DE10018914A1 - Gerät zur Abgabe von Düften - Google Patents
Gerät zur Abgabe von DüftenInfo
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Abstract
Gerät zur Abgabe von Düften mit einem Aromenspeicher, einer Steuereinheit mit Empfangsmodul zur Ansteuerung des Aromenspeichers und mit einer Austrageinheit zur Generierung und zum Austragen einer Duft- bzw. Aromenwolke aus dem Aromenspeicher. Das Gerät ist als eine miniaturisierte mobile Einheit zum Tragen am Körper bzw. zur Anordnung in großer Nähe des Nutzers ausgebildet. Die Austrageinheit trägt die angesteuerten, in dem Gerät gespeicherten Duftstoffe durch unmittelbaren Austrag, d. h. ohne Zuhilfenahme eines Trägergases aus.
Description
Die Erfindung betrifft ein Gerät zur Abgabe von Düften gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus EP 0 611 476 B1 ist ein Verfahren zur Erhöhung der
sinnlichen Wahrnehmung von visuellen und/oder akustischen
Darbietungen in Kino-, Theater- oder Konzertsälen bekannt,
wobei Zuschauern bzw. Zuhörern synchron zur Darbietung von
bestimmten visuellen und/oder akustischen Ereignissen bzw.
Szenen dazu passende Düfte zugeführt werden. Die Zuführung der
Düfte erfolgt mittels des Trägergases Luft. Hierzu sind zu den
Sitzen des Vorführsaales miniaturisierte Einzelleitungen
verlegt mit Luftauslässen, beispielsweise in den Armstützen
oder in den Rückenlehnen der Vordersitze. Die Duftvorräte
liegen in freigebbarer fester oder flüssiger Form vor und sie
werden durch Kontaktierung an einen durchströmenden Luftstrom
abgegeben, der von einer Druckluftquelle in die Einzelleitungen
abgegeben wird. Die beim Zuschauer oder Zuhörer insgesamt
austretende Luftmenge, welche den Duft transportiert, soll
weniger als ein Liter/sec und vorzugsweise zwischen 0,3 und
0,00001 Liter/sec betragen.
Ein solches System zur begleitenden Beduftung von
Filmvorführungen, Musikdarbietungen oder Theateraufführungen
ist schwierig am Markt durchsetzbar, da es aufwendige
Installationen in den betreffenden Sälen erfordert, und die
Kosten für solche Investitionen erst verantwortbar sind, wenn
ausreichend Produktionen am Markt sind. Umgekehrt wird man
Produktionen mit Duftbegleitung erst in Angriff nehmen, wenn
ausreichend umgerüstete Säle zur Verfügung stehen.
EP 0 732 132 A2, eine Ausscheidung aus EP 0 611 476 B1, stellt
ein entsprechendes duftbegleitendes System mit Luft als
Trägergas vor, das auf feste Installationen von Leitungen
verzichtet und die Düfte den Zuschauern bzw. den Zuhörern
synchron zur Darbietung von bestimmten visuellen und/oder
akustischen Ereignissen bzw. Szenen aus einer mobilen Einheit
zuführt. Die mobile Einheit besitzt einen sogenannten
Duftcomposer, in dem die benötigten Duftnoten aus
Duftgrundkomponenten in Duftmischrollen zusammengemischt
werden. Mit einem kleinen, innerhalb des Duftcomposers
untergebrachten Tangentialgebläse wird Luft erzeugt, die beim
Durchfluß durch die Duftmischrollen den speziellen Duft der
Duftgrundkomponenten aufnimmt, um daraus den benötigten Duft zu
mischen. Der Duftcomposer soll sich für die Verwendung in
kleineren Räumen für dezentrale Anwendungen eignen, wie bei
Diavorträgen oder für die Ausstrahlung von Video- und
Fernsehsendungen. Es wäre dabei möglich, die Signalleitung zur
Mischrollensteuerung an ein Videogerät oder einen Fernseher
anzuschließen, wobei der zu bestimmten Szenen zugehörige
Regelimpuls dann über ein Funksignal an den Fernseher gesendet
wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerät zur Abgabe
von Düften zu schaffen, mit dem es möglich ist, ereignis- oder
szenenbezogen dazu passende Düfte abzugeben, das ohne
Installationsaufwand individuell einsetzbar ist, mit geringsten
Mengen an Aroma- bzw. Duftstoffen auskommt und hygienischen
Ansprüchen genügt. Das zu schaffende Gerät soll sich auch ganz
allgemein zur Abgabe von einzelnen oder einer Folge von Düften
eignen, wobei die Eingabe für den bzw. die auszutragenden Düfte
manuell oder per Signalübertragung, z. B. auch über Internet
erfolgen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Gerät zur Abgabe
von Düften gelöst, wie es durch den Anspruch 1 gekennzeichnet
ist. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
Das Gerät nach der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß zum
Austragen der Düfte kein Trägergas wie zum Beispiel Luft
verwendet wird, sondern dieser Austrag unmittelbar aus einem
Aromenspeicher, beispielsweise mittels einer Mikrodosierpumpe
und Zerstäuben oder durch Verdampfen erfolgt. Die auf diese
Weise generierte Duft- oder Aromenwolke steigt durch natürlich
Konvektion aufgrund der Körperwärme zur Nase des Nutzers. Ihre
Intensität liegt oberhalb der Wahrnehmungsgrenze und sie löst
damit den gewünschten olfaktorischen Reiz aus.
Das Gerät wird am Körper des Nutzers getragen und wird vor der
Brust wie eine Brosche angebracht, wie eine Kette umgehängt
oder wie ein Kugelschreiber in die äußere Brusttasche gesteckt.
Es ist auch möglich, das Gerät in sonstiger Weise in großer
Nähe des Nutzers anzuordnen, indem es beispielsweise an eine
Armstütze (oder an einem ausklappbaren Arm) eines Sessels
befestigt wird. Durch die Nähe zur Nase kann mit geringsten
Duft- und Aromenmengen gearbeitet werden. Zur Unterstützung der
Aufwärtsbewegung der Duft- oder Aromenwolke aufgrund
natürlicher Konvektion kann dem Gerät ein kleines Gebläse und
eventuell auch eine Heizeinrichtung zugeordnet werden. Durch
die Wirkung der Heizeinrichtung gelingt es auch, daß sich
manche Düfte voller entfalten.
Nach der Wahrnehmung verflüchtigt sich die Duft-/Aromenwolke
durch Vermischung mit der Umgebungsluft. Die Intensität der
Duft-/Aromenwolke fällt dabei rasch unter die
Wahrnehmungsgrenze. Zusätzlich wird durch das Phänomen der
olfaktorischen Adaption der Sinnesreiz beendet. Dadurch wird
die Erzeugung von zeitlich exakt eingegrenzten Riecherlebnissen
ermöglicht.
Eine Steuereinheit, zweckmäßig mit einem Empfangsmodul zur
externen Ansteuerung durch eine Signal- oder Taktgebereinheit,
ermöglicht eine Abgabe passender Düfte synchron zur jeweiligen
Darbietung. Am Einsatzort sind keine komplexen Installations-
oder Umbauarbeiten nötig, lediglich eine zusätzliche Signal-
oder Taktgebereinheit wird vor Ort integriert. Die Geräte
selbst haben eine unabhängige Stromversorgung durch Batterie
oder Akku. Die Düfte und Aromen werden einzeln und direkt aus
den Speichern unmittelbar in die Umgebungsluft ausgebracht,
ohne Durchleiten durch gemeinsame Leitungen und Düsen, wodurch
die Notwendigkeit zusätzlicher Reinigungsprozeduren entfällt.
Systembedingt ist keine Druckluftunterstützung notwendig,
weshalb es keine Probleme mit Störgeräuschen gibt. Durch die
Miniaturisierung kann das Gerät in Form eines unauffälligen
oder auch attraktiven Accessoires vom Nutzer getragen oder in
seiner unmittelbaren Nähe montiert, angeklemmt oder angeklipst
werden.
Das Gerät nach der Erfindung ist sowohl für den privaten als
auch professionellen Einsatz bestimmt, als neue Dimension nicht
nur bei medialen Anwendungen. Anwendungsbeispiele sind:
Shopping, Entspannung, Meditation, Videospiele, Fernsehen,
Video, Computersimulationen, Internet, Kino, Theater,
Ausstellungen, um nur einige zu nennen.
Eine Möglichkeit, die Duft-/Aromenwolke und damit auch die
Duftspeichermenge gering zu halten, besteht darin, den Duft
synchron zum Atmungsvorgangs des Nutzers auszutragen, dessen
Zyklus etwa 6-8 Sekunden beträgt. Der Duft wird unter
Einberechnung der Duftfreisetzungszeit und der
durchschnittlichen Strömungszeit des Duftes zur Nase nur
ausgetragen, wenn er während eines Einatmungsvorgangs zur Nase
gelangen kann. Diese Kopplung an den Atmungsvorgang kann auch
genutzt werden, um z. B. einen Einschlafzustand des Nutzers
festzustellen, um dann einen "Aufweck"-Duft auszustoßen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen
näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1a und b schematisch das Gerät nach der Erfindung im
professionellen Einsatz am Beispiel Kino bzw. im privaten
Einsatz am Beispiel Fernsehen oder Internet;
Fig. 2 den schematischen Aufbau eines Geräts nach der
Erfindung;
Fig. 3 die Anbringung des Geräts nach der Erfindung vor der
Brust eines Nutzers;
Fig. 4 schematisch den Aufbau einer Aromenvorratskartusche;
Fig. 5 schematisch den Aufbau eines Aromenspeicherchips mit
vergrößerten Darstellungen eines Speicherplatzes
- a) im Ruhezustand,
- b) beim Aufheizen und
- c) beim Austrag einer Aromenwolke;
Fig. 6 schematisch zwei bevorzugte Ausführungsvarianten eines
Aromenspeicherchips
- a) mit Erwärmung mittels IR-Laser und
- b) mit Erwärmung mittels Widerstands-Heizelement;
Fig. 7 schematisch in vergrößerter Darstellung eine
Mikrodosierpumpe auf der Basis piezoelektrischer Aktoren mit
mechanischer Zerstäubungsdüse;
Fig. 8 schematisch in vergrößerter Darstellung eine
Mikrodosierpumpe auf der Basis thermischer Aktoren mit einem
Mikroheizelement zum Verdampfen der ausgetragenen Duftstoffe;
Fig. 9 schematisch in vergrößerter Darstellung eine
Mikrodosierpumpe auf der Basis piezoelektrischer Aktoren mit
Ultraschallzerstäubung;
Fig. 10 schematisch in vergrößerter Darstellung eine
Mikrodosierpumpe auf der Basis piezoelektrischer Aktoren mit
elektrostatischer Zerstäubung und
Fig. 11 schematisch in vergrößerter Darstellung den Austrag
gasförmigen Aromenkonzentrats mit Piezoventil-Steuerung;
Fig. 12 eine Schemadarstellung einer atemsynchronen
Duftfreisetzung.
In Fig. 1a und b wird das Gerät nach der Erfindung im
professionellen Einsatz am Beispiel Kino bzw. im privaten
Einsatz am Beispiel Fernsehen bzw. Internet gezeigt. Das
Gesamtsystem besteht aus einer stationären Sendeeinheit und
einer beliebigen Anzahl erfindungsgemäßer Geräte, jeweils
ausgerüstet mit einem Empfangsmodul. Die Sendeeinheit stellt
zusätzlich das Taktgeberinterface dar, d. h. die Sendeeinheit
wird mit entsprechenden Vorführgeräten oder Taktgebereinheiten
verbunden. Zur Ansteuerung der Duft-/Aromensequenzen werden
Signale wie z. B. Timecode oder ähnliches verwendet. Die Geräte
nach der Erfindung können aber auch in einem Stand-alone-Modus
ohne externe Ansteuerung betrieben werden.
Das Gerät selbst stellt ein mobiles System zur Erzeugung von
Riecherlebnissen dar. Es besteht gemäß Fig. 2 im wesentlichen
aus vier verschiedenen Baugruppen, der Steuereinheit mit
Empfangsmodul, der Stromversorgung (Energiespeicher), dem
Aromenspeicher und der Austrageinheit zur Generierung und zum
Austragen einer Duft- oder Aromenwolke. Durch Miniaturisierung
kann das Gerät in etwa die Größe einer Brosche oder eines
Kugelschreibers haben und gemäß Fig. 3 am Körper des Nutzers
getragen werden.
Das Aromenkonzentrat kann im Aromenspeicher in gasförmiger,
flüssiger, fester (pastöser) Form oder als Gel gespeichert
werden. Der Austrag und die Generierung einer Duft- oder
Aromenwolke erfolgt je nach Art der Speicherung des
Aromenkonzentrats ohne Zuhilfenahme eines Trägergases durch
Verdampfen mittels Mikroheizelementen bzw. Laserenergie oder
mittels Mikrodosierpumpe, durch Ventilsteuerung, wie anhand
nachfolgender Zeichnungen näher erläutert wird.
Das Herzstück des Geräts nach der Erfindung sind der
Aromenspeicher und die Austrageinheit zum Generieren und
Austragen einer Duft- oder Aromenwolke.
Beide können zwecks Miniaturisierung zu einer baulichen Einheit
zusammengefaßt sein.
Der Aromenspeicher kann gemäß Fig. 4 eine
Aromenvorratskartusche sein, die in vielen Einzelkammern 1 die
benötigten Aromenkonzentrate 2 speichert. Die Einzelkammern 1
können je nach Anwendung mit gleichen oder unterschiedlichen
Aromenkonzentraten befüllt werden. Um ein Nachfließen des
Aromenkonzentrats beim Betrieb zu gewährleisten ist an der
Oberseite der Einzelkammern 1 eine Entlüftungsöffnung 3
angebracht. Desweiteren wird innerhalb jeder Einzelkammer 1
durch eine Schutzmembran oder -folie 4 ein unerwünschtes
Austreten von Aromen verhindert. Zur Ansteuerung kann an die
Einzelkammern der Kartusche eine elektronisch auslesbare
Kennung angebracht sein, die Auskunft über Duftart,
Konzentration und Aufbereitung gibt. Die Abgabe des
Aromenkonzentrats erfolgt durch eine Austrittsöffnung 5.
Eine Aromenvorratskartusche dient insbesondere der Aufbewahrung
von Aromenkonzentraten, wenn diese in flüssiger Form vorliegen.
Bei gasförmiger Aufbewahrung bilden die Einzelkammern
Druckkammern, wobei eine Entlüftungsöffnung und eine
Schutzmembran entfallen. Die Austrittsöffnung muß durch eine
aufbrechbare Öffnung oder durch ein Steuerventil verschlossen
sein.
Liegt das Aromenkonzentrat in flüssiger, fester (pastöser) Form
oder als Gel vor, so kommt ein Aromenspeicher in Form eines
Mikrochip oder als Chipkarte mit Duftstoffe-Speicherplätzen
gemäß Fig. 5 in Frage. Die Aromen werden im Chip 6 in kleinen
Kammern 7 oder auf kleinen Speicherplätzen flüssig, als
Feststoff oder als Gel gespeichert. Insbesondere im Falle der
flüssigen Speicherung oder als Gel sind die Aromen oder
Duftstoffe geschützt unter einer Schutzschicht oder -folie 8
untergebracht. Durch Erhitzen eines unter der Kammer 7 bzw. dem
Speicherplatz befindlichen Heizelements 9 wird das
Aromenkonzentrat verdampft und durch den dabei entstehenden
Druck wird die Schutzfolie 8 zum Platzen gebracht. Ein
Austreten von Aromenkonzentrat in Tropfenform kann durch eine
gasdurchlässige Membran (Goretex- eingetragene Marke)
verhindert werden. Durch den Verdampfungsvorgang wird
gleichzeitig mit dem Aromenaustrag eine Duft- bzw. Aromenwolke
generiert. Insbesondere mit aufplatzender Schutzfolie 8 dienen
die Aromenspeicherplätze 7 dem einmaligen Gebrauch, d. h. nach
Ansteuerung und Verdampfen des Speicherplatzes ist das dort
vorhandene Aromenkonzentrat im wesentlichen verbraucht. Für
Düfte, die häufiger benötigt werden, sind dann entsprechend
viele Speicherplätze mit demselben Aromenkonzentrat zu belegen.
Zur Steigerung der Intensität eines Duftes können gleichzeitig
mehrere Speicherplätze 7 aktiviert werden. Nach Ende einer
Darbietung wird im allgemeinen der Chip bzw. die Chipkarte
ausgewechselt.
In Fig. 6a und b sind zwei bevorzugte Ausführungsvarianten
eines Duftchips dargestellt, die beide mit einem Porösstoff
(wie Zeolith) als Träger für den flüssigen, gelförmigen oder
festen Duftstoff und mit thermischer Freisetzung des Duftstoffs
arbeiten. Auf eine kostengünstige Duftträgerfolie 20 (z. B.
PTFE-Folie) ist Porösstoff 21 schachbrettartig in geringer
Menge aufgetragen.
Im Falle der Fig. 6a ist die Duftträgerfolie 20 perforiert,
wobei der Porösstoff 21 nach Art eines Stöpsels das jeweilige
Perforationsloch nach oben verschließt. Auf ihrer Unterseite
ist die perforierte Folie 20 mit einer dünnen Folie 22
versiegelt. Die dabei gebildeten Hohlräume 23 dienen als
Reservoir für die unterschiedlichen flüssigen Duftstoffe, die
ihrerseits in den Porösstoff diffundieren. Um unerwünschtes
"Abduften" zu verhindern, können die Porösstoffe 21 an ihrer
Oberseite z. B. mittels Wachs versiegelt sein. Unterhalb des
Duftträgers 20-23 sind auf einer hochwärmeleitenden Al2O3
Keramik Hochleistungs-IR-Laser 24 (VCSEL) in einer
entsprechenden schachbrettförmigen Struktur angebracht. Die
einzelnen Lasereinheiten haben eine Größe von etwa 0,35 ×
0,35 mm. Über eine in Siebdrucktechnik hergestellte Schaltung können
die Lasereinheiten einzeln angesteuert werden.
Im Falle der Fig. 6b sind die einzelnen Porösstoffportionen 21
mit den unterschiedlichen Duftstoffen getränkt oder mit
Duftstoffen in Form von Feststoffablagerungen bedeckt.
Unterhalb der dünnen Duftträgerfolie 20 sind auf eine Keramik-
oder Stahlsubstratplatte voneinander getrennt ansteuerbare
Widerstände 25 mittels Siebdrucktechnik aufgebracht. Diese ca.
0,5 × 0,5 mm großen Widerstände werden schachbrettartig über
AgPb-Leitungen einzeln angesprochen und elektrisch erhitzt.
Das Funktionsprinzip ist wie folgt:
Im Falle der Fig. 6a emittiert die IR-Laserdiode gebündelte Lichtenergie. Diese wird vom Porösstoff im Duftträgersystem absorbiert und in Wärme umgewandelt. Diese eingebrachte thermische Energie erwärmt den Porösstoff mit Duftstoff, bis der Duftstoff verdampft und somit Duftmoleküle freigesetzt werden. Durch Variation der Laserleistung und Heizdauer ist eine Dosierung der Duftstoffmenge sowie eine Mehrfachausbringung von Duftstoffen möglich.
Im Falle der Fig. 6a emittiert die IR-Laserdiode gebündelte Lichtenergie. Diese wird vom Porösstoff im Duftträgersystem absorbiert und in Wärme umgewandelt. Diese eingebrachte thermische Energie erwärmt den Porösstoff mit Duftstoff, bis der Duftstoff verdampft und somit Duftmoleküle freigesetzt werden. Durch Variation der Laserleistung und Heizdauer ist eine Dosierung der Duftstoffmenge sowie eine Mehrfachausbringung von Duftstoffen möglich.
Bei Fig. 6b wird das Heizelement erwärmt und es gibt dann an
das auf Kontakt anliegende Duftträgersystem Energie in Form von
Wärme weiter. Diese eingebrachte thermische Energie erwärmt den
Porösstoff mit Duftstoff, bis der Duftstoff verdampft und somit
Duftmoleküle freigesetzt werden. Durch Variation der Heizdauer
und -leistung ist eine Dosierung der Duftstoffmenge sowie eine
Mehrfachausbringung von Duftstoffen möglich.
Bei Speicherung der Düfte in flüssiger Form in einer
Aromenvorratskartusche ist eine Austrageinheit erforderlich zur
Generierung und zum Austrag der Duft- bzw. Aromenwolke. Eine
solche Austrageinheit kann unter Zuhilfenahme verschiedenster
Technologien aufgebaut sein. Im wesentlichen besteht die
Austrageinheit aus zwei Funktionsbaugruppen, nämlich einer
Pumpeinheit (nicht erforderlich bei gasförmiger Speicherung)
und einer Zerstäubungs- oder Verdampfungseinheit.
Für die Realisierung der Pumpeinheit kommt die Verwendung von
Mikroheiz- oder Piezoelementen in Frage. Die
Zerstäubungseinheit kann herkömmlich aus einer mechanischen
Düse bestehen oder unter Zuhilfenahme von Elektrostatik oder
Ultraschall verwirklicht sein. Die Verdampfungseinheit wird mit
einem Mikroheizelement realisiert. Das Leerlaufen der
Austrageinheit wird durch die starken Kapillarkräfte in den
Düsen verhindert. Wenn das Gerät ausgeschaltet ist, können die
Düsen mechanisch mit einer Kappe abgedeckt werden, um ein
langsames Austreten von Aromen zu verhindern.
Nachfolgend werden einige Austrageinheiten für flüssige
Aromenkonzentrate anhand der Fig. 7 bis 11 erläutert. Fig.
7 zeigt für den Austrag flüssigen Aromenkonzentrats eine
Mikrodosierpumpe auf der Basis eines Piezoelements 10. Mit
diesem Piezoelement 10 wird das Aromenkonzentrat mechanisch
gepumpt. Bei Anlegen eines Spannungsimpulses schnellt das
Piezoelement 10 nach oben und saugt Flüssigkeit an. Danach
kehrt das Piezoelement in seine ursprüngliche Position zurück
und pumpt dabei das Aromenkonzentrat durch eine mechanische
Zerstäubungsdüse 11.
Die Fig. 9 und 10 zeigen entsprechende Mikrodosierpumpen auf
der Basis eines Piezoelements 10. Anstelle einer mechanischen
Zerstäubungsdüse 11 ist in Fig. 9 eine Ultraschallzerstäubung
12 bzw. eine elektrostatische Zerstäubung 13 angedeutet. Es
handelt sich bei der Ultraschall- bzw. elektrostatischen
Zerstäubung um bekannte Technologien, so dass sich eine nähere
Beschreibung erübrigt.
Fig. 8 zeigt den Austrag flüssigen Aromenkonzentrats mittels
einer Mikrodosierpumpe auf der Basis thermischer Aktoren. Bei
Verwendung thermischer Aktoren wird das Aromenkonzentrat auf
mikroskopischen "Kochplatten" verdampft (Heizelement).
Desweiteren dienen die thermischen Aktoren zum Nachpumpen von
Aromenkonzentrat. Bei Auswahl der Aromenkonzentrate ist auf
eine rückstandsfreie Verdampfung zu achten.
Beim Start wird zuerst das Heizelement 15 nahe der
Austrittsdüse 15 aktiviert, um die dort befindliche Flüssigkeit
zu verdampfen und als Aromenwolke auszustoßen. Nach Leeren des
Verdampfers wird durch Aktivierung von Heizelement 16 im Zulauf
Flüssigkeit nachgepumpt. Nach Erkalten der Heizelemente wird
neues Aromenkonzentrat durch die Kapillarkräfte nachgesaugt.
Zur Dosierung der Aromenmenge kann wie bei der
Ausführungsvariante mit dem Piezoelement der beschriebene
Zyklus beliebig oft wiederholt werden. Die Aufheizung des
Aromenkonzentrats kann durch Wiederstandsheizung, induktiv, auf
Mikrowellenbasis etc. erfolgen.
Eine Mikrodosierpumpe auf der Basis thermischer Aktoren kann
auch nach dem bekannten Prinzip der Tintenstrahldrucker
arbeiten. In der Austragdüse wird im Abstand von der
Düsenöffnung mittels eines Heizelments eine Dampfblase erzeugt,
die einen Flüssigkeitstropfen, hier des Aromenkonzentrats, ins
Freie befördert. Der Flüssigkeitstropfen kann wiederum
zerstäubt oder verdampft werden.
Fig. 11 zeigt den Austrag gasförmigen Aromenkonzentrats mit
Piezoventil-Steuerung. Das Aromenkonzentrat kann dabei
gasförmig unter Druck gespeichert sein oder es kann mittels
Heizelement am Ausgang eines Aromenflüssigspeichers gasförmiges
Aromenkonzentrat kurzfristig erzeugt werden. Ein Piezoelement
17 verschließt im Ruhezustand die Austragsöffnung 18 mittels
eines zugeordneten Dichtelements 19. Bei Anlegen eines
Spannungsimpulses schnellt das Piezoelement 17 nach oben und
öffnet die Austragöffnung 18, so dass das unter Druck stehende
Aromenkonzentrat ausströmt. Durch mehrfaches Pulsen kann die
Aromenmenge dosiert werden. Die Generierung der Aromenwolke
kann wie zuvor mittels mechanischer Zerstäubungsdüse, auf
Ultraschall- oder elektrostatischer Basis etc. erfolgen.
In Fig. 12 ist schematisch dargestellt, wie durch
Synchronisieren des Duftausstoßes mit dem Atmungsvorgang des
Nutzers die Duft-/Aromenwolke und damit auch die
Duftspeichermenge gering gehalten werden kann. Dem Duftemitter
ist ein Beschleunigungssensor 26 mit Filter 27 und
Auswerteinheit 28 zugeordnet, welche die aktuelle
Atmungsfrequenz des Nutzers analysiert und somit den nächsten
Einatmungsvorgang vorausberechnen kann. Unter Einberechnung der
Duftfreisetzungszeit und der durchschnittlichen Strömungszeit
des Duftes zur Nase wird ein Wait & Go Signal an den
Duftemitter 29 weitergegeben. Der Duft wird somit nur
freigesetzt, wenn er eine Chance hat, die Nase bei einem
Einatmungsvorgang zu treffen. Es ergeben sich folgende
Vorteile:
- - Die zum Erzeugen eines Dufteindrucks erforderliche Duftstoffmenge sinkt um etwa den Faktor 3,
- - das Risiko der ungewollten Beduftung des Nachbarn sinkt,
- - der Energieverbrauch des Duftemitters sinkt,
- - die Atemanalyse kann auch genutzt werden, um zu erkennen, ob der Duft beim Träger angekommen ist, um die Dosierung danach anzupassen.
Claims (24)
1. Gerät zur Abgabe von Düften mit einem Aromenspeicher,
einer Steuereinheit zur Ansteuerung des Aromenspeichers und mit
einer Austrageinheit zur Generierung und zum Austragen einer
Duft- bzw. Aromenwolke aus dem Aromenspeicher,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät als eine miniaturisierte
mobile Einheit zum Tragen am Körper oder zur Anordnung in
großer Nähe des Nutzers ausgebildet ist, und die Austrageinheit
die angesteuerten, in dem Gerät gespeicherten Duftstoffe durch
unmittelbaren Austrag, d. h. ohne Zuhilfenahme eines Trägergases
austrägt.
2. Gerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Austrageinheit die
angesteuerten, in dem Gerät gespeicherten Duftstoffe
unmittelbar in die Umgebungsluft austrägt, d. h. ohne
Beaufschlagung von Gerätebauteilen.
3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die Austrageinheit die
angesteuerten, in dem Gerät gespeicherten Duftstoffe synchron
zum Atmungsvorgang des Nutzers austrägt.
4. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Duftstoffe flüssig, gelförmig
oder in Form von Feststoffablagerungen an einen Porösstoff 21
gebunden und thermisch freisetzbar sind.
5. Gerät nach Anspruch 4,
gekennzeichnet durch eine jedem Porösstoff 21 zugeordnete IR-
Laserdiode 24 oder ein elektrisches Widerstandsheizelement 25
zum thermischen Freisetzen der Duftstoffe.
6. Gerät nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Duftstoffe flüssig in einer
Aromenvorratskartusche gespeichert sind und die Austrageinheit
die gespeicherten Duftstoffe mittels einer Mikrodosierpumpe
austrägt.
7. Gerät nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Mikrodosierpumpe auf der Basis
piezoelektrischer Aktoren vorgesehen ist.
8. Gerät nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Mikrodosierpumpe auf der Basis
thermischer Aktoren vorgesehen ist.
9. Gerät nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Duftstoffe flüssig oder
gasförmig in dem Aromenspeicher gespeichert sind und die
Austrageinheit gasförmiges Aromenkonzentrat mit Piezoventil-
Steuerung austrägt.
10. Gerät nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Duftstoffe flüssig, als Gel
oder Feststoff in dem Aromenspeicher gespeichert sind und die
Austrageinheit die gespeicherten Duftstoffe mittels eines
Heizelements durch Verdampfen austrägt.
11. Gerät nach Anspruch 4, 5 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Duftstoffe geschützt unter
einer Schutzschicht oder -folie untergebracht sind, die bei
Verdampfen der Duftstoffe mittels Heizelement aufgebrochen
wird.
12. Gerät nach Anspruch 4, 5 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Duftstoffe geschützt unter
einer gasdurchlässigen Schutzschicht oder -folie untergebracht
sind.
13. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Aromenspeicher als eine durch
die Steuereinheit ansteuerbare Aromenvorratskartusche mit
vielen Einzelkammern für die gewünschten Aromenkonzentrate
ausgebildet ist.
14. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Aromenspeicher als ein durch
die Steuereinheit ansteuerbarer Mikrochip oder als Chipkarte
mit Duftstoffe-Speicherplätzen ausgebildet ist.
15. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Austrageinheit eine Einrichtung
zum Zerstäuben und/oder Verdampfen der ausgetragenen Duftstoffe
aufweist.
16. Gerät nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Austrageinheit eine mechanische
Zerstäubungsdüse aufweist.
17. Gerät nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Austrageinheit mit einer
Ultraschall-Zerstäubungseinrichtung ausgerüstet ist.
18. Gerät nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Austrageinheit mit einer
elektrostatischen Zerstäubungseinrichtung ausgerüstet ist.
19. Gerät nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß der Austrageinheit ein
Mikroheizelement zum Verdampfen der ausgetragenen Duftstoffe
zugeordnet ist.
20. Gerät nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß der Austrageinheit eine
Mikrowelleneinheit zum Verdampfen der ausgetragenen Duftstoffe
zugeordnet ist.
21. Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Steuereinheit ein Empfangsmodul
zur externen Ansteuerung durch eine Signal- oder
Taktgebereinheit zugeordnet ist.
22. Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch ein kleines Gebläse zur Unterstützung der
Aufwärtsbewegung der ausgetragenen Duft- bzw. Aromenwolke
aufgrund natürlicher Konvektion (Körperwärme).
23. Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine Heizeinrichtung zur Entfaltung der
ausgetragenen Duft- bzw. Aromenwolke.
24. Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß jedem Speicherplatz im
Aromenspeicher eine eigene Austrageinheit zugeordnet ist.
Priority Applications (9)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2000118914 DE10018914A1 (de) | 2000-04-17 | 2000-04-17 | Gerät zur Abgabe von Düften |
PCT/DE2000/002081 WO2000078367A1 (de) | 1999-06-22 | 2000-06-23 | Gerät zur abgabe von düften und aromenspeicher (duftchip) |
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