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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
und ein Verfahren zur Entnahme von Flüssigkeit aus körpereigenem
Gewebe und die Bestimmung von Stoffkonzentrationen in dieser Flüssigkeit,
wobei die Entnahme unmittelbar an einem menschlichen Körper erfolgen
kann. Im Anschluss an die Entnahme einer solchen Flüssigkeit,
die insbesondere Gewebsflüssigkeit
ist, soll dann die Konzentration von in dieser Gewebsflüssigkeit
enthaltenden Stoffen, wie z.B. die Bestimmung der Glucosekonzentration
mit Hilfe geeigneter Sensoren bzw. Sensorsysteme durchgeführt werden.
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Zur Bestimmung der Glucosekonzentration im
subkutanen Gewebe ist es aus
DE 44 26 694 C2 bekannt, eine Mikrodialysenadel
unterhalb der Hautoberfläche
zu implantieren. Mittels dieser Mikrodialysenadel wird Glucose aus
der Gewebsflüssigkeit durch
eine Dialysemembran in einen Perfusatstrom gebracht und mit diesem
die Glucose zu einem Sensor transportiert, mit dem deren Konzentration
gemessen werden kann.
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Des Weiteren wurde von D. Moskone
u.a. in "Ultrafiltrate
sampling device for continuous monitoring"; in Medical and Biological Engineering
and Computing; (1996); Band 34; Seiten 290 bis 294, die Verwendung
von Ultrafiltrationssonden, bei denen die Glucosegewinnung mittels
einer Ultrafiltrationsmembran erfolgen soll, vorgeschlagen. Mit
einer solchen Lösung
können
Volumenströme
im Bereich von ca. 100 nl/min erreicht werden.
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In einer nach veröffentlichten älteren deutschen
Patentanmeldung (
DE
198 48 112.8 A1 ) ist ein Minimalinvasives Sensorsystem
beschrieben, bei dem einfach perforierte Hohlsonden, ohne Dialyse- oder
Ultrafiltrationsmembranen zur Entnahme von Gewebsflüssigkeit
aus dem subkutanen Gewebe verwendet werden sollen.
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In den US-Patenten
US 5,582,184 und
5,820,570 werden Lösungen genannt, bei denen Gewebsflüssigkeit
mittels einer sehr dünnen
Hohlnadel entnommen werden kann. Diese Hohlnadel wird durch die
oberste Hautschicht gestochen und durch Anlegen eines Unterdrucks
kann die Gewebsflüssigkeit
durch die sehr dünne
Hohlnadel entnommen werden.
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Bei den bekannten Lösungen ist
es aber in jedem Fall erforderlich, entweder eine Sonde unterhalb
der Haut zu implantieren oder die Haut zu durchstoßen, um
eine Flüssigkeit
aus dem Gewebe bzw. dem Körper
eines Lebewesens zu entnehmen. Die herkömmlichen Mikrodialy se- und
Ultrafiltrationssonden sind aber nicht in ausreichendem Maße stabil. Daher
müssen
für die
Implantation bzw. das Einführen
in das Gewebe sogenannte Einführhilfen
eingesetzt werden. Diese Sonden bzw. Systeme sind entsprechend kostenintensiv.
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Generell ist festzuhalten, dass die
herkömmlichen
Lösungen
nur schwer von entsprechenden Patienten akzeptiert werden, da in
jedem Fall die oberste Hautschicht bzw. Hautschichten entsprechend perforiert
werden müssen,
was schmerzhaft ist und wobei die Einstich- bzw. Implantiertiefe
nur schwer kontrolliert werden kann. Darüber hinaus erfolgt hierbei
der Eingriff oft blutig.
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Die
DE 197 08 256 A1 offenbart eine Probennahmevorrichtung
für Saugaustrittsfluid,
die eine Zelle mit einem Unterdrucksauganschluß und einem Hautsauganschluß aufweist.
Weiterhin ist ein Absperrschieber vorgesehen, der einen Kommunikationsweg
zwischen dem Hautsauganschluß und
dem Unterdrucksauganschluß öffnet und
schließt.
Durch Unterdrucksaugen über
den Hautsauganschluß wird aus
einer Hautoberfläche
ein Austrittsfluid gewonnen, das in einem Fluidreservoir gespeichert
wird.
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Die
DE 195 49 316 C2 zeigt ebenfalls ein Verfahren
und eine Vorrichtung zur nichtinvasiven Entnahme von Körperflüssigkeit über die
Hautoberfläche.
Dabei werden aneinander angrenzende Bereiche der Hautoberfläche zeitgleich
mit unterschiedlichen Temperaturen beaufschlagt und zusätzlich zeitlich
definiert mit Unterdruck oder mit wechselndem Überdruck druckbeaufschlagt.
Dadurch wird die Hautschicht des menschlichen Körpers zeitweilig durchlässig gemacht,
so daß durch
sie Körperflüssigkeit
abgesaugt werden kann.
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Die
DE 26 11 721 B2 offenbart ein Vakuum-Sauggerät zum Absaugen
von Gewebeserum, das ebenfalls eine Unterdruckkammer aufweist. Diese
Unterdruckkammer ist geteilt in einen Ansaugbereich und einen Ansaugbereich,
wobei der Ansaugbereich über
ein engmaschiges Sieb abgedeckt ist und auf die Haut aufgesetzt
wird, um Gewebeserum aus der Haut abzusaugen.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung,
Möglichkeiten
vorzuschlagen, um auf unblutige und kontrollierte Weise Flüssigkeiten
aus dem körpereigenen Gewebe
zu entnehmen, deren Stoffkonzentrationen bestimmt werden können, ohne
dass die Implantation einer Sonde erforderlich ist und mit einfach
aufgebauten und kostengünstig
herstellbaren Mitteln, auch eine für kontinuierliche Messungen
geeignete Lösung
zur Verfügung
zu stellen.
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Diese Aufgabe wird mit dem Gegenstand des
Anspruchs 1 für
bzw. mit dem Verfahren gemäß dem Anspruchs
21 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungsformen und Weiterbildungen der Erfindung
sind in den Unterasprüchen
angegeben.
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Mit der beanspruchten Lösung wird
die Entnahme einer Flüssigkeit,
im Folgenden wird hierfür jedoch generell
diese Flüssigkeit
als Gewebsflüssigkeit
bezeichnet, aus körpereigenem
Gewebe entnommen, ohne dass zur Entnahme eine Sonde oder ein anderes
nadelförmiges
Element, durch dessen Inneres die entnommene Gewebsflüssigkeit
zu einem Sensor geführt
wird, verwendet. Dies führt
zu einer wesentlich geringeren Belastung des jeweiligen Patienten,
da die Entnahme nicht- bzw. minimalinvasiv erfolgt und wenn überhaupt,
die Haut nur in äußerst geringem
Maße,
nahezu schmerzfrei penetriert werden muss.
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Hierzu wird eine Vorrichtung eingesetzt,
die eine Kontaktfläche
aufweist, die unmittelbar auf die das jeweilige Gewebe überdeckende
Haut. aufgesetzt werden kann. In der Vorrichtung ist eine Hohlkammer
ausgebildet, die zumindest eine Kontaktöffnung aufweist, die an der
Kontaktfläche
angeordnet ist. Mittels eines unterdruckerzeugenden Elementes kann
der Druck in der Hohlkammer abgesenkt werden, so dass zwischen Gewebe
und der das Gewebe überdeckenden
Haut und der Hohlkammer eine Druckdifferenz auftritt. Die Druckabsenkung
kann einmal, aber auch wiederholt durchgeführt werden.
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Diese Druckdifferenz führt dazu,
dass senkrecht ein Druckgradient in den darunterliegenden Hautschichten
wirkt, der Flüsse
von Gewebsflüssigkeit
in der Haut hervorruft. Durch Flussdivergenz innerhalb der Haut,
die aus mehreren Schichten gebildet ist, bildet sich unterhalb der
obersten Hautschicht im Bereich der einen bzw. auch mehreren Kontaktöffnung(en)
ein Flüssigkeitsreservoir
mit Gewebsflüssigkeit
aus. Gleichzeitig wölbt
sich auch die oberste Hautschicht in Richtung auf die erfindungsgemäße Vorrichtung
auf.
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Bei ausreichender Druckdifferenz
gelangt Gewebsflüssigkeit
in die Hohlkammer und wird über einen
Kanal in Richtung auf das unterdruckerzeugende Element transportiert.
Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, zumindest die oberste
Hautschicht geringfügig
zu penetrieren, um den Flüssigkeitstransport
zu ermöglichen,
zu erleichtern bzw. zu erhöhen, um
einen ausreichend großen
Volumenstrom zu sichern.
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Die entnommene Gewebsflüssigkeit
wird dann über
die Hohlkammer und den Kanal, der die Hohlkammer mit einem unterdruckerzeugenden
Element verbindet, infolge Saugkraftwirkung zu einem Sensor bzw.
Sensorsystem transportiert. Mittels solcher an sich bekannter Sensoren
bzw. Sensorsysteme kann dann die Stoffkonzentration beim Vorbeiströmen der
Gewebsflüssigkeit
bestimmt werden.
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Für
die Ausbildung eines ausreichend großen Flüssigkeitsreservoirs muss mit
einem Zeitraum von mindestens 5, bevorzugt von 10 bis 60 min gerechnet
werden, bevor die eigentliche Entnahme der Gewebsflüssigkeit
erfolgen sollte.
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Es ist ein überraschendes Ergebnis, dass auch
zu einem späteren
Zeitpunkt Gewebsflüssigkeit kontinuierlich
und über
längere
Zeit von vielen Stunden bis Tagen entnommen werden kann.
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Die Konzentrationsbestimmung kann
aber auch zeitversetzt erfolgen, wenn die Gewebsflüssigkeit
nicht unmittelbar beim Vorbeiströmen
an Sensoren bzw. Sensorsystemen gemessen wird, sondern die Gewebsflüssigkeit
erst in einem Sammelcontainer zwischengespeichert und die Stoffkonzentrationsbestimmung
zeitversetzt im Nachgang zur Entnahme der Gewebsflüssigkeit
durchgeführt
wird.
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An der erfindungsgemäßen Vorrichtung
können
ein oder mehrere Penetrierelemente ausgebildet sein. Es besteht
aber auch die Möglichkeit,
an der Kontaktkammer oder innerhalb der Hohlkammer ein solches Penetrierelement
anzuordnen oder auch gegebenenfalls durch die Kontaktöffnung in
Richtung auf die Haut zu führen.
Beim Penetrieren kann die Haut mit einem solchen Penetrierelement
geschnitten, zerstochen, zerdrückt,
zerplatzt oder abgeschert werden.
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Dieser Vorgang ist leicht und vollständig unblutig
durchführbar,
da aufgrund der Bildung des Reservoirs ein großer Abstand zwischen der nicht durchbluteten
obersten Hautschichten und den durchbluteten unteren Hautschichten
entstanden ist.
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Ein solches Penetrierelement kann
beispielsweise eine Klinge, eine Lanzette, eine Nadel oder auch
ein Dorn sein. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Rand der Kontaktöffnung en)
entsprechend auszubilden, wie dies nachfolgend noch bei der Beschreibung
von Ausführungsbeispielen
näher erläutert werden
soll.
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Die eine bzw. auch mehrere Kontaktöffnung en)
sollten eine lichte Weite im Bereich zwischen 0,01 bis 10 mm, bevorzugt
zwischen 0,1 bis 5 mm und besonders bevorzugt von 1 mm aufweisen,
wobei die Kontaktöffnung
unterschiedliche Geometrien (rund, oval, eckig) aufweisen kann.
Sollten mehrere Kontaktöffnungen
verwendet werden, ist es günstig, diese
regelmäßig anzuordnen,
wobei die Kontaktöffnungen
dann ein Array, beispielsweise eine 3x3-Anordnung bilden können und
die einzelnen Kontaktöffnungen
in einem jeweils gleichen Abstand voneinander ausgebildet sind.
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Vorteilhaft ist es außerdem,
ein an sich bekanntes, dermatologisch unbedenkliches Klebemittel zu
verwenden, das auf der Kontaktfläche
zumindest im Bereich um die Kontaktöffnungen aufgebracht wird,
um die erfindungsgemäße Vorrichtung
auf der Haut zu befestigen und die Kontaktöffnung en) fluiddicht abzuschließen. Das
Klebemittel kann dabei die gesamte Kontaktfläche überdecken. Es kann aber auch
genügen,
lediglich die äußeren Ränder der Kontaktfläche mit
einem solchen entsprechenden Klebemittel abzudichten. Zur Vorbereitung
und Konditionierung der Hautoberfläche für die Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens
kann die Haut vorher mit Desinfektions-, Entfettungs-, Reinigungs- und
anderen Mitteln behandelt werden.
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Für
die Ausbildung des Flüssigkeitsreservoirs
und dem Transport der Gewebsflüssigkeit
sollte innerhalb der Hohlkammer ein Druck, der im Bereich von 0,05
bis 1 bar, bevorzugt im Bereich von 0,1 bis 0,5 bar, unterhalb des
Umgebungsdruckes liegt, eingestellt und gehalten werden. Die entnommene
Gewebsflüssigkeit
kann dann mit einem Volumenstrom von mindestens 0,01 μ1/min infolge
der Unterdruck bedingten Saugkraftwirkung in Richtung auf das unterdruckerzeugende
Element transportiert werden.
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Mit der erfindungsgemäßen Lösung kann
die Entnahme von Gewebsflüssigkeit
mit erheblich verringerter Belastung für den jeweiligen Patienten
erfolgen. Es besteht die Möglichkeit,
die Entnahme kontinuierlich durchzuführen und demzufolge auch eine kontinuierliche
Stoffkonzentrationsbestimmung durchzuführen, wo bei optional selbstverständlich auch
eine diskontinuierliche Messung einer solchen Analytkonzentration
durchgeführt
werden kann.
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Da die Flüssigkeitsentnahme erst nach
Ausbildung eines ausreichend großen Flüssigkeitsreservoirs erfolgt,
werden in jedem Fall Verletzungen von tieferen Hautschichten vermieden,
wobei hierzu auch eine entsprechende Ausbildung und Anordnung eines
Penetrierelementes unterstützend
wirken kann. Die entnehmbare Gewebsflüssigkeit ist nicht auf den Bereich
begrenzt, in dem eine Perforation erfolgt, sondern die entnommene
Gewebsflüssigkeit
kann aus einem Bereich kommen, der zumindest die Größe der Kontaktöffnung(en)
aufweist, in der Regel aber auch größer ist, da der Druckgradient
auch über einen
längeren
Zeitraum eine Flussdivergenz der Gewebsflüssigkeit hervorruft.
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Es ist auch möglich, die Erzeugung und das Penetrieren
des Gewebsflüssigkeitsreservoirs
mit Hilfe einer einfachen messtechnischen Vorrichtung kontrolliert
durchzuführen.
Hierfür
wird der komplexe Widerstand zwischen dem Penetrierelement und einer
auf der Hautoberfläche
befindlichen Elektrode gemessen. Diese Elektrode kann auf der Kontaktfläche angebracht
sein. Hat das sich bildende Flüssigkeitsreservoir
noch nicht das Penetrierelement erreicht, so ist die messbare elektrische
Kapazität
ein Maß für den Abstand
zwischen Hautoberfläche
und Penetrierelement. Nach Berührung
und in verstärktem
Maß nach
Penetration sinkt der ohmsche Anteil des komplexen Widerstandes
stark ab. Auf diese Weise kann die Formierung des Körperinterfaces
und der Beginn der Gewebsflüssigkeitsförderung
gezielt überwacht
werden.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist zumindest
für den
Teil, der in unmittelbaren Patientenkontakt gelangt, einfach aufgebaut
und kann daher kostengünstig
zur Verfügung
gestellt werden, so dass er ohne weiteres für eine Einmalanwendung in Frage
kommt.
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Nachfolgend soll die erfindungsgemäße Lösung anhand
von Ausführungsbeispielen
und in allgemeiner Erklärung
besser erläutert
werden.
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Dabei zeigen:
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1 in
schematischer Form, unter Berücksichtigung
physikalischer Gesetzmäßigkeiten,
die Ausbildung eines Flüssigkeitsreservoirs
innerhalb eines Hautschichtsystems;
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2 ein
Beispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer Schnittdarstellung;
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3 ein
weiteres Beispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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4 Beispiele
für geeignete
Sensoren;
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5 ein
Beispiel nach 3 mit
einer zusätzlichen
Filtermembran;
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6 ein
Beispiel nach 3 mit
einer zusätzlichen
Gasblasenfalle;
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7 ein
Beispiel nach 3 mit
einer Elektrodenanordnung zur Erzeugung eines elektroosmotischen
Flüssigkeitsflusses;
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8 ein
Beispiel nach 3 mit
einem zusätzlichen über ein
Septum einführbaren
Penetrierelement;
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9 Beispiele
für die
Anordnung und Ausbildung von Penetrierelementen an bzw. in einer
Kontaktöffnung;
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10 ein
Beispiel nach 3 mit
angeschlossener Vakuumkammer und Flussmessvorrichtung und
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11 ein
Beispiel nach 3 mit
integrierter Flussmessvorrichtung.
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In der 1 ist
in schematischer Form die Ausbildung eines Flüssigkeitsreservoirs Gewebsflüssigkeit
innerhalb des Hautschichtsystems dargestellt. Dabei zeigt 1a) in einer vereinfachten
Schnittdarstellung die menschliche Haut 1. Die Schichtfolge der
Haut (Cutis) aus Oberhaut (Epidermis) und Lederhaut (Korium), lässt sich
noch einmal in Stratum corneum, Stratum lucidum, Stratum granulosum, Stratum
spinosum, Stratum basale, Stratum papillare und Stratum reticulare
unterteilen. Es sind lediglich die eigentliche Hautoberfläche 1.1 und
zwei weitere Hautschichten 1.2 und 1.3 in vereinfachter
Form eingezeichnet.
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Wird nunmehr über eine hier nicht dargestellte
Kontaktöffnung
und die Hohlkammer ein Unterdruck oberhalb der Hautoberfläche 1.1 erzeugt,
so kommt es infolge der Gasdurchlässigkeit zu einem senkrecht
zur Hautoberfläche
ausgerichteten Druckgefälle.
Dieses Druckgefälle
führt zu
einem Fluss der Gewebsflüssig keit
aus den unteren Schichten der Haut 1 senkrecht zur Hautoberfläche 1.1.
Da aber die einzelnen Hautschichten 1.1 bis 1.3 in
unterschiedlichem Maße
gas- und insbesondere
flüssigkeitsdurchlässig sind,
kommt es zu einer Flussdivergenz divJ . Dieser Sachverhalt ist insbesondere
in 1b) deutlich gemacht
worden. Die vektorielle Größe des Flusses
der Gewebsflüssigkeit
J geht in das dargestellte Volumenelement (schematisch für das sich
bildende Flüssigkeitsreservoir)
hinein, während
die vektorielle Größe J aus
dem Volumenelement herausführt.
Da die obere Hautschicht 1.1 bzw. die oberen Hautschichten
in geringerem Maße durchlässig für die Gewebsflüssigkeit
sind, als die darunterliegenden, verringert sich der Fluss der Gewebsflüssigkeit
J in y-Richtung.
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Dies bedeutet, dass die Divergenz
der Flussdichte J negativ ist (div <0). J2 ist
in 1b) übertrieben
groß dargestellt
und tatsächlich
geht J
2 gegen 0.
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Da dem Volumenelement mehr Gewebsflüssigkeit
zugeführt
als abgeführt
wird, kommt es zur Ausbildung eines mechanischen Stresses zwischen den
Hautschichten. Dies führt
nach einigen Minuten (in der Regel 10 bis 60 min) zu einer Trennung
der einzelnen Hautschichten, so dass ein Flüssigkeitsreservoir, das mit
Gewebsflüssigkeit
gefüllt
ist, zwischen den Hautchichten ausgebildet wird. Ein solches Flüssigkeitsreservoir 1.4 ist
in 1c) gezeigt.
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Die Entnahme der Gewebsflüssigkeit
kann unterstützt
bzw. erreicht werden, wenn die oberste Hautschicht 1.1 oberhalb
des Flüssigkeitsreservoirs 1.4 auch
geringfügig
perforiert wird. Da der Unterdruck weiter wirken kann, ist es möglich, die
Gewebsflüssigkeit aus
dem Flüssigkeitsreservoir 1.4 zu
entnehmen und in Richtung auf ein hier ebenfalls nicht gezeigtes
unterdruckerzeugendes Element weiter zu transportieren. Auch zu
einem späteren
Zeitpunkt kann Gewebsflüssigkeit
kontinuierlich entnommen werden, da die oberste Hautschicht nach
der Perforation keine Barriere mehr für den Fluss darstellt.
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In der 2 ist
eine Schnittdarstellung eines Beispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einer angeschlossenen Systemeinheit 8 gezeigt.
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Die Vorrichtung ist mit ihrer Kontaktfläche 3.2 auf
die Oberfläche
der Haut 1.1 aufgesetzt, auf der die Kontaktfläche 3.2 mit
der Kontaktöffnung 3.1 aufliegt.
Die Hohlkammer 3 ist über
einen Kanal 4.1 und eine daran angeschlossene Leitung 7 mit
der Systemeinheit 8 verbunden. In die Systemeinheit 8 ist
eine Vakuumpumpe P, als ein mögliches
unterdruckerzeugendes Element vorhanden, mit der über die
Leitung 7 im Kanal 4.1 sowie in der Hohlkammer 3 ein
entsprechender Unterdruck eingestellt werden kann.
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Im Anschluß an die Hohlkammer 3 ist
am Kanal 4.1 ein Sensor 6 zur Bestimmung der Stoffkonzentration
angeordnet. Entlang dessen sensitiver Flächenbereiche die entnommene
Gewebsflüssigkeit infolge
Saugkraftwirkung transportiert wird.
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Mit Hilfe des Sensors 6 kann
zumindest eine Stoffkomponente, die in der Gewebsflüssigkeit
enthalten ist, gemessen werden.
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Die Gewebsflüssigkeit kann dann weiter in einen
Container C, der ebenfalls in die Systemeinheit 8 inte griert
ist, geführt
und dort sicher gelagert werden.
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Der Sensor 6 ist über Leitungen 9 und 10 mit einer
Messelektronik E, die ebenfalls Bestandteil der Systemeinheit 8 ist,
verbunden. Die entsprechend verarbeitenden Messergebnisse können dann
in einen ebenfalls dort integrierten Speicher eingelesen oder über eine
Datentransferelektronik D zu einer weiteren Auswertung ausgegeben
werden.
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In der Systemeinheit 8 kann
außerdem
eine Elektroenergieversorgung, beispielsweise ein Akkumulator B,
der die erforderliche Elektroenergie für den Sensor 6, die
Messelektronik E, die Datentransferelektronik D bzw. die Vakuumpumpe
P zur Verfügung
stellt.
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In der Hohlkammer 3 ist
hier ein Penetrierelement, beispielsweise ein Dorn 11 vorhanden,
dessen vordere Spitze, wie gezeigt, vor der Ausbildung des Flüssigkeitsreservoirs 1.4 keinen
Kontakt zur Hautoberfläche 1.1 hat.
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Infolge der Unterdruckwirkung und
der Ausbildung des Flüssigkeitsreservoirs 1.4 kann
es nach einem entsprechenden Zeitablauf dazu kommen, dass die Hautoberfläche sich
bis an die Spitze des Dornes 11 aufwölbt und die oberste Hautschicht 1.1 an
diesem Berührungspunkt
perforiert wird und durch die Perforation die Gewebsflüssigkeit
aus dem Flüssigkeitsreservoir 1.4 entnommen, über den
Kanal 4.1 zum Sensor 6 und in den Sammelcontainer
C transportiert werden kann. Das Penetrierelement 11 kann z.B.
auch seitlich in die Hohlkammer 3 hineinragen.
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Der Unterdruck kann, wie bereits
im allgemeinen Teil der Beschreibung beschrieben, auch über einen
längeren
Zeitraum aufrechterhalten werden, so dass Gewebsflüssigkeit
auch kontinuierlich für
die Stoffkonzentrationsbestimmung weiter entnommen werden kann,
da die oberste Hautschicht nach der Perforation keine Barriere mehr
für den Fluss
darstellt.
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Der Dorn 11, als Penetrierelement
kann aber auch in Form einer Klinge, Lanzette oder auch einer Nadel
ausgebildet sein.
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In der 3 ist
in einer Explosions- und in einer perspektivischen Darstellung ein
weiteres Beispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gezeigt.
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In 3a)
sind einzelne Elemente, aus denen eine solche Vorrichtung bestehen
kann, erkennbar. Diese Elemente sind plattenförmig ausgebildet, können aber
auch als Folien eingesetzt werden und stellen einen Träger 2 mit
einer hautseitig vorhandenen Kontaktfläche 3.2 dar. Im Träger 2 ist
eine Hohlkammer 3 ausgebildet. Auf den Träger 2 ist
ein Kanalträger 4 aufgesetzt,
dessen Kanal 4.1 mit der Hohlkammer 3 kommuniziert.
Der Kanal 4.1 mündet in
eine außenseitige
Kanalöffnung 4.2.
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Auf den Kanalträger 4 kann eine plattenförmige Abdeckung 5 aufgesetzt
werden, in der eine Öffnung 15 ausgebildet
ist. In die Öffnung 15 kann
ein Sensor 6 mit nicht dargestellten aktiven Membranoberflächen eingesetzt
werden, an dem außenseitig Kontaktflächen 12 und 13 vorhanden
sind, von denen die elektrischen Signale über flexible Leitungen 9 und 10 zu
einer Messelektronik geführt
werden können.
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Der Sensor 6 ist in der
Abdeckung so angeordnet, dass die entsprechenden Elektroden, also der
sensitive Teil zur Stoffkonzentrationsmessungen im Bereich des Kanals 4.1 angeordnet
sind und die entnommene und infolge Saugkraftwirkung transportierte
Gewebsflüssigkeit
an den aktiven Membranoberflächen
vorbei geführt
werden kann.
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In die Kanalöffnung 4.2 kann eine
möglichst flexible
Leitung 7 eingeführt
und mit einer Abdichtung 14 dicht verschlossen werden,
so dass die entnommene und geförderte
Gewebsflüssigkeit
durch die flexible Leitung 7 in einen Sammelcontainer C
gelangen kann und gleichzeitig über
die flexible Leitung 7 der Unterdruck in der Hohlkammer 3 sowie
dem Kanal 4.1 eingestellt werden.
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Die drei plattenförmigen Elemente, nämlich der
Träger 2,
der Kanalträger 4 und
die Abdeckung 5 können
durch die verschiedensten Verfahren miteinander verbunden werden,
wobei die Verbindung jedoch fluiddicht sein soll.
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In der
4a)
ist ein Sensorelement dargestellt, wie es bereits in der
DE 41 15 414 A1 beschrieben
ist. Es soll hiermit ausdrücklich
auf den Offenbarungsgehalt dieser Patentanmeldung Bezug genommen
werden.
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Ein solches Sensorelement besteht
aus einem Siliciumträger 25,
der an seiner Oberfläche
eine dielektrische Schicht 26 aus SiO2 und/oder
Si3N4 besitzt.
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In diesen Siliciumträger 25 sind
pyramidenstumpfförmige Öffnungen,
als sogenannten Containments 35, z.B.
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durch anisotropes Ätzen ausgebildet.
Die sich nach unten verjüngenden
Containments 35 sind an sich gegenüberliegenden geneigten inneren Oberflächen mit
Elektrodenschichten 27, 27', 27'', 27''' versehen,
wobei die Elektrodenschichten z.B. aus Platin oder Ag/AgCl bestehen
oder eine entsprechende Deckschicht darstellen.
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In ein Cotainment 35 mit
Elektrodenschichten 27, 27', die z.B. aus Platin bestehen,
ist ein Membranmaterial 28 aufgenommen, das z.B. aus PVA
besteht und mit dem Enzym Glucoseoxidase (GOD) befüllt ist
(Arbeitselektrode). In ein zweites Containment 35 mit Elektrodenschichten 27'' , 27''', die z.B. aus Ag/AgCl
bestehen, ist ein Membranmaterial 28 aufgenommen, das z.B.
aus PVA besteht (Referenzelektrode). An der unteren verjüngten Seite
liegt die Membran 28, 28' frei und bildet aktive Membranoberflächen 29, 29', die im Kontakt
mit der entnommenen und entsprechend durch den Kanal 4.1 transportierten
Gewebsflüssigkeit
in Kontakt stehen.
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An den als Schichten ausgebildeten
Elektroden 27, 27', 27'' und 27''' können die
elektrisch leitenden Verbindungsleitungen 9 und 10 unmittelbar
kontaktiert werden, so dass sie die Funktion der Kontaktelemente 12 und 13,
wie in 13 gezeigt, übernehmen
können.
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In
4b)
ist ein Sensorelement gezeigt, wie es bereits in
DE 41 37 261 C2 beschrieben
worden ist, und auf deren Inhalt hier vollinhaltlich zurückgegriffen
werden soll.
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An einem Sensorelement-Träger 30 ist
ein Durchbruch 36 ausgebildet, über dem eine Doppelmatrixmembran 31 aufgebracht
ist. Die Doppelmatrixmembran 31 kann z.B. aus einem Papier,
welches mit einem Gel getränkt
ist, dass das Enzym Glucoseoxidase (GOD) enthält, bestehen. Auf der Doppelmatrixmembran 31 sind
zwei Elektroden 33 und 34, z.B. durch bekannte
Aufdampfverfahren oder in Siebdrucktechnik aufgebracht. Dabei besteht
die Elektrode 33 aus Platin und die Elektrode 34 aus
Ag/AgCl. Die Elektroden 33 und 34 sind voneinander
beabstandet und elektrisch getrennt.
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Eine aktive freie Membranoberfläche 32 im Durchbruch 36 bildet
den oberen Abschluss vom Kanal 4.1, so dass auch hier die
Gewebsflüssigkeit
unmittelbaren Kontakt hat.
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Auch von den Elektroden 33 und 34 kann
die elektrische Spannung unmittelbar abgegriffen werden, so dass
sie ebenfalls die Funktion der Sensorkontaktflächen 12, 13,
nach dem Beispiel aus 3, übernehmen
können.
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Selbstverständlich können neben den hier beschriebenen
Sensorelementen auch andere Sensorelemente eingesetzt werden, die
bei entsprechender Anordnung in Bezug zum Kanal 4.1 Stoffkonzentrationen
auch anderer Komponenten messen können. Dies gilt neben elektrochemischen
Sensoren auch für
optische z.B. polarimetrische Sensoren, die verwendet werden können, wenn
der Kanal 4.1 als Küvette
ausgestaltet ist.
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Darüber hinaus können in
den Kanal 4.1 auch Temperatursensoren und Sensoren für den Fluss
der Gewebsflüssigkeit
und für
andere Parameter integriert wer den.
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Das in 5 gezeigte
Beispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist gegenüber
dem Beispiel nach 3 dahingehend
modifiziert, dass eine Membran 38 zwischen Hohlkammer 3 und
Kanal 4.1 angeordnet wird. Die Membran 38 hat
die Aufgabe die Gewebsflüssigkeit
zu filtern. Bei diesem Beispiel wird ein zusätzlicher Membranträger 37 mit
der Membran 38 verwendet, der zwischen dem Träger 2 und dem
Kanalträger 4 angeordnet
und mit diesem verbunden wird. Bei geeigneten Membranmaterialien kann
aber auf einen solchen Membranträger 37 auch verzichtet
werden.
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Das in 6 dargestellte
Beispiel ist mit einer sogenannten Gasblasenfalle gegenüber dem Beispiel
nach 3 ergänzt worden.
Hierzu ist ein zusätzlicher
Kanal 43 vorhanden, zwischen dem und der Hohlkammer 3 eine
gaspermeable Membran 44 (z.B. PTFE, Silicon) angeordnet
ist. Nach der Entnahme der Gewebsflüssigkeit können die darin gegebenenfalls
enthaltenen Gaskomponenten durch die gaspermeable Membran 44 hindurchtreten
und über den
Kanal 43 nach außen
abgeführt
werden. Die flüssigen
Bestandteile der Gewebsflüssigkeit
werden, wie bereits beschrieben, in den Kanal 4.1 geführt und mit
Hilfe des Sensors 6 die jeweilige Stoffkonzentration bestimmt.
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Bei diesem Beispiel ist ein zusätzlicher
Kanalträger 61 verwendet
worden, der zwischen dem Kanalträger 4 und
der Abdeckung 5 angeordnet worden ist. In diesem Kanalträger 61 ist
außerdem
eine weitere Öffnung 15' ausgebildet,
in die der Sensor 6 eingesetzt werden kann.
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Der Kanal 43 mündet in
eine gesonderte Kanalöffnung 43.1,
an die wiederum ein Unterdruck angelegt werden kann, so dass die
entnommene und entsprechend transportierte Gewebsflüssigkeit
noch wirkungsvoller entgast werden kann.
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Zur Erzeugung des entsprechenden
Unterdrucks im Kanal 43 kann eine gesonderte Pumpe als unterdruckerzeugendes
Element eingesetzt werden, es besteht aber auch die Möglichkeit,
einen entsprechenden Bypass zu legen, mit dem es möglich ist,
ein einziges unterdruckerzeugendes Element zu verwenden.
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Durch die nunmehr blasenfrei am Sensor 6 vorbeiführbare Gewebsflüssigkeit
können
Messfehler noch weiter vermieden bzw. stark verringert. werden.
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Unter Ausnutzung des bekannten Prinzips der
Elektroosmose kann die Entnahme und der Transport der Gewebsflüssigkeit
unterstützt
werden.
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Eine entsprechend modifizierte Vorrichtung ist
in
7 dargestellt und
zumindest in ähnlicher Form
in einer nach veröffentlichten
deutschen Patentanmeldung (
DE
198 48 112 A1 ) beschrieben.
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Dabei sind auf der Kontaktfläche 3.2 und
der Oberfläche
des Trägers 2 zusätzliche
Elektroden 52 und 53 zur Erzeugung eines elektroosmotischen Flusses
als Schichten ausgebildet.
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Auf der Oberfläche des Trägers 2 ist um die Hohlkammer 3 und
gegebenenfalls auch auf der Innenwandung der Hohlkammer 3 eine
Metallschicht 45 ausgebildet, die über eine Leiterbahn 49 mit
dem elektrischen Kon takt 52 verbunden ist.
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Auf der Unterseite des Trägers 2 ist
eine weitere Kontaktfläche 46 vorhanden,
die über
eine Durchkontaktierung 47 mit einer weiteren Leiterbahn 48 verbunden
ist, die zu einem zweiten elektrischen Anschlusskontakt 53 führt. Über die
Kontakte 52 und 53 kann eine elektrische Spannung
angelegt werden, so dass die Kontaktfläche 46 als Anode und
die Kontaktfläche 45 als
Kathode geschaltet sind. Die Kontaktfläche 46 befindet sich
hierbei im unmittelbaren Kontakt mit der Hautoberfläche 1.1.
Die Elektrodenschicht 45 steht im direkten Kontakt mit
der entnommenen und transportierten Gewebsflüssigkeit.
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Aufgrund der Spannungsdifferenz zwischen Anode
und Kathode wird in der Haut ein elektroosmotischer Fluss Gewebsflüssigkeit
initiiert und der entnehm- und transportierbare Volumenstrom kann
entsprechend erhöht
werden.
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Für
die verschiedenen Elektroden, Leiterbahnen und die Kontakte können beispielsweise
Platin, aber auch andere elektrisch leitende Materialien, wie z.B.
Siebdruckpasten verwendet werden. Diese Elemente können auch
neben dem Siebdruck mit anderen aus der Dünnschichttechnik bekannten
Verfahren aufgebracht werden.
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In der 8 ist
ein Beispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
nach 3 gezeigt, bei
der ein Penetrierelement 57, z.B. eine Nadel, durch die
Hohlkammer 3 auf die Hautoberfläche 1.1 geführt und
so die Hautoberfläche 1.1 penetriert
werden kann. Dabei ist in der Abdeckung 5 oberhalb der
Hohlkammer 3 ein Septum 56 eingebracht, durch
dass das nadelförmige
Penetrierelement 57 eingeführt und wegen der entsprechenden
Anordnung und Dimensionierung des Kanals 4.1 bis durch
die Hohlkammer 3 auf die Hautoberfläche 1.1 gerichtet
werden kann.
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In 9 sind
mögliche
Beispiele für
die Ausbildung von Penetrierelementen unmittelbar an den Kontaktöffnungen 3.1.
bzw. innerhalb einer Hohlkammer 3 dargestellt.
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In 9a)
ist eine sich in Richtung auf die Kontaktfläche 3.2 konisch verjüngende Hohlkammer 3 dargestellt,
bei der die vorhandene Kontaktöffnung 3.1 entsprechend
kleiner ist, so dass an der Kante der Kontaktöffnung 3.1 eine entsprechend
größere Kraft
wirkt. Die Kontaktöffnung 3 bildet
dabei eine scharfe Kante. In der rechten Darstellung von 9a) ist gezeigt, wie sich
das Flüssigkeitsreservoir 1.4 aufwölbt und
sogar in das Innere der Hohlkammer 3 hineinragt. Das Penetrieren
der oberen Hautschicht 1.1 wird mit den scharfen Kanten
der Kontaktöffnung 3.1 erreicht.
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Im Beispiel gemäß 9b) ist in die an sich zylindrisch ausgebildete
Hohlkammer 3 ein Penetriereinsatz 58 eingesetzt,
der an den äußeren Rändern der
Hohlkammer 3 anliegt.
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Die in Richtung auf die Kontaktfläche 3.2 weisende
Stirnfläche
dieses Penetriereinsatzes 58 ist abgeschrägt und bildet ähnlich,
wie ein Messer oder eine Schere die scharfe Kante 58.1,
die die Kontaktfläche 3.2 jedoch
nicht überragt
und die Hautoberfläche 1.1 erst
nach Ausbildung eines ausreichend großen Flüs sigkeitsreservoirs 1.4 penetriert wird.
In der rechten Darstellung von 9b)
ist eine gezahnte bzw. gewellte Ausbildung der scharfen Kante 58.1 erkennbar,
die optional eingesetzt werden kann. Der Penetriereinsatz 58 kann
auch so in die Kontaktöffnung
eingesetzt sein, dass die scharfe Kante 58.1 einen Abstand
von z.B. 2 mm vom unteren Rand der Hohlkammer 3 aufweist.
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Ein solcher Penetriereinsatz 58 kann
aus verschiedenen Materialien, wie Metall, Keramik oder einem Kunststoff
bestehen und in seiner Außen-
und Innenkontur an die für
die Hohlkammer 3 verwendete Form angepasst sein.
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Bei dem Beispiel gemäß 9c) wird ein zusätzlicher
zwischen dem Träger 2 und
dem Kanalträger 4 angeordneter
Penetrierträger 60 verwendet,
an dem an eine im Inneren hohle Kanüle 59 ausgebildet und
so angeordnet ist, dass sie durch die Hohlkammer 3 für die Penetrierung
der oberen Hautschicht 1.1 geführt ist. Die Gewebsflüssigkeit
kann durch das Innere dieser Kanüle 59 in
den Kanal 4.1 gelangen und von dort zum Sensor 6 (hier
nicht dargestellt) transportiert werden.
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In 10a ist
eine Vorrichtung nach 3b dargestellt.
Anstelle der flexiblen Leitung 7 ist hier eine Kanüle 65 eingesetzt.
Diese Kanüle 65 kann
in eine Vakuumkammer eingeführt
werden, die als Explosionszeichnung in 10b gezeigt ist. Eine Grundplatte 61 ist
mit einem Rahmen 63 fest verbunden und mit einer Deckplatte 66 fest
verschlossen. In den Rahmen 63 ist ein Septum 64 eingesetzt.
Nach der Herstellung wird die Luft z.B. über das Septum 64 der Kammer
entzogen. Für
den Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung
werden die Teile aus 10a und 10b so zusammengefügt, dass
die Kanüle 65 das
Septum 64 durchdringt. Beide Teile können mit Hilfe einer nicht
dargestellten mechanischen Vorrichtung fest und unverrückbar verbunden
werden (z.B. nach dem Einclick-Verfahren). Auf diese Weise ist eine
Einheit aus einer Vorrichtung nach 3b und
einer Vakuumkammer entstanden, die eine konventionelle Vakuumpumpe
oder einen in der Medizintechnik bekannten Vakutainer ersetzen kann.
Dabei ist es auch möglich,
der Vakuumkammer eine größere Ausdehnung
zu geben als in 10 dargestellt. So
können
auch mehrere Vakuumkammern gestapelt werden. Es ist auch möglich, die
Vakuumkammer aus dünnen
flexiblen Folien anzufertigen, die sich bei der Anwendung an den
Körper
des Patienten anpassen. Damit die Vakuumkammer nicht aufgrund des äußeren Luftdrucks
komprimiert werden kann, können zwischen
Grundplatte 61 und Deckplatte 66 auch Distanzstücke (nicht
dargestellt) eingesetzt werden.
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In der Vakuumkammer können auch
ein oder mehrere Kapillarkörper 62 z.B.
ein Vlies angeordnet sein, das die Gewebsflüssigkeit aufgrund ihrer Kapillarkräfte aufnimmt.
Der oder die Kapillarkörper 62 können mit
der Grundplatte und/oder Deckplatte fest verbunden sein.
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Eine einfache Möglichkeit zur Kontrolle des Gewebsflüssigkeitsflusses
besteht darin, die aus der Kanüle 65 austretenden
Tropfen pro Zeit zu zählen, wenn
sie so groß geworden
sind, dass sie den Kapillarkörper 62 berühren und
aufgrund der Kapillarkräfte abgesaugt
werden. Dies kann z.B. auf elektrische Weise dadurch geschehen,
dass der elektrische Widerstand zwischen der Kanüle und einer zwischen Kapillarkörper 62 und
Grundplatte 61 und/oder Deckplatte 66 angeordneten
flächigen
Elektrodenschicht (nicht dargestellt) gemessen wird.
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Eine weitere Möglichkeit zur Integration einer Flusskontrolle
ist in Anlehnung an 3 in
der 11 gezeigt. Hier
sind die plattenförmigen
Elemente auf der rechten Seite abgebrochen dargestellt. Hier kann
z.B. ein direkter Übergang
in eine Vakuumkammer erfolgen, wie sie in 10b beschrieben ist. In diesem Fall entfiele
ein Septum 64. Im Kanal 4.1 ist eine Verengungsstelle 67 eingebracht.
Mit dem Träger 2 ist
ein Kapillarkörper 68 fest
verbunden, der rechts in die nicht dargestellte Vakuumkammer führt und
diese zum Teil ausfüllen
kann.
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Der Fluss der Gewebsflüssigkeit
kann auch hier dadurch überwacht
bzw. kontrolliert werden, dass die Flüssigkeitstropfen pro Zeiteinheit
gezählt werden,
die hinter der Kanalverengung 67 austreten. Aufgrund des
geringen Abstandes zwischen der Kanalverengung 67 und dem
Kapillarkörper 68 kann
der Tropfen nur kurze Zeit wachsen, bis er den Kapillarkörper 68 berührt und
abgesaugt wird. Die elektrische Messung erfolgt auch hier durch
Messung des elektrischen Widerstandes zwischen zwei Elektroden,
die z.B. auf der Verenungstelle 67 und zwischen dem Kapillarkörper 68 und
dem Träger 2 angeordnet sind
(nicht dargestellt).
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Um den Transport bzw. den Fluss der
Gewebsflüssigkeit
zu überwachen
bzw. zu kontrollieren, besteht auch die Möglichkeit auf einem Sensor 6 zwei
oder mehrere Glucosesensoren, in Strömungsrichtung hintereinander am
Kanal 4.1 anzuordnen. Aufgrund der relativ geringen Volumenströme und Strömungsgeschwindigkeiten
kommt es zu einem Glucoseverbrauch im Kanal 4.1. Dieser
Verbrauch spiegelt sich in einem abnehmenden Messsingnal an dem
jeweils nachfolgenden Glucosesenor wieder. Durch einfachen Vergleich
der Messergebisse der hintereinander angeordneten Sensoren kann
demzufolge überwacht
werden, ob ein Gewebsflüssigkeitstransport
erfolgt oder nicht.
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Die in den Beispielen gezeigten und
beschriebenen plattenförmigen
Elemente, wie der Träger 2,
der Kanalträger 4,
die Abdeckung 5 und die anderen Träger können aus geeigneten Kunststoffen, wie
Polyvinylchlorid, Polyethylen, Polyoxymethylen, Polycarbonat, Ethylen/Polypropylen-COP,
Polyvinylidenchlorid, Polychlortrifluorethylen, Polyvinylbutyral, Celluloseacetat,
Polypropylen, Polymethylmedacrylat, Polyamid, Tetrafluorethylen/Hexafluorpropylen-COP,
Polytetrafluorethylen, Vinyl-Formaldehyd, Epoxyd, Polyurethan, Polyester,
Silicon, Melamin-Formaldehyd, Harnstoff-Formaldehyd, Anilin-Formaldehyd, Capton
oder anderen Kunststoffen bestehen.
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Die Verbindung dieser plattenförmigen Elemente
kann durch Kleben, Schweißen
oder Laminieren erfolgen. Insbesondere für das Laminieren stehen Laminierfolien
zur Verfügung,
die heiß laminiert werden
können.
Eine solche geeignete Folie ist eine sogenannte CODOR-Folie aus
Polyethylen und Polyester, die von der Firma TEAM CODOR, Marl, Bundesrepublik
Deutschland kommerziell erhältlich
ist.
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Die Dicke dieser plattenförmigen Elemente kann
zwischen 10 und einigen 1000 μm
liegen. Für das
platten förmige
Element 2 liegt die Dicke vorzugsweise bei wenigen mm und
für die
anderen plattenförmigen
Elemente bei wenigen 100 μm.
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Die flächenhafte Ausdehnung der plattenförmigen Elemente
kann im Bereich weniger cm2 gewählt werden,
so kann z.B. die Kontaktfläche 3.2 mit den
Abmaßen
1 cm × 2
cm dimensioniert werden, wobei zumindest der Träger 2 eine entsprechende Abmessung
erreicht. Auf der Kontaktfläche 3.2 kann, wie
im allgemeinen Teil der Beschreibung bereits erwähnt, ein dermatologisch unbedenkliches
Klebematerial vorhanden sein, das die sichere Haftung auf der Hautoberfläche und
die erforderliche Abdichtung gewährleistet.
Geeignete Klebematerialien sind in der medizinischen Verbandstechnik
bekannt.
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Die einzelnen plattenförmigen Elemente, aber
auch die gesamte Vorrichtung kann aber auch im Spritzgußverfahren
hergestellt werden, bei dem gleichzeitig die Hohlkammer 3,
der Kanal 4.1 und die Öffnung 15,
in die der Sensor 6 einsetzbar ist, bereits bei der Fertigung
hergestellt werden können.
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Die Penetrierelemente können aber
auch in Abweichung an die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele
an anderen plattenförmigen Elementen
angeordnet und befestigt sein, wobei auch andere geometrische Formen
ohne weiteres möglich
sind.
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Anstelle einer Pumpeinrichtung bzw.
einer Vakuumpumpe kann auch ein sogenannter, aus der Medizintechnik
bekannter und kommerziell, kostengünstig erhältlicher "Vacutainer" verwendet werden, der entsprechend
mit dem Kanal 4.1 und der Hohlkammer 3 verbunden
werden kann. Dadurch kann der Aufwand für die Erzeugung des erforderlichen Unterdrucks
weiter reduziert werden. Dies spiegelt sich nicht nur in einem verringerten
Preis wieder, sondern erhöht
auch die mögliche
Mobilität
einer solchen Vorrichtung, da die für den Betrieb erforderliche
Elektroenergie wesentlich verringert werden kann und Elektroenergie,
lediglich für
die Durchführung
und Ausführung
der Messung erforderlich ist.
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Es ist auch möglich, anstelle einer Vorrichtung
eine zwei Teile verwendende Vorrichtungen einzusetzen, bei denen
die Funktion der Erzeugung und Penetration eines Reservoirs und
die kontinuierliche Förderung
und Messung verschiedener Parameter der Gewebsflüssigkeit getrennt sind. Hierbei
wird zunächst
eine Vorrichtung mit einem ersten Teil auf die Haut aufgesetzt und
ein Unterdruck erzeugt. Nach Einsetzen des Gewebsflüssigkeitsflusses
kann der erste Teil durch ein zweites Teil der Vorrichtung mit der
integrierten Sensorik durch Austausch ersetzt werden. Diese zweiter
Teil der Vorrichtung kann auch ohne unterdruckerzeugende Elemente
wie Vakuumpumpe oder Vakutainer betrieben werden, wenn Hohlraum 3,
Kanal 4.1 sowie Container für die Sammlung von Gewebsflüssigkeit
mit einem Kapillarkörper
ausgefüllt
ist, der den Flüssigkeitsstrom
aufgrund der Kapillarkräfte über lange
Zeit fördern
kann.
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Vorteilhafterweise kann für beide
Teile der Vorrichtungen ein gemeinsamer Träger verwendet werden, der beim
Wechsel der Vorrichtungen auf der Hautoberfläche verbleibt. Das Aufsetzen
und Arretieren der Vorrichtungen auf dem Träger kann mit mechanischen Mitteln
nach dem "Einclick"-Verfahren erfolgen.