DE10007263A1 - Anordnung zur Befestigung von Leiterbahnebenen auf einer Montageplatte, Montageplatte für zumindest eine Leiterbahnebene und Verwendung einer Anordnung und einer Montageplatte - Google Patents
Anordnung zur Befestigung von Leiterbahnebenen auf einer Montageplatte, Montageplatte für zumindest eine Leiterbahnebene und Verwendung einer Anordnung und einer MontageplatteInfo
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Abstract
Es wird eine Montageplatte für zumindest eine Leiterbahnebene, bestehend aus zumindest einem Leitungsband, insbesondere für ein Stanzgitter, angegeben, wobei die Montageplatte zur Aufnahme des Leitungsbandes (6) eine reliefartige strukturierte Oberfläche mit Ausnehmungen (3) aufweist, und Rasthaken (7) zum Verrasten des Leitungsbandes (6) in der Ausnehmung (3) vorgesehen sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Befestigung von
Leiterbahnebenen, insbesondere von Stanzgittern, auf einer
Montageplatte, bestehend aus zumindest einer
Leiterbahnebene mit zumindest einem Leitungsband und einer
Montageplatte, die eine reliefartig strukturierte
Oberfläche mit Ausnehmungen aufweist, die zur Aufnahme der
Leitungsbänder vorgesehen sind.
Die Erfindung betrifft weiter eine Montageplatte für
zumindest eine Leiterbahnebene bestehend aus zumindest
einem Leitungsband, insbesondere für ein Stanzgitter, wobei
die Montageplatte zur Aufnahme des Leitungsbandes eine
reliefartig strukturierte Oberfläche mit Ausnehmungen
aufweist. Die Erfindung betrifft weiter eine Verwendung
einer solchen Montageplatte.
Aus der DE 39 23 205-C2 ist ein elektrischer Steckverbinder
bekannt mit einem aus wenigstens zwei Teilen bestehenden
Gehäuse und einer darin angeordneten elektrischen
isolierenden Montageplatte, auf der zumindest eine
Leiterbahnebene gelagert ist. Die Montageplatte weist eine
reliefartig strukturierte Oberfläche auf.
Zum Vermeiden von Leck- und Kriechströmen, aufgrund derer
sich eine Fehlfunktion des elektrischen Systems ergeben
könnte, werden die Leitungsbänder mit wasserabdichtenden
Bändern abgedeckt.
Aus der US 5,152,322 ist ebenfalls eine Montageplatte mit
einer Leiterbahnebene, wobei die Leiterbahnen auf
unterschiedliche Art und Weise fixierbar sind, entweder
durch Aufknöpfen auf die Montageplatte oder durch
Aufrastens. Dabei sind auf der flachen Oberfläche der
Montageplatte elastische Haken vorgesehen.
Aus der US 5,295,842 ist eine Zentralelektrik bekannt.
Solche Zentralelektriken werden insbesondere in Automobilen
zum Verbinden der verschiedenen Leiterstränge eingesetzt.
In der US 5,295,842 wird als bekannt angegeben, dass eine
Zentralelektrik mehrere Leiterbahnebenen aufweist. Die
einzelnen Leiterbahnebenen sind dabei auf einer oder auf
beiden Seiten von Montageplatten angeordnet. Dazu weisen
die Montageplatten Ausnehmungen auf, in die jedes einzelne
Leitungsband eingebracht ist. Die Leiterbahnebenen werden
auf der Montageplatte durch Heissverstemmen befestigt. Dazu
sind an der Montageplatte Kunststoffnasen vorgesehen, die
durch Einwirkung von Druck und Hitze derart verformt
werden, dass die Leiterbahnebene an der Montageplatte
befestigt ist. Da zum Heissverstemmen ein zusätzlicher
Bearbeitungsschritt notwendig ist, der sehr Zeit- und
energieintensiv ist, ist eine solche Methode der
Befestigung nachteilig.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der
Erfindung, eine Anordnung zur Befestigung von
Leiterbahnebenen auf einer Montageplatte, eine
Montageplatte für zumindest eine Leiterbahnebene und eine
Verwendung einer solchen Anordnung und einer Montageplatte
anzugeben, die besonders einfach herstellbar ist.
Die Aufgabe wird gelöst durch eine Anordnung mit den
Merkmalen des Patentanspruches 1, und dadurch eine
Montageplatte mit den Merkmalen des Patentanspruches 7.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind jeweils in den
Unteransprüchen angegeben. Eine Verwendung ist im Anspruch
13 angegeben.
Der Prozess des Heissverstemmens kann dadurch eingespart
werden, dass die Montageplatte Rasthaken zum Verrasten der
Leitungsbänder oder die Leitungsbänder Befestigungslaschen
aufweisen. Eine besonders kostengünstige Anordnung wird
dadurch erreicht, dass Leiterbahnebenen auf den beiden
gegenüberliegenden Seiten der Montageplatte vorgesehen
sind.
Es ist weiter von besonderem Vorteil, dass die Ausnehmungen
und Rasthaken beziehungsweise Vertiefungen, Ausnehmungen
und Hinterschnitte derart ausgebildet sind, dass die
Montageplatte mit einem einfachen Auf-/ Zu-Spritzwerkzeug
herstellbar ist. Dies wird insbesondere dadurch erreicht,
dass jeder Rasthaken aus einem Rastarm und einer Rastnase
besteht, wobei sich in der Montageplatte unterhalb der
Rastnase neben dem Rastarm ein Fenster befindet. Dadurch
wird eine besonders leichte Entformung der Rasthaken
gewährleistet. Auch bei der Ausbildung des Hinterschnittes
wird auf die leichte Entformbarkeit geachtet. Diese wird
dadurch erreicht, dass Vertiefungen von beiden Seiten der
Montageplatte vorgesehen sind und der Hinterschnitt dadurch
ausgebildet wird.
Es ist von besonderem Vorteil, eine Montageplatte mit
Leiterbahnebenen in einer Zentralelektrik einzusetzen.
Es ist weiter von besonderem Vorteil, dass die
Leitungsbänder der Leiterbahnebene durch die
Befestigungslaschen miteinander verbunden sind und daher
gemeinsam gehandhabt werden können. Das Befestigen und
Trennen kann in einem Schritt erfolgen. Die
Befestigungslaschen werden vom benachbarten Leitungsband
getrennt und um die Hinterschnitte gebogen.
Es ist weiter besonders vorteilhaft, Stege zwischen den
Ausnehmungen vorzusehen. Die Stege werden von den Rasthaken
unterbrochen. Sie dienen zum Schutz der Rasthaken und zum
Vorpositionieren der Leiterbahnen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sollen nun anhand der
Figuren erläutert werden.
Fig. 1 zeigt eine Aufsicht auf einen Ausschnitt eines
ersten Ausführungsbeispiels einer Montageplatte mit zwei
Leiterbahnebenen.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt entlang der Linie II', II
gemäss Fig. 1 durch den Ausschnitt der Montageplatte mit
Leiterbahnebenen.
Fig. 3 zeig ein Detail der Montageplatte gemäss dem mit
III bezeichneten Kreis in Fig. 2.
Fig. 4 zeigt eine Seitenansicht des Ausschnittes der
Montageplatte gemäss Fig. 1.
Fig. 5 zeigt eine Ansicht von unten auf den Ausschnitt der
Montageplatte gemäss Fig. 1 und
Fig. 6 zeigt eine perspektivische Ansicht der
Montageplatte gemäss Fig. 1.
Fig. 7 zeigt eine perspektivische Ansicht auf die
Unterseite des Ausschnittes der Montageplatte gemäss Fig.
1.
Fig. 8 zeigt eine entsprechende Ansicht auf die Oberseite
des Ausschnittes der Montageplatte gemäss Fig. 1.
Fig. 9 zeigt eine perspektivische teilgeschnittene Ansicht
der Montageplatte mit eingebrachten Leiterbahnebenen, wobei
der Schnitt entlang der Schnittlinie IX, IX durch Fig. 7
gelegt ist.
Fig. 10 zeigt eine Explosionsdarstellung eines zweiten
Ausführungsbeispiels mit einer Montageplatte und zwei
Leiterbahnebenen.
Fig. 11 zeigt eine weitere perspektivische Ansicht des
Ausführungsbeispiels gemäss Fig. 10 mit einem bereits
eingebrachten Leitungsband.
Fig. 12 zeigt eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels
gemäss Fig. 10 mit eingebrachten Leitungsbändern.
Fig. 13 zeigt eine Aufsicht auf die Anordnung gemäss dem
zweiten Ausführungsbeispiel.
Fig. 14 zeigt eine perspektivische Ansicht des zweiten
Ausführungsbeispiels entsprechend Fig. 11 jedoch mit
eingezeichneten verborgenen Linien.
Fig. 15 zeigt eine Explosionsdarstellung eines dritten
Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemässen Anordnung.
Fig. 16 zeigt eine Aufsicht auf eine erste Leiterbahnebene
des dritten Ausführungsbeispiels.
Fig. 17 zeigt eine Aufsicht auf die zweite Leiterbahnebene
des dritten Ausführungsbeispiels.
Fig. 18 zeigt eine Aufsicht auf die Montageplatte des
dritten Ausführungsbeispiels.
Fig. 19 zeigt eine Ansicht von unten auf die Montageplatte
des dritten Ausführungsbeispiels.
Fig. 20 zeigt einen Querschnitt entlang der Linie A-A
gemäss Fig. 18.
Fig. 21 zeigt einen Querschnitt entlang der Linie B-B
gemäss Fig. 18.
Fig. 22 zeigt eine perspektivische Ansicht der Anordnung
mit Montageplatte und eingebrachten Leiterbahnebenen.
Fig. 23 zeigt einem Schnitt entlang der Linie A-A gemäss
Fig. 22.
Fig. 24 zeigt einen Schnitt entlang der Linien B-B gemäss
Fig. 22.
Anhand der Fig. 1 bis 9 soll nun ein erstes
Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert werden. In den
Fig. 1 bis 6 ist ein Teil einer Montageplatte 1 mit zwei
Leiterbahnebenen dargestellt. Die Montageplatte 1 besteht
aus einer Kunststoffplatte, die auf beiden
gegenüberliegenden Seiten eine strukturierte Oberfläche
aufweist. Die Oberflächenstruktur besteht einerseits aus
Stegen 2 und dazwischen angeordneten Aussparungen 3. Die
Aussparungen 3 oder Vertiefungen dienen zur Aufnahme der
einzelnen Leitungsbänder jeder Leiterbahnebene. Im
dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich auf der
Oberseite 4 und der Unterseite 5 jeweils eine
Leiterbahnebene. Es ist aber durchaus auch möglich nur eine
Leiterbahnebene vorzusehen. Eine Leiterbahnebene wird zum
Beispiel durch Stanzen aus einem Metallblech hergestellt.
Die einzelnen Leitungsbänder 6 werden in die Ausnehmungen 3
eingefügt. Zur Befestigung der Leitungsbänder 6 sind
Rasthaken 7 vorgesehen. Die Rasthaken 7 befinden sich auf
beiden Seiten der Leitungsbänder 6 und sind teilweise sich
gegenüberliegend oder versetzt gegeneinander angeordnet.
Die Stege 2 neben den Ausnehmungen 3 sind unterbrochen. An
diesen Unterbrechungen befinden sich Rasthaken 7. Jeder
Rasthaken 7 besteht aus einem Rastarm 8 und einer Rastnase
9. Unterhalb der Rastnase 9 neben dem Rastarm 8 befindet
sich in der Montageplatte 1 ein Fenster 10. Dieses Fenster
erleichtert die Entformung der Rasthaken bei der
Herstellung der Montageplatte 1. In einzelnen Ausnehmungen
3 sind Kunststoffpins 11 vorgesehen. Diese Pins sind höher
als die Stege 2 und ermöglichen ein Vorjustieren des
Leitungsbandes 6 um das Einbringen der Leitungsbänder zu
vereinfachen.
Anhand der Fig. 10-14 soll nun ein zweites
Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert werden. In
allen Figuren ist ein Teilausschnitt aus einer
Montageplatte 101 mit entsprechenden Ausschnitten von zwei
Leiterbahnebenen 102 beziehungsweise 103 gezeigt. Die
Montageplatte 101 weist zwei gegenüberliegende Oberflächen
104 und 105 auf. Jede Oberfläche 104, 105 dient zur
Aufnahme einer Leiterbahnebene 102, 103. Die erste
Leiterbahnebene 102 besteht aus zwei Leitungsbändern 106,
107. Von der zweiten Leiterbahnebene 103 ist nur ein
Leitungsband 108 dargestellt. Die Oberflächen 104, 105 der
Montageplatte 101 weisen Aussparungen 109 und 110
beziehungsweise 111 auf. Die Aussparungen sind im
Querschnitt U-förmig ausgebildet. Sie dienen zur Aufnahme
der Leitungsbänder 106-108. In Verbindung mit den
Aussparungen 109-111 sind Vertiefungen 112 vorgesehen.
Diese Vertiefungen 112 sind tiefer als die Aussparungen
109-111 ausgebildet. An den Leitungsbändern 106-108
befinden sich Befestigungslaschen 113 die um 90° zu den
Leitungsbändern abgewinkelt sind. An diesen
Befestigungslaschen 113 befinden sich Elemente 114 die in
der Form von Widerhaken ausgebildet sind. Die
Befestigungslaschen 113 mit den Widerhaken 114 werden in
die Vertiefungen 112 eingepresst, wenn die Leitungsbänder
106-108 in die Aussparungen 109-111 eingebracht werden.
Aufgrund der Struktur mit den Widerhaken 114 sind die
Leitungsbänder danach in der Montageplatte befestigt. Die
Montageplatte 101 ist sehr einfach herstellbar, da in ihr
nur Aussparungen und Vertiefungen auf den beiden
gegenüberliegenden Seiten auszubilden sind. Die Abstimmung
der Genauigkeit der Vertiefungen in ihrer Breite und der
Befestigungslaschen mit den Widerhaken ist leicht zu
erreichen.
Anhand der Fig. 15-24 soll nun ein drittes
Ausführungsbeispiels der Erfindung erläutert werden. Auf
einer Montageplatte 201 sind zwei Leiterbahnebenen 202 und
203 vorgesehen. Die Montageplatte weist zwei
gegenüberliegende Oberflächen 204 und 205 auf. Auf jeder
Oberfläche 204, 205 der Montageplatte 201 soll eine
Leiterbahnebene 202, 203 montiert werden. Die
Leiterbahnebene 202 besteht aus drei Leitungsbändern 206,
207, 208, die zweite Leiterbahnebene 203 aus einem einzigen
Leitungsband 209. Die Leitungsbänder weisen
Befestigungslaschen 213 auf, die sich jeweils paarweise
gegenüberliegend an den Leitungsbändern befinden. Die
Leitungsbänder 206-208 der ersten Leiterbahnebene 202 sind
mittels der Befestigungslaschen 213 miteinander verbunden.
Die Oberflächen 204 und 205 weisen Aussparungen 214, 215,
216 und 217 auf zur Aufnahme der Leitungsbänder 206, 209.
Neben den Aussparungen in diese übergehend befinden sich
ausserdem Vertiefungen 218, die tiefer sind als die
Aussparungen 214-217. Die Vertiefungen 218 sind ebenfalls
jeweils paarweise gegenüberliegend, links und rechts von
einer Aussparung angeordnet. Zwischen ihnen befindet sich
von der gegenüberliegenden Seite her ebenfalls zumindest
eine Vertiefung 219 oder zwei Vertiefungen 220. Diese
Vertiefungen 219 beziehungsweise 220 befinden sich
unterhalb der Aussparung auf der gegenüberliegenden
Oberfläche der Montageplatte 201. Aufgrund dieser
besonderen Anordnung entstehen Hinterschnitte 221 in den
Vertiefungen 218. Die spezielle Anordnung ist notwendig um
eine einfache Herstellung der Montageplatte 201 mit einem
einfachen Auf-Zuwerkzeug zu ermöglichen. Die
Befestigungslaschen 213 werden um die Hinterschnitte 221 in
den Vertiefungen 218 herumgebogen, wodurch eine Befestigung
der Leitungsbänder 206-209 erreicht wird. Eine besonders
vorteilhafte Herstellungsweise wird dadurch erreicht, dass
das Durchtrennen der Befestigungslaschen 213 zwischen den
Leitungsbändern und das Befestigen und Umbiegen der
Befestigungslaschen in einem Arbeitsgang erfolgen.
Claims (13)
1. Anordnung zur Befestigung von Leiterbahnebenen,
insbesondere von Stanzgittern, auf einer Montageplatte
bestehend aus zumindest einer Leiterbahnebene (102,
103) mit zumindest einem Leitungsband (106, 107, 108)
und aus einer Montageplatte (101), die eine reliefartig
strukturierte Oberfläche (104, 105) mit Ausnehmungen
(109, 110, 111) aufweist, die zur Aufnahme der
Leitungsbänder (106, 108) vorgesehen sind, dadurch
gekennzeichnet, dass benachbart zu den Ausnehmungen
(109, 110, 111) Vertiefungen (112) vorgesehen sind zur
Aufnahme von an den Leitungsbändern (116, 118)
vorgesehenen Befestigungslaschen (113).
2. Anspruch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Befestigungslaschen (113) Elemente (114) aufwiesen,
die sich in den Seitenwänden der Vertiefungen (112)
verhaken.
3. Anspruch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Vertiefungen (218) Hinterschnitte (221) aufweisen
und die Befestigungslaschen (213) diese hintergreifen.
4. Anspruch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Montageplatte mit einem einfachen Auf-/Zu-
Spritzwerkzeug herstellbar ist.
5. Anspruch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Leitungsbänder (206-208) einer Leiterbahnebene
(202) mittels der Befestigungslaschen (213) miteinander
verbunden sind und in einem Schritt die
Befestigungslaschen (213) abgetrennt und umgebogen
werden.
6. Anordnung nach Anspruch 1-5, dadurch gekennzeichnet,
dass zwei Leiterbahnebenen (202, 203) vorgesehen sind,
auf jeder Seite der Montageplatte (201) eine.
7. Montageplatte für zumindest eine Leiterbahnebene
bestehend aus zumindest einem Leitungsband,
insbesondere für ein Stanzgitter, wobei die
Montageplatte zur Aufnahme des Leitungsbandes (6)
zumindest eine reliefartige strukturierte Oberfläche
mit Ausnehmungen (3) aufweist, dadurch gekennzeichnet,
dass Rasthaken (7) zum Verrasten des Leitungsbandes (6)
in der Ausnehmung (3) vorgesehen sind.
8. Montageplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Montageplatte (1) auf beiden Seiten
Ausnehmungen (3) zur Aufnahme je einer Leiterbahnebene
trägt.
9. Montageplatte nach einem der Ansprüche 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (3) und
Rasthaken (7) derart ausgebildet sind, dass die
Montageplatte mit einem einfachen Auf-/ Zu-
Spritzwerkzeug realisierbar ist.
10. Montageplatte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
dass jeder Rasthaken (7) aus einem Rastarm (8) und
einer Rastnase (9) besteht, und dass sich in der
Montageplatte (1) neben dem Rastarm (8) unter der
Rastnase (9) ein Fenster (10) befindet.
11. Montageplatte nach einem der Ansprüche 7 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (3) von
Stegen (2) begrenzt sind.
12. Montageplatte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
dass die Stege (2) von den Rasthaken (7) unterbrochen
sind.
13. Verwendung einer Anordnung nach einem der Ansprüche 1-6
oder einer Montageplatte nach einem der Ansprüche 7 bis
11 in einer Zentralelektrik.
Applications Claiming Priority (1)
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EP99103258 | 1999-02-19 |
Publications (1)
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DE10007263A1 true DE10007263A1 (de) | 2000-08-24 |
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Family Applications (1)
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DE2000107263 Withdrawn DE10007263A1 (de) | 1999-02-19 | 2000-02-17 | Anordnung zur Befestigung von Leiterbahnebenen auf einer Montageplatte, Montageplatte für zumindest eine Leiterbahnebene und Verwendung einer Anordnung und einer Montageplatte |
Country Status (1)
Country | Link |
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