DE10014987C2 - Vorrichtung zum Abspielen von Multimediadateien von einem Speicher in einem Autoradio - Google Patents
Vorrichtung zum Abspielen von Multimediadateien von einem Speicher in einem AutoradioInfo
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Abstract
Es wird eine Vorrichtung zum Abspielen von Multimediadateien von einem Speicher in einem Autoradio vorgeschlagen, die dazu dient, Verzeichnisse und Multimediadateien, die sich auf dem Speicher befinden, als Datenträger und Titel jeweils darzustellen. Dies ermöglicht eine intuitive Bedienung eines Autoradios. Mittels einer Wippe, die sowohl in vertikaler als auch horizontaler Richtung bedienbar ist, werden die einzelnen Datenträger bzw. Titel ausgewählt. Werden Datenträger und/oder Titel angezeigt und es erfolgt nach einer vorgegebenen Zeit jeweils keine Eingabe, werden automatisch Titel dargestellt bzw. abgespielt. Sogenannte Play-Listen sind erstellbar. Nach Einlegen eines Speichers in ein Laufwerk wird automatisch die erste Multimediadatei mit dem ersten Titel im ersten Datenträger dekodiert und mittels eines Lautsprechers wiedergegeben. Das Abspielen von Titeln in zufälliger Reihenfolge wird mittels der Eingabevorrichtung 8 ermöglicht. Die Multimediadateien sind in MP3 kodiert.
Description
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum Abspielen
von Multimediadateien von einem Speicher in einem Autoradio
nach der Gattung des unabhängigen Patentanspruchs.
Es gibt bereits MP3-Abspielgeräte, wie es aus der
gattungsbildenden Veröffentlichung hervorgeht, nämlich der
Pressemitteilung vom 15.11.1999 auf www.sonicblue.com:
"Microsoft and S3's Diamond Multimedia Showcase Rio Player
In Demonstration of Windows Media On SDMI-Capable Portable
Device". Solche MP3-Abspielgeräte weisen eine Festplatte
auf, auf die mittels eines Datentransfers von einem Computer
Audiodateien übertragen werden, um dann mittels des MP3-
Abspielgeräts abgespielt zu werden. Diese MP3-Abspielgeräte
weisen weiterhin eine Anzeige auf, die verschiedene
Informationen über die abgespielte Musik liefert. Auf MP3-
Datenträgern können mehrere hundert Musikstücke gespeichert
werden.
Aus der Offenlegungsschrift DE 197 37 322 A1 ist ein Autoradio
mit abnehmbarem Bedienteil bekannt. Dabei können in das
Autoradio plattenförmige Datenträger wie eine CD, eine CD-
ROM, eine DVD oder eine Minidisc eingeführt werden.
Weiterhin ist es möglich, eine Multimediakarte in das
Autoradiogehäuse einzuführen.
Aus dem Stand der Technik ergibt sich die Aufgabe,
eine Vorrichtung zum Abspielen von Multimedidateien von
einem Speicher in einem Autoradio zu schaffen, bei der die
Auswahl der Multimediadateien verbessert wird. Diese Aufgabe
wird durch eine Vorrichtung mit den in Anspruch 1 angegebenen
Merkmalen gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Abspielen von
Multimediadateien von einem Speicher in einem Autoradio mit den
Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs hat demgegenüber den
Vorteil, dass auswechselbare Speichermedien vorliegen und dass
eine intuitive Auswahlhilfe für eine Titelauswahl realisiert
ist, die bei einem umfangreichen
Audiodateienbestand, wie es bei MP3 möglich ist, notwendig
ist, um eine einfache Bedienung zu ermöglichen. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung ist dabei Teil eines
Autoradios, wobei verschiedene Elemente des Autoradios für
die erfindungsgemäße Vorrichtung verwendet werden, so dass
von Synergieeffekten profitiert wird.
Besonders von Vorteil ist, dass vorhandene Datenstrukturen
in eine am CD-Wechsler angelehnte Bedienphilosophie
übersetzt werden. Dabei werden den einzelnen Verzeichnissen,
in denen sich die Multimediadateien befinden, virtuelle
Datenträger zugeordnet, z. B. dem Verzeichnis 1 die CD1 und
den darin befindlichen Multimediadateien die Titel oder
Nummern der Multimediadateien. Dies führt zu einer stark
vereinfachten Bedienung die insbesondere für einen Fahrer
eines Autos von großem Nutzen ist, da er nicht durch eine
komplizierte Bedienung abgelenkt wird.
Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten
Maßnahmen und Weiterbildungen sind vorteilhafte
Verbesserungen der in dem unabhängigen Patentanspruch
angegebenen Vorrichtung zum Abspielen von Multimediadateien
von einem Speicher in einem Autoradio möglich.
Es ist von Vorteil, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung es
ermöglicht, Multimediadateien mit wenigstens einem neuen
Verzeichnis zu verknüpfen oder gar in dem neuen Verzeichnis
neu abzuspeichern. Damit ist die Erstellung von sogenannten
Play-Listen möglich, die insbesondere bei einer großen
Anzahl von vorhandenen Musikstücken auf dem Speicher von
Vorteil ist, da sie dann eine individuell zusammengestellte
Sammlung von Musikstücken darstellen, die nach Wunsch
abrufbar sind. Durch Bedienelemente der Eingabevorrichtung
wird vorteilhafterweise die Verwaltung der Play-Listen
ermöglicht, wozu das Sortieren, Löschen und die Auswahl der
Titel gehört.
Besonders vorteilhaft ist, dass mittels einer Wippe sowohl
die Datenträger als auch die Titel auf dem Speicher
ausgewählt werden. Damit wird insbesondere im Auto die
Bedienung der erfindungsgemäßen Vorrichtung stark
vereinfacht und lenkt den Fahrer nicht von seiner
Fahrtätigkeit ab.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass, wenn ein
Datenträger, also ein Verzeichnis, ausgewählt wurde, nach
einer vorgegebenen ersten Zeit auf den ersten Titel der
ersten Datei, die sich in diesem ausgewählten Verzeichnis
befindet, automatisch umgeschaltet wird und dann wird diese
Multimediadatei sofort abgespielt. Dies ermöglicht, dass ein
Fahrer durch eine einfache Auswahl eines Datenträgers eine
Multimediadatei von einem von ihm gewählten Datenträger
abgespielt wird.
Weiterhin ist es von Vorteil, dass, wenn ein Speicher in das
Laufwerk eingelegt wird, also eine CD-ROM, eine DVD, eine
Minidisc, eine Festplatte oder eine Chip-Karte, sofort der
erste Titel abgespielt wird und so den Fahrer von einer
weiteren Bedienung zum Abspielen von Musik oder anderen
Multimediadaten befreit. Dies vereinfacht erheblich die
Bedienung der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass, wenn ein Titel oder
andere Informationen wie der Interpret in der
Multimediadatei vorliegen, diese Informationen angezeigt
werden und wenn nicht, dass der Name der Multimediadatei
oder eine Nummer, z. B. eine Track-Nummer, angezeigt wird.
Damit wird die Identifikation der abgespielten
Multimediadatei leicht ermöglicht.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass die erfindungsgemäße
Vorrichtung es ermöglicht, dass eine zufällige Reihenfolge
von Multimediadateien eines Datenträgers oder des ganzen
Speichers abgespielt wird. Diese Weiterbildung ermöglicht es
einem Fahrer, dass die verschiedenen Titel des Speichers
abgespielt werden, ohne dass eine Eingabe von ihm erwartet
wird.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass die erfindungsgemäße
Vorrichtung es mittels eines Eingabesignals ermöglicht, dass
die Titel eines Datenträgers oder des ganzen Speichers
angespielt werden, um dem Fahrer einen Überblick über die
vorhandene Musik zu verschaffen.
Weiterhin ist es von Vorteil, dass der auswechselbare
Speicher als CD-ROM, als DVD, als Festplatte, als Minidisc
oder als Chipkarte ausgebildet ist. Das sind standardmäßige
Formate für Datenträger.
Schließlich ist es von Vorteil, dass die auf dem Speicher
abgespeicherten Daten als MP3-Dateien abgespeichert sind und
so von der effizienten Abspeicherung durch die MP3-Kodierung
profitieren. Damit wird es vorteilhafterweise möglich, dass
eine große Anzahl von Musikstücken auf einem Speichermedium
abgespeichert werden kann. Alternativ sind auch andere
Formate zur Komprimierung möglich. Dazu gehören MPEG-4 AAC,
Dolby AC3, Lucent PAC, Liquid Audio. ATRAC und Real Audio.
Des weiteren ist es von Vorteil, dass die Eingabevorrichtung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung als Fernbedienung
ausgebildet ist, die dann vorteilhafterweise am Lenkrad
platziert wird, so dass die Bedienung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung vereinfacht wird.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass eine Information
schrittweise über die Anzeige geschoben wird, falls die
Information in einem Schritt auf der gegebenen Anzeige nicht
darstellbar ist. Damit sind auch für die Anzeige lange
Informationen darstellbar.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigt Fig. 1 ein Blockschaltbild der
erfindungsgemäßen Vorrichtung und Fig. 2 einen
Verzeichnisbaum der auf dem Speicher abgespeicherten
Audiodateien.
Stark komprimierte Multimediadateien insbesondere mittels
der MP3-Kodierung bei Audiodaten oder der zukünftigen MPEG-4
AAC (Advanced Audio Coding) sind so klein, dass sehr viele
Einzeltitel auf einen Speicher passen. Werden solche MP3-
Audiodateien von einem Autoradio aus abgespielt, dann ist
ein intuitives Bedienkonzept erforderlich, da der Fahrer
sich nicht intensiv um die Bedienung kümmern kann, weil er
sich auf die Fahrt konzentrieren muß. Darüber hinaus weist
im Allgemeinen ein Autoradio nur eine kleine Anzeige,
vorzugsweise ein einzeiliges Display, auf. Liegen
Multimediadateien vor, die auch Videoinformationen
aufweisen, dann wird eine größere Anzeige zur Wiedergabe
verwendet. Im folgenden umfaßt der Begriff Multimediadatei
auch den Begriff Audiodatei.
Erfindungsgemäß weist daher eine Vorrichtung zum Abspielen
von Multimediadateien von einem Speicher in einem Autoradio
einen Prozessor auf, der es ermöglicht, dass Verzeichnisse
auf einem Speicher, in denen sich solche MP3-Audiodateien
oder anders kodierte Multimediadateien befinden, als
Datenträger interpretiert und angezeigt werden und die
einzelnen Multimediadateien als unterschiedliche Titel.
Mittels der Eingabevorrichtung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung werden die unterschiedlichen Datenträger und
unterschiedlichen Titel ausgewählt. Eine Wippe, die sowohl
in horizontaler als auch vertikaler Richtung bedienbar ist,
wird zur Auswahl der Datenträger als auch der Titel
verwendet. Durch Vorgaben einer Zeit für die Anzeige eines
Datenträgers und dem automatischen Umschalten auf den ersten
Titel eines Datenträgers und dem automatischen Anspielen
eines Titels wird gewährleistet, dass dem Fahrer die
Bedienung erheblich erleichtert wird, um Musikstücke,
gegebenenfalls mit Videoclips, abzuspielen.
Weiterhin wird nach dem Einlegen eines neuen Speichers in
das Laufwerk automatisch die erste Multimediadatei mit dem
ersten Titel am ersten Datenträger dekodiert und mittels des
Lautsprechers wiedergegeben. Dies ermöglicht, dass ein
Fahrer nur einen Speicher einlegen muß und dann sofort Musik
angespielt wird. Auch andere Möglichkeiten die von CD's oder
Minidisc-Laufwerken in Autoradios bekannt sind, wie ein
zufälliges Abspielen, eine Funktion MIX, von verschiedenen
Titeln auf einem Speicher bzw. einem Datenträger, sind hier
möglich.
In Fig. 1 ist ein Blockschaltbild der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zu einem Abspielen von Multimediadateien von
einem Speicher in einem Autoradio dargestellt. Die einzelnen
Komponenten der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind über
einen Bus 2 miteinander verbunden. Der Bus 2 ist hier ein
elektrisches Leitungssystem, es ist jedoch auch ein
optisches Leitungssystem oder ein funkbasierter Bus möglich.
Liegt ein optisches Bussystem vor, dann weisen die einzelnen
an den Bus angeschlossenen Komponenten Optokoppler auf, um
Signale von dem Bus zu empfangen und über den Bus zu
versenden. Wird ein funkbasierter Bus verwendet, dann weisen
die an den Bus angeschlossenen Busstationen eine Sende-
Empfangsstation auf. Hier weisen die an den Bus 2
angeschlossenen Komponenten einen Buscontroller auf, der die
Übertragung über den Bus 2 steuert.
An den Bus 2 sind über Datenein-/-ausgänge ein Prozessor 1,
Signalverarbeitungen 3, 5 und 7 und der Speicher mit einem
Laufwerk 9 angeschlossen. An die Signalverarbeitung 3 ist
eine Anzeige 4 angeschlossen. An die Signalverarbeitung 5
ist über einen Datenausgang ein Lautsprecher 6
angeschlossen. An einen Dateneingang der Signalverarbeitung
7 ist eine Eingabevorrichtung 8 angeschlossen. Weitere
Komponenten sind an den Bus 2 anschließbar. Alternativ zu
dem Bus 2 ist eine direkte Verdrahtung der Komponenten
möglich. Je nach Zahl der zu verbindenden Komponenten
entscheidet sich, welche Art der Verbindung die günstigere
ist. Bei einer kleinen Zahl an Komponenten kann die direkte
Verdrahtung eine sinnvolle Alternative sein. Die
aufgeführten Komponenten befinden sich entweder im Gehäuse
des Autoradios oder sind zumindest mit dem Autoradio
verbunden.
Der Prozessor 1 empfängt Signale von der Eingabevorrichtung
8, wobei die Signale von der Eingabevorrichtung 8 von der
Signalverarbeitung 7 für die Übertragung über den Bus 2 zu
dem Prozessor 1 vorbereitet werden. In Abhängigkeit von
diesen Eingabesignalen führt der Prozessor 1 eine Aktion, z. B.
die Dekodierung von Audiodateien oder Multimediadateien,
die sich im Speicher 9 befinden, aus. Wird ein Speicher in
das Laufwerk 9 eingeführt, hier eine CD-ROM als Datenträger,
dann liest der Prozessor 1 die Verzeichnisstruktur der CD-
ROM und stellt diese Verzeichnisstruktur umgewandelt,
entweder in Teilen oder ganz, auf der Anzeige 4 dar.
An den Bus 2 ist auch eine Empfangsstation anschließbar, die
die Rundfunkprogramme empfängt. Der Prozessor 1 wird in
diesem Fall auch die Audiodaten der Rundfunkprogramme
dekodieren, da entweder gespeicherte Audiodateien oder ein
Rundfunkprogramm gehört werden kann. Werden digitale
Rundfunkprogramme übertragen, dann ist DAB (Digital Audio
Broadcasting) ein geeignetes Verfahren, um digitale
Rundfunkprogramme zu übertragen. Auch DRM (Digital Radio
Mondial) und DVB (Digital Video Broadcasting) sind hierfür
verwendbar. Der Prozessor 1 muß dann Software aufweisen, um
auch die mit diesen Verfahren übertragenen Audiodaten zu
dekodieren. Mittels dieser digitalen Übertragungsverfahren
ist auch die Übertragung von Multimediadateien möglich.
In Fig. 2 ist eine solche Verzeichnisstruktur als
Verzeichnisbaum dargestellt. In einer Hauptebene 10 befinden
sich die Verzeichnisse 14 und eine Gruppe von Audiodateien
13. In einer Ebene 11 unter der Hauptebene 10 schließen sich
an die ersten beiden Verzeichnisse jeweils Audiodateien 13
an. An das dritte Verzeichnis schließt sich ebenfalls eine
Gruppe von Audiodateien 13 und zwei weitere Verzeichnisse 14
an. Auch an das letzte Verzeichnis der Hauptebene 10
schließt sich in der Ebene 11 eine Gruppe 13 von
Audiodateien an. Die beiden Verzeichnisse in der Ebene 11
führen zur Ebene 12 darunter, wobei an die beiden
Verzeichnisse 14 jeweils eine Gruppe von Audiodateien 13
folgt. Der Prozessor 1 interpretiert nun die Verzeichnisse
14 als unterschiedliche Datenträger. In Anlehnung an die
Verwendung der weitverbreiteten CD-Wechsler für Autoradio
werden die einzelnen Verzeichnisse als CD1, CD2, CD3 usw.
interpretiert. Die Gruppen von Audiodateien 13 werden
jeweils als Titel zu dem zugehörigen Verzeichnis
dargestellt. Dabei wertet der Prozessor 1 den Titel, der in
der jeweiligen Audiodatei enthalten ist, aus und stellt ihn
auf der Anzeige 4 dar oder, falls dies nicht vorhanden ist,
stellt der Prozessor 1 auf der Anzeige 4 alternativ den
Namen der Audiodatei oder eine Nummer, also eine Track-
Nummer, dar. Sind Titel oder andere Informationen, die der
Prozessor 1 auf der Anzeige 4 darstellen soll, länger, als
die Anzeige 4 es ermöglicht, auf einmal darzustellen, dann
diese Informationen schrittweise über die Anzeige 4
geschoben, so dass ein Scrollen vorliegt.
Die Eingabevorrichtung 8 weist eine Wippe auf, die sowohl in
horizontaler als auch vertikaler Richtung bedienbar ist.
Hier führt die horizontale Betätigung der Wippe zu einer
Auswahl unter den einzelnen Verzeichnissen, also unter den
einzelnen CD's und damit unter den einzelnen Datenträgern.
Die Verzeichnisse 14 werden also als Datenträger
interpretiert. Die Audiodateien dagegen werden als einzelne
Titel interpretiert. Wird nun mit der Wippe eine CD, z. B.
CD2 als zweites Verzeichnis ausgewählt, hört der Benutzer
auf, die Wippe zu betätigen, wenn CD2 auf der Anzeige 4
erscheint. Mit der vertikalen Bedienung der Wippe ist es nun
dem Benutzer möglich, die einzelnen Titel von CD2, z. B.
die Titel 1 bis 10, auszuwählen. Unterläßt er diese Auswahl,
dann wird automatisch nach einer ersten vorgegebenen Zeit,
beispielsweise 5 Sekunden, der erste Titel von CD2 auf der
Anzeige 4 dargestellt und dann wird dieser Titel und zwar
die zugehörige Audiodatei abgespielt. Wählt der Benutzer
einen Titel von CD2 aus, dann wird dieser Titel für eine
vorgegebene Zeit kurz dargestellt und dann abgespielt.
Liegen Verzeichnisse und damit Datenträger also hier CD's in
verschiedenen Ebenen vor, hier die Hauptebene 10 und die
Ebene 11, dann werden von dem Prozessor 1 die Verzeichnisse
als Datenträger durchnumeriert CD1 bis CD6 und sind mit
der horizontalen Bewegung der Wippe anwählbar, d. h. die
aktuelle Verzeichnisstruktur spielt für die Benutzung keine
Rolle, der Benutzer wählt nur unter den Datenträgern aus.
Dabei können die Datenträger entweder nach den Ebenen
durchnumeriert werden oder die Verzeichnisse in den
nachfolgenden Ebenen werden direkt eingegliedert.
Wird nun eine Audiodatei abgespielt, dann führt der
Prozessor 1 eine Dekodierung der kodierten Audiodatei durch.
Hier sind die Audiodateien mit MP3 kodiert. MP3 ist eine
Quellenkodierung, wobei mittels eines psychoakustischen
Modells Redundanz und Irrelevanz aus den Audiodaten
entnommen wird, um dann bei der Dekodierung ein Signal zu
erhalten, das vom Original beim Höreindruck nicht zu
unterscheiden ist. Dadurch werden nur die wesentlichen
Informationen der Musik abgespeichert. Es ist hier jedoch
auch jedes andere Audiokodierverfahren anwendbar. Die
dekodierten Daten werden dann vom Prozessor 1 zu der
Signalverarbeitung 5 übertragen, die die dekodierten Daten
in analoge Signale umwandelt, einem Audioverstärker zuführt,
um dann diese Audiosignale zu dem Lautsprecher 6 zu
übertragen, der dann die Audiosignale als akustische Signale
wiedergibt. Der Lautsprecher 6 repräsentiert hier einen
Lautsprecher, es kann sich aber auch um ein ganzes
Lautsprechersystem handeln.
Legt ein Benutzer einen Speicher in das Laufwerk 9 ein, dann
wird der erste Titel des ersten Datenträgers also hier CD1,
das ist also das erste Verzeichnis, auf der Anzeige 4
dargestellt und nach einer vorgegebenen Zeit wird die
Audiodatei, die zu diesem Titel gehört, abgespielt. In einer
Weiterbildung ist es möglich, dass dann alle nachfolgenden
Titel direkt abgespielt werden, so dass der Fahrer von jeder
Bedienung befreit wird. Dabei kann es soweit getrieben
werden, dass nachfolgend alle Datenträger mit allen Titeln
durchgespielt werden, bis der Benutzer eine Eingabe mittels
der Eingabevorrichtung 8 vornimmt.
Weiterhin weist die Eingabevorrichtung 8 Mittel zur Eingabe
für Zusatzfunktionen auf. Zu solchen Zusatzfunktionen
gehören das sogenannte MIX, das ist dass zufällige Abspielen
aller Titel eines Tonträgers, also hier einer CD als
Datenträger. Dabei wählt der Benutzer ein Verzeichnis 14,
also einen Datenträger und hier eine CD, aus, und die Titel
13 zu dieser CD werden in zufälliger Reihenfolge abgespielt.
Dazu greift der Prozessor 1 auf einen zu ihm gehörigen
Speicher zu, um eine Zufallszahl und damit eine
Zufallsreihenfolge festzulegen. In diesem Speicher sind so
viele Zufallszahlen abgelegt, dass die zufällige Reihenfolge
erst nach einer großen Zahl von Betätigungen der Funktion
MIX wiederholt wird. Die Funktion MIX kann auch um die
Funktion MIX All ergänzt werden, die dazu führt, dass alle
Titel aller Datenträger auf dem Speicher der sich im
Laufwerk 9 befindet in zufälliger Reihenfolge abgespielt
werden. Die Bedienung der Funktionen MIX und MIX All und
anderer Funktionen des Autoradios sind entweder durch
Softkey-Tasten oder durch beschriftete, speziell für diesen
Zweck vorgesehene Tasten möglich. Die Softkey-Tasten
erlauben, dass vorhandene Tasten je nach einem eingestellten
Menü mehrfach belegt werden können. Damit wird ein großer
Teil der manuellen Bedienung in die Software verlagert.
Weiterhin weist die erfindungsgemäße Vorrichtung die
Funktion auf, das sogenannte Play-Listen erstellt werden.
Für solche Play-Listen wählt der Benutzer mittels der
Eingabevorrichtung 8 Audiodateien, die im Speicher
abgespeichert sind, aus und verknüpft diese Audiodateien mit
einem neuen Verzeichnis, wobei die Vorrichtung einen Namen
erzeugt, beispielsweise Play-List 1, um die Play-Listen dann
entsprechend durchzunumerieren. Durch weitere Eingaben kann
der Benutzer die Audiodateien nach verschiedenen Kriterien
sortieren, entweder automatisch oder manuell. Audiodateien
können mittels weiterer Eingaben aus dem neuen Verzeichnis
gelöscht werden.
Detailliert sieht eine Erstellung einer Play-Liste wie folgt
aus. Zunächst wird der Titel und damit die Audiodatei, die
in die Play-Liste soll, ausgewählt. Dann wird eine Taste TPM
(Track Program Memory) gedrückt, um den Titel in die neue
Play-Liste zu speichern, dabei kann mit Stationstasten eine
Play-Liste ausgewählt werden, falls mehrere zu Verfügung
stehen, steht es dem Benutzer frei, eine Play-Liste
auszuwählen. Mittels eines durch den Lautsprecher 6
wiedergebenen Ton wird die Abspeicherung des Titels in die
neue Play-Liste bestätigt. Dies kann auch durch ein
Aufleuchten der Anzeige 4 oder eine entsprechende auf der
Anzeige 4 dargestellte Meldung geschehen. Die Play-Listen
werden auf einem Speicher im Autoradio oder auswechselbaren
Speichermedium abgelegt, das auch der Speicher im Laufwerk 9
sein kann. Hierbei müssen notwendigerweise nur Verweise auf
die Audiodateien der Play-Listen abgespeichert werden, wobei
die Audiodateien selbst auch alternativ in die Play-Liste
kopiert werden können.
Die Play-Listen und die darin befindlichen Titel werden
werden analog wie oben dargestellt ausgewählt, wobei auch
die Funktion MIX verwendet werden kann. Ein Titel kann durch
sogenannte Cut- und Insert-Tasten in einer Play-Liste bewegt
werden. Die Löschung eines Titels erfolgt durch eine
Markierung eines Titels, bis ein Ton durch den Lautsprecher
6 wiedergegeben wird. Die hier aufgeführten Tasten sind
entweder als Softkey-Tasten oder als separate Tasten am
Autoradio ausgeführt.
Als Speicher, der in das Laufwerk 9 eingelegt wird, wird
hier eine CD-ROM verwendet. Es sind jedoch auch eine DVD
oder eine Minidisc oder eine Festplatte oder eine Chipkarte
möglich. Alternativ ist es auch möglich, dass der Speicher
fest in dem Autoradio installiert ist, wobei dann über
drahtlose oder drahtgebundene Schnittstellen Daten auf die
Festplatte überspielt werden. Weiterhin ist es möglich, dass
neben dem Laufwerk 9 für auswechselbare Speicher ein fest
installierter Speicher vorliegt. Der fest installierte
Speicher kann eine Festplatte, ein Halbleiterspeicher, ein
optischer Speicher oder ein magnetooptischer Speicher sein.
Ist der Datenbestand auf dem fest installierten Speicher so
groß, so dass eine sehr große Zahl von Musikstücken
abgespeichert werden kann, dann kann ein nicht
wiederbeschreibbarer Speicher verwendet werden, und der
Nutzer sucht sich beispielsweise mittels der Play-Listen
seinen Favoriten aus.
Die Signalverarbeitung 3 bereitet die für die Darstellung
vorgesehenen Signale auf der Anzeige 4 vor und steuert die
Anzeige 4 entsprechend an. Die Anzeige 4 ist hier als TFT
(Thin Firm Transistor)-Bildschirm ausgebildet. Zu solchen
Signalen gehören der Titel der Audio- oder Multimediadatei,
andere Textinformationen oder, falls Multimediadateien
vorliegen, Videoclips.
Die Eingabevorrichtung 8 kann alternativ als Fernbedienung
ausgebildet sein, die über eine Infrarot- oder
Funkverbindung mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
kommuniziert. Dazu weist die Fernbedienung eine
Sendevorrichtung auf, mittels derer Signale von der
Fernbedienung versendet werden. Bei Infrarot handelt es sich
dabei um eine Leuchtdiode, bei Funk um einen Sender mit
Antenne. Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist dafür einen
Empfänger auf, im Infraroten eine Photodiode und bei Funk
einen Empfänger mit Antenne.
Claims (16)
1. Vorrichtung zum Abspielen von Multimediadateien von einem
Speicher in einem Autoradio, wobei die Vorrichtung eine
Anzeige (4), einen Lautsprecher (6) zur Wiedergabe der
Multimediadateien, eine Eingabevorrichtung (8), den Speicher
und einen Prozessor (1) aufweist, wobei der Prozessor (1)
die Multimediadateien dekodiert, dadurch gekennzeichnet,
dass der Prozessor (1) Mittel aufweist, um auf der Anzeige (4) in dem Speicher befindliche Verzeichnisse, in denen sich die Multimediadateien jeweils befinden, als unterschiedliche Datenträger und die Multimediadateien als Titel darzustellen
und dass mittels der Eingabevorrichtung (8) die unterschiedlichen Datenträger und die unterschiedlichen Titel auswählbar sind.
dass der Prozessor (1) Mittel aufweist, um auf der Anzeige (4) in dem Speicher befindliche Verzeichnisse, in denen sich die Multimediadateien jeweils befinden, als unterschiedliche Datenträger und die Multimediadateien als Titel darzustellen
und dass mittels der Eingabevorrichtung (8) die unterschiedlichen Datenträger und die unterschiedlichen Titel auswählbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
der Prozessor (1) so ausgebildet ist, dass der Prozessor (1)
es mittels der Eingabevorrichtung (8) ermöglicht, auf dem
Speicher befindliche Multimediadateien mit wenigstens einem
neuen Verzeichnis zu verknüpfen und gegebenenfalls neu
abzuspeichern.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
die Eingabevorrichtung (8) Bedienelemente aufweist, die die
Verwaltung des wenigstens einen neuen Verzeichnisses
ermöglichen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Eingabevorrichtung (8) eine Wippe
aufweist, die sowohl in vertikaler Richtung und horizontaler
Richtung bedienbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, dass der Prozessor (1) derart ausgebildet
ist, dass der Prozessor (1) nach Auswahl eines Datenträgers
den Datenträger für eine erste vorgegebene Zeit auf der
Anzeige (4) darstellt, dass nach der ersten vorgegebenen
Zeit der Prozessor (1) den ersten Titel des ausgewählten
Datenträgers auf der Anzeige (4) darstellt und dass dann der
Prozessor (1) die Multimediadatei, die zu dem Titel gehört,
mittels des Lautsprechers (6) wiedergibt.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung ein Laufwerk
(9) für den Speicher aufweist und dass der Speicher aus dem
Laufwerk (9) entnehmbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass
der Prozessor (1) so ausgebildet ist, dass der Prozessor (1)
nach Einlegen des Speichers in das Laufwerk (9) automatisch
die erste Multimediadatei mit dem ersten Titel im ersten
Datenträger dekodiert und mittels des Lautsprechers (6)
wiedergibt.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Prozessor (1) so ausgebildet ist, dass
der Prozessor (1) Informationen aus der jeweiligen
Multimediadatei entnimmt und zur Anzeige bringt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass
falls kein Titel in der jeweiligen Multimediadatei gespeichert
ist der Prozessor (1) auf der Anzeige (4) als Titel entweder
den Namen der Multimediadatei oder eine Nummer anzeigt.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor (1) derart
ausgebildet ist, dass der Prozessor (1) nach entsprechenden
Eingabesignalen von der Eingabevorrichtung (8) die
Multimediadateien eines Datenträgers in einer zufälligen
Reihenfolge abspielt.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor (1) so ausgebildet
ist, dass der Prozessor (1) nach entsprechenden Eingabesignalen
von der Eingabevorrichtung (8) alle Multimediadateien des
Speichers in zufälliger Reihenfolge abspielt.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor (1) derart ausge
bildet ist, dass der Prozessor (1) nach einem entsprechenden
Eingabesignal von der Eingabevorrichtung (8) die Multimedia
dateien eines Datenträgers oder des ganzen Speichers anspielt.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher eine CD-ROM oder eine
DVD oder eine Minidisc oder eine Chipkarte oder eine Festplatte
ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Multimediadateien in MP3
kodiert sind.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabevorrichtung (8) als
Fernbedienung ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor (1) so
ausgebildet ist, dass der Prozessor (1) auf der Anzeige (4)
Informationen gegebenenfalls schrittweise darstellt.
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