CH670847A5 - - Google Patents
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Description
BESCHREIBUNG Die Erfindung betrifft eine Schachtabdeckung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Schachtabdeckungen, die vor allem auf Strassen, Plätzen oder dergleichen zum Abdecken von Kanalschächten und Wassereinläufen verwendet werden, sind in verschiedenen Ausführungen bekannt und weisen im wesentlichen einen Schachtrahmen und einen Deckel oder einen Rost zur vollständigen oder teilweisen Abdeckung der Schachtöffnung auf. Bei der ersten Verlegung der Schachtabdeckung wird der Schachtrahmen bündig mit der Bodenoberfläche verlegt. Dies ist vor allem an Strassen .und Plätzen mit Fahrzeugverkehr erforderlich. Muss nach einer bestimmten Zeit die Oberfläche, z.B. ein Strassen- oder Deckbelag erneuert bzw. eingebracht werden, kann im allgemeinen das ursprüngliche Niveau der Oberfläche nicht mehr eingehalten werden. Es muss dann der Schachtrahmen wieder neu ausgerichtet werden. Dies ist eine recht aufwendige Arbeit, die nicht nur wegen der Kosten, sondern auch wegen der damit verbundenen Beeinträchtigung des Verkehrsflusses unerwünscht ist. Es hat deshalb nicht an vielen Vorschlägen gefehlt, welche eine Verminderung der Arbeit anstreben, die zur Neuausrichtung des Schachtrahmens an ein neues Strassenniveau aufgewendet werden muss.
Bei einer bekannten Ausführungsform der Schachtabdeckung (US-PS 3 408 778) ist der Schachtrahmen zwei- oder mehrteilig ausgebildet und besteht im wesentlichen aus einem untern und einem obern Schachtrahmen, welch letzterer zur Aufnahme eines Deckels oder eines Rostes ausgebildet ist. Der obere Schachtrahmen kann nun gegen andere obere Schachtrahmen unterschiedlicher Höhe ausgewechselt werden, womit die Ausrichtung an das jeweilige Niveau erreicht werden kann. Nachteilig ist jedoch, dass verschiedene obere Schachtrahmen auf Lager gehalten und gegebenenfalls noch auf ein gewünschtes Mass bearbeitet werden müssen. Auch ist diese Lösung kostenaufwendig, da die Teile des Schachtrahmens gewöhnlich aus Eisenmetallen abgegossen werden.
Bei einer weiteren bekannten Ausführungsform des Schachtrahmens (US-PS 3 773 428) kann der obere Schachtrahmen gegenüber dem unteren Schachtrahmen mittels Schraubenbolzen beliebig angehoben und abgesenkt werden, wobei der Zusammenhalt zwischen den beiden Rahmenteilen durch am obern Rahmenteil befestigte Bügel erreicht wird, die Gewindebolzen tragen, die gegen die Unterseite eines im unteren Rahmenteil ange-odneten Flansches anliegen. Mit dieser Lösung ist zwar eine beliebige Anpassung an das jeweilige Niveau möglich, jedoch ist diese Lösung ebenfalls recht kostenaufwendig.
Bei einer vereinfachten Ausführungsform der zweitgenannten Schachtadeckung (US-PS 3 263 579 und DE-GM 7 134 865) werden Hülsen mit Innengewinde mit senkrechter Achse am obern Rand der Schachtwandung verankert. In diese werden Schraubenbolzen eingesetzt, die sich durch Bohrungen im Schachtrahmen erstrecken und auf der Unterseite des Schachtrahmens mit einer Mutter oder einem Stellring ausgerüstet sind. Durch Drehen des Schraubenbolzens kann der Schachtrahmen durch Absenken oder Anheben in jede gewünschte Lage gebracht und auch gesichert werden. Mit einr Untermörtelung wird dann der Zwischenraum zwischen dem obern Rand der Schachtwandung und dem Schachtrahmen ausgefüllt.
Die zuletzt beschriebene bekannte Ausführungsform ist eine kostengünstige Lösung und hat sich auch in vielen Anwendungsfallen bewährt. Als Nachteil ist jedoch zu erwähnen, dass die Schraubenbolzen, die für das Heben und Senken des Schachtrahmens erforderlich sind, in der Schachtabdeckung eingebaut bleiben. Bis eine Schachtabdeckung weder neu ausgerichtet werden muss, können mehrere Jahre verstreichen, wobei es möglich ist, dass durch Korrosion die Verstellschrauben nicht mehr oder nur mit grossem Aufwand betätigt werden können. Zwar kann durch korrosionshemmende Mittel dieser Nchteil vermindert werden, jedoch sind dann Mehrkosten hierfür erforderlich.
Hier setzt nun die Erfindung ein, der die Aufgabe zugrundeliegt, eine Schachtabdeckung der eingangs beschriebenen Art so auszugestalten, dass der Schachtrahmen bei Bedarf in einfacher Weise angehoben oder abgesenkt werden kann, wobei jedoch die hierzu erforderlichen Verstellmittel nur bei jeweiligem Bedarf eingesetzt werden, während sie von der Schachtabdeckung entfernt gelagert werden können, so dass keine Korrosionseinflüsse wirk5
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sam werden.
Diese Aufgabe wird gemäss der Erfindung durch das Kennzeichen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung umfasst auch eine Vorrichtung zur Höhen- und Neigungseinstellung des Schachtrahmens der erfindungsgemässen Schachtabdeckung, mit welcher das Anheben und Absenken des Schachtrahmens in optimaler Weise durchgeführt werden kann. Diese Aufgabe wird gemäss der Erfindung durch das Kennzeichen des Patentanspruchs 7 gelöst.
Die Erfindung ist in der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel dargelegt und nachfolgend beschrieben, es zeigen:
Fig. 1 einen schematisch dargestellten Vertikalschnitt eines Kanalschachtes oder Wassereinlaufes mit einer erfindungsgemässen Schachtabdeckung,
Fig. 2 eine Ansicht der Innenwandung des Schachtrahmens in Pfeilrichtung II in Fig. 1,
Fig. 3 eine Stirnansicht einer im obern Rand der Schachtwandung verankerten Hülse zur Aufnahme einer Vorrichtung zur Höheneinstellung des Schachtrahmens aus Pfeilrichtung III in Fig. 1 und
Fig. 4 einen schematisch dargestellten Teillängsschnitt des Schachtes nach Fig. 1 mit eingesetzter Vorrichtung zur Höheneinstellung des Schachtrahmens.
Fig. 1 zeigt das obere Ende eines mit einer vertikalen Achse 1 verlegten Schachtes 2, z.B. eines Kanalschachtes oder eines Wassereinlaufes. Mit 3 ist die Schachtwandung bezeichnet. Diese kann aus Ortsbeton hergestellt sein oder aus einem Betonsockel oder -rahmen bestehen. An der Innenwandung 4 des Schachtes 2 sind am Umfang verteilt einige Hülsen 5 verankert, die noch anhand von Fig. 3 näher beschrieben werden.
Über den Hülsen 5 ist ein Schachtrahmen 6 bündig mit einer Bodenoberfläche 7 verlegt, die gewöhnlich von einem Belag 8 gebildet ist. Zwischen dem Schachtrahmen 6 und der Schachtwandung 3 ist eine Untermörtelung 9 eingebracht, auf der der Schachtrahmen 6 aufliegt.
Der Schachtrahmen 6 weist an seinem untern Rand ebenfalls Hülsen 10 auf, die den Hülsen 5 in der Schachtwandung 3 gegenüberliegen und mit dem Schachtrahmen 6 aus einem Stück gefertigt sind. Die Hülse 5 weist an der gegen den Schachtrahmen 6 gerichteten Hülsenwand eine Aussparung 11 auf. Die Aussparung 11 ist ein Schlitz, der zur Aufnahme eines Gewindebolzens 12 dient. In der gegen die Hülse 5 gerichteten Wand der Hülse 10 ist eine der Aussparung 11 in der Hülse 5 entsprechende Aussparung 13 vorgesehen. Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, kann der Schachtrahmen 6 mittels des Gewindebolzens 12 und einer Gewindemutter 14 festauf die Untermörtelung 19 gespannt werden.
Der Schachtrahmen 6 weist eine kegelstumpflörmige Wandung 15 auf, die an ihrem untern Ende einen Flansch 16 bildet, dessen Stirnseite die Innenwandung 17 des Schachtrahmen 6 bildet und im wesentlichen mit der Innenwandung 4 des Schachtes 2 fluchtet, die einen Deckel oder Rost umgibt (nicht dargestellt).
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, sind die Hülsen 10 in den flansch 16 integriert. Der flansch 16 weist zwei nach abwärts gerichtete Ringstege auf, in welche die Hülse 10 eingebettet ist. Gemäss Fig. 2 weist die Hülse 10 eine Einstecköffnung 20 auf, die einen rechteckförmigen Querschnitt aufweist. Die Achse der Einstecköffnung 20 weist eine zur Schachtachse 1 quer, vorzugsweise radial verlaufende Längsachse 21 auf. Aus Fig. 3 sind Details der in der Schachtwandung 3 verankerten Hülsen 5 ersichtlich. Die Hülse 5 weist eine der Einstecköffnung 20 entsprechende Ein-stecköffnung 22 auf. An der Rückseite der die Aussparung 11 aufweisenden Hülsenwand sind beidseitig vorstehende Lappen 23 angeformt, während an der gegenüberliegenden Hülsenwand beidseits weitere Lappen 24 vorgesehen sind, die mit einer Bohrung 25 versehen sind. Dadurch wird nicht nur eine kraftschlüssige, sondern auch eine formschlüssige Verankerung in der Schachtwandung 3 erreicht.
In Fig. 4 ist der obere Teil des Schachtes 2 teilweise dargestellt, wobei jedoch eine Anpassung des Schachtrahmens 6 an eine neue Oberfläche 27 dargestellt ist, wie sie sich beispielsweise bei einer Erneuerung des Belages ergibt. Um den Schachtrahmen 6 in die neue Lage zu bringen, wird eine Höheneinstellvorrichtung 28 eingesetzt. Zweckmässig werden hierbei entsprechend der Zahl der am Umfang verteilten Hülsen 5, 10 mehrere solcher Höheneinstellvorrichtungen 28 verwendet. Diese besteht aus einem Gewindebolzen 29 mit einem Schraubenkopf 30, welche gewindeseitig mit einer Stützscheibe 31 verbunden ist, die auf der dem Schraubenkopf abgewandten Seite kugelig gewölbt ist. An dem Gewindebolzen 29 ist ein unterer Verbindungsann 32 aufgeschraubt, während ein oberer Verbindungsarm 33 mit einer Durchgangsbohrung 34 auf dem Gewindebolzen 29 lose geführt ist.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, weist der untere Verbindungsarm
32 eine der Eisntecköffnung 22 entsprechende Einsteckpartie 35 auf, während der obere Verbindungsarm 33 eine der Einstecköffnung 20 der Hülse 10 entsprechende Einsteckpartie 36 aufweist. Zwischen den beiden Verbindungsarmen 32, 33 ist auf dem Gewindebolzen ein Stellring 37 festgeklemmt. Der Stellring 37 ist zweckmässig als geschlitzter, auf dem Gewinde des Gewindebolzens 29 aufgeschraubter Ring ausgebildet, wobei in den Ringpartien im Bereich des Schlitzes eine Spannschraube 38 angeordnet ist, mit welcher diese Ringpartien zusammengezogen oder auseinandergetrieben werden können. Ist der Stellring mit der Spannschrraube 38 auf dem Gewindebolzen 29 festgeklemmt, bildet er eine mit dem Gewindebolzen 29 festverbundene Schulter, die sich beim Drehen des Gewindebolzens 29 an die Unterseite des oberen Verbindungsarmes 33 legt und diesen und damit auch den Schachtrahmen 6 anhebt. Werden am Umfang mehrere solcher Höheneinstellvorrichtungen eingesetzt, kann der Schachtrahmen am gesamten Umfang angehoben erden, wobei das Anheben sowohl gleichmässig oder, wie bei einer schrägen Oberfläche 27, unterschiedlich erfolgen kann. Hat der Schachtrahmen seinen neuen Platz eingenommen, wird der Raum zwischen dem Schachtrahmen 6 und der Schachtwandung 3 mit einer Untermörtelung aufgefüllt. Hierbei ist es zweckmässig - in Fig. 4 nicht speziell dargestellt - im Bereich der Aussparungen 11 in den Hülsen 5, 10 den Mörtel zu entfernen oder wegzulassen, damit anschlie-send der Schachtrahmen 6 mit Hilfe der Gewindebolzen 12 und der Muttern 14 mit den Hülsen 5 verbunden werden kann. Gegebenenfalls wird der Schachtrahmen 6 etwas höher angehoben und dann mit Hilfe der Gewindebolzen 12,14 in die endgültige Lage unter Verdichtung des Mörtels gezogen. Es ist aber auch möglich, das Herunterziehen des Schachtrahmens 6 mit Hilfe der Höheneinstellvorrichtung vorzunehmen, wobei dann die Stützschale 31 auf die obere Seite des obern Verbindungsarmes 33 drückt. Der Stellring 37 hat, wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, ebenfalls eine kugelig gewölbte Seitenfläche. Mit diesen kugeligen Seitenflächen an der Stützschale 31 und an dem Stellring 37 wird erreicht, dass der Gewindebolzen 29 sich gegenüber dem oberen Verbindungsarm
33 verschieben kann, wenn durch das Spiel der Einsteckpartien 35, 36 in den Einstecköffnungen 20, 22 eine leichte Neigung der Verbindungsarme 32, 33 eintritt.
Ist die neue Lage des Schachtrahmens 6 erreicht, kann bzw. können die Höheneinstellvorrichtung bzw. Höheneinstellvorrichtungen 28 entfernt werden und stehen für eine weitere Verlegung oder für eine Verlegung anderer Schachtabdeckungen beliebig oft zur Verfugung.
Es können auch einige Varianten der Schachtabdeckung und der Höheneinstellvorrichtung vorgesehen werden. Die unteren Hülsen 5 in der Schachtwandung 3 können auch als zusammenhängender Ring ausgebildet sein, wenn, z.B. bei ganz grossen Schachtabdeckungen, eine wirkungsvollere Verankerung der unteren Hülsen 5 verlangt wird.
Bei der Höhenverstellvorrichtung kann der Gewindebolzen 23 durch eine Hubverstellung, z.B. hydraulischer oder pneumatischer
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Art, ersetzt werden. Die Gewindespindel kann auch mittels eines motorischen Antriebes rotiert werden. Schliesslich können auch andere Einhakmittel anstelle der Hülsen mit den Einstecköffnungen 20, 22 vorgesehen werden, beispielsweise Nocken, an denen die Verbindungsarme 32, 33 abgestützt werden. Solche Nocken brauchen nur wenig über das Profil der Innenwandung des Schachtes hervorzuragen.
G
1 Blatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Schachtabdeckung, an einem Kanalschacht oder Wassereinlaufschacht, die einen, an dem obern Ende der Schachtwandung (3) abgestützten Schachtrahmen (6) aufweist, welcher zur Lagerung eines Deckels oder eines Rostes ausgebildet ist und in seiner Lage zum Ausrichten auf ein Niveau (27) höhen- und neigungseinstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenwandung (4,17) des Schachtrahmens (6) und des obern Endes der Schachtwandung (3) über den Umfang verteilte Einhakmittel (5, 10) angeordnet sind, welche der Befestigung einer Vorrichtung
(28) zur Höhen- und Neigungseinstellung des Schachtrahmens (6) dienen.
2. Schachtabdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einhakmittel obere und untere Hülsen (5,10) mit einer Einstecköffnung (20,22) sind.
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PATENTANSPRÜCHE
3. Schachtabdeckung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen und unteren Hülsen (5, 10) eine quaderförmige Einstecköffnung (20,22) mit quer zur Schachtachse (1) liegender Öffnungslängsachse (9) aufweisen.
4. Schachtabdeckung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Hülsen (10) mit dem Schachtrahmen (6), vorzugsweise in einstückiger Ausführung, verbunden sind.
5. Schachtabdeckung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die unteren Hülsen (5) mit Verankerungsvorsprüngen (23,24) versehen sind, mit denen sie im obern Ende der Schachtwandung (3) verankert sind.
6. Schachtabdeckung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen und unteren Hülsen (5,10) in den einander zugewandten Hülsenwänden eine Aussparung (11, 13), z.B. einen Schlitz, zur Aufnahme eines Verbindungsgliedes, z.B. eines Gewindebolzens (12,14), aufweisen.
7. Vorrichtung zur Höhen- und Neigungseinstellung und des Schachtrahmens (6) einer Schachtabdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie zwei Verbindungsarme (32, 33) aufweist, welche zum Verbinden mit je einem der am Schachtrahmen (6) und am obern Ende der Schachtwandung (3) angeordneten Einhakmittel (5,10) bestimmt sind, wobei die Verbindungsarme durch eine Längeneinstellvorrichtung (28) miteinander verbunden sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Längeneinstellvorrichtung (28) einen Gewindebolzen
(29) aufweist, au welchem der untere Verbindungsarm (32) aufgeschraubt und der obere Verbindungsarm (33) lose geführt ist, wobei zwischen diesen Verbindungsarmen ein Stellring (37) auf dem Gewindebolzen angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellring (37) auf dem Gewindebolzen (29) festgeklemmt ist und eine Stützschulter für den oberen Verbindungsarm (33) während einer Höhen- und Neigungseinstellung des Schachtrahmens bildet.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Gewindebolzen (29) an seinem Kopf (30) eine Stützscheibe (31) aufweist, wobei diese und der Stellring (37) gegeneinander gerichtete kugelig gewölbte Stützschultern aufweisen, die zum Abstützen in Vertiefungen der Seitenflächen des oberen Verbindungsarmes (33) dienen.
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