CH640454A5 - Elektrischer rasierapparat. - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen elektrischen Rasierapparat mit einem harten Gehäuse.
Die Gehäuse für elektrische Rasierapparate müssen aus einem harten Werkstoff gefertigt sein, damit die in ihm anzuordnenden Bauteile exakt gelagert werden können und gegen mechanische Einwirkungen von aussen geschützt sind. Deshalb fertigt man üblicherweise die Gehäuse aus einem Duroplast. Aus optischen Gründen und teilweise auch technisch bedingt werden zumindest einzelne Teile des Gehäuses auch aus Metall gefertigt. Der Scherkopf, welcher ebenfalls Teil des Gehäuses bildet, besteht in aller Regel aus Stahl.
Die Praxis hat gezeigt, dass nach dem Niederlegen des Rasierapparates auf eine Ablagefläche es sowohl zu einem Zerkratzen des Gehäuses des Rasierapparates selbst als auch zu einem Zerkratzen der Ablagefläche kommen kann. Ein zusätzliches Problem beim Ablegen des Rasierapparates besteht darin, dass Stösse auf die Einbauteile des Rasierapparates wirken, welche diese stark beanspruchen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rasierapparat zu schaffen, dessen Gehäuse weitgehend vor Zerkratzen geschützt ist und mit dem eine Ablagefläche nicht zerkratzt werden kann. Weiterhin soll der Rasierapparat gegen Stosseinwirkung weitgehend geschützt sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass gehäuseaussenseitig an exponierten Stellen über die Aussenkontur des Gehäuses ragende elastische Kanten aus einem weichen Material vorgesehen sind.
Durch diese Massnahme ist das Gehäuse des Rasierapparates auf einfache Weise vor einem Zerkratzen geschützt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass das Gehäuse bei Ablage auf eine Ablagefläche diese nicht zerkratzen kann. Da die vorspringenden Kanten elastisch sind, sind sie gleichfalls in der Lage, Stösse zu dämpfen, welche bei einem raschen Niederlegen des Rasierapparates auf eine harte Auflagefläche anderenfalls unvermindert auf das Gehäuse und damit auf 5 die Einbauteile wirken würden. Weiterhin wird durch die vorspringenden Kanten erreicht, dass der Rasierapparat fester in der Hand liegt und dem Benutzer nicht so leicht entgleiten kann. Bei einem Fall auf den Fussboden reichen die elastischen Kanten vielfach aus, um eine Beschädigung des io Rasierapparates gänzlich zu verhindern.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass die elastischen Kanten durch Einsatzstücke gebildet sind, welche zwischen den Stossfugen des Gehäuses eingefügt sind. Diese Ausgestaltung der Erfindung ist ferti-15 gungstechnisch besonders günstig, weil dabei am Gehäuse keine besonderen Massnahmen zur Aufnahme der Einsatzstücke mit den vorspringenden Kanten getroffen werden müssen. Zudem vermögen die Einsatzstücke zugleich die Ausgabe einer Gehäuseabdichtung zu übernehmen, so dass 20 sie das Eindringen von Feuchtigkeit und Schmutz verhindern können.
Von besonderem Vorteil ist es auch, wenn gemäss einer anderen Ausgestaltung der Erfindung die elastischen Kanten durch einen aus den Stossfugen des Gehäuses herausragen-25 den flanschartigen Rand einer gehäuseinnenseitigen elastischen Gehäuseauskleidung des Rasierapparates gebildet sind. Durch die elastische Auskleidung des Gehäuses können die Einbauteile hermetisch abgekapselt sein, so dass sie vor einem Eindringen von Feuchtigkeit völlig geschützt sind. 30 Obendrein vermag die elastische Gehäuseauskleidung die Funktion einer Dämpfung für die Einbauteile zu übernehmen, da diese ähnlich einem stossgeschützten Uhrwerk im starren Gehäuse elastisch von der Gehäuseauskleidung gelagert werden. Die Anbringung des flanschartigen Randes 35 an der elastischen Gehäusekleidung verursacht keine nennenswerten Mehrkosten. Von Bedeutung ist auch, dass durch die elastische Gehäuseauskleidung Geräusche des Rasierapparates gedämpft werden.
Für elektrische Rasierapparate, welche netzbetrieben 40 sind, können gemäss einer anderen Ausgestaltung der Erfindung die elastischen Kanten von einem in die Stossfugen des Gehäuses ragenden Fortsatz einer Kabeltülle des Rasierapparates gebildet sein.
Kostengünstig ist es auch, wenn die elastischen Kanten 45 von einer zwischen den Gehäusefugen angeordneten Dichtung gebildet sind.
Eine andere günstige Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass der Scherkopf gehäuseseitig von einem die elastischen Kanten aufweisenden Einsatzstück aus elasti-50 schem Material eingefasst ist.
Durch diese Massnahme werden Geräusche gedämpft. Der Scherkopf kann zudem, wenn man ihn zwecks Entfernung der sich in ihm angesammelten Haarteile auf dem Waschbecken ausklopft, dieses nicht zerkratzen. 55 Ein unbeabsichtigtes Einschalten des Rasierapparates beim Ablegen auf die Schaltseite wird gemäss einer anderen Ausgestaltung der Erfindung dadurch verhindert, dass der Druckschalter des Rasierapparates gegenüber den elastischen Kanten zurückspringend angeordnet ist. 60 Die Erfindung lässt zahlreiche Ausführungsformen zu. Mehrere davon sind in der Zeichnung schematisch dargestellt und werden nachfolgend beschrieben.
Es zeigen:
65 Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemässen Rasierapparates,
Fig. 2 einen Schnitt durch einen Teil des Gehäuses eines erfindungsgemäss gestalteten Rasierapparates,
3
Fig. 3 eine Seitenansicht einer anderen Ausführungsform eines erfindungsgemässen Rasierapparates,
Fig. 4 eine Ansicht von unten auf den Rasierapparat gemäss Fig. 3.
Der in Fig. 1 dargestellte Rasierapparat hat ein Gehäuse 5 1, welches aus zwei aus einem relativ harten Material gefertigten Gehäusehälften la und lb besteht. Zwischen den Gehäusehälften ist ein Einsatzstück 2 vorgesehen, das aus einem elastischen Material, z. B. Gummi oder Weichkunststoff, besteht, welches mit elastischen Kanten 3 über die 10 Aussenkontur des Gehäuses 1 des Rasierapparates ragt.
Ein funktionell gleiches Einsatzstück 2' ist am Scherkopf 4 des Rasierapparates derart vorgesehen, dass dieses zwischen dem Scherkopf 4 und dem Gehäuse 1 zu liegen kommt, wenn der Scherkopf 4 auf den Rasierapparat aufge- 15 setzt ist.
Der Scherkopf 4 hat eine Griffleiste 5, um ihn bequem vom Rasierapparat abziehen zu können. Diese Griffleiste 5 ist von der vorspringenden elastischen Kante 3' eingefasst. Zum Gehäuse 1 hin setzt sich die Griffleiste 5 durch einen 20
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formgleichen Druckschalter 6 fort, welcher auf gleiche Weise wie die Griffleiste 5 von der vorspringenden Kante 3 eingefasst ist.
Die Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch das Gehäuse 1 eines erfindungsgemässen Rasierapparates. Das Gehäuse 1 besteht wiederum aus zwei Gehäusehälften Ia und lb. Im Innern des Gehäuses 1 ist eine elastische Gehäuseauskleidung 7 vorgesehen, welche mit einem flanschartigen Rand 8 in die Stossfuge zwischen den Gehäusehälften la und lb ragt. Dieser flanschartige Rand 8 ist etwas länger als die Dicke des Gehäuses 1, so dass er über die Aussenkontur des Gehäuses I hinausragt und dort die elastische Kante 3 bildet. Durch die Gehäuseauskleidung 7 sind die Einbauteile des Rasierapparates völlig nach aussen abgekapselt.
Die Ausführungsform gemäss Fig. 3 unterscheidet sich von der zuvor beschriebenen dadurch, dass eine Kabeltülle 9 vorgesehen ist, welche einstückig mit dem Einsatzstück 2 ausgebildet ist. Damit können das Einsatzstück 2 und die Kabeltülle 9 als Einbauteil billig gefertigt und rasch montiert werden.
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1 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Elektrischer Rasierapparat mit einem harten Gehäuse, dadurch gekennzeichnet, dass gehäuseaussenseitig an exponierten Stellen über die Aussenkontur des Gehäuses (1) ragende elastische Kanten (3, 3') aus einem weichen Material vorgesehen sind.
2. Rasierapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Kanten (3,3') durch Einsatzstücke (2) gebildet sind, welche zwischen den Stossfugen des Gehäuses (1) eingefügt sind.
2
PATENTANSPRÜCHE
3. Rasierapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Kanten (3, 3') durch einen aus den Stossfugen des Gehäuses (1) herausragenden, flanschartigen Rand (8) einer gehäuseinnenseitigen elastischen Gehäuseauskleidung (7) des Rasierapparates gebildet sind.
4. Rasierapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Kanten (3, 3') von einem in die Stossfugen des Gehäuses (1) ragenden Fortsatz einer Kabeltülle (9) des Rasierapparates gebildet sind.
5. Rasierapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Kanten (3, 3') von einer zwischen den Gehäusefugen angeordneten Dichtung gebildet sind.
6. Rasierapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Scherkopf (4) gehäuseseitig von einem die elastischen Kanten (3') aufweisenden Einsatzstück (2') aus elastischem Material eingefasst ist.
7. Rasierapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckschalter (6) des Rasierapparates gegenüber den elastischen Kanten (3,3') zurückspringend angeordnet ist.
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