CH714059B1 - Plattenförmiges Bauteil und Armbanduhr, Schmuckgegenstand, Etikette und Reissverschluss mit dem plattenförmigen Bauteil, sowie Zierring - Google Patents
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Abstract
Ein plattenförmiges Bauteil, durch das die Sichtbarkeit der anderen Bauteile sichergestellt wird, das zugleich die dekorative Wirkung erhöht und über einen Fälschungsschutzeffekt verfügt, und eine Armbanduhr, ein Schmuckgegenstand, eine Etikette und ein Reißverschluss mit diesem plattenförmigen Bauteil werden bereitgestellt. Das plattenförmige Bauteil (1) wird aus zumindest zwei plattenförmigen Werkstücken (2, 3) ausgebildet, wobei die plattenförmigen Werkstücke aus Einkristallsaphir, Einkristallrubin, Glas oder Einkristalldiamant bestehen. Die Draufsichtsform der plattenförmigen Werkstücke kann quadratisch, rechteckig, rund, elliptisch oder vieleckig mit mehr als oder gleich drei Ecken sein. Im Umfangsrand eines der genannten plattenförmigen Werkstücke wird eine Schrägfläche (2A, 2B, 2C) ausgebildet. Ohne dass die Schrägfläche (2A, 2B, 2C) als Klebefläche verwendet wird, werden die beiden plattenförmigen Werkstücke (2, 3) zusammengeklebt. Des Weiteren wird eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe (4) auf die Klebefläche gedruckt oder in einer Vertiefung ausgebildet. Wenn eine Vertiefung ausgebildet wird, wird in dieser Vertiefung ein lichtemittierendes Material angeordnet. Die Breite der Schrägfläche weist eine gleiche oder größere Abmessung auf als die Höhe (T4) der Grafik oder des Zeichens. Die Grafik oder das Zeichen ist, die Mittellinie in Draufsichtsform des plattenförmigen Bauteils überschreitend, ausgebildet.
Description
Technisches Gebiet
[0001] Die vorliegende Erfindung betrifft ein plattenförmiges Bauteil und eine Armbanduhr, einen Schmuckgegenstand, eine Etikette und einen Reißverschluss mit dem plattenförmigen Bauteil, sowie einen zierring.
Stand der Technik
[0002] Heutzutage nimmt der Schaden von verschiedenen Produkten wie Taschen, Armbanduhren, Schmuckgegenständen und dgl. von berühmten Marken durch Produktfälschungen immer mehr zu. Die Schäden, die ein Unternehmen durch gefälschte Produkte erleidet, sind erheblich, so groß, dass, wenn z. B. gefälschte Produkte mit einem niedrigen Preis auf dem Markt angeboten werden, dadurch nicht nur Absatzmärkte für das echte Produkt verloren gehen, sondern auch das Geschäftsmodell zerstört werden kann. Wenn durch ein schlecht gefälschtes Produkt negative Benutzererfahrungen verbreitet werden, kann dadurch das Vertrauen in das über lange Zeit geschätzte Image einer Marke zerstört werden.
[0003] Um aus diesem Grund Schäden durch Produktfälschungen zu verhindern, wurden Techniken zur Unterscheidung echter Produkte von gefälschten Produkten entwickelt. Dies ist z. B. in Patentliteratur 1 beschrieben.
[0004] Patentliteratur 1 beschreibt eine Schutzvorrichtung für Informationszeichen, welche ein transparentes Plättchen umfasst, das auf einem Gehäuseteil einer Armbanduhr befestigt ist, und bei der die Informationszeichen durch das Plättchen hindurch lesbar sind. Als Informationszeichen sind ein Produktionskennzeichen, das den Herstellungsort der Armbanduhr angibt, und ein Warenzeichen genannt. Diese Informationszeichen sind zwischen dem transparenten Plättchen und dem Gehäuseteil der Armbanduhr eingeklemmt, und außerdem ist das Plättchen am Gehäuseteil unlösbar aufgeklebt. Dadurch kann der Käufer der Armbanduhr die Authentizität der Armbanduhr durch die Informationszeichen durch Betrachtung feststellen.
[0005] Die Schutzvorrichtung gemäß Patentliteratur 1 weist zwar einen Fälschungsschutzeffekt auf, allerdings ist nicht berücksichtigt, dass der Armbanduhr eine für die Armbanduhr benötigte dekorative Wirkung hinzugefügt werden sollte.
[0006] Als Stand der Technik zum Hinzufügen einer gesonderten dekorativen Wirkung zu einer Armbanduhr kann man z. B. Patentliteratur 2 anführen. Patentliteratur 2 beschreibt ein Uhrglas in einer Zweischicht-Konstruktion aus zwei aufeinander gelegten transparenten Glasscheiben, bei dem ein lichtemittierendes Teil je nach Wunsch leuchtet, wodurch das Uhrglas mit einer ausgezeichneten Farbigkeit und einer dekorativen Wirkung versehen ist. Die beiden Glasscheiben sind durch ein transparentes Klebmittel zusammengeklebt, und zwischen den Glasscheiben ist des Weiteren ein lichtemittierendes Teil angeordnet. Dieses lichtemittierende Teil reagiert auf einen UV-Strahl von einer Wellenlänge zwischen 350 nm und 420 nm oder 254 nm und 365 nm und leuchtet, wodurch ein in der Farbigkeit und der dekorativen Wirkung ausgezeichnetes Uhrglas bereitgestellt wird.
Literatur zum Stand der Technik
Patentliteratur
[0007] Patentliteratur 1: JP Patentoffenlegungsschrift Nr. S58-044381 Patentliteratur 2: JP Patentoffenlegungsschrift Nr. 2003-186429
Zusammenfassung der Erfindung
Aufgabe, die durch die Erfindung zu lösen ist
[0008] Allerdings ist der Gegenstand gemäß Patentliteratur 2 derart aufgebaut, dass sich die lichtemittierende Schicht über die gesamte Fläche des Uhrglases erstreckt. Wenn deshalb die gesamte Fläche leuchtet, ist das Zifferblatt nicht leicht zu sehen. Gemäß Patentliteratur 2 muss vorgesehen werden, dass das lichtemittierende Teil des Uhrglases z. B. in einem rötlichen Licht leuchtet und die Uhrzeiger zusätzlich durch ein lichtemittierendes Teil in einem grünlichen (oder gelblichen) Licht leuchten.
[0009] Da daher ein gesondertes lichtemittierendes Teil zusätzlich zum lichtemittierenden Teil für das Uhrglas vorgesehen sein muss, werden dadurch die Herstellungskosten erhöht, und zugleich erschwert dies eine horizontale Weiterentwicklung anderer Produkte, wodurch unmöglich ist, dass durch einen minimalen Aufbau des lichtemittierenden Teils die Sichtbarkeit der anderen Bauteile wie des Zifferblatts od. dgl. sichergestellt wird und zugleich die dekorative Wirkung erhöht wird.
[0010] Der vorliegenden Erfindung liegt die obige Aufgabe zugrunde. Ziel der Erfindung ist es, ein plattenförmiges Bauteil, bei dem die Sichtbarkeit der anderen Bauteile sichergestellt wird, die dekorative Wirkung erhöht wird und das zugleich einen Fälschungsschutzeffekt aufweist, und eine Armbanduhr, einen Schmuckgegenstand, eine Etikette und einen Reißverschluss mit diesem plattenförmigen Bauteil bereitzustellen.
Mittel zum Lösen der Aufgabe
[0011] Die obige Aufgabe wird durch die nachstehende vorliegende Erfindung gelöst. Nämlich weist das plattenförmige Bauteil erfindungsgemäß die Merkmale auf, dass das plattenförmige Bauteil zumindest aus einem ersten plattenförmigen Werkstück und einem zweiten plattenförmigen Werkstück ausgebildet ist, dass die plattenförmigen Werkstücke aus Einkristallsaphir, Einkristallrubin, Glas oder Einkristalldiamant bestehen, dass die Draufsichtsform der plattenförmigen Werkstücke quadratisch, rechteckig, rund, elliptisch oder vieleckig mit mehr als oder gleich drei Ecken sein kann, dass zumindest bereichsweise im Umfangsrand eines der genannten plattenförmigen Werkstücke eine Schrägfläche ausgebildet ist, dass, ohne dass die Schrägfläche als Klebefläche verwendet wird, das erste und das zweite plattenförmige Werkstück in der Dickenrichtung aufeinander gelegt sind und zusammengeklebt sind, dass eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe, an zumindest einer der zusammengeklebten Flächen der beiden plattenförmigen Werkstücke durch ein Druckverfahren oder in einer Vertiefung ausgebildet ist oder dadurch ausgebildet ist, dass ein lichtemittierendes Material in einem dritten plattenförmigen Werkstück eingebettet ist, dass, wenn eine Vertiefung ausgebildet ist, in der Vertiefung das lichtemittierende Material angeordnet ist, dass die Breite der Schrägfläche in Draufsicht auf das plattenförmige Werkstück eine gleiche oder größere Abmessung aufweist als die Höhe der Grafik oder des Zeichens, dass die Grafik oder das Zeichen, die Mittellinie in Draufsichtsform des plattenförmigen Werkstücks überschreitend, ausgebildet ist, dass durch das Beleuchten oder nach dem Beleuchten im Dunkeln die Grafik oder das Zeichen leuchtet und Strahlen, die von der Grafik oder dem Zeichen abgegeben werden, von einer Seitenfläche des plattenförmigen Bauteils austreten und des Weiteren die leuchtende Grafik oder das Zeichen durch die Schrägfläche zu sehen ist.
[0012] Des Weiteren ist die Armbanduhr, der Schmuckgegenstand, die Etikette bzw. der Reißverschluss gemäß der vorliegenden Erfindung mit dem obigen plattenförmigen Bauteil versehen.
[0013] Der Zierring gemäß der vorliegenden Erfindung weist die Merkmale auf, dass der Zierring aus zumindest einem Werkstück ausgebildet ist, dass das Werkstück aus Einkristallsaphir oder Einkristallrubin oder Glas ausgebildet ist, dass die Draufsichtsform des Werkstücks eine geschlossene Bandform ist, die quadratisch, rechteckig, rund, elliptisch oder vieleckig mit mehr als oder gleich drei Ecken sein kann, dass eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe, in einer äußeren Seitenfläche oder einer Bodenfläche oder dem Inneren des Werkstücks durch ein Druckverfahren oder in einer Vertiefung ausgebildet ist oder dadurch ausgebildet ist, dass, wenn ein separates Werkstück vorgesehen ist, in diesem separaten Werkstück ein lichtemittierendes Material eingebettet ist, dass, wenn eine Vertiefung ausgebildet ist, in der Vertiefung das lichtemittierende Material angeordnet ist, und dass durch das Beleuchten oder nach dem Beleuchten im Dunkeln die Grafik oder das Zeichen leuchtet und die von der Grafik oder dem Zeichen abgegeben Strahlen vom Werkstück austreten.
Effekte der Erfindung
[0014] Durch das erfindungsgemäße plattenförmige Bauteil wird ermöglicht, dass die Sichtbarkeit der anderen Bauteile sichergestellt wird und zugleich durch eine minimale Anordnung oder einen minimalen Aufbau des lichtemittierenden Materials die dekorative Wirkung erhöht wird. Indem zwei plattenförmige Bauteile zur Verstärkung der Dicke zusammengeklebt sind, eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe, die Mittellinie in Draufsichtsform des plattenförmigen Bauteils überschreitend, ausgebildet ist und des Weiteren ein lichtemittierendes Material angeordnet ist, wird ermöglicht, dass das plattenförmige Bauteil mit einem geringen Anordnungsbereich des lichtemittierenden Materials durch von der Seitenfläche austretende Strahlen leuchtet, die dekorative Wirkung erhört wird und das plattenförmige Bauteil über einen Fälschungsschutzeffekt durch die Illumination verfügt.
[0015] Da die Illumination auch zur Beurteilung der Authentizität verwendet werden kann, wird ein Fälschungsschutzeffekt entfaltet, wenn das plattenförmige Bauteil an einer Armbanduhr, einem Schmuckgegenstand (einem Ring, einer Halskette, einem Ohrring, einem Armband od. dgl.), einer Etikette oder einem Reißverschluss verwendet wird.
[0016] Durch den erfindungsgemäßen Zierring wird die dekorative Wirkung durch das Leuchten des lichtemittierenden Materials erhört, und zugleich wird ein Fälschungsschutzeffekt entfaltet.
Kurze Erläuterung der Erfindung
[0017] [Figur 1] Schrägansicht des plattenförmigen Bauteils gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im Zustand seiner Montage [Figur 2] Schrägansicht des plattenförmigen Bauteils gemäß Figur 1 nach seiner Montage [Figur 3] Draufsicht des plattenförmigen Bauteils gemäß Figur 1 [Figur 4] Schematische seitliche Schnittdarstellung, die das zweite plattenförmige Werkstück am plattenförmigen Bauteil gemäß Figur 1 zeigt [Figur 5] Schnittdarstellung zum Zeigen und Erläutern des Reflexionslichtwegs der vom lichtemittierenden Material im plattenförmigen Bauteil abgegebenen Strahlen gemäß Figur 1 [Figur 6] Teilansicht zum Zeigen und Erläutern des Zustandes, dass am plattenförmigen Bauteil gemäß Figur 1 Buchstaben durch die Schrägfläche hindurch zu sehen sind [Figur 7] Draufsicht einer Variante der Draufsichtsform des plattenförmigen Werkstücks gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung [Figur 8] Schematische Teildraufsicht zum Zeigen des Zustandes, dass am plattenförmigen Bauteil gemäß Figur 1 in der Vertiefung des zweiten plattenförmigen Werkstücks ein Plattenstück mit einer dem Buchstaben analogen Außenform angeordnet ist [Figur 9] Schematische seitliche Schnittdarstellung zum Zeigen einer Variante des plattenförmigen Bauteils gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung [Figur 10] Schematische Schrägansicht zum Zeigen eines beispielhaften Zierrings gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung [Figur 11] Draufsicht des Zierrings gemäß Figur 10 [Figur 12](a) Schnittdarstellung des Zierrings gemäß Figur 11 entlang der Ebene A-A, die eine Ausführung zeigt, bei der des Weiteren eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe, an der äußeren Seitenfläche des Zierrings ausgebildet ist [Figur 12] (b) Ansicht des Kreisbereichs B in Figur 12(a) in vergrößertem Maßstab [Figur 13](a) Schnittdarstellung des Zierrings gemäß einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die eine Ausführung zeigt, bei der des Weiteren eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe, an der Bodenseite des Zierrings ausgebildet ist [Figur 13](b) Ansicht des Kreisbereichs B in Figur 13(a) in vergrößertem Maßstab [Figur 14](a) Schnittdarstellung des Zierrings gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die die Ausführung zeigt, dass des Weiteren eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe, im Inneren des Zierrings ausgebildet ist [Figur 14](b) Ansicht des Kreisbereichs B in Figur 14(a) in vergrößertem Maßstab [Figur 15](a) Schnittdarstellung des Zierrings gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die die weitere Ausführung zeigt, bei der des Weiteren eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe, im Inneren des Zierrings ausgebildet ist [Figur 15](b) Ansicht des Kreisbereichs B in Figur 15(a) in vergrößertem Maßstab [Figur 16] Schnittdarstellung zum Zeigen einer beispielhaften Armbanduhr mit Zierring gemäß Figur 12 [Figur 17](a) Schnittdarstellung des Zierrings gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die die Ausführung zeigt, bei der des Weiteren eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe, an der äußeren Seitenfläche des Zierrings ausgebildet ist [Figur 17](b) Ansicht des Kreisbereichs B in Figur 17(a) in vergrößertem Maßstab [Figur 18] Schematische seitliche Schnittdarstellung zum Zeigen einer Variante des Zierrings gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung [Figur 19] Schematische seitliche Schnittdarstellung zum Zeigen einer anderen Variante des Zierrings gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung [Figur 20] Schematische seitliche Schnittdarstellung zum Zeigen einer weiteren anderen Variante des Zierrings gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
Formen zur Ausführung der Erfindung
[0018] Als erstes Merkmal der vorliegenden Ausführungsform ist vorgesehen, dass das plattenförmige Bauteil zumindest aus einem ersten plattenförmigen Werkstück und einem zweiten plattenförmigen Werkstück ausgebildet ist, dass die plattenförmigen Werkstücke aus Einkristallsaphir, Einkristallrubin, Glas oder Einkristalldiamant bestehen, dass die Draufsichtsform der plattenförmigen Werkstücke quadratisch, rechteckig, rund, elliptisch oder vieleckig mit mehr als oder gleich drei Ecken sein kann, dass zumindest bereichsweise im Umfangsrand eines der genannten plattenförmigen Werkstücke eine Schrägfläche ausgebildet ist, dass, ohne dass die Schrägfläche als zu klebende Fläche verwendet wird, das erste und das zweite plattenförmige Werkstück in der Dickenrichtung aufeinander gelegt sind und zusammengeklebt sind, dass eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe, an zumindest einer der zusammengeklebten Flächen der beiden plattenförmigen Werkstücke durch ein Druckverfahren oder in einer Vertiefung ausgebildet ist oder dadurch ausgebildet ist, dass ein lichtemittierendes Material in einem dritten plattenförmigen Werkstück eingebettet ist, dass, wenn eine Vertiefung ausgebildet ist, in der Vertiefung das lichtemittierende Material angeordnet ist, dass die Breite der Schrägfläche in Draufsicht auf das plattenförmige Bauteil eine gleiche oder größere Abmessung aufweist als die Höhe der Grafik oder des Zeichens, dass die Grafik oder das Zeichen, die Mittellinie in Draufsichtsform des plattenförmigen Bauteils überschreitend, ausgebildet ist, dass durch das Beleuchten oder nach dem Beleuchten im Dunkeln die Grafik oder das Zeichen leuchtet und Strahlen, die von der Grafik oder dem Zeichen abgegeben werden, von einer Seitenfläche des plattenförmigen Bauteils austreten und des Weiteren die leuchtende die Grafik oder das Zeichen durch die Schrägfläche zu sehen ist.
[0019] Als zweites Merkmal ist die Armbanduhr, der Schmuckgegenstand, die Etikette bzw. der Reißverschluss mit einem der obigen plattenförmigen Bauteile versehen.
[0020] Durch die obigen Aufbauvarianten wird ermöglicht, dass die Sichtbarkeit der anderen Bauteile sichergestellt wird und zugleich durch eine minimale Anordnung und einen minimalen Aufbau des lichtemittierenden Materials die dekorative Wirkung erhöht wird. Indem zwei plattenförmige Bauteile zur Verstärkung der Dicke zusammengeklebt sind, eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe, die Mittellinie in Draufsichtsform des plattenförmigen Bauteils überschreitend, ausgebildet ist und des Weiteren ein lichtemittierendes Material angeordnet ist, wird ermöglicht, dass das plattenförmige Bauteil mit einem kleinen Anordnungsbereich des lichtemittieren Materials durch von der Seitenfläche austretende Strahlen leuchtet, die dekorative Wirkung erhöht wird und das plattenförmige Bauteil über einen Fälschungsschutzeffekt durch die Illumination verfügt.
[0021] Gemäß der vorliegenden Erfindung umfassen solche Draufsichtsformen auch Quadrate, Rechtecke und Polygone mit mehr als oder gleich drei Ecken, wenn die jeweiligen Ecken abgerundet sind.
[0022] Wenn eine Mehrzahl von Grafiken oder Zeichen, insbesondere Buchstaben, ausgebildet sind, bezeichnet die Höhenabmessung der Grafiken oder der Zeichen gemäß der vorliegenden Erfindung die Höhenabmessung, in der sämtliche Grafiken oder Zeichen aufgenommen werden können.
[0023] Gemäß der vorliegenden Erfindung handelt es sich beim Beleuchtungsmittel um einen Gegenstand, der ein Licht im UV-Bereich oder ein Licht im IR-Bereich abgibt.
[0024] Als drittes Merkmal ist die Breite der Schrägfläche doppelt oder mehr als doppelt so groß wie die Höhenabmessung der Grafik oder des Zeichens.
[0025] Durch diesen Aufbau ist die Grafik oder das Zeichen in mehreren, nämlich mehr als oder gleich zwei Reihen durch eine Schrägfläche sichtbar, wodurch die dekorative Wirkung weiter erhöht wird.
[0026] Als viertes Merkmal ist die Schrägfläche im Umfangsrand eines der genannten plattenförmigen Werkstücke über den gesamten Umfang ausgebildet.
[0027] Durch diesen Aufbau ist die Grafik oder das Zeichen, auch wenn das plattenförmige Bauteil von jeglichem Winkel angesehen wird, durch eine Schrägfläche sichtbar, wodurch die dekorative Wirkung weiter erhöht wird.
[0028] Gemäß dem fünften Merkmal treten die von einer Grafik oder einem Zeichen, insbesondere einem Buchstaben, abgegebenen Strahlen von der Seitenfläche des plattenförmigen Bauteils über den gesamten Umfang aus.
[0029] Dieser Aufbau wird vom Gesichtspunkt der dekorativen Wirkung aus bevorzugt.
[0030] Gemäß dem sechsten Merkmal ist in der Vertiefung ein Plattenstück mit einer der Grafik oder dem Zeichen analogen Außenform angeordnet.
[0031] Durch diesen Aufbau kann die dekorative Wirkung weiter erhöht werden.
[0032] Gemäß dem siebten Merkmal liegt die Oberflächenrauhigkeit Ra der Seitenfläche zwischen mehr als oder gleich 5,0 µm und weniger als oder gleich 8,0 µm, und gleichzeitig ist die Oberflächenrauhigkeit Ra der Flächen außer der Seitenfläche weniger als oder gleich 1,0 µm.
[0033] Gemäß diesem Aufbau ist die Oberflächenrauhigkeit Ra der Seitenfläche auf mehr als oder gleich 5,0 µm bis weniger als oder gleich 8,0 µm festgelegt, wodurch die auf die Seitenfläche übertragenen Strahlen durch die Seitenfläche gestreut werden und austreten. Dadurch sieht es aus, als ob die Seitenfläche an sich leuchtet, wodurch die dekorative Wirkung erhöht wird. Gleichzeitig kann der sichtbar leuchtende Bereich auf die Seitenfläche beschränkt werden, wodurch bei Verwendung des plattenförmigen Bauteils an einer Armbanduhr od. dgl. die Sichtbarkeit der anderen Bauteile sichergestellt wird.
[0034] Gemäß dem achten Merkmal ist der Zierring derart ausgebildet, dass der Zierring aus zumindest einem Werkstück ausgebildet ist, dass das Werkstück aus Einkristallsaphir oder Einkristallrubin oder Glas ausgebildet ist, dass die Draufsichtsform des Werkstücks eine geschlossene Bandform ist, die quadratisch, rechteckig, rund, elliptisch oder vieleckig mit mehr als oder gleich drei Ecken sein kann, dass eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe, in einer äußeren Seitenfläche oder einer Bodenfläche oder dem Inneren des Werkstücks durch ein Druckverfahren oder in einer Vertiefung ausgebildet ist oder dadurch ausgebildet ist, dass, wenn ein separates Werkstück vorgesehen ist, in diesem separaten Werkstück ein lichtemittierendes Material eingebettet ist, dass, wenn eine Vertiefung ausgebildet ist, in der Vertiefung das lichtemittierende Material angeordnet ist, und dass durch das Beleuchten oder nach dem Beleuchten im Dunkeln die Grafik oder das Zeichen leuchtet und die von der Grafik oder dem Zeichen abgegeben Strahlen vom Werkstück austreten.
[0035] Durch diesen Aufbau wird ermöglicht, dass durch das Leuchten des lichtemittierenden Materials die dekorative Wirkung erhöht wird und der Zierring über einen Fälschungsschutzeffekt verfügt.
[0036] Gemäß dem neunten Merkmal ist der Zierring dadurch ausgebildet, dass zwei Werkstücke zusammengeklebt sind, dass eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe, an zumindest einer der zusammengeklebten Flächen der beiden Werkstücke durch ein Druckverfahren oder in einer Vertiefung ausgebildet ist, und dass, wenn eine Vertiefung ausgebildet ist, in der Vertiefung das lichtemittierende Material angeordnet ist.
[0037] Gemäß diesem Aufbau ist eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe, an der Klebefläche der zwei Werkstücke ausgebildet und ein lichtemittierendes Material ist auch dort angeordnet. Dadurch wird das lichtemittierende Material im Inneren des Zierrings angeordnet, und durch das Leuchten des lichtemittierenden Materials wird die dekorative Wirkung erhöht. Des Weiteren verfügt der Zierring über einen Fälschungsschutzeffekt durch das Leuchten des lichtemittierenden Materials.
[0038] Gemäß dem zehnten Merkmal ist die Armbanduhr mit dem Zierring versehen.
[0039] Nachstehend wird das plattenförmige Bauteil gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung anhand der Figuren 1 bis 9 erläutert. Das plattenförmige Bauteil 1 gemäß der vorliegenden Ausführungsform ist dadurch ausgebildet, dass zumindest ein erstes plattenförmiges Werkstück 2 und ein zweites plattenförmiges Werkstück 3 zusammengeklebt werden, wie aus Figur 1 ersichtlich (nachstehend werden sie entsprechend den Erfordernissen lediglich als „plattenförmiges Werkstück 2“ und „plattenförmiges Werkstück 3“ bezeichnet).
[0040] Sowohl das erste plattenförmige Werkstück 2 als auch das zweite plattenförmige Werkstück 3 bestehen aus Einkristallsaphir, Einkristallrubin, Einkristalldiamanten oder Glas. Als Glas werden Kristallglas (Bleiglas), Quarzglas und dgl. genannt. Der jeweilige Werkstoff kann durch ein allgemein bekanntes Verfahren bearbeitet werden. Bei Einkristallsaphir oder Einkristallrubin wird der Einkristallsaphir oder der Einkristallrubin verwendet, der durch das EFG (Edge-defined Film-fed Growth)-Verfahren, das Kyropoulos'sche Verfahren, das Czochralski'sche Verfahren, das Verneuil'sche Verfahren, das vertikale Bridgman'sche Verfahren od. dgl. gezüchtet wurde. Ein Einkristalldiamant kann durch das epitaktische Verfahren ausgebildet werden.
[0041] Beim Ausbilden der plattenförmigen Werkstücke 2, 3, z. B. aus Einkristallsaphir kann ein solcher Einkristallsaphir verwendet werden, dass bezüglich der Kristallflächenorientierung z. B. die Oberfläche 2s oder die Klebefläche 3a entlang der c-Fläche ausgerichtet ist. Dennoch wird die Oberfläche nicht auf die c-Fläche beschränkt. Eine beliebige Fläche der Kristallfläche wie die r-Fläche, a-Fläche, m-Fläche od. dgl. kann als Oberfläche ausgewählt werden.
[0042] Die Draufsichtsform der beiden plattenförmigen Werkstücke kann quadratisch, rechteckig, rund, elliptisch oder polygonisch mit mehr als oder gleich drei Ecken sein. Wenn die plattenförmigen Werkstücke in Form eines Quadrats, Rechtecks oder Polygons ausgebildet sind, kann die Draufsichtsform der plattenförmigen Werkstücke in eine Form mit abgerundeten Ecken abgeändert werden. Die Figuren 1 bis 3 zeigen eine Ausführung, bei der die Grundform ein Rechteck ist, dessen vier Ecken abgefast sind, so dass die Draufsichtsform ein Achteck ist. Die plattenförmigen Werkstücke 2 und 3 sind in der gleichen Draufsichtsform ausgebildet.
[0043] Des Weiteren ist im Umfangsrand eines der beiden plattenförmigen Werkstücke zumindest bereichsweise eine Schrägfläche ausgebildet. Gemäß der Ausführung der Figuren 1 bis 3 sind die Schrägflächen 2a, 2b, 2c im Umfangsrand des ersten plattenförmigen Werkstücks 2 über den gesamten Umfang ausgebildet. Ohne dass die Fläche, an der die Schrägflächen 2a, 2b, 2c ausgebildet sind, als Klebefläche verwendet wird, werden die plattenförmigen Werkstücke 2 und 3 in der Dickenrichtung aufeinander gelegt und zur Bildung eines plattenförmigen Bauteils 1 zusammengeklebt.
[0044] An zumindest einer der zusammengeklebten Flächen der beiden plattenförmigen Werkstücke 2, 3 wird eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe, durch ein Druckverfahren oder in einer Vertiefung ausgebildet. Gemäß der in den Figuren 1 bis 4 gezeigten Ausführung sind die Buchstaben 4 des Alphabets von A bis E auf der Klebefläche 3a des zweiten plattartigen Werkstücks 3 in einer Vertiefung ausgebildet. Als Grafik oder Zeichen werden alle Zeichen wie Buchstaben des Alphabets, Hiragana, Katakana [beide, japanische Silbenschriftzeichen], chinesische Schriftzeichen, Ziffern, chinesische Zahlzeichen, Symbole und dgl. und Markenlogos betrachtet. Als Grafik werden auch grundsätzliche Figuren wie Kreise oder Dreiecke oder Vierecke und komplizierte geometrische Muster und Warenzeichen, die für eine Marke oder einen Hersteller stehen, betrachtet.
[0045] Die Ausbildung der Vertiefung für die Grafik oder das Zeichen kann durch eine Laserabtastung erfolgen. Vom Gesichtspunkt der Beständigkeit gegen die Laserabtastung aus betrachtet, werden Einkristallsaphir, Einkristallrubin oder Einkristalldiamant als Werkstoff für die plattenförmigen Werkstücke 2, 3 bevorzugt.
[0046] Wenn eine Vertiefung ausgebildet wird, wird ein lichtemittierendes Material 5 in der Vertiefung angeordnet. Als lichtemittierendes Material 5 wird ein Nachleuchter (Phosphoreszenzkörper), ein Fluoreszenzkörper oder ein lichtemittierendes Glas verwendet, die jeweils ein Licht in einem UV-Strahlbereich (254 nm bis 365 nm), einem sichtbaren Strahlbereich (über 365 nm bis weniger als 780 nm) oder einem IR-Strahlbereich (mehr als oder gleich 780 nm) abgeben. Als möglicher Nachleuchter (Phosphoreszenzkörper) werden anorganische Pigmente von auf Tonerde basierenden Oxiden und Pigmente auf Basis von Sulfiden angegeben. Als Fluoreszenzkörper werden fluoreszierende Farben genannt. Wenn die Grafik oder das Zeichen durch ein Druckverfahren ausgebildet wird, wird das lichtemittierende Material 5 auf zumindest eine der zusammengeklebten Flächen der plattenförmigen Werkstücke 2, 3 gedruckt.
[0047] Gemäß Figur 3 sind die Breite T2a der Schrägfläche 2a und die Breite T2b der Schrägfläche 2b in Draufsicht auf das plattenförmige Bauteil 1 auf mehr als oder gleich der Höhenabmessung T4 des Buchstabens 4 (oder der Grafik oder des Zeichens) festgelegt. Der Schrägwinkel der Schrägflächen 2a, 2b, 2c wird in Bezug auf die Oberfläche 2s auf etwa 20 Grad festgelegt. Durch die obigen Festlegungen wird ermöglicht, dass, wenn das plattenförmige Bauteil 1 schräg betrachtet wird, der Buchstabe 4 (oder die Grafik oder das Zeichen) durch die Schrägflächen 2a, 2b, 3c sichtbar ist, wodurch die dekorative Wirkung erhöht wird. Die Höhenabmessung T4 stellt eine Höhenabmessung dar, bei der, wenn mehrere Grafiken oder Zeichen ausgebildet sind, sämtliche Grafiken oder Zeichen sichtbar sind.
[0048] Es wird weiter bevorzugt, dass die Breite T2a bzw. die Breite T2b auf doppelt oder mehr als doppelt so groß wie die Höhenabmessung T4 festgelegt wird. Durch diese Festlegung wird ermöglicht, dass, wenn das plattenförmige Bauteil 1 schräg betrachtet wird, der Buchstabe 4 oder die Grafik oder das Zeichen in mehreren, nämlich mehr als oder gleich zwei Reihen durch die Schrägflächen 2a, 2b, 2c sichtbar ist, wodurch die dekorative Wirkung weiter erhöht wird.
[0049] Wenn die Schrägflächen 2a, 2b, 2c im Umfangsrand des plattenförmigen Werkstücks 2 über den gesamten Umfang ausgebildet sind, wird dadurch ermöglicht, dass der Buchstabe 4 oder die Grafik oder das Zeichen, auch wenn das plattenförmige Bauteil 1 von jeglichem Winkel angesehen wird, durch die Schrägflächen 2a, 2b, 2c sichtbar ist. Dadurch wird die dekorative Wirkung weiter erhöht.
[0050] Der Buchstabe 4 (oder die Grafik oder das Zeichen) wird, die Mittellinie in Draufsichtsform des plattenförmigen Bauteils 1 überschreitend, aufgedruckt oder in einer Vertiefung ausgebildet. Gemäß der Ausführung der Figur 3 sind die Buchstaben 4, die Mittellinie C1 in Breitenrichtung der Draufsichtsform des plattenförmigen Bauteils 1 überschreitend, aufgedruckt oder in einer Vertiefung ausgebildet. Die Mittellinie stellt eine Linie dar, die in der Draufsichtsform bei Draufsicht auf das plattenförmige Werkstück das Zentrum durchquert und das plattenförmige Werkstück in Breitenrichtung in zwei symmetrische Hälften teilt. Demensprechend können die Buchstaben 4 gemäß Figur 3 auch derart ausgebildet sein, dass die Buchstaben 4 die Mittellinie C2 in der Höhenrichtung des plattenförmigen Werkstücks 2 überschreiten.
[0051] Die plattenförmigen Werkstücke 2 und 3 sind in der Dickenrichtung in Übereinstimmung der gegenseitigen Außenformen aufeinander gelegt und zusammengeklebt. Der dafür als Klebmittel verwendete Werkstoff wird nicht auf ein bestimmtes Material beschränkt, solange die plattenförmigen Werkstücke 2, 3 im aufeinander gelegten Zustand aneinander befestigt werden können. Z. B. kann ein UV-härtender Kunststoff verwendet werden. Es ist auch möglich, dass im aufeinander gelegten Zustand der plattenförmigen Werkstücke 2, 3 ein Klebstoff mit einer wassernahen Viskosität (20 cps in 20 °C) durch eine Kapillarwirkung überall zwischen den plattenförmigen Werkstücken 2, 3 verteilt wird, wodurch die plattenförmigen Werkstücke 2, 3 zusammengeklebt werden. Hinsichtlich des Durchlässigkeitskoeffizienten des Klebstoffs reicht es, wenn beim Messen des Durchlässigkeitskoeffizienten durch ein Spektralphotometer der Durchlässigkeitskoeffizient z. B. beim Wellenlängenbereich von 400 nm bis 800 nm einen vorbestimmten Wert (z. B. mehr als oder gleich 80 %) erfüllt. Beim Zusammenkleben wird beachtet, dass weder Fremdkörper noch Blasen auf die zusammen zu klebenden Flächen gelangen.
[0052] Dadurch, dass des Weiteren das plattenförmige Bauteil 1 aus plattenförmigen Werkstücken 2, 3 aus einem identischen Werkstoff ausgebildet ist, stimmen die physikalischen Eigenschaften wie Wärmeausdehnungskoeffizient, Gitterkonstante od. dgl. miteinander überein, wodurch eine Verdrehung oder Krümmung des plattenförmigen Bauteils 1 verhindert werden kann.
[0053] Das in obiger Art ausgebildete plattenförmige Bauteil 1 wird von außen durch ein Beleuchtungsmittel beleuchtet oder nach dem Beleuchten im Dunkeln hingelegt, wodurch der lichtemittierende Körper 5 leuchtet und somit die Grafik oder das Zeichen leuchtet. Das Beleuchtungsmittel kann aus einer als Schwarzlichtlampe bezeichneten UV-Lampe oder einer UV-emittierenden Diode (LED), die ein Licht mit einer Wellenlänge von nahe 365 nm oder mit einer Wellenlänge im UV-Strahlbereich von 254 nm bis 365 nm abgibt, oder aus einem IR-emittierenden Element, das ein Licht im IR-Strahlbereich von mehr als oder gleich 780 nm abgibt, ausgebildet sein. In Reaktion auf den von diesem Beleuchtungsmittel abgegebenen Strahl, der eine bestimmte Wellenlänge aufweist, leuchtet die Grafik oder das Zeichen durch das lichtemittierende Material 5 farbig. Bei einem aus einem Nachleuchter (Phosphoreszenzkörper) ausgebildeten lichtemittierenden Körper 5 leuchtet der lichtemittierende Körper 5 dauerhaft, wenn das plattenförmige Bauteil 1 im Dunkeln hingelegt wird, auch nachdem das Erregungslicht verschwunden ist.
[0054] Die Grafik oder das Zeichen gibt in Abhängigkeit vom Werkstoff, der das lichtemittierende Material 5 ausbildet, ein Licht ab, das eine bestimmte Wellenlänge im UV-Strahlbereich zwischen 254 nm und 365 nm, im sichtbaren Strahlbereich zwischen über 365 nm und weniger als 780 nm oder im IR-Strahlbereich von mehr als oder gleich 780 nm besitzt.
[0055] Die von der Grafik oder dem Zeichen abgegebenen Strahlen, die, eine bestimmte Wellenlänge aufweisen, wiederholen die Reflexionen auf der Oberfläche 2s des plattenförmigen Werkstücks 2 und der Bodenfläche des plattenförmigen Werkstücks 3 (jeweils mit einem Pfeil und zwei Strichen unterbrochene Linien in Figur 5) gemäß Figur 5. Die Strahlen werden teilweise nach Wiederholung der nicht dargestellten Reflexionen an der Grenze zwischen dem Klebstoff und dem plattenförmigen Werkstück 2 oder 3 entsprechend dem Einfallwinkel durch die Seitenfläche 1s und die Schrägflächen 2a, 2b, 2c des plattenförmigen Bauteils 1 abgegeben. Da der Buchstabe 4 oder die Grafik oder das Zeichen, die Mittellinie C1 überschreitend, ausgebildet ist, treten die Strahlen nicht nur durch bestimmte Seitenflächen wie 1s oder bestimmte Schrägflächen 2a, 2b, 2c, sondern durch mehrere der Seitenflächen, wie Seitenfläche 1s und durch die Schrägflächen 2a, 2b, 2c aus. In Figur 5 ist keine Schraffierung der Schnittfläche eingezeichnet.
[0056] Die Seitenfläche 1s stellt die aus einer Summe der Dicken der plattenförmigen Werkstücke 2 und 3 resultierende Seitenfläche dar. Die Seitenfläche 1s wird bearbeitet, dass ihre Oberflächenrauhigkeit Ra mehr als oder gleich 5,0 µm bis weniger als oder gleich 8,0 µm beträgt. Die anderen Flächen (die Oberfläche 2s, die Schrägflächen 2a, 2b, 2c und die Bodenfläche des plattenförmigen Werkstücks 3 gemäß der Ausführungen der Figuren 1 bis 6) außer der Seitenfläche 1s wurden spiegelpoliert, damit sie eine Oberflächenrauhigkeit Ra von weniger als oder gleich 0,1 µm besitzen. Die Oberflächenrauhigkeit Ra kann durch ein Messgerät zum Messen für Oberflächenrauhigkeit ermittelt werden.
[0057] Durch den Austritt der Strahlen von den Schrägflächen 2a, 2b, 2c ist die Grafik oder das Zeichen durch die Schrägflächen 2a, 2b, 2c sichtbar. Figur 6 zeigt ein Beispiel des Zustandes, dass die von der Schrägfläche 2a austretenden Strahlen als Buchstaben 4 (oder Grafik oder Zeichen) in zwei Reihen sichtbar sind.
[0058] Durch den Austritt von der Seitenfläche 1s, deren Dicke durch das Zusammenkleben der zwei plattenförmigen Werkstücke 2, 3 verstärkt ist, sieht es bei der Betrachtung von Seitenfläche 1s genauso aus, als ob die Seitenfläche 1s durch die Strahlen im UV-Strahlbereich, im sichtbaren Strahlbereich oder im IR-Strahlbereich leuchtet. Wird die Oberflächenrauhigkeit Ra der Seitenfläche 1s auf mehr als oder gleich 5,0 µm bis weniger als oder gleich 8,0 µm festgelegt, werden die auf die Seitenfläche 1s übertragenen Strahlen auf der Seitenfläche 1s zerstreut und treten aus. Dadurch ist ein Leuchten der Seitenfläche 1s zu sehen, und die dekorative Wirkung wird erhöht. Wird die Oberflächenrauhigkeit Ra der Seitenfläche 1s auf weniger als 5,0 µm festgelegt, wird die Zerstreuung des Strahls schwach, wobei die Seitenfläche 1s nicht als leuchtend zu sehen ist. Wird die Oberflächenrauhigkeit Ra auf mehr als 8,0 µm festgelegt, treten übermäßige Streuungen auf, wodurch die Intensität der austretenden Strahlen schwach wird und durch die geschwächte Illumination der Seitenfläche 1s die dekorative Wirkung eingeschränkt wird.
[0059] Wenn die Oberflächenrauhigkeit Ra der anderen Flächen außer der Seitenfläche 1s kleiner als oder gleich 0,1 µm festgelegt wird, wird dadurch die Streuung der auf die anderen Flächen außer der Seitenfläche 1s übertragenen Strahlen verhindert. Dadurch kann der als leuchtend sichtbare Bereich ausschließlich auf die Seitenfläche 1s beschränkt werden, wodurch bei einer Verwendung des plattenförmigen Bauteils 1 an einer Armbanduhr od. dgl. die Sichtbarkeit der anderen Bauteile, wie die des Zifferblatts, sichergestellt werden kann. Wird die Oberflächenrauhigkeit Ra auf mehr als 0,1 µm festgelegt, treten Streuungen der Strahlen auf, wodurch die Sichtbarkeit der anderen Bauteile beeinträchtigt wird.
[0060] Daher wird die Anordnungsposition des lichtemittierenden Materials 5 minimal, nämlich nur auf die Vertiefungsstelle des Buchstabens 4 beschränkt, zugleich wird eine Illumination durch die von der Seitenfläche 1s austretenden Strahlen verwirklicht, wodurch die dekorative Wirkung erhöht wird. Darüber hinaus werden die leuchtenden Stellen nur auf den Buchstaben 4 und die Seitenfläche 1s beschränkt, und die von der Oberfläche 2s austretenden Strahlen außer den Strahlen des Buchstabens 4 (oder der Grafik oder des Zeichens) sind nicht sichtbar. Obwohl deshalb das plattenförmige Bauteil 1 an einem Abdeckungsstück für das Zifferblatt der Armbanduhr verwendet wird, tritt die Erscheinung, dass ein anderes Bauteil, nämlich das Zifferblatt, nicht leicht zu sehen ist, nicht mehr auf, und die Sichtbarkeit ist sichergestellt. Da die Anordnungsposition des lichtemittierenden Materials 5 nur auf die vertiefte Stelle des Buchstabens 4 beschränkt ist, ist nicht erforderlich, dass ein lichtemittierendes Teil an einem anderen Bauteil vorgesehen ist. Dadurch werden eine Reduzierung der Herstellungskosten und eine horizontale Weiterentwicklung anderer Produkte ermöglicht.
[0061] Da des Weiteren die Illumination zur Beurteilung der Authentizität verwendet werden kann, bewirkt sie auch einen Fälschungsschutzeffekt, wenn das plattenförmige Bauteil 1 an einer Armbanduhr, einem Schmuckgegenstand (einem Ring, einer Halskette, einem Ohrring, einem Armband od. dgl.), einer Etikette oder einem Reißverschluss verwendet wird.
[0062] Es wird vom Gesichtspunkt der Erhöhung der dekorativen Wirkung aus bevorzugt, dass die von der Grafik oder dem Zeichen abgegeben Strahlen von der Seitenfläche 1s des plattenförmigen Bauteils über den gesamten Umfang austreten. Der Buchstabe 4 (oder die Grafik oder das Zeichen) kann auf einer Klebefläche des plattenförmigen Werkstücks 2 aufgedruckt werden oder in einer Vertiefung ausgebildet werden.
[0063] Wenn das plattenförmige Bauteil 1 z. B. als Abdeckungsstück zum Schutz des Zifferblatts einer Armbanduhr verwendet wird, können die Abmessungen der Außenform des plattenförmigen Bauteils 1 gemäß Figur 3 festgelegt werden, dass die Höhe etwa 22 mm, die Breite etwa 16 mm, die Anfasungsbreite der vier Ecken etwa 2 bis 3 mm, der Anfasungswinkel etwa 45 Grad, die Dicke der plattenförmigen Werkstücke 2, 3 etwa 1 mm und die Breiten T2a und T2b etwa 2,3 mm beträgt. Selbstverständlich können die Abmessungen entsprechend der Gestaltung und den Einzelheiten der Armbanduhr, des Schmuckgegenstandes, der Etikette oder des Reißverschlusses, an denen das plattenförmige Bauteil 1 vorgesehen wird, verschieden festgesetzt werden.
[0064] Die Variation ist auch möglich, dass in der in einem Buchstaben 4 (oder einer Grafik oder einem Zeichen) ausgebildeten Vertiefung ein Plattenstück 4a mit einer der Grafik oder dem Zeichen analogen Außenform angeordnet ist, wie aus Figur 8 ersichtlich, und ein lichtemittierendes Material 5 am Umfang des Plattenstücks 4a angeordnet ist. Wird das Plattenstück 4a aus einem Edelmetall oder einer Keramik ausgebildet, wird die dekorative Wirkung weiter erhöht. Als beispielhafte Edelmetalle können Gold, Platin 18K (18 Karat Gold), 22K (22 Karat Gold) und 24K (24 Karat Gold), genannt werden. Als Keramik können Zirkonoxidkeramiken, Aluminiumoxidkeramiken, Keramiken auf Basis von Titannitrid und dgl. genannt werden. Das Plattenstück 4a kann an der Bodenfläche der Vertiefung befestigt werden.
[0065] Die beiden plattenförmigen Werkstücke 2 und 3 müssen nicht unbedingt eine gleiche Draufsichtsform aufweisen und können in voneinander unterschiedlichen Formen ausgebildet sein.
[0066] Wenn das erste plattenförmige Werkstück 6, wie aus Figur 7 ersichtlich, in einer kreisförmigen Draufsichtsform ausgebildet ist, kann die Schrägfläche 6a entlang des Außenumfangsrands vorgesehen sein. Wenn das erste plattenförmige Werkstück 9 in einer elliptischen Draufsichtsform ausgebildet ist, kann die Schrägfläche ebenfalls entlang des Außenumfangsrands vorgesehen werden.
[0067] Andernfalls ist auch möglich, dass ein drittes plattenförmiges Werkstück 7, wie aus Figur 9 ersichtlich, vorgesehen ist, wobei das dritte plattenförmige Werkstück 7 in der den plattenförmigen Werkstücken 2, 3 gleichen Draufsichtsform ausgebildet ist und die drei plattenförmigen Werkstücke derart, dass das dritte plattenförmige Werkstück 7 zwischen die plattenförmigen Werkstücke 2 und 3 geklemmt ist, aufeinander gelegt werden und zur Ausbildung eines plattenförmigen Bauteils 1 durch ein Klebmittel aneinander befestigt werden. Dabei wird ein Teil des dritten plattenförmigen Werkstücks 7, wie aus Figur 9 ersichtlich, in der Form der Grafik oder des Zeichens ausgespart, und in der Aussparung wird ein lichtemittierendes Material 8 eingebettet, wodurch die Grafik oder das Zeichen ausgebildet wird. Das dritte plattenförmige Werkstück 7 besteht ebenfalls aus Einkristallsaphir, Einkristallrubin, Glas oder Einkristalldiamant. Als mögliches Glas können Kristallglas (Bleiglas), Quarzglas und dgl. genannt werden.
[0068] Als Nächstes wird der Zierring gemäß der vorliegenden Erfindung anhand der Figuren 10 bis 16 erläutert. Die gleichen Stellen wie beim plattenförmigen Bauteil 1 werden mit identischen Bezugszeichen bezeichnet, und deshalb wird auf eine wiederholte Erläuterung verzichtet oder nur eine einfache Erläuterung dazu gegeben. Der Zierring 9 gemäß der vorliegenden Ausführungsform ist, wie aus den Figuren 10 und 11 ersichtlich, aus zumindest einem Werkstück 10 ausgebildet.
[0069] Das Werkstück 10 ist aus Einkristallsaphir oder Einkristallrubin oder Glas ausgebildet. Als mögliches Glas können Kristallglas (Bleiglas), Quarzglas und dgl. genannt werden. Das Werkstück 10 weist in Draufsicht eine geschlossene Bandform auf, die quadratisch, rechteckig, rund, elliptisch oder polygonisch mit mehr als oder gleich drei Ecken sein kann. Wenn das Werkstück 10 in Form eines Quadrats, Rechtecks oder Polygons ausgebildet ist, kann die Draufsichtsform des Werkstücks 10 in eine geschlossene Bandform mit abgerundeten Ecken abgeändert werden. Die Figuren 10 und 11 zeigen eine Ausführung, bei der die Draufsichtsform eine kreisförmig geschlossene Bandform ist.
[0070] Als ein Beispiel für die Schnittform des Zierrings 9 wird ein Pentagon genannt, an dem eine Schrägfläche 10a auf der Innendurchmesser-Seite, wie aus Fig. 12 ersichtlich, ausgebildet ist. Der Zierring 9 kann nicht nur in Form eines Pentagons, sondern auch in Form eines beliebigen Vielecks wie eines Dreiecks, Vierecks und dgl. oder einer vieleckähnlichen Form (siehe z. B. Figur 17), in der ein Teil einer Kante oder eine gesamte Kante gebogen ist, ausgebildet sein. Es ist auch möglich, dass der Zierring 9 in einer der genannten Formen jeweils mit abgerundeten Ecken ausgebildet ist.
[0071] Wie jeweils in den Figuren 12 und 13 dargestellt ist, ist eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe, an zumindest einer äußeren Seitenfläche oder einer Bodenfläche des Werkstücks 10 durch ein Druckverfahren oder in einer Vertiefung ausgebildet. Figur 12 zeigt eine Ausführung, bei der ein Buchstabe 4 oder eine Grafik oder ein Zeichen an einer äußeren Seitenfläche des Werkstücks 10 ausgebildet ist. Figur 13 zeigt eine Ausführung, bei der ein Buchstabe 4 oder eine Grafik oder ein Zeichen an der Bodenfläche des Werkstücks 10 ausgebildet ist. Wenn eine Vertiefung ausgebildet ist, wird das lichtemittierende Material 5 in der Vertiefung angeordnet.
[0072] Der in obiger Art ausgebildete Zierring 9 wird von außen durch ein Beleuchtungsmittel beleuchtet oder nach dem Beleuchten im Dunkeln hingelegt, wodurch das lichtemittierende Material 5 leuchtet, somit der Buchstabe 4 oder die Grafik oder das Zeichen leuchtet. Wenn der Zierring 9 durch ein Beleuchtungsmittel beleuchtet wird, leuchtet der Buchstabe 4 oder die Grafik oder das Zeichen durch das lichtemittierende Material 5 farbig in Reaktion auf den vom Beleuchtungsmittel abgegebenen Strahl, der eine bestimmte Wellenlänge aufweist. Bei einem aus einem Nachleuchter (Phosphoreszenzkörper) ausgebildeten lichtemittierenden Körper 5 leuchtet der lichtemittierende Körper 5 dauerhaft, wenn der Zierring 9 im Dunkeln hingelegt wird, auch nachdem das Erregungslicht verschwunden ist.
[0073] Die von dem Buchstaben 4 oder der Grafik oder dem Zeichen abgegebenen Strahlen, die eine bestimmte Wellenlänge aufweisen, reflektieren im Inneren des Zierrings 9 in gestreuter Weise und treten vom Werkstück 10 nach außen aus. Die von außen sichtbaren Flächen des Zierrings 9 wurden spiegelpoliert, dass sie eine Oberflächenrauhigkeit Ra von weniger als oder gleich 0,1 µm besitzen. Dadurch ist der Buchstabe 4 oder die Grafik oder das Zeichen durch die austretenden Strahlen von außen des Zierrings 9 sichtbar.
[0074] Dadurch wird die dekorative Wirkung des Zierrings 9 durch das Leuchten des lichtemittierenden Materials 5 erhöht. Wenn der gemäß dem obigen Aufbau ausgebildete Zierring 9, wie aus Figur 16 ersichtlich, im Inneren einer Armbanduhr 11 vorgesehen ist, verfügt die Armhanduhr 11 über einen Fälschungsschutzeffekt durch das Leuchten des lichtemittierenden Materials 5. In Figur 16 wurde auf das Einzeichnen des Buchstabens 4 od. dgl. im plattenförmigen Bauteil 1 verzichtet. Bezüglich der Bezugszeichen in Figur 16 bezeichnet jeweils 13 ein Innengehäuse, 14 einen großen Zeiger (Minutenzeiger), 15 einen kleinen Zeiger (Stundenzeiger), 16 einen Sekundenzeiger, 17 eine Stundenziffer (Index), 18 ein Gehäuse, 19 ein Zifferblatt, 20 ein Uhrwerk und 21 einen Rückdeckel.
[0075] Am in den Figuren 10 und 11 dargestellten Zierring 9 können die äußeren Abmessungen derart festgelegt werden, dass der Außendurchmesser etwa 30,0 mm, der Innendurchmesser etwa 28,0 mm und die Dicke etwa 2,3 mm beträgt, so dass der Zierring 9 mit einer kleinen Differenz des Außen- und des Innendurchmessers schmal ausgeführt ist. Als mögliche andere Ausführung kann z. B. die Ausführung gemäß Figur 17 angegeben werden, bei der eine gekurvte Fläche 10b vorgesehen ist, wodurch die Differenz des Außen- und des Innendurchmessers groß ist (z. B. beträgt der Außendurchmesser etwa 30,0 mm, und der Innendurchmesser beträgt etwa 25,0 mm) und somit die Breite groß ist. Selbstverständlich können die Abmessungen entsprechend der Gestaltung und den Einzelheiten der Armbanduhr, an denen der Zierring vorgesehen wird, verschieden festgesetzt werden.
[0076] Der Zierring 9 kann aus einem Werkstück 12 ausgebildet sein, das, wie aus den Figuren 14 und 15 ersichtlich, aus zwei zusammengeklebten Werkstücken 12 (erstes Werkstück 12b, zweites Werkstück 12c) ausgebildet ist. Das Werkstück 12 ist aus Einkristallsaphir oder Einkristallrubin oder Glas ausgebildet. Als mögliches Glas können Kristallglas (Bleiglas), Quarzglas und dgl. genannt werden. Als ein Beispiel für die Schnittform des Werkstücks 12 wird ein Pentagon genannt, an dem eine Schrägfläche 12a, wie aus den Figuren 14 und 15 ersichtlich, auf der Innendurchmesser-Seite ausgebildet ist. Das Werkstück 12 kann nicht nur in Form eines Pentagons, sondern auch in der Form eines beliebigen Vielecks wie eines Dreiecks, Vierecks und dgl. oder einer vieleckähnlichen Form, in der ein Teil einer Kante oder eine gesamte Kante gebogen ist, ausgebildet sein. Es ist auch möglich, dass das Werkstück 12 in einer Form jeweils mit abgerundeten Ecken ausgebildet ist.
[0077] Die zusammengeklebten Flächen des ersten und des zweiten Werkstücks 12b und 12c sind in einer gleichen Form ausgebildet. An zumindest einer der zusammengeklebten Flächen des ersten und des zweiten Werkstücks 12b und 12c wird eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe, durch ein Druckverfahren oder in einer Vertiefung ausgebildet. Die Figuren 14 und 15 zeigen eine Ausführung, bei der ein Buchstabe 4 an der Klebefläche des ersten Werkstücks 12b ausgebildet ist. Wenn eine Vertiefung ausgebildet wird, wird ein lichtemittierendes Material 5 in der Vertiefung angeordnet. Wie gezeigt, wird das zweite Werkstück 12c an die Klebefläche oder die Außenumfangsfläche des ersten Werkstücks 12b angeklebt, wodurch im Inneren des Werkstücks 12 ein Buchstabe 4 oder eine Grafik oder ein Zeichen ausgebildet ist. Gemäß der in Figur 14 dargestellten Ausführung sind die beiden Werkstücke 12b, 12c in der Dickenrichtung des gesamten Zierrings 9 aufeinander gelegt und zusammengeklebt. Gemäß der in Figur 15 dargestellten Ausführung sind die beiden Werkstücke 12b, 12c in der Durchmesserrichtung (d.h. in der Breitenrichtung) aufeinander gelegt und zusammengeklebt.
[0078] Die beiden Werkstücke 12b und 12c sind im in der Dickenrichtung oder der Durchmesserrichtung aufeinander gelegten Zustand durch ein Klebmittel zusammengeklebt.
[0079] Dadurch, dass des Weiteren die beiden Werkstücke 12b und 12c aus einem identischen Werkstoff ausgebildet sind, stimmen die physikalischen Eigenschaften wie Wärmeausdehnungskoeffizient, Gitterkonstante od. dgl. miteinander überein, wodurch eine Verdrehung oder Krümmung des Zierrings 9 verhindert wird.
[0080] Gemäß den obigen Aufbauvarianten wird an den zusammengeklebten Flächen der beiden Werkstücke 12b, 12c ein Buchstabe 4 oder eine Grafik oder ein Zeichen ausgebildet und das lichtemittierende Material 5 angeordnet, wodurch das lichtemittierende Material 5 im Inneren des Zierrings 9 angeordnet wird. Wird der Zierring 9 von außen durch ein Beleuchtungsmittel beleuchtet oder nach dem Beleuchten im Dunkeln hingelegt, leuchtet das lichtemittierende Material 5, und die Strahlen treten vom Werkstück 12 nach außen aus. Die von außen sichtbaren Flächen des Zierrings 9 wurden spiegelpoliert, damit sie eine Oberflächenrauhigkeit Ra von weniger als oder gleich 0,1 µm besitzen. Dadurch ist der Buchstabe 4 oder die Grafik oder das Zeichen des Zierrings 9 durch die austretenden Strahlen von außen sichtbar.
[0081] Dadurch wird die dekorative Wirkung des Zierrings 9 durch das Leuchten des lichtemittierenden Materials 5 erhöht. Wenn der gemäß dem obigen Aufbau ausgebildete Zierring 9, wie aus Figur 16 ersichtlich, im Inneren einer Armbanduhr 11 vorgesehen ist, verfügt die Armhanduhr 11 über einen Fälschungsschutzeffekt durch das Leuchten des lichtemittierenden Materials 5.
[0082] Gemäß den Figuren 14 und 15 kann der Buchstabe 4 (oder die Grafik oder das Zeichen) in der Klebefläche des zweiten Werkstücks 12c durch ein Druckverfahren oder in einer Vertiefung ausgebildet sein.
[0083] Andernfalls ist auch möglich, dass ein separates Werkstück 22 vorgesehen ist, und dass das separate Werkstück 22, wie aus Figur 18 ersichtlich, am Zierring 9 vorgesehen ist, oder dass in der Art gemäß Figuren 19 und 20 das separate Werkstück 22 zwischen dem ersten Werkstück 12b und dem zweiten Werkstück 12c eingeklemmt ist, die drei Werkstücke aufeinander gelegt sind und zur Ausbildung eines Zierrings 9 durch ein Klebmittel aneinander befestigt werden. Wenn das separate Werkstück 22 vorgesehen ist, dann wird ein Teil des separaten Werkstücks 22, wie aus den Figuren 18 bis 20 ersichtlich, in der Form der Grafik oder des Zeichens ausgespart, und in die Aussparung wird ein lichtemittierendes Material 8 eingebettet, wodurch der Buchstabe 4 oder die Grafik oder das Zeichen ausgebildet wird. Das separate Werkstück 22 besteht ebenfalls aus Einkristallsaphir, Einkristallrubin oder Glas. Als mögliches Glas können Kristallglas (Bleiglas), Quarzglas und dgl. genannt werden.
Ausführungsbeispiele
[0084] Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung erläutert. Allerdings wird die vorliegende Erfindung nicht nur auf die nachstehenden Ausführungsbeispiele beschränkt.
(Ausführungsbeispiel 1)
[0085] Gemäß Ausführungsbeispiel 1 wurden zwei plattenförmige Werkstücke 2, 3, wie aus den Figuren 1 bis 4 ersichtlich, durch einen UV-härtenden Kunststoff zusammengeklebt, wodurch ein plattenförmiges Bauteil 1 ausgebildet wurde. Die plattenförmigen Werkstücke 2, 3 wurden ebenfalls aus einem durch das EFG-Verfahren hergestellten Einkristallsaphir ausgebildet und wurden an der Seitenfläche 1s bearbeitet, damit sie eine Oberflächenrauhigkeit Ra im Bereich von mehr als oder gleich 5,0 µm bis weniger als oder gleich 8,0 µm besitzen und an den anderen Flächen außer der Seitenfläche 1s bearbeitet, damit sie eine Oberflächenrauhigkeit Ra von weniger als oder gleich 0,1 µm besitzen.
[0086] Die plattenförmigen Werkstücke 2, 3 wurden, wie aus den Figuren 1 bis 3 ersichtlich, in Draufsicht ebenfalls in einer identischen Achteckform ausgeführt, bei der von einer grundsätzlich rechteckigen Form vier Ecken abgefast wurden. Des Weiteren wurden die Schrägflächen 2a, 2b, 2c im Umfangsrand der nicht zu klebenden Fläche des plattenförmigen Werkstücks 2 über den gesamten Umfang ausgebildet. Der Schrägwinkel der Schrägflächen 2a, 2b, 2c wurde in Bezug auf die Oberfläche 2s auf 20,9 Grad festgelegt.
[0087] An der Klebefläche 3a des plattenförmigen Werkstücks 3 wurden die Buchstaben 4 des Alphabets von A bis E durch eine Laserabtastung in einer Vertiefung ausgebildet, und in der Vertiefung wurde ein lichtemittierendes Material 5 angeordnet. Als lichtemittierendes Material 5 wurde ein Nachleuchter (Phosphoreszenzkörper) verwendet, der durch ein Licht im sichtbaren Strahlbereich (über 365 nm bis weniger als 780 nm) erregt wird.
[0088] Die Buchstaben 4 wurden, wie aus Figur 3 ersichtlich, derart ausgebildet, dass der Buchstabe „C“ des Alphabets in Draufsichtsform des plattenförmigen Bauteils 2 die Mittellinie C1 in der Breitenrichtung überschreitet. Die Breiten T2a, T2b wurden auf mehr als oder gleich der Höhenabmessung T4 der Buchstaben 4 festgelegt.
[0089] Indem das gemäß dem obigen Aufbau ausgebildete plattenförmige Bauteil 1 im Dunkeln hingelegt wurde und der lichtemittierende Körper 5 leuchtete, wurde die Leuchtwirkung geprüft. Als Ergebnis der Prüfung wurde durch Betrachtung festgestellt, dass rote, blaue und grüne Strahlen von der Seitenfläche 1s über den gesamten Umfang austraten, als ob der gesamte Umfang der Seitenfläche 1s leuchtete. Andererseits wurde bei der Betrachtung festgestellt, dass von der Oberfläche 2s nur die Buchstaben 4 als leuchtend zu erkennen waren.
[0090] Des Weiteren wurde festgestellt, dass die leuchtenden Buchstaben 4 durch die Schrägflächen 2a, 2b, 2c sichtbar waren.
(Ausführungsbeispiel 2)
[0091] Gemäß Ausführungsbeispiel 2 wurde ein Zierring 9, wie aus Figur 12 ersichtlich, aus einem Werkstück 10 ausgebildet. Das Werkstück 10 wurde aus Einkristallsaphir ausgebildet. Die von außen sichtbaren Flächen des Zierrings 9 wurden spiegelpoliert, dass sie eine Oberflächenrauhigkeit von weniger als oder gleich 0,1 µm besitzen.
[0092] Das Werkstück 10 wurde in Draufsicht in einer kreisförmig geschlossenen Bandform ausgeführt, wie aus den Figuren 10 und 11 ersichtlich, wobei die Schnittform, wie aus Figur 12 ersichtlich, ein Pentagon ist, das an der Innendurchmesser-Seite eine Schrägfläche 10a aufweist. Die äußeren Abmessungen des Zierrings 9 wurden derart festgelegt, dass der Außendurchmesser 29,5 mm, der Innendurchmesser 28,0 mm und die Dicke 2,3 mm beträgt.
[0093] An einer äußeren Seitenfläche des Werkstücks 10 wurde ein Buchstabe 4 aus dem Alphabet durch eine Laserabtastung in einer Vertiefung ausgebildet, und in der Vertiefung wurde ein lichtemittierendes Material 5 angeordnet. Als lichtemittierendes Material 5 wurde ein Nachleuchter (Phosphoreszenzkörper) verwendet, der durch ein Licht im sichtbaren Strahlbereich (über 365 nm bis weniger als 780 nm) erregt wird.
[0094] Indem der in obiger Art ausgebildete Zierring 9, wie aus Figur 16 ersichtlich, an einer Armbanduhr 11 vorgesehen ist, diese Armbanduhr 11 im Dunkeln hingelegt wurde und der lichtemittierende Körper 5 leuchtete, wurde die Leuchtwirkung geprüft. Als Ergebnis der Prüfung wurde durch Betrachtung festgestellt, dass rote, blaue und grüne Strahlen vom Zierring 9 abgegeben wurden, so dass die Buchstaben des Alphabets sichtbar waren.
Erläuterung der Bezugszeichen
[0095] 1 plattenförmiges Bauteil 1s Seitenfläche des plattenförmigen Bauteils 2, 6 erstes plattenförmiges Werkstück 2a, 6a, 2b, 2c Schrägfläche 2s Oberfläche des ersten plattenförmigen Werkstücks T2a, T2b Breite der Schrägfläche in Draufsicht auf das plattenförmige Werkstück 3 zweites plattenförmiges Werkstück 3a Klebefläche des zweiten plattenförmigen Werkstücks 4 Buchstabe(n) 4a Plattenstück T4 Höhe des/der Buchstaben(s) 5, 8 lichtemittierendes Material 7 drittes plattenförmiges Werkstück C1, C2 Mittellinie in Draufsichtsform des plattenförmigen Werkstücks 9 Zierring 10,12 Werkstück 10a, 12a Schrägfläche 10b gekurvte Fläche 11 Armbanduhr 12b erstes Werkstück 12c zweites Werkstück 13 Innengehäuse 14 großer Zeiger (Minutenzeiger) 15 kleiner Zeiger (Stundenzeiger) 16 Sekundenzeiger 17 Stundenziffer (Index) 18 Gehäuse 19 Zifferblatt 20 Uhrwerk 21 Rückdeckel 22 separates Werkstück
Claims (10)
1. Plattenförmiges Bauteit (1), dadurch gekennzeichnet,
dass das plattenförmige Bauteil (1) zumindest aus einem ersten plattenförmigen Werkstück (2) und einem zweiten plattenförmigen Werkstück (3) ausgebildet ist,
dass die plattenförmigen Werkstücke (2, 3) aus Einkristallsaphir, Einkristallrubin, Glas oder
Einkristalldiamant bestehen,
dass die Draufsichtsform der plattenförmigen Werkstücke (2, 3) quadratisch, rechteckig, rund,
elliptisch oder vieleckig mit mehr als oder gleich drei Ecken sein kann,
dass zumindest bereichsweise im Umfangsrand eines der genannten plattenförmigen Werkstücke eine Schrägfläche (2A, 2B, 2C) ausgebildet ist,
dass, ohne dass die Schrägfläche (2A, 2B, 2C) als Klebefläche verwendet wird, das erste und das zweite plattenförmige Werkstück (2, 3) in der Dickenrichtung aufeinander gelegt sind und
zusammengeklebt sind,
dass eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe (4), zumindest einer der zusammengeklebten Flächen der beiden plattenförmigen Werkstücke durch ein Druckverfahren oder in einer Vertiefung ausgebildet ist oder dadurch ausgebildet ist,
dass ein lichtemittierendes Material (5, 8) in einem dritten plattenförmigen Werkstück (7) eingebettet ist,
dass, wenn eine Vertiefung ausgebildet ist, in der Vertiefung ein lichtemittierendes Material angeordnet ist,
dass die Breite der Schrägfläche (2A, 2B, 2C) in Draufsicht auf das plattenförmige Bauteil eine gleiche oder größere Abmessung aufweist als die Höhe (T4) der Grafik oder des Zeichens,
dass die Grafik oder das Zeichen, die Mittellinie in Draufsichtsform des plattenförmigen Bauteils überschreitend, ausgebildet ist,
dass durch das Beleuchten oder nach dem Beleuchten im Dunkeln die Grafik oder das Zeichen leuchtet und Strahlen, die von der Grafik oder dem Zeichen abgegeben werden,
von einer Seitenfläche (15) des plattenförmigen Bauteils austreten und des Weiteren die leuchtende Grafik oder das Zeichen durch die Schrägfläche zu sehen ist.
2. Plattenförmiges Bauteil (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Breite der Schrägfläche in Draufsicht auf das plattenförmige Bauteil doppelt oder mehr als doppelt so groß ist wie die Höhenabmessung (14) der Grafik oder des Zeichens.
3. Plattenförmiges Bauteil (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schrägfläche (2A, 2B, 2C) im Umfangsrand des einen der genannten plattenförmigen Werkstücke (2, 3) über den gesamten Umfang ausgebildet ist.
4. Plattenförmiges Bauteil (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die von der Grafik oder dem Zeichen abgegebenen Strahlen von der Seitenfläche (14) des plattenförmiges Bauteils über den gesamten Umfang austreten.
5. Plattenförmiges Bauteil (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass in der Vertiefung ein Plattenstück mit einer der Grafik oder dem Zeichen analogen Außenform angeordnet ist.
6. Plattenförmiges Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Oberflächenrauhigkeit Ra der Seitenfläche zwischen mehr als oder gleich 5,0 µm und weniger als oder gleich 8,0 µm liegt, und dass die Oberflächenrauhigkeit Ra der anderen Flächen außer der Seitenfläche weniger als oder gleich 0,1 µm ist.
7. Vorrichtung gekennzeichnet durch das plattenförmige Bauteil (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Vorrichtung eine aus der Gruppe von einer Armbanduhr, einem Schmuckgegenstand, einer Etikette und einem Reißverschluss ist.
8. Zierring (9) dadurch gekennzeichnet,
dass der Zierring (9) aus zumindest einem Werkstück (10, 12) ausgebildet ist,
dass das Werkstück (10, 12) aus Einkristallsaphir oder Einkristallrubin oder Glas ausgebildet ist,
dass die Draufsichtsform des Werkstücks (10, 12) eine geschlossene Bandform ist, die quadratisch, rechteckig, rund, elliptisch oder vieleckig mit mehr als oder gleich drei Ecken sein kann,
dass eine Grafik oder ein Zeichen, insbesondere ein Buchstabe (4), in einer äußeren Seitenfläche oder einer Bodenfläche oder dem Inneren des Werkstücks durch ein Druckverfahren oder in einer Vertiefung ausgebildet ist oder dadurch ausgebildet ist, dass, wenn ein separates Werkstück vorgesehen ist, in diesem separaten Werkstück ein lichtemittierendes Material eingebettet ist,
dass, wenn eine Vertiefung ausgebildet ist, in der Vertiefung das lichtemittierende Material angeordnet ist, und
dass durch das Beleuchten oder nach dem Beleuchten im Dunkeln die Grafik oder das Zeichen leuchtet und die von der Grafik oder dem Zeichen abgegebenen Strahlen vom Werkstück austreten.
9. Zierring (9) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
dass der Zierring (9) dadurch ausgebildet ist, dass zwei Werkstücke zusammengeklebt sind,
dass die Grafik oder das Zeichen, insbesondere ein Buchstabe, an zumindest einer der zusammengeklebten Flächen der beiden Werkstücke durch ein Druckverfahren oder in einer Vertiefung ausgebildet ist, und
dass, wenn eine Vertiefung ausgebildet ist, in der Vertiefung das lichtemittierende Material angeordnet ist.
10. Armbanduhr (11), dadurch gekennzeichnet,
dass die Armbanduhr mit dem Zierring (9) nach Anspruch 8 oder 9 versehen ist.
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