CH709339A2 - Verfahren zur Herstellung eines doppelwandigen Kochgeschirrs in einem einzigen Tiefzieh-Prozessschritt. - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines doppelwandigen Kochgeschirrs in einem einzigen Tiefzieh-Prozessschritt. Download PDFInfo
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Abstract
Das erfindungsgemässe Verfahren zur Herstellung eines doppelwandigen Kochgeschirrs kann in einem einzigen Verfahrensschritt realisiert werden. Das Verfahren umfasst das Tiefziehen von drei separaten Scheiben aus unterschiedlichem Material, Dicke und Durchmesser mittels eines Ziehwerkzeugs, welches einen mehrteiligen Ziehring (3, 4), Stempel (5) und Niederhalter (2) aufweist.
Description
Einleitung
[0001] Das Kochgeschirr mit einer doppelseitigen Wandung ist seit längerem bekannt. Seine Herstellung erfolgt in mehreren verfahrenstechnischen Schritten. Vereinfacht gesagt, ein solches Kochgeschirr besteht aus zwei tiefgezogenen Rümpfen mit verschiedenen Durchmessern. Dem grösserem Rumpf wird der Boden entfernt und an den kleineren Rumpf «angedockt». Anschliessend wird der Sandwich-Boden mit dem kleineren Rumpf verbunden, meist durch Löten oder durch sog. «Schlagen». Der Zwischenraum zwischen den beiden Rumpf-Wänden bildet eine Doppelwand und ist vorzugsweise mit Luft oder einem anderen Wärmeisolationsmaterial gefüllt. Der Kochgeschirr-Giessrand wird konstruktiv so gelöst, dass sich die beiden Rumpfenden berühren und anschliessend verbunden werden. Das alte Verfahren, um ein doppelwandiges Kochgeschirr herzustellen, ist ein klassisches «Vielschritt»-Herstellungsverfahren.
Das neue Verfahren zur Herstellung eines doppelwandigen Kochgeschirrs ist ein «Einschritt-Herstellungsverfahren, welches nur in Verbindung mit einer «Condurelle» ohne mittlere Aussen-Scheibe durchgeführt werden kann. Nach dem Tiefziehen ist nur noch die mechanische Bearbeitung des Kochgeschirrs wie Schleifen und Polieren sowie Anbringen der Handgriffe durchzuführen. Die Stück-Zykluszeiten sind auf einen Bruchteil derer, die heute erforderlich sind, reduziert, und die Gestehungskosten sind bedeutend geringer als heute. Das vorgestellte Herstellungsverfahren, gekennzeichnet mit Adjektiven wie: einfacher, schneller und billiger ist eine Bahn brechende Innovation in der Kochgeschirr-Branche.
Stand der Technik
[0002] In der Schweizerischen Patenschrift CH-10 471-76 wurde ein Kochgeschirr vorgestellt, welches ein Kochgeschirr mit einer Doppelwand beschreibt. Das Verfahren besteht aus mehreren Schritten, die getätigt werden müssen, um ein doppelwandiges Kochgeschirr realisieren zu können. So werden mindestens zwei Tiefziehprozesse vorgenommen, um dadurch mindestens zwei tiefgezogene Teile, genannt Rumpfe, durch eine Reihe mechanischer Prozessschritte wie Bodentrennung des Aussen-Rumpfes, Bodenintegration in den Innen-Rumpf und Schweissverbindung des Aussen-Rumpfes mit dem Topfboden des Innen-Rumpfes miteinander zu verbinden. Ein solches Verfahren ist mit einer nennen wir es «handwerksähnlichen Technologie» vergleichbar, welche nichts anderes ist als eine Vielschritt-Herstellungsmethode. Am Ende einer solchen Herstellungsmethode steht ein doppelwandiges Kochgeschirr, welches nicht anderes ist als in Kochgeschirr, das aus zwei ineinander gesteckten Kochgeschirren gemacht wurde. Man kann hier nicht von einem Herstellungsverfahren sprechen, sondern eher von einem Kochgeschirr mit Luft gefüllter Doppelwandung. Dies ist zwar eine kluge Lösung, welche auf bekannten Technologien basiert, sich aber nicht durch einen besonderen verfahrenstechnischen Neuheitswert auszeichnet.
Ein heutiges Kochgeschirr, welches mit dem Tiefziehverfahren hergestellt wird, kennt nur einen ebenen Blechzuschnitt, also nur eine Ronde und somit entsteht nur ein Rumpf mit einheitlicher Wandstärke in den Bereichen Boden und Wände. Die geringen Dickenabweichungen sind prozessbedingt und spielen keine wesentliche Rolle in weiteren Betrachtungen. Es ist nur noch Eines festzuhalten: eine Ronde, egal wie die Zusammensetzung ihrer Dicke aussieht (aus einem Material oder aus mehreren Materialien, sog. Multi-Ply), ermöglicht einen Rumpf, aus dem dann nur ein Kochgeschirr entsteht.
Weitere Lösungen, wonach ein doppelwandiges Kochgeschirr durch Tiefziehverfahren hergestellt wird, sind dem Autor nicht bekannt.
Beschreibung der Erfindung
[0003] Die Grundvoraussetzung für die Durchführung eines Einschritt-Tiefziehverfahrens zur Herstellung von doppelwandigem Kochgeschirr ist die Existenz einer sog. «Condurelle» (1). Die schematische Darstellung der «Condurelle» (1) gibt Fig. 1 wieder.
[0004] Die «Condurelle» (1) zeichnet sich dadurch aus, dass sie aus mindestens drei verschiedenen Teilen/ Scheiben zusammengesetzt ist, welche aus verschiedenen Materialien und unterschiedlichen Dimensionen (Durchmesser und Dicke) bestehen. Ob die Teile, sprich Scheiben, vor oder nach dem Tiefziehen miteinander verbunden werden, spielt für den Tiefziehprozess an sich vorläufig keine wesentliche Rolle. Aus Kostengründen allerdings sollte die Verbindung vorzugsweise noch vor dem Tiefziehen erfolgen. Eine andere Bedingung jedoch muss dabei schon eingehalten werden nämlich, die mittlere Innen-Scheibe (1.3), welche die Ebenheit des Kochgeschirrbodens garantieren soll, muss einen geringeren Durchmesser «d» und eine grössere Dicke «s» als die beiden restlichen Scheiben mit dem Durchmesser «D» und der Dicke «s1», besitzen. Die mittlere Innen-Scheibe (1.3) wird während des Tiefziehprozesses nicht verformt.
[0005] Die «Condurelle» (1) ist aus den Anmeldungen PCT/CH 2011/000 089, PCT/CH 2012/000 225 und einer schweizerischen Anmeldung Nr. 2011 0294/11 bekannt. Bei allen diesen Quellen geht es um eine Konstruktion und ein Herstellungsverfahren um ein Kochgeschirr mit einem ebenen Boden zu realisieren, und damit die Energieeffizienz eines solchen Kochgeschirrs bedeutend zu steigern. Mit einem modifizierten Tiefziehwerkzeug kann man mit gleicher «Condurelle» (1) auch ein doppelwandiges Kochgeschirr herstellen, und dies in einem einzigen Tiefzieh-Schritt. Dies ist allerdings nur mit einer «Condurelle» ohne mittlere Aussen-Ringscheibe, siehe o.g. Patentanmeldungen, möglich. Es ist an dieser Stelle festzuhalten, dass für die Gestaltung eines doppelwandigen Kochgeschirrs sowohl eine besondere «Condurelle» (1) als auch ein modifiziertes Tiefziehwerkzeug notwendig sind. Nur so kann ein doppelwandiges Kochgeschirr in einem einzigen Tiefzieh-Verfahrensschritt hergestellt werden.
[0006] Wie das Verfahren zur Herstellung eines doppelwandigen Kochgeschirrs in einem einzigen Tiefzieh-Schritt aussieht, wird anhand der folgenden Ausführung beschrieben. Fig. 2 gibt schematisch den Verfahrensaufbau, resp. die Werkzeugbestandteile, wieder.
[0007] Die «Condurelle» (1), Fig. 2 . 1 , wird in das Tiefzieh-Werkzeug hineingelegt. Danach wird ein Zwischen-ring (3) zwischen der Innen-Scheibe (1.1) und Aussen-Scheibe (1.2) positioniert. Damit dies möglich wird, ist der Zwischenring (3) als ein mehrteiliges, vorzugsweise ein zweiteiliges, bewegliches Werkstück gestaltet. Der Innen-Durchmesser des Zwischenringes (3) muss gleichgross oder grösser als der Aussen-Durchmesser der mittleren Innen-Scheibe (1.3) sein. Der Innen-Durchmesser des starren Ziehringes (3) ist stets grösser als der Innen-Durchmesser des Zwischenringes (3), Fig. 2 . 2 . Hier gilt die Faustregel, dass der Durchmesserunterschied zwischen den beiden in etwa doppelt so gross ist wie die Dicke der mittleren Innen-Scheibe (1.3) ist. Durch das Schliessen des Tiefzieh-Werkzeuges, sprich nach Herunterfahren des Niederhalters (2), werden die «Condurelle» (1), der mehrteilige Zwischenring (3), der Niederhalter (2) und der starre Ziehring (4) zusammengehalten resp. aufeinander gepresst, s. Fig. 2 . 3 . Die für den Tiefziehprozess benötigte Kraft liefert der Stempel (5). Sie muss grösser sein als die Summe alle Widerstandskräfte, welche dem System inne sind. Verglichen mit der Stempelkraft eines klassischen heutigen Tiefziehprozesses benötigt man hier in Folge zusätzlicher Reibungskräfte eine etwas grössere Stempelkraft. Diese Reibungskräfte ergeben sich aus der Reibung, die der mehrteilige Zwischenring (3) sowie die Scheiben (1.1) und (1.2) zusätzlich produzieren. Es ist daher sehr wichtig, eine optimale Schliesskraft des Niederhalters (2) zu finden, um ein Abreissen zu verhindern. In der Regel ist mit einer geringeren Schliesskraft des Niederhalters (2) zu rechnen, als dies heute beim gewöhnlichen Tiefziehprozess der Fall ist.
[0008] Sobald eine nennenswerte Bewegung des Stempels (5) stattfindet, kommt es zu einer gleichzeitigen Verformung der Scheiben (1.1) und (1.2). Die Innen-Scheibe (1.2) wird von dem Zwischenring (3) verformt und die Aussen-Scheibe (1.1) von dem starren Tiefziehring (4), s. Fig. 2 .4 und Fig. 2 .5. Jede Bewegung des Stempels (5) «produziert» einen stets zunehmenden Zwischenraum (6). Dieser kann mit Luft oder geeigneter Flüssigkeit gefüllt werden. In beiden Fällen muss das Fluid dann in den Zwischenraum (6) nachfliessen können. Es ist daher dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Zulaufleitungen, vorzugsweise im Zwischenring (3) untergebracht, gewährleistet werden. Lässt man in den Zwischenraum (6) Luft hineinfliessen, dann entsteht, über die Kochgeschirr-Wandhöhe «H» betrachtet, ein unterschiedlicher Abstand «w.» Im oberen Teil, also in der Nähe des Giessrandes, ist der Abstand «w» grösser als in der Nähe des Bodens. Will man aber diesen Abstand konstant halten, dann muss man ein inkompressibles Medium in den Zwischenraum (6) einfliessen lassen und ihn unter einem entsprechenden Überdruck halten. Betreffend Abstand «w» gibt eine Faustregel: der Abstand «w» gleich der Dicke «s» der mittleren Innen-Scheibe (1.3).
[0009] Eine Besonderheit liegt in der Wahl des Materials für den mehrteiligen, vorzugsweise zweiteiligen Zwischenring (3). Es muss einerseits ein Material mit ausreichend hohen mechanischen Werten für Druckfestigkeit und Härte sein, damit es nicht zu einer Beschädigung infolge hoher Wirkkräfte kommt. Andererseits darf das ausgewählte Material einen geringen Reibungskoeffizienten besitzen, um somit nicht allzu grosse Reibungskräfte zu produzieren. Als Orientierungshilfe können die heute vorzugsweise meistverwendeten Materialien für Tiefziehringe verwendet werden, ohne sie hier separat nennen zu müssen.
Generell kann man sagen, das der wesentlicher Unterschied zwischen einem Tiefziehwerkzeug von heute und einem Tiefziehwerkzeug, beschrieben in dieser Patentanmeldung, darin besteht, dass es einen weiteren, mehrteiligen, vorzugsweise zweiteiligen, beweglichen Zwischenring (3), positioniert zwischen den «Condurellen»-Scheiben und zwischen dem Niederhalter (2) und dem starren Ziehring (4) braucht, damit aus einer besonderen «Condurelle» (1) in einem einzigen Verfahrensschritt ein doppelwandiges Kochgeschirr hergestellt werden kann. Technologisch betrachtet könnte man dieses Herstellungsverfahren durchaus mit «Tiefziehverfahren mit zwei Ziehringen» bezeichnen.
[0010] Die Vorteile eines doppelwandigen Kochgeschirrs sind vielfach. Einerseits spart man beim Kochen Zeit und Energie und andererseits bekommt man wesentlich geringere Kochgeschirr-Aussenwand-temperaturen. Es werden damit die Gefahr einer Hautverbrennung und anderweitige Schäden verringert, die ein wesentlich wärmeres Kochgeschirr ansonsten verursachen könnte. Diese Vorteile sind im Alltag von enormer Bedeutung, nicht nur im Sinne des Schutzes des Menschen, sondern auch seines Ausgabenbudgets. Ein so hergestelltes, doppelwandiges Kochgeschirr spart Energie beim Kochen und zwar nicht nur durch verringerte Abstrahlung in seine Umgebung, sondern auch durch eine viel effizientere Wärmeübertragung durch den Kochgeschirrboden. Diese Verbesserung ist auf einen ebenen Boden, siehe o. e. Patentanmeldungen, zurückzuführen und sie ist hier nicht das primäre Ziel dieser Patentanmeldung.
[0011] Für den Kochgeschirrhersteller ist das neue Verfahren ebenfalls von Vorteil. Die Gestehungskosten und -zeit können wesentlich reduziert werden und liegen zwischen 40% (Kosten) und 80% (Zeit). Das sind die Parameter, die für jeden Kochgeschirrhersteller interessant sein sollten.
Gestaltung von Zwischenraum (6)
Fall 1: «geschlossene Version»
[0012] In der Regel stellt sich sofort die Frage nach der Sicherheit eines doppelwandigen Kochgeschirrs, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass Unfälle durchaus passieren können. Einerseits ist klar und selbstverständlich, dass die Doppelwand, insbesondere dann, wenn der Zwischenraum (6) mit einem wärmeisolierenden Medium versehen ist (die einfachste und die billigste Lösung ist die Luftpräsenz) viel Energie sparen kann und die Geschirrwand weniger warm wird, aber sie verbirgt auch gewisse Gefahren. So z. B. kann es im Extremfall bei zu hohen Temperaturen zum Bersten des Kochgeschirrs kommen. Man geht einen solchen Fall aus dem Weg, in dem man die Kochgeschirrwände dicker macht. Bei einer extrem hohen Temperatur die sich ergeben kann, wenn man das Kochgeschirr zu lange über einer Gasflamme stehen lässt, steigt der Druck im völlig dichten Zwischenraum (6) auf das Dreifache des Umgebungsdruckes an. Damit das Kochgeschirr nicht «platzt» muss es daher etwas dickere Wände haben. Die Konsequenz daraus sind etwas schwerere Kochgeschirre. In der zuvor zitierten Patentanmeldung CH-10 471-76 liegt eine solche Lösung vor.
Fall 2: «offene Version»
[0013] Es ist allerdings möglich den anderen zweiten Weg zu gehen, und das Druckniveau im Zwischenraum (6) gleichgross wie den Umgebungsdruck zu halten. Dagegen spricht die Tatsache, dass in einem solchen Fall das Wasser oder andere Flüssigkeiten in den Zwischenraum (6) gelangen könnten. Das lästige Hinauslaufen des Wassers aus dem Zwischenraum (6), z. B. infolge der Erwärmung ist nicht so schlimm wie der zischende Wasserdampf, der bei höheren Temperaturen hinausströmt und Verbrennungen hervorrufen kann. Obwohl die sog. «offene Version» des Zwischenraumes (6) die gleiche energetische Sparwirkung wie die «geschlossene Version» erzielt, ist sie dennoch aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zu empfehlen ist.
Fall 3: «Version geschlossen-offen»
[0014] Die konstruktive Gestaltung des doppelwandigen Kochgeschirrs erlaubt auch einen weiteren dritten Weg in Betracht zu ziehen. Es ist durchaus möglich, den Giessrand des Kochgeschirrs so zu gestalten, dass er als eine Art «Sicherheitsventil» resp. «Überdruckventil» funktioniert. Sobald der Druck im Zwischenraum (6) das Niveau eines festgelegten Ansprechdruckes erreicht hat, entweicht eine bestimmte Menge heisser Luft aus dem Zwischenraum (6) und verhindert dadurch, dass dort der Druck weiter ansteigt. Mit anderen Worten beschrieben, ein Platzen des Kochgeschirrs ist nicht möglich, denn eine höhere Temperatur im Zwischenraum (6) führt nicht automatisch zu höherem Druck.
Fall 4: «Vakuum Version»
[0015] Aufbauend auf dieser Lösung kann man einem weiteren vierten Weg folgen, nämlich dem, der die Schaffung des Vakuums im Zwischenraum (6) vorsieht. Es gibt mindestens drei Möglichkeiten, um das Vakuum im Zwischenraum (6) zu erreichen.
[0016] Die erste ist durch eine einmalige, absichtliche Ersterwärmung des Kochgeschirrs auf zirka 500 °C mit anschliessender Abkühlung auf die Raumtemperatur erreichbar. Eine sinnvolle Massnahme, um zu verhindern, dass die Luft beim Abkühlen nicht in den Zwischenraum (6) gelangt ist das Verschweissen des Giessrandes noch im Warmzustand. Allein durch das Abkühlen des Kochgeschirrs entsteht im Zwischenraum (6) automatisch ein Vakuum, welches bekanntlich eine noch bessere Wärmeisolation als Luft liefert.
Die zweite Möglichkeit ist, den Giessrand des Kochgeschirrs in einer Vakuumkammer zu verschweissen.
Die dritte und letzte Möglichkeit sieht vor, dass man aus dem dicht verschweissten Zwischenraum (6) auf klassischer Art und Weise ein Vakuum erzeugt. D. h.: eine Vakuumpumpe anschliessen, ein bestimmtes Vakuum erreichen und anschliessend die Anschlussstelle dicht verschliessen.
[0017] Die erste Methode wird als «warmer Weg» und die zwei anderen als «kalter Weg» bezeichnet.
[0018] Bereitet man das entsprechende Vakuum fachlich korrekt vor, ist die Gefahr einer Explosion so gut wie ausgeschlossen. Wenn man dann noch im Warmzustand den Geschirr-Giessrand verschweisst (Laser, Widerstandsschweissen usw.), dann ergibt sich im Zwischenraum (6) ein permanentes und ausreichend hohes Vakuum, hergestellt besonders schnell, einfach und kostengünstig.
Die Gestaltung des Giessrandes
[0019] An mehreren Stellen in der Beschreibung kam das Wort «Giessrand» bzw. das Verschweissen des Giessrandes» vor. Bei genauer Betrachtung ergibt sich am Ende des Tiefziehprozesses ein Abstand zwischen den beiden Abschnitten, die den Giessrand bilden sollen. Dieser Abstand «g» ist in der Regel dem Abstand «w» im Zwischenraum (6) gleich, Fig. 3 . 1 . Ein direktes, unmittelbares Verschweissen beider Giessrand-Abschnitte ist daher nicht möglich. Um die beiden jedoch direkt miteinander verschweissen zu können, müssen sie im Kontakt stehen oder mindestens viel näher beieinander liegen, als dies hier der Fall ist. Ein indirektes Verschweissen mit Hilfe von irgendwelchen ringförmigen Zwischenstücken ist alles andere als sinnvoll, da zu aufwändig und zu teuer. Diesem zu entgegen bietet sich eine andere Lösung an.
[0020] Man steuert den Tiefziehprozess so, dass er in zwei Teilstrecken erfolgt. Die erste Teilstrecke ist erreicht, wenn der Stempel die Wegstrecke «L1» zurückgelegt hat. Die zweite Teilstrecke «L2» ist beendet, wenn der Stempel seine Gesamtstrecke «L» zurückgelegt hat. Die Länge der Gesamtstrecke «L», resp. der Teilstrecken «L1» und «L2» hängt von den jeweiligen Endmassen für die Kochgeschirrhöhe «H» ab. Es gilt auch hier die Faustregel, dass die Teilstrecke «L2» etwa gleichgross der Dicke «s» der mittleren Innen-Scheibe (1.3) resp. dem Abstand «w» im Zwischenraum (6) ist. Eine weitere Faustregel lautet: die Gesamtlänge «L» entspricht der Kochgeschirrhöhe «H» minus Dicke «s».
[0021] Solang der Stempel (5) die Wegstrecke «L1» nicht vollständig zurückgelegt hat, bleibt der Zwischenring (3) in seiner ursprünglich festgelegten Position. Erst wenn die Wegstrecke «L1» erreicht wurde, öffnet sich der Zwischenring (3) so weit, dass der Kontakt zur Innen-Scheibe (1.2) nicht mehr besteht und der Niederhalter (2) nicht mehr die Innen-Scheibe (1.2) berührt resp. anpresst, sondern nur noch Druck auf den Zwischenring (3) ausübt, Fig. 3 . 1 . Eine weitere Deformation der Innen-Scheibe (1.2) im Sinne des klassischen Begriffes «Tiefziehen» kann damit nicht mehr stattfinden, auch dann nicht, wenn der Stempel (5) die weitere Teilstrecke «L2» zurücklegt. Während der Stempel (5) die Teilstrecke «L2» zurücklegt, kommt es lediglich zur Deformation der Aussen-Scheibe (1.1). Vorzugsweise sollte während dieses Zeitabschnittes kein Überdruck im Zwischenraum (6) mehr herrschen. Sobald der Stempel (5) die Gesamtstrecke (L) zurückgelegt hat, kommen die beiden Giessrandabschnitte in Kontakt, Fig. 3 . 2 . Die anschliessende Verschweissung des zweiteiligen Giessrandes kann somit nun leicht erfolgen.
Die Bedeutung einer Doppelwand
[0022] Grundsätzlich ist die primäre Aufgabe des Zwischenraumes (6) darin zu sehen, dass er als eine Art «Wärmedämpfer» eingesetzt wird. Dadurch, dass die Luft ein sehr schlechter Wärmeleiter (Wärmeleitkoeffizient liegt bei zirka 0,025 W/mK) ist, kann der Wärmestrom aus dem Inneren des Kochgeschirrs äusserst schlecht nach Aussen gelangen. Damit steht fest, dass die Luftpräsenz im Zwischenraum (6) tatsächlich eine sog. «Wärmebremse» ist, die nicht zulässt, dass die Umgebungsluft das Innere des Kochgeschirrs schneller abkühlt. Sobald der Druck im Zwischenraum (6) verringert wird, also ein sog. Vakuum entsteht, wird eine noch grössere Wärmeisolationswirkung erzielt. Beides zusammen ergibt, dass das Vakuum nicht nur energieeffizienter, sondern auch sicherheitstechnisch eine bessere Version ist als jene mit Luft.
Zahlenbeispiel
[0023] Ein Zahlenbeispiel soll verdeutlichen, wieviel Energie mit einem doppelwandigen Kochgeschirr gespart werden könnte. Betrachten wir nun ein 3-Liter Kochgeschirr. Bei einem rechnerischen Geschirrdurchmesser von 200 mm und einer Wandhöhe von 100 mm ergibt sich eine Wärme abgebende Fläche von 0,0632 m<2>, durch die eine Energiemenge von 77 W in die Umgebung strömt (Kochen mit Wasser). Bei einem Luftspalt w = 4 mm des Zwischenraumes (6) verringert sich der Energieverlust um 77% und beträgt nur noch 18 W. Die Temperatur des Kochgeschirr-Aussenmantels, also die Temperatur des Geschirrs, welches man von aussen berühren kann, reduziert sich von 98 °C auf 46 °C. Auf diesem Temperaturniveau hat sich noch nie ein Mensch die Hand verbrannt! Allein aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung eines doppelwandigen Kochgeschirrs zu empfehlen. Aber auch aus energetischen Gründen lohnt sich dieser Schritt, denn bei einer Kochzeit von nur 30 Minuten/Tag, erreicht man eine beträchtliche Energieeinsparung, die in einem Jahr erzielen werden kann.
[0024] Die Vorteile eines doppelwandigen Kochgeschirrs sind vielfältig. Verglichen mit einem konventionellen Kochgeschirr, also einem sog. «1-wandigen» Kochgeschirr, gibt es beträchtliche Vorteile sowohl für den Kunden (Energiesparen, sichere und bessere Handhabung usw.) als auch für den Kochgeschirrhersteller (geringere Gestehungskosten und Produktionsaufwand sowie kürzere Stück-Zykluszeiten).
Claims (7)
1. Verfahren zur Herstellung eines doppelwandigen Kochgeschirrs durch Tiefziehen in einem einzigen Verfahrensschritt, dadurch gekennzeichnet, dass es einer speziellen «Condurelle» (1), bestehend aus mindestens 3 separaten Scheiben aus unterschiedlichem Material, unterschiedlicher Dicke und unterschiedlichem Durchmesser sowie einem zusätzlichen, mehrteiligen, beweglichen Ziehringes (3), welcher zwischen den tiefziehbaren «Condurellen»-Scheiben (1.1) und (1.2) positioniert wird, bedarf, womit ein doppelwandiges Kochgeschirr in einem einzigen Verfahrensschritt realisiert werden kann.
2. Verfahren zur Herstellung eines doppelwandigen Kochgeschirrs durch Tiefziehen in einem einzigen Verfahrensschritt, gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere Innen-Scheibe (1.3) der «Condurelle», die ausschliesslich die Ebenheit des Kochgeschirrbodens garantiert, durch den Prozess des Tiefziehens nicht verformt wird.
3. Verfahren zur Herstellung eines doppelwandigen Kochgeschirrs durch Tiefziehen in einem einzigen Verfahrensschritt, gemäss Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass nur die «Condurellen» Innen- und Aussen-Scheiben (1.2) und (1.1) durch den Prozess des Tiefziehens so verformt werden, und somit ein doppelwandiges Kochgeschirr mit einem Zwischenraum (6) bilden.
4. Verfahren zur Herstellung eines doppelwandigen Kochgeschirrs durch Tiefziehen in einem einzigen Verfahrensschritt, gemäss Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet ist, dass der Zwischenraum (6) während des Tiefziehens entweder mit einem kompressiblen oder einem inkompressiblem Medium gefüllt wird.
5. Verfahren zur Herstellung eines doppelwandigen Kochgeschirrs durch Tiefziehen in einem einzigen Verfahrensschritt, gemäss Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Druck im Zwischenraum (6) während des Tiefziehprozesses entweder dem Umgebungsdruck oder einem Überdruck entspricht.
6. Verfahren zur Herstellung eines doppelwandigen Kochgeschirrs durch Tiefziehen in einem einzigen Verfahrensschritt, gemäss Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Druck im Zwischenraum (6) nach dem Tiefziehen entweder als Umgebungsdruck oder als Unterdruck (Vakuum) ausgewiesen wird.
7. Verfahren zur Herstellung eines doppelwandigen Kochgeschirrs durch Tiefziehen in einem einzigen Verfahrensschritt, gemäss Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ebenheit des Kochgeschirrbodens ausschliesslich durch die Ebenheit der mittleren Innen-Scheibe (1.3) der «Condurelle», welche aus hochfesten Materialien besteht, gewährleistet ist.
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Legal Events
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AZW | Rejection (application) |