CH692959A5 - Vorrichtung zur Arretierung einer Welle. - Google Patents
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Description
Stand der Technik Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zur Arretierung einer in einem Gehäuse drehend gelagerten Welle, insbesondere einer Werkzeugspindel einer Elektrohandwerkzeugmaschine, wie Handbohrmaschine, Akkuschrauber oder dgl., der im Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Gattung. Solche Arretiervorrichtungen arretieren z.B. im Anwendungsfall einer Elektrohandwerkzeugmaschine als sog. Spindel-Lock-Funktion die Werkzeugspindel im Stillstand der Maschine, um ein Spannen und Lösen eines einhülsigen Werkzeugfutters zu ermöglichen. Bei einer bekannten Arretiervorrichtung für eine Elektrohandwerkzeugmaschine dieser Art (DE 4 305 967 A1) wird zur Realisierung der sog. Lockfunktion ein drehfest auf der Werkzeugspindel sitzendes, mit einem Antriebsrad auf der Abtriebswelle des Elektromotors kämmendes Spindelzahnrad als zweites Arretierglied benutzt, das hierzu mit einer Mehrzahl von axialen Ausnehmungen versehen ist. Das erste Arretierglied ist als ein an seiner Oberseite mit einer Griffmulde ausgestatteter Arretierschalter ausgebildet, der parallel zur Werkzeugspindel verschiebbar ist und eine Arretierstange trägt, die in eine der Ausnehmungen im Spindelzahnrad formschlüssig einzutauchen vermag und damit die Werkzeugspindel am Gehäuse undrehbar festlegt. Um zu verhindern, dass bei laufender Maschine die Lockfunktion durch Betätigen des Arretierschiebers in Tätigkeit gesetzt werden kann und somit Beschädigungen in der Maschine auftreten, sind Massnahmen getroffen, die ein Verschieben des Arretierschalters bei eingeschaltetem Elektromotor blockieren. Diese Massnahmnen bestehen darin, dass die Arretierstange rückwärts bis in den elektrischen Schaltbereich des Motors geführt und dort mit einem Gleitstück gekoppelt ist, das von einem Stellring nur dann zur Verschiebung freigegeben wird, wenn sich eine Bürstenverstellvorrichtung in der für den Elektromotor stromlosen Mittelposition befindet. Bei einer ebenfalls bekannten Arretiervorrichtung für eine Schlagbohrmaschine (DE 19 528 924 A1) weist ein manueller Umschalthebel für die Betriebsarten "Bohren" und "Schlagbohren" eine dritte Schwenkstellung auf, in welcher die Lockfunktion realisiert wird. In dieser Schwenkstellung des Umschalthebels wird ein gehäusefester, verschiebbar gelagerter Arretierstift gegen die Rückstellkraft einer Rückstellfeder verschoben und greift in gleicher Weise formschlüssig in eine von mehreren axialen Ausnehmungen in einem Spindelzahnrad ein, über das die Werkzeugspindel von einem Elektromotor angetrieben wird. Um auch hier Fehlfunktionen zu vermeiden, erfolgt die Überführung des Umschalthebels in dessen dritte Schaltposition unter Spannen einer Rückstellfeder, die den Umschalthebel sofort wieder zurückstellt, wenn dieser losgelassen wird. Damit ist sichergestellt, dass nach Werkzeugwechsel die Lockfunktion sofort wieder entfällt und beim Einschalten des Elektromotors eine der Betriebsarten "Bohren" oder "Schlagbohren" getriebemässig eingestellt ist. Vorteile der Erfindung Die erfindungsgemässe Arretiervorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 hat den Vorteil, dass die manuelle Durchführung der Sperrfunktion zu keinem Zeitpunkt blockiert ist, gleichzeitig aber durch einen relativ geringen Kons-truktionsaufwand sichergestellt ist, dass es durch das Auslösen der Sperrfunktion zu keinen Schädigungen an Vorrichtung und Welle kommen kann; denn die erfindungsgemässen Trennmittel, die nur bei rotierender Welle aktiv sind, erzwingen ein Trennen der Arretierglieder, wenn diese durch Auslösen der Sperrfunktion in Eingriff kommen oder in Eingriff zu geraten drohen. Damit entfallen alle komplizierten Massnahmen, die eine Verriegelung der Sperrfunktion gegen manuelle Betätigung erfordert. Durch die in den weiteren Ansprüchen aufgeführten Massnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Anspruch 1 angegebenen Vorrichtung zur Arretierung der Welle möglich. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung zur Realisierung einer konstruktiv vorteilhaften Gestaltung der Arretiervorrichtung sind alternativ in den Ansprüchen 7, 13 und 15 vorgestellt. Zeichnung Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 ausschnittweise einen Längsschnitt einer Vorrichtung zur Arretierung einer in einem Gehäuse drehbar gelagerten Welle gemäss Schnittlinie I-I in Fig. 2, Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1, Fig. 3 eine gleiche Darstellung wie in Fig. 1 einer Arretiervorrichtung gemäss einem zweiten Ausführungsbeispiel, Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 3 Fig. 5 ausschnittweise einen Querschnitt einer Arretiervorrichtung gemäss einem dritten Ausführungsbeispiel, Fig. 6 ausschnittweise einen Querschnitt einer Arretiervorrichtung gemäss einem vierten Ausführungsbeispiel. Beschreibung der Ausführungsbeispiele Die in Fig. 1 bis 6 in verschiedenen Schnitten und Ausführungsbeispielen dargestellte Vorrichtung zur Arretierung einer in einem Gehäuse 11 drehend gelagerten Welle 10 wird bevorzugt bei Elektrohandwerkzeugmaschinen, wie Handbohrmaschinen, Akkuschrauber oder dgl., angewendet und dient zur Festlegung der die Welle 10 repräsentierenden Werkzeugspindel im Stillstand der Maschine, um ein mit der Werkzeugspindel drehfest verbundenes, einhülsiges Spannfutter zur Aufnahme des Werkzeugs, wie Bohrer oder Schrauber, zwecks Werkzeugwechsel zu spannen oder zu lösen. Das Gehäuse 11 stellt dabei das Maschinengehäuse der Elektrohandwerkzeugmaschine dar. Prinzipiell weisen alle in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele der Arretiervorrichtung zwei miteinander in Eingriff bringbare Arretierglieder 12, 13 auf, von denen das erste Arretierglied 12 im Gehäuse 11 undrehbar und das zweite Arretierglied 13 drehfest auf der Welle 10 angeordnet ist. Das Ineingriffbringen der beiden Arretierglieder 12, 13 erfolgt durch manuelle Betätigung des im Gehäuse 11 angeordneten und zur Betätigung teilweise aus dem Gehäuse 11 vorstehenden ersten Arretierglieds 12. Sind beide Arretierglieder 12, 13 in Eingriff, so ist die Welle 10 undrehbar am Gehäuse 11 festgelegt. Um zu verhindern, dass mit Einschalten des Antriebs für die Welle 10, also im Beispiel der Elektrohandwerkzeugmaschine beim Einschalten des Elektromotors, Schäden am Motor, an der Arretiervorrichtung oder an der Welle 10 auftreten, sind Trennmittel vorgesehen, die bei Rotieren der Welle 10 eine zwangsläufige Trennung der beiden Arretierglieder 12, 13 herbeiführen. Diese Trennmittel sind in den verschiedenen Ausführungsbeispielen gemäss Fig. 1 und 2 bzw. Fig. 3 und 4 bzw. Fig. 5 bzw. Fig. 6 entsprechend den unterschiedlichen Ausbildungen der Arretierglieder 12, 13 in unterschiedlicher Weise realisiert. Bei dem in Fig. 1 und 2 in unterschiedlichen Schnitten dargestellten ersten Ausfürungsbeispiel der Arretiervorrichtung weist das erste Arretierglied 12 einen die Welle 10 umschliessenden, im Gehäuse 11 verschieblich geführten Rastenring 14 mit auf seiner einen Ringseite ausgebildeten Rasten 15 und ein am Gehäuse 11 vorstehendes Betätigungsglied 16 zum Verschieben des Rastenrings 14 auf der Welle 10 auf. Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, ist der Rastenring 14 mit zwei diametralen Führungsnasen 17 in zwei im Gehäuse 11 ausgebildeten, sich parallel zur Wellenachse axial erstreckenden, im Querschnitt u-förmigen Führungsschienen 18 geführt. Am zweiten Arretierglied 13 sind auf dessen den Rastenring 14 zugekehrter Stirnseite ebenfalls Rasten 19 ausgebildet, die mit den Rasten 15 am Rastenring 14 korrespondieren und durch Verschieben des Rastenrings 14 in den Führungsschienen 18 miteinander in Eingriff gelangen. Zur Axialverschiebung des Rastenrings 14 greift das Betätigungsglied 16 an einem den Rastenring 14 vorgelagerten, auf der Welle 10 lose sitzenden Übertragungsring 20 an. Zwischen Übertragungsring 20 und Rastenring 14 sind mehrere über den Umfang gleichmässig verteilt angeordnete Druckfedern 21 mit parallel zur Wellenachse ausgerichteten Federachsen angeordnet. Die Federenden der Druckfedern 21 sind formschlüssig in axialen Einsenkungen 22 im Rastenring 14 und axialen Einsenkungen 23 im Übertragungsring 20 aufgenommen, die von ei-nander zugekehrten Stirnseiten von Rastenring 14 und Übertragungsring 20 aus eingebracht sind. Das Betätigungsglied 16 umfasst einen radial zur Welle 10 im Gehäuse 11 verschieblich geführten Verschiebeknopf 24 und einen in Verschieberichtung des Verschiebeknopfs 24 sich daran einstückig fortsetzenden Verschiebekeil 25, der die Welle 10 gabelförmig übergreift. Am Verschiebekeil 25 ist eine Keilfläche 26 ausgebildet, die gegen die Achse des Verschiebekopfes 24 so angestellt ist, dass bei zur Welle 10 hin gerichteter Einwärtsbewegung des Verschiebeknopfs 24 die Keilfläche 26 eine zum zweiten Arretierglied 13 hin gerichtete Verschiebebewegung von Übertragungsring 20 und Rastenring 14 bewirkt. Hierzu liegt der Übertragungsring 20 mit einer Abschrägung 27, die auf seiner dem Verschiebekeil 25 zugekehrten Ringfläche ausgebildet ist und die parallel zur Keilfläche 26 verläuft unter dem Druck der Druckfedern 21 an der Keilfläche 26 an. Dem Verschiebekopf 24 sind Rückstellfedern 28 zugeordnet, die sich einerseits am Verschiebeknopf 24 und andererseits am Gehäuse 11 abstützen und bei radialer Einwärtsbewegung des Verschiebeknopfs 24 gespannt werden. Wird nun der Verschiebeknopf 24 manuell gedrückt, so verschiebt der sich hin zur Welle 10 bewegende Verschiebekeil 25 über seine Keilfläche 26 und über die Abschrägung 27 am Übertragungsring 20 den Übertragungsring 20 in Fig. 1 nach links, wodurch über die Druckfedern 21 der Rastenring 14 verschoben wird und die Rasten 15, 19 von Rastenring 14 und zweitem Arretierglied 13 untereinander in Eingriff gebracht werden. Die eingangs angesprochenen Trennmittel, die bei rotierender Welle 10 eine zwangsläufige Trennung der beiden Arretierglieder 12, 13 herbeiführen und somit Beschädigungen vermeiden, sind hier durch ein zwischen den Rasten 15, 19 vorgesehenes Überrastmoment gebildet. Die Grösse des Überrastmoments ist durch die Formgebung der Rasten 15, 19 und durch die Härte der Druckfedern 21 bestimmt und so ausgelegt, dass bei stehender Welle 10 das Überrastmoment kleiner ist als ein an der Welle 10 angreifendes Drehmoment, das beispielsweise beim Lösen des Werkzeugfutters einer Werkzeugspindel entsteht. Bei rotierender Welle 10 ermöglicht das Überrastmoment das Ratschen zwischen Rastenring 14 und zweitem Arretierglied 13, sodass die Welle 10 trotz eingedrücktem Verschiebeknopf 24 drehen kann. Bei der in Fig. 3 und 4 in verschiedenen Schnitten skizzierten Arretiervorrichtung weist das erste Arretierglied 12 einen radial zur Welle 10 im Gehäuse 11 verschieblich geführten Verschiebeknopf 30 zur manuellen Betätigung auf, der an seiner der Welle 10 zugekehrten Stirnseite einen Rastnocken 31 trägt. Dem Verschiebeknopf 30 sind Rückstellfedern 32 zugeordnet, die sich einerseits am Verschiebeknopf 30 und andererseits am Gehäuse 11 abstützen und bei radialer Einwärtsbewegung des Verschiebeknopfs 30 gespannt werden. Das zweite Arretierglied 13 ist mittels einer Nut/Feder-Verbindung 33 auf der Welle 10 drehfest, aber axial verschieblich festgelegt. Die Axialverschiebung erfolgt dabei gegen die Kraft von Druckfedern 34, die sich mit parallel zur Welle 10 ausgerichteten Federachsen zwischen dem zweiten Arretierglied 13 und dem Gehäuse 11 abstützen. Auf einem Axialabschnitt des zweiten Arretierglieds 13 sind über den Umfang gleichmässig verteilt angeordnete Rastnuten 35 ausgebildet, die mit dem Rastnocken 31 am Verschiebeknopf 30 korrespondieren. In der Grundstellung des zweiten Arretierglieds 13 auf der Welle 10 liegen diese Rastnuten 35 in der Verschiebebahn des Rastnockens 31, sodass bei manuellem Eindrücken des Verschiebeknopfs 30 in das Gehäuse 11 gegen die Kraft der Rückstellfedern 32 der sich vorschiebende Rastnocken 31 in eine der Rastnuten 35 in Umfangsrichtung formschlüssig eingreift und damit das zweite Arretierglied 13 und die Welle 10 undrehbar am Gehäuse 11 festlegt. Die Trennmittel zur zwangsläufigen Trennung der beiden Arretierglieder 12, 13 bei rotierender Welle 10 weisen in diesem Ausführungsbeispiel einen dem ersten Arretierglied 12 zugeordneten Stift 36 und einen am zweiten Arretierglied 13 ausgebildeten Wellenabschnitt 37 mit einem Wellenprofil 38 auf. Der Stift 36 ist im Verschiebeknopf 30 verschiebbar geführt und steht unter der Kraft einer Andruckfeder 39, die den Stift 36 gegen Anschläge 301 am Verschiebeknopf 30 drückt, radial zur Welle 10 weit über den Rastnocken 31 vor und endet mit geringem Radialabstand vor dem Wellenabschnitt 37. Beim Eindrücken des Verschiebeknopfs 30 in das Gehäuse 11 gelangt damit der Stift 36 sehr viel früher in Eingriff mit dem Wellenprofil 38 als der Rastnocken 31 mit den Rastnuten 35. Das Wellenprofil 38 ist nunmehr so ausgebildet, dass der bei rotierender Welle 10 eintauchende Stift 36 das zweite Arretierglied 13 gegen die Kraft der Druckfedern 34 so weit verschiebt, dass nunmehr die Rastnuten 35 ausserhalb der Verschiebebahn des Rastnockens 31 liegen und damit der Rastnocken 31 am Ende der Einwärtsbewegung des Verschiebeknopfs 30 eine Rastung durch Eingriff in die Rastnuten 35 nicht bewirken kann. Im Einzelnen ist hierzu das Wellenberge 381 und Wellentäler 382 aufweisende Wellenprofil 38 so in den Wellenabschnitt 37 des zweiten Arretierglieds 13 eingeschnitten, dass die Wellenberge 381 bündig mit dem ringförmigen Stirnende 371 des Wellenabschnitts 37 sind, sodass der eintauchende Stift 36 bei rotierender Welle 10 auf das Stirnende 371 aufläuft und den Wellenabschnitt 37 in der Weise hintergreift, dass seine Mantelfläche an dem Stirnende 371 anliegt und dadurch das zweite Arretierglied 13 gegen die Kraft der Druckfedern 34 verschoben gehalten wird. Um eine ausreichende Verschiebung des zweiten Arretierglieds 13 zu erreichen, ist die Tiefe des Wellenprofils 38, also der Abstand zwischen den Wellenbergen 381 und Wellentälen 382, wenig grösser bemessen als der zum Herausführen der Rastnuten 35 aus der Verschiebebahn des Rastnockens 31 erforderliche Verschiebeweg des zweiten Arretierglieds 13. Steht die Welle 10 still, so trifft der Stift 36 bei Einwärtsbewegung des Verschiebeknopfs 30 ebenfalls auf das Wellenprofil 38. Wenn er in keinen Zwischenraum am Wellenprofil 38 eintreten kann, wird er gegen die Kraft der Andruckfeder 39 im Verschiebeknopf 30 einwärts bewegt, sodass die Verschiebebewegung des Verschiebeknopfs 30 so weit fortgesetzt werden kann, bis der Rastnocken 31 in die Rastnut 35 eintaucht und damit die Welle 10 blockiert ist. Bei dem in Fig. 5 dargestellten dritten Ausführungsbeispiel einer Arretiervorrichtung trägt das auf der Welle 10 drehfest angeordnete zweite Arretierglied 13 eine Aussenverzahnung 40 und das erste Arretierglied 12 weist zwei am Gehäuse 11 schwenkbar gelagerte, identisch ausgebildete Sperr-hebel 41 auf, die mit einer Rastnase 42 in die Aussenverzahnung 40 eingreifen und damit das zweite Arretierglied 13 undrehbar am Gehäuse 11 festlegen. Auf jedem Sperrhebel 41 sitzt eine Schenkelfeder 43, die den Sperrhebel 41 in Eingreifrichtung belastet, sodass die Rastnasen 42 unter der Federkraft der Schenkelfedern 43 immer in Zahnlücken der Aussenverzahnung 40 einliegen. Die Trennmittel zur zwangsläufigen Trennung der beiden Arretierglieder 12, 13 bei rotierender Welle 10 weisen in diesem Ausführungsbeispiel zwei Elektromagnete 44 auf, von denen jeweils ein Elektromagnet 44 einem Sperrhebel 41 zugeordnet ist. Bei Bestromung der mit 45 angedeuteten Erregerwicklung des Elektromagneten 44 wird der zugeordnete Sperrhebel 41 angezogen und dadurch geschwenkt, wobei die Rastnase 42 aus der Aussenverzahnung 40 aushebt. Eine Steuerelektronik 46, die die Ein/Ausstellung eines Schalters für den Antrieb der Welle 10 sensiert, bei einer Elektrohandwerkzeugmaschine also den Ein- und Ausschaltzustand des Elektromotors, sorgt dafür, dass mit Schliessen des Schalters für den Antrieb der Welle die Erregerwicklungen 45 beider Elektromagnete 44 bestromt werden und durch Ausheben der Rastnasen 42 aus der Aussenverzahnung 40 die beiden bei stromlosen Elektromagneten 44 miteinander verriegelten Arretierglieder 12, 13 voneinander getrennt werden, sodass die Welle 10 ungehindert drehen kann. Bei einer vereinfachten Ausführung der in Fig. 5 dargestellten Arretiervorrichtung kann eine der beiden Sperrhebel 41 und Elektromagnete 44 entfallen. Bei dem in Fig. 6 im Querschnitt schematisch skizzierten vierten Ausführungsbeispiel einer Arretiervorrichtung trägt das zweite Arretierglied 13 wiederum eine Aussenverzahnung 50, während das erste Arretierglied 12 einen im Gehäuse 11 schwenkbar gelagerten Sperrhebel 51 mit Rastnase 52 sowie einen im Gehäuse 11 verschieblich gelagerten und manuell einwärts in das Gehäuse 11 hinein verschiebbaren Verschiebeknopf 53 umfasst. Am Sperrhebel 51 greift eine Schenkelfeder 54 an, die den Sperrhebel 51 in Fig. 6 entgegen dem Uhrzeigersinn belastet und diesen gegen den Verschiebeknopf 53 anlegt. Bei nichtbetätigtem Verschiebeknopf 53 wird Letzterer von dem vorgespannten Sperrhebel 51 gegen einen Anschlag 111 an der Innenwand des Gehäuses 11 angelegt. In dieser Stellung ist die Rastnase 52 des Sperrhebels 51 aus der Aussenverzahnung 50 im zweiten Arretierglied 13 ausgerückt und kann durch Einwärtsbewegung des Verschiebeknopfes 53 wieder in die in Fig. 6 dargestellte Raststellung überführt werden, in welcher die beiden Arretierglieder 12, 13 drehfest miteinander verbunden sind. Die Trennmittel zur Herbeiführung einer zwangsläufigen Trennung der beiden Arretierglieder 12, 13 bei rotierender Welle 10 weisen hier eine auf der Welle 10 reibschlüssig sitzende Nockenscheibe 55 mit einem radial vorstehenden Nocken 56 sowie eine am Sperrhebel 51 auf der der Nockenscheibe 55 zugekehrten Unterseite ausgebildete Aushebekurve 57 auf, die mit dem Nocken 56 zusammenwirkt und von einem Anschlag 58 für den Nocken 56 begrenzt ist. Die Aushebekurve 57 hat einen etwa kosinusförmigen Kurvenabschnitt 571, dessen Abstand vom Nocken 56 so bemessen ist, dass die Rastnase 52 des Sperrhebels 51 bei im Minimum des Kurvenabschnitts 571 befindlichem Nocken 56 in die Aussenverzahnung 40 einzufallen vermag (wie dies in Fig. 6 dargestellt ist) und bei im Maximum sich befindlichem Nocken 56 aus der Aussenverzahnung 50 ausgehoben ist. Der Anschlag 58 ist in Drehrichtung des Nockens 56 gesehen am Ende des Maximums des Kurvenabschnitts 571 angeordnet. Die Drehrichtung der Welle 10 ist durch den Pfeil 59 angegeben. Die Nockenscheibe 55 mit Nocken 56 ist dabei stets zwischen der Rastnase 52 und dem Anschlag 58 gehalten. Wird bei rotierender Welle 10 vom Bediener der Sperrhebel 51 über den Verschiebeknopf 53 einwärts geschwenkt, sodass seine Rastnase 52 in die Nähe der Aussenverzahnung 50 gerät, so wird der Sperrhebel 51 dann blockiert, wenn der Nocken 56 an der Aushebekurve 57 entlangdreht. Dabei schlägt der Nocken 55 nach einer bestimmten Verdrehung am Anschlag 58 an, und die Nockenscheibe 55 rutscht auf der Welle 10 durch, sodass bei Drehen der Welle 10 ein Eintauchen der Rastnase 52 in die Aussenverzahnung 51 verhindert ist. Im Stillstand der Welle 10 kann der Bediener die Welle 10 geringfügig von Hand verdrehen, damit die Nockenscheibe 55 den Sperrhebel 51 wieder freigibt und die Welle 10 durch Drücken des Verschiebeknopfs 53 arretiert werden kann.
Claims (17)
1. Vorrichtung zur Arretierung einer in einem Gehäuse (11) drehend gelagerten Welle (10), insbesondere einer Werkzeugspindel einer Elektrohandwerkzeugmaschine, mit zwei miteinander in Eingriff bringbaren Arretiergliedern (12, 13), von denen das erste Arretierglied (12) im Gehäuse (11) undrehbar und das zweite Arretierglied (13) drehfest auf der Welle (10) angeordnet ist, gekennzeichnet durch Trennmittel, die bei rotierender Welle (10) eine zwangsläufige Trennung der beiden Arretierglieder (12, 13) herbeiführen.
2.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Arretierglied (12) einen die Welle (10) umschliessenden, im Gehäuse (11) verschieblich geführten Rastenring (14) mit auf einer Ringseite ausgebildeten Rasten (15) und ein am Gehäuse (11) vorstehendes Betätigungsglied (16) zum Verschieben des Rastenrings (14) aufweist, dass das zweite Arretierglied (13) auf seiner den Rastenring (14) zugekehrten Stirnseite mit den Rasten (15) des Rastenrings (14) korrespondierende Rasten (19) trägt und dass die Trennmittel von einem zwischen den Rasten (15, 19) vorgesehenen Überrastmoment gebildet sind.
3.
Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsglied (16) an einem auf der Welle (10) lose sitzenden Übertragungsring (20) angreift und dass sich zwischen Übertragungsring (20) und Rastenring (14) Druckfedern (21) mit parallel zur Wellenachse ausgerichteten Federachsen abstützen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Überrastmoment durch die Formgebung der Rasten (15, 19) und die Härte der Druckfedern (21) einstellbar ist.
5.
Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsglied (16) einen radial zur Welle (10) im Gehäuse (11) verschieblich geführten Verschiebeknopf (24) aufweist, an dem sich in Verschieberichtung ein die Welle (10) gabelförmig übergreifender Verschiebekeil (25) einstückig fortsetzt, dessen Keilfläche (26) gegen die Achse des Verschiebeknopfs (24) so angestellt ist, dass bei zur Welle (10) hin gerichteter Einwärtsbewegung des Verschiebeknopfs (24) die Keilfläche (26) eine zum zweiten Arretierglied (13) hin gerichtete Verschiebebewegung von Übertragungsring (20) und Rastenring (14) bewirkt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Übertragungsring (20) auf seiner dem Verschiebekeil (25) zugekehrten Stirnseite eine zur Keilfläche (26) des Verschiebekeils (25) parallele Abschrägung (27) aufweist.
7.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Arretierglied (12) einen radial zur Welle (10) im Gehäuse (11) verschieblich geführten, manuell zu betätigenden Verschiebeknopf (30) aufweist, der an seiner der Welle (10) zugekehrten Stirnseite einen in am Umfang des zweiten Arretierglieds (13) ausgebildete Nuten (35) einschiebbaren Rastnocken (31) trägt, dass das zweite Arretierglied (13) auf der Welle (10) axial verschieblich angeordnet ist und dass die Trennmittel einen dem ersten Arretierglied (12) zugeordneten in dessen Verschieberichtung im Verschiebeknopf (30) verschiebbar geführten, federbelasteten Stift (36), der am Verschiebekopf (30) radial zur Welle (10) hin vorsteht, und einen am zweiten Arretierglied (13) ausgebildeten Wellenabschnitt (37) aufweist, dessen Wellenprofil (38) so ausgebildet ist, dass der bei rotierender Welle (10)
radial in den Wellenabschnitt (37) eintauchende Stift (36) das zweite Arretierglied (13) gegen Federkraft so weit verschiebt, dass die Rastnuten (35) ausserhalb der Verschiebebahn des Rastnockens (31) liegen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellenberge (381) des Wellenprofils (38) mit dem ringförmigen Stirnende (371) des Wellenabschnitts (37) bündig sind, sodass der Stift (36) bei rotierender Welle (10) auf das Stirn-ende (371) des Wellenabschnitts (37) aufläuft und dieses hintergreift.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die axiale Tiefe des Wellenprofils (38) grösser bemessen ist als der zum Herausführen der Rastnuten (35) aus der Verschiebebahn des Rastnockens (31) erforderliche Verschiebeweg des zweiten Arretierglieds (13).
10.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich das zweite Arretierglied (13) mit seinem von dem Wellenabschnitt (37) abgekehrten Stirnende über Druckfedern (34) am Gehäuse (11) abstützt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der am Verschiebeknopf (30) vorstehende Stift (36) mittels einer Andruckfeder (39) an mindestens einem am Verschiebeknopf (30) ausgebildeten Anschlag (301) angelegt ist und dass der Verschiebeweg des Stifts (36) gegen die Andruckfeder (39) grösser bemessen ist als der Verschiebeweg des Rastnockens (31) bis zum Eintauchen in die Rastnuten (35).
12.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass dem Verschiebeknopf (24; 30) Rückstellfedern (28; 32) zugeordnet sind, die sich am Verschiebeknopf (24; 30) und am Gehäuse (11) abstützen und bei radialer Einwärtsbewegung des Verschiebeknopfs (24; 30) spannbar sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Antriebsglied (13) eine Aussenverzahnung (40) trägt und das erste Arretierglied (12) mindestens einen unter Federspannung mit einer Rastnase (42) in die Aussenverzahnung (40) eingreifenden, am Gehäuse (11) schwenkbeweglich gelagerten Sperrhebel (41) aufweist und dass die Trennmittel einen den mindestens einen Sperrhebel (41) aus der Aussenverzahnung (40) aushebenden Elektromagneten (44) aufweisen, der bei rotierender Welle (10) erregt ist.
14.
Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (10) von einem Elekt-romotor angetrieben ist und dass die Erregerwicklung (45) des Elektromagneten (44) mit dem Ein/Ausschalter des Elektromotors verbunden ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Arretierglied (13) eine Aussenverzahnung (50) trägt und das erste Arretierglied (12) als ein mittels eines am Gehäuse (11) vorstehenden Verschiebeknopfs (53) mit einer Sperrnase (52) in die Aussenverzahnung (15) einrückbarer Sperrhebel (51) ausgebildet ist, der am Gehäuse (11) schwenkbeweglich gelagert ist, und dass die Trennmittel eine auf der Welle (10) reibschlüssig sitzenden Nockenscheibe (55) mit einem radial vorstehenden Nocken (56) und eine am Sperrhebel (51) ausgebildete, mit dem Nocken (56) zusammenwirkende Aushebekurve (57) aufweisen, die von einem Anschlag (58)
für den Nocken (56) begrenzt ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushebekurve (57) einen kosinusförmigen Kurvenabschnitt (571) aufweist, dessen Abstand vom Nocken (56) an der Nockenscheibe (55) so bemessen ist, dass die Rastnase (52) des Sperrhebels (51) bei im Minimum des Kurvenabschnitts (571) befindlichem Nocken (56) in die Aussenverzahnung (50) einzufallen vermag und bei im Maximum sich befindlichem Nocken (56) aus der Aussenverzahnung (50) ausgehoben ist, und dass der Anschlag (58) in Drehrichtung (59) des Nockens (56) unmittelbar hinter dem Maximum des Kurvenabschnitts (571) angeordnet ist.
17.
Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass am Sperrhebel (51) eine vorzugsweise als Schenkelfeder (54) ausgebildete Feder angreift, die den Sperrhebel (51) in Ausheberichtung der Sperrnase (52) aus der Aussenverzahnung (50) des zweiten Arretierglieds (13) beaufschlagt.
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