DE10013864A1 - Anschlussstecker, Steckdose und korrespondierendes Steckverbindungssystem - Google Patents
Anschlussstecker, Steckdose und korrespondierendes SteckverbindungssystemInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Anschlussstecker zum Anschließen eines Stromkabels (5) mit mindestens zwei Kabeladern (6) an eine Steckdose (1), mit mindestens zwei Steckerkontakten (4), über die die Kabeladern (6) mit korrespondierenden Dosenkontakten (3) der Steckdose (1) verbindbar sind, und mit einer Signalbrücke (10), über die zwei Hilfsausgänge (7) der Steckdose (1) signaltechnisch miteinander verbindbar sind, wobei die Signalbrücke (10) mit keiner der Kabeladern (6) verbindbar ist, eine hiermit korrespondierende Steckdose und ein hiermit korrespondierendes Steckverbindungssystem.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Anschlussstecker zum
Anschließen eines Stromkabels mit mindestens zwei Kabeladern
an eine Steckdose, mit mindestens zwei Steckerkontakten, über
die die Kabeladern mit korrespondierenden Dosenkontakten der
Steckdose verbindbar sind, eine korrespondierende Steckdose
und ein aus einem derartigen Anschlussstecker und einer der
artigen Steckdose bestehendes Steckverbindungssystem.
Anschlussstecker wie oben beschrieben sind allgemein bekannt.
Teilweise werden sie in Form üblicher Gerätenetzstecker ein
gesetzt, die vom Endanwender bzw. von Privatpersonen in
Steckdosen des allgemeinen Stromnetzes steckbar sind. Teil
weise handelt es sich auch um Spezialstecker, die innerhalb
der Verkabelung größerer Maschinen und Anlagen eingesetzt
werden. Die letztgenannten Stecker werden üblicherweise nur
bei Installation, zum Testen sowie zu Wartungs- und Repara
turzwecken von speziell ausgebildetem Personal gesteckt bzw.
gezogen.
Die genannten Spezialstecker sind teilweise nur schwer zu
gänglich und/oder einsehbar. Wenn daher z. B. vergessen wurde,
eine Steckverbindung herzustellen oder wenn der Anschlussste
cker nicht vollständig in die Steckdose gesteckt wurde oder
sich gelöst hat, kann es daher zu Betriebsfehlern der Maschi
ne bzw. der Anlage kommen, ohne dass die Ursache hierfür,
nämlich die nicht vollzogene Steckverbindung, sofort erkenn
bar ist.
Es ist zwar manchmal möglich, über Strom- bzw. Spannungsver
läufe eine Auswertung dahingehend durchzuführen, dass erkenn
bar ist, an welcher Stelle die Stromverbindung unterbrochen
ist. Dies ist aber zum einen umständlich, zum anderen muss
hierfür die Betriebsspannung anliegen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
einfache Möglichkeit zu schaffen, mittels derer auch ohne zur
Verfügungsstehen der Betriebsspannung der Steckzustand (also
ob der Anschlussstecker in die Steckdose gesteckt ist oder
nicht) ohne weiteres erfassbar ist.
Die Aufgabe wird für den Anschlussstecker dadurch gelöst,
dass er eine Signalbrücke aufweist, über die zwei Hilfsaus
gänge der Steckdose signaltechnisch miteinander verbindbar
sind, wobei die Signalbrücke mit keiner der Kabeladern ver
bindbar ist.
Hiermit korrespondierend wird die Aufgabe für die Steckdose
dadurch gelöst, dass sie zwei Hilfsausgänge aufweist, die
über Hilfsleitungen mit einer Auswerteschaltung verbunden
sind, wobei die Hilfsausgänge mittels einer dem Anschlussste
cker zugeordneten Signalbrücke signaltechnisch miteinander
verbindbar sind und ein signaltechnisches Verbinden mittels
der Auswerteschaltung erfassbar ist.
Wenn die Signalbrücke und die Hilfsleitungen als Lichtleit
elemente ausgebildet sind, lässt sich zum einen auf einfache
Weise eine Potentialtrennung der Kontakte und ihrer Zu- und
Ableitungen von den Hilfsleitungen realisieren, zum anderen
ergibt sich auch bei Strom- und Spannungsänderungen kein
Übersprechen auf die Hilfsleitungen.
Wenn der Anschlussstecker und die Steckdose korrespondierende
Verriegelungseinrichtungen aufweisen, ist ein selbsttätiges
Lösen des Anschlusssteckers von der Steckdose, z. B. bei rüt
tel- oder vibrationsbeanspruchten Steckverbindungen, ausge
schlossen.
Der Anschlussstecker und die Steckdose sind prinzipiell bei
beliebigen Spannungen einsetzbar. In der Regel aber sind der
Anschlussstecker und die Steckdose für Einphasenwechselstrom
oder Drehstrom mit Nennspannungen zwischen 100 V und 690 V
ausgebildet.
Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nach
folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels. Dabei zei
gen in Prinzipdarstellung
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Steckverbin
dungssystems und
Fig. 2 eine Schnittdarstellung von Fig. 1.
Gemäß Fig. 1 besteht ein Steckverbindungssystem aus einer
Steckdose 1 und einem Anschlussstecker 2. Die Steckdose 1 und
der Anschlussstecker 2 weisen je vier miteinander korrespon
dierende Kontakte 3, 4 auf, die beim Verbinden des Anschluss
steckers 2 mit der Steckdose 1 elektrisch leitend miteinander
verbunden werden.
Mit dem Anschlussstecker 2 ist ein Stromkabel 5 verbunden.
Das Stromkabel 5 ist hier als dreiadriges Kabel ausgebildet.
Es weist also drei Kabeladern 6 auf, von denen je eine mit je
einem der Steckerkontakte 4 verbunden ist. Ein Steckerkontakt
4 ist im vorliegenden Fall also ungenutzt.
Gegebenenfalls können auch mehr oder weniger als drei Kabel
adern 6 über mehr oder weniger als vier Kontaktpaare 3, 4
elektrisch leitend miteinander verbunden werden. Mindestens
aber sind zwei Kontaktpaare 3, 4 vorhanden, über die zwei Ka
beladern 6 elektrisch leitend mit einem Stromnetz verbindbar
sind.
Auch die Phasenzahl und die Nennspannung des Stromnetzes sind
prinzipiell beliebig. In der Regel aber handelt es sich um
Einphasen-Wechselstrom oder um Dreiphasen-Drehstrom. Die
Nennspannung bewegt sich typisch im Bereich zwischen 100 V
und 690 V.
Um zu erfassen, ob der Anschlussstecker 2 ordnungsgemäß mit
der Steckdose 1 verbunden ist, weist die Steckdose 1 zwei
Hilfsausgänge 7 auf. Die Hilfsausgänge 7 sind über Hilfslei
tungen 8 mit einer Auswerteschaltung 9 verbunden. Hiermit
korrespondierend weist der Anschlussstecker 2 eine Signalbrü
cke 10 auf. Über die Signalbrücke 10 sind die Hilfsausgänge 7
der Steckdose signaltechnisch miteinander verbindbar. Die
Signalbrücke 10 dient dabei ausschließlich dem Überbrücken
der Hilfsausgänge 7. Es ist somit weder erforderlich noch
sinnvoll, die Signalbrücke 10 mit einer der Kabeladern 6 zu
verbinden. Bei gestecktem Anschlussstecker 2 ist somit auf
einfache Weise, nämlich durch Überprüfen, ob die Hilfsausgän
ge 7 überbrückt sind oder nicht, von der Auswerteschaltung 9
erfassbar, ob die Hilfsausgänge 7 datentechnisch miteinander
verbunden sind, der Anschlussstecker 2 also ordnungsgemäß in
die Steckdose 1 eingesteckt ist.
Die Hilfsleitungen 8, die Hilfsausgänge 7 und die Signalbrü
cke 10 können prinzipiell beliebig ausgestaltet sein. Bei
spielsweise kann das signaltechnische Verbinden der Hilfsaus
gänge 7 mit der Signalbrücke 10 kurz vor, kurz nach oder
gleichzeitig mit dem Kontaktieren der Kontaktpaare 3, 4 er
folgen. Auch die Art des über die Hilfsleitungen 8 und die
Signalbrücke 10 übertragenen Signals ist prinzipiell beliebi
ger Natur. Es kann beispielsweise ein elektrisches Gleich-
oder Wechselspannungssignal sein, dauernd anliegend oder ge
taktet.
Gemäß Ausführungsbeispiel sind die Signalbrücke 10 und die
Hilfsleitungen 8 als Lichtleitelemente ausgebildet. Über sie
wird also ein optisches Signal, das von Spannung und Strom
folglich nicht beeinflussbar ist, übertragen. Sowohl eine Po
tentialtrennung der Auswerteschaltung 9 als auch eine Stör
freiheit des übertragenen Signals sind somit auf einfache
Weise gewährleistet. Vorzugsweise wird das über die Hilfslei
tungen 7 und die Signalbrücke 10 übertragene Signal dynami
siert.
Wie ferner aus Fig. 2 ersichtlich ist, weist die Steckdose 1
eine Dosenverriegelungseinrichtung 11 auf. Die Dosenverriege
lungseinrichtung 11 ist gemäß Ausführungsbeispiel als feder
belasteter Rasthaken 11 ausgebildet. Er ist manuell betätig
bar und greift in eine Rastausnehmung 12 des Anschlussste
ckers 2 ein, die somit eine korrespondierende Steckerverrie
gelungseinrichtung 12 bildet. Bei rüttel- bzw. vibrationsge
fährdeten Anwendungen ist somit ein Selbstlösen des An
schlusssteckers 2 von der Steckdose 1 ausgeschlossen.
Mit dem erfindungsgemäßen Steckverbindungssystem ist auf ein
fache, zuverlässige und kostengünstige Weise eine sichere Er
fassung des Steckzustandes des Steckverbindungssystems auch
ohne Anliegen der Betriebsspannung möglich.
Claims (11)
1. Anschlussstecker zum Anschließen eines Stromkabels (5)
mit mindestens zwei Kabeladern (6) an eine Steckdose (1), mit
mindestens zwei Steckerkontakten (4), über die die Kabeladern
(6) mit korrespondierenden Dosenkontakten (3) der Steckdose
(1) verbindbar sind, und mit einer Signalbrücke (10), über
die zwei Hilfsausgänge (7) der Steckdose (1) signaltechnisch
miteinander verbindbar sind, wobei die Signalbrücke (10) mit
keiner der Kabeladern (6) verbindbar ist.
2. Anschlussstecker nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Signalbrücke (10) als Lichtleitelement ausgebildet
ist.
3. Anschlussstecker nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass er eine Steckerverriegelungseinrichtung (12) zum Verrie
geln mit der Steckdose (1) aufweist.
4. Anschlussstecker nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass er als Anschlussstecker (2) für Drehstrom ausgebildet
ist.
5. Anschlussstecker nach einem der obigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass er als Anschlussstecker (2) für Nennspannungen zwischen
100 V und 690 V ausgebildet ist.
6. Steckdose zur Aufnahme eines Anschlusssteckers (2) für
ein Stromkabel (5), mit mindestens zwei Dosenkontakten (3)
zum Kontaktieren mit korrespondierenden Steckerkontakten (4)
des Anschlusssteckers (2) und zwei Hilfsausgängen (7), die
über Hilfsleitungen (8) mit einer Auswerteschaltung (9) ver
bunden sind, wobei die Hilfsausgänge (7) mittels einer dem
Anschlussstecker (2) zugeordneten Signalbrücke (10) signal
technisch miteinander verbindbar sind und ein signaltechni
sches Verbinden mittels der Auswerteschaltung (9) erfassbar
ist.
7. Steckdose nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Hilfsleitungen (8) als Lichtleitelemente ausgebildet
sind.
8. Steckdose nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass sie eine Dosenverriegelungseinrichtung (11) zum Verrie
geln mit dem Anschlussstecker (2) aufweist.
9. Steckdose nach Anspruch 6, 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass sie als Steckdose (1) für Drehstrom ausgebildet ist.
10. Steckdose nach einem der Ansprüche 6 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass sie als Steckdose (1) für Nennspannungen zwischen 100 V
und 690 V ausgebildet ist.
11. Steckverbindungssystem mit einem Anschlussstecker (2)
nach einem der Ansprüche 1 bis 5 und einer korrespondierenden
Steckdose (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 10.
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