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CH696670A5 - Einhängevorrichtung. - Google Patents

Einhängevorrichtung. Download PDF

Info

Publication number
CH696670A5
CH696670A5 CH01154/03A CH11542003A CH696670A5 CH 696670 A5 CH696670 A5 CH 696670A5 CH 01154/03 A CH01154/03 A CH 01154/03A CH 11542003 A CH11542003 A CH 11542003A CH 696670 A5 CH696670 A5 CH 696670A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
edge
wall
profile
wedge
connection head
Prior art date
Application number
CH01154/03A
Other languages
English (en)
Inventor
Helmut Kreller
Original Assignee
Layher W Vermogensverw Gmbh
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Layher W Vermogensverw Gmbh filed Critical Layher W Vermogensverw Gmbh
Publication of CH696670A5 publication Critical patent/CH696670A5/de

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    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
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    • E04G5/048Means for fastening, supporting, or bracing scaffolds on or against building constructions for fastening scaffoldings on walls with hooks to be attached on the wall's crown
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    • E04G5/06Consoles; Brackets
    • E04G5/062Consoles; Brackets specially adapted for attachment to building walls

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Bridges Or Land Bridges (AREA)
  • Emergency Lowering Means (AREA)

Description


  [0001] Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einhängen über einen horizontalen Rand einer Wand, insbesondere einer Hohlwand oder einer mehrschaligen Wand, die dazu bestimmt ist, Tragelemente für Gegenstände und/oder Personen an der Wand abzustützen, mit einem Rand-Übergreif-Teil, der dazu bestimmt ist, auf dem Rand der Wand aufzuliegen und der an seinem einen Ende mit einem Rand-Hintergreif-Teil fest verbunden ist, der sich quer zu dem Rand-Übergreif-Teil erstreckt.

[0002] Zum Ausbetonieren von Hohlwänden oder mehrschaligen Wänden werden diese von oben mit Vergussmasse, vorzugsweise mit flüssigem Beton, von einem Arbeiter verfüllt und/oder verfestigt. Zu diesem Zwecke wurden bislang entlang der Wand Baugerüste aufgebaut, die im Anschluss an das Verfallen und Verfestigen der Vergussmasse wieder abgebaut werden mussten.

   Dies ist aufwendig und teuer.

[0003] Zur Vermeidung der vorstehenden Nachteile wurden zwischenzeitlich Einhänge-Konsolen allgemein bekannt, die an ihrem oberen Ende jeweils mit einem hakenartigen Einhängeelement versehen sind, das an dem oberen Rand der Hohlwände bzw. der Mehrschalenwände einhängbar ist. Diese Einhänge-Konsolen bestehen aus mehreren stab- bzw. rohrförmigen Einzelteilen, die fest miteinander zu einem einzigen Teil verschweisst sind. Derartige Einhängekonsolen können passend zu der Länge von Holzgerüstbohlen beabstandet zueinander an dem oberen Rand der Wände aufgehängt werden. Anschliessend können auf die Auflageränder der horizontalen Konsolenteile von benachbarten Einhängekonsolen passende Holzbohlen aufgelegt werden. Auf diese Weise lässt sich entlang der zu verfüllenden Hohlwand bzw.

   Mehrschalenwand eine begehbare Arbeitsplattform schaffen, wobei ein auf den Holzgerüstbohlen stehender Arbeiter die Verfüllung der Hohlwand bzw. der Mehrschalenwand von oben vornehmen kann.

[0004] Diese vergleichsweise grossen und entsprechend materialaufwendigen Einhänge-Konsolen sind im Wesentlichen ausschliesslich für den vorbeschriebenen Einsatzzweck geeignet, sind vergleichsweise schwer und benötigen einen relativ grossen Transportraum. Die einzelne und abstandsrichtige Aufhängung dieser Einhänge-Konsolen ist aufwendig.

[0005] Aufgrund der bislang erforderlichen aufwendigen Vorbereitungsarbeiten ist es immer wieder vorgekommen, dass derart begehbare Plattformen weggelassen wurden und stattdessen die Arbeiter auf den oberen Rändern bzw.

   Kanten der Wände entlangbalancierend sowohl das Verfüllen als auch das anschliessende Verfestigen der Vergussmassen mittels eines mechanischen Rüttlers vorgenommen haben. Diese Vorgehensweise ist lebensgefährlich.

[0006] Ähnliche Einhängekonsolen sind aus der gattungsbildenden US 3 510 097 bekannt geworden. Dort sind die eigentlichen Konsolenteile über Schrauben mit einem vertikalen und im Querschnitt T-förmigen Profilstab lösbar verbunden, der wiederum mit einem Hakenteil zum Einhängen an einer Wand versehen ist.

   Diese Einhängekonsolen weisen ebenfalls die vorstehend erwähnten Nachteile auf.

[0007] Es ist deshalb eine Aufgabe der Erfindung, die vorstehend beschriebenen Nachteile zu vermeiden.

[0008] Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1, insbesondere dadurch gelöst, dass der Rand-Übergreif-Teil im Bereich seines sich von dem Rand-Hintergreif-Teil weg erstreckenden anderen Ende fest mit einem Anschlusskopf verbunden ist, der dazu bestimmt ist, an einer Ausnehmungen enthaltenden, vorzugsweise umlaufenden Rosette eines Stabelementes befestigt zu werden und der einen sich von dem Rand-Hintergreif-Teil weg erstreckenden, nach vorne geöffneten Aufnahmeschlitz zum Aufstecken des Anschlusskopfs auf die Rosette und einen vertikalen Keilschlitz aufweist, in den ein Keil lösbar klemmbar einschlagbar ist,

   wenn der Anschlusskopf mit seinem Aufnahmeschlitz auf die Rosette aufgesteckt ist und wenn der Keilschlitz und eine der Ausnehmungen der Rosette zur Deckung gebracht worden sind.

[0009] Derartige Vorrichtungen lassen sich als kleine Hilfsteile mit geringem Gewicht gestalten, die wenig Platz benötigen und die insoweit kostengünstig und einfach transportierbar, handhabbar sowie anbringbar sind und die erstmals den Anschluss und Aufbau verschiedenartigster Stützkonstruktionen zur Abstützung von Gegenständen und/oder Personen an der Wand einer Hohlwand oder Mehrschalenwand ermöglichen.

[0010] Gemäss einer vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung ist der Rand-Hintergreif-Teil mit einem Rohr gestaltet, das unterhalb des Rand-Übergreif-Teils eine Verpressung aufweist, in deren Bereich das Rohr zumindest lokal aufgeweitet ist.

   Dadurch ist eine verliersichere Befestigung eines Verankerungshilfsrohres möglich, das über das Rohr des Verankerungsteils steckbar ist. Ein derartiges Verankerungshilfsrohr kann vorteilhaft mit Vergussmasse umgossen werden. Nach der Aushärtung der Vergussmasse kann die Vorrichtung von dem Verankerungshilfsrohr einfach manuell abgezogen werden, so dass das Hilfsrohr als "verlorenes" Hilfsteil in der vergossenen Wand verbleiben kann.

[0011] Es ist ferner vorteilhaft, wenn der Rand-Übergreif-Teil mit einem L-Profil mit etwa senkrecht zueinander angeordneten Schenkeln gestaltet ist, wobei ein erster Schenkel des L-Profils als Rand-Auflage-Schenkel mit einer Rand-Auflage-Fläche zur Auflage auf dem Rand der Wand ausgebildet ist und wobei ein sich von der Rand-Auflage-Fläche nach unten weg erstreckender zweiter Schenkel des L-Profils vorgesehen ist,

   an dem aussenseitig der Anschlusskopf befestigt ist. Dies ermöglicht günstige Auflageflächen auf dem Rand der Wand und zugleich vorteilhafte Befestigungsmöglichkeiten für den Anschlusskopf.

[0012] Dabei ist es ferner von Vorteil, wenn sich zumindest der Rand-Auflage-Schenkel des L-Profils beiderseits des Anschlusskopfs quer zu diesem seitlich nach aussen erstreckt.

   Dies eröffnet günstige Abstützungsmöglichkeiten bei einer vorteilhaften Verteilung der Randangriffskräfte auf dem Rand der Wand.

[0013] Gemäss einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass der Rand-Übergreif-Teil mit einem T-Profil gestaltet ist, das einen horizontalen Basisschenkel und einen normal zu diesem angeordneten vertikalen Tragschenkel aufweist, die vorzugsweise einstückig miteinander verbunden sind, wobei der Basisschenkel an einer Aussenfläche des L-Profils vorzugsweise durch Schweissen befestigt ist, die von der Rand-Auflagefläche des L-Profils weg weist.

   Auf diese Weise lässt sich eine stabile und biegesteife sowie einfach und kostengünstige Konstruktion erreichen.

[0014] Weitere Vorteile, Merkmale und Gesichtspunkte der Erfindung können den abhängigen Patentansprüchen sowie dem nachfolgenden Beschreibungsteil entnommen werden, in dem bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Figuren erläutert sind.

[0015] Es zeigen:
<tb>Fig. 1<sep>eine Seitenansicht einer erfindungsgemässen Vorrichtung;


  <tb>Fig. 2<sep>eine Oberansicht einer erfindungsgemässen Vorrichtung gemäss Fig. 1;


  <tb>Fig. 3<sep>eine dreidimensionale Darstellung einer über den oberen Rand einer Hohlwand eingehängten Vorrichtung gemäss den Fig. 1 und 2 mit an dem Anschlusskopf der Vorrichtung angeschlossenen Gerüstbauteilen;


  <tb>Fig. 4<sep>eine schematische Seitenansicht einer als Hohlwand- bzw. Mehrschalenwand-Konsolen-Adapter ausgebildeten Vorrichtung, die über den oberen Rand einer als Hohlwand gestalteten Mehrschalenwand eingehängt ist, die in einem Querschnitt dargestellt ist;


  <tb>Fig. 5<sep>eine Gerüstelementanordnung im Bereich des sich von der Wand weg erstreckenden Endes der Konsole gemäss Fig. 4;


  <tb>Fig. 6<sep>ein alternatives Ausführungsbeispiel einer Gerüstelementanordnung im Bereich des sich von der Wand weg erstreckenden Endes der Konsole gemäss Fig. 4;


  <tb>Fig. 7<sep>eine dreidimensionale Ansicht einer mit zwei Hohlwand- bzw. Mehrschalenwand-Konsolen-Adaptern gestalteten Vorrichtung mit zwischenliegenden Laufflächenelementen sowie mit Geländerelementen, welche unter Ausbildung einer transportablen Einheit gestaltet sind;


  <tb>Fig. 8<sep>ein alternatives Ausführungsbeispiel einer transportablen Einheit bestehend aus zwei Hohlwand- bzw. Mehrschalenwand-Konsolen-Adaptern mit angeschlossenen Konsolen, auf deren Auflagestützmitteln mit Abhubsicherungen gesicherte Laufflächenelemente befestigt sind, und wobei jeweils seitliche rahmenartig ausgesteifte Geländerelemente sowie aussenseitig ebenfalls rahmenartig ausgesteifte Geländerelemente fest mit vertikalen Stabelementen verbunden sind, und wobei zur Verdeutlichung der vorteilhaften Transport- und Anbringungsmöglichkeiten einer derartigen Konstruktion diese über Ketten an einem Kranhaken eines Krans aufgehängt dargestellt ist.

[0016] Die Vorrichtung 20 umfasst als wesentliche Elemente einen Rand-Hintergreif-Teil 27, einen Rand-Übergreif-Teil 25 und einen Anschlusskopf 32.1.

   Diese Teile bestehen vorzugsweise aus Metall und sind starr miteinander verbunden, vorzugsweise miteinander verschweisst.

[0017] Der Rand-Hintergreif-Teil 27 ist mit einem Rohr 50 gestaltet, das eine Länge 83 von beispielsweise 215 mm aufweist. Das Rohr 50 ist im Abstand 90 von seinem oberen Ende 84 mit einer Verpressung 51 versehen, die in einem lokalen Bereich 85 mit einer Aufweitung 52 nach aussen einhergeht, so dass das Rohr 50 in diesem Bereich 85 einen grösseren Aussendurchmesser aufweist als in den übrigen Zonen.

[0018] Im Bereich des oberen Endes 84 des Rohres 50 ist quer zu seiner Längsachse 86 ein T-Profil 58 des Rand-Übergreif-Teils 25 befestigt. Dieses T-Profil 58 weist einen Basisschenkel 59 und einen symmetrisch zu dessen Mittenlängsachse 78 senkrecht dazu angeordneten Tragschenkel 60 auf.

   Der Tragschenkel 60 und der Basisschenkel 59 sind vorzugsweise einstückig miteinander verbunden. Dabei ist der Tragschenkel 60 derart mit dem Rohr 50 verschweisst, dass der Basisschenkel 59 senkrecht zur Längsachse 86 des Rohrs 50 angeordnet ist. Das T-Profil 58 weist eine Länge 74 auf, die vorzugsweise 80 mm beträgt, wobei der Tragschenkel 60 an seinem von dem Rohr 50 wegweisenden oberen Ende 31 eine sich schräg nach unten erstreckende Schrägfläche 77 aufweist, die hier in einem Winkel von etwa 45 Grad zu der Längsachse 86 des Rohrs 50 ausgebildet ist.

[0019] An der von dem Tragschenkel 60 weg weisenden Seite des Basisschenkels 59, der in einem Abstand 89 von vorzugsweise 53 mm von dem oberen Ende 84 des Rohrs 50 angeordnet ist, ist an diesem mit einer Aussenfläche 61 anliegend ein erster Schenkel 54 eines L-Profils 53 angeordnet,

   der auch als Rand-Auflage-Schenkel 56 bezeichnet ist. Dabei ist dieser Schenkel 54 mit dem Basisschenkel 59 des T-Profils 58 verschweisst, wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich. Der Rand-Auflage-Schenkel 56 bzw. der Schenkel 54 erstreckt sich, beiderseits des T-Profils 58 quer zu diesem sowie senkrecht zu der Längsachse 86 des Rohrs 50 jeweils nach aussen und weist eine Breite 87 auf, die beispielsweise 200 mm beträgt. Der Rand-Auflage-Schenkel 56 ist folglich senkrecht sowie symmetrisch zur Mittellängsachse 78 des T-Profils 74 angeordnet. Senkrecht zu dem ersten Schenkel 54 bzw. dem Rand-Auflage-Schenkel 56 des L-Profils 53 ist ein zweiter Schenkel 55 des L-Profils 53 angeordnet, der einstückig mit dem ersten Schenkel 54 verbunden ist.

   An der etwa parallel zur Längsachse 86 des Rohrs 50 verlaufenden und von dem Rohr 50 weg weisenden Aussenfläche 61 des zweiten Schenkels 55 des L-Profils 53 des Rand-Übergreif-Teils 25 ist ein Anschlusskopf 32.1 mit seinem Anschlussteil 44 befestigt, das vorzugsweise ein ebene Aussen-Befestigungsfläche aufweist. Dabei ist der Anschlusskopf 32.1 starr sowohl mit dem zweiten Schenkel 55 des L-Profils 53 als auch mit dem Basisschenkel 59 des T-Profils 58, jeweils an dessen Stirnseiten, verschweisst.

[0020] Wie insbesondere aus Fig. 1 ersichtlich, überragt der Anschlusskopf 32.1 sowohl den Tragschenkel 60 des T-Profils 58 als auch den zweiten Schenkel 55 des L-Profils geringfügig nach oben bzw. nach unten.

   Dadurch sind am Übergang zwischen der Schrägfläche 77 des Tragschenkels 60 und einer gegenüberliegend angeordneten oberen Fläche des Anschlussteils 44 des Anschlusskopfs 32.1 und am Übergang zwischen einer unteren Stirnfläche des Befestigungsschenkels 55 des L-Profils 53 und einer angrenzenden unteren Fläche des Anschlussteils 44 des Anschlusskopfs 32.1, mit einer halben V-Naht bzw. einer Kehl-Naht günstige Bedingungen für ein Verschweissen der genannten Teile ermöglicht. Der Anschlusskopf 32.1 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel mithilfe einer voll umlaufenden, geschlossenen, ringförmigen Schweissnaht an dem Rand-Übergreif-Teil 27 befestigt.

   Der vorzugsweise aus Stahl- oder Temperguss gebildete Anschlusskopf 32.1 weist einen oberen Kopfteil 46 und einen unteren Kopfteil 47 auf, die einstückig mit dem Anschlussteil 44 verbunden sind und zwischen denen ein bis zum Anschlussteil 44 reichender, nach aussen geöffneter Aufnahmeschlitz 36 ausgebildet ist. Dessen Querachse 88 ist senkrecht zu der Längsachse 86 des Rohrs 50 bzw. parallel zu den sich gegenüberliegenden Flächen des Basisschenkels 59 des T-Profils 58 und des Randauflageschenkels 56 des L-Profils 53 ausgebildet. Dabei ist die Querachse 88 des Aufnahmeschlitzes 36 in einem Abstand von dem oberen Ende 84 des Rohrs 50 angeordnet, der etwa einem Drittel der Länge 83 des Rohrs 50 entspricht. Dadurch ergeben sich günstige Anlage- und Momentenverhältnisse.

   In dem oberen Kopfteil 46 ist eine obere Keilöffnung 48 und in dem unteren Kopfteil 47 des Anschlusskopfs 32.1 ist eine untere Keilöffnung 49 vorgesehen. Diese Keilöffnungen 48, 49 begrenzen einen vertikalen Keilschlitz 37 für einen Keil 38, der in die Keilöffnungen 48 und 49 einschlagbar ist. Der Anschlusskopf 32.1 weist ferner an seinem freien Ende einen Anlageteil 42 mit Anlageflächen aufweisenden Anlagewandteilen 43.1 und 43.2 zur Anlage an einem Stabelement 35 auf (Fig. 3).

   Die Gestaltung des Anschlusskopfs 32.1 in dem Bereich ab dem Anschlussteil 44 bis hin zu den Anlageflächen der Anlagewandteile 43.1 und 43.2 kann vorteilhaft so erfolgen, wie beispielsweise in der EP 0 423 516 B2 oder der EP 0 936 327 A1 beschrieben, deren Inhalt an dieser Stelle der Einfachheit halber vollinhaltlich aufgenommen ist.

[0021] Wie insbesondere aus den Fig. 3 und 4 gut ersichtlich, ist die Vorrichtung 20 dazu bestimmt, über einen horizontalen Rand 22 einer Wand 21, insbesondere einer Hohlwand 23 und/oder einer mehrschaligen Wand 24 eingehängt zu werden. Das Einhängen erfolgt derart, dass der Rand-Übergreif-Teil 25, hier mit den Rand-Auflage-Flächen 57 des Randauflageschenkels 56 des L-Profils 53, auf dem Rand 22 der Wand 21 aufliegt.

   Dabei greift in der bestimmungsgemässen Einhängelage der als Verankerungsteil gestaltete Rand-Hintergreif-Teil 27 hinter den Rand 22 der Wand 21, um dort die Vorrichtung 20 an einem einer vorzugsweise die Innenseite der Wand 21 bildenden ersten Seite 28 der Wand 21 zugeordneten vertikalen Wandteil 29 seitlich abzustützen.

[0022] Wie ebenfalls aus Fig. 3 ersichtlich, kann auf das Rohr 50 des Rand-Übergreif-Teils 27 ein Verankerungs-Hilfsrohr 90 aufgesteckt sein, das vorzugsweise aus Kunststoff besteht. Dieses weist einen Innendurchmesser auf, der geringfügig grösser ist als der Aussendurchmesser des Rohrs 50 an dessen Einsteckende, jedoch geringfügig kleiner ist als die Aussenabmasse des Rohrs 50 im Bereich der lokalen Aufweitung 52. Auf diese Weise kann das Verankerungs-Hilfsrohr 90 einfach manuell auf das Rohr 50 aufgesteckt werden.

   Dabei kann sich im Bereich der Aufweitung 52 eine kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Rohr 50 und dem Verankerungs-Hilfsrohr 90 ausbilden, so dass das Verankerungs-Hilfsrohr 90 verliersicher mit dem Rohr 50 verbindbar ist.

[0023] An dem unteren Ende des Verankerungs-Hilfsrohrs 90 kann ein Verschlussstopfen 79 vorgesehen sein, um das Eindringen von Vergussmasse in das Verankerungs-Hilfsrohr 90 zu verhindern.

   Nach dem Aushärten der Vergussmasse ist das Verankerungs-Hilfsrohr 90 formschlüssig gehalten, so dass das Rohr 50 der Vorrichtung 20 nunmehr wiederum einfach manuell aus dem Verankerungs-Hilfsrohr herausziehbar ist.

[0024] Der Anschlusskopf 32.1 ist dazu bestimmt, an einer Ausnehmungen 33 aufweisenden Rosette 34 eines Stabelements 35 befestigt zu werden, wobei der Keil 38 in den Keilschlitz 37 lösbar klemmbar einschlagbar ist, wenn der Anschlusskopf 32.1 mit seinem Aufnahmeschlitz 36 auf die Rosette 34 aufgesteckt ist und wenn der Keilschlitz 37 und eine der Ausnehmungen 33 der Rosette 34 zur Deckung gebracht worden sind.

   Die Rosette 34 ist vorzugsweise als Lochscheibe 40 gestaltet, deren Ausnehmungen (33) Durchgangslöcher (41) sind, wobei vorteilhaft insgesamt acht Durchgangslöcher 41 vorgesehen sein können, die um jeweils 45 Grad in Umfangsrichtung zueinander versetzt angeordnet sein können. Dabei können kleine Durchgangslöcher 41.1 und, grosse Durchgangslöcher 41.2 abwechselnd angeordnet sein. Vorzugsweise handelt es sich bei dem die Rosette (34) enthaltenden Stabelement (35) um ein standardisiertes Gerüstbauteil, wobei mehrere umlaufende Rosetten (34) in Längsrichtung des Stabelements (35) in einem Rastersystem entsprechendem Abstand (39) angeordnet sind.

   Derartige Gerüstbauteile sind kostengünstig und in einer grossen Vielzahl verfügbar, sind einfach transportierbar und vielfältig einsetzbar.

[0025] Gemäss einer bevorzugten Ausführungsvariante der Vorrichtung 20 kann vorgesehen sein, dass der Anschlusskopf 32.1 mit seinem Aufnahmeschlitz 36 auf der umlaufenden Rosette 34 eines langgestreckten Stabelements 35 aufgesteckt und dort mittels des Keils 38 festgeklemmt ist, wobei das Stabelement 35 mit einem unteren Anlage-Stütz-Element 62 versehen sein kann, das dazu bestimmt ist, nach einem, bestimmungsgemässen Einhängen der Vorrichtung 20 an der Wand 21 in einem Abstand unterhalb des Randes 22 der Wand 21 eine seitliche Abstützung an einem vertikalen Wandteil 63 der Wand 21 zu bewirken, das einer zweiten Seite 64 der Wand 21 zugeordnet ist,

   bei der es sich gemäss den in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispielen um eine Aussenseite der Wand 21 handeln kann, die von der ersten Seite 28, d.h. hier der Innenseite, weg weist. Dadurch lassen sich besonders vorteilhafte Anschlussmöglichkeiten für weitere Stütz- und Auflageelemente erreichen.

[0026] Gemäss einer besonders vorteilhaften Ausführungsvariante der Vorrichtung 20 kann vorgesehen sein, dass das Stabelement 34 unter Ausbildung eines Hohlwand- bzw. Mehrschalenwand-Konsolen-Adapters 65 fest, jedoch wieder lösbar mit einer Konsole 66 oder einem Ausleger verbunden ist, die mit Auflagestützflächen 67 für zumindest ein begehbares Laufflächenelement 68 versehen ist (siehe insbesondere Fig. 4 und 8). Mithilfe derartiger Hohlwand- bzw.

   Mehrschalen-Konsolen-Adapter lassen sich vielgestaltige Stützkonstruktionen, insbesondere begehbare Arbeitsplattformen, schaffen, die einfach montierbar und wieder demontierbar sind und die ein sicheres Arbeiten entlang einer Wand, insbesondere einer Hohlwand oder einer mehrschaligen Wand, ermöglichen.

[0027] Bei der Konsole 66 handelt es sich um ein Gerüstbauteil, das einen Horizontalriegel 69 und eine Stützdiagonale 70 enthält. Der Horizontalriegel 69 ist an einem seiner Enden fest mit einem Anschlusskopf 32.2 verbunden. Dieser Anschlusskopf 32.2 kann identisch oder ähnlich wie der Anschlusskopf 32.1 gestaltet sein. Jedenfalls ist auch der Anschlusskopf 32.2 in einem Bereich zwischen seinem Anschlussteil und vorderen Anlageflächen seiner Anlagewandteile vorzugsweise identisch gestaltet wie bei dem Anschlusskopf 32.1.

   Demgemäss ist auch der Anschlusskopf 32.2 vorteilhaft mit seinem Aufnahmeschlitz auf einer umlaufenden Rosette 34 des Stabelements 35 aufgesteckt und ist dort mittels eines Keils 38 festgeklemmt. Der Horizontalriegel 69 der Konsole 66 weist an seinem von dem Anschlusskopf 32.2 weg weisenden Ende ein Aufsteckelement 73 zum Aufstecken von stabförmigen Elementen, vorzugsweise Geländerelementen, auf. Die Stützdiagonale der Konsole 66 ist einerends an der Unterseite des Horizontalriegels 69 fest mit diesem verbunden, vorzugsweise mit diesem verschweisst. Das andere Ende der Stützdiagonale 70 kann vorteilhaft an dem Aussenumfang des Stabelements 35 anliegen.

   Folglich ist die Konsole 66 nur über den Anschlusskopf 32.2 fest mit dem Stabelement 35 verbunden.

[0028] Folglich kann also vorgesehen sein, dass es sich bei der Konsole (66) um ein Gerüstbauteil handelt, das einen Horizontalriegel (69) und eine Stützdiagonale (70) enthält, wobei der Horizontalriegel (69) einerends fest mit einem Anschlusskopf (32.2) verbunden ist, der mit seinem Aufnahmeschlitz (36) auf einer umlaufenden Rosette (34) des Stabelements (35) aufgesteckt und dort mittels eines Keils (38) festgeklemmt ist und wobei die Stützdiagonale (70) fest mit dem Horizontalriegel (69) verbunden ist und sich andernends an dem Stabelement (50) abstützt. Derartige Konsolen bzw. Ausleger stehen in grossen Stückzahlen in Form von standardisierten Gerüstbauteilen zur Verfügung, sind einfach und leicht handhabbar sowie transportierbar.

   Ferner kann vorgesehen sein, dass der Horizontalriegel (69) an seinem von dem Anschlusskopf (32.2) weg weisenden Ende ein Aufsteckelement (73) zum Aufstecken von stabförmigen Geländerelementen aufweist. Bei dem Stabelement 35 handelt es sich vorzugsweise um einen Stiel, der in grossen Stückzahlen kostengünstig als ein standardisiertes Gerüstbauteil zur Verfügung steht. Derartige Stiele können zweckmässig mit einem Aufsteckelement 76 versehen sein, das identisch oder ähnlich wie das Aufsteckelement 73 der Konsole gestaltet ist und das es ermöglicht, weitere stabförmige Elemente, insbesondere weitere standardisierte Gerüstbauteile, aufzustecken.

   Demgemäss kann also vorgesehen sein, dass das Stabelement (35) an seinem von dem Anlage-Stützelement (62) weg weisenden Ende, das auf der anderen Seite des Anschlusskopfs (32.1) angeordnet ist, ein Aufsteckelement (76) zum Aufstecken von stabförmigen Geländerelementen aufweist. Durch die vorstehenden Massnahmen sind günstige Anschlusselementgestaltungen für die Anbringung weiterer, standardisierter Gerüstbauteile in Verbindung mit verschiedenartig gestaltbaren Konstruktionen ermöglicht.

[0029] Wie aus Fig. 5 ersichtlich, kann auf das Aufsteckelement 73 der Konsole 66 ein Stabelement, vorzugsweise ein weiterer Gerüststiel 81, aufgesteckt werden, der dann parallel zu dem Stabelement 35 des Hohlwand- bzw. Mehrschalenwand-Konsolen-Adapters 65 angeordnet ist.

   Dabei kann der Stiel, wie in Fig. 5 gezeigt, mit einer oder mehreren Lochscheiben 40 versehen sein oder er kann, wie in Fig. 6 gezeigt, mit Rohrkupplungen versehen sein.

[0030] Demgemäss können an den Lochscheiben 40 des Stiels 81 weitere Gerüstelemente mit Hilfe von diesem Gerüstsystem entsprechenden Anschlussköpfen befestigt werden oder können rohrförmige Stabelemente, insbesondere Geländerstäbe, mithilfe der Kupplungen an den Stielen 81 befestigt sein.

[0031] Gemäss der in den Fig. 7 oder 8 gezeigten, besonders vorteilhaften Ausführungsvarianten der Vorrichtung 20, kann vorgesehen sein, dass wenigstens zwei der vorgenannten Hohlwand- bzw.

   Mehrschalenwand-Konsolen-Adapter 65.1, 65.2 unter Ausbildung einer transportablen Einheit 80, die auch als Batterie bezeichnet werden kann, mit wenigstens einem, zwischen den Auflagestützflächen 67.1, 67.2 benachbarter Hohlwand- bzw. Mehrschalen-Konsolen-Adapter 65.1, 65.2 befestigten Laufflächenelement 68 verbunden sind (Fig. 7 und 8). Derartige, auch als "Batterien" bezeichenbare Einheiten lassen sich in vorteilhafter Weise vormontieren und können, beispielsweise mithilfe eines auf der Baustelle vorhandenen Krans, an den oberen Rändern der Hohlwände bzw. der mehrschaligen Wände eingehängt werden. Dies gewährleistet einen schnellen und sicheren Aufbau von begehbaren Plattformen entlang der zu verfüllenden Hohlwände, mehrschaligen Wände oder sonstigen Wände, die ein Einhängen der Vorrichtung ermöglichen.

   Dabei können zweckmässig Laufflächenelemente 68 mit stirnseitigen Einhängehaken vorgesehen sein, die in nach oben offene U-Profile der Horizontalriegel 69 der Konsolen 66.1, 66.2 eingehängt sind, und die mittels bekannter Abhubsicherungen gegen Abheben nach oben sicherbar sind. Die Einheit 80 bzw. Batterie kann derart gestaltet sein, dass deren Konsolen 66.1 und 66.2 jeweils an ihrem von dem jeweiligen Stabelement 35.1, 35.2 weg weisenden Ende jeweils fest mit einem Stiel 81.1, 81.2 verbunden sind, die jeweils parallel zu dem Stabelement 35.1, 35.2 angeordnet sein können, wobei die Stiele 81.1, 81.2 benachbarter Hohlwand- bzw. Mehrschalenwand-Konsolen-Adapter 65.1, 65.2 fest mit jeweils wenigstens einem langgestreckten Geländerstab 82.1, 82.2; 82.3, 82.4 verbunden sind, wie dies in den Fig. 7 und 8 gezeigt ist.

   Dadurch lässt sich eine besonders steife und weitgehend vormontierte Konstruktion erreichen.

[0032] Dabei sind in Fig. 7 zwei langgestreckte Geländerstäbe 82.1, 82.2 parallel zueinander jeweils über den Anschlussköpfen 32.1 oder 32.2 entsprechende Anschlussköpfe an Lochscheiben 40 der Stiele 81.1 und 81.2 befestigt, die in dem Gerüstrastersystem entsprechendem Abstand 39 beabstandet zueinander angeordnet sind.

   Bei diesem Ausführungsbeispiel weisen die ebenfalls als Stiele gestalteten Stabelemente 35.1 und 35.2 wenigstens drei Lochscheiben 40 auf, die ebenfalls in dem Abstand 39 zueinander angeordnet sind, wobei die oberen beiden Lochscheiben 40 auf der gleichen Höhe angeordnet sind wie die Lochscheiben 40 der Stiele 81.1 und 81.2.

[0033] Im Unterschied dazu sind bei dem Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 8 zwei Geländerstäbe 82.3 und 82.4 vorgesehen, welche die Konsolen 66.1 und 66.2 jeweils seitlich nach aussen überragen und die jeweils über Rohrkupplungen mit den Stielen 81.3, 81.4 verbunden sind, wie sie beispielsweise auch in Fig. 6 gezeigt sind.

   Zwischen den Stielen 81.3, 81.4 und den Stabelementen 35.1, 35.2 können als Geländerstäbe dienende Horizontalriegel wiederum über entsprechende Anschlussköpfe 32 an den Lochscheiben 40 befestigt sein.

[0034] Die Einheiten 80.1 und 80.2 lassen sich beispielsweise mithilfe eines auf einer Baustelle vorhandenen Kranes an die anwenderseitig gewünschten Stellen transportieren und können dort mit Hilfe von wenigstens jeweils zwei Rand-Übergreif-Teilen 25 und Rand-Hintergreif-Teilen 27 über den Rand 22 einer Wand 21 eingehängt werden. Dabei können vorteilhaft zwei benachbarte, beabstandet zueinander angeordnete Einheiten 80 mit Laufflächenelementen, beispielsweise Holzbohlen, überbrückt werden.

   Dadurch sind grössere Wandbereiche einfach für eine sich auf den Laufflächenelementen aufhaltende Person für allfällige Wandarbeiten zugänglich und das Einbringen von Vergussmassen und deren anschliessende Verfestigung mittels üblicher Baustellengeräte sind einfach und sicher möglich.

[0035] Zweckmässigerweise kann es sich bei den mit dem Anschlusskopf (32.1) verbundenen Teilen im Wesentlichen um standardisierte Gerüstbauteile handeln.

   Dadurch lassen sich besondere Gestaltungs- und Kostenvorteile erreichen.

Bezugszeichenliste

[0036] 
20 : Vorrichtung
21 : Wand
22 : Rand von 21
23 : Hohlwand
24 : mehrschalige Wand
25 : Rand-Übergreif-Teil
26 : Ende von 25
27 : Rand-Hintergreif-Teil
28 : erste Seite von 21
29 : vertikaler Wandteil von 21
31 : Ende von 25
32.1 : Anschlusskopf
32.2 : Anschlusskopf
33 : Ausnehmung
34 : Rosette
35 : Stabelement
35.1 : Stabelement
35.2 : Stabelement
36 : Aufnahmeschlitz
37 : Keilschlitz
38 : Keil
39 : Abstand
40 : Lochscheibe
41 : Durchgangsloch
41.1 : kleines Durchgangsloch
41.2 : grosses Durchgangsloch
42 : Anlageteil
43.1 : Anlage-Wandteil
43.2 : Anlage-Wandteil
44 : Anschlussteil
45 : Stiel
46 : oberer Kopfteil
47 : unterer Kopfteil
48 : obere Keilöffnung
49 : untere Keilöffnung
50 : Rohr
51 : Verpressung
52 : Aufweitung
53 :

   L-Profil
54 : erster Schenkel von 53
55 : zweiter Schenkel von 53
56 : Rand-Auflage-Schenkel
57 : Rand-Auflage-Fläche
58 : T-Profil
59 : Basisschenkel von 58
60 : Tragschenkel von 58
61 : Aussenfläche von 53
62 : Anlage-Stütz-Element
63 : vertikaler Wandteil von 21
64 : zweite Seite von 21
65 : Hohlwand- bzw. Mehrschalenwand-Konsolen-Adapter
65.1 : Hohlwand- bzw. Mehrschalenwand-Konsolen-Adapter
65.2 : Hohlwand- bzw.

   Mehrschalenwand-Konsolen-Adapter
66 : Konsole
66.1 : Konsole
66.2 : Konsole
67 : Auflagestützfläche von 66
67.1 : Auflagestützfläche von 66
67.2 : Auflagestützfläche von 66
68 : Laufflächenelement
69 : Horizontalriegel
70 : Stützdiagonale
71 : Ende von 69
72 : Ende von 69
73 : Aufsteckelement 
74 : Länge von 58
75 : Geländerelement 
76 : Aufsteckelement
77 : Schrägfläche
78 : Mittenlängsachse von 59
79 : Verschlussstopfen
80 : Einheit (Batterie)
80.1 : Einheit (Batterie)
80.2 : Einheit (Batterie)
81 : Stiel
81.1 : Stiel
82.2 : Stiel
82.1 : Geländerstab
82.2 : Geländerstab
82.3 : Geländerstab
82.4 : Geländerstab
83 : Länge von 50
84 : oberes Ende von 50
85 : Bereich
86 : Längsachse von 50
87 : Breite von 56
88 : Querachse von 36
89 : Abstand
90 : Verankerungs-Hilfsrohr
91 : Abstand
95 : Person

Claims (6)

1. Zur Abstützung eines Tragelements für Gegenstände und/oder Personen (95) bestimmte Vorrichtung (20) zum Einhängen über einen horizontalen Rand (22) einer Wand (21), insbesondere einer Hohlwand (23) und/oder einer mehrschaligen Wand (24), mit einem Rand-Übergreif-Teil (25), der dazu bestimmt ist, auf dem Rand (22) der Wand (21) aufzuliegen und der an seinem einen Ende (26) mit einem Rand-Hintergreif-Teil (27) fest verbunden ist, der sich quer zu dem Rand-Übergreif-Teil (25) erstreckt und der dazu bestimmt ist, die Vorrichtung (20) an einem einer ersten Seite (28) der Wand (21) zugeordneten vertikalen Wandteil (29) der Wand (21) seitlich abzustützen, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand-Übergreif-Teil (25) im Bereich seines sich von dem Rand-Hintergreif-Teil (27) weg erstreckenden anderen Endes (31) fest mit einem Anschlusskopf (32.1) verbunden ist, der dazu bestimmt ist,
an einer Ausnehmungen (33) enthaltenden Rosette (34) eines Stabelements (35) befestigt zu werden und der einen sich von dem Rand-Hintergreif-Teil (27) weg erstreckenden, nach vorne geöffneten Aufnahmeschlitz (36) zum Aufstecken des Anschlusskopfs (32.1) auf die Rosette (34) und einen vertikalen Keilschlitz (37) aufweist, in den ein Keil (38) lösbar klemmbar einschlagbar ist, wenn der Anschlusskopf (32.1) mit seinem Aufnahmeschlitz (36) auf die Rosette (34) aufgesteckt ist und wenn der Keilschlitz (37) und eine der Ausnehmungen (33) der Rosette (34) zur Deckung gebracht worden sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlusskopf (32.1) einen Anlageteil (42) mit Anlageflächen aufweisenden Anlagewandteilen (43.1, 43.2) zur Anlage an den als Stielen (45) gestalteten Stabelementen (35) sowie einen oberen Kopfteil (46) und einen unteren Kopfteil (47) umfasst, zwischen denen der bis zu einem Anschlussteil (44) des Anschlusskopfs (32.1) reichende Aufnahmeschlitz (36) ausgebildet ist, wobei in dem oberen Kopfteil (46) eine obere Keilöffnung (48) und in dem unteren Kopfteil (47) eine untere Keilöffnung (49) ausgebildet ist, in die der Keil (38) lösbar klemmbar einschlagbar ist, wenn der Anschlusskopf (32.1) mit seinem Aufnahmeschlitz (36) auf die Lochscheibe (40) aufgesteckt ist und wenn die Keilöffnungen (48, 49) und ein dann zwischen diesen angeordnetes Durchgangsloch (41) der Durchgangslöcher (41) der Lochscheibe (40)
zur Deckung gebracht worden sind, so dass der Keil (38) nach seinem Einschlagen durch die Keilöffnungen (48, 49) und durch das Durchgangsloch (41) der Lochscheibe (40) greift.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand-Hintergreif-Teil (27) mit einem Rohr (50) gestaltet ist, das unterhalb des Rand-Übergreifteils (25) eine Verpressung (51) aufweist, in deren Bereich das Rohr (50) zumindest eine lokale Aufweitung (52) aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand-Übergreif-Teil (25) mit einem L-Profil (53) mit etwa senkrecht zueinander angeordneten Schenkeln (54, 55) gestaltet ist, wobei ein erster Schenkel (54) des L-Profils (53) als Rand-Auflage-Schenkel (56) mit einer Rand-Auflage-Fläche (57) zur Auflage auf dem Rand (22) der Wand (21) ausgebildet ist, und wobei ein sich von der Rand-Auflage-Fläche (57) nach unten erstreckender zweiter Schenkel (55) des L-Profils (53) vorgesehen ist, an dem aussenseitig der Anschlusskopf (32.1) befestigt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich zumindest der Rand-Auflage-Schenkel (56) des L-Profils (53) beiderseits des Anschlusskopfs (32.1) quer zu diesem seitlich nach aussen erstreckt.
6. 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand-Übergreif-Teil (25) mit einem T-Profil (58) gestaltet ist, das einen horizontalen Basisschenkel (59) und ein senkrecht zu diesem angeordneten, vertikalen Tragschenkel (60) aufweist, wobei der Basisschenkel (59) an einer Aussenfläche (61) des L-Profils (53) befestigt ist, die von der Rand-Auflage-Fläche (57) des L-Profils (53) weg weist.
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