DE10017436C2 - Biomassen-Fermentier-Vorrichtung - Google Patents
Biomassen-Fermentier-VorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fermentieren
von Biomasse, mit einem Kessel, in den die Biomasse
einbringbar ist, wobei der Kessel von einer Grundfläche und
einer die Grundfläche umschließenden Wand gebildet ist und
von einem Deckel abgedeckt ist, der fest mit einem der
Grundfläche fernen Bereich der Wand verbunden ist, mit
einer Rühreinrichtung zum Rühren der Biomasse sowie
mindestens einer Öffnung zum Einfüllen bzw. Entnehmen von
Biomasse.
Vorrichtungen zum Fermentieren von Biomasse werden im Stand
der Technik verwendet, um aus biologischen, d. h. sowohl
tierischem als auch pflanzlichem Abfallmaterial brennfähige
Gase, insbesondere Methan, zu bilden, wobei die Biomasse
zum überwiegenden Teil von ca. 80% Gülle und 20%
pflanzlicher Stärke oder Cellulose wie beispielsweise Mais
und Gras- bzw. Strohmaterial gebildet ist. Die Kessel, in
die die Biomasse eingebracht ist, sind in der Regel
beheizbar und werden auf einer Temperatur von etwa 40°
gehalten, um einen Fermentierungsprozess in Gang zu setzen
bzw. zu beschleunigen, wobei die Biomasse zwecks
Homogenisierung von einer Rühreinrichtung verrührt wird.
Die dabei entstehenden Biogase werden im Stand der Technik
aus dem Kessel ausgeleitet und einer
Verbrennungseinrichtung zwecks Energieerzeugung zugeführt.
Es hat sich dabei gezeigt, dass die Produktion von Biogas
in einem Kessel trotz regelmäßigen Rührens der Biomasse
mittels der Rühreinrichtung im zeitlichen Verlauf starken
Schwankungen unterlegen ist, welcher Umstand sich
nachteilig beim Betrieb einer Energiegewinnungseinrichtung
auswirkt, da deren Wirkungsgrad nur bei einem auf
konstantem Niveau gehaltenen Betrieb optimierbar ist und
die Energiegewinnungseinrichtung bei einer starken Abnahme
an produziertem Biogas ausgeht und anschließend wieder von
Hand gestartet werden muss.
Vorrichtung zum Fermentieren von Biomasse der eingangs
genannten Art sind beispielsweise aus WO 99/58458 oder DE 198 05 045 A1
bekannt. Diesen bekannten Vorrichtungen ist
jedoch der Nachteil gemein, dass ein zeitlich konstanter
Ausfluss an Biogas nicht gewährleistet ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum
Fermentieren von Biomasse zu schaffen, bei der ein zeitlich
konstanter Ausfluss an Biogasen sichergestellt ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der
Deckel von mindestens einer festen, im wesentlichen
geschlossenen Materialschicht gebildet ist, die einen
vorherbestimmten Bereich enthält, der von einer
Fixiereinrichtung für eine elastische Hülle umschlossen
ist, wobei der vorherbestimmte Bereich mindestens eine
Bohrung enthält, die eine Kommunikationsverbindung zwischen
dem Inneren des Kessels und dem Äußeren des Kessels
herstellt, wobei der vorbestimmte Bereich kleiner als der
gesamte Deckel ist und sich die Öffnung außerhalb dieses
Bereiches im Deckel befindet.
Bei der erfindungsgemäßen Biomassen-Fermentier-Vorrichtung
wird durch das Merkmal, dass der Deckel von mindestens
einer festen, im wesentlichen geschlossenen Materialschicht
gebildet ist, die einen vorherbestimmten Bereich enthält,
der von einer Fixiereinrichtung für eine elastische Hülle
umschlossen ist, wobei der vorherbestimmte Bereich
mindestens eine Bohrung enthält, die eine
Kommunikationsverbindung zwischen dem Inneren des Kessels
und dem Äußeren des Kessels herstellt, wobei der
vorbestimmte Bereich kleiner als der gesamte Deckel ist und
sich die Öffnung außerhalb dieses Bereiches im Deckel
befindet, erreicht, dass ein sich im oberen Bereich des
Kessels der erfindungsgemäßen Vorrichtung sammelndes Biogas
bei verstärkter Biogas-Produktion und somit erhöhtem
Innendruck des Kessels den Deckel aufgrund von dessen
Elastizität nach außen wölbt, wodurch sich der zur Aufnahme
von Biogas bereitstehende Raumbereich vergrößert und der
Druck des Biogases innerhalb des Kessels entsprechend
mindert, so dass bei einer verstärkten Produktion von
Biogas disproportional weniger Biogas aus dem Kessel
ausgeleitet wird. Bei einer anschließenden Minderproduktion
von Biogas wirkt der aufgrund der elastischen Ausbildung
einer Deckelfläche vergrößerte Raumbereich als Puffer, so
dass wiederum eine der Minderproduktion an Biogas
disproportionale Menge von Biogas aus dem Kessel
ausgeleitet wird.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die elastische
Hülle in der Fixiereinrichtung gasdicht fixiert, so dass
die elastische Hülle aufgrund der Kommunikationsverbindung
zwischen dem Inneren des Kessels und dem Äußeren des
Kessels die eigentliche Außenwandung des Kessels bildet.
Dies weist den Vorteil auf, dass die erfindungsgemäße
Vorrichtung aufgrund einer festen, im wesentlichen
geschlossenen Materialschicht des Deckels sehr robust und
belastungsfähig ausgebildet ist. Die Fixiereinrichtung ist
bei dieser Ausführungsform vorzugsweise als Säga-
Einrichtung ausgebildet.
Die elastische Hülle der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist
vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial gebildet.
Alternativ kann die elastische Hülle auch aus einem
Gummimaterial bzw. Latex hergestellt sein.
Insbesondere in dem Fall, dass der Deckel der
erfindungsgemäßen Vorrichtung von mindestens einer festen,
im wesentlichen geschlossenen Materialschicht gebildet ist,
weist der Deckel vorzugsweise drei Materialschicht auf,
wobei auf einer ersten, der Grundfläche nahen Schicht aus
Beton eine Schicht aus Styropor gelagert ist, die nach
außen von einer Schicht aus Estrich abgedeckt ist. Zum
Herstellen einer Biogas-Kommunikationsverbindung vom
Inneren des Kessels in den Raumbereich unterhalb der
elastischen Hülle sind dabei vorzugsweise zwei bis zehn
Bohrungen innerhalb des vorherbestimmten Bereichs des
Deckels vorgesehen. Die Bohrungen weisen dabei vorzugsweise
einen Durchmesser von etwa 3 bis 5 cm auf.
Die Rühreinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sowie
die mindestens eine Öffnung zum Einfüllen bzw. Entnehmen
von Biomasse sind vorzugsweise in dem Deckelbereich
außerhalb des vorherbestimmten Bereiches angeordnet. Im
Falle der Rühreinrichtung ist dadurch ein erleichterter
Zugriff von Hand für die Reinigung bzw. für den Betrieb
sowie eine sichere Lagerung der Rühreinrichtung
sichergestellt, und im Falle der Öffnung ist dadurch eine
leichte, direkte Erreichbarkeit von Hand gewährleistet.
Zum Ausleiten von Biogasen aus der erfindungsgemäßen
Vorrichtung heraus ist gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform derselben eine Biogas-
Kommunikationsverbindung aus dem Raumbereich zwischen der
Hülle und dem vorherbestimmten Bereich des Deckels zum
Ausleiten eines Biogases aus diesem Raumbereich heraus
vorgesehen, wobei die Biogas-Kommunikationsverbindung
vorzugsweise als Rohr ausgebildet ist, das durch die
mindestens eine Materialschicht des vorherbestimmten
Bereichs des Deckels sowie durch die Wand des Kessels
hindurch nach außen geführt ist. Dadurch ist
sichergestellt, dass ein Eindringen von Biomasse, die
innerhalb des Kessels aufgrund der Rühreinrichtung ein
Aerosol bilden kann, verhindert ist. Das Ende des Rohres
steht dabei vorzugsweise über die Außenfläche des Deckels
hervor, um zu verhindern, dass Kondenswasser in das Rohr
eindringen kann und ist darüber hinaus vorzugsweise von
einem gasdurchlässigen Käfig abgedeckt, um zu verhindern,
dass die elastische Hülle bei Nichtbetrieb der
erfindungsgemäßen Vorrichtung an das Rohrende angrenzt und
dieses verstopft.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird im folgenden anhand
einer bevorzugten Ausführungsform erläutert, die in den
Figuren der Zeichnung dargestellt ist. Darin zeigen:
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in einer Querschnittsansicht;
Fig. 2 die in Fig. 1 dargestellte bevorzugte Ausführungs
form der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer
Ansicht von oben;
Fig. 3 eine Detailansicht der in Fig. 1 dargestellten
bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in einer Querschnittsansicht von oben.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Vorrichtung 10 zum
Fermentieren von Biomasse 11 weist einen Kessel 12 auf, in
den die Biomasse 11 einbringbar ist, wobei der Kessel 12
von einer Grundfläche 13 und einer die Grundfläche 13
umschließenden Wand 14 gebildet ist und von einem Deckel 15
abgedeckt ist, der fest mit einem der Grundfläche 13 fernen
Bereich der Wand 14 verbunden ist. Die Vorrichtung 10 ist
mit einer herkömmlichen Rühreinrichtung 26 zum Rühren der
Biomasse 11 sowie zweier Öffnungen 17 und 17' zum Einfüllen
bzw. Entnehmen von Biomasse 11 versehen. Der Deckel 15 der
Vorrichtung 10 ist teilweise von einem elastischen Material
gebildet, derart, dass der Deckel 15 zu einem Teil von
einer festen, schichtartig ausgebildeten, im wesentlichen
geschlossenen Materialschicht 15' gebildet ist, die einen
vorherbestimmten Bereich 15" enthält, der von einer
Fixiereinrichtung 18 für eine elastische Hülle 15'''
umschlossen ist, die den anderen Teil des Deckels 15
bildet. Der vorherbestimmte Bereich 15" enthält dabei
Bohrungen 16, die eine Kommunikationsverbindung zwischen
dem Inneren des Kessels 12 und dem Äußeren des Kessels 12
herstellen.
Die Fixiereinrichtung 18 der Vorrichtung 10 ist, wie
insbesondere in Fig. 3 dargestellt, als eine ein
Hohlprofil enthaltende, sogenannte Säga-Verbindung
ausgebildet, bei der in dem Hohlprofil ein aufblasbarer
Schlauch gelagert ist, wobei die elastische Hülle 15'''
zwischen dem Hohlprofil und dem Schlauch gasdicht fixierbar
ist. Die elastische Hülle 15''' der Vorrichtung 10 ist aus
einem elastischen Kunststoffmaterial gebildet und die
schichtartig ausgebildete Materialschicht 15" des Deckels
15 ist von drei Materialschichten 20, 21, 222 gebildet,
wobei auf einer ersten, der Grundfläche nahen Schicht 20
aus Beton eine Schicht 21 aus Styropor gelagert ist, die
nach außen von einer Schicht 22 aus Estrich abgedeckt ist.
Sowohl die Rühreinrichtung 26 als auch die Öffnung 17 zum
Einfüllen bzw. Entnehmen von Biomasse 11 sind in dem
Deckelbereich außerhalb des vorherbestimmten Bereiches 15"
angeordnet. Die Vorrichtung 10 enthält eine Biogas-
Kommunikationsverbindung 23 aus dem Raumbereich zwischen
der Hülle 15''' und dem vorherbestimmten Bereich 15" des
Deckels 15, zum Ausleiten eines Biogases aus diesem
Raumbereich heraus, wobei diese Biogas-
Kommunikationsverbindung als Rohr 23 ausgebildet ist, das
durch die drei Materialschichten 20, 21, 22 des
vorherbestimmten Bereichs 15" des Deckels 15 sowie durch
die Wand 14 des Kessels 12 hindurch nach außen geführt ist.
Das die Biogas-Kommunikationsverbindung bildende Rohr 23
ist innerhalb des Raumbereichs zwischen der Hülle 15''' und
dem vorherbestimmten Bereich 15" des Deckels 15 von einem
von zwei rechtwinklig zueinander angeordneten Drähten
gebildeten gasdurchlässigen Käfig 24 umschlossen ist, wobei
das Ende 24' des Rohres über den äußeren Rand des Deckels
15 hervorsteht.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Fermentieren von Biomasse, mit einem
Kessel, in den die Biomasse einbringbar ist, wobei der
Kessel von einer Grundfläche und einer die Grundfläche
umschließenden Wand gebildet ist und von einem Deckel
abgedeckt ist, der fest mit einem der Grundfläche fernen
Bereich der Wand verbunden ist, mit einer Rühreinrichtung
zum Rühren der Biomasse sowie mindestens einer Öffnung zum
Einfüllen bzw. Entnehmen von Biomasse, dadurch
gekennzeichnet, dass der Deckel von mindestens einer
festen, im wesentlichen geschlossenen Materialschicht
gebildet ist, die einen vorherbestimmten Bereich enthält,
der von einer Fixiereinrichtung für eine elastische Hülle
umschlossen ist, wobei der vorherbestimmte Bereich
mindestens eine Bohrung enthält, die eine
Kommunikationsverbindung zwischen dem Inneren des Kessels
und dem Äußeren des Kessels herstellt, wobei der
vorbestimmte Bereich kleiner als der gesamte Deckel ist und
sich die Öffnung außerhalb dieses Bereiches im Deckel
befindet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Fixiereinrichtung als Säga-Verbindung ausgebildet
ist.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die elastische Hülle aus einem
Kunststoffmaterial gebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die elastische Hülle aus Gummi bzw. einem
Latexmaterial hergestellt ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel von drei
Materialschichten gebildet ist, wobei auf einer ersten, der
Grundfläche nahen Schicht aus Beton eine Schicht aus
Styropor gelagert ist, die nach außen von einer Schicht aus
Estrich abgedeckt ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass zwei bis zehn Bohrungen
innerhalb des vorherbestimmten Bereichs des Deckels
vorgesehen sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Rühreinrichtung in dem
Deckelbereich außerhalb des vorherbestimmten Bereiches
angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Biogas-
Kommunikationsverbindung aus dem Raumbereich zwischen der
Hülle und dem vorherbestimmten Bereich des Deckels zum
Ausleiten eines Biogases aus diesem Raumbereich heraus
vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Biogas-Kommunikationsverbindung als Rohr
ausgebildet ist, dass durch die mindestens eine
Materialschicht des vorherbestimmten Bereichs des Deckels
sowie durch die Wand des Kessels hindurch nach außen
geführt ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
dass das die Biogas-Kommunikationsverbindung bildende Rohr
innerhalb des Raumbereichs zwischen der Hülle und dem
vorherbestimmten Bereich des Deckels von einem
gasdurchlässigen Käfig umschlossen ist, wobei das Ende des
Rohrs über den äußeren Rand des Deckels hervorsteht.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE10017436A DE10017436C2 (de) | 2000-04-07 | 2000-04-07 | Biomassen-Fermentier-Vorrichtung |
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Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
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DE10017436A1 DE10017436A1 (de) | 2001-10-18 |
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ID=7637999
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DE10017436A Expired - Lifetime DE10017436C2 (de) | 2000-04-07 | 2000-04-07 | Biomassen-Fermentier-Vorrichtung |
Country Status (1)
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DE (1) | DE10017436C2 (de) |
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