CH692954A5 - Galette zum Fördern und Führen eines laufenden synthetischen Fadens. - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Galette zum Fördern und Führen eines laufenden synthetischen Fadens gemäss dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Insbesondere bei Spinnmaschinen mit hohen Abzugsgeschwindigkeiten und Aufwickelgeschwindigkeiten werden einzelne oder Gruppen von Galetten zum Führen und Fördern beispielsweise in einer Verstreckzone eingesetzt. Hierbei sind die Galetten allgemein mit einem Einzelantrieb ausgerüstet, welcher die mit einem Galettenmantel verbundene Welle antreibt. Üblicherweise ist die Welle in einem Bereich zwischen dem Galettenmantel und dem elektrischen Antrieb gelagert, wie beispielsweise aus der DE 3 701 077 bekannt ist. Die heute erzielten Fadenlaufgeschwindigkeiten von deutlich über 1000 m/min verlangen Schnelllauflager, die mit sehr hohen Drehzahlen laufen müssen und bei denen eine unendliche Lebensdauer gefordert ist. Diese enormen Belastungen führen einerseits zu einer relativ hohen Wärmeenergie in dem elektrischen Antrieb sowie zu einer Erwärmung der Lager. Damit tritt das Problem auf, dass die Betriebstemperaturen der Lager sehr schnell erreicht und überschritten werden können. Bei der bekannten Galette ist die Lagerbohrung direkt in die als Gehäuse ausgebildete Maschinenwand des Maschinengestells eingebracht. Diese Anordnung ist jedoch nicht geeignet, um die Überhitzung der Lager zu verhindern. Aus der EP 0 349 829 ist eine weitere Galette bekannt, bei welcher das Lagergehäuse durch einen rotationssymmetrischen Träger gebildet ist. Der Träger ist in einem stationären Gehäuse angeordnet. Auch diese Ausführung besitzt ebenfalls den Nachteil, dass die im Lager erzeugte und an das Lagergehäuse abgegebene Wärme nur durch Wärmeleitung in einen massiven Körper abgegeben werden kann. Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE-GM 7 113 902 ist eine Galette bekannt, bei welcher die Lager durch luftgekühlte Strömungskanäle in der Welle und im Lagergehäuse gekühlt werden. Der Luftstrom wird dabei über ein auf der Welle angeordnetes Lüfterrad gewährleistet. Diese Anordnung besitzt den Nachteil, dass die Hohlwelle bei den auftretenden Belastungen einen grösseren Aussendurchmesser aufweisen muss, um die Festigkeit eines Vollquerschnittes zu erreichen. Das führt jedoch zu noch höheren Drehzahlbelastungen der Lager. Ein weiterer Nachteil liegt in der Anordnung der Strömungskanäle im Lagergehäuse, die keine gleichmässige radiale Wärmeabfuhr ermöglichen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Galette zum Fördern und Führen eines laufenden synthetischen Fadens der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass das Lagergehäuse eine schnelle und gleichmässige Wärmeabfuhr aus dem Bereich der Lager ermöglicht. Die Lösung der Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 1. Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert. Die Erfindung ermöglicht es, dass in einem Lagergehäuse die tendenziell gegenläufigen Materialkennwerte der Festigkeit und der Wärmeleitfähigkeit vorteilhaft miteinander verknüpft werden können. Das Gehäuse besteht demnach aus einem Kühlkörper, dessen Werkstoff sehr gute Wärmeleiteigenschaften aufweist. Um die Formstabilität sowie die Festigkeit im Bereich der Lagerung zu gewährleisten, weist das Lagergehäuse im Innern des Kühlkörpers einen Lagerträger auf. Der Lagerträger ist im Wesentlichen auf dem gesamten Umfang mit dem Kühlkörper in wärmeleitendem Kontakt verbunden. Diese Anordnung besitzt zudem den Vorteil, dass der Kühlkörper den Lagerträger auf dem gesamten Umfang abstützt. Damit kann der Lagerträger mit minimalen Wandstärken ausgeführt werden, die die für die Lager erforderlichen Lagetoleranzen gewährleisten. Die Lagerkräfte werden somit sowohl von dem Lagerträger als auch von dem Kühlkörper aufgefangen. Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung gemäss Anspruch 2 führt zu einer Kühlung der Welle. Die aus dem Elektromotor abgeführte Wärmemenge wird im Wesentlichen über die Welle in die Lagerstellen eingeleitet. Durch die Bildung eines engen Luftspaltes zwischen der Welle und dem Lagerträger wird die die Wärmeübertragung hindernde Isolierschicht zwischen der Welle und dem Lagergehäuse minimiert. Zur weiteren Erhöhung der Wärmeübertragung zwischen der Welle und dem Lagergehäuse sind die Weiterbildungen der Erfindung gemäss Anspruch 3 und 4 bevorzugt anzuwenden. Bei einer weiteren besonders vorteilhaften Weiterbildung der Galette ist der Lagerträger aus zwei ringförmigen Segmenten gemäss Anspruch 5 ausgeführt. Damit ist es möglich, den wesentlichen Anteil der von der Welle abgegebenen Wärmeenergie direkt in den Kühlkörper zu übertragen. Um die wärmeabgebende Fläche des Kühlkörpers am Aussenumfang zu vergrössern, ist der Kühlkörper vorteilhaft gemäss Anspruch 6 auszuführen. Durch die Weiterbildung der Galette gemäss Anspruch 7 kann vorteilhaft ein Kühlluftstrom genutzt werden, um den Elektromotor sowie das Lagergehäuse zu kühlen. Bei beheizten Galetten tritt das zusätzliche Problem auf, dass das auskragende Ende der Welle durch die Heizeinrichtung erwärmt wird, die zwischen dem rotierenden Galettenmantel und der Welle angeordnet ist. Diese Wärmeenergie führt zu einer weiteren Erwärmung der Lager. Durch die Ausgestaltung der Galette gemäss Anspruch 8 und 9 ist es jedoch gelungen, dass der wesentliche Anteil der Wärmemenge, die vom Heizer in den Ring-raum zwischen dem Träger und der Welle abgegeben wird, in die Umgebung abgeführt wird. Durch die Rotation des frei drehenden Galettenmantels bildet sich ein Sog aus, der einen Luftstrom in axialer Richtung zur geschlossenen Stirnseite des Galettenmantels ausbildet. Hier wird der Luftstrom am Innern des Galettenmantels zum offenen Ende hin weitergeführt und in die Umgebung abgegeben. In Versuchen hat sich gezeigt beim Einsatz eines Induktionsheizers, dass die Kühlwirkung zu einer Temperaturabsenkung in der Welle von ca. 30 DEG C führt. Die Ausgestaltung der Galette gemäss Anspruch 10 ist besonders vorteilhaft, um bei beheizten Galetten den zur Kühlung des Lagergehäuses erzeugten Kühlluftstrom gleichzeitig zur Kühlung des Ring-raumes einzusetzen. Damit wird ein Kühlluftstrom erzeugt, der axial die gesamte Galette durchströmt. Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der Galette gemäss Anspruch 12 führt dazu, dass der erzeugte Kühlluftstrom innerhalb des Ringraumes in einem Kreislauf geführt wird. Um den Kühlluftstrom innerhalb des Ringraumes zu verstärken, ist die Ausgestaltung der Galette gemäss Anspruch 13 von Vorteil. Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung werden nun anhand einiger Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 schematisch einen Längsschnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemässen Galette; Fig. 2 eine Ansicht der Galette aus Fig. 1; Fig. 3 schematisch einen Längsschnitt durch ein Ausführungsbeispiel einer beheizten Galette; Fig. 4 schematisch einen Längsschnitt durch ein weiteres Ausführungsbeispiel einer beheizten Galette. In Fig. 1 ist schematisch ein Längsschnitt durch eine Galette gezeigt. Die Galette besteht aus einem Galettenmantel 2. Der Galettenmantel 2 ist topfförmig ausgeführt und über eine Welle 1 gestülpt. An dem auskragenden Ende der Welle 1 ist eine Stirnwand 4 des Galettenmantels 2 befestigt. Hierzu weist die Stirnwand 4 einen konzentrisch zum Galettenmantel 2 ausgerichteten Kragen 7 auf. Die Stirnwand 4 und der Kragen 7 werden von einer Bohrung 8 durchdrungen, die sich am freien Ende des Kragens 7 kegelförmig vergrössert. An dem auskragenden Ende der Welle 1 ist ein Kegel 6 angeformt, welcher formschlüssig mit dem Kragen 7 verbunden ist. Durch ein Verspannelement 5 ist die Stirnwand 4 mit dem Kragen 7 fest auf dem Kegel 6 der Antriebswelle 1 verspannt. An dem gegen-überliegenden Ende der Welle 1 ist die Welle 1 mit einem Elektromotor 3 gekoppelt. Der Elektromotor 3 treibt die Welle und damit den Galettenmantel 1 an. In dem Bereich zwischen dem Galettenmantel 2 und dem Elektromotor 3 ist die Welle 1 und damit der Rotor des Elektromotors in einem Lagergehäuse 11 durch die Lager 9 und 10 gelagert. Das Lagergehäuse 11 besteht aus einem Lagerträger 13 und einem Kühlkörper 12. An den Stirnseiten 36 und 37 des Lagergehäuses 11 sind in dem Lagerträger 13 die Lagerbohrungen 14 und 15 eingebracht. In den Lagerbohrungen 14 und 15 sind die Lager 9 und 10 derart eingepasst, dass die Lageraussenringe im Lagerträger gehalten werden und die Lagerinnenringe auf der Welle 1 sitzen. Die Lagerbohrungen 14 und 15 sind über eine im Wesentlichen konzentrisch in dem Lagerträger 13 eingebrachten Wellenbohrung 16 verbunden. Die Wellenbohrung 16 ist derart dimensioniert, dass sich zwischen dem Lagerträger 13 und der Welle 1 ein enger Luftspalt 22 ausbildet. Der Lagerträger 13 wird vorzugsweise rotationssymmetrisch ausgeführt. Der Lagerträger 13 wird am Umfang von dem Kühlkörper 12 umhüllt, wobei der Kühlkörper 12 in wärmeleitendem Kontakt mit dem Träger 13 steht. Im Bereich der Wellenbohrung 16 weist der Lagerträger 13 mehrere am Umfang verteilte Einschnitte 21 auf. Die Einschnitte 21 sind mit in der Form kongruenten Zapfen 20 des Kühlkörpers 12 ausgefüllt. Dies besitzt den Vorteil, dass die wärmeübertragenden Flächen zwischen dem Lagerträger und dem Kühlkörper relativ gross ausgeführt werden können. Des Weiteren wird erreicht, dass die in der Welle 1 auftretende Wärme direkt an den Kühlkörper 12 abgegeben werden kann. Der Lagerträger wird bei diesem Ausführungsbeispiel vorzugsweise aus Stahl oder Guss hergestellt. Demgegenüber besteht der Kühlkörper vorzugsweise aus Aluminium. Somit könnte das in Fig. 1 gezeigte Lagergehäuse derart hergestellt werden, dass der Lagerträger in einer Gussform direkt in einem aus Aluminiumguss bestehenden Kühlkörper eingegossen wird. Wie allgemein bekannt ist, liegt die Wärmeleitfähigkeit von Aluminium bzw. Aluminiumlegierungen im Bereich von 200 W/(m*K). Damit ist der Werkstoff für den Transport thermischer Energie gut geeignet. Dagegen besitzt Stahl oder Gusseisen eine Wärmeleitfähigkeit im Bereich von 50 W/(m*K). Damit würde ein Lagergehäuse, das komplett aus Stahl oder Guss hergestellt ist, viermal weniger Energie abführen als ein Lagergehäuse aus Aluminium. Der Lagerträger 13 des Ausführungsbeispiels in Fig. 1 kann auch als geschlossene Buchse ausgeführt sein, wie in Fig. 3 dargestellt. Bei erhöhtem Wärmeanfall in der Welle 1 ist die Ausführung des Lagerträgers gemäss dem Ausführungsbeispiel aus Fig. 4 von Vorteil. Hierbei besteht der Lagerträger aus zwei Trägersegmenten 25 und 26. Die Trägersegmente sind jeweils an den Stirnseiten 36 und 37 in den Kühlkörper 12 eingelassen. In Trägersegmenten 25 und 26 sind die Lagerbohrungen 14 und 15 ausgebildet. Der Bereich zwischen den Trägersegmenten 25 und 26 ist bis zur Wellenbohrung 16 durch den Kühlkörper 12 ausgefüllt. Am Umfang des Kühlkörpers 12 sind mehrere in axialer Richtung der Galette verlaufende Kühlrippen 24 angeformt, sodass sich jeweils zwischen zwei benachbarten Kühlrippen 24 eine Kühlnut 33 ausbildet. Durch die Kühlrippen 24 wird die zur Abgabe der Wärmeenergie an die Umgebung genutzte Fläche des Kühlkörpers 12 erheblich vergrössert. Am Umfang der Kühlrippen 24 ist an dem zum Galettenmantel 2 gewandten Ende des Kühlkörpers 12 ein Flansch 41 ausgebildet, der fest mit den Kühlrippen 12 verbunden ist. Der Flansch 41 dient dazu, die Galette an einem Maschinengestell zu befestigen. In Fig. 1 ist der Flansch 41 nur im Teilschnitt dargestellt. Bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführung der Galette ist an der Antriebsseite des Lagergehäuses 11 ein den Elektromotor 3 umhüllendes Antriebsgehäuse 17 angeordnet. Das Antriebsgehäuse 17 ist am Umfang der Kühlrippen 24 mit dem Lagergehäuse verbunden. Auf der von der Welle 1 abgewandten Seite des Elektromotors ist ein Lüfter 19 angeordnet, der ebenfalls über den Elektromotor 3 angetrieben wird. Der Lüfter 19 ist im Antriebsgehäuse 17 integriert. Das Antriebsgehäuse 17 besitzt an der geschlossenen Stirnseite eine \ffnung 18, durch die die Energieversorgung des Elektromotors durch die Leitung 23 erfolgt. Der Lüfter 19 erzeugt in dem Antriebsgehäuse 17 einen Kühlluftstrom, der von aussen über den Durchlass 18 ins Antriebsgehäuse hineindringt und am Elektromotor 3 vorbeistreift. Das Gehäuse des Elektromotors 3 kann hierbei auch vorteilhaft an dem Kühlkörper 12 angeordnet werden. Der Kühlluftstrom, der durch Pfeile in der Fig. 1 gekennzeichnet ist, gelangt dann in die Kühlnuten 33 des Kühlkörpers 22 und streicht entlang der Kühlrippen 24 in axialer Richtung. Damit wird die Wärmeabgabe des Kühlkörpers 12 an die Übergebung wesentlich erhöht. In Fig. 2 ist eine Ansicht der Galette aus Fig. 1 gezeigt, wobei auf die Darstellung des Flansches 41 verzichtet wurde. Das Lagergehäuse 11 ist rotationssymmetrisch ausgeführt. Auf der Antriebsseite ist am Umfang der Kühlrippen 24 das Antriebsgehäuse 17 befestigt. Zwischen dem Kühlkörper 12 und dem Antriebsgehäuse 17 sind mehrere am Umfang verteilte Austrittsöffnungen 38 gebildet, die in die Kühlnuten 33 münden. Der Galettenmantel 2 ist über die Stirnwand 4 mit dem Verspannelement 5 mit der Welle gekoppelt und wird in die durch Pfeile gekennzeichnete Drehrichtung angetrieben. Die Energieversorgung des Elektromotors 3 erfolgt hierbei über die Leitung 23. Derartige Galetten werden beispielsweise direkt in Maschinengestellen eingebaut. Hierzu ist es vorteilhaft, wenn an den Kühlrippen 24 ein umlaufender Flansch angebracht wird, die Befestigung an dem Maschinengestell erfolgt dann über den Flansch. In Fig. 3 und Fig. 4 sind zwei Ausführungsbeispiele einer beheizten Galette gezeigt. Hierbei wurden die Bauteile gleicher Funktion mit identischen Bezugszeichen versehen. Die Anordnung von dem Galettenmantel 2, der Welle 1, dem Elektromotor 3, des Lagergehäuses 11 und des Antriebsgehäuses 17 ist im Wesentlichen identisch zu dem in Fig. 1 gezeigten Aufbau. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Beschreibung zu Fig. 1 Bezug genommen. Bei den Ausführungsbeispielen in Fig. 3 und 4 ist ein hohlzylindrischer Träger 27 im Bereich innerhalb des Galettenmantels über die Welle 1 gestülpt. Auf der zum Lagergehäuse 11 hingewandten Seite des Trägers 27 ist am Träger 27 ein Kragen 28 angeformt. Der Kragen 28 geht über in einen Flansch 41. Dabei können der Kragen 28 und der Flansch 41 aus einem Bauteil oder vorzugsweise aus mehreren Bauteilen bestehen. Der Kragen 28 ist mit den am Umfang der Kühlrippen 24 mit den Kühlrippen 24 verbunden. Hierbei ist der Kragen 28 derart geformt, dass im Bereich der Kühlnuten 33 zwischen dem Lagergehäuse 11 und dem Kragen 28 \ffnungen 30 gebildet werden. Durch die \ffnungen 30 ist ein zwischen der Welle 1 und dem Träger 27 gebildeter Ringraum 31 mit den Kühlnuten 33 verbunden. Am Umfang des Trägers 27 ist ein sich im Wesentlichen über die Länge des Galettenmantels erstreckendes Heizelement 29 angeordnet. Das Heizelement 29 wird hierbei vorzugsweise durch elektrische Spulen gebildet, die mittels Induktion eine Erwärmung des Galettenmantels 2 ermöglichen. Um die im Heizelement 29 auftretende Wärme nicht in die Welle 1 abzuleiten, wird durch die am Umfang des Lagergehäuses gebildeten \ffnungen 30 eine aufgrund der Rotation des Galettenmantels erzeugte Luftströmung ausgebildet. Hierbei wird die Umgebungsluft in den Ringraum 31 eingesogen und über den zwischen dem Heizelement 29 und dem rotierenden Galettenmantel 2 gebildeten Ringspalt 39 zu der am offenen Ende des Galettenmantels gebildeten Ringöffnung abgeführt. Um einen Luftaustausch bzw. eine Umwälzung der Kühlluft innerhalb des Ringraumes 31 zu erreichen, ist bei der in Fig. 3 gezeigten Galette ein Teilbereich der Kühlnuten durch am Umfang des Kühlkörpers zwischen den Kühlrippen querliegenden Stegen 32 in zwei Teilabschnitte geteilt. Dadurch wird erreicht, dass der von dem Lüfter 19 erzeugte axiale Kühlluftstrom nicht über den gesamten Umfang gleichmässig in den Ringraum 31 einströmen kann. Den Bereich, in dem die Kühlnuten 33 durch den Steg 32 geteilt sind, wird der axiale Kühlluftstrom zuvor nach aussen abgeleitet. Dadurch wird erreicht, dass sich eine Umwälzung des Kühlluftstromes in dem Ringraum 31 einstellt. Durch diese Massnahme wird die Luftumwälzung innerhalb des Ringraums 31 weiter erhöht. In dem Ausführungsbeispiel in Fig. 4 ist in den Ringraum 31 ein hohlzylindrischer Isolierkörper 34 über der Welle 1 gestülpt. Der Isolierkörper 34 erstreckt sich hierbei im Wesentlichen über die gesamte Länge des Trägers 27. Damit wird zusätzlich ein Wärmeschild zwischen der Welle 1 und dem Träger 27 gebildet. Des Weiteren sind auf der Welle 1 mehrere Verdrängerelemente 35 angeordnet, die in den Ringraum 31 hineinragen. Die Verdrängerelemente sind derart ausgebildet, dass sie bei Rotation der Welle 1 einen axial gerichteten Kühlluftstrom erzeugen. Diese Anordnung ist insbesondere bei Verwendung von Heizspulen geeignet, um neben der Wellenkühlung auch eine Kühlung der Spulen vornehmen zu können. Die in den Fig. 1 bis 4 gezeigten rotationssymmetrischen Ausbildungen der Lagergehäuse 11 sind beispielhaft angeführt. Die Erfindung ist jedoch nicht auf rotationssymmetrische Körper beschränkt. Das Lagergehäuse kann daher eine von der rotationssymmetrischen Form abweichende Kontur aufweisen.
Claims (14)
1. Galette zum Fördern und Führen eines laufenden synthetischen Fadens mit einer auskragend gelagerten Welle (1), an deren auskragenden Ende ein topfförmig übergestülpter Galettenmantel (2) befestigt ist und die am gegenüberliegenden Ende mit einem Elektromotor (3) verbunden ist, und mit einem zwischen dem Galettenmantel (2) und dem Elektromotor (3) angeordneten Lagergehäuse (11), welches zumindest eine Lagerbohrung (14, 15) zur Aufnahme der Lager (9, 10) aufweist, in welchen die Welle (1) gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagergehäuse (11) aus einem inneren Lager-träger (13) und einem äusseren Kühlkörper (12) besteht, welche derart miteinander verbunden sind, dass der Lagerträger (13) auf dem gesamten Umfang in wärmeleitendem Kontakt mit dem Kühlkörper (12) steht, und dass der Werkstoff des Kühlkörpers (12) einen Wärmeleitkoeffizienten besitzt,
der grösser ist als der Wärmeleitkoeffizient des Lagerträgerwerkstoffes.
2. Galette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerträger (13) stirnseitig jeweils eine Lagerbohrung (14, 15) aufweist, welche durch eine im Wesentlichen konzentrisch mit einem kleineren Durchmesser als die Lagerbohrungen (14, 15) ausgebildete Wellenbohrung (16) verbunden sind, und dass zwischen der Welle (1) und dem Lagerträger (13) im Bereich der Wellenbohrung (16) ein enger Luftspalt (22) ausgebildet ist.
3. Galette nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerträger (13) im Bereich der Wellenbohrung (16) am Umfang mehrere radiale Einschnitte (21) und der Kühlkörper (12) mehrere Zapfen (20) aufweist, wobei jeder Einschnitt (21) mit einem kongruenten Zapfen (20) ausgefüllt ist.
4.
Galette nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einschnitte (21) den Mantel des Lagerträgers (13) vollständig durchdringen.
5. Galette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerträger aus zwei ringförmigen Trägersegmenten (25, 26) besteht, die in den Stirnseiten des Kühlkörpers (12) angeordnet sind und jeweils eine Lagerbohrung (14, 15) aufweisen, welche Lagerbohrungen (14, 15) durch eine im Wesentlichen konzentrisch mit einem kleineren Durchmesser als die Lagerbohrungen (14, 15) ausgebildete Wellenbohrung (16) im Kühlkörper (12) verbunden sind, und dass zwischen der Welle (1) und dem Kühlkörper (13) im Bereich der Wellenbohrung (16) ein enger Luftspalt (22) ausgebildet ist.
6. Galette nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlkörper (12) am Umfang axial ausgerichtet Kühlrippen (24) aufweist.
7.
Galette nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlrippen (24) auf der Antriebsseite am Umfang mit einem Antriebsgehäuse (17) verbunden sind und dass innerhalb des Antriebsgehäuses (17) ein Lüfter (19) angeordnet ist, welcher einen axial gerichteten Luftstrom zur Kühlung erzeugt.
8. Galette nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einem ortsfesten hohlzylindrischen Träger (27), welcher innerhalb des Galettenmantels (2) über die Welle (1) gestülpt ist und welcher am Umfang ein Heizelement (29) zur Aufheizung des Galettenmantels (2) aufweist, und dem Lagergehäuse (11) mehrere am Umfang des Lagergehäuses (11) verteilte \ffnungen (30) ausgebildet sind, durch welche ein zwischen der Welle (1) und dem Träger (27) gebildeter Ringraum (31) mit der Umgebung verbunden ist.
9.
Galette nach Anspruch 1, mit einem ortsfesten hohlzylindrischen Träger (27), welcher innerhalb des Galettenmantels (2) über die Welle (1) gestülpt ist und welcher am Umfang ein Heizelement (29) zur Aufheizung des Galettenmantels (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Träger (27) und dem Lagergehäuse (11) mehrere am Umfang des Lagergehäuses (11) verteilte \ffnungen (30) ausgebildet sind, durch welche ein zwischen der Welle (1) und dem Träger (27) gebildeter Ringraum (31) mit der Umgebung verbunden ist.
10.
Galette nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein am Träger (27) angebrachter Kragen (28) derart an dem Kühlkörper (12) des Lagergehäuses (11) befestigt ist, dass sich die \ffnungen (30) jeweils zwischen zwei benachbarten Kühlrippen (24) des Kühlkörpers (12) und dem Kragen (28) ausbilden und dass ein zwischen den Kühlrippen (24) geführter Kühlluftstrom zumindest teilweise durch die \ffnungen (30) in den Ringraum (31) führbar ist.
11. Galette nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Kragen (28) am Umfang der Kühlrippen (24) des Kühlkörpers (12) angeordnet ist.
12.
Galette nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass über einen Teilbereich am Umfang des Kühlkörpers (12) zwischen mehreren benachbarten Kühlrippen (24) ein quer zur Kühlrippe (24) gerichteter Steg (32) angeordnet ist, welcher jeweils die zwischen zwei benachbarten Kühlrippen (24) liegende Kühlnut (33) in zwei Teilabschnitte unterteilt.
13. Galette nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Ringraum (31) ein Isolierkörper (34) zwischen der Welle (1) und dem Träger (27) angeordnet ist.
14. Galette nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein in den Ringraum (31) radial hineinragendes Verdrängerelement (35) an der Welle (1) befestigt ist.
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