DE1060792B - Einrichtung zum einheitlichen Aufstellen und Ausliefern von in beliebigen Lagen angelieferten Sendungen - Google Patents
Einrichtung zum einheitlichen Aufstellen und Ausliefern von in beliebigen Lagen angelieferten SendungenInfo
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- DE1060792B DE1060792B DEST12501A DEST012501A DE1060792B DE 1060792 B DE1060792 B DE 1060792B DE ST12501 A DEST12501 A DE ST12501A DE ST012501 A DEST012501 A DE ST012501A DE 1060792 B DE1060792 B DE 1060792B
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- B07—SEPARATING SOLIDS FROM SOLIDS; SORTING
- B07C—POSTAL SORTING; SORTING INDIVIDUAL ARTICLES, OR BULK MATERIAL FIT TO BE SORTED PIECE-MEAL, e.g. BY PICKING
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- Separation, Sorting, Adjustment, Or Bending Of Sheets To Be Conveyed (AREA)
- Sorting Of Articles (AREA)
Description
- Einrichtung zum einheitlichen Aufstellen und Ausliefern von in beliebigen Lagen angelieferten Sendungen Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum einhseitlichen Aufstellen oder Ausliefern von in beliebigen Lagen angelieferten flachen Sendungen und insbesondere zum lesegerechten Aufstellen oder Ausliefern von Briefen, welche zwar in einer ihrer Län;gskanten ausgerichtet sind, aber im übrigen verschiedene Lagen zueinander einnehmen. Die Aufgabe, die dieser Einrichtung zugrunde liegt, besteht darin, wahllos gesammeltes Sendegut in einer Einrichtung so zu sortieren und zu behandeln, daß am Ausgang dieser Einrichtung sämtliche Sendungen die gleiche Lage be sitzen. Besondere Bedeutung erlangen solche Einrichtungen bei der Briefbeförderung, da sie die Sortieruhig der einzelnen Briefsendungen nach ihrem Bestimmungsort erleichtern. Auf diese Weise können Anlagen benutzt werden, bei denen die Briefe an einem Arbeitsplatz sichtbar vorbeigeführt werden, so daß sie nicht mehr mit der Hand angefaßt zu werden brauchen.
- Die Einrichtung, auf welche sich die Erfindung be zieht, arbeitet mit einer Hochkantförderanlage, insbesondere einer solchen, bei der das Sendegut eingeklemmt gefördert wird.
- Um die Lage der einzelnen Sendungen festzustellen, wird diese visuell oder fotoelektrisch abgetastet. Entsprechend der festgestellten Lage werden dann die Sendungen voeinander getrennt und in verschiedene Kanäle geleitet, um gegebenenfalls schließlich wieder zusammengeführt zu werden. Aufgabe der Erfindung ist es, eine Anordnung zu schaffen, mittels welcher die Trennung und Zusammenführung in ununterbrochener Folge durchgeführt werden kann. Insbesondere soll es möglich sein, die Anzahl der möglichen Lagen der Sendungen zu verringern.
- Eine Anordnung zur Lösung dieser Aufgabe ist bereits vorgeschlagen worden. Bei dieser Anordnung werden zum Ordnen von Briefpost mehrere hintereinanderliegende Weichen verwendet, wobei vor jeder Weiche eine Abtastvorrichtung und eine Stempelvorrichtung angeordnet sind. Die Abtastvorrichtung steuert nicht nur die Weiche, sondern setzt auch die Stempelvorrichtung in Betrieb. Die gesamte FördLerstrecke wird durch eine Wendevorrichtung unterteilt.
- Die einzelnen Weichen werden so gesteuert, daß nur gleichartig liegende Sendungen an jedem der Ausgänge ausgeliefert werden. Die Wendevorrichtung sorgt dafür, daß bestimmte Sendungen um eine in Förderrichtung laufende Achse gewendet werden, wobei sie zu dem für sie bestimmten Ausgang gelangen.
- Die Erfindung besteht darin, daß von einer Dreiwegeweiche Zwischenkanäle über parallelliegende Vorrichtungen zum Wenden der Sendungen um 1800 um eine in Förderrichtung verlaufende Achse über Ausgänge zu den Auslieferstellen führen. Ein Kanal ist mit einer nachfolgenden Dreiwegeweiche verbunden, von der zwei weitere Kanäle zu je einem der Ausgänge der Wendevorrichtungen abzweigen, und ein mittlerer Kanal führt zu einer Auslieferstelle für von den Abtastvorrichtungen nicht erfaßbare Sendung gen. Es können aber auch die Ausgänge einer Zweiwegeweiche mit den Eingängen zweier parallelliegender nachfolgenden Zweiwegeweichen verbunden sein, von denen je ein Kanal direkt und ein Kanal über die Wendevorrichtungen und nachfolgenden Ausgängen zu den Auslieferstellen führt.
- In den meisten Fällen sind vier Weichen bzw.
- Weichengruppen ausreichend. Die von der zweiten Weichengruppe abführenden Kanäle können dann einem gemeinsamen Ausgang zugeleitet werden, wobei in einem der Kanäle eine nochmalige Wendung der Sendungen erfolgt. Diese Wendung muß jedoch um 1800 um eine Achse erfolgen, welche senkrecht zur Bewegungsrichtung verläuft.
- Auf diese Maßnahme kann jedoch verzichtet und es als ausreichend erachtet werden, die Seitenkanäle des zweiten Ausganges zwei getrennten Ausgängen zuzuleiten.
- Es ist zweckmäßig, Dreiwegeweichen mit einer Mittelstellung und zwei Seitenstellungen zu verwenden. Hierbei wird die mittlere Stellung der zweiten Weiche einem besonderen Ausgang zugeführt. Die besonderen Ausgänge liefern das Sendegut zur unmittelbaren Weiterverarbeitung. Der von der Mittelstellung der zweiten Weiche ausgehende Kanal nimmt jedoch nur das Sendegut auf, dessen Lage durch die vorgeschaltete Abtasteinrichtung nicht ermittelt werden konnte und einer besonderen Behandlung unterzogen werden muß.
- Die Zuführung des Sendegutes an die Dreiwegeweichen erfordert besondere Aufmerksamkeit.
- Während bisher bei Hochkantbandförderungen nur die Rollen auf einer der Seiten elastisch angeordnet waren, so muß bei der Zuführung an die Dreiwegeweichen zur Erreichung einer symmetrischen Zuführung das Endrollenpaar der Förderanlage so beschaffen sein, daß durch das hindurchgehende Förderstück die beiden Rollen um den gleichen Betrag abgedrückt werden. Dies ist durch eine besondere Fiihrung der Rollen zu erreichen, die die Rollen symmetrisch zur WIitte spreizt.
- Die Weichenzungen besitzen nur ein sehr geringes Geu-idlt und eine v erhältnismäßig geringe Breite, damit sie mit einer geringen Leistung nahezu trägheitslos gesteuert werden können. Um nun ein sicheres Umleiten des Sendegutes in die Seitenkanäle zu gewährleisten, werden zusätzliche Leitbleche in Verbindung mit den Weichenzungen benutzt. Diese Bleche überragen die Zunge an beiden Seiten in Richtung ihrer Achse und sind so geformt, daß auch widerstandsloses Sendegut, wie einzelne Papierbogen, einwandfrei umgeleitet werden können. Unmittelbar an der Weiche wird das Sendegut von einem Förderband erfaßt, welches es weiterfördert, indem es dieses gegen die glatte Oberfläche des Leithleches drückt.
- Vor dem Eingang zur ersten Weiche befinden sich die Abtasteinrichtungen. An dieser Stelle ist die Bandförderung auf der der Abtasteinrichtung zugewandten Seite unterbrochen und durch ein gewölbtes Leitblech ersetzt. Das gewölbte Leitblech ermöglicht ein definiertes Andrücken des Sendegutes durch das dahinterliegende Band, wodurch das Erkennen der Kennzeichen durch die Abtasteinrichtung ermöglicht wird. In diesem Blech befinden sich die Schlitze für die fotoelektrische Abtastung.
- Es hat sich gezeigt, daß durch Staub und Abrieb diese Schlitze leicht verschmutzen können, wodurch der Abtastvorgang gefährdet wird. Es wird deshalb das Leitl>lech an der der Sendung abgewandten Seite an eine Saugleitung angeschlossen. welche jegliche Fremdkörper von den Schlitzen absaugt.
- Die Ausbildung der Wendestrecken soll einerseits betriehssicher und andererseits von einfachem Aufbau sein. Es wird hierfür ein einziges elastisches Band benutzt, welches so in Form einer 8 über Rollen geführt wird. daß es an je zwei Strecken in gleicher Richtung aneinanderliegend läuft. In dieser Strecke wird das Sendegut von verschiedenen Stellen des Bandes eingeklemmt gefördert. Eine W endunig des Bandes um 1800 bewirkt dann die Wendung der Sendung. Daran anschließend erfolgt die Zuführung in den abgehenden Kanal der zweiten Weiche. Um ein zügiges Überführen des Sendegutes von der Wendestrecke in diesen Kanal sicherzustellen. wird zwischen Wendestrecke und Kanal eine Zwischenstrecke geschaltet, welche aus feststehenden glatten, zweckmäßig nichtmetallischen Wänden besteht. in der das Sendegut auf einem auf der Kanalsohle laufenden Band geführt wird. Das von der Wendestrecke abgehende Sendegut wird etwaige Verschiebengen in seiner Lage in diesem besonderen Kanal ausgleichen. so daß es in einwandfreier Lage dem Seitenkanal der zweiten Weiche und somit dem Ausgang der Einrichtung zugeführt wird.
- Zur Erläuterung der Erfindung dienen die Zeichnungen, von denen Fig. 1 eine Einrichtung zeigt, in welcher zwei Dreiwegeweichen verwendet werden.
- Fig. 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel mit vier Zweiwegeweichen, von denen zwei zu einer Gruppe zusammengefaßt sind und zueinander parallel liegen und mit den beiden anderen Weichen in Reihe geschaltet sind.
- Fig. 3 bis 5 zeigen die besonderen Vorgänge an einer Dreiwegeweiche mit verschiedenen Stellungen einer hindurchlaufenden Sendung.
- In Fig. 1 ist A eine Ausgangsstellung, von welcher das Sendegut über einander anschließende Förderhänder 1 und 2 an den beiden Abtasteinrichtungen Bl und B2 vorbei zur Verteilstrecke I' geführt wird. In den Abtasteinrichtungen Bt und B.2 wird die Lage des Kennzeichens festgestellt und das Sendegut entsprechend dieser Lage in der anschließenden Verteilstrecke geordnet und an deren Ausgängen gestapelt.
- Die Strecke Z besitzt zwei Dreiwegeweichen Ct und C2, welche hintereinandergeschaltet sind, wobei der mittlere Ausgang der Weiche CZ über die Leitung5 mit dem Eingang der Weiche C2 verbunden ist. Die seitlichen Ausgänge 3 und 4 führen zu Wendestrecken Dl bzw. D2 und von dort zu den entsprechenden seitlichen Ausgängen 6 und 7 der zweiten Weiche C2. Der mittlere Ausgang von C2 führt über ein Förderband 8 an einen Stapler, während die Ausgänge von 6 und 7 über die Bänder 9 und 10 an die Stapler Ei und F2 geführt werden. Die Kanäle Ei und E2, welche zwischen den Wendestrecken D, und D2. und den Förderbändern 9 bzw. 10 liegen, besitzen ein auf der Sohle laufendes Förderband und zwei begrenzende Wandungen, so daß das von den Wendestrecken abgegebene Sendegut auf der Sohle transportiert wird und auf diese Weise eine solche Lage einnimmt, daß die untere Kante bei allen Senldestücken auf ein und derselben Geraden liegt. Die Abtasteinrichtung B1 steuert die Weiche C3 und die Abtasteinrichtung B2 die Weiche C2. Liefern beide Einrichtungen Bt und B.2 kein Steuersignal, so besagt dies, daß auf der Sendung kein Kennzeichen festgestellt werden konnte, durch das auf die Lage der Sendungen geschlossen werden kann. Diese Sendungen gelangen an den Stapler Ei, der nur solche Sendungen aufnimmt. Die Stapler Ei und F9 enthalten aber einheitlich geordnete Sendungen, die dann für eine Weiterbearbeitung geeignet sind.
- Fig. 2 zeigt eine Einrichtung mit vier Weichen C.
- C4, C5 und C6. Bereits die erste Weiche C3 wird von den Abtasteinrichtungen umgelegt. wenn eine Erkennualg der Lage nicht möglich ist. Diese Weiche führt somit unmittelbar zu dem besonderen Stapler Ei.
- Die Weiche C4 kann verschiedene Lagen einnehmen, von denen die eine zum Eingang der Weiche C5 und die andere zum Eingang der Weiche C6 führt. Jeder dieser Weichenausgänge führt einerseits unmittelbar über die Förderbändler 15 bzw. 16 und 17 bzw. 18 und unmittelbar über die Förderbänder 13 bzw. 14. die Wendestrecken D1 bzw. D2 und die Kanäle es bzw. über beiden Ausgängen jeder Weiche gemeinsame Ausgänge 19 bzw. 20 zu den Staplern E1 und F.,.
- Im übrigen arbeitet diese Anordnung wie die nach Fig. 1.
- Anordnungen mit Dreiwegeweiche werden besonders in den Fig. 3, 4 und 5 erläutert. In diesen sämtlichen Figuren bedeutet 2 das ankommende Förderbandpaar, Z1 und Z2 die Zungen der Dreiwegeweiche 3 bzw. 4 die abgehenden Förderbänder der Seitenkanäle und 5 das abgehende Förderbandpaar des mittleren Kanals. Mit S wird ein Sendestnck. beispielsweise ein Brief, bezeichnet. Fig. 3 zeigt den Zeitpunkt, in welchem der Brief zwischen die Weichenzungen eingeführt wird, während Fig. 4 den Zeitpunkt zeigt, in welchem der Brief von dem Bandpaar 5 erfaßt worden ist. Fig. 5 zeigt die Verhältnisse bei umgelegter Dreiwegeweiche in Richtung des Seitenkanals 3.
- Die Sendung S wird von dem Bandpaar 2 über die Weiche an das Leitblech Li geführt, bis das Band 3 das Sendegut erfaßt hat und dieses an dem glatten LeitbLech Li entlangfährt, bis es schließlich von einem weiteren Förderbandpaar ergriffen wird.
Claims (11)
- PATENTANSPRUCHE 1. Einrichtung zum einheitlichen Aufstellen oder Ausliefern von in beliebigen Lagen angelieferten flachen Sendungen, insbesondere zum lesegerechten Aufstellen oder Ausliefern von zweckmäßig in ihren Längskanten ausgerichteten, aber im übrigen verschiedene Lagen einnehmenden Briefen, mittels einer Hochkantförderanlage, insbesondere einer solchen, bei der das Sendestück eingeklemmt gefördert wird, wobei die Sendungen von einer Anlieferstelle über entsprechend ihren möglichen Lagen von Abtastvorrichtungen gesteuerten Weichen und anschließende Kanäle an eine oder mehrere Auslieferstellen geleitet werden, dadurch gekennzeichnet, daß von einer Dreiwegeweiche (Cl) zwei Kanäle (3, 4) über parallelliegende Vorrichtungen (Dt, D2) zum Wenden der Sendungen um 1800 um eine in Förderrichtung verlaufende Achse über Ausgänge (9, 10) zu den Auslieferstellen (Fl, F2) führen und ein Kanal (5) mit einer nachfolgenden Dreiwegeweiche verbunden ist, von der zwei weitere Kanäle (6, 7) zu je einem der Ausgänge (9, 10) der Wendevorrichtungen (Dl, D2) abzweigen und ein mittlerer Kanal (8) zu einer Auslieferstelle (F3) für von den Abtastvorrichtungen nicht erfaßbare Sendung gen führt.
- 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgänge einer Zweiwege weiche (C) mit den Eingängen zweier parallelliegender nachfolgender Zweiwegeweichen (C5, C6) verbunden sind, von denen je ein Kanal (15 bzw.16) direkt und ein Kanal (13 bzw. 14) über die Wendevorrichtungen (Di, D2) und nachfolgende Ausgänge (19, 20) zu den Auslieferstellen (Fl, F2) führt.
- 3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgänge je eines Kanals (3, 4, 13, 14) mit Wendevorrichtung (Dl, D2) und eines Kanals ohne Wendevorrichtang (6, 7 oder 17, 18) an je einen gemeinsamen Ausgang (9, 10 oder 19, 20) führen.
- 4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die von einer nachfolgenden Weiche (C2 bzw. C5 und C6) ausgehenden Kanäle (9, 10 bzw. 19, 20) über eine nochmalige Wendung in einem der Kanäle einem gemeinsamen Ausgang zugeleitet werden.
- 5. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die von einer nachfolgenden Weiche ausgehenden Kanäle unmittelbar zwei getrennen Ausgängen (F1, F2) zugeleitet werden.
- 6. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bänder (2) der den Weichen vorgeschalteten Hochkantanlage un mittelbar vor den Weichen über Umlenkrollen geführt werden, welche durch das Sendegut (S) in beiden Richtungen senkrecht zur Bewegung des Gutes symmetrisch zur Mitte abgedrängt werden.
- 7. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß für das Ableiten der Sendungen in die Seitenrichtungen (3, 4 bzw. 13, 14) in unmittelbarer Nähe der Weichenzunge (Z1, Z2) Leitbleche (all, L2) angeordnet sind, gegen die das Sendegut durch nur ein Band gedrückt wird und die so geformt sind, daß mit Sicherheit auch widerstandsloses Sendegut, z. B.Stoff- oder Papierbogen, durch die Weiche in den entsprechenden Kanal geleitet werden können.
- 8. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 his 5, dadurch gekennzeichnet, daß die vor der Weiche angeordnete Bandfördereinrichtung (2) an der Abtasteinrichtung (Bi, B2 )einseitig unterbrochen ist und durch ein in Bewegungsrichtung gewölbtes Leitblech ersetzt wird, in dem sich die für die Abtastung notwendigen Schlitze befinden.
- 9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich an den Schlitzen im Leitblech an eine Saugleitung angeschlossene Düsen befinden.
- 10. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Wendestrecke in den Seitenkanälen (3, 4 bzw. 13, 14) der ersten Weiche aus je einem einzigen elastischen Bund besteht, welches so über Rollen geführt wird, daß es an beiden Strecken in ein und derselben Richtung läuft und an einer von ihnen das Sendegut eingeklemmt eine Wendung um 1800 um eine in Bewegungsrichtung liegende Achse ausführen läßt.
- 11. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen jeder der ersten Weiche folgenden Wendestrecke und dem von der zweiten Weiche ausgehenden Kanal ein durch feste Wände gebildeter Kanal (E1, E2) geschaltet ist, in dem das Sendegut auf einem in der Kanal sohle laufenden Band geführt wird.In Betracht gezogene ältere Patente: Deutsches Patent Nr. l 032 696.
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1958
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Also Published As
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