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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Sägeblatt gemäß dem Oberbegriff der Ansprüche 1 und 5, d. h. ein Sägeblatt mit zumindest einem ungeschränkten Zahn, einem linken geschränkten Zahn und einen rechten geschränkten Zahn. Beispielsweise betrifft die vorliegende Erfindung Kreissägeblätter, Bandsägeblätter und ähnliches. Genauer betrifft die Erfindung ein Sägeblatt, bei welchem eine Schnittkraft weiter verringert ist, so dass eine Lebensdauer eines Körperabschnitts des Sägeblatts verbessert ist.
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Herkömmlicherweise weist ein Sägeblatt eine Struktur mit zumindest einem ungeschränkten Zahn sowie einem links geschränkten und einem rechts geschränkten Zahn auf. Um das Auswurfverhalten von Spänen, die beim Sägen eines Werkstücks erzeugt werden, zu verbessern, und um ein Verklemmen des Sägeblatts im Sägespalt des Werkstücks zu verhindern, sollte die Schrankbreite des Sägeblatts derart festgelegt werden, dass ein Spalt zwischen einer Innenfläche des Sägespalts und einer Seitenfläche eines Körperabschnitts des Sägeblatts während des Sägevorgangs vergrößert wird.
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Bei groß gewählten Schränkungen des links geschränkten und des rechts geschränkten Zahns nimmt jedoch die Belastung am ungeschränkten Zahn sowie am links geschränkten und am rechts geschränkten Zahn zu. Hierbei werden verhältnismäßig dicke Sägespäne, deren Dicke annähernd gleich der Dicke der jeweiligen Zähne ist, erzeugt. Folglich wird das Auswurfverhalten der Späne verschlechtert. Ferner neigen die links geschränkten und die rechts geschränkten Zähne dazu, in Folge einer Kraftkomponente beim Sägevorgang in ihrer Schränkrichtung elastisch verformt zu werden.
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Mehrere Sägezähne weisen daher unterschiedliche Höhen auf, wobei die Schrankbreite der geschränkten Zähne mit kleiner Höhe größer ist als die Schrankbreite der geschränkten Zähne mit großer Höhe. Folglich wird eine Belastung an den jeweiligen Sägezähnen verringert und die Späne werden feiner ausgebildet. Bei einer derartigen Struktur wird ein Verschleiß der Sägezähne verringert, und die Lebensdauer des Sägeblatts sowie das Schnittverhalten können verbessert werden.
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Jedoch ist, wenn die Schrankbreite groß ist, die Biegung des geschränkten Zahns in Schränkrichtung groß, so dass der geschränkte Zahn stark geneigt ist. Wenn Späne S über lange Zeit beim Sägen des Werkstücks W kontinuierlich erzeugt werden, wie dies in 9 schematisch dargestellt ist, so neigen die Späne dazu, in eine Richtung zu fließen, die das Sägeblatt BS kreuzt. Folglich treten die Späne S leicht in den Spalt SL zwischen der Seitenfläche des Sägeblatts BS und einer Innenfläche des Sägespalts G ein und verfangen sich leicht, so dass der Spalt SL durch die Späne S verstopft wird.
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Die Abführung der Sägespäne sollte daher verbessert werden. In diesem Fall wird die Ausbildung eines Spanbrechers an den Spitzen der jeweiligen Sägezähne erwogen, um die beim Schneiden des Werkstücks erzeugten Späne in Stücke zu schneiden. Jedoch verbleiben die geschnittenen Späne in einer Zahnfußrundung des Sägeblatts, und es ist nicht erwünscht, dass die in Stücke geschnittenen Späne in der Zahnfußrundung durch die Sägezähne erneut geschnitten werden.
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Daher existieren Beispiele des Standes der Technik (japanische Offenlegungsschriften Nrn.
JP H06-716 und
JP H06-717 ), bei welchen ein eine Lockung bildender Abschnitt an den Spitzen der Sägezähne ausgebildet ist, um die Späne zu einer Form einer kleinen Feder aufzuwickeln, wobei dies unter Berücksichtigung des Auswurfverhaltens und des Abführungsverhaltens der bei einem Schneiden eines Werkstücks erzeugten Späne erfolgt.
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Bei den Sägeblättern des Standes der Technik ist die Schränkbreite des Sägeblatts derart festgelegt, dass diese groß ist, und die Breite der Schnittvertiefung ist derart festgelegt, dass diese groß ist, so dass der Spalt zwischen der Innenfläche der Schnittvertiefung und der Seitenfläche des Sägeblatts groß wird und verhindert wird, dass der Spalt durch die Späne verstopft wird.
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Da bei diesen Sägeblättern des Standes der Technik die Schränkbreite groß ist, werden die geschränkten Zähne beim Sägevorgang weiter in Schränkrichtung gebogen. Ferner ist die Menge der erzeugten Sägespäne groß, wodurch die Gesamtschnittkraft vergrößert wird, so dass entsprechend große Belastungen auf den Körperabschnitt des Sägeblatts wirken. Selbst wenn die Späne aufgerollt werden, weisen diese durch die Neigung der geschränkten Zähne eine Tendenz auf, allmählich in Seitwärtsrichtung der geschränkten Zähne zu wandern, d. h. in Richtung des Spalts zwischen der Seitenfläche des Sägeblatts und der Innenfläche des Sägespalts.
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Ferner weisen die Späne eine Tendenz auf, infolge einer Ratterschwingung beim Schneiden kurz geschnitten zu werden. Daher bleibt das Problem der Verstopfung infolge der Späne weiterhin bestehen, und die Spanabführung nach dem Schneiden von Werkstücken sowie eine Verbesserung der Lebensdauer des Körperabschnitts des Sägeblatts werden zu Problemen. Ferner entsteht im Fall, dass beispielsweise ein teures Material gesägt wird, ein Problem mit der Materialausbeute, wenn eine große Menge von Spänen erzeugt wird.
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Die
DE 198 20 431 A1 offenbart ein Sägeblatt gemäß dem Oberbegriff der Ansprüche 1 und 5. Das in dieser Druckschrift offenbarte Bandsägeblatt weist eine Vielzahl von geschränkten Zähnen auf. Ferner weist dieses Bandsägeblatt eine variable Teilung auf. Der erste Zahn ist ein ungeschränkter Zahn und die nachfolgenden sechs Zähne sind abwechselnd links- bzw. rechts-geschränkt. Der Betrag, um den die Zähne in die linke oder rechte Richtung geschränkt sind, ist gleichmäßig eingestellt.
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Aus der
DE 558 700 C ist ein Verfahren zum Schränken von Sägeblättern bekannt, um die Zahnspitzen eines jeden Zahnes so zu biegen, dass das Sägeblatt während des Zerspanungsvorgangs frei arbeitet. Ein Parameter, der das Schränkmaß des Sägeblattes bestimmt, ist die Art des mit dem Sägeblatt zu schneidenden Werkstoffes. Das Verfahren besteht darin, in jeder Phase des Schränkvorganges, also während und nach dem Schränken, die jeweils erreichte Schränkgröße des einzelnen Zahnes zu messen.
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In der bereits zuvor genannten
JP 06000716 A ist ein Bandsägeblatt offenbart, bei dem Sägezähne eine Spanzuführungsoberfläche aufweisen, um die Bildung lockenförmiger Späne bei der Zerspanung zu unterstützen. Die Spanzuführungsoberfläche, die mit einem geraden Zahnabschnitt verbunden ist, weist eine vertiefte, bogenförmige Form mit einem Radius von 0,5 bis 3 mm auf. Das innere Ende der Spanzuführungsoberfläche ragt ausgehend vom Zahnkopf in Schnittrichtung des Sägeblattes um eine Länge von der Hälfte oder weniger des besagten Radius heraus.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Sägeblatt zu schaffen, bei dem die Schnittkraft weiter verringert werden kann, so daß eine Lebensdauer des Sägeblatts verbessert wird.
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Erfindungsgemäß gelöst wird diese Aufgabe durch ein Sägeblatt mit der Merkmalskombination des Anspruchs 1.
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Ferner wird die vorgenannte Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch ein Sägeblatt mit der Merkmalskombination des Anspruchs 5.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen dargelegt.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung wird aufgrund der Tatsache, daß die Schränkbreite des Sägeblatts derart festgelegt ist, daß diese kleiner ist als die Schränkbreite des Sägeblatts des Standes der Technik, die Breite der Schnittvertiefung eines Werkstücks eng. Ferner wird die Ausbeute des Werkstücks verbessert, und eine Menge der durch das Schneiden erzeugten Späne wird klein, so daß eine Nachbearbeitung einfach wird.
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Außerdem wird aufgrund der Tatsache, daß die Schränkbreite derart festgelegt ist, daß diese klein ist, die Gesamtschnittkraft klein, und die Belastung, welche auf den Körperabschnitt des Sägeblatts aufgebracht wird, wird verringert. Folglich kann die Lebensdauer des Körperabschnitts verbessert werden, und ein Geräusch bei dem Schneiden kann verringert werden, und die Genauigkeit des geschnittenen Abschnitts kann verbessert werden.
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Ferner können aufgrund der Tatsache, daß der Abschnitt zur Ausbildung einer Lockung kleinen Durchmessers mit einer gewünschten Form an den Spitzen der Sägezähne des Sägeblatts ausgebildet ist, die bei einem Schneiden eines Werkstücks erzeugten Späne zu einer Form einer Feder kleinen Durchmessers gelockt werden. Folglich wird verhindert, daß die Späne miteinander verflochten werden, so daß das Auswurfverhalten verbessert werden kann. Daher wird, obwohl die Schränkbreite des Sägeblatts derart festgelegt ist, daß diese klein ist, die Verstopfung infolge der Späne verhindert, so daß ein Werkstück geschnitten werden kann.
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Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den zugehörigen Figuren näher erläutert. In diesen zeigen:
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1A, 1B und 1C erläuternde Ansichten eines Sägeblatts und einer Sägezahnform gemäß einem Ausführungsbeispiel;
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2A und 2B Graphen, welche Meßergebnisse einer Schnittkraft darstellen, wobei eine Werkstückart durch das Sägeblatt gemäß dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung und durch ein Sägeblatt mit einer Schränkbreite des Standes der Technik unter der gleichen Schneidebedingung geschnitten wurde;
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3 eine erläuternde Ansicht, welche einen Zustand von Spänen darstellt, wenn ein Werkstück durch das Sägeblatt geschnitten wird;
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4A, 4B und 4C erläuternde Ansichten, welche die Sägezahnform darstellen;
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5 eine erläuternde Ansicht, welche verschiedene Modi eines Spanwinkels eines Abschnitts zur Ausbildung eines Spans kleinen Durchmessers, ausgebildet an den Sägezähnen, darstellt;
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6 eine erläuternde Ansicht, welche die Sägezahnform darstellt;
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7 eine erläuternde Ansicht, welche ein Bandsägeblatt darstellt;
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8 eine erläuternde Ansicht, welche ein Bandsägeblatt darstellt;
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9 eine erläuternde Ansicht, welche Späne darstellt, wenn ein Werkstück durch ein Sägeblatt des Standes der Technik geschnitten wird.
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Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert. Die Erläuterung bezieht sich auf den Fall eines Bandsägeblatts, ist jedoch anwendbar auf ein Rundsägeblatt oder ähnliches.
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Wie in 1A, 1B und 1C dargestellt, weist ein Sägeblatt 1 gemäß einem Ausfuhrungsbeispiel einen ungeschränkten Zahn 3 sowie einen linken und einen rechten geschränkten Zahn 5 und 7 auf. Der ungeschränkte Zahn 1 ist nicht in einer Rechts-und-Links-Richtung geschränkt, betrachtet von einer Schnittrichtung des Sägeblatts (einer Laufrichtung des Bandsägeblatts bezüglich eines Werkstücks, einer Tangentialrichtung des Rundsägeblatts). Die geschränkten Zähne 7 und 8 sind in der Links-und-Rechts-Richtung geschränkt. Wenn eine Dicke eines Körperabschnitts 9 des Sägeblatts 1 gleich D ist und eine Gesamtschränkbreite des linken und des rechten geschränkten Zahns 5 und 7 gleich T ist, so ist eine Beziehung gemäß einer Gleichung T = D + 2α festgelegt. Der Koeffizient α ist ein Schränkungsmaß des linken und des rechten geschränkten Zahns 5 und 7 in der Rechts-und-Links-Richtung.
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Der Koeffizient α legt die folgende Beziehung bezüglich der verschiedenen Breiten D des Körperabschnitts 9 des Sägeblatts 1 fest, und die Schränkbreite eines generellen Sägeblatts des Standes der Technik ist derart festgelegt, daß diese klein ist. Das heißt,
wann 0,85 ≤ D ≤ 0,95 ist, so ist 0,15 ≤ α ≤ 0,35 und 0,15 ≤ α ≤ 0,3 erwünscht, um die Schränkbreite kleiner festzulegen.
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Wenn 0,96 < D ≤ 1,2 ist, so ist 0,2 ≤ α ≤ 0,4 und 0,2 ≤ α ≤ 0,35 erwünscht, um die Schränkbreite kleiner festzulegen.
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Wenn 1,2 < D ≤ 1,5 ist, so ist 0,25 ≤ α ≤ 0,43 und 0,25 ≤ α ≤ 0,4 erwünscht, um die Schränkbreite kleiner festzulegen.
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Wenn 1,5 < D ≤ 1,7 ist, so ist 0,3 ≤ α ≤ 0,5 und 0,3 ≤ α ≤ 0,45 erwünscht, um die Schränkbreite kleiner festzulegen.
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Wenn 1,7 < D ist, so ist 0,35 ≤ α ≤ 0,6 und 0,35 ≤ α ≤ 0,55 erwünscht, um die Schränkbreite kleiner festzulegen.
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Der Koeffizient α wird innerhalb des experimentell erwünschten Bereichs festgelegt. Da der Koeffizient α kleiner ist, wird die Gesamtschnittkraft kleiner, und eine Belastung, welche auf den Körperabschnitt 9 des Sägeblatts 1 bei einem Schneiden des Werkstücks aufgebracht wird, wird verringert. Dies ist im Hinblick auf eine Verbesserung der Lebensdauer des Körperabschnitts erwünscht, jedoch wird, wenn der Koeffizient α zu klein wird, eine Innenspannung des Werkstücks infolge des Schneidens des Werkstücks gelöst. Folglich tritt die Erscheinung, daß eine Breite der Schnittvertiefung infolge des Sägeblatts 1 eng wird, auf, und es tritt die Erscheinung, daß sich das Sägeblatt 1 in dem Werkstück verhängt, auf. Aus diesem Grund existiert hinsichtlich der Verringerung des Koeffizienten α eine Grenze.
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Außerdem wird, wenn der Wert des Koeffizienten α derart festgelegt ist, daß dieser groß ist, die Schränkbreite ähnlich wie bei dem Stand der Technik groß, und die Biegung der geschränkten Zähne wird groß. Der Neigungswinkel der geschränkten Zähne wird groß, und die Gesamtschnittkraft wird groß, und die Belastung, welche auf den Körperabschnitt 9 des Sägeblatts 9 aufgebracht wird, wird groß. Folglich ist dies im Hinblick auf die Verbesserung der Lebensdauer des Schnittkörpers nicht erwünscht.
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Daher wird der Koeffizient α experimentell innerhalb des gewünschten Bereichs festgelegt.
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Bei dem Sägeblatt 1 sind jeweilige Teilungen P1 bis P5 des ungeschränkten Zahns 3 sowie des linken und des rechten geschränkten Zahns 5 und 7 in einem Kombinationsmuster, in welchem eine Vielzahl von Sägezähnen kombiniert sind, derart festgelegt, daß diese ungleich sind. Jedoch ist der Abschnitt 11 zur Ausbildung eines Spans kleinen Durchmessers zum leichten Locken von Spänen, welche bei einem Schneiden eines Werkstücks erzeugt werden, an den Spitzen der jeweiligen Sägezähne 3, 5 und 7 vorgesehen.
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Genauer weist der Abschnitt 11 zur Ausbildung einer Lokkung kleinen Durchmessers eine ebene Spanfläche 19 und eine gekrümmte Fläche 21 auf. Die Spanfläche 19 erstreckt sich über eine vorbestimmte Länge B ausgehend von dem Punkt 13 des Sägezahns 3 (der Sägezähne 5 und 7) in einer Richtung eines Grundabschnitts 17 eines Zahnfußrundungsabschnitts 15 des Sägeblatts 1. Die gekrümmte Fläche 21 ist längs eines Bogens eines Radius R vorgesehen, welcher an die Spanfläche 19 anschließt. Eine Vertikallinie L ist ausgehend von einer Kreuzungsposition 25 zwischen der bogenartig gekrümmten Fläche 21 und einer die Zahnfuhrundung bildenden gekrümmten Fläche 23, welche den Zahnfußrundungsabschnitt 15 bildet, in einer Richtung des Schneidens mittels des Sägezahns 3 (der Laufrichtung des Bandsägeblatts, der Tangentialrichtung des Rundsägeblatts) gezogen. Wenn ein Maß von der Vertikallinie L zu der Spitze 13 des Sägezahns 3 gleich A ist, so wird eine Beziehung R/2 < A ≤ 2R festgelegt. Das Maß A ist derart festgelegt, daß dieses größer ist als das Maß des früheren Beispiels des Standes der Technik.
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Wenn das Maß A zur Ausbildung 11 einer Lockung kleinen Durchmessers in dieser Weise derart festgelegt ist, daß dieses groß ist, so bewegen sich Späne, welche bei einem Schneiden eines Werkstücks erzeugt werden, entlang der Spanfläche 19, so daß diese die bogenartig gekrümmte Fläche 21 erreichen. Dabei können die Späne längs der gekrümmten Fläche 21 mit größerer Sicherheit gelockt werden. Wenn das Maß A zu klein wird, so ist eine Beschränkungszeit der Späne mittels der bogenartig gekrümmten Fläche 21 (Beschränkungsdistanz) kurz, und der Lokkungsdurchmesser der Späne wird größer, was nicht erwünscht ist. Jedoch sind die Teilungen der jeweiligen Zähne bei dem kombinierten Muster der Sägezahne derart festgelegt, daß diese ungleich sind, so daß der Lockungsdurchmesser der gleiche sein kann wie derjenige bei dem früheren Beispiel.
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Das heißt, die Beziehungen A ≤ R/2, B ≤ 2 mm, 0,5 mm ≤ R ≤ 3 können festgelegt werden. Selbst in dem Fall, in welchem das Maß des Abschnitts 11 zur Ausbildung einer Lockung kleinen Durchmessers derart festgelegt ist, daß dieses das gleiche ist wie dasjenige des früheren Beispiels, erfolgt aufgrund der Tatsache, daß die Teilungen der jeweiligen Zähne ungleich sind, eine Beschränkung davon, so daß Späne in Stücke geschnitten werden, und die Späne werden zufriedenstellend gelockt. Folglich kann die Schränkbreite schmäler sein als die Schränkbreite des früheren Sägeblatts.
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Wenn die Abmessung A des Abschnitts 11 zur Ausbildung einer Lockung kleinen Durchmessers des Sägezahns 3 derart festgelegt ist, daß dieses groß ist, wie oben erwähnt, kann der Lockungsdurchmesser der Späne, welche wie eine Feder aufgewickelt sind, klein sein. Dies ist im Hinblick auf eine weitere Verringerung der Schränkbreite T erwünscht. Eine Freifläche 27 des Sägezahns 3 oder ähnlichem ist zu einer geeigneten Form ausgebildet.
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Bei der obigen Struktur wird ein Werkstück (Material: SCM 440; der Durchmesser davon beträgt 250 ⌀) geschnitten durch das Sägeblatt mit normaler Schränkbreite, bei welchem die Dicke D des Körperabschnitts des Sägeblatts und die Teilungen P der Sägezähne und der Sägezahnform die gleichen sind wie die obigen und der Koeffizient α gleich 0,42 mm ist, und durch das Sägeblatt mit schmaler Schränkbreite, bei welchem α gleich 0,25 mm ist, wobei das Schneiden unter den gleichen Bedingungen erfolgt. Wie in 2A und 2B dargestellt, sind die Schnittkräfte, das heißt, eine Schnittkraft und eine Schubkraft, zwischen den beiden Fällen, in welchen das Werkstück durch das Sägeblatt mit normaler Schränkbreite und durch das Sägeblatt mit schmaler Schränkbreite geschnitten wird, stark verschieden.
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Dabei werden, wenn die Zustände beobachtet werden, in welchen die Späne erzeugt werden, wie in 3 dargestellt, die Späne S zu einer Form einer Spirale bzw. Feder kleinen Durchmessers an dem Abschnitt 11 zur Ausbildung einer Lockung kleinen Durchmessers gelockt, und in der Zahnfußrundung 15 des Sägeblatts 1 angeordnet. Eine Menge der Späne, welche in die Spalte SL zwischen der Seitenfläche des Sägeblatts 1 und der Innenfläche der Schnittvertiefung G eintreten, ist gering, so daß die Spalte SL nicht verstopft werden. Das heißt, daß aufgrund der Tatsache, daß die Schränkbreite des linken und des rechten geschränkten Zahns 5 und 7 klein ist und die Biegung in der Rechts-und-Links-Richtung klein ist, der Neigungswinkel der geschränkten Fläche klein ist. Aus diesem Grund ist eine Tendenz eines Seitwärtsfließens der erzeugten Späne gering, und die Späne werden gelockt, so daß diese in der Zahnfußrundung 15 verbleiben.
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Außerdem wird, da die Teilungen P der Sägezähne ungleich sind, eine Ratterschwingung des Sägeblatts 1 verhindert, so daß das Schneiden der Späne in Stücke infolge der Ratterschwingung verhindert wird und die Späne Fließspäne sind. Die Späne werden an dem Abschnitt zur Ausbildung eines Spans kleinen Durchmessers zufriedenstellend gelockt, so daß diese einen kleinen Durchmesser aufweisen und somit eine Verstopfung nicht auftritt. Ferner wird, da die Schnittkraft klein ist, ein Geräusch bei dem Schneiden verringert, und eine Genauigkeit des geschnittenen Abschnitts wird verbessert.
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Das heißt, gemäß dem Ausführungsbeispiel kann, da die Schränkbreite des Sägeblatts derart festgelegt ist, daß diese kleiner ist als die Schränkbreite des Sägeblatts des Standes der Technik, die Schnittkraft klein sein, und die Belastung, welche auf den Körperabschnitt des Sägeblatts aufgebracht wird, wird verringert, so daß die Lebensdauer des Körperabschnitts verbessert werden kann. Ferner kann der Lockungsdurchmesser der Späne in Federform oder ähnlichem, welche bei einem Schneiden eines Werkstücks erzeugt werden, klein sein, und das Ausfuhrverhalten der Späne kann verbessert werden. Ferner kann, da die Schränkbreite des Sägeblatts schmal sein kann, eine Menge von Spänen eines teueren Materials klein sein und die Ausbeute verbessert werden.
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Was die Form des Abschnitts 11 zur Ausbildung einer Lockung kleinen Durchmessers des Sägezahns 3 oder ähnlichem anbelangt, so ist, wie oben erwähnt, die Struktur mit der Spanfläche 19 und der bogenartig gekrümmten Fläche 21 erwünscht. Jedoch kann, wie beispielsweise durch eine imaginäre Linie 21A in 4A dargestellt, die bogenartig gekrümmte Fläche 21 auf einer geeigneten geneigten Fläche ausgebildet sein. In diesem Fall ist der Lockungsdurchmesser der Späne gemäß dem Neigungswinkel der geneigten Fläche 21A verschieden, und die Späne werden gelegentlich geknickt. Folglich ist diese geneigte Fläche nicht sehr erwünscht.
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Ferner ist, wie in 4B und 4C dargestellt, eine Vielzahl von geneigten Flächen 21B und 21C entlang der bogenartig gekrümmten Fläche 21 vorgesehen, so daß eine konkave Mehreckfläche ausgebildet werden kann. In diesem Fall sind, da die Formen in einem gewissen Ausmaß entlang der bogenartig gekrümmten Fläche 21 verlaufen, diese Formen erwünschter als eine einfache geneigte Fläche.
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Außerdem sind, wie in 5 schematisch dargestellt, die Spanwinkel der Spanflächen 19 der Abschnitte 11 zur Ausbildung einer Lockung kleinen Durchmessers von den jeweiligen Sägezähnen 3 oder ähnlichem θ1, θ2, ..., θ5. Die Spanwinkel θ1, θ2, ... θ5 sind derart festgelegt, daß diese untereinander gleich sind oder voneinander verschieden sind, oder daß eine geeignete Anzahl der Spanwinkel θ1, θ2, ..., θ5 untereinander gleich ist. In einer derartigen Weise ist es erwünscht, daß die Spanwinkel θ1, θ2, ..., θ5 gemäß den Höhenmaßen und den Teilungen der Sägezähne oder entsprechend dem ungeschränkten Zahn bzw. dem linken und dem rechten geschränkten Zahl geeignet festgelegt sind.
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Beispielsweise ist, um ein Schnittverhalten eines Werkstücks zu verbessern, der Spanwinkel θ des Sägezahns bei großer Höhe des Sägeblatts derart festgelegt, daß dieser groß ist, und die Spitzen 13 der Sägezähne weisen spitzere Winkel auf. Ferner wird im Falle von Sägezähnen mit großen Teilungen die Schnittbelastung groß. Aus diesem Grund sind die Spanwinkel derart festgelegt, daß diese kleiner sind, und die Winkel der Spitzen 13 der Sägezähne sind derart ausgeführt, daß diese größer sind, so daß die Verschleiß- und Abriebfestigkeit verbessert ist. In einer derartigen Weise ist es erwünscht, die Spanwinkel θ auf erwünschte Winkel gemäß der Funktion und Belastung der jeweiligen Sägezähne festzulegen.
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Ferner kann, was die Form der Sägezähne 3 oder ähnlichem anbelangt, wie in 6 dargestellt, ein sehr kleiner Vorsprung 29 an der Freifläche 27 des Sägezahns 3 vorgesehen sein. In diesem Fall ist der sehr kleine Vorsprung 29 derart ausgebildet, daß dieser um ein Maß H ausgehend von der Spitze 13 des Sägezahns 3 niedriger ist. Daher gelangt in dem Fall, in welchem beispielsweise ein Ausbrechen eines Sägezahns 13 oder auftritt, der sehr feine Vorsprung 29 in Kontakt mit dem Werkstuck W, um ein tiefes Schneiden der Sägezähne 3 oder ähnlichem infolge des Werkstücks zu begrenzen. Folglich wird eine abrupte Zunahme der Belastung infolge des Ausbrechens eines Zahns oder ähnlichem begrenzt.
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Selbstverständlich kann der Abschnitt 11 zur Ausbildung einer Lockung kleinen Durchmessers an den Spitzen des Sägezahns 3 oder ähnlichem unabhängig von den Formen des Sägezahns oder ähnlichem ausgebildet sein. Aus diesem Grund ist der Abschnitt 11 zur Ausbildung einer Lockung kleinen Durchmessers an den jeweiligen Sägezähnen der früheren Sägeblätter ausgebildet, so daß die bei einem Schneiden eines Werkstücks erzeugten Späne zu einer Form einer Feder kleinen Durchmessers gelockt werden. Ferner kann die Schränkbreite kleiner sein.
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Ferner kann das Bandsägeblatt BS eine Sinuskurvenform, wie in 7 dargestellt, aufweisen oder derart gestaltet sein, daß ein konkaver Abschnitt 31 und ein konvexer Abschnitt 33 mit einer geeigneten Länge alternativ zu einer Hinterfläche mit geeigneten Abständen, wie in 8 dargestellt, vorgesehen sind.
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Bei derartigen Strukturen wird das Werkstück allmählich durch die Sägezähne geschnitten, so daß das Schnittverhalten des Werkstücks mit Kaltverfestigungsverhalten verbessert wird, Ferner wird eine Länge der bei einem Schneiden des Werkstücks erzeugten Späne periodisch geschnitten, so daß ein eine übermäßige Längung der Späne reguliert wird. Daher kann verhindert werden, daß ein Außendurchmesser von Lockungen der Späne, welche an dem Abschnitt 11 zur Ausbildung einer Lockung kleinen Durchmessers, ausgebildet an den Sägezähnen, erzeugt werden, übermäßig groß wird.
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Bei dem Sägeblatt ist bei der Struktur mit einer Vielzahl von Sägezähnen mit verschiedenen Zahnhöhen die Schränkbreite der Sägezähne mit kleiner Höhe derart festgelegt, daß diese größer ist als die Schränkbreite der Sägezähne mit großer Höhe, ähnlich wie bei dem Sägeblatt des Standes der Technik. Ferner ist die Schränkbreite T der Sägezähne mit kleiner Höhe derart festgelegt, daß die Gleichung (T = D + 2α) erfüllt ist. Daher ist die maximale Schränkbreite des Sägeblatts derart festgelegt, daß diese kleiner ist als die maximale Schränkbreite des generellen Sägeblatts des Standes der Technik.