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DE10023827A1 - Lizenzierung und Zugangsauthorisierung - Google Patents

Lizenzierung und Zugangsauthorisierung

Info

Publication number
DE10023827A1
DE10023827A1 DE10023827A DE10023827A DE10023827A1 DE 10023827 A1 DE10023827 A1 DE 10023827A1 DE 10023827 A DE10023827 A DE 10023827A DE 10023827 A DE10023827 A DE 10023827A DE 10023827 A1 DE10023827 A1 DE 10023827A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
software modules
licensing
points
wpn
software
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE10023827A
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Hartinger
Martin Kiesel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens AG
Original Assignee
Siemens AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens AG filed Critical Siemens AG
Priority to DE10023827A priority Critical patent/DE10023827A1/de
Priority to PCT/DE2001/001689 priority patent/WO2001088670A2/de
Priority to US10/276,605 priority patent/US20040030564A1/en
Priority to EP01943017A priority patent/EP1290532A2/de
Publication of DE10023827A1 publication Critical patent/DE10023827A1/de
Priority to US11/466,980 priority patent/US20070043675A1/en
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F21/00Security arrangements for protecting computers, components thereof, programs or data against unauthorised activity
    • G06F21/10Protecting distributed programs or content, e.g. vending or licensing of copyrighted material ; Digital rights management [DRM]
    • G06F21/12Protecting executable software
    • G06F21/121Restricting unauthorised execution of programs
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06Q99/00Subject matter not provided for in other groups of this subclass
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F2221/00Indexing scheme relating to security arrangements for protecting computers, components thereof, programs or data against unauthorised activity
    • G06F2221/21Indexing scheme relating to G06F21/00 and subgroups addressing additional information or applications relating to security arrangements for protecting computers, components thereof, programs or data against unauthorised activity
    • G06F2221/2135Metering

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Abstract

Verfahren zur Lizenzierung und Zugangsauthorisierung von Softwarekomponenten bzw. Instanziierungen von Softwareobjekten durch den Erwerb von Wertepunkten (WP), wobei jedem Softwaremodul bzw. der Instanziierung eines Moduls eine dedizierte Anzahl von Wertepunkten (WP) zugeordnet ist. Die Lizenzierung beruht auf einem Vergleich von erworbenen Wertepunkten (WP) (Wertepunkte-Haben) mit den für eine Anwendung benötigten Wertepunkten (WP) (Wertepunkte-Soll).

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Lizenzierung und/oder Zugangsauthorisierung von Softwaremodulen für indus­ trielle Steuerungen und/oder Computersysteme.
Es ist heutzutage üblich, die Lizenzierung und Zugangsautho­ risierung von Softwaremodulen explizit an diese Softwarekom­ ponenten zu koppeln. Wenn ein Anwender z. B. das Softwaremodul A dreimal, das Softwaremodul B zweimal und das Softwaremodul C einmal benötigt, dann erhält er von einem Softwarelieferan­ ten eine dedizierte Authorisierung für seinen benötigten und bestellten Bedarf in Form von auf die Bestellung abgestimmten Lizenzen. Dies hat den Nachteil, dass bei einem Umtausch von Lizenzen der Lizenzvertrag geändert werden muss und, soweit ein Softwareschutzmechanismus besteht, die darin freigegebe­ nen Lizenzen ebenfalls geändert werden müssen.
Neben dem Kauf einer Lizenz zur Benutzung von Softwarekompo­ nenten besteht auch die Möglichkeit, eine Lizenz zur Benut­ zung von Softwarekomponenten durch einen Leasing-Vertrag zu erwerben (VDI-Nachrichten vom 7.1.2000). Der Vorteil für eine Leasing-Finanzierung liegt darin, dass im Vergleich zum Kauf die Liquidität des Unternehmens geschont wird. Auch sind die Leasing-Raten selbst bilanzneutral. Der Nachteil liegt wie­ derum darin, dass bei Änderungen des Bedarfs an Softwarekom­ ponenten der Leasing-Vertrag geändert werden muss.
Weiterhin ist in der Anmeldung DE 199 50 249.8 bereits vorge­ schlagen worden, für den Softwareschutz der Runtime-Software eines elektronischen Gerätes Funktionsbausteine mit Wertig­ keiten zu versehen. Das hierin beschriebene Vorgehen ist aber auf Runtime-Software beschränkt und dediziert auf die Verwen­ dung von fest definierten Funktionsbausteinen abgestimmt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einem Benutzer von Softwaremodulen ein einfaches, flexibles und seinen wechseln­ den Anforderungen angepasstes Verfahren zur Lizenzierung und/oder Zugangsauthorisierung von Softwaremodulen zur Verfü­ gung zu stellen.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass ein Kunde Wertepunkte als Benutzungsberechtigung für die ge­ wünschten Softwaremodule erwirbt, wobei jedem Softwaremodul eine Wertigkeit in Form von Wertepunkten zugeordnet wird.
Der Begriff Softwaremodul ist im folgenden synonym zu verwen­ den mit Softwareprogramm oder Softwarekomponente.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung liegt darin, dass ein Kunde nicht einen Lizenzvertrag über die verwendeten Soft­ waremodule und ihre Anzahl abschließt, sondern einen Lizenz­ vertrag über Wertepunkte erwirbt. Innerhalb seiner erworbenen "Wertepunkte-Lizenz" kann der Kunde flexibel und bedarfsori­ entiert die jeweils benötigten Softwaremodule verwenden. Den Softwaremodulen ist anstatt eines Preises eine Wertigkeit in Form von Wertepunkten zugewiesen, wobei jeder Wertepunkt ei­ nen Preis besitzt. Änderungen beim Kunden bezüglich des Be­ darfs oder neuer Softwaremodule benötigen keine Änderung des Lizenzvertrages, wenn die Wertigkeit der aktuell benötigten Softwaremodulen durch die bereits erworbenen Wertepunkte ab­ gegolten ist. Der Einsatz von Wertepunkten als Lizenzwährung für die Benutzung von Softwaremodulen erleichtert somit die Verwaltung und Lizenzadministration von Software für ein Sys­ tem, aber auch für ein gesamtes Unternehmen enorm. Besonders bei Softwaremodulen mit einer hohen Änderungs- oder Aus­ tauschfrequenz wird durch die Erfindung das Lizenzierungsge­ baren vereinfacht. Auch ermöglicht die Erfindung bei der Li­ zenzierung eine hohe Granularität und leichte Kombinatorik der Softwaremodule. Weiterhin lässt die Erfindung funktions­ neutrale Vorbestellungen zu, d. h. ein Anwender bzw. Käufer muss sich beim Erwerb einer Lizenz noch nicht auf bestimmte Softwaremodule festlegen.
Eine erste vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass die Wertepunkte als Authorisierungswährung für die Benutzung der Softwaremodule vom Kunden käuflich erworben werden. Dadurch kann ein Kunde einen Gesamtlizenzwert, d. h. eine Anzahl von Wertepunkten, erwerben und diese für beliebi­ ge Softwaremodule einsetzen. Durch die Verwendung von Werte­ punkten als Authorisierungswährung für die Benutzung von Softwaremodulen können vom Kunden Änderungen bezüglich seines Softwarebedarfs befriedigt werden, ohne dass Änderungen des Lizenzvertrages nötig sind. Dadurch werden zusätzliche Ver­ waltungs- bzw. Administrationsvorgänge eingespart. Der Kunde kann somit sozusagen einen Gutschein über eine Anzahl von Wertepunkten erwerben, wobei es ihm erlaubt ist, diese Werte­ punkte in Softwaremodule flexibel ein- und umzutauschen. Der Kunde kann somit individuell seine Modullieferung zusammen­ stellen und muss keine vom Lieferanten vorgefertigten Pakete abnehmen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass eine Authorisierung des Kunden für die Benutzung der aktuell gewünschten Softwaremodule erfolgt, wenn die An­ zahl der vom Kunden bereits erworbenen Wertepunkte mindestens die Summe der Wertepunkte der aktuell gewünschten Softwaremo­ dule erreicht. Bei der Benutzung der Softwarekomponenten muss also nicht überprüft werden, ob eine explizite Lizenzierung der gewünschten Softwarekomponenten vorliegt, sondern die Be­ nutzungsauthorisierung für Kunden geschieht über eine einfa­ che Überprüfung der Saldo-Summe der Wertepunkte. Dadurch, dass jeder Softwarekomponente dediziert Wertepunkte zugeord­ net sind, kann sehr leicht ein Vergleich der Summe der Werte­ punkte der aktuell gewünschten Softwarekomponenten mit den aus dem Lizenzvertrag erworbenen Wertepunkten durchgeführt werden. Soweit das Wertepunktekonto des Kunden nicht durch die Summe der Wertepunkte der aktuell gewünschten Softwarekomponenten überschritten wird, ist für den Kunden die Benut­ zungsauthorisierung gegeben.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass die Zugangsauthorisierung bei der Installation der Softwaremodule stattfindet. D. h., erst wenn ein Kunde seine erworbenen Softwaremodule auf ein Gerät oder eine Anla­ ge installiert, wird überprüft, ob seine erworbene Werte­ punktanzahl ausreichend für die gewünschten Softwaremodule 7 ist. Dadurch, dass erst beim Laden der Softwaremodule auf ein Gerät oder eine Anlage das Wertepunktekonto des Kunden be­ lastet wird, findet die Überprüfung, ob der Kunde authori­ siert ist, die Softwaremodule zu verwenden, zu dem Zeitpunkt statt, an dem der Kunde auch wirklich beabsichtigt, die Modu­ le zu verwenden. Die Abrechnung der Wertepunkte erfolgt somit für den Kunden bedarfsorientiert.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass die Zugangsauthorisierung bei der Nutzung der Softwaremodule stattfindet. Die Wertepunkte können somit an die Anzahl der Inkarnationen bzw. Instanziierungen der Soft­ waremodule gekoppelt werden. Dadurch ist es möglich, einem Kunden für seine jeweiligen Anforderungen benutzungsorien­ tierte Lizenzierungsverfahren zur Verfügung zu stellen. Ein Kunde, der ein Softwaremodul, für Bewegungssteuerungen z. B. ein Technologiepaket "Positionieren" erwirbt, zahlt nicht im Sinne einer Abrechnung von Wertepunkten, wenn er dieses Tech­ nologiepaket lädt, sondern er zahlt nur die explizite Nutzung eines Technologieobjektes dieses Technologiepakets Positio­ nieren. Das Technologiepaket Positionieren enthält u. a. das Technologieobjekt Positionierachse. Einem Kunden werden die von ihm benötigte Anzahl der Inkarnationen bzw. Instanzen des Technologieobjekts Positionierachse oder weiterer Techno­ logieobjekte in Rechnung gestellt, d. h. sein Wertepunktekonto wird mit der Anzahl der Inkarnationen bzw. Instanzen der Technologieobjekte belastet. Durch die inkarnationsbezogene Authorisierung zur Laufzeit wird das Wertepunktekonto eines Kunden nur durch solche Softwaremodule belastet, die er wirk­ lich für seine Anwendungen benötigt und benutzt. Es liegt so­ mit ein sehr fein granularer Abrechnungsmechanismus vor, und ein Kunde muss auch nur für benötigte und benutzte Funktiona­ lität bezahlen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass von einem Lizenzmanager permanent die aktuelle Bilanz zwischen erworbenen und verbrauchten Wertepunkten be­ rechnet und überwacht wird. Dadurch ist es sehr einfach, im Netz- bzw. im verteilten Betrieb die Benutzungsauthorisierung von Softwaremodulen sicherzustellen. Der Lizenzmanager ermit­ telt permanent das "Wertepunkte-Soll", d. h. die Summe der Wertepunkte aller aktuell benötigten Softwaremodule und ver­ gleicht sie mit dem "Wertepunkte-Haben", d. h. dem durch die Lizenz erworbenen Gesamtguthaben an Wertepunkten. Neu erwor­ bene Wertepunkte bzw. zusätzlich benötigte Softwarekomponen­ ten in einer Anwendung lassen sich somit lizenztechnisch leicht integrieren und werden sofort berücksichtigt.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass die Wertepunkte auf einem Datenträger zugeführt werden, der sowieso schon für den Betrieb der Steuerung oder der Computeranlage vorhanden ist. Das Handling an der Steue­ rung bzw. am Computersystem wird dadurch erleichtert, aber auch Lagerraum und Lagerkosten werden eingespart.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass die Wertepunkte auf einer Memory-Card der Steue­ rung oder der Computeranlage zugeführt werden. Eine Memory- Card wird üblicherweise ohnehin bei Steuerungsgeräten einge­ setzt und kann in einfacher Weise in den dafür vorgesehenen Schacht eingeschoben werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass die Wertepunkte auf einer MMC-Speicherkarte der Steuerung oder der Computeranlage zugeführt werden. MMC- Speicherkarten (das Akronym MMC steht für Multi Media Card) sind aufgrund ihrer Größe und Form als Träger von Informatio­ nen sehr geeignet. MMC-Speicherkarten sind ihrem Aussehen nach vergleichbar mit einer kleinen SIM-Karte, wie sie bei den Handys bekannt sind.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass der Datenträger für die Wertepunkte auch als Schlüssel ausgebildet sein kann, der Informationen enthält. Dadurch wird ein Bundling von Hardware, Lizenzierungsinforma­ tion in Form von Wertepunkten und zusätzlichen Informationen (z. B. zu Lizenzgebern) erreicht.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt 3 darin, dass die Wertepunkte über eine Datenleitung oder über das Internet an die industrielle Steuerungen bzw. an die Com­ putersysteme übertragen werden. Dadurch wird für die Übertra­ gung der Lizenzwährung (Wertepunkte) an den Kunden kein Da­ tenträger oder eine andere Hardware-Komponente benötigt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 in einer Schemadarstellung Softwaremodule für eine Bewegungssteuerung,
Fig. 2 zwei Szenarien für die Lizenzierung von Softwaremo­ dulen,
Fig. 3 in einer Schemadarstellung ein Technologiepaket Po­ sitionieren mit enthaltenen Technologieobjekten,
Fig. 4 ein Szenario für die Lizenzierung und Zugangsautho­ risierung von Softwaremodulen unter Verwendung von Wertepunkten,
Fig. 5 ein weiteres Szenario für die Lizenzierung und Zu­ gangsauthorisierung von Softwaremodulen unter Ver­ wendung von Wertepunkten,
Fig. 6 den inhaltlichen Aufbau einer MMC-Speicherkarte und
Fig. 7 in einer Schemadarstellung die Verbindung von Steu­ erungsgeräten mit einem Server über eine Ethernet- bzw. Internet-Verbindung.
In der Darstellung gemäß Fig. 1 sind beispielhaft Softwaremo­ dule für eine Bewegungssteuerung dargestellt. Eine Bewegungs­ steuerung besteht üblicherweise aus einem Basissystem BS und Softwaremodulen POS (Positionieren), GL (Gleichlauf), KS (Kurvenscheibe), IP (Interpolation), die ein Anwender je nach seinen Anforderungen und Anwendungen bedarfsorientiert erwer­ ben kann. Diese Softwaremodule stellen Technologiepakete für bestimmte Funktionalitäten dar, sie können weitere Technolo­ gieobjekte enthalten. In Fig. 1 sind die Softwaremodule der Bewegungssteuerung als Rechtecke schematisch dargestellt. Ein Anwender bzw. Käufer hat die Möglichkeit, zusätzlich zum Ba­ sissystem BS jeweils Softwaremodule (POS) zum Positionieren, (GL) zum Gleichlauf, (KS) für Kurvenscheiben oder (IP) für die Interpolation zu erwerben. Er kann aber auch ein Gesamt­ paket erwerben, das Positionieren, Gleichlauf, Kurvenscheibe und Interpolation in einer einzigen Softwarekomponente GP enthält. Neben diesen typischen Funktionalitäten für Bewe­ gungssteuerungen kann ein Anwender oder Kunde auch Software­ module K (Kunststoff) oder WT (weitere Technologien) zu be­ stimmten Technologien erwerben. In Fig. 1 ist angedeutet, dass für Bewegungssteuerungen, die besonders für die Kunststoffbe­ arbeitung eingesetzt werden sollen, die Softwarekomponente K (Kunststoff) erworben werden kann. Weiterhin ist in Fig. 1 dargestellt, dass auch für weitere Technologien jeweils spe­ zifische Softwarekomponenten WT erworben werden können. Allen dargestellten Softwaremodulen ist eine Wertigkeit in Form von Wertepunkten zugeordnet. Innerhalb seiner erworbenen Werte­ punkteanzahl (Lizenzierung) kann ein Anwender die gewünschten Softwaremodule flexibel benutzen. Ein Anwender kann somit sehr einfach durch die Benutzung bestimmter Softwaremodule eine technologische Skalierung seiner Bewegungssteuerung er­ reichen und somit eine bedarfsorientierte Ausprägung für sei­ ne Steuerungsaufgabe erhalten.
Darstellung gemäß Fig. 2 zeigt zwei Szenarien für die Lizen­ zierung von Softwaremodulen. Ein Anwender benötigt für ein Gerät G drei Module bzw. Technologiepakete zu Positionieren Pos1, Pos2 und Pos3, sowie ein Modul bzw. Technologiepaket für den Gleichlauf GL. Dies ist links oben in Fig. 2 schema­ tisch dargestellt.
Rechts oben in Fig. 2 ist eingerahmt dargestellt, welche Li­ zenzen dazu benötigt werden. Der Anwender benötigt drei Li­ zenzen von Modultyp Positionieren (Pos1, Pos2, Pos3) und ei­ ne Lizenz von Modultyp Gleichlauf (GL).
Der untere Teil von Fig. 2 zeigt tabellarisch die Inhalte der dazugehörigen Lizenzverträge in der konventionellen alten Form links und rechts in der Form unter Verwendung von Werte­ punkten.. In der alten Form muss die Anzahl und die Bezeich­ nung der betroffenen Module angegeben werden. Bei einem Ein­ zelpreis für das Modul Positionieren (Pos) von jeweils DM 50 und DM 100 für das Modul Gleichlauf (GL) ergibt sich als Ge­ samtpreis und Summe DM 250.
Unten rechts ist in Fig. 2 der dazugehörige Lizenzvertrag un­ ter Verwendung von Wertepunkten WP dargestellt. Geht man bei­ spielsweise davon aus, dass jeweils für ein Modul Positionie­ ren 5WP und für ein Modul Gleichlauf 10WP für eine Benut­ zungsauthorisierung benötigt werden und dass der Preis für jeweils einen Wertepunkt WP DM 10 beträgt, dann muß der Kunde für die in Fig. 2 oben links beschriebene Situation 25 Werte­ punkte WP zu einer Summe von DM 250 erwerben.
Wenn ein Anwender nun feststellt, dass er für eine andere An­ wendung zwei Module vom Typ Gleichlauf (GL), aber nur ein Mo­ dul vom Typ Positionieren (Pos) benötigt, was eigentlich kei­ ne Änderung am Gesamtpreis der erworbenen Lizenzen ausmacht, muss er aber nach einem Lizenzvertrag nach der alten Art für das zusätzlich benötigte Modul vom Typ GL eine neue Lizenz erwerben, bzw. den alten Lizenzvertrag ändern, was aber nur durch Aufwand möglich ist. Bei einem Lizenzvertrag nach der neuen Art muss der Anwender bzgl. Lizenzhandling nichts un­ ternehmen.
Fig. 3 zeigt in einer Schemadarstellung (angeschrägtes Recht­ eck) beispielhaft das Technologiepaket (TP) Positionieren. Das Technologiepaket enthält beispielhaft folgende Technolo­ gieobjekte (als Rechtecke dargestellt): Nocke, Externer Ge­ ber, Drehzahlachse, Messtaster und Positionierachse. In einer Anwendung können von einem Anwender jeweils mehrere Inkarna­ tionen oder Instanzen dieser Technologieobjekte verwendet werden.
Die Überprüfung der Benutzungsauthorisierung (Check, ob für die gewünschten Softwaremodule ausreichend Wertepunkte beim Kunden vorhanden sind) kann nun bei der Installation, d. h. beim Laden der Technologiepakete erfolgen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Überprüfung der Benutzungsauthori­ sierung bei der Benutzung, d. h. bei der Instanziierung der Technologieobjekte durchzuführen. Wenn nun dem Technologieob­ jekt Drehzahlachse 3WP zugeordnet sind, benötigt ein Anwen­ der, der in einer Anwendung zwei Instanziierungen des Techno­ logieobjekts Drehzahlachse verwenden will, hierfür 6WP. Die­ se Möglichkeit der Kopplung der Lizenzierung an die tatsäch­ liche Nutzung von Technologieobjekten ist für die Kunden transparent und flexibel.
Fig. 4 zeigt ein erfindungsgemäßes Szenario für die Lizenzie­ rung und Zugangsauthorisierung von Softwaremodulen unter Ver­ wendung von Wertepunkten. Auf dem Gerät G (z. B. eine Bewe­ gungssteuerung) sollen lizenzpflichtige Softwaremodule, hier beispielsweise Instanzen von Technologieobjekten (dargestellt als kleine Kreise) ablaufen. Das Gerät G ist durch ein Recht­ eck dargestellt. Dem Gerät G ist auf einer integrierbaren (durch offene Pfeile symbolisiert) MMC-Speicherkarte MMC eine Identifizierungsnummer PIN zugeordnet, welche die Software- Wertigkeit in Form von 25 Wertepunkte (WP) enthält. Die Identifizierungsnummer PIN, welche die Software-Wertigkeit in Form von Wertepunkten enthält, wird durch ein kleines Kreuz symbolisiert. Durch jeweils unterschiedlich gemusterte kleine Kreise werden die Instanzen dargestellt, die auf dem Gerät G ablaufen sollen.
In Fig. 4 werden die Softwaremodule als Instanziierungen bzw. Instanzen von Objekten aufgefasst. Durch einen nicht ausge­ füllten Kreis wird eine Positionierachsinstanz dargestellt. Die Wertigkeit einer Positionierachsinstanz beträgt fünf Wer­ tepunkte. Durch einen Kreis mit Schraffierung von links unten nach rechts oben wird eine Gleichlaufachsinstanz dargestellt. Die Wertigkeit einer Gleichlaufachsinstanz beträgt acht Wer­ tepunkte. Auf dem Gerät G sollen 3 Positionierachsinstanzen (benötigen jeweils 5WP) und eine Gleichlaufinstanz (benötigt 8WP) ablaufen.
Auf dem Gerät G sind 25 Wertepunkte (WP) vorhanden, die durch die MMC-Speicherkarte eingebracht wurden. Benötigt werden aufgrund der aktuellen Konfiguration allerdings nur 23 Werte­ punkte. Das umrandete Feld rechts oben in Fig. 4 zeigt die be­ nötigten Wertepunkte. Benötigt werden für die drei Positioni­ ierachsinstanzen 3 × 5WP und für die Gleichlaufachsinstanz 8 WP, d. h. insgesamt 23WP. Der Anwender darf somit die ge­ wünschte Konstellation (3 Positionierachsinstanzen und eine Gleichlaufachsinstanz) auf dem Gerät G ablaufen lassen.
Ein softwaremäßig realisierter Lizenzmanager überprüft konti­ nuierlich die Soll-Ist-Bilanz an benötigten und vorhandenen Wertepunkten WP. Der Lizenzmanager kann z. B. im Basissystem BS (Fig. 1) der Steuerung integriert sein.
Die Darstellung gemäß Fig. 5 zeigt ein weiteres Szenario für die Lizenzierung und Zugangsauthorisierung von Softwaremodu­ len unter Verwendung von Wertepunkten. Auch in Fig. 5 werden die Softwaremodule als Instanziierungen bzw. Instanzen von Objekten aufgefasst. Dem Gerät G ist auf einer integrierbaren (durch offene Pfeile symbolisiert) MMC-Speicherkarte MMC eine Identifizierungsnummer PIN zugeordnet, welche die Software- Wertigkeit in Form von 25 Wertepunkte (WP) enthält. Die Iden­ tifizierungsnummer PIN, welche die Software-Wertigkeit in Form von Wertepunkten enthält, wird durch ein kleines Kreuz symbolisiert. Wie in Fig. 4 werden durch jeweils unterschied­ lich gemusterte kleine Kreise die Instanzen dargestellt, die auf dem Gerät G ablaufen sollen. Durch einen nicht ausgefüll­ ten Kreis wird eine Positionierachsinstanz dargestellt. Die Wertigkeit einer Positionierachsinstanz beträgt fünf Werte­ punkte. Durch einen Kreis mit Schraffierung von links unten nach rechts oben wird eine Gleichlaufachsinstanz dargestellt. Die Wertigkeit einer Gleichlaufachsinstanz beträgt acht Wer­ tepunkte.
Im Szenario nach Fig. 5 sollen auf dem Gerät G zwei Positio­ nierachsinstanzen (benötigen jeweils 5WP) und zwei Gleich­ laufinstanz (benötigen jeweils 8WP) ablaufen.
Auf dem Gerät G sind 25 Wertepunkte (WP) vorhanden, die durch die MMC-Speicherkarte MMC eingebracht wurden.
Benötigt werden aufgrund der aktuellen Konfiguration aller­ dings mindestens 26 Wertepunkte. Das umrandete Feld rechts oben in Fig. 5 zeigt die benötigten Wertepunkte. Benötigt wer­ den für die zwei Positionierachsinstanzen 2 × 5WP und für die zwei Gleichlaufachsinstanzen 2 × 8WP, d. h. insgesamt mindes­ tens 26WP. Der Anwender darf somit die gewünschte Konstella­ tion (2 Positionierachsinstanzen und 2 Gleichlaufachsinstan­ zen) nicht auf dem Gerät G ablaufen lassen.
Ein softwaremäßig realisierter Lizenzmanager überprüft auch im Beispiel nach Fig. 5 kontinuierlich die Soll-Ist-Bilanz an benötigten und vorhandenen Wertepunkten WP. Im Beispiel nach Fig. 5 erkennt der Lizenzmanager, dass ein Defizit, d. h. eine Unterdeckung an Wertepunkten vorliegt und er lässt deshalb nicht zu, dass die angegebene Konstellation auf dem Gerät G ablaufen darf.
Darstellung gemäß Fig. 6 zeigt den inhaltlichen Aufbau einer MMC-Speicherkarte. Die MMC-Speicherkarte ist in Form von Blö­ cken aufgeteilt. Der oberste Block ist der Card Identifica­ tion Block, der vom MMC-Speicherkartenhersteller beschrieben wird. Dieser Card Identification Block enthält die eineindeu­ tige Hardwarekennung PSN. Dieser Bereich ist nur noch lesbar (von der überprüfungs-Software) und nicht mehr kopierbar. In den nächsten Blöcken befinden sich jeweils die Wertepunkte WP1-WPn, Zusatzinformationen ZI1-ZIn (z. B. Informationen bei jeweils unterschiedlichen Lizenzgebern), sowie von einem Verschlüsselungsalgorithmus generierte Identifizierungsnum­ mern PIN1-PINn (für unterschiedliche Lizenzgeber). Weiter­ hin können sich auf einer MMC-Speicherkarte Programme und Da­ ten befinden.
Bis auf den Block, der die eineindeutige Hardwarekennung PSN enthält und der nur lesbar, aber nicht kopierbar ist, sind alle anderen Blöcke einer MMC-Speicherkarte lesbar, schreib­ bar und kopierbar.
Darstellung gemäß Fig. 7 zeigt eine Steuerung, die aus drei vernetzten Geräten G1, G2 und G3 besteht, wobei die Geräte durch Rechtecke dargestellt sind und die Vernetzung durch Verknüpfungslinien symbolisiert ist. Die Steuerung ist z. B. über eine Ethernet- oder Internet-Verbindung mit einem Server S verbunden, der u. a. ein Wertepunktokonto enthält. Über die­ se Ethernet- bzw. Internet-Verbindung können Wertepunkte in die Steuerung zu den Geräten G1-G3 übertragen werden. Der Server S ist auf der rechten Seite von Fig. 7 durch ein Recht­ eck dargestellt.
Durch jeweils unterschiedlich gemusterte kleine Kreise werden die Softwaremodule (in Fig. 7 sind beispielhaft Instanzen von Technologieobjekten) dargestellt, die auf den Geräten G1-G3 ablaufen sollen. Durch einen nicht ausgefüllten Kreis wird eine Positionierachsinstanz dargestellt. Die Wertigkeit einer Positionierachsinstanz beträgt fünf Wertepunkte (5WP). Durch einen Kreis mit Schraffierung von links unten nach rechts o­ ben wird eine Gleichlaufachsinstanz dargestellt. Die Wertig­ keit dieser Gleichlaufachsinstanz beträgt acht Wertepunkte (8 WP). Durch einen Kreis mit Schraffur von links oben rechts unten wird eine Gleichlaufachsinstanz mit Kurvenscheibe dar­ gestellt, deren Wertigkeit beträgt zehn Wertepunkte (10WP).
Über die Ethernet- bzw. Internet-Verbindung wurden von dem Server S vierzig WP auf die Geräte G1-G3 der Steuerung transferiert. Das Wertepunkte Konto des Servers S weist für Gerät 1 zehn WP, für Gerät 2 ebenfalls zehn WP und für Gerät 3 zwanzig Wertepunkte WP auf, in Summe stehen der Steuerung somit 40WP zur Verfügung.
Benötigt werden aufgrund der aktuellen Konfiguration aller­ dings nur neununddreißig Wertepunkte, denn Gerät I benötigt eine Positionierachsinstanz, d. h. 5WP und eine Gleichlauf­ achsinstanz, d. h. 8WP, Gerät 2 benötigt zwei Gleichlaufachs­ instanzen, d. h. 2 × 8WP und Gerät 3 benötigt eine Gleichlauf­ achsinstanz mit Kurvenscheibe, d. h. 10WP. Das mittige umran­ dete Feld zeigt die im System benötigten Wertepunkte, nämlich neununddreißig. Die benötigten Wertepunkte stellen den Verbrauch bzw. das Wertepunkte-Soll dar. Da insgesamt im Sys­ tem ausreichend Wertepunkte vorhanden sind (vierzig), ist der Betrieb in dieser Konstellation, die neununddreißig Werte­ punkte erfordert, zulässig und lizenzrechtlich in Ordnung. Entscheidend für die Zugangsauthorisierung ist die Gesamtsum­ me der im System befindlichen Wertepunkte.
Bezüglich lokaler Geräte darf die Zahl der erforderlichen Wertepunkte die Anzahl der vorhandenen Wertepunkte über­ schreiten. Im Beispiel aus Fig. 7 laufen auf dem Gerät 2 zwei Gleichlaufachsen mit sechzehn notwendigen Wertepunkten. Im Konto des Servers S sind für Gerät G2 aber nur zehn Wertepunkte hinterlegt. Dieses lokale Defizit an Wertepunkten wird aber durch die Wertepunkte, die den restlichen Geräten zuge­ ordnet sind, kompensiert. Es ist somit auch denkbar, dass einzelnen Geräten gar keine Wertepunkte zugeordnet werden und die diesen Geräten zugewiesenen Softwaremodule trotzdem ord­ nungsgemäß lizenzmäßig zum Ablauf gebracht werden können, wenn nur die Gesamtsumme der im System vorhandenen Wertepunk­ te ausreichend ist. Auch ist es möglich, alle für den Betrieb der Steuerung benötigten Wertepunkte WP nur einem einzigen Gerät der Steuerung zuzuordnen.
Auch im Szenario gemäß Fig. 7 überprüft ein softwaremäßig rea­ lisierter Lizenzmanager kontinuierlich die Soll-Ist-Bilanz an benötigten und vorhandenen Wertepunkten WP. Der Lizenzmanager könnte in einem verteilten Betrieb (verteilt z. B. über ein Local Area Network oder über das Internet) als mobiler Agent realisiert werden.

Claims (11)

1. Verfahren zur Lizenzierung und/oder Zugangsauthorisierung von Softwaremodulen für industrielle Steuerungen und/oder Computersysteme, dadurch gekennzeich­ net, dass ein Kunde Wertepunkte (WP, WP1-WPn) als Benut­ zungsberechtigung für die gewünschten Softwaremodule erwirbt, wobei jedem Softwaremodul eine Wertigkeit in Form von Werte­ punkten (WP, WP1-WPn) zugeordnet wird.
2. Verfahren zur Lizenzierung und/oder Zugangsauthorisierung von Softwaremodulen nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Wertepunkte (WP, WP1-WPn) als Authorisierungswährung für die Benutzung der Softwaremo­ dule vom Kunden käuflich erworben werden.
3. Verfahren zur Lizenzierung und/oder Zugangsauthorisierung von Softwaremodulen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Authorisierung des Kunden für die Benutzung der aktuell gewünschten Softwaremo­ dule erfolgt, wenn die Anzahl der vom Kunden bereits erworbe­ nen Wertepunkte (WP, WP1-WPn) mindestens die Summe der Werte­ punkte (WP, WP1-WPn) der aktuell gewünschten Softwaremodule erreicht.
4. Verfahren zur Lizenzierung und/oder Zugangsauthorisierung von Softwaremodulen nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zu­ gangsauthorisierung bei der Installation der Softwaremodule stattfindet.
5. Verfahren zur Lizenzierung und/oder Zugangsauthorisierung von Softwaremodulen nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zu­ gangsauthorisierung bei der Nutzung der Softwaremodule statt­ findet.
6. Verfahren zur Lizenzierung und/oder Zugangsauthorisierung von Softwaremodulen nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von einem Lizenzmanager permanent die aktuelle Bilanz zwischen erworbe­ nen und verbrauchten Wertepunkten (WP, WP1-WPn) berechnet und überwacht wird.
7. Verfahren zur Lizenzierung und/oder Zugangsauthorisierung von Softwaremodulen nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wer­ tepunkte (WP, WP1-WPn) auf einem Datenträger zugeführt wer­ den, der sowieso schon für den Betrieb der Steuerung oder der Computeranlage vorhanden ist.
8. Verfahren zur Lizenzierung und/oder Zugangsauthorisierung von Softwaremodulen nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wer­ tepunkte (WP, WP1-WPn) auf einer Memory-Card der Steuerung oder der Computeranlage zugeführt werden.
9. Verfahren zur Lizenzierung und/oder Zugangsauthorisierung von Softwaremodulen nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wer­ tepunkte (WP, WP1-WPn) auf einer MMC-Speicherkarte (MMC) der Steuerung oder der Computeranlage zugeführt werden.
10. Verfahren zur Lizenzierung und/oder Zugangsauthorisierung von Softwaremodulen nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Da­ tenträger für die Wertepunkte (WP, WP1-WPn) auch als Schlüs­ sel ausgebildet sein kann, der Informationen enthält.
11. Verfahren zur Lizenzierung und/oder Zugangsauthorisierung von Softwaremodulen nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wer­ tepunkte (WP, WP1-WPn) über eine Datenleitung oder über das Internet an die industrielle Steuerungen bzw. an die Compu­ tersysteme übertragen werden.
DE10023827A 2000-05-15 2000-05-15 Lizenzierung und Zugangsauthorisierung Ceased DE10023827A1 (de)

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