DD256391A5 - Elektrische lampe - Google Patents
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Abstract
Elektrische Lampe mit einer Lampenhuelle und einer Kunststoff-Lampenschale, die an der Lampenhuelle befestigt und mit einem Sockel versehen ist, wobei der Kolben an seiner der Lampenschale zugewandten Seite mit einigen ausragenden und nahezu parallel zur Lampenachse verlaufenden, plattenfoermigen Organen versehen ist, die unloeslich zwischen ebenfalls nahezu parallel zur Lampenachse verlaufenden Rippen auf der Innenwand der Lampenschale aufgenommen sind. Fig. 1
Description
Hierzu 1 Seite Zeichnungen
Die Erfindung betrifft eine elektrische Lampe mit einem Lampenkolben und einer Kunststoff-Lampenschale, die an ihrem einen Ende mit dem Lampenkolben verbunden ist und am anderen Ende einen Sockel trägt. Eine derartige Lampe ist aus der US-PS 4383200 bekannt.
Die bekannte Lampe ist eine kompakte Niederdruckquecksilberdampfentladungslampe mit einem einseitigen Sockel und einem Glaskolben, in dem ein gasdicht abgeschlossenes hakenförmiges fluoreszierendes Entladungsrohr angeordnet ist. Eine derartige Lampe dient als Alternative für eine Glühlampe für allgemeine Beleuchtungszwecke.
Weiter enthält die Lampe ein elektrisches Vorschaltgerät und einen Starter, die zum Teil in den von einer sich etwas verjüngenden Kunststoff-Lampenschale begrenzten Raum aufgenommen sind.
Die Lampenschale wird an der Unterseite mit dem Lampenkolben verschraubt, und dazu ist der Lampenkolben mit einem Schraubengewinde oder mit speziellen Befestigungsnocken versehen.
In der veröffentlichten GB-Patentanmeldung 2154057 ist eine elektrodenlose Niederdruckquecksilberdampfentladungslampe beschrieben, in der der Glaskolben des Lampengefäßes an einer Kunststoff-Lampenschale mittels einer Klemmverbindung befestigt ist.
Die Verwirklichung der Verbindung zwischen der Lampenschale und dem Lampenkolben ist während der Lampenherstellung zeitraubend und ziemlich kompliziert, insbesondere in einem Massenfertigungsverfahren, in dem die erwähnten Lampen hergestellt werden.
Ziel der Erfindung ist es, den hohen Zeitaufwand und die komplizierte Fertigung zu vermeiden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lampe zu schaffen, bei der während der Herstellung eine zulässige und feste Verbindung zwischen dem Lampenkolben und der Lampenschale auf einfache Weise verwirklicht wird. Diese Aufgabe wird mit einer Lampe der eingangs erwähnten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zur Verbindung mit der Lampenschale der Lampenkolben an seiner der Lampenschale zugewandten Seite mit einigen im Abstand voneinander
liegenden, länglichen, ausragehden und nahezu parallel zur Lampenachse verlaufenden plattenförmigen Organen versehen ist, die unlöslich zwischen ebenfalls parallel zur Lampenachse verlaufenden Rippen an der Innenwand der Lampenschale aufgenommen sind. Die erfindungsgemäße Lampe kann auf einfache Weise in Massenfertigung hergestellt werden. Die Organe sind beispielsweise mit einem Haftmittel, wie Leim oder Kitt, an der Unterseite der kolbenförmigen Lampenhülle befestigt. Bei der Befestigung der Lampenhülle an der Lampenschale werden die Organe zwischen die Rippen gedrückt und verankert, beispielsweise mittels zusammenarbeitender Rillen in den Organen und der Rippen, wobei einer Verriegelung in axialer Richtung erreicht wird.
Die plattenförmigen Organe sind vorzugsweise als Paare federnder metallener Widerhaken ausgeführt, die sich in Kunststoffrippen festgesetzt haben. Es wird dabei eine zuverlässige Verbindung zwischen der Lampenschale und dem Lampenkolben erhalten. Während der Herstellung wird außerdem eine gute Toleranz für Formunterschiede der verschiedenen Kolben und Lampenschalen erreicht.
Die plattenförmigen Organe sind in einer bevorzugten Ausführungsform Teil eines ringförmigen Bandes, das auf einem der Lampenschale zugewandten Randteil des Lampenkolbens befestigt ist. Dieses Band besteht beispielsweise aus Metall und ist mit einem Haftmittel an der Außenwand des Kolbens befestigt. Das Band und die Organe sind vorzugsweise als Einheit gestanzt. Das Bad kann an seiner dem Lampenkolben zugewandten Seite mit einem nach innen versetzten umgebördelten Rand versehen sein. Die Organe können als Paare federnder Zungen ausgebildet sein, wobei jede Zunge nahe bei ihrem freien Ende an ihrem der betreffenden Rippe zugewandten Seitenrand zu einer scharfen Spitze ausgebildet ist, mit der die Zunge der Rippe verankert ist. Die erfindungsgemäße Lampe ist beispielsweise als kompakte fluoreszierende Niederdruckquecksilberdampfentladungslampe oder als elektrodenlose Niederdruckentladungslampe ausgeführt. Derartige Lampen dienen als Alternative für Glühlampen für allgemeine Beleuchtungszwecke. Die Erfindung läßt sich jedoch auch in bestimmten Glühlampentypen oder Hochdrucklampentypen verwenden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1: ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen elektrodenlosen Niederdruckquecksilberdampfentladungslampe,
zum Teil im Durchschnitt und zum Teil in der Ansicht, und Fig. 2: einen Ausschnitt eines Ausführungsbeispiels der Verbindung zwischen der Lampenschale und dem Lampenkolben nach Fig.1.
Die Lampe nach Fig. 1 enthält einen Glaskolben 1 eines gasdicht abgeschlossenen Entladungsgefäßes, das mit einer geringen Quecksilbermenge und mit einem Edelgas (wie Krypton) gefüllt ist. Das Entladungsgefäß ist mit einer Einstülpung 2 versehen, in die ein stabförmiger Kern 3 aus Ferrit aufgenommen ist. Im Betrieb der Lampe wird mit einer um den Kern liegenden Wicklung 4 und mit einer damit verbundenen elektrischen Speiseeinheit im Entladungsgefäß ein hochfrequentes elektromagnetisches Feld erzeugt. Weiter ist die Innenwand des Gaskolbens 1 mit einer Leuchtstoffschicht 5 versehen, die die im Entladungsgefäß erzeugte Ultraviolettstrahlung in sichtbares Licht umwandelt. An der Außenseite des Lampenkolbens sind Entstörringe 12,13 und 14 vorgesehen.
Am Glaskolben 1 ist eine Kunststoff-Lampenschale 6 befestigt. Diese Lampenschale enthält einen zylindrischen Teil (6a) und einen Konusteil (6 b), dereinen Edison-Lampensockel7trägt. Der Glaskolben 1 ist kolbenförmig und an der der Lampenschale 6 zugewandten Seite mit einem kreisförmig hochstehenden Randteil 1 a (siehe Fig. 2) versehen, an dessen Außenseite mittels eines Haftmittels, wie z. B. Leim oder Kitt, ein Metallband 8 befestigt ist. Dieses Metallband ist mit einigen in regelmäßigem Abstand voneinander liegenden, länglichen und nahezu parallel zur Lampenachse AB verlaufenden ausragenden Metallorganen 9 versehen, die unlöslich zwischen ebenfalls nahezu parallel zur Längsachse der Lampen verlaufende Kunststoff rippen 10 und 11 aufgenommen sind, die auf der Innenseite des zylindrischen Teils (6a) der Lampenschale 6 vorgesehen sind.
In Fig.2 ist die Verbindung zwischen der Lampenhülle und der Lampenschale schematisch mit Einzelheiten dargestellt. Vom kreisförmigen Randteil (1a) des Glaskolbens 1 ist nur ein sehr kleiner Teil dargestellt. Das Metallband 8 ist mit einigen Metallorganen 9 versehen, von denen eines sichtbar ist. Diese plattenförmigen länglichen Metallorgane 9 sind als eine Einheit mit dem Band ausgestanzt.
Das Metallband 8 ist an seiner dem Lampenkolben zugewandten Seite mit einem nach innen versetzten umgebördelten Rand 8a versehen. Zwischen diesem Rand und der naheliegenden Glaswand des Randteils 1 a ist etwas Raum vorhanden, der mit einer ausgehärteten Kittmasse 17 ausgefüllt ist, mit deren Hilfe das Band 8 am Glaskolben 1 angeheftet ist. Durch den Rand 8a wird erreicht, daß bei der Herstellung der Lampe der noch weiche Kitt nicht aus dem genannten Raum entweicht. Der Kitt besteht aus einer Mischung von Schnellack, Phenolformaldehydharz, Hexamethylentetraamin, Siliziumharz, Kolophon, Kalziumkarbonat
und Äthanol. '
Die plattenförmigen Organe sind als Paare federnder Zungen 15 und 16 ausgebildet. Jede Zunge ist nahe bei ihrem freien Ende an ihrem, der betreffenden Kunststoff rippe 10,11 zugewandten Seitenrand zu einer scharfen Spitze 15 a, 16a ausgebildet, mit der die Zunge in der betreffenden Ku nststoff rippe 10,11 verankert ist.
Bei der Montage der Lampe wird zunächst der Glaskolben an seiner Unterseite mit dem Band mit plattenförmigen Organen ausgerüstet, die etwas unter der Ebene durch den Unterrand heraustreten. Anschließend wird die Lampenschale in Richtung der Längsachse der Lampe an die Unterseite des Kolbens gestellt. Hierbei werden die federnden Zungen zwischen die nahezu parallelen Rippen geschoben. Die scharfen, als Widerhaken ausgeführten Zungen setzen sich dabei im Kunststoff fest, der vorzugsweise aus einem thermoplastischen Kunststoff, wie z. B. Polykarbonat, besteht.
In dem von der Lampenschale begrenzten Raum befindet sich eine Hochfrequenzspeiseeinheit.
In einem praktischen Ausführungsbeispiel beträgt der Durchmesser des kugeligen Glasentladungsgefäßes etwa 70 mm. Die Leuchtstoffschicht enthält eine Mischung von zwei Leuchtstoffen, d. h. von grünleuchtendem, mit Therbium aktiviertem Cermagnesiumaluminat und von rotleuchtendem, mit dreiwertigem Europium aktiviertem Yttriumoxid. Zwischen der Leuchtstoffschicht und der Glaswand befindet sich eine transparente Leitschicht aus dem mit Fluor dotiertem Zinnoxid.
Gemessen wurde bei einer derartigen Lampe ein Lichtstrom von 900 Lumen bei einer zugeführten Leistung von etwa 13W.
Claims (7)
1. Elektrische Lampe mit einem Lampenkolben und einer Kunststoff-Lampenschale, die an ihrem einen Ende mit dem Lampenkolben verbunden ist und am anderen Ende einen Sockel trägt, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verbindung mit der Lampenschale der Lampenkolben an seiner der Lampenschale zugewandten Seite mit einigen im Abstand voneinander liegenden, länglichen, ausragenden und nahezu parallel zur Lampenachse verlaufenden, plattförmigen Organen versehen sind, die unlöslich zwischen ebenfalls nahezu parallel zur Lampenachse verlaufenden Rippen an der Innenwand der Lampenschale aufgenommen sind.
2. Elektrische Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Organe als Paare federnder Metallwiderhaken ausgeführt sind, die sich in Kunststoffrippen festgesetzt haben.
3. Elektrische Lampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die plattenförmigen Organe Teile eines ringförmigen Bandes sind, das auf einem der Lampenschale zugewandten Randteil des Lampenkolbens befestigt ist.
4. Elektrische Lampe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Organe und das Band als eine Einheit ausgestanzt sind.
5. Elektrische Lampe nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Band mit einem Heftmittel an der Außenseite,des Lampenkolbens befestigt ist.
6. Elektrische Lampe nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Band an seiner dem Lampenkolben zugewandten Seite mit einem nach innen versetzten, umgebördelten Rand versehen ist.
7. Elektrische Lampe nach Anspruch 1,2,3,4,5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Organe als Paare federnder Zungen ausgebildet sind, wobei jede Zunge nahe bei ihrem freien Ende an ihrem der betreffenden Rippe zugewandten Seitenrand zu einer scharfen Spitze ausgebildet ist, mit der die Zunge in der Rippe verankert ist.
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