CH713748A2 - Tragehilfe für Babys und Kleinkinder. - Google Patents
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- CH713748A2 CH713748A2 CH00524/18A CH5242018A CH713748A2 CH 713748 A2 CH713748 A2 CH 713748A2 CH 00524/18 A CH00524/18 A CH 00524/18A CH 5242018 A CH5242018 A CH 5242018A CH 713748 A2 CH713748 A2 CH 713748A2
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- A47D13/02—Baby-carriers; Carry-cots
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Tragehilfe für Babys und Kleinkinder umfassend einen Rückenteil (1), einen im unteren Endbereich des Rückenteils (1) angeordneten Tunnel (11), einen Hüftgurt (2), der durch den Tunnel (11) durchführbar und im Tunnel (11) reversibel lösbar befestigbar ist und zwei Schultergurte (4), die am oberen Ende des Rückenteils (1) angeordnet sind, wobei ein Befestigungsgurt (3) vorgesehen ist, dessen Enden mit jeweils einem Schultergurt (4) verbindbar sind, wobei der Befestigungsgurt (3) abschnittsweise im Tunnel (11) angeordnet ist und den Tunnel (11) auf beiden Seiten überragt.
Description
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft eine Tragehilfe für Babys und Kleinkinder gemäss dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
[0002] Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Tragehilfen bekannt: Verwendung finden zunächst diverse Arten von Tragetüchern. Diese erlauben ein Tragen des Kindes in der ergonomisch richtigen Position. Nachteilig ist jedoch eine komplizierte und zeitaufwendige Bindetechnik.
Es wurden daher Tragehilfen entwickelt, die ein schnelleres Anlegen und eine bessere Gewichtsverteilung ermöglichen sollen. Aus dem AT 11 561 U1 ist beispielsweise eine Tragehilfe bekannt, die zur Verteilung des Gewichts einen Hüftgurt vorsieht. Eine Anpassung an die Grösse des Kindes ist durch eine Einstellung der Breite des Sitzteils möglich. Nachteilig ist hierbei jedoch, dass die Grössenanpassung nicht so individuell einstellbar ist, dass das Kind von der Geburt bis zum selbstständigen Laufen in der Tragehilfe getragen werden kann. Zudem muss der Träger, um das Kind in der Tragehilfe zu halten, den Hüftgurt verwenden. Dies kann als unangenehm empfunden werden und die Verwendung der Tragehilfe während einer Schwangerschaft ist nicht möglich. Bei längeren Tragezeiten können ausserdem die Stoffränder an den Beinen des Kindes einschneiden. Ähnliche Schwierigkeiten treten bei anderen bekannten Systemen auf, z.B. AT 14 132 U1.
[0003] Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Tragehilfe bereitzustellen, die ab Geburt und bis zum selbstständigen Laufen des Kindes verwendet werden kann, die Entwicklung des Kindes durch eine ergonomisch angepasste Trageposition unterstützt und ein bequemes Tragen des Kindes sowohl am Bauch als auch am Rücken ermöglicht. [0004] Die Erfindung löst die Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1.
[0005] Erfindungsgemäss ist vorgesehen, dass ein Befestigungsgurt vorgesehen ist, dessen Enden mit den beiden Schultergurten verbindbar sind, wobei der Befestigungsgurt abschnittsweise im Tunnel angeordnet ist und den Tunnel auf beiden Seiten überragt.
[0006] Durch die erfindungsgemässe Tragehilfe ist ein Tragen des Kindes sowohl vor dem Bauch als auch am Rücken des Tragenden möglich, wobei das Kind jeweils zum Tragenden blickt. Die Tragehilfe kann für diese beiden Einsatzzwecke rasch und einfach verstellt werden. Durch die Einstellung der Gurte ist eine einfache und rasche Anpassung der Tragehilfe an den Tragenden möglich, so dass verschiedene Träger die Tragehilfe auch wechselweise verwenden können. Der Hüftgurt erlaubt eine Verteilung des Gewichts auf die Hüften des Tragenden, was vor allem beim Tragen vor dem Bauch wichtig ist. Ist eine Verwendung des Hüftgurts nicht gewünscht oder z.B. aufgrund einer Schwangerschaft, nicht möglich, so kann dieser einfach entfernt werden. Die Tragehilfe kann dann in eine Rückentrage umfunktioniert werden. Der Befestigungsgurt ist zusätzlich und unabhängig vom Hüftgurt vorhanden und verläuft von diesem getrennt. Durch die Verbindung der beiden Schultergurte mit den beiden Enden des Befestigungsgurts entsteht ein rucksackartiges Tragesystem. Das Kind wird dann durch den Befestigungsgurt in der Tragehilfe gehalten. Eine ergonomisch richtige Sitzposition wird dadurch erreicht, dass der Befestigungsgurt durch den Tunnel geführt ist. Dadurch sitzt das Kind auch bei entferntem Hüftgurt in einer ergonomischen Rundrücken-Position. Wichtig ist zusätzlich eine Anhock-Spreiz-Haltung um die Hüftentwicklung zu unterstützen. Die Knie des Kindes sind dabei etwa bis zum Bauchnabel angezogen und etwas über hüftbreit abgespreizt. Das Kind liegt dabei mit den Oberschenkeln in der Tragehilfe, die Unterschenkel ragen an beiden Seiten aus der Tragehilfe heraus.
[0007] Vorteilhaft für ein Tragen auf dem Rücken ist es, wenn der Befestigungsgurt im Mittelbereich der Längserstreckung des Tunnels reversibel lösbar am Tunnel befestigbar ist. Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Befestigungsgurt im Mittelbereich der Längserstreckung des Tunnels am Tunnel unlösbar befestigt ist, z.B angenäht ist. Durch die Befestigung wird das Gewicht verstärkt auf diesen mittigen Bereich übertragen. Die Rundrücken-Position wird dadurch besonders gut unterstützt, vor allem bei entferntem Hüftgurt.
[0008] Vorteilhaft ist es möglich, dass der Befestigungsgurt im Mittelbereich der Längserstreckung des Tunnels in einer Schlaufe zwar nach oben und unten fixiert ist, nach links und rechts aber beweglich gehalten bzw. längsgeführt ist. Auch durch diese Ausgestaltung erfolgt eine Übertragung des Gewichts auf den mittleren Bereich des Tunnels, so dass die Rundrücken-Position unterstützt wird.
[0009] Erfindungsgemäss vorteilhaft sind Nähte, die oberhalb des Tunnels im unteren Bereich des Rückenteils vorgesehen sind und die vom Rand des Rückenteils strahlenförmig angeordnet sind und die auf beiden Seiten des Rückenteils symmetrisch angeordnet sind. Zumindest eine dieser Nähte kann als Abnäher ausgebildet sein. Die Rundrücken-Position wird dadurch unterstützt. Zusätzlich werden die Beine des Kindes in einer besonders vorteilhaften Position gehalten.
[0010] Bevorzugterweise sind Polsterungen oberhalb des Tunnels im unteren Bereich des Rückenteils vorgesehen, die vom Rand des Rückenteils etwa halbkreisförmig angeordnet sind und die auf beiden Seiten des Rückenteils symmetrisch angeordnet sind. Dadurch kann ein Einschneiden der Stoffränder an den Beinen des Kindes verhindert werden.
[0011] Erfindungsgemäss besonders vorteilhaft ist es, wenn der Hüftgurt beidseitig an je einer endständigen Position im Tunnel befestigbar ist, insbesondere über Klettverschlüsse. Durch diese Gestaltung der Tragehilfe kann die Breite des Stegbereichs variabel eingestellt werden. Eine engere Befestigung führt zu einem schmaleren Steg, also so einem geringeren Beinabstand des Kindes. Eine weiter auseinanderliegende Befestigung führt zu einem breiteren Steg. Eine Anpassung des Steges an die Grösse des Kindes ist damit sehr einfach.
[0012] Zusätzlich kann der Hüftgurt so im Tunnel befestigt werden, dass er in die entgegengesetzte Richtung der Schultergurte zeigt. Das heisst, die Schnallen zur Anpassung der Länge des Hüftgurts sind der, dem Kind zugewandten, Innen seite der Tragehilfe zugewandt. Die Tragehilfe kann dann so angelegt werden, dass der Tunnel über das Rückteil gefaltet ist. Dadurch wird das Rückenteil verkürzt. Dies ist besonders für sehr kleine Kinder vorteilhaft.
[0013] Die Erfindung ist anhand der folgenden Zeichnungen ohne Einschränkung des allgemeinen erfinderischen Gedankens beispielhaft dargestellt.
Fig. 1 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemässen Tragehilfe mit im Tunnel befestigtem Hüftgurt.
Fig. 2 zeigt die Tragehilfe aus Fig. 1 mit entferntem Hüftgurt.
[0014] In Fig. 1 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemässen Tragehilfe dargestellt. Sie weist einen Rückenteil 1 auf, der am oberen Ende im Mittelbereich mit einem Kopfteil 5 verbunden ist. Seitlich des Kopfteils 5 ist jeweils ein Schultergurt 4 angebracht. Am unteren Endbereich des Rückenteils 1 ist ein Tunnel 11 vorgesehen. Durch den Tunnel 11 hindurch verläuft ein Befestigungsgurt 3, dessen Enden den Tunnel 11 beidseitig überragen. Zusätzlich ist in Fig. 1 ein Hüftgurt 2 durch den Tunnel 11 geführt. Der Befestigungsgurt 3 ist vom Hüftgurt 2 völlig unabhängig und getrennt.
Der Rückenteil 1 dient zur Stützung bzw. Aufnahme des Kindes. Das Gurt-System ist gängigen Rucksack-Systemen nachempfunden und dient zur Befestigung der Tragehilfe am Träger und zur Anpassung der Tragehilfe an den Träger und an das Kind.
In der dargestellten Ausführungsform ist der Rückenteil 1 an die Körperform eines Kindes angepasst. Von einer rechteckigen Grundform ausgehend, bilden die schmalen Seiten das obere und untere Ende des Rückenteils 1. Die oberen Ecken sind abgeschrägt und mit den Schultergurten 4 verbunden. Im unteren Endbereich des Rückenteils 1 ist der Tunnel 11 vorgesehen. Die Längsseiten weisen bis zur doppelten Höhe des Tunnels 11 einen geraden Verlauf auf. Darüber, bis zum Ansatzpunkt der Schultergurte 4, ist das Rückenteil 1 bikonvex ausgebildet. Durch die bikonvexen Bereiche kann das Kind Beine und Arme seitlich aus der Tragehilfe herausstrecken.
Der Rückenteil 1 besteht aus gewebtem Stoff. Dadurch ist er stabil, kann sich an den Körper des Kindes anpassen und erlaubt eine natürliche Regulierung der Körpertemperatur. Andere Materialien, die diesen Anforderungen entsprechen, können ebenso verwendet werden.
Im unteren Bereich des Rückenteils 1 sind auf beiden Seiten symmetrisch Nähte 12 angebracht. Diese verlaufen strahlenförmig vom Rand des Rückenteils 1, wobei zwischen den Nähten 12 beider Seiten ein gewisser Abstand besteht. Der Bereich zwischen den Nähten 12 dient dem Kind als Sitzfläche. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind jeweils drei Nähte 12 vorgesehen, wobei eine der Nähte 12 als Abnäher ausgebildet ist. Durch diese Anordnung der Nähte 12 wird die Rundrücken-Haltung des Kindes besonders gut unterstützt. Zusätzlich kann durch diese Anordnung eine besonders vorteilhafte Positionierung der Beine des Kindes erfolgen.
Um ein Einschneiden der Stoffränder in die Beine des Kindes zu vermeiden, ist zusätzlich «eine Polsterung 13 vorgesehen. Die Polsterung 13 ist symmetrisch an beiden Seitenrändern des Rückenteils 1 halbkreisförmig angeordnet. Die Rundungen sind jeweils der Mitte des Rückenteils 1 zugewandt ist und weisen einen gewissen Abstand voneinander auf. Dadurch werden die Beine des Kindes besonders weich gelagert, ohne dass Druckstellen entstehen. Die Polsterung 13 besteht im dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem dünnen Schaumstoff, der in den Rückenteil 1 eingenäht ist. Andere geeignete Materialien können ebenso verwendet werden.
Die Polsterung 13 liegt im Bereich der Nähte 12 und wird von diesen in ihrer Position gehalten. Dies verhindert zusätzlich ein Verrutschen oder Zusammenschieben der Polsterung 13. Des Weiteren wird durch die Nähte 12 die Position der Beine des Kindes in der Tragehilfe vorgegeben und eine Polsterung 13 in diesem Bereich ist besonders vorteilhaft. Eine weitere Anpassung des Rückenteils 1 an das Kind ist über den Hüftgurt 2 möglich.
[0015] In Fig. 2 ist der Hüftgurt 2 gezeigt, nachdem er aus dem Tunnel 11 entfernt wurde. Er weist einen längeren breiten Bereich auf, der gepolstert ist. Der gepolsterte Bereich ist beidseitig über die gesamte Länge mit Flauschband ausgestattet. In den Endbereichen besteht der Hüftgurt 2 aus schmalen Gurten, an deren Ende verbindbare Steckschliesser angebracht sind. Über diese Endbereiche kann die Länge des Hüftgurtes 2 an den Hüftumfang des Trägers angepasst werden.
[0016] In Fig. 1 ist der Hüftgurt 2 durch den Tunnel 11 geführt, wobei der gepolsterte Bereich teilweise im Tunnel 11 liegt und den Tunnel 11 auf beiden Seiten überragt. Der Tunnel 11 ist auf seiner Innenseite seitlich jeweils mit einem Abschnitt mit Hakenband ausgestattet. Durch die Verbindung des Flauschbands des Hüftgurtes 2 mit dem Hakenband im Tunnel 11 kann der Hüftgurt 2 lösbar befestigt werden.
Der Abstand, in dem die seitlichen Hakenband-Abschnitte am Hüftgurt 2 befestigt werden, kann individuell eingestellt werden und bestimmt die Stegbreite. Dies ist besonders vorteilhaft, da die Stegbreite wesentlich zu einer bequemen und ergonomischen Beinposition beiträgt.
Des Weiteren kann der Hüftgurt 2 so im Tunnel 11 angebracht sein, dass die Schliessschnallen in die entgegengesetzte Richtung der Schliessschnallen der Schultergurte 4 zeigen. Durch Umklappen des Hüftgurts 2 kann der Tunnel 11 nach oben gefaltet angeordnet sein. Dadurch wird der Rückenteil 1 um die Höhe des Tunnels 11 verkürzt. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn sehr kleine Kinder in der Tragehilfe getragen werden sollen.
[0017] Zur Befestigung der Tragehilfe am Träger können die Schultergurte 4 mit dem Befestigungsgurt 3 lösbar verbunden werden. In der dargestellten Ausführungsform sind zur Verbindung der Schultergurte 4 mit dem Befestigungsgurt 3
Claims (6)
- Sicherheitssteckschliesser vorgesehen. Dies ist besonders vorteilhaft, da dadurch ein versehentliches Öffnen vermieden wird und auch das Kind die Tragehilfe nicht öffnen kann. Die Länge der Gurte kann individuell an den Träger angepasst werden. Entsprechende Gurt-Systeme sind aus dem Stand der Technik von Rucksäcken bekannt. Dadurch kann die Tragehilfe wie ein Rucksack getragen werden, wobei sowohl ein Tragen auf dem Rücken, als auch vor dem Bauch möglich ist. [0018] Bei Verwendung der Tragehilfe mit Hüftgurt 2 wird der Hüftgurt 2 um die Hüfte des Trägers gelegt und mit Hilfe der Steckschliessen verschlossen. Die Länge des Hüftgurts 2 kann an den Träger angepasst werden, so dass das Gewicht auf die Hüften des Trägers übertragen wird. Das Kind wird oberhalb des Hüftgurts 2 in der Tragehilfe gehalten. Der Befestigungsgurt 3 ist mit den Schultergurten 4 verbunden. Die Länge des Befestigungsgurts 3 und der Schultergurte 4 kann variabel eingestellt werden. Dadurch kann der Abstand des Rückenteils 1 zum Träger entsprechend der Grösse des Trägers und des Kindes variabel eingestellt werden, so dass das Kind sicher im Rückteil 1 gehalten ist. Bei Verwendung des Hüftgurts 2 wird die Tragehilfe vorzugsweise vor dem Bauch getragen. [0019] Eine weitere Möglichkeit die Tragehilfe individuell auf die Bedürfnisse von Kind und Träger einzustellen ist in Fig. 2 gezeigt. Durch die Entfernung des Hüftgurtes 2 kann das Kind in einer alternativen Position auf dem Rücken des Trägers getragen werden. Der Hüftgurt 2 kann entfernt werden, indem die Befestigungsmöglichkeiten im Tunnel 11 gelöst werden und der Hüftgurt 2 aus dem Tunnel 11 gezogen wird. Zum Wechsel der Trageposition kann die Tragehilfe mit wenigen Handgriffen angepasst werden. Neben dem Herausnehmen des Hüftgurts 2 ist lediglich eine Anpassung der Einstellung der Länge von Befestigungsgurt 3 und Schultergurten 4 notwendig. [0020] Der Befestigungsgurt 3 verläuft durch den Tunnel 11 und überragt den Tunnel 11 auf beiden Seiten. Durch das Verbinden von Schultergurten 4 und Befestigungsgurt 3 entsteht ein Sitzsack. Das Kind kann darin in einer ergonomisch richtigen Position mit Rundrücken-Haltung und richtiger Bein-Positionierung getragen werden. Insbesondere für grössere Kinder ist diese Trageposition vorteilhaft. Da der Hüftgurt 2 nicht benötigt wird, kann die Tragehilfe auch von Schwangeren verwendet werden. Die Ausformung des Sitzsacks, und damit die ergonomisch richtige Position des Kindes, wird unterstützt durch die Befestigung des Befestigungsgurtes 3 im Mittelbereich der Längserstreckung des Tunnels 11. In der dargestellten Ausführungsform wird diese Befestigung durch Festnähen an der Tunnelwand erreicht. In einer anderen Ausführungsform kann die Befestigung auch über andere unlösbare oder lösbare Befestigungsmittel erfolgen. Ebenso kann eine mittig im Tunnel 11 angeordnete Schlaufe vorgesehen sein, durch die der Befestigungsgurt 3 geführt ist. Alternativ kann der Befestigungsgurt 3 auch nicht aus einem durchgehenden Gurtband ausgebildet sein, sondern aus zwei separaten Befestigungsgurt-Teilen bestehen, die im Mittelbereich der Längserstreckung des Tunnels 11 ihren Ursprung haben und dort am Tunnel 11 befestigt sind. [0021] Die in Fig. 2 gezeigt Trageposition ist besonders vorteilhaft, wenn der Träger keinen Hüftgurt 2 verwenden möchte, oder verwenden kann. [0022] Fig. 1 und 2 zeigen weiter, dass eine zusätzliche Polsterung 13 mit Nähten 12 am oberen Endbereich des Rückenteils 1 am Übergang zum Kopfteil 5 vorgesehen sein kann. Diese Ausführungsform ist besonders vorteilhaft, da so der Nackenbereich des Kindes geschützt werden kann. Um den oberen Endbereich des Rückenteils 1 an die Grösse des Kindes anpassen zu können, ist am oberen Ende des Rückenteils 1 eine Raffmöglichkeit durch einen Tunnelzug vorgesehen. Der Kopfteil 5 kann seitlich an den Schultergurten 4 lösbar befestigt sein, so dass der Kopf des Kindes gehalten wird. Auch ist es möglich, den Kopfteil 5 zu einer Nackenstütze zusammengerollt, lösbar zu befestigen. Dies ist für grössere Kinder besonders gut geeignet und ermöglicht dem Kind eine freie Beweglichkeit des Kopfes, ohne dass dieser, z.B. beim Schlafen, zurückfallen kann. Patentansprüche1. Tragehilfe für Babys und Kleinkinder umfassend einen Rückenteil (1), einen im unteren Endbereich des Rückenteils (I) angeordneten Tunnel (11), einen Hüftgurt (2), der durch den Tunnel (11) durchführbar und im Tunnel (11) reversibel lösbar befestigbar ist und zwei Schultergurte (4), die am oberen Ende des Rückenteils (1) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass ein Befestigungsgurt (3) vorgesehen ist, dessen Enden mit jeweils einem Schultergurt (4) verbindbar sind, wobei der Befestigungsgurt (3) abschnittsweise im Tunnel (11) angeordnet ist und den Tunnel (II) auf beiden Seiten überragt.
- 2. Tragehilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsgurt (3) im Mittelbereich der Längserstreckung des Tunnels (11) am Tunnel (11) reversibel lösbar befestigbar oder unlösbar befestigt ist.
- 3. Tragehilfe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsgurt (3) im Mittelbereich der Längserstreckung des Tunnels (11) in einer Schlaufe längsbeweglich gehalten und geführt ist.
- 4. Tragehilfe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Nähte (12) oberhalb des Tunnels (11) im unteren Bereich des Rückenteils (1) vorgesehen sind, die vom Rand des Rückenteils (1) strahlenförmig angeordnet sind und auf beiden Seiten des Rückenteils (1) symmetrisch angeordnet sind.
- 5. Tragehilfe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Polsterungen (13) oberhalb des Tunnels (11) im unteren Bereich des Rückenteils (1) vorgesehen sind, die vom Rand des Rückenteils (1) etwa halbkreisförmig angeordnet sind und auf beiden Seiten des Rückenteils (1) symmetrisch angeordnet sind.
- 6. Tragehilfe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hüftgurt (2) im Tunnel (11) an zwei endständigen Positionen befestigbar ist, insbesondere über Klettverschlüsse.
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