Dehnbarkeit des unter Verwendung von Polyamidfasern hergestellten Trägers in ausgerüstetem, d. h. mit dem Kunststoff versehenen, ungedehntem Zustand in Kettrichtung 80 bis 90% betragen. Das bedeutet, daß das ungedehnte Gewebe in Kettrichtung von 100 auf 180 bis 190% gedehnt werden kann. In Schußrichtung kann die Dehnbarkeit eines aus Polyamidfasern hergestellten Trägers in ausgerüstetem (ungedehntem) Zustand 120 bis 130% betragen. Das heißt, daß dieses Gewebe von 100 auf 220 bis 230% gedehnt werden kann. Dabei kann das Flächengewicht in gedehntem Zustand 50 bis 55 g/m2 betragen. Bei Einsatz von Polyamidfasern zur Herstellung der Kett- und Schußfäden kann eine Kettfadenstärke im Bereich von 40 bis 60 tex vorzugsweise etwa 46,8 tex und eine Schußfadenstärke im Bereich von 20 bis 40, vorzugsweise etwa 31,2 tex zum Einsatz kommen.
  • Ferner können im Rahmen der Erfindung auch neue Kunststoffe, insbesondere an den Einsatz mit Polyamid angepaßte Kunststoffe in Form eines feuchtigkeitshärtenden Polyurethanprepolymers zum Einsatz kommen.

Claims (22)

  1. Material zur Herstellung eines Stützverbandes mit einem mit einem härtbaren Kunststoff beschichteten und/oder imprägnierten textilen Träger, wobei der textile Träger ein Gewebe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewebe zumindest teilweise in Form eines Drehergewebes vorliegt, bei dem sich mindestens zwei nebeneinander liegende Kettfäden (12, 14) zwischen aufeinanderfolgenden Schussfäden (20) kreuzen.
  2. Material nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewebe dehnbare, insbesondere elastisch dehnbare Kettfäden und/oder Schussfäden aufweist.
  3. Material nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewebe wärmeschrumpfbare Kettfäden und/oder Schussfäden aufweist.
  4. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewebe Kettfäden und/oder Schussfäden aus einem Elastomermaterial aufweist.
  5. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material in Richtung der Kettfäden des Gewebes vor dem Härten des Kunststoffes eine Dehnbarkeit von mindestens 20%, vorzugsweise mindestens 30%, besonders bevorzugt 40 bis 80% aufweist.
  6. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material in Richtung der Kettfäden des Gewebes in ungedehntem Zustand eine Reissfestigkeit von mindestens 10 N/cm, vorzugsweise mindestens 20 N/cm, besonders bevorzugt 30 bis 60 N/cm aufweist.
  7. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material in Richtung der Schussfäden des Gewebes vor dem Härten des Kunststoffes eine Dehnbarkeit von mindestens 30%, vorzugsweise mindestens 40%, besonders bevorzugt 50 bis 100% aufweist.
  8. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material in Richtung der Schussfäden des Gewebes in ungedehntem Zustand eine Reissfestigkeit von mindestens 10 N/cm, vorzugsweise mindestens 20 N/cm, besonders bevorzugt 30 bis 50 N/cm aufweist.
  9. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewebe in ungedehntem Zustand ein Flächengewicht von 50 bis 250 g/cm2, vorzugsweise 100 bis 200 g/m2 aufweist.
  10. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schuss- und/oder Kettfäden des Gewebes Naturfasern aufweisen.
  11. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schuss- und/oder Kettfäden des Gewebes Kunstfasern, wie etwa Polyamidfasern, Polyesterfasern, Polypropylenfasern aufweisen.
  12. Material nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schuss- und/oder Kettfäden zum Erhalt der Dehnbarkeit zumindest teilweise texturiert sind.
  13. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass einer der sich kreuzenden Kettfäden (12) unterhalb der Schussfäden (20) verläuft, der andere der sich kreuzenden Kettfäden (14) oberhalb der Schussfäden (20) verläuft und der unterhalb der Schussfäden verlaufende Kettfaden (12) an den Kreuzungsstellen (16) oberhalb des oberhalb der Schussfäden (20) verlaufenden Kettfadens (14) angeordnet ist.
  14. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Schussfäden (20) zwischen aufeinanderfolgenden Kreuzungsstellen (16) der Kettfäden (12, 14) angeordnet sind.
  15. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schussfäden (20) in Form von Fadensegmenten gebildet sind, von denen mindestens zwei über ein am Rand des Gewebes angeordnetes Verbindungssegment (22, 24) miteinander verbunden sind.
  16. Material nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein zwei Schussfäden miteinander verbindendes Verbindungssegment (25) mindestens ein, vorzugsweise mindestens zwei vorhergehende Schussfäden (20) umläuft.
  17. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewebe in ungedehntem Zustand 40 bis 80, vorzugsweise 66 Kettfäden und/oder 80 bis 150, vorzugsweise 132 Schussfäden auf 10 cm der Gewebelänge oder -breite aufweist.
  18. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoff mit einem Lösungsmittel, insbesondere Wasser, härtbar ist.
  19. Material nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoff ein feuchtigkeitshärtendes Polyurethanprepolymer aufweist.
  20. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil des Kunststoffes an dem Material 30 bis 70 Gew.-% beträgt.
  21. Verfahren zum Herstellen eines Materials nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger mit einem härtbaren Kunststoff beschichtet und/oder imprägniert wird.
  22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger vor, während und/oder nach der Beschichtung und/oder Imprägnierung mit dem Kunststoff einer Wärmebehandlung unterzogen wird.
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