DE10032996A1 - Inneneinrichtung für einen Personenkraftwagen - Google Patents
Inneneinrichtung für einen PersonenkraftwagenInfo
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- B62—LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
- B62D—MOTOR VEHICLES; TRAILERS
- B62D31/00—Superstructures for passenger vehicles
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- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60N—SEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B60N2/00—Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
- B60N2/02—Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable
- B60N2/04—Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable the whole seat being movable
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Abstract
Eine Inneneinrichtung für einen Personenkraftwagen, insbesondere als Kompaktfahrzeug ausgebildeten Personenkraftwagen, welcher einer zum Anschluss der Fahrwerksteile und zur Abstützung des Antriebsaggregates eigensteif gestaltete Bodengruppe und einem zwischen einer das Bugteil des Fahrzeuges bildenden in Fahrtrichtung angeordneten, dreidimensional gewölbten Windschutzscheibe und einer entgegen der Fahrtrichtung angeordneten Heckwand ausgebildeten Fahrgastraum sowie zwei innerhalb eines Fahrgastraumes in Fahrtrichtung hintereinander angeordnete Sitzreihen. Die vordere Sitzreihe besteht aus Einzelsitzen, zumindest aber einem Fahrersitz, der um eine vertikale Achse und um 180 DEG drehbar angeordnet ist. Zur Erhöhung des Benutzungskomforts wird vorgeschlagen, dass der Fahrgastraum über einen zentralen seitlichen Einstieg zugänglich und zwischen der vorderen Sitzreihe bzw. dem Fahrersitz und der hinteren Sitzreihe ein Tisch angeordnet ist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Inneneinrichtung für einen Personenkraftwagen,
insbesondere als Kompaktfahrzeug ausgebildeten Personenkraftwagen, nach dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Zwei oder mehr hintereinander angeordnete Sitzreihen umfassende Inneneinrichtungen
sind für Personenkraftwagen nahezu aller Typen bekannt und gebräuchlich.
Bei solchen Personenkraftwagen ist bekannt, das Fahrzeug so auszustatten, dass es für
gezielte Anwendungen den Fahrersitz um wenigstens 90° drehbar an der Bodengruppe
des Fahrzeuges zu lagern - EP-OS 0 972 671 -. In baulicher Hinsicht werden hierzu meist
Drehkränze verwendet, deren Schwenkachse etwa durch Mitte der Sitzfläche des
drehbaren Sitzes verlaufend angeordnet ist, derart, dass die Sitzfläche entlang einer zur
Schwenkachse konzentrischen Kreisbahn gegen die Bodengruppe des Fahrzeuges
abgestützt ist.
Darüber hinaus sind aber auch bereits Inneneinrichtungen für Personenkraftwagen
bekannt (DE-GM 79 38 370), bei denen die Sitze der vorderen Sitzreihe um 180° drehbar
an der Bodengruppe des Fahrzeuges gelagert sind, derart, dass bei stillstehendem
Fahrzeug der Fahrersitz und, sofern gewünscht, auch der Beifahrersitz um 180°
verschwenkt und in eine vis a vis Position zu den Sitzen der hinteren Sitzreihe gebracht
werden können.
Anordnungen dieser letztgenannten Gestaltungsweise haben in der Regel den Zweck den
Fahrzeuginsassen bei Aufenthalten im Fahrzeug eine veränderte Sitzanordnung zu bieten.
Im Weiteren ist im Zusammenhang mit der Innenausstattung von Personenkraftwagen, für
sich genommen, auch bereits der Einbau klappbarer Tische bekannt, welche etwa gemäß
der in der DE-PS 44 45 916 beschriebenen Weise eine mittels sich kreuzender und in
fahrzeugseitigen Schwenklagern abgestützter Stützen zumindest in einer waagrechten
Gebrauchslage feststellbare Tischplatte aufweisen. Schließlich sind im Rahmen der
Innenausstattung von Personenkraftwagen auch an den Rückenlehnen von Fahrzeugsitzen
oder an den Fahrzeugseitenwandungen angelenkte Klapptische bekannt und
gebräuchlich.
Der Erfindung liegt ausgehend von diesem Stand der Technik die Aufgabe zugrunde
insbesondere einen als Kompaktfahrzeug konzipierten Personenkraftwagen mit einer
Innenausstattung auszustatten, welche den Nutzern eines Kompaktfahrzeuges unter
Einsatz eines vertretbaren Aufwandes Varianten von Sitzanordnungen bietet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen und zweckmäßige Ausgestaltungen sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Dadurch, dass bei zwei innerhalb eines Fahrgastraumes in Fahrtrichtung hintereinander
angeordneten Sitzreihen, die vordere Sitzreihe aus um 180° drehbaren Einzelsitzen,
zumindest aber einem um 180° drehbar angeordneten Einzelsitz ausgebildeten Fahrersitz
besteht und dass zwischen den beiden Sitzreihen ein Tisch vorgesehen ist, ist in
Verbindung mit der Maßnahme, dass der Fahrgastraum über einen zentralen seitlichen
Einstieg zugänglich ist eine Komfortanordnung in der für Großfahrzeuge an sich
bekannten, herkömmlichen Gestaltungsweise auch bei Kompaktfahrzeugen gewährleistet.
Die seitliche Zugänglichkeit des Fahrgastraumes ist dabei zweckmäßigerweise durch ein
wenigstens einen Teil des Fahrgastraumes haubenartig übergreifendes, einen als
vorgefertigtes Modul ausgebildeten und zur Freigabe einer beidseitigen Einstiegsöffnung
in Fahrzeuglängsrichtung längsverschiebbar an der Bodengruppe abgestützten Teil des
Fahrzeugaufbaues gebildet.
In einer ersten abgewandelten Ausgestaltungsform kann dann weiter vorgesehen sein,
dass der den Fahrgastraum übergreifende Bereich des Fahrzeugaufbaues aus zwei im
Querschnitt U-förmigen, jeweils längsverschiebbar angeordneten und jeweils einen
Längenabschnitt des Fahrgastraumes haubenartig übergreifenden modulartigen
Aufbauteilen besteht, welche zur völligen Freigabe des Fahrgastraumes
ineinanderschachtelbar sind.
Ein besonderer Bedienungskomfort des Fahrzeuges kann ferner dadurch erreicht werden,
dass dem oder den den Fahrgastraum übergreifenden und beweglichen Aufbauteilen ein
motorischer Antrieb zugeordnet ist, welcher zunächst in Abhängigkeit von einer
Entriegelung des Schlosses für den Zugang zum Fahrgastraum aktiviert wird und
selbsttätig eine Längsverschiebung des oder der beweglichen Aufbauteile in
Öffnungsrichtung bewirkt und welcher ferner in Abhängigkeit von einer Betätigung des
Zündschlosses in umgekehrter Richtung angeregt wird und eine Verstellung des oder der
beweglichen Aufbauteile in Schließrichtung bewirkt.
Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beispielsbeschreibung anhand einiger in der
Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele im Einzelnen beschrieben.
Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht eines als Kompaktfahrzeug ausgebildeten
Personenkraftwagens,
Fig. 2 eine Seitenansicht des als Kompaktfahrzeug ausgebildeten Personenkraftwagens
gemäß Fig. 1 bei geöffnetem Fahrzeugaufbau.
Bei dem in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiel ist ein als Kompaktfahrzeug
ausgebildeter Personenkraftwagen mit einer den Anschluss eines, im Einzelnen nicht
dargestellten Fahrwerks und der Abstützung eines gleichfalls nicht im Einzelnen
dargestellten Antriebsaggregates aufnehmenden, im Wesentlichen eigensteifen
Bodengruppe 1 ausgestattet. Der Fahrgastraum 2 des Personenkraftwagens ist zwischen
einer in Fahrtrichtung angeordneten Windschutzscheibe 3 und einer entgegen der
Fahrtrichtung angeordneten Heckscheibe 4 untergebracht und im Übrigen von einem
Dachbereich und seitlichen Aufbaubereichen umschlossen.
Der in der Zeichnung gezeigte Personenkraftwagen zeichnet sich ferner dadurch aus,
dass die in zwei Dimensionen gewölbte Windschutzscheibe 3 im Sinne eines
Karosseriemoduls als sich im wesentlichen über die gesamte Höhe des Fahrgastraumes
2 hin erstreckendes Bugteil des Fahrzeuges ausgebildet ist und oberendig in den
Dachbereich 5 des Fahrzeuges übergeht und unterendig bis in den den vorderen
Stoßfänger 6 tragenden Bereich der Bodengruppe 1 des Fahrzeuges reicht.
Bei der gezeigten Ausführungsform ist zur Freigabe eines seitlichen Einstieges ein als mit
allen erforderlichen Einbauten wie Handgriffen und Fensterhebern und dergl.
ausgestattetes zweiteiliges Modul ausgebildetes, den mittleren Bereich des
Fahrgastraumes 2 haubenartig übergreifendes längsverschieblich an der Bodengruppe 1
abgestütztes Aufbauteil 8 vorgesehen. Das den Fahrgastraum 2 haubenartig
übergreifende und längsverschiebbar angeordnete Aufbauteil 8 ist in zwei zur völligen
Freigabe des Fahrgastraumes 2 ineinanderschachtelbare, im Querschnitt U-förmige
Längenabschnitte 9 und 10 unterteilt, in der Weise, dass es zwischen einer nach hinten
verschobenen, die Einstiegsöffnung freigebenden und einer nach vorne verschobenen,
den Fahrgastraum 2 verschließenden Endstellung hin und her verschiebbar ist. Dabei sind
die beiden Abschnitte 9 und 10 des den Fahrgastraum übergreifenden Aufbauteiles 8 von
vorne nach hinten ineinander verschiebbar, derart, dass bei geöffnetem Fahrgastraum
der vordere Abschnitt 9 den hinteren Abschnitt 10 übergreift. Der über den zentralen
seitlichen Einstieg zugängliche Fahrgastraum 2 ist mit zwei, nämlich einer vorderen 11
und einer hinteren Sitzreihe 12 ausgestattet. Ferner ist zwischen der vorderen Sitzreihe
bzw. dem Fahrersitz 11 und der hinteren Sitzreihe 12 ein Tisch 13 angeordnet.
Die beiden als Einzelsitze ausgebildeten Sitze der vorderen Sitzreihe 11, von denen in der
Zeichnung nur der Fahrersitz dargestellt ist, weisen jeweils ein um eine vertikale Achse
18 und um wenigstens 180° drehbar an der Bodengruppe 1 des Fahrzeuges gelagertes
Fußteil 14 und ein dieses freitragend übergreifend angeordnetes Sitzteil 15 auf, wobei
das Sitzteil 15 vermittels eines in Verlängerung der aufragenden Rückenlehne 16 des
Fahrersitzes 11 angeordneten Trägers 17 mit dem Fußteil 14 verbunden ist. Dabei ist die
Achse 18, um welche jeweils die Sitze bzw. der Fahrersitz 11 drehbar ist, in einem
kleineren Abstand zum vorderen als zum hinteren Ende des Sitzteiles 15 angeordnet.
Ein zwischen der vorderen Sitzreihe 11 bzw. dem Fahrersitz und der hinteren Sitzreihe
12 angeordneter Tisch 13 ist vermittels einer aufragenden Säule 19 gegen die
Bodengruppe 1 des Fahrzeuges abgestützt und mit einer mehrteiligen, aus zwei jeweils
nach unten klappbar an der sie tragenden, aufragenden Säule 19 angelenkten
Tischplattenhälften 20, 21 zusammengesetzten Tischplatte ausgestattet. Die
Anlenkachsen der beiden Tischplattenhälften 20, 21 sind quer zur Fahrtrichtung des
Fahrzeuges ausgerichtet. Die beiden Tischplattenhälften 20, 21 übergreifen in ihrer
ausgestellten Gebrauchslage jeweils teilweise die Sitzteile 15 der Sitze der vorderen 11
und der hinteren Sitzreihe 12 jeweils um gleiche Beträge.
Claims (9)
1. Inneneinrichtung für einen Personenkraftwagen, insbesondere als Kompaktfahrzeug
ausgebildeten Personenkraftwagen, mit einer zum Anschluss der Fahrwerksteile und zur
Abstützung des Antriebsaggregates eigensteif gestalteten Bodengruppe und einem
zwischen einer das Bugteil des Fahrzeuges bildenden in Fahrtrichtung angeordneten,
dreidimensional gewölbten Windschutzscheibe und einer entgegen der Fahrtrichtung
angeordneten mit einer Heckscheibe ausgestatteten Heckwand ausgebildeten
Fahrgastraum sowie zwei innerhalb eines Fahrgastraumes in Fahrtrichtung hintereinander
angeordneten Sitzreihen, deren vordere Sitzreihe aus Einzelsitzen, zumindest aber einen
Fahrersitz besteht und bei der zumindest der Fahrersitz um eine vertikale Achse und um
180° drehbar angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrgastraum (2)
über einen zentralen seitlichen Einstieg zugänglich und zwischen der vorderen Sitzreihe
(11) bzw. dem Fahrersitz und der hinteren Sitzreihe (12) ein Tisch (13) angeordnet ist.
2. Inneneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrersitz
(11) ein drehbar an der Bodengruppe (1) des Fahrzeuges gelagertes Fußteil (14) und ein
dieses freitragend übergreifend angeordnetes Sitzteil (15) aufweist, wobei das Sitzteil
(15) vermittels eines in Verlängerung der aufragenden Rückenlehne (16) des Fahrersitzes
(11) angeordneten Trägers (17) mit dem Fußteil (14) verbunden ist.
3. Inneneinrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Achse
(18) um welche der Fahrersitz (11) drehbar ist in einem kleineren Abstand zum vorderen
als zum hinteren Ende der Sitzteiles (15) angeordnet ist.
4. Inneneinrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der
zwischen der vorderen Sitzreihe (11) bzw. dem Fahrersitz und der hinteren Sitzreihe (12)
angeordnete Tisch (13) eine vermittels einer aufragenden Säule (19) gegen die
Bodengruppe (1) des Fahrzeuges abgestützte, mehrteilige Tischplatte umfasst.
5. Inneneinrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
Tischplatte des zwischen der vorderen Sitzreihe (11) bzw. dem Fahrersitz und der
hinteren Sitzreihe (12) angeordneten Tisches (13) aus zwei jeweils nach unten klappbar
an der sie tragenden, aufragenden Säule (19) angelenkte Tischplattenhälften (20, 21)
besteht, wobei die Anlenkachsen der beiden Tischplattenhälften (20, 21) quer zur
Fahrtrichtung des Fahrzeuges ausgerichtet sind.
6. Inneneinrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
Tischplatte insgesamt so bemessen ist, dass ihre beiden Hälften (20, 21) bei in die dem
Tisch (13) zugewandte Stellung verschwenkten Fahrersitz (11) und der hinteren Sitzreihe
(12) um gleich Beträge übergreifen.
7. Inneneinrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale
Einstiegsöffnung zum Fahrgastraum (2) durch wenigstens ein als Modulteil des
Fahrzeugaufbaues ausgebildetes, den mittleren Bereich des Fahrgastraumes (2)
haubenartig übergreifendes, im Querschnitt U-förmiges sowie zur Freigabe zumindest
eines zentralen Bereiches des Fahrgastraumes (2) längsverschiebbar angeordnetes
Aufbauteil (8), ausgebildet ist.
8. Kraftfahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das
längsverschiebbar angeordnete und den mittleren Bereich des Fahrgastraumes (2)
haubenartig übergreifende Aufbauteil (8) aus zwei zur völligen Freigabe des
Fahrgastraumes ineinander verschiebbaren, im Querschnitt U-förmigen
Längenabschnitten (9 und 10) besteht.
9. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass
dem oder den den Fahrgastraum (2) übergreifenden und beweglichen Aufbauteilen (9 und
10) ein motorischer Antrieb zugeordnet ist, welcher zunächst in Abhängigkeit von einer
Entriegelung des Schlosses für den Zugang zum Fahrgastraum aktiviert wird und
selbsttätig eine Längsverschiebung des oder der beweglichen Aufbauteile in
Öffnungsrichtung bewirkt und welcher ferner in Abhängigkeit von einer Betätigung des
Zündschlosses in umgekehrter Richtung angeregt wird und eine Verstellung des oder der
beweglichen Aufbauteile in Schließrichtung bewirkt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2000132996 DE10032996A1 (de) | 2000-07-06 | 2000-07-06 | Inneneinrichtung für einen Personenkraftwagen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE2000132996 DE10032996A1 (de) | 2000-07-06 | 2000-07-06 | Inneneinrichtung für einen Personenkraftwagen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE10032996A1 true DE10032996A1 (de) | 2002-01-17 |
Family
ID=7648091
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE2000132996 Withdrawn DE10032996A1 (de) | 2000-07-06 | 2000-07-06 | Inneneinrichtung für einen Personenkraftwagen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE10032996A1 (de) |
Cited By (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
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-
2000
- 2000-07-06 DE DE2000132996 patent/DE10032996A1/de not_active Withdrawn
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |