DE10013513A1 - Vorrichtung zum Transfer und Dosieren von fluiden Proben - Google Patents
Vorrichtung zum Transfer und Dosieren von fluiden ProbenInfo
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Abstract
Die Zusammenfassung betrifft eine Vorrichtung zum Transfer und/oder Dosierung von ggf. Proben enthaltenden Fluids, die einen Grundkörper sowie mindestens einen Fluidträger umfaßt, der ein oberes, am Grundkörper liegendes Ende sowie ein unteres freies Ende aufweist, welches sich vom Grundkörper wegerstreckt. Der Fluidträger ist als Stift ausgebildet, dessen freies Ende eine Fluid absorbierende Oberfläche aufweist. In besonderen Ausführungsformen umfaßt der Stift ein elektrisch leitendes Material. Vorzugsweise weist die Vorrichtung eine Abtrenneinrichtung auf, welche die freien Enden des Stiftes nach Gebrauch abtrennt, sowie eine Nachführeinrichtung, welche den Stift zum Ausgleich des abgetrennten Teils auf seine ursprüngliche Länge nachschiebt. Die Erfindung betrifft auch die Verwendung einer solchen Vorrichtung zum Auftragen, Transfer oder Dosieren von fluiden Proben.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transfer und zur
Dosierung von fluiden Proben, insbesondere zum Transfer von
Proben in der Mikrotechnik, beispielsweise für
Elektrophoresechips.
Der Transfer von Fluids, insbesondere der von Flüssigkeiten,
wurde und wird auch in geringen Mengen mittels Pipetten
durchgeführt. Die fortschreitende Entwicklung der Biochemie
und Mikrobiologie erforderte die Handhabung von immer
kleineren Mengen an Substanzen sowie Fluids, in denen diese
gelöst sind. So wiesen vor etwa 30 Jahren Mikrotiterplatten
üblicherweise 96 Näpfchen auf, die in 12 Reihen von jeweils
8 Näpfchen angeordnet waren. Der Abstand der Näpfchenmit
telpunkte betrug damals 9 mm. Durch die Miniaturisierung der
Technik war es möglich, die handhabbaren Näpfchenvolumina
von 100 µl, dann auf 20 µl und schließlich sogar auf 1 µl zu
verringern. Dies ergab eine Erhöhung der Näpfchenzahl einer
Titerplatte auf 384 und schließlich auf 1536 Näpfchen pro
Platte, welches der heute übliche Standard ist. Es sind
bereits Versuche unternommen worden, die Anzahl der Näpfchen
auf 3456 und sogar 9600 zu erhöhen. Dies setzt jedoch eine
immer feinere Dosiertechnik voraus. Kommerziell erhältliche
Pipettierautomaten weisen ein Mindestdosiervolumen von 1 µl
auf, welches in besonderen Ausnahmefällen, wie z. B. bei
einem von Jenoptik (Jena, Deutschland) unter dem Namen
"Igel" vertriebenen Mehrfachdosierer bei 500 nl liegt. Mit
solchen Mehrfachdosierern ist es zwar ohne weiteres möglich,
sämtliche Näpfchen einer Mikrotiterplatte gleichzeitig, d.
h. parallel mit Reagentien zu versehen bzw. aus diesen
Reagentien zu entnehmen und an einen anderen Ort zu trans
ferieren, jedoch liegen diese Mengen, die mit dieser Technik
übertragbar sind, im Bereich von µl oder höchstens nl.
Ein Transfer im pl-Bereich ist bisher lediglich mit solchen
Techniken möglich, die auf piezoelektrischen Aktoren beru
hen, wie sie beispielsweise in der Tintenstrahltechnologie
angewendet werden. Mit dieser Technik sind bereits
Pipettiersysteme mit 4 und 8 Dosierspitzen hergestellt
worden. Die dabei ausgetriebenen Tröpfchen weisen einen
Durchmesser von mindestens 100 µm auf, was einem Dosiervo
lumen von ca. 85 pl entspricht. Das größte Problem dieser
Systeme ist jedoch das Austrocknen der Dosierspitze, was
auch bei Tintenstrahldruckern ein bekanntes Problem dar
stellt. Beim Trocknungsvorgang zieht sich die Flüssigkeits
säule aus den Spitzen zurück und hinterläßt ausgetrocknete,
in der Lösung enthaltene Salze, so daß ein exaktes Volumen
und eine exakte Konzentration für die nächste Dosierung
nicht mehr gewährleistet ist.
Einen weiteren Nachteil dieser Systeme stellt der hohe Ver
brauch an Wegwerfspitzen dar, was sowohl ökologisch als auch
ökonomisch unerwünscht ist. Darüber hinaus ist ein Reinigen
von piezoelektrischen Aktoren äußerst aufwendig und teuer.
Es ist auch bereits versucht worden, geringe Probenmengen,
beispielsweise in Elektrophoresechips dadurch einzubringen,
daß man diese mit einem die Elektrophoresebahn kreuzenden
Kanal versieht und über diesen Kanal eine geringe Volumen
menge einer zu untersuchenden Probe einträgt. Derartige
Analysechips sind beispielsweise in der nicht vorveröffent
lichten DE-A 199 14 354.4 der gleichen Anmelderin,
beschrieben. Ein weiterer Elektrophoresechip ist in von P.
C. Simpson et al. in PNAS, USA Vol. 95, Seiten 2256-2261
(1998) "Biophysics" beschrieben. Derartige Techniken sind
jedoch für das Screenen von großen Mengen, wie beispiels
weise das Anlegen von Genbibliotheken und für das Bearbeiten
einer Vielzahl von Proben in der Genom- und Proteom-Analytik
nicht geeignet. Durch ihren großen Raumbedarf und ihre
aufwendige Anordnung sind sie außerdem für eine Automati
sierung ungeeignet.
Die Erfindung hat daher zum Ziel, eine Vorrichtung zum
Transfer und zur Dosierung bereitzustellen, mit der auch
winzigste Mengen bis hinab in den pl-Bereich übertragen
werden können, wie beispielsweise der Transfer kleiner
Probenvolumina vom Reaktionsort, wie einer Mikrotiterplatte,
auf einen Analysechip. Vorzugsweise soll eine derartige
Vorrichtung auch zur Anordnung und Benutzung in gängigen
Analysesystemen geeignet sein, die beispielsweise für die
zuvor beschriebenen Mikrotiterplatten konfektioniert sind,
d. h. sie sollen in einer Rastermatrix von x Reihen mit y
Näpfchen, insbesondere mit 96 Näpfchen oder ein Vielfaches
davon anordenbar sein. Darüber hinaus sollen die übertra
genen Substanzmengen eine hohe Zuverlässigkeit und Reprodu
zierbarkeit ermöglichen.
Dieses Ziel wird nun mittels der in den Ansprüchen defi
nierten Vorrichtung und deren Verwendung erreicht. Es hat
sich nämlich erfindungsgemäß gezeigt, daß es möglich ist,
mittels einer einfachen Adsorption an kleine, genau defi
nierte Stifte eine definierte Probenmenge, die an der
Oberfläche des Stabes anhaftet, an einen gewünschten Ort zu
transferieren und dort zu desorbieren.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfaßt einen Grundkörper
sowie mindestens einen daran befestigten Fluidträger, der
ein oberes und ein unteres Ende aufweist, wobei das obere
Ende am Grundträger befestigt ist und sich das untere Ende
frei vom Grundkörper weg erstreckt. Erfindungsgemäß ist nun
der Fluidträger ein Stift, dessen freies Ende eine Oberflä
che aufweist, welche zur Adsorption von Fluiden, insbeson
dere Flüssigkeiten, fähig ist. Wird nun ein derartiger Stift
in ein Fluid eingetaucht, so bleibt eine definierte Menge
davon adsorptiv haften und läßt sich im adsorbierten Zustand
zu einem gewünschten Ort transferieren. Die jeweils
adsorbierte Menge ist bezogen auf die Größe und Beschaffen
heit der Oberfläche, des Stiftmaterials und der fluiden
Probe konstant und somit exakt reproduzierbar. Zumindest an
seinem unteren freien Ende weist der Stift der Oberfläche
hydrophile oder hydrophobe Bereiche auf, mit denen die
Adsorption des zu transferierenden Fluids gesteuert werden
kann.
Als Stiftmaterialien können erfindungsgemäß sowohl elek
trisch leitende Materialien, wie Metalle, insbesondere
Nickel, Wolfram, Eisen, Kobalt oder andere ferromagnetische
Metalle sowie Legierungen davon, z. B. Stahllegierungen,
Kupfer, Platin, Gold, Titan, Silber oder Graphit bzw.
Carbonfasern verwendet werden, als auch nicht-leitende
Materialien, wie Glasstifte, Stifte aus Kunststoffen bzw.
natürlichen und synthetischen Polymeren und/oder Keramik
stifte. Es ist auch möglich, Mischmaterialien zu verwenden,
die beispielsweise aus verflochtenen metallisch leitenden
und nicht-metallisch leitenden Materialien bestehen.
Für eine Vielzahl von Verwendungen ist es bevorzugt, die
Oberfläche des Stiftes anzurauhen, anzuätzen, plasmazu
behandeln oder mittels einem geeigneten Material zu
beschichten oder zu besputtern. Bei elektrisch leitenden
Metallen kann beispielsweise das Anätzen durch Eintauchen in
eine starke Säure oder bei Kohlefasern beispielsweise auf
elektrochemischem Wege erreicht werden. Mittels einer
Plasmabehandlung, beispielsweise mittels einem C4F8-Plasma
läßt sich eine beliebige Oberfläche hydrophobisieren oder
mittels einem O2, NH3-, Allylaminplasma wird eine hydrophile
Oberfläche erhalten. Eine Übersicht über solche Verfahren
mit Verweis auf weiterführende Literatur ist beispielsweise
H. Biedermann und Y. Osada, Plasma Chemistry of Polymers
(Advances in Polymer Science 95 (1990), S. 59 ff., Springer
Verlag) zu entnehmen. Übliche Beschichtungsverfahren sind
beispielsweise eine naß-chemische Behandlung oder auch eine
Adsorption durch Belegen mit gesättigten Kohlenwasserstof
fen, beispielsweise durch Eintauchen in eine entsprechende
Lösung und ggf. einer Zugabe von Kopplungsreagentien, wobei
zweckmäßiger-, jedoch nicht notwendigerweise die Oberfläche
zuvor durch eine Plasmabehandlung aktiviert wurde. Auf diese
Weise ist es möglich, den Stift mit einer hydrophoben
Oberfläche zu überziehen. Hydrophile Oberflächen lassen sich
beispielsweise mittels dem bereits zuvor beschriebenen O2-
Plasma sowie durch Kopplung mittels ionisierbaren Molekülen,
wie Phosphaten, insbesondere organischen Phosphaten, pri
mären Aminen, organischen Hydroxyverbindungen oder auch
durch Eintauchen der aufgerauhten Drähte in quellfähige und
trockenbare Gele oder auch einfach durch Eintauchen in eine
Cellulosemischung erhalten.
Obwohl die Dimensionen des Stiftes für die Durchführung
prinzipiell nicht von Bedeutung sind, so ist es jedoch
bevorzugt, Stifte zu verwenden, deren Durchmesser < 200 µm,
insbesonders < 100 µm und vorzugsweise < 50 µm ist. Zweckmä
ßige Durchmesser betragen weniger als 30 µm, insbesondere
weniger als 25 µm, wobei Bereiche zwischen 7 und 25 µm
bevorzugt sind.
Solche Stifte sind auch durch Abschneiden handelsüblicher
dünner Drähte erhältlich, wie sie beispielsweise von der
Firma Good Fellow, Bad Nauheim, Deutschland, erhältlich
sind. Die Herstellung derartiger Durchmesser ist aus der
Mikrotechnik bekannt. Sie sind beispielsweise mittels
galvanischem Abformen, wie anodischem Abformen, Draht
erodieren, Funkenerodieren, Säure- und/oder Alkalibehandlung
zu erreichen. Für die Herstellung von Stiften mit Mikro
kapillaren bzw. Mikrokanülen ist beispielsweise die LIGA-
Technik geeignet.
Umfassen die Pins ein leitfähiges Material, dann ist es
möglich, beim Eintauchen an eine zu adsorbierende Probe eine
elektrische Spannung anzulegen, welche eine Adsorption der
Probe an die Oberfläche des Stiftes bewirkt oder zumindest
beschleunigt. Auch die Desorption bzw. das Entladen der
Stiftoberfläche am Zielort kann durch Anlegen einer elek
trischen Spannung unterstützt werden. In manchen Fällen hat
es sich auch als zweckmäßig erwiesen, die Adsorption/
Desorption mittels Magnetfeldern zu unterstützen.
Durch Einstellen der Oberflächenbeschaffenheit der Stifte
kann durch Eintauchen eine definierte Volumenmenge einer
Probe übertragen werden.
Erfindungsgemäß ist es möglich, die Stifte im Grundkörper
fest zu fixieren und diese nach Gebrauch mitsamt der
Halterung im Grundkörper zu entsorgen. Erfindungsgemäß ist
es jedoch bevorzugt, die Stifte in der Halterung lösbar zu
fixieren, so daß diese nach Gebrauch entnommen und verworfen
werden können und die Halterung mit neuen Stiften bestückt
werden kann.
Besonders bevorzugt weist die erfindungsgemäße Vorrichtung
eine Abtrenneinrichtung auf, mit der die aus der Halterung
herausragenden freien unteren Stiftenden abgetrennt werden
können. Der Stift wird dann mittels einer
Nachführeinrichtung nach dem Abschneiden wieder auf seine
ursprüngliche Länge aus der Halterung nachgeschoben, so daß
die Oberfläche des neuen freien Endes unverbraucht und frei
von Verunreinigungen aus dem Gebrauch ist. Hierdurch steht
dieser Stift für einen neuen Probentransfer zur Verfügung,
ahne daß gespült oder gereinigt werden muß. Bei dieser
Ausführungsform ist es besonders bevorzugt, lange Stifte,
insbesondere lange Drähte zu verwenden, die von einem Vorrat
entnommen und über die Nachführeinrichtung in Form eines
Endlosstiftes nachgeführt werden können.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind im
Grundkörper eine Mehrzahl von Stiften rasterförmig parallel
nebeneinander angeordnet, und zwar vorzugsweise in Linien
und Spalten, die das Rastermaß von handelsüblichen Titer
platten aufweisen, so daß sie gleichzeitig in sämtliche
Titernäpfchen eingetaucht werden können. Das übliche Ra
stermaß weist x Reihen mit y Spalten auf, in denen die
Näpfchen der Titerplatten bzw. die Fluidträgerstifte ange
ordnet sind. Bevorzugte Rastermaße ergeben 96, 384, 1536,
3456 oder sogar 9600 Näpfchen. Für manche Anwendungszwecke
kann es zweckmäßig sein, die Stifte/Näpfchen auch in anderen
Rastern, wie z. B. kreisförmig oder in konzentrischen
Kreisen anzuordnen.
Die Erfindung betrifft auch die Verwendung der erfindungs
gemäßen Vorrichtung zum Auftragen, zum Transfer oder Dosie
ren von fluiden Proben auf ein Empfänger- oder Zielsubstrat.
Dazu wird das freie Ende des oder der Stifte in eine oder
mehrere zu untersuchenden Proben eingetaucht, wobei man an
den freien Enden der Stiftoberfläche die Probe adsorbiert
und nach dem Herausnehmen des Stiftes oder der Stiftanord
nung diese mit dem Zielstubstrat in Kontakt bringt, wobei
die Probe von der Oberfläche des Stiftes desorbiert wird.
Bevorzugte Empfängersubstrate sind Mikrotiterplatten oder
Analysechips 1 insbesondere Elektrophoresechips.
Die Erfindung soll an den folgenden Beispielen näher erläu
tert werden. Es zeigen
Fig. 1 einen in der Halterung angeordneten
Fluidträgerstift mit einer Abtrennvorrichtung;
Fig. 2 eine weitere Ausführungsform eines in der
Halterung gelagerten Stiftes mit einer weiteren
Abtrennvorrichtung;
Fig. 3 nebeneinander angeordnete Stifte zum und Fig. 4
parallelen Auftragen der Proben mit den
in Fig. 1 und Fig. 2 dargestellten Abschneide
vorrichtungen;
Fig. 5 ein mit 96 Proben beladener Stempel zur
Einmalverwendung, dessen Stiftanordnung mit den
Auftragepunkten eines 96-Kanal Elektrophoresechips
übereinstimmt.
Fig. 6 Ergebnis einer Elektrophorese nach Beispiel 1.
In Fig. 1 ist der Transferstift 3 in der Halterung 4 fest
gelagert und wird dort festgehalten. Das untere Ende wird
dadurch abgetrennt, daß ein Hebel 1 die Winkel der Scher
vorrichtungen 2 zusammenpreßt, wodurch das untere Ende des
Stiftes 3 abgeschnitten wird.
In Fig. 2 ist ebenfalls ein Stift 3 in einer Halterung 1
fest gelagert. Das untere Ende des Stiftes 3 reicht durch
eine als Schervorrichtung ausgebildete Lochplatte 2 aus der
Halterung hervor. Nach Gebrauch wird die Lochplatte 2
verschoben, wodurch der in der Halterung 1 festgehaltene
Stift an seinem Ende abgetrennt wird.
Die Fig. 3 und 4 zeigen eine Mehrfachanordnung dieser
Stifte, wie sie für die simultane und parallele Auftragung
vieler Proben beispielsweise beim Hochdurchsatzscreenen
notwendig ist. Es eignet sich daher ganz besonders zum
übertragen von Proben, die Biomoleküle wie DNA, RNA oder
Proteine, Peptide und/oder therapeutisch wirksame Substanzen
enthalten sowie zur Anlegung von Substanzbibliotheken oder
zur Synthese oder Sequenzierung, da es hiermit möglich ist,
Substanzmengen im pl-Bereich in einer hohen Zuverlässigkeit
und Reproduzierbarkeit zu übertragen.
Fig. 5 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum simul
tanen Transfer von 96 Proben. Die Transferstifte sind in 8
Reihen und 12 Spalten in einer symmetrischen Matrix ange
ordnet. Die Anordnung und Lage der Fluidträgerstifte stimmt
exakt mit den Auftragepunkten 6 eines Elektrophoresechips 5
überein, so daß die unteren freien Enden des Stiftes 3 beim
Berühren mit den Auftragepunkten des Chips die adsorbierte
Flüssigkeit desorbieren und wobei diese auf den Chip über
tragen wird.
Ein mit 96 Stiften versehener Grundkörper von Fig. 5 wird in
eine Lösung getaucht, die als Probe einer einzelsträngigen
DNA in einer Länge von 21 Basen mit der Basenfolge des
M13mb21-Primers, der mit dem Fluoreszenzfarbstoff CY5 (Der
Primer und der Fluoreszenzfarbstoff sind beispielsweise in
U. Lieberwirt et al., Anal. Chem. (1998), 70, 4771-4779
beschrieben.) in einer Konzentration von 25 fmol/µl enthält.
Dieser wurde auf einen Analysechip aufgetragen, wie er in
der DE-A 199 14 354.4 beschrieben ist. Die Stifte der
Anordnung bestehen aus einem Platindraht mit einem Durch
messer von 100 µm und das freie Ende wurde 5 sec. in die
Probelösung gehalten und anschließend in den Probeauftrags
bereich des Chips in Kontakt gebracht. Dies entspricht etwa
einem überführten Probevolumen von ca. 150 pl. Die Kanäle
und der Probenauftragsbereich enthielten als Elektrophore
segel 0,75% Hydroxyethylcellulose (HEC) und 0,5%
Polyvinylpyrollidon (PVP) in einem Tris-Borat-EDTA-Puffer
(TBE). Die Trennung erfolgte über eine Strecke von 6 cm mit
einem elektrischen Feld von 400 Volt/cm. Detektiert wurde
mittels konvokaler Fluoreszenz-Spektroskopie, wobei die
Fluoreszenzlebensdauer nach Anregung bei 635 nm mit einer
Single-Photon-Avalanche-Diode (SPAD) bei 660 nm detektiert
wurde. Eine derartige Detektion ist äußerst empfindlich und
mit ihr lassen sich noch einzelne Moleküle nachweisen. Das
Ergebnis einer Elektrophorese mit einem derart aufgetragenen
Stift ist in Fig. 6 dargestellt.
1
Hebel
2
Schervorrichtungen
3
Transferstift
4
Halterung
5
Elektrophoresechip
6
Auftragepunkte
Claims (17)
1. Vorrichtung zum Transfer und/oder Dosieren von ggf.
Proben enthaltenden Fluids, umfassend einen Grundkörper
sowie mindestens einen Fluidträger, der ein oberes, am
Grundkörper liegendes Ende sowie ein unteres freies
Ende aufweist, das sich vom Grundkörper wegerstreckt,
dadurch gekennzeichnet, daß der Fluidträger ein Stift
ist, dessen freies Ende eine fluidadsorbierende Ober
fläche aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Oberfläche am freien Ende des Fluidträgers
hydrophile und/oder hydrophobe Bereiche aufweist.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche angerauht,
angeätzt, plasmabehandelt und/oder beschichtet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Stift ein Draht, eine
Faser und/oder Kapillare umfaßt.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Stift ein elektrisch
leitendes Material umfaßt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das elektrisch leitende Material Eisen, eine
Stahllegierung, Kupfer, Titan, Platin, Gold und/oder
Kohlenstoff umfaßt.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie zum Abtrennen der
unteren freien Enden des Stiftes eine Abtrenneinrich
tung aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Stift mittels einer
Halterung am Grundkörper befestigt ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Stift in der Halterung
lösbar oder bezogen auf den Grundkörper verschiebbar
gelagert ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Stift eine sich über
den Grundkörper hinaus erstreckende Länge aufweist und
durch die Halterung zum Längenausgleich der abge
schnittenen Enden nachschiebbar gelagert ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Mehrzahl von
Stiften umfaßt, die im Grundkörper rasterförmig zu
Zeilen und/oder Matrixspalten angeordnet sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stifte zumindestens im
Bereich der freien Enden einen Außendurchmesser von
< 200 µm aufweisen.
13. Verwendung einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche
1-12 zum Auftragen, Transfer oder Dosieren von fluiden
Proben, dadurch gekennzeichnet, daß man das freie Ende
des oder der Stifte in eine Probe eintaucht, man die
Probe an der Stiftoberfläche der freien Enden
adsorbiert und den oder die Stifte zu einem Probenauf
tragsbereich eines Empfängersubstrates transferiert,
sie dort damit in Kontakt treten läßt, wobei zumindest
ein Teil der Probe von der Oberfläche des Stiftes
desorbiert und auf das Empfängersubstrat aufgetragen
wird.
14. Verwendung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß man nach dem Gebrauch die Stifte aus der Halterung
vom Grundkörper löst und gegen neue Stifte auswechselt.
15. Verwendung nach einem der Ansprüche 13-14, dadurch
gekennzeichnet, daß man nach Gebrauch die freien Enden
der Stifte abtrennt.
16. Verwendung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stifte zum Längenausgleich nachgeführt werden.
17. Verwendung nach einem der Ansprüche 13-16, dadurch
gekennzeichnet, daß man zur Adsorption und/oder
Desorption einer Probe an das freie Ende des Stiftes
eine elektrische Spannung anlegt, um die Adsorption
oder Desorption der Probe zu bewirken und/oder zu
beschleunigen.
Priority Applications (1)
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---|---|---|---|
DE10013513A DE10013513A1 (de) | 1999-03-30 | 2000-03-18 | Vorrichtung zum Transfer und Dosieren von fluiden Proben |
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DE19917328 | 1999-04-16 | ||
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DE10013513A Ceased DE10013513A1 (de) | 1999-03-30 | 2000-03-18 | Vorrichtung zum Transfer und Dosieren von fluiden Proben |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
8120 | Willingness to grant licences paragraph 23 | ||
8131 | Rejection |