DE10023326A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Erkennung eines Anhängers oder Aufliegers eines Kraftfahrzeugs - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Erkennung eines Anhängers oder Aufliegers eines KraftfahrzeugsInfo
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Abstract
Verfahren zur Erkennung eines Anhängers oder Aufliegers eines Kraftfahrzeuges, gekennzeichnet durch folgende Schritte: DOLLAR A - fahrerunabhängige Ansteuern wenigstens eines Bremslichts des Anhängers oder Aufliegers, DOLLAR A - Messung eines in einer dem Bremslicht des Anhängers oder Aufliegers zugeordneten Leitung fließenden Stromes, und DOLLAR A - Feststellung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins eines Anhängers oder Aufliegers auf der Grundlage des gemessenen Stromes.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur Erkennung eines Anhängers oder Aufliegers
eines Kraftfahrzeugs nach den Oberbegriffen der
Patentansprüche 1 bzw. 6.
Beispielsweise für elektronische Stabilitätsprogramme (ESP)
im Falle von Personenkraftwagen oder Nutzkraftwagen werden
gewisse Informationen über eventuell an den Zug- bzw.
Motorwagen angekoppelte Anhänger bzw. Auflieger benötigt.
Wesentlich ist hierbei die Information, ob überhaupt ein
Anhänger angekoppelt ist oder nicht. Eine derartige
Information ist beispielsweise auch bei einer
Bremsregelung, insbesondere einer ABS/ASR-Regelung, oder
einer Getriebesteuerung vorteilhaft einsetzbar. Bei ESP-
Systemen wird beispielsweise die Information, ob ein
Anhänger oder Auflieger vorhanden ist, zur Festlegung einer
Regelstrategie eingesetzt. D. h., für den Fall, daß kein
Anhänger oder Auflieger vorhanden ist, wird für ESP-Systeme
eine gewöhnliche Regler- bzw. Regelstrategie durchgeführt.
Falls ein Anhänger oder Auflieger vorhanden ist, wird in
bestimmten Fahrsituationen, in diesem Fall beispielsweise
bei Einknickgefahr bei niedrigen Geschwindigkeiten, eine
von der herkömmlichen Regelstrategie abweichende, d. h.
modifizierte Regelstrategie durchgeführt, mit der die
Fahrzeugkombination in diesen Fahrsituationen
stabilisierbar ist. Bei dieser Strategie werden die
stabilisierenden Eingriffe zum Großteil in Form von
Bremseneingriffen am Anhänger oder Auflieger durchgeführt.
Auch für ABS-Systeme (Regelung des Bremsschlupfes) oder
ASR-Systeme (Regelung des Antriebsschlupfes) ist eine
entsprechende Vorgehensweise vorgesehen. D. h., für den
Fall, daß ein Anhänger oder Auflieger an das Zugfahrzeug
angekuppelt ist, wird eine modifizierte Regelstrategie
durchgeführt. In diesem Fall handelt es sich beispielsweise
um Funktionen zur Vermeidung des Einknickens, bei denen
gegebenenfalls die Hinterachse des Zugfahrzeuges mit einem
kleineren Schlupf geregelt wird.
Es sind Anhängererkennungsgeräte bekannt, bei denen der
Widerstand eines Brems- oder Blinklichts des Anhängers
gegen Masse gemessen wird. Hierbei muß jedoch die
betreffende Leitung zum Anhänger aufgetrennt werden, um
nicht gleichzeitig den Widerstand eines Brems- oder
Blinklichts des Motorwagens mitzumessen.
Aus der DE-OS 26 40 355 ist eine Kontrolleinrichtung von
Zugwagen von Wagenzügen bekannt, bei denen wenigstens der
Zugwagen mit einem Antiblockierregelsystem versehen ist.
Der Zugwagen ist hierbei mit einer Versorgungsleitung und
einer Steckeinrichtung ausgebildet, wobei die
Steckeinrichtung ein Steckergegenstück auf der
Anhängerseite hat. An dieses Steckergegenstück ist eine
Bremslichtanlage des Anhängers angeschlossen. Bei
Betätigung der Bremse fließt bei angehängtem Anhänger ein
Strom in der Bremslichtanlage des Anhängers und an einer
Strommeßeinrichtung in der Versorgungsleitung fällt eine
Spannung ab, welche ein binäres Schaltsignal erzeugt. Auf
der Grundlage dieses binären Spannungssignals ist das
Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein eines Anhängers
feststellbar.
Aus der DE 44 17 301 A1 ist es bekannt, ein selbsthaltendes
Relais im Rahmen einer Erkennungseinrichtung für einen
Anhängerbetrieb zu verwenden. Das Relais spricht hierbei
an, wenn an der Steckdose zum Anhänger ein Stromkreis
hergestellt wird. Die Bereitstellung eines derartigen
Relais erweist sich in der Praxis als relativ aufwendig.
Aus der DE 39 27 562 ist schließlich eine Einrichtung zur
Anhänger-Kennung bei Lastzügen bekannt, deren Zugfahrzeug
mit einer Antiblockiereinrichtung ausgestattet ist. Diese
Einrichtung dient dazu, dem Fahrzeugführer zu
signalisieren, ob auch das Anhängerfahrzeug eine
Antiblockiereinrichtung aufweist und deren Kabelkupplung
ordentlich gekuppelt ist. Die Einrichtung weist hierzu eine
elektronische, logische Schaltvorrichtung auf, in welcher
wenigstens ein erstes und ein zweites Signal verarbeitet
werden. Das in dieser Druckschrift beschriebene System wird
als relativ aufwendig angesehen.
Aufgabe der Erfindung ist eine möglichst einfache und
unaufwendige Erkennung eines Anhängers eines
Kraftfahrzeugs.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren mit den
Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie einer entsprechenden
Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 6.
Erfindungsgemäß ist in einfacher Weise eine Information
bereitstellbar, ob ein Anhänger an einen Zugwagen
angekoppelt ist oder nicht. Das fahrerunabhängige Ansteuern
eines Bremslichts des Anhängers kann beispielsweise mittels
eines zentralen Steuergeräts, insbesondere eines
Steuergeräts eines elektronischen Bremssystems,
durchgeführt werden. Es ist hierbei gegenüber herkömmlichen
Systemen keine zusätzliche Sensorik in oder an dem Anhänger
bzw. Auflieger notwendig. Ferner können in dem Steuergerät
zusätzliche elektromagnetische Bauteile, beispielsweise
Relais, vermieden werden, welche insbesondere bezüglich
ihrer Fertigung oder Lebensdauer in der Praxis zu Problemen
führen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens bzw. der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind
Gegenstand der Unteransprüche.
Es ist bevorzugt, daß die erfindungsgemäße Erkennung eines
Anhängers oder Aufliegers bei einem Anfahrvorgang des
Kraftfahrzeugs und/oder zyklisch durchgeführt wird. Da der
Anhängerkopplungszustand sich in der Regel nur im Stand
verändern wird, ist durch die erstgenannte Maßnahme
gewährleistet, daß unmittelbar mit dem Anfahren das
gewünschte Signal zur Verfügung steht. Für bestimmte
Anwendungen kann sich jedoch auch eine zyklische
Durchführung das Verfahren als zweckmäßig erweisen.
Zweckmäßigerweise erfolgt das Ansteuern des Bremslichtes
den Anhängers über ein vorbestimmtes Zeitintervall,
insbesondere 50 msec. Durch eine derartige kurze Bestromung
des Bremslichtes kann vermieden werden, daß es bei anderen
Verkehrsteilnehmern durch eine längere Bestromung und ein
damit verbundenes längeres Aufleuchten des Bremslichtes zu
Fehlinformationen und somit zu Irritationen der anderen
Verkehrsteilnehmer kommt, da erst bei einer längeren
Bestromung ein Leuchten des Bremslichtes wahrgenommen wird.
Es ist bevorzugt, daß ein im Rahmen des erfindungsgemäßen
Verfahrens gemessener Strom mit einem Schwellwert
verglichen wird, und die Feststellung des Vorhandenseins
oder Nichtvorhandenseins eines Anhängers auf der Grundlage
eines Vergleiches des gemessenen Stromes mit dem
Schwellwert erfolgt. Mit dieser Maßnahme ist eine besonders
einfache und rechnerisch unaufwendige Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Zweckmäßigerweise wird ein das Vorhandensein oder
Nichtvorhandensein eines Anhängers darstellendes Signal
einem Steuergerät und/oder dem Fahrer des Kraftfahrzeugs
zur Verfügung gestellt. Ein derartiges, dem Fahrer
übermitteltes Signal kann beispielsweise als optisches oder
akustisches Signal vorgesehen sein.
Die Erfindung wird nun anhand der beigefügten Zeichnung
weiter erläutert. In dieser zeigt
Fig. 1 ein schematisches Schaltbild zur Darstellung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung, und
Fig. 2 ein Flußdiagramm zur Darstellung des
erfindungsgemäßen Verfahrens.
In Fig. 1 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung zur
Erkennung eines Anhängers schematisch dargestellt. Der
links der senkrecht verlaufenden gestrichelten Linie
dargestellte Schaltungsteil befindet sich auf dem Zugwagen
bzw. Kraftfahrzeug, der rechts von der gestrichelten Linie
dargestellte Schaltungsteil befindet sich auf einem
Anhänger. Auf der Zugwagenseite ist das Steuergerät eines
elektronischen Bremssystems mit 1 bezeichnet, das
Bremslicht des Kraftfahrzeugs ist mit 2 bezeichnet. Mittels
einer schematisch dargestellten und mit 3 bezeichneten
elektrischen Verbindung (z. B. elektrische Steckverbindung)
ist ein Anhänger elektrisch an das Kraftfahrzeug koppelbar.
Bei der elektrischen Verbindung kann es sich beispielsweise
um eine 24 N-Dose handeln.
Der Anhänger weist ein Bremslicht 4 auf. Das Bremslicht 2
des Kraftfahrzeugs sowie das Bremslicht 4 des Anhängers
sind über eine elektrische Leitung, welche insgesamt mit 10
bezeichnet ist, mit dem Steuergerät 1 verbunden. Hierbei
liegt das Bremslicht 2 an einem ersten Leitungsstrang 10a,
und das Bremslicht 4 des Anhängers an einem zweiten
Leitungsstrang 10b an. Mittels der elektrischen Verbindung
ist die Verbindung zwischen dem Leitungsstrang 10b und dem
Bremslicht 4 des Anhängers unterbrechbar. Es sei darauf
hingewiesen, daß in der Darstellung der Fig. 1 aus Gründen
der Übersichtlichkeit auf die Darstellung einer
Anhängerkupplung, mit welcher das Kraftfahrzeug mechanisch
mit dem Anhänger gekoppelt wird, verzichtet wurde.
In dem Leitungsstrang 10b ist ein Strommeßgerät 5
vorgesehen, welches den dort fließenden Strom mißt. Im
Falle eines angeschlossenen Anhängers fließt bei Betätigung
einer Bremse ein Strom durch die Leitungsstränge 10a, 10b.
Die Bremslichter leuchten auf. Für den Fall, daß kein
Anhänger vorhanden ist, d. h. der Leitungsstrang 10b im
wesentlichen an der elektrischen Verbindung endet, fließt
kein Strom zur Beaufschlagung des Anhänger-Bremslichtes 4.
Als Strommeßgerät 5 kann beispielsweise ein Shunt-
Widerstand (Widerstand mit einem Wert von ungefähr 1 Ohm)
eingesetzt werden. Der durch einen derartigen Widerstand
gegebenenfalls fließende Strom erzeugt einen
Spannungsabfall, der dann entsprechend ausgewertet wird.
Alternativ hierzu bietet sich an, mit Hilfe geeigneter
Meßvorrichtungen das Magnetfeld des stromdurchflossenen
Leiters zu detektieren, um eine Information über einen
fließenden Strom und folglich einen vorhandenen Anhänger
oder Auflieger zu erhalten.
Das Bremslicht 4 ist nun erfindungsgemäß zusätzlich zu der
beschriebenen Funktion mittels des Steuergeräts 1
unabhängig von einer Bremsenbetätigung, d. h.
fahrerunabhängig, zur Feststellung eines Anhängers
ansteuerbar.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Anhängererkennung
mittels einer fahrerunabhängigen Ansteuerung des
Bremslichtes 4 wird nun anhand des Flußdiagramms der
Fig. 2 weiter erläutert. Hierbei wird in einem Schritt 101 das
Steuergerät 1 eingeschaltet. Neben dem Einschalten des
Steuergerätes wird in diesem Schritt auch das
erfindungsgemäße Verfahren gestartet. In einem
anschließenden Schritt 102 wird festgestellt, ob sich das
Fahrzeug im Stillstand befindet. Zur Erkennung, ob ein
Stillstand des Fahrzeuges vorliegt, wird überprüft, ob die
Fahrzeuggeschwindigkeit gleich Null oder kleiner als ein
einstellbarer Schwellenwert ist. Ist dies der Fall, wird in
einem anschließenden Schritt 103 überprüft, ob ein
Anfahrvorgang des Fahrzeugs vorliegt. Wird kein Stillstand
festgestellt, so wird erneut der Schritt 102 ausgeführt.
Ein Anfahrvorgang liegt dann vor, wenn die Geschwindigkeit
des Fahrzeugs das erste Mal über einer bestimmten
Grenzgeschwindigkeit liegt. Es wird folglich eine
Anfahrerkennung in Abhängigkeit der Fahrzeuggeschwindigkeit
durchgeführt. Im Falle eines Anfahrvorgangs wird in einem
Schritt 104 das Bremslicht 4 beispielsweise für einen
Zeitraum von 50 msec angesteuert. Liegt kein Anfahrvorgang
vor, so wird erneut der Schritt 103 ausgeführt. In einem
Schritt 105 wird mittels des Strommeßgerätes 5 der in dem
Strang 10b fließende Strom gemessen und der gemessene Strom
IBL mit einem geeigneten Schwellwert verglichen. Dieser
Vergleich kann beispielsweise mittels des Steuergerätes 1
durchgeführt werden. Übersteigt der gemessene Strom IBL den
Schwellwert, stellt dies eine eindeutige Information dar,
daß ein Anhänger an das Fahrzeug angekoppelt ist. Dies wird
in einem Schritt 106 festgestellt. Diese Information kann
dem Steuergerät 1 zur Berücksichtigung bei dessen weiterer
Steuertätigkeit zugeführt werden. Andererseits ist diese
Information auch mittels einer geeigneten, nicht im
einzelnen dargestellten Anzeigevorrichtung dem Fahrer des
Fahrzeuges anzeigbar. Ist der in dem Schritt 105
festgestellte Strom IBL jedoch kleiner als der Schwellwert,
wird darauf geschlossen, daß kein Anhänger vorhanden ist
(Schritt 107). Auch diese Information kann dem Steuergerät
1 und/oder dem Fahrer des Kraftfahrzeugs mitgeteilt werden.
Es sei angemerkt, daß die Erkennung eines Anhängers
beispielsweise auch mittels einer geeigneten
Spannungsmessung in dem Leitungsstrang 10b nach
fahrerunabhängigem Ansteuern des Bremslichts 4 durchgeführt
werden kann. Anschließend an den Schritt 106 bzw. 107 wird
erneut der Schritt 102 ausgeführt.
Die beschriebene Ermittlung, ob ein Anhänger oder Auflieger
vorhanden ist, wurde vorstehend im Zusammenhang mit einem
Anfahrvorgang durchgeführt. Es ist ebenfalls denkbar, diese
Ermittlung auch unabhängig von einem Anfahrvorgang
durchzuführen. Denkbar ist beispielsweise ein zyklisches
Durchlaufen (in einem vorgegebenen Zeitraster von
beispielsweise einigen Sekunden) des Vorgangs zur Erkennung
eines angekuppelten Anhängers, dies unabhängig von einem
Anfahrvorgang.
Es sei schließlich darauf hingewiesen, daß die Sensierung
des Bremslichtstromes darüber hinaus im Rahmen eines
elektronischen Stabilitätsprogramms für Nutzfahrzeuge
weitere Vorteile bietet, beispielsweise bei der Ermittlung
eines ABS-Anlaufs bei Anhängern bzw. Aufliegern mit
bremslichtversorgten ABS-Systemen. Ein derartiges
bremslichtversorgtes ABS-System ist in Fig. 1 schematisch
mit Bezugszeichen 6 bezeichnet. In diesem Zusammenhang sei
bemerkt, daß ein ABS-Steuergerät üblicherweise über
dieselbe Stromleitung wie das Bremslicht gespeist wird.
Wenn der Fahrer bremst, fließt über diese Leitung ein Strom
mit einem ersten Wert, der durch den Widerstand des
Bremslichtes vorgegeben ist (hierbei wird angenommen, daß
keine ABS-Regelung vorliegt). Liegt nun eine solche
Bremsung bzw. Situation vor, bei der das ABS-Steuergerät
eine Regelung beginnt, so fließt über die Leitung ein Strom
mit einem zweiten (höheren) Wert, da auch das ABS-
Steuergerät Strom aufnimmt und dieser ebenfalls über diese
Leitung bereit gestellt wird.
Dieser Sachverhalt kann beispielsweise auch mit Blick auf
eine Umkipperkennung ausgewertet werden: Fährt ein
Fahrzeuggespann mit einer Querbeschleunigung, die über
einem vorbestimmten Schwellenwert liegt, so kann für das
Fahrzeuggespann eine Kippgefahr bestehen. Solch eine
drohende Kippgefahr äußert sich zunächst an den
kurveninneren Rädern, da diese abzuheben drohen. Für eine
Umkipperkennung bietet sich somit folgende Vorgehensweise
an: Überschreitet die Querbeschleunigung (beispielsweise
des Zugfahrzeuges) einen zugehörigen Schwellenwert, so wird
ein geringer Bremsdruck zumindest an den kurveninneren
Rädern des Anhängers oder Aufliegers eingespeist. Bei einer
starken Entlastung der kurveninneren Räder spricht das ABS-
System an und führt eine Regelung durch. Diese Regelung
äußert sich in einem Strom, der durch das ABS-Steuergerät
aufgenommen wird. D. h., über die vorstehend erwähnte
Leitung fließt ein Strom, der mit Hilfe des Strommeßgeräts
detektiert werden kann. Durch eine entsprechende
Plausibilitätsabfrage kann somit mit Hilfe des
erfindungsgemäß vorgesehenen Strommeßgeräts auch ein
Umkippen zumindest des Anhängers oder Aufliegers erkannt
werden.
Claims (6)
1. Verfahren zur Erkennung eines Anhängers oder Aufliegers
eines Kraftfahrzeugs, gekennzeichnet durch folgende
Schritte:
- - fahrerunabhängiges Ansteuern wenigstens eines Bremslichts (4) des Anhängers oder Aufliegers,
- - Messung eines in einer dem Bremslicht (4) des Anhängers oder Aufliegers zugeordneten Leitung (10b) fließenden Stromes, und
- - Feststellung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins eines Anhängers oder Aufliegers auf der Grundlage des gemessenen Stromes.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
es bei einem Anfahrvorgang des Kraftfahrzeugs und/oder
zyklisch durchgeführt wird.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Ansteuern des Bremslichtes (4) des
Anhängers oder Aufliegers über ein vorbestimmtes
Zeitintervall, insbesondere 50 msec, erfolgt.
4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der gemessene Strom mit einem
Schwellwert verglichen wird, und die Feststellung des
Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins eines Anhängers
oder Aufliegers auf der Grundlage eines Vergleiches des
gemessenen Stromes mit dem Schwellwert erfolgt.
5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein das Vorhandensein oder
Nichtvorhandensein eines Anhängers oder Aufliegers
darstellendes Signal einem Steuergerät, insbesondere einem
Steuergerät eines elektronischen Bremssystems, und/oder dem
Fahrer des Kraftfahrzeugs zur Verfügung gestellt wird.
6. Vorrichtung zur Erkennung eines Anhängers oder
Aufliegers eines Kraftfahrzeugs, gekennzeichnet durch
Mittel (1) zum fahrerunabhängigen Ansteuern wenigstens
eines Bremslichtes (4) des Anhängers oder Aufliegers,
Mittel (5) zur Messung eines in einer dem Bremslicht (4)
des Anhängers oder Aufliegers zugeordneten Leitung (10b)
fließenden Stromes, und Mittel (1) zur Feststellung des
Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins eines Anhängers
oder Aufliegers auf der Grundlage des gemessenen Stromes.
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