DE10018252A1 - Elektronisches Zündstartschloßsystem - Google Patents
Elektronisches ZündstartschloßsystemInfo
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Abstract
Es wird ein elektronisches Zündstartschloßsystem für ein Kraftfahrzeug vorgeschlagen, mit einem elektronischen Zündschlüssel und einem elektronischen Zündstartschloß, wobei der Zündschlüssel mit dem Zündstartschloß wenigstens ein codiertes Betriebssignal austauscht und wobei Mittel zur Entschlüsselung des codierten Betriebssignals vorgesehen sind. DOLLAR A Bei einem solchen zur Inbetriebnahme eines zugehörigen Betriebsaggregats des Kraftfahrzeugs, wie Motorelektronik, Wegfahrsperre oder dergleichen vorgesehenen Zündstartschloßsystem soll das technische Problem gelöst werden, die mißbräuliche Verwendung eines einmal aus einem Fahrzeug inklusive Zündschlüssel entnommenen elektronischen Zündstartschlosses zu verhindern. DOLLAR A Dies gelingt bei dem erfindungsgemäßen elektronischen Zündstartschloßsystem dadurch, daß das Zündstartschloß eine Vorrichtung aufweist, um dieses beim Ausbau desselben aus seiner Einbauposition im Fahrzeug in einen durch schloßinterne elektronische Mittel realisierten Zustand zu versetzen, in dem es nicht mehr betriebsfähig ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein elektronisches Zündstartschloßsystem für ein
Kraftfahrzeug mit einem elektronischen Zündschlüssel und einem
elektronischen Zündstartschloß, wobei der Zündschlüssel mit dem
Zündstartschloß wenigstens ein codiertes Betriebssignal austauscht und
wobei Mittel zur Entschlüsselung des codierten Betriebssignals vorgesehen
sind.
Solche elektronischen Zündstartschloßsysteme werden in Kraftfahrzeugen zur
Inbetriebnahme eines zugehörigen Betriebsaggregats, wie Motorelektronik,
Wegfahrsperre oder dergleichen eingesetzt.
Aus der DE 44 34 655 A1 ist ein derartiges elektronisches
Zündstartschloßsystem für ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem im
Zündschlüssel ein Betriebssignalsender mit Betriebssignalcodierer, und im
Zündstartschloß ein Betriebssignalempfänger mit Betriebssignaldecodierer
angeordnet sind, so daß bei in das Zündstartschloß eingesetztem
Zündschlüssel ein codiertes Betriebssignal vom Betriebssignalsender auf den
Betriebssignalempfänger übertragbar ist. Wird das von dem im Zündschlüssel
angeordneten Betriebssignalsender ausgesandte Betriebssignal nach
Dekodierung im Zündschloß als berechtigt erkannt, so wird das
entsprechende, zugeordnete Betriebsaggregat in Betrieb genommen.
Ein solches elektronisches Schlüssel-Schloß-System vermag für sich gesehen
einen recht hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, indem sichergestellt
ist, daß ein Betrieb eines entwendeten Fahrzeugs ohne den passenden
Schlüssel praktisch nicht möglich, und eine Nachbildung des elektronischen
Zündschlüssels ohne Kenntnis des dazugehörigen Codes so gut wie
ausgeschlossen ist. Ein solches elektronisches Zündstartschloßsystem hat
aber dennoch einen Schwachpunkt. Es hat sich nämlich herausgestellt, daß
eine relativ leichte Umgehung der Sicherheitsvorkehrungen möglich ist, wenn
bei dem entwendeten Fahrzeug das komplette Zündanlaßschloß ausgetauscht
wird gegen ein solches, für das ein passender Schlüssel vorhanden ist. Ein
komplettes Schlüssel-Schloß-System läßt sich beispielsweise ohne großen
Aufwand aus Schrottfahrzeugen entnehmen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung
deshalb die Aufgabe zugrunde, ein elektronisches Zündstartschloßsystem der
genannnten Art derart weiterzubilden, daß ein einmal aus einem Fahrzeug
entnommenes elektronisches Zündstartschloß nicht ohne weiteres zu
mißbräuchlichen Zwecken weiterzuverwenden ist.
Dies gelingt bei dem erfindungsgemäßen elektronischen
Zündstartschloßsystem dadurch, daß das Zündstartschloß eine Vorrichtung
aufweist, um dieses beim Ausbau desselben aus seiner Einbauposition im
Fahrzeug in einen durch schloßinterne elektronische Mittel realisierten
Zustand zu versetzen, in dem es nicht mehr betriebsfähig ist.
Um ein solches Zündstartschloßsystem etwa nach einem im Werkstattbetrieb
erforderlichen Ausbau desselben weiterverwenden zu können, ist vorteilhaft
vorgesehen, daß der Zustand der Betriebsunfähigkeit durch dazu autorisierte
externe elektronische Mittel wieder aufhebbar ist, wobei diese Mittel z. B. einen
Master-Schlüssel umfassen, der mit dem Zündstartschloß in ähnlicher Weise
wie der zugehörige Zündschlüssel kooperiert.
Damit diese Sicherheitsfunktion auch bei einem Fahrzeug gegeben ist, das
beispielsweise bereits längere Zeit ohne funktionsfähige Bordnetzbatterie auf
einem Schrottplatz steht, besteht eine bevorzugte Weiterbildung des
erfindungsgemäßen Gegenstands darin, daß die zum Versetzen des
Zündstartschlosses in den Zustand der Betriebsunfähigkeit vorgesehene
Vorrichtung Mittel zur zumindest teilweisen Umwandlung der beim
Ausbauvorgang aufgewandten mechanischen Energie in elektrische Energie
umfaßt.
Weitere besonders günstige Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Gegenstands sind in den weiteren Unteransprüchen angegeben und werden
anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher
erläutert.
Dabei zeigen:
Fig. 1: Eine Ansichtsdarstellung eines erfindungsgemäßen
Zündstartschlosses mit Ausbausicherungsvorrichtung
Fig. 2: Eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der Vorrichtung
zur Ausbausicherung des Zündstartschlosses unter Ausnutzung des
Piezoeffekts
Fig. 3: Eine alternative Ausführungsform einer mit einem piezoelektrischen
Element kooperierenden Schlagvorrichtung
Wie in Fig. 1 zu sehen, umfaßt das erfindungsgemäße Zündstartschloßsystem
ein elektronisches Zündstartschloß 1 mit einem geschlossenen Gehäuse 2
und einer Schlüsseleinführungsöffnung 3 zur Aufnahme eines elektronischen
Zündschlüssels. Das Zündstartschloß 1 ist in einem Kraftfahrzeug
üblicherweise in der Nähe der Lenksäule eingebaut ist und über von einem
Anschlußbereich 4 abgehende Leitungen mit einem zugehörigen
Betriebsaggregat, wie z. B. einer Motorelektronik, einer Wegfahrsperre oder
ähnlichem verbunden. In dem elektronischen Zündschlüssel ist ein
Betriebssignalsender mit Betriebssignalcodierer, und im Zündstartschloß 1 ein
Betriebssignalempfänger mit Betriebssignaldecodierer angeordnet, so daß bei
in das Zündstartschloß 1 eingesetztem Zündschlüssel ein codiertes
Betriebssignal vom Betriebssignalsender auf den Betriebssignalempfänger
übertragbar ist. Das von dem im Zündschlüssel angeordneten
Betriebssignalsender ausgesandte Betriebssignal wird in dem im Zündschloß
angeordneten Betriebssignaldecodierer decodiert und durch einen
Mikrocontroller mit einem in einem Codespeicher desselben abgelegten
Schlüsselcode verglichen. Wird der übermittlete Code dabei als berechtigt
erkannt, so wird das entsprechende, zugeordnete Betriebsaggregat durch ein
über die Leitung übertragenes Signal in Betrieb genommen.
Der Einbauort des Zündstartschlosses 1 ist dabei so gestaltet, daß ein Zugriff
auf dieses nur von der Seite der Schlüsseleinführungsöffnung 3 her möglich
ist. Das Zündstartschloß 1 befindet sich beispielsweise in einem
Einbauschacht, aus dem es nur in Richtung der Längsachse der
Schlüsselaufnahme herausgezogen werden kann und wird bis auf die
Schlüsseleinführungsöffnung 3 von einer auf einem Gewindes 5
festgeschraubten Abdeckung verdeckt.
Im Inneren des Zündstartschlosses 1 befindet sich eine Vorrichtung 6, um
dieses beim Entfernen desselben aus seiner Einbauschacht bzw. bereits beim
Abschrauben der Abdeckung von dem Gewinde 5 in einen durch
schloßinterne elektronische Mittel realisierten Zustand zu versetzen, in dem es
nicht mehr betriebsfähig ist.
Eine solche Vorrichtung 6 kann z. B. wie in Fig. 2 schematisch dargestellt, eine
mit einem piezoelektrischen Element 7' kooperierende Schlagvorrichtung
umfassen, wobei ein erster federbelasteter, senkrecht zur Gehäusewand 8
des Zündstartschlosses 1 beweglicher Stößel 9 durch diese Gehäusewand 8
hindurchtaucht und sich im eingebauten Zustand des Schlosses an der Wand
10 des Einbauschachtes abstützt. Senkrecht zur Bewegungsrichtung dieses
ersten Stößels 9 stützt sich ein zweiter, ebenfalls federbelasteter Stößel 11 an
einer erhöhten Stelle einer auf der Längsseite des ersten Stößels
ausgeformten Gleitkulisse 11' ab. Dieser zweite Stößel 11 ist Bestandteil einer
Piezoauslöseeinrichtung 7, die an ihrem von dem ersten Stößel 9
abgewandten Ende um eine Achse 12 drehbar gelagert, und an ihrem
entgegengesetzten Ende mit einem Piezoelement 7' versehen ist. Wird nun
das Zündstartschloß 1 aus seinem Einbauschacht herausgezogen, taucht der
erste Stößel 9 in eine Ausnehmung 10' in der Wand 10 des Einbauschachtes
ein, wodurch sich der zweite Stößel 11 entlang der Gleitkulisse 9' auf der
Längsseite des ersten Stößels 9 bewegt, wobei beim Erreichen einer Kante
auf dieser Kulisse durch die Spitze des zweiten Stößels 11 ein instabiler
Zustand entsteht, der dazu führt, daß die gesamte Piezoauslöseeinrichtung 7
um die Achse 12 verkippt, und der zweite Stößel 11 sich schlagartig in eine
vertiefte Position auf der Gleitkontur 9' bewegt. Diese schlagartige Bewegung
des zweiten Stößels 11 wird abgebremst durch das Aufschlagen eines
ringförmigen Kragens 11' desselben auf das Piezoelement 7', wobei die
Aufschlagenergie zumindest teilweise in elektrische Energie in Form eines
Spannungsimpulses umgewandelt wird. Dieser Spannungsimpuls wird über
eine Leitung 13 an einen z. B. als Krypto-Asic ausgeführten Speicherbaustein
14 übertragen. Dieser Speicherbaustein 14 enthält eine codierte Information
seine eigene Intaktheit betreffend, deren Vorhandensein und Korrektheit für
die betriebsfähigkeit des Zündstartschlosses 1 als ganzes entscheident
notwendig ist. Der Mikrocontroller 15, der auch die Kommunikation mit dem
elektronischen Zündschlüssel steuert, fragt diese Information regelmäßig ab,
und beendet bei fehlender oder fehlerhafter Information sofort den Betrieb des
Zündstartschlosses 1.
Durch den beim Ausbau des Zündstartschlosses 1 an den Speicherbaustein
wird zumindest eine der die Intaktheits-Information enthaltenden
Speicherzellen des Speicherbausteins 14 mit einem anderen Wert
überschrieben. Alternativ dazu kann auch bei ausreichender elektrischer
Energie des Spannungsimpulses dieser dem Mikrocontroller 15 zugeleitet
werden, um diesen zu aktivieren und auf diesem Wege die Intaktheits-
Information in dem Speicherbaustein 14 zu zerstören. Das Ergebnis dieses
Vorgangs ist, daß in jedem Falle die nunmehr in dem Speicherbausteins 14
vorhandene codierte Information nicht mehr mit der in dem zugehörigen
Mikrocontroller 15 abgelegten übereinstimmt, so daß der Mikrocontroller 15
eine Manipulation des Zündstrtschlosses 1 erkennt und bewirkt, daß das
Zündstartschloß 1 mit dem zugehörigen Zündschlüssel nicht mehr
betriebsfähig ist. Zwischen dem Speicherbaustein 14 und dem zugehörigen
Mikrocontroller 15 besteht hierbei eine eindeutige kryptologische Zuordnung
(Signatur), so daß auch durch einen Austausch des Speicherbausteins 14
eine Betriebsfähigkeit des Zündstartschlosses nicht wieder hergestellt werden
kann.
Eine Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit des Systems kann nur im
Werkstattbetrieb durch entsprechende elektronische Mittel - beispielweise in
Form eines Master-Schlüssels - erfolgen, die die Intaktheits-Information in
dem Speicherbaustein 14 wiederherstellen können.
Eine alternative Ausführungsform einer mit einem piezoelektrischen Element
7' kooperierenden Schlagvorrichtung ist in der Fig. 3 dargestellt, wobei in den
Teilfiguren a), b), c), d) verschiedene Zustände derselben wiedergegeben
sind. Fig. 3a) zeigt die Vorrichtung im gespannten, eingebauten Zustand.
Auch hier sind wie bei der Vorrichtung nach Fig. 2 wieder ein erster und ein
zweiter federbelasteter Stößel 9, 11 vorhanden, die hier jedoch nicht
senkrecht sondern parallel zueinander angeordnet sind und über einen um
eine Achse 16 drehbaren Verriegelungs- und Auslösehebel 17 sowie zum
Spannen der Vorrichtung über einen am ersten Stößel 9 angeformten
Mitnehmerfortsatz 9' kooperieren. Der Einbau dieser Vorrichtung ist so
vorgesehen, daß die Stößel 9, 11 mit ihrer Längsachse parallel zur Richtung
der Längsachse der Schlüsselaufnahme angeordnet sind. Der erste Stößel 9
wird durch eine Wand 18 einer Abdeckung auf der Zugangsseite des
Schlosses in seiner Position gehalten, wobei zum Ausbau des
Zündstartschlosses 1 zuerst diese Abdeckung entfernt werden muß. Dadurch
wird der erste Stößel 9 freigegeben und bewegt sich unter Entspannung
seiner Feder aus dem Gehäuse 8 heraus. Durch diese Bewegung wird, wie in
Fig. 3b) zu sehen, das hintere Ende des drehbaren Verriegelungs- und
Auslösehebels 17 durch eine hintere schräg verlaufende Kulisse 9* auf dem
ersten Stößel 9 zu einer Drehbewegung veranlaßt, in deren Verlauf dieser
Hebel 17 den zweiten Stößel 11 freigibt, der daraufhin mit einer schlagartigen
Bewegung auf das Piezoelement 7' zu schnellt und dabei in diesem einen
Spannungsimpuls hervorruft, der in gleicher Weise, wie bereits zu Fig. 2
erläutert, ausgenutzt wird.
Fig. 3c) zeigt die Vorrichtung, wenn sich die Stößel 9, 11 in ihrer Endlage
befinden aus der heraus sie, wie in Fig. 3d) dargestellt, durch Eindrücken des
ersten Stößels 9 wieder gespannt werden kann, wobei der zweite Stößel 11
den ersten Stößel 9 mittels seines angeformten Mitnehmerfortsatzes 9"
ebenfalls in Spannrichtung bewegt. Gegen Ende dieser Spannbewegung wird
das vordere Ende des drehbaren Verriegelungs- und Auslösehebels 17 durch
eine vordere schräg verlaufende Kulisse 9** auf dem ersten Stößel 9 so um
seine Achse 16 gedreht, daß eine Verriegelung des zweiten Stößels 11 in
seiner gespannten Lage erfolgt, die so lange beibehalten wird, wie der erste
Stößel 9 daran gehindert wird, sich über das vorgesehene Maß hinaus nach
vorne zu bewegen.
Neben der Ausnutzung des Piezoeffekts sind selbstverständlich auch andere
Effekte zur Erzeugung elektrischer Energie aus der Bewegungsenergie des
Stößels einsetzbar. Eine mögliche Alternative ist z. B. ein dynamoelektrischer
Effekt, bei dem der Spannungsimpuls durch die Bewegung eines
Permanentmagneten innerhalb einer Spule hervorgerufen wird, oder der
Wiegand-Effekt, bei dem ein Permanentmagnet gegenüber einem sog.
Impulsdrahtsensor bewegt wird. Ein solcher Impulsdrahtsensor enthält im
wesentlichen einen aus zwei verschiedenen Materialien bestehenden
Verbunddraht, innerhalb dessen sich eine einzige magnetische Domäne
ausbildet, die bei Überschreiten einer bestimmten, von außen in
Gegenrichtung angelegten Magnetfeldstärke schlagartig ummagnetisiert wird.
Dieser eigentliche Impulsdraht ist von einer Spule umgeben, in der durch den
Ummagnetisierungsprozeß ein elektrischer Spannungsimpuls hervorgerufen
wird. Durch Umpolen des äußeren Magnetfeldes läßt sich der Impulsdraht
wieder "spannen".
Claims (12)
1. Elektronisches Zündstartschloßsystem für ein Kraftfahrzeug mit einem
elektronischen Zündschlüssel und einem elektronischen Zündstartschloß
(1) zur Betätigung eines zugehörigen Betriebsaggregats, wie
Motorelektronik, Wegfahrsperre oder dergleichen, wobei der
Zündschlüssel mit dem Zündstartschloß (1) wenigstens ein codiertes
Betriebssignal austauscht und wobei Mittel zur Entschlüsselung des
codierten Betriebssignals vorgesehen sind zur Inbetriebnahme des
Betriebsaggregats, dadurch gekennzeichnet, daß das Zündstartschloß
(1) eine Vorrichtung (6) aufweist, um dieses beim Ausbau desselben aus
seiner Einbauposition im Fahrzeug in einen durch schloßinterne
elektronische Mittel realisierten Zustand zu versetzen, in dem es nicht
mehr betriebsfähig ist.
2. Elektronisches Zündstartschloßsystem nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die zur Realisierung der Betriebsunfähigkeit
vorgesehenen schloßinternen elektronischen Mittel einen
Speicherbaustein (14) umfassen, der eine seine eigene Intaktheit
betreffende, codierte Information enthält.
3. Elektronisches Zündstartschloßsystem nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Speicherbaustein (14) als Krypto-Asic
ausgeführt ist, und einem den Betrieb des Zündstartschlosses (1)
steuernden Mikrocontroller (15) kryptologisch eindeutig zugeordnet ist.
4. Elektronisches Zündstartschloßsystem nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherbaustein (14) mit einem den
Betrieb des Zündstartschlosses (1) steuernden Mikrocontroller (15) in
hybrider Aufbautechnik verkoppelt ist.
5. Elektronisches Zündstartschloßsystem nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherbaustein (14) in einem den
Betrieb des Zündstartschlosses (1) steuernden Mikrocontroller (15)
monolithisch integriert ist.
6. Elektronisches Zündstartschloßsystem nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß der Zustand der Betriebsunfähigkeit
durch dazu autorisierte externe elektronische Mittel wieder aufhebbar ist.
7. Elektronisches Zündstartschloßsystem nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die zur Aufhebung der Betriebsunfähigkeit
vorgesehenen, externen elektronischen Mittel einen Master-Schlüssel
umfassen, der mit dem Zündstartschloß (1) in ähnlicher Weise wie der
zugehörige Zündschlüssel kooperiert.
8. Elektronisches Zündstartschloßsystem nach einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß der Zustand der Betriebsunfähigkeit
durch Überschreiben zumindest einer der die Intaktheits-Information
enthaltenden Speicherzellen des Speicherbausteins (14) mit einem
ungültigen Wert bewirkt ist.
9. Elektronisches Zündstartschloßsystem nach einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß die zum Versetzen des
Zündstartschlosses (1) in den Zustand der Betriebsunfähigkeit
vorgesehene Vorrichtung (6) Mittel zur zumindest teilweisen
Umwandlung der beim Ausbauvorgang aufgewandten mechanischen
Energie in elektrische Energie umfaßt.
10. Elektronisches Zündstartschloßsystem nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zur zumindest teilweisen Umwandlung
der beim Ausbauvorgang aufgewandten mechanischen Energie in
elektrische Energie ein piezoelektrisches Element (7') sowie eine mit
diesem kooperierende Schlagvorrichtung umfassen.
11. Elektronisches Zündstartschloßsystem nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zur zumindest teilweisen Umwandlung
der beim Ausbauvorgang aufgewandten mechanischen Energie in
elektrische Energie einen Impulsdrahtsensor sowie einen diesem
zugeordneten und relativ zu diesem bewegbaren Permanentmagneten
umfassen.
12. Elektronisches Zündstartschloßsystem nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zur zumindest teilweisen Umwandlung
der beim Ausbauvorgang aufgewandten mechanischen Energie in
elektrische Energie eine elektrische Spule sowie einen dieser
zugeordneten und innerhalb dieser bewegbaren Permanentmagneten
umfassen.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2000118252 DE10018252A1 (de) | 2000-04-13 | 2000-04-13 | Elektronisches Zündstartschloßsystem |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2000118252 DE10018252A1 (de) | 2000-04-13 | 2000-04-13 | Elektronisches Zündstartschloßsystem |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE10018252A1 true DE10018252A1 (de) | 2001-11-22 |
Family
ID=7638552
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE2000118252 Withdrawn DE10018252A1 (de) | 2000-04-13 | 2000-04-13 | Elektronisches Zündstartschloßsystem |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE10018252A1 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE10203462A1 (de) * | 2002-01-28 | 2003-07-31 | Kostal Leopold Gmbh & Co Kg | Elektronische Steuereinrichtung |
DE10203433A1 (de) * | 2002-01-28 | 2003-08-07 | Kostal Leopold Gmbh & Co Kg | Elektronische Steuereinrichtung |
-
2000
- 2000-04-13 DE DE2000118252 patent/DE10018252A1/de not_active Withdrawn
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE10203462A1 (de) * | 2002-01-28 | 2003-07-31 | Kostal Leopold Gmbh & Co Kg | Elektronische Steuereinrichtung |
DE10203433A1 (de) * | 2002-01-28 | 2003-08-07 | Kostal Leopold Gmbh & Co Kg | Elektronische Steuereinrichtung |
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