CH686178A5 - Flochiger Packstoff. - Google Patents
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Description
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CH 686 178 A5
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Beschreibung
Vorliegende Erfindung betrifft einen flächigen Packstoff zum Einschlagen von Nahrungsmitteln fester Konsistenz und die Verwendung des Packstoffes.
Es ist bekannt, Nahrungsmittel in aufbereiteter oder konzentrierter Form, insbesondere wenn sie eine im wesentlichen feste Konsistenz aufweisen, in Packstoffe, wie z.B. Folien, einzuschlagen. Beispiele solcher Nahrungsmittel sind: Schokolade, Schokoladeriegel, Riegel enthaltend Getreide und Bindemittel, wie Honig, Zucker etc., Süsswaren aller Art, Milchprodukte, wie Käse, Fleischwaren und insbesondere Konzentrate von Proteinen, Kochsalz und getrockneten Gemüseanteilen, wie sie landläufig als sogenannte Suppenwürfel bekannt sind. Bis anhin wurden solche Suppenwürfel durch Verdichten von pulverförmigem Material in würfel- oder quaderförmige Formen gebracht und nachher mit einem Packstoff umhüllt oder das Verdichten des pulverförmigen Materials erfolgt in der Packstoff-Umhüllung. In der Regel wird aus dem Packstoff eine an beiden Enden offene Hülse geformt. Die offenen Enden der Hülse werden durch Einfalten des Packstoffes zu Stirnseiten geformt. An den zwei gegenüberliegenden Stirnseiten wird durch den mehrfach eingefalteten Packstoff das zu verpackende Gut geschützt. Üblicherweise werden eine Mehrzahl solcher Suppenwürfel in eine entsprechend dimensionierte Kartonumhüllung eingefüllt und diese ihrerseits verschlossen. Es ist jedoch wünschenswert, solche Würfel auch einzeln zu erzeugen und als Einzelwürfel in den Verkauf zu bringen. Deshalb wurden Packstoffe entwickelt, welche sich versiegeln lassen und welche es ermöglichen, den Packstoff an zwei gegenüberliegenden Stirnseiten einzuschlagen und nach dem Einschlagen heiss zu versiegeln, um ein Austreten von Packungsinhalt, wie auch ein unbeabsichtigtes, selbsttätiges Öffnen der Verpackung, zu verhindern. Mit dem mehrfachen Einschlagen der Stirnseiten kann sowohl die Innenseite gegen die Innenseite, als auch die Aussenseite gegen die Aus-senseite und die Innenseite gegen die Aussenseite des Packstoffes zu liegen kommen. Um ein sicheres Verschliessen zu erreichen, müssen in allen drei Varianten jeweils die Materialien gegeneinander trennfest siegeln. Dies hat jedoch den Nachteil, dass das Siegelwerkzeug durch das Haftungsvermögen der einzelnen Siegelschichten ebenfalls am Packstoff klebt und eine Versiegelung der Verpak-kung nicht oder nur schlecht möglich ist. Deshalb wurden die Packstoffe mit einem Siegellackmuster bedruckt, welches auf die Einschlagmethode abgestimmt ist, und auf der Aussenseite des Packstoffes nur ein Siegellackmuster erzeugt, welches genau dem Einschlagmuster entspricht und gegen das Siegelwerkzeug kein Siegellack gerichtet ist. Ein solches Verfahren hat den Nachteil, dass auf die Oberfläche des Packstoffes ein genau auf die Verpackung abgestimmtes Siegellackmuster aufgedruckt werden muss und sich eine starke Inflexibilität bezüglich der Auswahl der Grösse des zu verpackenden Gutes ergibt. Zudem kann das Siegellackdruckmuster gegenüber dem Siegelwerkzeug der Verpackungsmaschine verschieben, dadurch befindet sich das Siegellackdruckmuster nicht mehr an der vorgesehenen Stelle und kann sich mit dem Siegelwerkzeug verkleben oder anderweitig zu einer unbefriedigend versiegelten Packung führen.
Aufgabe vorliegender Erfindung ist es, diese Nachteile zu vermeiden.
Erfindungsgemäss wird das durch einen flächigen Packstoff erreicht, enthaltend eine Trägerschicht und auf einer Seite der Trägerschicht eine extrudierte Schicht eines thermoplastischen Kunststoffes oder Kunststoffgemisches, die nur auf sich selbst und mit der anderen Seite der Trägerfolie siegelt.
Die Trägerschicht kann beispielsweise eine Cellu-loseerzeugnis, wie ein Papier, Kraftpapier, gewachstes oder anderweitig imprägniertes oder beschichtetes Papier enthalten, kann eine Metallfolie enthalten oder kann eine Folie oder ein Extrudat gleicher oder ein Laminat oder Coextrudat gleicher oder verschiedener thermoplastischer Kunststoffe enthalten. Die Trägerschicht kann auch ein Laminat aus wenigstens einem Papier und/oder einer Metallfolie und/oder wenigstens einer Folie eines thermoplastischen Kunststoffes darstellen.
Bevorzugt ist beispielsweise als Metallfolie eine Aluminiumfolie oder eine Folie aus einer Aluminiumlegierung einer Dicke von 5 bis 50 ^m und vorzugsweise von 10 bis 25 jim. Enthält die Trägerschicht thermoplastische Kunststoffe in Folienform, so kann die Dicke der Folien beispielsweise 8 bis 100 um betragen. Papiere können ein Flächengewicht von 7 bis 150 g/m2 und vorzugsweise von 40 bis 70 g/m2 aufweisen.
Als thermoplastische Kunststoffe bieten sich beispielsweise Polyester, wie Polyalkylenterephthalate und zweckmässig Polyethylenterephthalate, Polyamide, wie Polycaprolactame, Polylaurinlactame, Polyhexamethylenadipamid usw., und Polyolefine, wie z.B. lineare und nicht lineare Polyethylene niedriger, mittlerer oder hoher Dichte oder Polypropyle-ne an. Die Folien aus thermoplastischen Kunststoffen können z.B. ungereckt, gereckt und axial oder biaxial orientiert sein.
Die Trägerschicht kann insbesondere auf der sog. anderen oder freien Seite, d.h. jener Seite der Trägerschicht, welche die extrudierte Schicht trägt, gegenüberliegt, eine Prägung, Ätzung, Mattierung usw. aufweisen. Auf der freien Seite der Trägerschicht kann ein Schutzlack aufgebracht sein. Die Prägung oder der Schutzlack kann gleichzeitig auch Dekoreffekte erzeugen. Auf der Trägerfolie, auf der Trägerfolie unter dem Schutzlack oder auf dem Schutzlack kann ein Druck oder eine grafische Gestaltung angebracht sein. An der fertigen Verpak-kung bildet in der Regel die sogenannte andere oder freie Seite des Packstoffes die Aussenseite und die extrudierte Schicht die Innenseite.
Als Schutzlacke eignen sich beispielsweise Schutzlacke auf Basis von Polyvinylacetaten, Alkyd-harzen, Polyestern, Polyurethanen und ganz besonders solche auf Basis von Cellulosenitrat resp. Nitrocellulose. Der Schutzlack kann beispielsweise in Mengen von 1 bis 75 g/m2, zweckmässig in Men5
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gen von 5 bis 50 g/m2 und vorteilhaft in Mengen von 5 bis 25 g/m2 angewendet werden.
Auf der Trägerschicht kann beispielsweise zwischen der Trägerschicht und der extrudierten Schicht ein Kaschierkleber angeordnet sein.
Die Kaschierkleber können lösungsmittelhaltig oder lösungsmittelfrei und auch wasserhaltig sein. Beispiele sind lösungsmittelhaltige, lösungsmittelfreie oder wässrige Acrylatkleber oder Polyurethankleber. Bevorzugt werden Kaschierkleber auf Polyurethanbasis und insbesondere Zweikomponen-ten-Polyurethankleber.
Der Kaschierkleber kann beispielsweise in Mengen von 1 bis 10 g/m2, vorzugsweise in Mengen von 2 bis 8 g/m2 und insbesondere in Mengen von 3 bis 6 g/m2 angewendet werden. Auf diesen Kaschierkleber kann die extrudierte Schicht eines thermoplastischen Kunststoffes, der nur auf sich selbst und auf der gegenüberliegenden Trägerschicht siegelt, angebracht werden. Die Dicke der extrudierten Schicht kann 5 bis 100 um, zweckmässig 5 bis 50 jim und vorzugsweise 10 bis 40 jim betragen.
Die extrudierte Schicht kann beispielsweise Po-lyolefine enthalten. Beispiele von Polyolefinen sind Polyethylene und Polypropylene. Bevorzugt sind Gemische, enthaltend verschiedene Polyethylene oder verschiedene Polypropylene oder Polyethylene und Polypropylene.
Um die Haftung der Schichten untereinander zu erhöhen, können einzelne oder alle Schichten vor dem gegenseitigen Verbinden ein- oder beidseitig einer Plasma-, Korona- oder Flammbehandlung unterzogen werden.
Die Trägerschicht kann auch eine Barriereschicht oder Sperrschicht gegen Gase, Dämpfe, Aromen und Gerüche enthalten. Beispiele von Sperrschichten sind durch Vakuumdünnschichtverfahren aufgebrachte keramische Schichten aus z.B. Siliciumoxi-den oder metallische Schichten oder Kunststoffolien aus Ethylenvinylalkohol-Copolymeren, Polyacrylen und/oder Polyamiden usw.
Die Packstoffe können beispielsweise derart hergestellt werden, dass die Trägerschicht, beispielsweise eine Aluminiumfolie oder eine Folie oder ein Laminat aus thermoplastischen Kunststoffen, einseitig durch Aufdrucken, Sprühen, Streichen, Rakeln oder dergleichen mit einem Schutzlack oder einem Dekorschutzlack versehen werden. Auf der gegenüberliegenden Seite des Trägers kann ein Kaschierkleber aufgebracht und anschliessend die Schicht des thermoplastischen Kunststoffes aufextrudiert werden.
Die Trägerschicht, wenn es sich dabei um einen thermoplastischen Kunststoff handelt, und die extrudierte Schicht können auch durch Coextrusion gefertigt werden. Auf diesen Verbund kann gegebenenfalls sinngemäss ein Schutzlack aufgebracht werden.
Bei den erfindungsgemässen Packstoffen handelt es sich demnach insbesondere um flexible Packstoffe in Form von Verpackungsfolien oder Verpak-kungslaminaten. Die Packstoffe können als Endlos-ware in Rollen oder als Bögen, Abschnitte oder Stanzlinge gefertigt und eingesetzt werden. Die Dik-ke der Packstoffe kann je nach Trägerschicht beispielsweise von 10 bis 200 um, zweckmässig von 15 bis 100 (im und vorteilhaft von 15 bis 75 um betragen.
Die Packstoffe können dann beispielsweise einer Verpackungsmaschine zugeführt werden, wobei z.B. durch Wickeln oder Vorfalten vorerst eine Hülse oder ein Einwickler vorgeformt wird. Gegebenenfalls kann die Längsnaht versiegelt werden. Die Hülse wird an einem Ende durch Einschlagen zu einer Stirnwand gefaltet und die einseitig verschlossene Hülse beispielsweise mit pul verförmigem Nahrungsmittel aufgefüllt. Zu den pulverförmigen Nahrungsmitteln sind beispielsweise auch Suppenkonzentrate zu zählen. In der Verpackungsmaschine kann solches pulverförmige Material verdichtet werden und es erhält somit eine feste Konsistenz. Danach wird die zweite Stirnseite ebenfalls eingeschlagen und das würfel- oder quaderförmig verpackte Nahrungsmittel einer Siegelmaschine zugeführt. Das Siegelwerkzeug ist beispielsweise auf Temperaturen zwischen 100 und 220°C vorgeheizt und mit einer Siegelzeit von 0,1 bis 3 s wird eine Siegelung der eingeschlagenen Stirnseiten derart erreicht, dass alle Faltungen gegeneinander gesiegelt sind und die Verpackung dicht ist. Das zu verpackende Gut kann auch in pulveriger Form in einen Einwickler oder bereits verdichteter oder fester Form auf einen Abschnitt des Packstoffes gegeben werden und der Packstoff kann dann derart umgefaltet werden, dass sich der Packstoff an drei an-einandergrenzenden Seitenflächen des einzuhüllenden quader- oder würfelförmigen Gutes übereinan-derfaltet.
Vorliegende Erfindung betrifft demnach insbesondere Nahrungsmittel fester Konsistenz, umhüllt mit einem erfindungsgemässen Packstoff. Bevorzugte Nahrungsmittel sind Nahrungsmittelkonzentrate und insbesondere Nahrungsmittel in Form von Suppenkonzentraten. Suppenkonzentrate enthalten beispielsweise in pulveriger Form Proteine, Fette, Kochsalz und getrocknete Vegetabilien. Selbstverständlich können alle Nahrungsmittel im wesentlichen fester Konsistenz, d.h. in pulveriger, flockiger, granulierter oder kleinstückiger Form mit vorliegenden Packstoffen umhüllt werden. Das Erreichen einer festen Konsistenz kann auch durch einen verdichtenden Vorgang unterstützt werden. Es können dies Nahrungsmittel, wie Süsswaren, beispielsweise Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, Getreideerzeugnisse, wie Getreide- (Müesli-) Riegel, Milchprodukte, wie Milchpulver, Käse, Käsezubereitungen, Fleisch, Fleischwaren, Wurst, jeweils geschnitten oder am Stück, sein. Auch können alle weiteren Nahrungsmittel mit im wesentlichen fester oder komprimierbarer Konsistenz mit den erfindungsgemässen Packstoffen verpackt werden. Die feste Konsistenz lässt sich auch beispielsweise durch Vibrieren, Verdichten oder Pressen vor oder während des Verpackungsvorganges erreichen. Weitere Anwendungen des vorliegenden Packstoffes zum Umhüllen von Pharmazeutika, Therapeutika oder chemischen Stoffen, in Pulver-, Granulat-, Tablettenoder Pillenform sind ebenfalls möglich.
Die Fig. 1, 2 und 3a-e erläutern vorliegende Erfindung beispielhaft näher.
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Fig. 1 stellt einen Packstoff in seiner einfachsten Form im Querschnitt schematisch dar. An einer Trägerschicht 1, beispielsweise einer Monostruktur aus einer Aluminiumfolie oder einem Papier oder einer Folie aus thermoplastischem Kunststoff liegt eine extrudierte Schicht 2 aus einem Gemisch von Polyethylen und Polypropylen an.
Fig. 2 zeigt einen Packstoff aus einer Trägerschicht 1, wie oben genannt, und einer extrudierten Schicht 2, wie oben genannt. Die Trägerschicht enthält einen Kaschierkleber 4, der zwischen der Trägerschicht 1 und der extrudierten Schicht 2 angeordnet ist. Die Trägerschicht 1 enthält auch noch einen Schutzlack 3, beispielsweise einen Lack auf Basis von Nitrocellulose.
Die Fig. 3a-e zeigen Sequenzen des Einhüllvorganges, beispielsweise eines Suppenwürfels, in den erfindungsgemässen Packstoff. Ein Suppenwürfel 5 wird auf einen vorgefertigten Abschnitt des Packstoffes 6 gelegt und gemäss Fig. 3a bis 3e der Packstoff 6 gefaltet und schliesslich in der Stellung gemäss Fig. 3e versiegelt. Aus der Fig. 3d ist erkennbar, dass bei der dort gezeigten noch offenen Lasche, im Bereich 7, die Innenseite des Packstoffes, d.h. die extrudierte Schicht, gegenseitig Berührung hat und nach den Falten zur Stellung gemäss Fig. 3e im Bereich 7 dann auch die Aussenseiten des Packstoffes, d.h. die freie Seite oder gegebenenfalls der Schutzlack, gegenseitig Berührung hat. Im Bereich 8 hat die Lasche in der Stellung gemäss Fig. 3e die Innenseite mit der Aussenseite des Packstoffes Berührung. Beim Siegelvorgang müssen demnach sowohl Innenseite gegen Innenseite, Aussenseite gegen Aussenseite und Innenseite gegen Aussenseite siegeln.
Claims (5)
1. Flächiger Packstoff zum Einschlagen von Nahrungsmitteln fester Konsistenz enthaltend eine Trägerschicht und auf einer Seite der Trägerschicht eine extrudierte Schicht eines thermoplastischen Kunststoffes oder Kunststoffgemisches, die nur auf sich selbst und mit der anderen Seite der Trägerfolie siegelt.
2. Packstoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerschicht eine oder mehrere Schichten aus Papier, Kraftpapier, Aluminiumfolie und/oder einer Folie oder eines Laminates aus thermoplastischem Kunststoff enthält.
3. Packstoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Trägerschicht und der extrudierten Schicht eine Kaschierkleberschicht angeordnet ist.
4. Packstoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die extrudierte Schicht Polyolefine enthält und zweckmässig ein Gemisch von verschiedenen Polyethylenen oder verschiedenen Po-lypropylenen oder Polyethylenen und Polypropyle-nen enthält.
5. Nahrungsmittel fester Konsistenz, umhüllt mit einem Packstoff nach Anspruch 1.
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