DE10010611A1 - Einen aus einem Elastomer, z.B. Gummi, hergestellter hülsenförmiger Deformationskörper sowie eine Befestigungsvorrichtung und eine Befestigungsanordnung mit einem Deformationskörper - Google Patents
Einen aus einem Elastomer, z.B. Gummi, hergestellter hülsenförmiger Deformationskörper sowie eine Befestigungsvorrichtung und eine Befestigungsanordnung mit einem DeformationskörperInfo
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Abstract
Befestigungsvorrichtung mit einem aus einem Elastomer, z. B. Gummi, hergestellten hülsenförmigen Deformationskörper als Bestandteil einer vielseitig verwendbaren Befestigungsanordnung, wobei der Deformationskörper endseitig ein nach einer Art eines Widerlagers ausgebildetes Spannglied aufweist, in dessen Gewinde eine Schraube eindrehbar ist, wobei der hülsenförmige Körper mehrere in Achsrichtung getrennte Abschnitte aufweist. Bei Verwendung einer derartigen Befestigungseinrichtung sind aufwendig herumstellende Innengewinde überflüssig. Diese Befestigungseinrichtung macht darüber hinaus den Einsatz von Stehbolzen möglich.
Description
Die Erfindung betrifft einen aus einem Elastomer, z. B. Gummi, hergestellten
hülsenförmigen Deformationskörper als Teil einer Befestigungsvorrichtung
sowie eine Befestigungsvorrichtung und eine Befestigungsanordnung mit
einem hülsenförmigen Deformationkörper, wobei der Deformationskörper
endseitig ein nach Art eines Widerlagers ausgebildetes Spannglied aufweist,
in dessen Gewinde eine Schraube eindrehbar ist.
In Abhängigkeit vom Anwendungsfall kann ein solcher Deformationskörper
auch als Dübel bezeichnet werden. Zu den typischen Fällen des Einsatzes
bzw. der Anwendung von einem aus einem Elastomer hergestellten Defor
mationskörper ist folgendes zu bemerken:
Im allgemeinen Maschinenbau ist der Fall des Zahnradgetriebes bekannt,
mit dem unterschiedliche Drehzahlen erzielt werden sollen. Das geschlos
sene Getriebegehäuse bildet den Resonanzboden für ein breites Spektrum
von Störschwingungen. Die Einzelteile des Gehäuses werden durch Stahl
schrauben, Nieten und andere bekannte Verbindungselemente verbunden.
Elemente der gleichen Art stellen auch die Verbindung zwischen diesem
Getriebe und dem Antriebsmotor her. Alle eingesetzten Verbindungsmittel
nach dem Stand der Technik bilden hierbei eine ideale Schallbrücke
zwischen den beteiligten Schwingungserregern und den zu isolierenden,
empfindlichen Bauteilen einer Maschine bzw. eines Bauwerkes.
Im Fahrzeugbau wird ein solches Schaltgetriebe ebenfalls starr mit dem An
triebsmotor verbunden. Die Störschwingungen des Getriebes übertragen
sich auf den Motor, umgekehrt wird das breite Spektrum der Schwingungen
durch die Motordrehzahlen unisoliert auf das Getriebe übertragen. Die
ebenfalls starr mit dem Motor verbundene Abgasanlage überträgt jene
Störschwingungen auf den Resonanzboden der Karosserie bzw. der
Fahrgastzelle. Der technische Aufwand an schwingungsisolierenden
Motorlagern der sich über die Fahrzeuglänge erstreckenden Abgasanlage ist
beträchtlich.
Im Bauwesen (Hoch- und Tiefbau) - dies gilt auch für den Stahlbau -
werden ebenfalls Verbindungsmittel eingesetzt, die als Schallbrücke wirken
und Störschwingungen in das gesamte Bauwerk übertragen. Bekannt ist der
Fall der Übertragung von Trittschall im Treppenhaus; die Treppen werden in
der Regel mit nicht isolierenden Stahldübeln oder Schrauben starr mit dem
Gebäude verbunden. Gleich gelagert ist die starre, nicht isolierende
Verlegung von Rohr- und Lüfterleitungen im Hochbau. In der Folge führt ein
erheblicher Lärmpegel im Bauwerk zu erheblichen Einschränkungen in der
Wohnqualität. So wird z. B. in Wohnbereichen das Baden oder Duschen aus
vorgenannten Gründen nach 22:00 Uhr teilweise vom Gesetzgeber
untersagt, weil das typische Rauschen der strömenden Wassersäule sich im
gesamten Wohnbereich des Hauses ausbreitet.
Das Ziel bei der Verwendung von gummielastischen Deformationskörpern
besteht demzufolge darin, eine schwingungsdämpfende Wirkung zu
erzielen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Verwirklichung eines
aktiven bzw. passiven Schallschutzes.
Dübel aus Gummi sind hinreichend bekannt; diesbezüglich wird beispiels
weise verwiesen auf das Gebrauchsmuster 295 01 518, wo auf einem
Gewindebolzen eine aus mehreren Segmenten gebildete Hülse aus
gummielastischem Material angeordnet ist. Die einzelnen Segmente stellen
sich hierbei als eine Vielzahl in Reihe geschalteter Ringe dar. Endseitig zeigt
der Gewindebolzen als Widerlager eine Mutter, die drehfest mit der
gummielastischen Hülse verbunden ist.
Aus der EP A 1 494 741 ist gleichfalls ein Dübel bekannt, wobei der Dübel
körper aus gummielastischem Material hergestellt ist. Die Verwendung
eines gummielastischen Dübels ist ebenfalls aus der DE A 138 01 691
bekannt, wobei die Spreizung mittels Kegel und entsprechendem Widerlager
erfolgt.
Nachteilig an dem nächstliegenden Stand der Technik, wie er sich
insbesondere aus dem Gebrauchsmuster G 295 01 518 ergibt, ist, dass
beim Verdrehen des als Mutter ausgebildeten Widerlagers oder
Spanngliedes zunächst nur das Gummimaterial im Bereich der Mutter radial
nach außen weggedrückt wird, nicht jedoch das Gummimaterial, das sich
beispielsweise am gegenüberliegenden Ende befindet. Die Folge hiervon
wird sein, dass sich ein radialer Druck und damit eine radiale Klemmkraft
zunächst im Bereich der Mutter bzw. des Widerlagers oder Spanngliedes
ausbildet; hierbei ist nicht sichergestellt, dass im übrigen Bereich des
hülsenförmigen Körpers des Dübels nach Zusammenpressen der Mutter eine
ähnliche radiale Kraft aufgebaut werden kann. Vielmehr besteht die Gefahr,
dass insbesondere bei rauhen Bohrungsoberflächen sich im Bereich des
Widerlagers zwar eine erhebliche Kraft aufbaut, jedoch aufgrund der
Reibung an der Bohrungsoberfläche der übrige Bereich des hülsenförmigen
Körpers des Dübels nicht in Eingriff mit der Wandung, beispielsweise des
Mauerwerkes, gebracht werden kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, einen hülsenförmigen
Deformationskörper bzw. eine Befestigungsvorrichtung mit einem hülsen
förmigen Deformationskörper der eingangs genannten Art bereitzustellen,
wobei sichergestellt ist, dass sich über die gesamte Mantelfläche des
Deformationskörpers eine gleichmäßige radiale Kraft in Richtung auf die der
Deformationskörper umgebende Bohrung aufbauen kann.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der hülsenförmige
Deformationskörper mehrere in Achsrichtung durch tangential, d. h. quer
zur Längsachse des Körpers auf der Mantelfläche des Körpers, verlaufende
Nuten in Segmente oder Abschnitte unterteilt ist. Durch derartige durch
Nuten unterteilte Segmente wird erreicht, dass eine sich über die gesamte
Oberfläche des Mantels aufbauende, gleichmäßige radiale Kraftverteilung
erzielt wird. Der Grund hierfür liegt darin, dass auf Grund der tangential
verlaufenden Nuten sich zunächst die einzelnen Segmente des hülsenför
migen Deformationskörpers soweit zusammenschieben, bis diese an der
Bohrungswandung anliegen. In dem Moment, wo die Segmente an der Boh
rungswandung anliegen, baut sich dann die gewünschte gleichmäßige Kraft
über den gesamten Umfang des hülsenförmigen Deformationskörpers auf.
Vorteilhaft sind die Nuten auf dem Umfang der inneren und/oder äußeren
Mantelfläche des Deformationskörpers angeordnet. Die Anzahl der Nuten,
und damit die Anzahl der einzelnen Segmente oder Abschnitte bestimmt die
Größe der über die Mantelfläche aufgebauten spezifischen Flächenpressung;
die Höhe der spezifischen Flächenpressung wird durch den Formfaktor eines
Segmentes bestimmt. Der Formfaktor stellt sich als Verhältnis der Höhe
zum Durchmesser der einzelnen Segmente dar. Durch einen geeigneten
Formfaktor der Gummiqualität des Deformationskörpers wird somit erreicht,
dass einerseits Spitzenspannungen im Werkstoff verhindert werden, zum
anderen läßt der Formfaktor die benötigte Durchmesservergrößerung für die
angestrebte hohe, spezifische Flächenpressung zwischen Außenmantel des
Deformationskörpers und der Innenfläche der umgebenden Bohrung
dadurch entstehen, dass dieser gleichmäßige Druck über die Gesamtlänge
des Deformationskörpers aufgebaut wird. Dabei kommt es darauf an, die
Formgebung des Deformationskörpers so zu optimieren, dass sie jeweils
entsprechend dem E-Modul der zum Einsatz kommenden Elastomer
mischung angepasst wird. Diese Bedingungen sind wesentlich, da die
Haltekräfte der angestrebten Schraubenverbindung hiervon abhängig sind.
Ausschlaggebend ist auch der E-Modul der eingesetzten Elastomerqualität
im Hinblick auf die angestrebte Isolation der Verbindung, wobei der
Deformationskörper in der Regel eine Shorehärte im Bereich zwischen ca.
65-80 aufweist und mit aktiven Füllstoffen gefüllt wird. Qualitäten dieser
Art führen zu einem hohen Dämpfungsgrad, der sich positiv auf das
Schallschluckvermögen auswirkt, also von Vorteil ist. Wesentliches Ziel der
Erfindung ist bekanntlich die Beseitigung der Schallbrücke zwischen
mehreren schwingenden Bauteilen durch eine Schraubenverbindung, die im
Vergleich zu einer Schraubenverbindung nach dem Stand der Technik
einerseits eine solche isolierende Verbindung ermöglicht, andererseits eine
gleiche oder höhere Festigkeit bewirkt.
Durch die Nuten auf der äußeren Mantelfläche werden die einzelnen
Abschnitte oder Segmente auf dem Deformationskörper gebildet.
Die inneren Nuten, die jeweils örtlich gesehen mittig zwischen zwei Nuten
auf der äußeren Mantelfläche angeordnet sind, bilden jeweils eine Soll
biegestelle mit folgender Wirkung:
Beim Zusammenschieben des Deformationskörpers durch das Widerlager verformen sich zunächst die äußeren Nuten, bis die Nutflanken aneinander anliegen. Nachfolgend baucht sich im Bereich der einzelnen Segmente die Außenwandung des Deformationskörpers in Richtung auf die Bohrungswan dung aus. Dies deshalb, weil durch die inneren Nuten diese sogenannten Sollbiegestellen gebildet werden. Die Sollbiegestellen bilden sich dadurch, dass im Bereich der inneren Nuten jeweils die Wandstärke des Defor mationskörpers vermindert ist.
Beim Zusammenschieben des Deformationskörpers durch das Widerlager verformen sich zunächst die äußeren Nuten, bis die Nutflanken aneinander anliegen. Nachfolgend baucht sich im Bereich der einzelnen Segmente die Außenwandung des Deformationskörpers in Richtung auf die Bohrungswan dung aus. Dies deshalb, weil durch die inneren Nuten diese sogenannten Sollbiegestellen gebildet werden. Die Sollbiegestellen bilden sich dadurch, dass im Bereich der inneren Nuten jeweils die Wandstärke des Defor mationskörpers vermindert ist.
Wird nun das Widerlager weiter gegen den Deformationskörper gespannt,
so ergibt sich ein sogenannter "Blockzustand" des Deformationskörpers bei
verkürztem Deformationskörper. In diesem Zustand übt der Deformations
körper eine gleichmäßige Flächenpressung auf die gesamte sie umgebende
Bohrungswandung aus. Hierbei kommt es zu keinen irgendwie gearteten
punktartigen Spitzenbelastungen, die bei Krallendübeln sogenannte Spalt
risse in der Bohrungswandung erzeugen können. Die Flächenpressungen,
die hierbei entstehen können, können eine Größenordnung von bis zu 500 kg/cm2
erreichen. In diesem Zustand folgt der aus einem Elastomer her
gestellte Deformationskörper den Gesetzen der Inkompressibilität, den aus
der Hydraulik bekannten physikalischen Gesetzen. So wird bei Erreichen des
Blockzustandes das Drehmoment an der Schraube plötzlich stark ansteigen.
Somit ist es mit Hilfe eines Drehmomentschlüssels möglich festzustellen,
wenn der Deformationskörper beispielsweise im Mauerwerk fest einsitzt,
ohne dass es zu der oben beschriebenen Gefahr der Spaltbildung durch
Spaltrisse kommt. Natürlich ist die radiale Flächenpressung des
Deformationskörpers auch über das Maß der Verkürzung des
Deformationskörpers festlegbar.
Insgesamt vorteilhaft bei der Verwendung von Deformationskörpern aus
Gummi ist, dass die Schraube für den Deformationskörper selbst hierbei
weitestgehend vor Nässe geschützt ist, eben weil keine Feuchtigkeit in den
Raum zwischen Deformationskörper und Schraube eindringen kann. Durch
den Deformationskörper wird die Schraube somit abgedichtet.
Eine weitere Abdichtung kann nach einem Merkmal der Erfindung dadurch
erfolgen, dass das offene Ende der Schraube von einer Manschette, insbe
sondere einer nach Art eines Balges ausgebildeten Manschette, umgeben
ist.
Vorteilhaft kann die Schraube in Abhängigkeit des Einsatzfalles an ihrem
dem Widerlager gegenüberliegenden Ende eine Befestigungsmutter aufwei
sen. Diese Mutter dient der Fixierung eines gegebenenfalls schwingenden
Anbauteiles an der Gesamtkonstruktion. Zur Erzielung der Flächenpressung
muß hierbei der Kopf der Schraube als Imbus oder Außenmehrkant ausge
bildet sein, damit das Anbauteil zu montieren ist.
Deformationskörper aus einem Elastomer, z. B. Gummi, können auch
wiederverwendet werden, da sie nach Entlastung im wesentlichen ihre Aus
gangsform wieder einnehmen. Der wesentliche Vorteil eines Deformations
körpers aus Gummi, nämlich der der Schallisolierung, ist bereits erörtert
worden.
Vorteilhaft können die Nutzwischenräume wellenförmig oder auch wannen
förmig ausgebildet sein, um ein derartiges kontrolliertes Zusammenschieben
bzw. Stauchen des hülsenförmigen Deformationskörpers zu ermöglichen.
Gegenstand der Erfindung ist ebenfalls eine Befestigungsvorrichtung mit
einem Deformationskörper der zuvor beschriebenen Art, wobei endseitig ein
nach Art eines Widerlagers ausgebildetes Spannglied vorgesehen ist, in
dessen Gewinde eine Schraube eindrehbar ist.
Hierbei ist nach einem besonderen Merkmal vorgesehen, dass das Spann
glied mindestens einen, vorzugsweise jedoch drei Flügel aufweist, die in
den hülsenförmigen Deformationskörper stirnseitig eingreifen. Durch die
Flügel wird erreicht, dass das Spannglied verdrehfest mit dem stirnseitigen
Ende des Deformationskörpers verbindbar ist. Vorteilhaft ist hierbei vor
gesehen, dass der hülsenförmige Deformationskörper an seinem einen stirn
seitigen Ende zur Aufnahme der Flügel entsprechende Aussparungen auf
weist. Zur insbesonderen klemmbaren Verbindung des Spanngliedes mit
dem stirnseitigen Ende des hülsenförmigen Deformationskörpers ist vor
gesehen, dass die äußere Mantelwandung nach außen konisch verlaufend
ausgebildet ist.
Nach einem weiteren Merkmal ist vorgesehen, dass der Deformationskörper
einen endseitig am hülsenförmigen Körper angeordneten Kragen aufweist,
um eine absolute akustische bzw. schwingungstechnische Trennung
zwischen dem durch den Deformationskörper gehaltenen Körper und bei
spielsweise dem Mauerwerk zu erzielen.
Gegenstand der Erfindung ist ebenfalls zur schwingungsdämpfenden Be
festigung von Gegenständen, insbesondere im Automobilbau ein Topf -
insbesondere ein konischer Topf - zur Aufnahme des Deformationskörpers
in dem der Deformationskörper in bekannter Weise eingespannt wird.
Zwischen Schraube und Deformationskörper der Befestigungsvorrichtung
befindet sich das zu haltende Teil, z. B. das Armaturenbrett des Fahrzeugs.
Vorteilhaft bei dieser Art der Befestigung ist nicht nur die schwingungsdämpfende
Befestigung, sondern auch, dass durch den gummielastischen
Deformationskörper, der zunächst nur von vergleichsweise geringem
Querschnitt ist, beim Einbau auch gewisse Fertigungstoleranzen
ausgeglichen werden können.
Nach einer anderen, weiteren Ausführungsform zeichnet sich eine Befes
tigungsanordnung mit mehreren in Reihe angeordneten, z. B. aus Gummi
hergestellten Deformationskörpern, die durch eine Schraube und einem als
Widerlager ausgebildeten Spannglied spreizbar sind, dadurch aus, dass die
einzelnen Deformationskörper untereinander durch jeweils mindestens ein
Zwischenglied voneinander trennbar sind. Durch ein derartiges Batterie
system wird erreicht, dass sich eine gegenüber der ersten Ausführungsform
noch über die Länge der Gesamtheit der Deformationskörper gleichmäßigere
Flächenpressung ergibt.
Darüber hinaus ergibt sich hierbei die Möglichkeit, Befestigungsein
richtungen in quasi beliebiger Länge bereitzustellen, ohne dass dies ir
gendwelchen negativen Einfluss auf die Art des Aufbaues der radial ausge
richteten Flächenpressung hat. Vielmehr kann durch eine Erhöhung der An
zahl der einzelnen Elemente gegenüber eines Einzelelementes eine Erhöhung
der Flächenpressung erreicht werden, was eine Erhöhung der Haltekraft der
Gesamtbefestigung zur Folge hat. Das heißt, eine Einrichtung mit einer
Mehrzahl von einzelnen Deformationskörpern stellt sich als Batteriesystem
dar.
Im Einzelnen ist vorgesehen, dass jedem Deformationskörper an jeder Stirn
seite ein insbesondere plattenförmiges Zwischenglied zugeordnet ist. Diese
plattenförmigen Zwischenglieder, die beispielsweise aus Metall oder Kunst
stoff hergestellt sind, besitzen insbesondere einen geringeren äußeren Quer
schnitt als die Deformationskörper, so dass beim Verformen der Deforma
tionskörper das Gummimaterial in den radialen Raum zwischen der Außenkante
des plattenförmigen Zwischengliedes und der Bohrungswandung hin
einwandern kann. Vorteilhaft ist das Zwischenglied unverdrehbar mit dem
Deformationskörper verbindbar, wozu das Zwischenglied mindestens einen
stirnseitigen Nocken oder Vorsprung ausweist, der in eine entsprechende
stirnseitige Aussparung des Deformationskörpers eingreift. Durch diese
Zwischenglieder ergibt sich ein gegenüber einer Ausführung ohne
Zwischenglieder verbesserter Formfaktor, der zu einer geringeren Span
nungsbildung im Werkstoff des Deformationskörpers führt. Für die Art der
Ausbildung der Schraube bzw. die Abdichtung des offenen Endes der
Schraube im Bohrungsloch wird auf die bereits zuvor getätigten
Ausführungen verwiesen. Vorteilhaft weisen die Deformationskörper
endseitig ebenfalls plattenförmige Endglieder auf, die am Widerlager bzw.
am Bauteil oder der Kontermutter anliegen. Diese Endglieder sind ebenfalls
verdrehbar mit den Deformationskörpern verbunden.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich insbesondere folgende Vor
teile mit einem aus einem Elastomer, z. B. Gummi, hergestellten Defor
mationskörper bzw. einer Befestigungsanordnung mit mehreren Deforma
tionskörpern ergeben:
- 1. Es werden Schallbrücken zwischen zwei schwingenden Bauteilen beseitigt;
- 2. bei schwingender Beanspruchung der Deformationskörper bzw. der Befestigung mit Hilfe der zuvor beschriebenen Deformationskörper wird eine erheblich höhere Lebensdauer erreicht, weil insbesondere bei stoßartiger Belastung solche Belastungsspitzen nicht unmittelbar zwischen den zu befestigenden Bauteilen übertragen werden. Vielmehr dämpft der gummielastische Deformationskörpers derartige Schwingungen;
- 3. gegebenenfalls kann die erforderliche Passgenauigkeit zwischen Deformationskörper und Bohrung vermindert werden, was eine Ver minderung der Herstellungs- bzw. Montagekosten mit sich bringt;
- 4. eine weitere Kostenreduzierung ergibt sich durch die Möglichkeit der Vormontage derartiger Deformationskörper auf einer Schraube, bei spielsweise zur Verwendung als Dübel;
- 5. durch die Verbindung mit Hilfe von gummielastischen Deformations körpern kann erreicht werden, dass bei der Montage in der Regel entstehende Verwindungsspannungen bei extremen Belastungen, z. B. durch große Temperaturschwankungen, nicht zum Bruch führen, wie dies bei starren Schraubverbindungen der Fall ist;
- 6. die Korrosionsgefahr der Schraube kann durch den Einsatz der gum mielastischen Deformationskörper insofern vermindert werden, als die Gefahr des Eindringens von Flüssigkeit in den Bohrungsraum verhin dert wird, bzw. es kann durch die Anordnung von Manschetten am freien Ende der Schraube auch bei korrosionsgefährdenden Einsatz zwecken eine Korrosion der Schraube sicher vermieden werden;
- 7. durch eine gleichmäßige über die Länge des bzw. der Deformations körper sich aufbauenden Flächenpressung besteht keine Gefahr der Spaltrissbildung, wie dies bei punktförmiger Belastung durch bekannte Metalldübel der Fall ist; hinzukommt, dass auch der Lochleibungsdruck im Bereich der Kanten der Bohrung vermindert werden kann.
Hieraus erfolgt unmittelbar, dass sich die erfindungsgemäßen Deformations
körper auch zum Einbau in sogenannten "weichen" Werkstoffen, wie Hart
schaumplatten und Ähnlichem eignen, da aufgrund der Größe der Mantelfläche
und der gleichmäßigen Flächenpressung auch immer eine ausreichen
de Haltekraft bereitgestellt werden kann, ohne dass - wie bereits ausge
führt - derartige Werkstoffe zerstört werden.
Anhand der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielhaft näher
erläutert:
Fig. 1 zeigt eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Deformationskörpers im in eine Bohrung eingeschobenen
Zustand im Schnitt;
Fig. 2 zeigt eine zweite Ausführungsform des Deformationskörpers
gem. Fig. 1;
Fig. 3 zeigt eine dritte Ausführungsform des Deformationskörpers
gem. Fig. 1;
Fig. 4 zeigt eine vierte Ausführungsform des Deformationskörpers
gem. Fig. 1;
Fig. 5 zeigt einen besonderen Anwendungsfall des Deformations
körpers gem. Fig. 1;
Fig. 6 zeigt das Spannglied in einer Draufsicht;
Fig. 7 zeigt einen Schnitt gemäß der Linie VII/VII aus Fig. 6;
Fig. 8 zeigt den Blockzustand des Deformationskörpers;
Fig. 9 zeigt eine Befestigungsanordnung mit mehreren Deforma
tionskörpern in einer Seitenansicht im Schnitt im befestigten
Zustand des Anbauteiles;
Fig. 10 zeigt das Endglied von einer Drauf- und einer Seitenansicht;
Fig. 11 zeigt das Zwischenglied in einer Drauf- und einer Seitenan
sicht;
Gemäß den Fig. 1 bis 4 ist die Bohrung im Mauerwerk oder Fundament
mit 1 bezeichnet; die Schraube trägt das Bezugszeichen 30 und das Spann
glied das Bezugszeichen 40. Das zu fixierende Bauteil ist im Folgenden
durchweg mit dem Bezugszeichen 2 versehen, sofern es dargestellt ist.
Die Ausbildung des Spanngliedes ergibt sich aus den Fig. 6 und 7; das
Spannglied 40 besteht aus einem in etwa hülsenförmigen Körper 41 mit
drei umfangsverteilt angeordneten Flügeln 42. Das als Mutter ausgebildete
Spannglied besitzt darüber hinaus das Innengewinde 44, sowie die jeweils
leicht konisch nach außen verlaufenden Anlageflächen 45.
Die Ausbildung des hülsenförmigen Deformationskörpers 11 ergibt sich in
einer ersten Ausführungsform aus Fig. 1. So ist hier insbesondere zu
erkennen, dass der hülsenförmige Deformationskörper 11 vier Abschnitte
11a, 11b, 11c und 11d besitzt. Diese Abschnitte 11a-11d sind jeweils
durch tangential verlaufende Nuten 12 voneinander getrennt. Eine gleiche
Ausbildung weist der hülsenförmige Deformationskörper 11 auf seinem in
neren Umfang, also dem Umfang auf, der dem äußeren Umfang der Schrau
be 30 zugewandt ist.
Hierbei sind die inneren Nuten mit 13 bezeichnet und die inneren Ab
schnitte mit 13a-13d. Wesentlich hierbei ist, dass die inneren Nuten 13 in
Längsrichtung versetzt sind zu den Nuten 12 auf dem äußeren Umfang des
Deformationskörpers, insbesondere genau zwischen zwei Nuten auf den
äußeren Abschnitten angeordnet sind. Darüber hinaus weist der Defor
mationskörper an seinem außenliegenden Ende den Kragen 17 auf. Die
Nuten 12 verformen sich beim Spannen des hülsenförmigen Deformations
körpers zunächst soweit, bis die Nutflanken dieser Nuten aneinander an
liegen. Nachfolgend breiten sich die einzelnen Abschnitte zwischen den
äußeren Nuten 12 aus, wobei der Grund hierfür die verminderte Wand
stärke der Deformationskörper durch die inneren Nuten 13 in diesem Be
reich ist, die hierbei die bereits erwähnten Sollbiegestellen bilden.
Gemäß Fig. 8 erreicht der Deformationskörper bei weiterem Anspannen des
Widerlagers den dort dargestellten Blockzustand. Der Unterschied in der
Länge des Deformationskörpers im verformten Zustand ist mit H1 und H2
gekennzeichnet. Eine weitere Verformung des Deformationskörpers ist auf
grund der Inkompressibilität des Werkstoffes Gummi hierbei nicht mehr
möglich, da physikalisch hierbei - wie bereits ausgeführt - Gummi sich
ähnlich einer Flüssigkeit im komprimierten Zustand verhält.
Der Deformationskörper gemäß Fig. 2 unterscheidet sich von dem Deforma
tionskörper gemäß Fig. 1 lediglich dadurch, dass auf dem äußeren Umfang
des Deformationskörpers 100 wannenförmige Vertiefungen 102 vorgese
hen sind, die jeweils durch einen doppelzahnförmigen Bund 103 vonei
nander getrennt sind.
Auch hier gibt es vier Abschnitte 101a-101d, die in der vorbeschriebenen
Weise jeweils durch den Bund 103 voneinander getrennt sind. Die Ausbil
dung auf dem inneren Umfang des hülsenförmigen Deformationskörpers
100 ist entsprechend dem Deformationskörper gemäß Fig. 1 gehalten. Inso
fern wird diesbezüglich auf die dortige Beschreibung verwiesen. Die dort
dargestellten Nuten haben das Bezugszeichen 105.
Im Unterschied zu der Ausführungsform gemäß Fig. 2 ist bei dem Deformationskörper
200 gemäß Fig. 3 lediglich der innere Umfang des hülsen
förmigen Deformationskörpers derart getroffen, dass zwischen den ein
zelnen Nuten 201 sich wellenförmige Abschnitte 204 erstrecken, die im
Idealfall im Ausgangszustand lediglich eine linienförmige Berührung auf dem
Außenmantel der Schraube 30 zeigen. Der doppelzahnförmige Bund zeigt
das Bezugszeichen 203.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 4 ist ein Unterschied zu der Ausfüh
rungsform gemäß Fig. 3 nur insofern zu vermelden, als bei dem dort darge
stellten Deformationskörper 300 auf dem äußeren Umfang keine wannen
förmigen Vertiefungen vorgesehen sind, sondern vielmehr wellenförmige
Vertiefungen 302.
Der doppelzahnförmige Bund trägt das Bezugszeichen 303.
Mit der Ausführungsform gemäß Fig. 5 ist die Verwendung eines zuvor be
schriebenen Deformationskörpers zur Befestigung beispielsweise von Arma
turenbrettern in einem Kraftfahrzeug gezeigt. Hierbei ist die Karosserie des
Fahrzeuges mit 400 bezeichnet, wobei die Karosserie 400 an bestimmten
Punkten Bohrungen 401 aufweist. In diese Bohrungen 401 wird ein Topf
402 eingesetzt, wobei dieser Topf der Aufnahme des Deformationskörpers
410 und der Schraube 420 dient. Zwischen der Schraube 420 und dem De
formationskörper 410 befindet sich eine entsprechend ausgebildete
Öffnung, beispielsweise des Armaturenbrettes 430.
Durch Anziehen der Schraube 420 mit dem endseitig angeordneten Spann
glied 40 wird nun erreicht, dass der Deformationskörper in dem Topf 402
verspannt wird, wobei sichergestellt ist, dass beispielsweise das Armatu
renbrett 430 von der Rohkarosse 400 schwingungstechnisch getrennt ist.
Durch die konische Ausbildung des Topfes und die Eigenschaften des
gummielastischen Materials des Deformationskörpers wird darüber hinaus
erreicht, dass auch gewisse Fertigungstoleranzen ausgeglichen werden
können; mithin die Montage erleichtert wird. Dies insbesondere auch des
halb, weil im Ausgangszustand des Deformationskörpers dieses relativ
schlank ist und erst späterhin über seine gesamte Mantelfläche aufgeweitet
wird, um den oben beschriebenen Sitz in dem konischen Topf zu erzielen.
Allerdings kann auch ein zylindrischer Topf zum Einsatz kommen.
Allen Ausführungsformen von Deformationskörpern ist gemein, dass diese
an jeweils einem stirnseitigen Ende Aussparungen 19 (siehe beispielsweise
Fig. 1) zur Aufnahme der Flügel 42 des Spanngliedes 40 aufweisen.
Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 9 bis 12 ist in Fig. 9 eine Be
festigungsanordnung mit mehreren in Reihe angeordneten, aus Gummi her
gestellten hülsenförmigen Deformationskörpern 500 vorgesehen, wobei die
einzelnen Deformationskörper 500 durch Zwischenglieder 600 voneinander
getrennt sind. Jeweils am Anfang bzw. am Ende ist hierbei ein Endglied
610 vorgesehen, das auf seiner Außenfläche eben ausgebildet ist. Die
Zwischenglieder 600 stellen sich vom Grundsatz her als eine Doppelaus
führung zweier Endglieder 610 dar, wobei diese Zwischenglieder 600 in
sofern zu beiden Seiten stirnseitig Nocken oder Vorsprünge 601 aufweisen,
die in entsprechende Aussparungen 501 der Deformationskörper eingreifen.
Durch die Vorsprünge bzw. die korrespondierend hierzu in den Deforma
tionskörpern angeordneten Aussparungen wird erreicht, dass die einzelnen
Deformationskörper zwar physisch voneinander getrennt sind, aber sich
dennoch nicht gegeneinander verdrehen können. Der Unterschied zwischen
dem gespannten und dem ungespannten Zustand des Deformationskörpers
als Gesamtheit ist durch H1 und H2 gekennzeichnet.
Dies hat den Vorteil, dass sich im Deformationskörper selbst keine Tor
sionsspannungen aufbauen können. Auch die beiden Endglieder 610 besitzen
derartige Vorsprünge, um auch hier eine Verdrehung der Endglieder
relativ zu den Deformationskörpern zu verhindern.
Die insgesamt mit 700 bezeichnete Schraube weist endseitig das als Wider
lager ausgebildete Spannglied 800 auf, das in Verbindung mit der Befesti
gungsmutter 900 zu der Deformation der im vorliegenden Fall fünf in Reihe
geschalteten Deformationskörper 500 in radialer Richtung führt.
Der Schraubenkopf trägt das Bezugszeichen 701. Der Schraubenkopf weist
entseitig entweder einen Außenmehrkant oder einen Imbus 702 auf. Das
heißt, es ergibt sich nunmehr ein Stehbolzen, der insbesondere eine er
leichterte Montage, z. B. von Hauben, wie folgt erlaubt:
Zunächst werden die Schraubenbolzen mit dem Deformationskörper und
dem Widerlager in die entsprechende Bohrung gesetzt. Hierbei besteht ein
Spiel zwischen Bohrung und Deformationskörper. Alsdann wird das zu be
festigende Teil, z. B. die Haube, von oben über die Schrauben bzw. den
Stehbolzen gestülpt. Die Montage ist insofern erleichtert, als die komplette
Befestigungsvorrichtung, bestehend aus Stehbolzen mit Deformationskörper
und dem eingeschlossenen Widerlager in die Bohrungen eingesetzt werden,
und, da die Befestigungsvorrichtung mit Spiel in der jeweiligen Bohrung
einsitzt, auch die Bohrungen in der Haube durch Bewegung der Bolzen
besser zu treffen sind. Sitzt die Haube auf, dann wird der Stehbolzen
verdreht mit der Folge, dass der Deformationskörper gespreizt wird. Die
eigentliche Verbindung zwischen Haube und Maschine erfolgt im
nachfolgenden Arbeitsgang durch Festziehen der Mutter. So kann eine
eventuell eingebaute Dichtung zwischen den Bauteilen dosiert angezogen
werden.
Von dem als Widerlager ausgebildeten Spannglied, das ähnlich einer Mutter
ausgebildet ist, wird eine Manschette 810 gehalten, die faltenbalgähnlich
ausgebildet ist und die dafür sorgt, dass die Schraube keinerlei in der
Bohrung gegebenenfalls vorhandener Feuchtigkeit ausgesetzt ist, so dass
die Gefahr der Korrosion weitestgehend vermieden ist.
Die Fixierung der Manchette an dem Spannglied erfolgt durch ein im Spann
glied angeordnete umlaufende Nut 801.
Dies insbesondere im Zusammenhang mit der Tatsache, dass durch die
Deformationskörper selbst die Bohrung an ihrer Öffnung gegenüber ein
dringender Feuchtigkeit abgedichtet ist.
Claims (24)
1. Aus einem Elastomer, z. B. Gummi, hergestellter hülsenförmiger
Deformationskörper, als Teil einer Befestigungsvorrichtung,
dadurch gekennzeichnet,
dass der hülsenförmige Deformationskörper (11; 100, 200, 300, 410)
mehrere in Achsrichtung durch tangential verlaufende Nuten (12, 13;
103, 105; 201, 203; 302, 303) unterteilte Abschnitte aufweist.
2. Deformationskörper nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Nuten (12, 13; 103, 105; 201, 203; 303) auf dem Umfang
der inneren Mantelfläche und/oder der äußeren Mantelfläche des
Deformationskörpers (11; 100, 200, 300, 410) angeordnet sind.
3. Deformationskörper nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen zwei Nuten auf der äußeren Mantelfläche des
Deformationskörpers eine Nut auf der inneren Mantelfläche angeordnet
ist.
4. Deformationskörper nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Nutzwischenräume (204, 302) wellenförmig ausgebildet sind.
5. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Nutzwischenräume (102) wannenförmig ausgebildet sind.
6. Deformationskörper nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet,
dass der Deformationskörper (11; 100, 200, 300, 410) einen endsei
tig am hülsenförmigen Körper angeordneten Kragen (17) aufweist.
7. Befestigungsvorrichtung gegenzeichnet durch einen
Deformationskörper gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
6, wobei der Deformationskörper endseitig ein nach Art eines
Widerlagers ausgebildetes Spannglied aufweist, in dessen Gewinde
eine Schraube eindrehbar ist.
8. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Spannglied (40) mindestens einen, vorzugsweise jedoch drei
Flügel (42) aufweist, die in den Deformationskörper (11; 100, 200,
300, 410) eingreifen.
9. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass die äußere Mantelwandung (bei 45) im Bereich des Flügels (42)
nach außen konisch verlaufend ausgebildet ist.
10. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Deformationskörper (11; 100, 200, 300, 410) an seinem
einen stirnseitigen Ende Aussparungen (19) zur klemmbaren Aufnahme
der Flügel (42) des Spanngliedes (40) aufweist.
11. Befestigungsvorrichtung nach einem oder mehreren der voran
stehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Deformationskörper (410) in einem Topf (402) lagert.
12. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Topf (402) konisch zulaufend ausgebildet ist.
13. Befestigungsanordnung mit mehreren in Reihe angeordneten aus ei
nem Elastomer, z. B. Gummi, hergestellten hülsenförmigen Defor
mationskörpern, die durch eine Schraube und ein als Widerlager aus
gebildetes Spannglied spreizbar sind,
dadurch gekennzeichnet,
dass die einzelnen Deformationskörper (500) untereinander durch je
weils mindestens ein Zwischenglied (600) voneinander trennbar sind.
14. Befestigungsanordnung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass dem Deformationskörper (500) an jeder Stirnseite ein Zwischen
glied (600) zugeordnet ist.
15. Befestigungsanordnung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Zwischenglied (600) plattenförmig ausgebildet ist.
16. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Zwischenglied (600) unverdrehbar mit dem Deformations
körper (500) verbindbar ist.
17. Befestigungsanordnung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Zwischenglied (600) mindestens einen stirnseitigen Nocken
(601) aufweist, der in eine entsprechende stirnseitige Aussparung
(501) des hülsenförmigen Deformationskörpers (500) eingreift.
18. Befestigungsanordnung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Außendurchmesser des Zwischengliedes (600) geringer ist,
als der des hülsenförmigen Deformationskörpers (500).
19. Befestigungsanordnung nach einem oder mehreren der voranstehen
den Ansprüche 13 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
dass das offene Ende der Schraube (700) von einer Manschette (800)
umgeben ist.
20. Befestigungsanordnung nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Manschette (810) nach Art eines Balges ausgebildet ist.
21. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schraube (200) eine Befestigungsmutter (900) aufweist.
22. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 21,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Kopf der Schraube (700) als Imbus (702) oder als Außen
mehrkant ausgebildet ist.
23. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 22,
gekennzeichnet durch,
eine Ausbildung des Deformationskörpers entsprechend den
Ansprüchen 1 bis 10.
24. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 23,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Zwischenglied (600) einen geringeren Durchmesser aufweist,
als der Durchmesser der Bohrung.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE10010611A DE10010611A1 (de) | 1999-10-22 | 2000-03-03 | Einen aus einem Elastomer, z.B. Gummi, hergestellter hülsenförmiger Deformationskörper sowie eine Befestigungsvorrichtung und eine Befestigungsanordnung mit einem Deformationskörper |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19950977 | 1999-10-22 | ||
DE10010611A DE10010611A1 (de) | 1999-10-22 | 2000-03-03 | Einen aus einem Elastomer, z.B. Gummi, hergestellter hülsenförmiger Deformationskörper sowie eine Befestigungsvorrichtung und eine Befestigungsanordnung mit einem Deformationskörper |
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DE10010611A1 true DE10010611A1 (de) | 2001-05-31 |
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ID=7926561
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Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE10010611A Ceased DE10010611A1 (de) | 1999-10-22 | 2000-03-03 | Einen aus einem Elastomer, z.B. Gummi, hergestellter hülsenförmiger Deformationskörper sowie eine Befestigungsvorrichtung und eine Befestigungsanordnung mit einem Deformationskörper |
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Country | Link |
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DE (1) | DE10010611A1 (de) |
Cited By (6)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
WO2007104794A1 (en) * | 2006-03-15 | 2007-09-20 | Be-Inventive Limited | Fixing apparatus and method |
DE102010026995A1 (de) * | 2010-07-13 | 2012-01-19 | Trw Automotive Electronics & Components Gmbh | Haltedübel |
EP2551423A3 (de) * | 2011-07-29 | 2013-11-27 | Leopold Möschl | Mauerstopfen |
WO2014170339A1 (de) * | 2013-04-15 | 2014-10-23 | Polytech Gmbh | Verschlussstopfen für durchgangslöcher in betonerzeugnissen |
DE202017003172U1 (de) | 2017-06-14 | 2018-09-17 | Michael Gawrys | Modelleisenbahndübel |
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2000
- 2000-03-03 DE DE10010611A patent/DE10010611A1/de not_active Ceased
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