CH623757A5 - - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Aufwickeln von Drahtgeflecht zu Rollen, insbesondere unmittelbar im Anschluss an die Geflechtherstellung.
Zur Herstellung des sogenannten Maschendraht- Viereckgeflechtes mit quadrat- bis rautenförmigen Maschen wird ein Draht mittels Flechtmesser und Flechtschnecke fortlaufend zu einer flach gedrückten Spirale mit etwa 45° Steigung vorgeformt. Diese Drahtspirale wird nach Austritt aus der Flechtschnecke in die letzte der bereits ineinander geflochtenen zick-zackförmigen Drahtspiralen eingeschraubt und der Geflechtbreite entsprechend abgeschnitten. Die sich kreuzenden freien Drahtenden können umgebogen oder verdrillt werden.
Das auf diese Weise erhaltene Geflecht wird vielfach haspellos mittels einer auf den Flechtautomaten folgenden Aufwickelvorrichtung zu versandfertigen Rollen gewickelt. Eine solche in der deutschen Auslegeschrift 1 041 902 dargestellte Aufwickelvorrichtung begreift im wesentlichen zwei angetriebene parallele Drehkörper, die quer zur Abzugsrichtung der Geflechtbahn angeordnet sind. Die auf den beiden Drehkörpern aufliegende Rolle wird durch die am Umfang des zweiten Drehkörpers vorgesehenen Mitnehmer gedreht, dabei ist die Umfangsgeschwindigkeit der Drehkörper grösser als die Fördergeschwindigkeit der Abzugwalze des Flechtautomaten, sodass die Rolle straff gewickelt werden kann.
Die nach diesem Aufwickelverfahren erhaltenen Rollen haben den Nachteil, dass sie nicht besonders kompakt sind, und dass sie im Verhältnis zu der aufgewickelten Geflechtlänge übermässig viel Lager- und Transportraum einnehmen. Dies kommt daher, dass das Geflecht im straff gestreckten Zustand gewickelt wird, sodass sich die zickzack-förmig verlaufenden Drahtspiralen der einzelnen Lagen grundsätzlich nicht inein-anderlegen können.
Es ist auch bereits bekannt eine wesentlich günstigere Pak-kungsdichte dadurch zu erzielen, dass die einzelnen Drahtspiralen der Geflechtbahn zunächst mechanisch ineinandergeschoben werden und dass die auf diese Weise gegenüber dem normalen auseinandergezogenen Zustand wesentlich verkürzten Bahnen anschliessend zu Ballen mit rechteckigem Querschnitt zusammengefaltet (deutsche Patentschrift 1 178 350) oder zu zylinderförmigen Rollen aufgewickelt (deutsche Patentschrift 1 552 156) werden.
Die in der letztgenannten Veröffentlichung zum Wickeln von kompakteren Rollen aus Geflechtbahnen im zusammengeschobenen Zustand vorgeschlagene Vorrichtung besteht im wesentlichen aus einer Zuführrolle und aus einer durch ein endloses flexibles Band gebildeten bewegten Unterlage, die einen zwischen zwei Leitrollen durchhängenden oberen Trum aufweist. Sobald das über die Zuführrolle in einer im wesentlichen vertikalen Ebene aufgegebene Geflecht auf das endlose Band auftrifft, werden die Maschenreihen infolge einer Verringerung der Laufgeschwindigkeit zusammengeschoben und in diesem Zustand infolge des Durchhanges des oberen Trums aufgewickelt.
Solche Rollen weisen eine weitaus grössere Packungsdichte auf als die Rollen aus gestreckt gewickeltem Geflecht, ohne allerdings eine maximale Kompaktheit zu besitzen, denn die nebeneinanderliegenden Drahtspiralen sind immer noch in etwa tangential zur Rollenoberfläche ausgerichtet. Ein Nachteil dieser Rollen, der auch dadurch, dass die äussere Lage der Maschenreihen im normal gestreckten Zustand mit Draht befestigt ist, nicht behoben werden kann, besteht darin, dass die Geflechtlagen ziemlich leicht axial verschiebbar sind und eine das Handhaben erschwerende Instabilität zur Folge haben. Ein weiterer Nachteil dieses Aufwickelverfahrens muss darin gesehen werden, dass zu seiner Ausübung spezielle Aufwickelvorrichtungen notwendig sind, die in ihrer Konstruktionsweise soweit von den bei den meisten Herstellern benutzten Vorrichtungen der eingangs genannten Art abweichen, dass es nur möglich ist unter hohem Aufwand neue Vorrichtungen anstelle der bestehenden zu setzen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein Aufwickel2
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verfahren für Viereckgeflecht zu schaffen, welches gestattet auf einfache und zuverlässige Weise mit Hilfe umgebauter bestehender Vorrichtungen Rollen herzustellen, welche eine optimale Packungsdichte aufweisen und sich ohne Schwierigkeit transportieren, handhaben und entrollen lassen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass die Geflechtbahn in einer gegen die Horizontale geneigten Bahn auf zwei parallel zueinander und quer zur Bewegungsrichtung der Geflechtbahn angeordnete angetriebene Drehkörper zubewegt und auf denselben haspellos zu einer Rolle gewickelt wird. Dabei werden einerseits die Spiralen der Geflechtbahn durch den vorderen der mit einer wenigstens so grossen Umfangsgeschwindigkeit wie diejenige der Zufuhrwalze bewegten Drehkörper zwangsweise zusammengeschoben und im freien Raum zwischen den Drehkörpern an den Umfang der gebremsten Rolle angepresst und anderseits die Rollenumfangsgeschwindigkeit durch wenigstens einen am Rollenanfang befestigten und sich am Rollenumfang aufwickelndes Spannelement kontrolliert, wobei die Zufuhrgeschwindigkeit des unter Zug stehenden Spannelementes um wenigstens die Hälfte gegenüber der Zufuhrgeschwindigkeit der Geflechtbahn verringert ist.
Als sogenannter Bindfaden können insbesondere Drähte, Schnüre, Seile, Kordeln oder Bänder aus Metall oder aus Natur* und Kunststoffen benutzt werden. Bei den handelsüblichen Geflechtbahnbreiten von 0,50—2,00 m werden üblicherweise je nach Breite 1—3 Bindfäden mitgeführt.
Dadurch, dass die auf die Rollen mitaufgewickelten Bindfäden nur mit einer zur Geflechtbahnvorschubgeschwindigkeit im Verhältnis von 1:1,5 bis 1:4 stehenden Geschwindigkeit ablaufen wird die Rollenumdrehung zwangsläufig entsprechend gebremst. Dadurch werden die Geflechtspiralen von dem vorderen der beiden die sich bildende Rolle tragenden Drehkörper, der vorzugsweise auch mit den an sich bekannten Mitnehmern versehen ist, über die Bindfäden hinweg gegen den Rollenanfang zusammengeschoben. Dabei werden die Spiralen nicht nur eng aneinandergeschoben, sondern auch aus der Ebene der gestreckten Geflechtbahn heraus stark gedreht, sodass sie sich mit einer optimalen Packungsdichte zu einer Rolle aufbauen. Bei einer solchen Rolle kann der Spiralenla-gewinkel, d.h. der durch die Spiralenebene und die durch den Rollenkern verlaufende Schnittfläche gebildete Winkel bis auf Werte von um 15°, gegenüber 90° bei gestreckter Wickelung, reduziert werden. Die Rollenoberfläche weist sowohl während des Aufwickeins als auch in der fertig abgeschnürten Rolle die für die Spiralen selbst typische Zickzacklinienform auf. Die Spannelemente verlaufen in einem Wellental, genauso wie die eventuell benutzten Abbindungsschnüre oder -drähte. Ein Spannen der äusseren Lagen der Geflechtbahn, um der Rolle einen besseren Halt zu verleihen, erübrigt sich in diesem Fall, weil die optimale Packungsdichte auch einen entsprechenden Zusammenhalt der Lagen mit sich bringt. Die besondere ausgeprägte Packungsdichte hat natürlich auch eine Einsparung von Lager- und Transportfläche bzw. -volumen zur Folge. Das Lagervolumen ist gegenüber den herkömmlichen Rollen mit gestreckten Geflechtbahnen um 70% verringert und um 40% kleiner als bei den zum Stand der Technik genannten Rollen mit einfach gegeneinander verschobenen Spiralen.
Die miteingewickelten Spannelemente, denen eine mit ausschlaggebende Rolle bei der Führung, Verdrehung und Anpassung der Spiralen während des Aufwickeins zukommt, bringen noch verschiedene andere Vorteile mit sich. Es hat sich herausgestellt, dass die Rollen durch die Bindfäden so gut gehalten werden, dass auch ohne seitliche die Rollenbreite begrenzende Führungen Rollen mit vollkommen zentrierten Windungen und demzufolge ebenen Basisflächen erhalten werden können. Gegebenenfalls können die Spannelemente auch zum Zusammenschnüren der Rolle benutzt werden. Eine bemerkenswerte Hilfe stellen die Spannelemente aber auch beim Entrollen der aufgewickelten Geflechtbahnen dar. Durch gleichmässiges Ziehen an den Spannelementen lassen sich die Rollen nämlich ohne Verschiebung der Lagen und ohne Verhaken der Umbugenden der Spiralen entrollen.
Die zum erfindungsgemässen Aufwickeln von Geflecht dienende Vorrichtung besteht aus einer, dem Flechtautomaten nachgeordneten Anlage, welche im wesentlichen zwei rotierende Drehkörper, deren Achsen parallel zueinander und quer zur Fortbewegungsrichtung der Geflechtbahn angeordnet sind und auf denen die aufzuwickelnde Rolle aufliegt, sowie eine zwischen der Flechteinrichtung und den Drehkörpern befindliche Abzugs- bzw. Zufuhrwalze. Diese Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie mit wenigstens einer mit der gewünschten Geschwindigkeit angetriebenen Zufuhr für die in die Rollen einzuwickelnden Spannelemente ausgerüstet ist. Eine solche Spannelementzufuhr kann beispielsweise aus einem einfachen am Maschinengestell befestigten Rollenpaar bestehen. Mindestens eine dieser Rollen wird über ein geeignetes Getriebe von der Abzugswalze mit angetrieben und eine Rolle ist mittels Gegengewicht, Feder oder dergleichen als Druckrolle ausgebildet. Ein von einem Vorrat über einen Spanner abgezogenes Spannelement wird mit einer durch das Rollenpaar regulierten Geschwindigkeit für das Aufwickeln auf der sich im Bilden begriffenen Geflechtrolle freigegeben.
Es können mehrere Spannelementzufuhreinrichtungen so am Maschinengestell befestigt werden, dass eine Querverschiebung in Bezug auf die Geflechtbahn möglich ist. Es können aber auch mit einem einzigen Rollenpaar mehrere Spannelemente gleichzeitig von ihren Vorräten abgezogen werden und dann über entsprechende Umlenkrollen einzeln an den gewünschten Stellen der Rolle aufgegeben werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert. In der Zeichnung stellt Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer Aufwickelanlage dar.
Das in bekannter Weise gebildete Geflecht 11 gelangt im gestreckten Zustand über eine schwenkbar gelagerte Tänzerwalze 21 auf die an ihrem Umfang mit nockenförmigen Mitnehmern versehene angetriebene Abzugswalze 22, wobei zwischengeschaltete an sich bekannte Steuereinrichtungen für übereinstimmende Ablaufgeschwindigkeiten der Herstellungsund Abzugsvorgänge sorgen.
Die Geflechtrolle 12 wird auf den beiden achsenparallelen, angetriebenen Drehkörpern 31 aufgebaut. Die Drehkörper bestehen aus mehreren mit Abstand von einander auf einer Welle angeordneten Scheiben. Alle oder wenigstens ein Teil der Scheiben der hinteren Welle sind am Umfang mit Mitnehmern ausgerüstet, welche aus pyramidenförmigen Verdickungen der Oberfläche bestehen.
Die Drehkörper 31 werden vorteilhafterweise über die Abzugswalze 22 angetrieben, wobei ihre Umfangsgeschwindigkeit leicht grösser als diejenige der Abzugswalze 22 gewählt wird. Die von der Abzugswalze 22 schräg nach unten verlaufende Geflechtbahn bleibt also solange im gestreckten Zustand bis eine Berührung mit der Oberfläche der ersten Scheibenreihe oder mit dem Seil erfolgt. Beim Wickeln mit maximaler Pak-kungsdichte wird ein gewisser Rückstau mit einem entsprechenden Durchgang der Geflechtbahn gewünscht.
Auf der Rolle 12 werden zwei an den ersten Spiralen in etwa 15—45 cm von den Spiralenenden entfernt, angebundene Kunststoffkordeln 4, die unterhalb der Geflechtbahn zulaufen, aufgewickelt. Die unter Zug stehenden Kordeln 4 laufen mit einer Geschwindigkeit ab, die beispielsweise der halben Geflechtbahngeschwindigkeit entspricht. Die Umwälzung der Rolle 12 auf den Drehkörpern 31 wird also durch die Vorspannung der Kordeln 4 gehemmt. Da aber die Drehkörper 31 mit einer Umlaufgeschwindigkeit drehen welche wenigstens mit der von der Abzugswalze 22 vorgegebenen Geflechtbahn5
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geschwindigkeit übereinstimmt, werden die Geflechtspiralen in dem zwischen den Drehkörpern 31 befindlichen Raum zwischen der letzten Rollenlage und den gespannten Kordeln zusammengerafft und aneinander gepresst, wobei sie sich in gedrehter Lage eng aneinander legen und entsprechend dem 5 Kordelvorschub in dieser Lage von dem hinteren Drehkörper mit der Rolle weitergeschoben werden.
Es ist ersichtlich, dass das optimale Verhältnis von Geflecht- zu Kordelgeschwindigkeit entsprechend der für eine bestimmte Geflechtqualität zwischen den beiden Drehkörpern stattfindenden maximalen Zusammenschiebbarkeit eingestellt werden kann.
Die dargestellte Kordelführungsvorrichtung umfasst zwei Rollen 42-4-3. Die untere Rolle wird über die Abzugswalze 22 mit einer vorgegebenen Untersetzung angetrieben. Die notwendige Vorspannung der Kordel wird am Gegengewicht 44 der Druckrolle 43 eingestellt. Eine jede Kordel gelangt von dem Kordelvorrat 47 über einen Spanner 46 und die notwendigen Umlenkrollen 45 zu dem Rollenpaar 42^3. Dabei können die Rollenpaare oder die ihnen gegebenenfalls nachgeordneten Umlenkrollen so ausgelegt sein, dass die Spannelemente schräg oder parallel zu der Geflechtbahn verlaufen. Im letzterem Fall erfolgt die Berührung zwichen Geflecht und Spannelementen über eine ausgedehntere Wegstrecke.
Wenn eine vorgegebene Geflechtlänge auf die Rolle 12 aufgewickelt ist werden die Geflechtbahn und die Kordeln abgetrennt. Sobald die abgebundene Rolle entfernt ist werden die Kordeln an den ersten Geflechtspiralen befestigt und es wird mit dem Aufwickeln einer neuen Rolle begonnen.
Die Rollen weisen, wie bereits gesagt, eine zickzacklinien-förmige Oberfläche auf und sind in der Mitte leicht konkav eingeschnürt. Der maximale Durchmesser einer Rolle mit 25 m Viereckgeflecht einer Maschenweite von 50 mm aus plastikummanteltem Draht von 2,8 mm Durchmesser beträgt 30 cm am Wellenberg gemessen. Der Durchmesser im Wellental ist hierbei um etwa 6 cm geringer. Bei der Lagerung mehrerer verzahnt ineinander gestapelter Rollen ergibt dies einen für die Lagerung massgeblichen Rollendurchmesser von etwa 27 cm.
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1 Blatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Verfahren zum Aufwickeln von Drahtgeflecht zu Rollen, wobei eine Geflechtbahn in einer gegen die Horizontale geneigten Bahn auf zwei parallel zueinander und quer zur Bewegungsrichtung der Geflechtbahn angeordnete angetriebene Drehkörper geführt wird und auf denselben haspellos zu einer Rolle gewickelt wird, dadurch gekennzeichnet, dass einerseits die Spiralen der Geflechtbahn durch den vorderen der mit einer wenigsten so grossen Umfangsgeschwindigkeit wie diejenige der Zufuhrwalze bewegten Drehkörper zwangsweise zusammengeschoben werden und im freien Raum zwischen den Drehkörpern an den Umfang der gebremsten Rolle angepresst .werden und dass anderseits die Rollenumfangsgeschwindigkeit durch wenigstens ein am Rollenanfang befestigtes und sich am Rollenumfang aufwickelndes Spannelement kontrolliert wird, wobei die Laufgeschwindigkeit des unter Zug stehenden Spannelementes um wenigstens die Hälfte der Fördergeschwindigkeit der Geflechtbahn verringert ist.
2. Verfahren gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei Geflechtbahnbreiten von 0,50-2,00 m 1-3 Spannelemente miteingewickelt werden.
3. Verfahren gemäss einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannelemente parallel in Bezug auf die Geflechtbahn geführt werden.
4. Verfahren gemäss einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannelemente schräg in Bezug auf die Geflechtbahn geführt werden.
5. Verfahren gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die fertige Rolle mit einer gegebenen Länge des als Aufwickelhilfe benutzten Spannelementes abgeschnürt wird.
6. Verfahren gemäss einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass als Spannelemente Tracken aus Metall, Kunststoff oder Naturfasern verwendet werden.
7. Vorrichtung zur Ausübung des Verfahrens nach Anspruch 1, welche aus einer den Flechtmaschinen nachgeordneten Aufwickelanlage besteht und im wesentlichen zwei rotierende Drehkörper, deren Achsen parallel zueinander und quer zur Laufrichtung der Geflechtbahn angeordnet sind, sowie eine zwischen der Flechtmaschine und den Drehkörpern befindliche Zufuhrrolle umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit wenigstens einer mit der gewünschten Geschwindigkeit angetriebenen Zuführung für die in die Rollen einzuwickelnden Spannelemente ausgerüstet ist.
8. Vorrichtung gemäss Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannelementzuführung aus wenigstens einem Rollenpaar besteht, bei dem mindestens eine Rolle mit einer vorgegebenen Untersetzung gegenüber der Abzugswalze angetrieben wird und auch wenigstens eine Rolle einen zum Regulieren der Vorspannung jedes Spannelementes dienenden Anpressmechanismus aufweist.
9. Vorrichtung gemäss Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die von einem Rollenpaar gleichzeitig abgezogenen Spannelemente einzeln über Umlenkrollen auf den Umfang der sich bildenden Rolle geleitet werden.
10. Vorrichtung gemäss Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehkörper auf der jeweiligen Drehkörperachse befestigte Scheiben aufweisen und dass mindestens die Scheiben des von der Zufuhrwalze entfernteren Drehkörpers an ihrem Umfang mit pyramidenförmigen Mitnehmern versehen sind.
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PL | Patent ceased | ||
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