CH622944A5 - Bandage which permits walking - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Gehverband mit einem Fixationsverbandteil aus ausgehärtetem Material.
Zur Ruhigstellung des Beines bzw. Fusses nach Frakturen wird die verletzte Extremität mit einem Verband aus starrem Material umgeben, der in vielen Fällen auch den ganzen Fuss umhüllt und nur die Zehen oben freilässt. Um das Gehen mit einem derartigen Verband zu ermöglichen, wird unter der Ferse ein Gehstoppel oder unter dem Fussgewölbe eine Gehwiege an dem Fixationsverband befestigt. Beim Gehen ist es nun notwendig, dass der Fuss seitlich nach aussen verdreht wird, da die aus dem starren Material gebildete Sohle des Verbandes ein normales Abrollen des Fusses nicht gestattet. Dies ist auch bei Verwendung von Gehwiegen nicht möglich,
da ja gegen Ende des Abrollvorganges eines Fusses beim Gehen eine Dorsalflexion der Zehen stattfinden muss, die infolge der Starrheit der Verbandmaterials, das unter den Zehen angeordnet ist, nicht möglich ist.
5 Das Ausdrehen des Fusses bzw. Beines beim Gehen hat eine Reihe von Nachteilen. Einer besteht darin, dass durch die Drehbewegung, die aus dem Hüftgelenk erfolgt, natürlich auch eine Torsionskraft auf die Knochen und Gelenke des gesamten Beines wirkt. Dies kann bis zu einer Dislokation der Knochen-lo teile an der Bruchstelle und somit zu einem schlechten Zusammenheilen des Bruches führen.
Ein zweiter wesentlicher Nachteil dieser erzwungenen Gehbewegung des Ausdrehens besteht darin, dass die für das normale Gehen benötigte und dadurch beanspruchte Bein-15 muskulatur nicht benützt wird und es daher zu einer Atrophie dieser Muskeln kommt. Dadurch ist das Wiedererlernen des normalen Gehens nach Abnahme des Fussverbandes erheblich behindert und der Patient benötigt je nach Länge der Ruhigstellung der Extremität mehrere Tage bis Wochen zum Wieder-20 erlernen des normalen Gehens. Darüber hinaus ist mit der Atrophie der Muskeln auch eine schlechtere Durchblutung verbunden, was sich negativ auf den Heilungsprozess auswirkt.
Die vorliegende Erfindung hat sich zum Ziel gesetzt, einen Gehverband zu schaffen, der ein normales Gehen, d.h. ein 25 Abrollen des Fusses beim Gehen, ermöglicht und der dadurch eine Muskelatrophie weitgehend verhindert.
Dies wird erfindungsgemäss dadurch erreicht, dass der Fixationsverbandteil bis zum Zehengrundgelenk reicht und am Fixationsverbandteil eine unter die Zehen reichende Zehen-30 platte aus flexiblem Material befestigt ist.
Durch diese erfindungsgemässe Ausgestaltung eines Gehverbandes ist erreicht, dass beim Abrollen des Fusses eine Dorsalflexion der Zehen eintreten kann, so dass kein Ausdrehen des Fusses beim Gehen aus dem Hüftgelenk notwendig ist. 35 Damit sind die oben für das Ausdrehen zitierten Nachteile beseitigt und es treten alle Vorteile in Kraft, die mit der normalen Gehbewegung und Beanspruchung der entsprechenden Muskelpartien verbunden sind. Der wesentliche Faktor für diese positiven Effekte besteht darin, dass es zu keiner Muskel-40 atrophie kommt, wodurch einerseits eine normale bis sogar verbesserte Durchblutung der verbundenen Extremität erreicht werden kann und wodurch ebenfalls erreicht ist, dass nach Verbandabnahme keine grössere Umstellungsschwierigkeit auf das Gehen ohne Gehverband besteht. Selbstverständ-45 lieh kommt die erfindungsgemässe Ausgestaltung eines Gehverbandes dem Patienten auch insoferne entgegen, als er nicht erst lernen muss, sich mit dem Gehverband mühsam fortzubewegen, sondern er eben sein normales Gehverhalten nur etwas anpassen muss. Dies gilt in abgeschwächter Weise selbst dann, so wenn durch den Fixationsverbandteil auch das Kniegelenk ruhiggestellt ist.
Um eine Schonung der Zehen vor Verletzungen zu erreichen und um gegebenenfalls auftretende Höhendifferenzen zwischen der Zehenplatte und dem Sohlenteil des Fixations-55 verbandteiles auszugleichen, ist es von Vorteil, wenn auf der Zehenplatte eine Auflage, z.B. aus Weichschaumstoff, angeordnet ist. Auch bei längerem Tragen des Gehverbandes kann dadurch ein Aufscheuern der Zehen hintangehalten werden.
60 Um das normale Gehen mit einem erfindungsgemässen Gehverband zu ermöglichen, soll natürlich an der Sohle des Fixationsverbandteiles eine Gehhilfe angebracht sein. Zweckmässigerweise ist die Zehenplatte einstückig mit dieser sohlenseitig am Fixationsverbandteil befestigten Gehhilfe ausgebil-65 det. Dies hat den Vorteil, dass nur ein zusätzlicher Teil an dem Fixationsverbandteil befestigt werden muss und damit eine arbeitssparende Methode des Anlegens eines derartigen Gehverbandes erreicht ist.
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Vorteilhafterweise ist die Gehhilfe als Gehwiege mit von einer Basisplatte abragendem Wiegenteil ausgebildet. Unter einer Gehwiege versteht man in diesem Zusammenhang einen der natürlichen Abrollbewegung des Fusses strukturell ange-passten Körper, etwa in Art einer früher verwendeten Löschwiege. Um ein möglichst stossarmes Aufsetzen des mit dem Gehverband versehenen Fusses zu ermöglichen, soll die Gehhilfe aus einem dämpfenden, gummiartigen Material bestehen. Dafür eignet sich insbesondere getriebenes poröses Polyurethanelastomer. Dieses Material hat den Vorteil der sehr guten Dämpfung mechanischer Energie und besitzt ausserdem eine besonders gute Abriebfestigkeit, was insbesondere von Bedeutung ist, wenn die Zehenplatte — wie besonders vorteilhaft - aus dem gleichen Material einstückig wie die Gehhilfe gebildet ist. Die Zehenplatte kommt ja beim Gehen mit dem Boden in Berührung, da sie je abgerollt wird. Es muss daher in diesem Bereich eine genügend hohe Abriebfestigkeit vorhanden sein. Vorteilhaft bei der Verwertung von getriebenem Polyurethan ist auch dessen geringes spezifisches Gewicht, so dass die gesamte Gehhilfe nur weniger als 100 g wiegen kann. Dies ist eine wesentliche Komfortbedingung für den Patienten.
Es woll an dieser Stelle erwähnt werden, dass die Ausgestaltung der Gehhilfe für die Funktion des Gehverbandes der vorliegenden Erfindung, nämlich das Vorsehen einer Zehenplatte aus flexiblem Material, von besonderer Bedeutung ist, da natürlich eine um so bessere Funktion möglich ist, je mehr die Gestaltung der Gehhilfe den natürlichen Abrollvorgang unterstützt, der an und für sich natürlich durch den starren Verband wesentlich behindert ist.
Um einen allenfalls auftretenden Höhenunterschied zwischen der Zehenplatte und dem Sohlenteil des Fixationsverbandteiles auszugleichen, kann es auch von Vorteil sein, wenn die Zehenplatte gegenüber der übrigen Basisplatte in Gebrauchslage oben stufig um etwa 0,3 bis 1,0 cm vorspringt. Es kann die Zehenplatte dann einfach am Sohlenteil des Fixationsverbandteiles unten befestigt werden, wobei die Stufe gerade am Ende des Fixationsverbandteiles anliegt, so dass fussseitig eine möglichst stufenlose Übergangsstelle vom Fixationsverbandteil auf die Zehenplatte vorliegt.
Besondere Bedeutung kommt diesbezüglich natürlich der Gestaltung des Wiegenteiles zu. Eine vorteilhafte Weiterausgestaltung der Erfindung sieht deshalb vor, dass der Wiegenteil etwa hinter dem als Zehenplatte fungierenden Teil der Basisplatte etwa in seinem ersten Drittel entlang einer flachen konvexen Krümmung ansteigend beginnt, wobei eine an die Mitte dieser Krümmung gelegte Tangente mit der Basisplatte einen Winkel ip von 20 bis etwa 30° einschliesst. Die Ausbildung des Wiegenteiles gestattet, trotz des starren Fixationsverbandteiles einen relativ natürlichen Gehvorgang, wobei durch den flachen Auslauf des Wiegenteiles in die Basisplatte, verbunden mit der flexiblen Zehenplatte, ein gleichmässiges Abrollen ohne abrupte Belastung der Zehen erreicht ist.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Wiegenteiles sieht vor, dass seine Aussenkontur in der an sein erstes Drittel etwa anschliessenden Hälfte ebenfalls einer flachen, konvexen Krümmung folgt, wobei allerdings eine an die Mitte dieser Krümmung gelegte Tangente mit der Basisplatte einen Winkel ip von etwa 3 bis etwa 10° einschliesst. Die durch die oben ausgeführte Geometrie konstituierte Abrollfläche des Wiegenteiles ermöglicht ein relativ «normales» Gehen, trotz angelegtem Gehverband. Beim Stehen liegt der Wiegenteil mit der mittleren, die Tangente mit dem Winkel ip mit der Basisplatte ein-schliessenden gekrümmten Fläche am Boden auf. Das heisst, dass die Basisplatte mit einer horizontalen Fussbodenebene den Winkel ip einschliesst. Dieser Winkel ist genau der Winkel, um den der Fuss beim Anlegen des Verbandes über die 90°-Stellung nach unten gestreckt wird, da diese Stellung der physiologischen Ruhelage entspricht (beim Anlegen des Fixationsverbandteiles wird zwischen Schienbein und Fusssohle ein Winkel a von etwa 93 bis 100° eingehalten, wobei a = 90+ xp). Durch den Winkel xp wird diese Neigung des Fusses zum horizontalen Fussboden wieder kompensiert, so dass ein sicherer Stand mit der verletzten Extremität möglich ist, ohne dass ein Vor- oder Zurückfallen befürchtet werden muss. Dies ist auch besonders dann von Bedeutung, wenn ein Patient beide Beine verletzt hat und somit nicht mit einem gesunden Bein das Gleichgewicht halten kann.
Der Wiegenteil kann - bezogen auf die Fusslängsachse — auf beiden Seiten von etwa normal auf die Basisplatte stehenden Seitenwänden begrenzt sein. Um ein rutschsicheres Aufsetzen beim Gehen zu begünstigen, kann der Wiegenteil etwa in seinem letzten Sechstel entlang einer stärkeren konvexen Krümmung in eine mit der Basisplatte einen Winkel g von etwa 60° bildenden Tangente einmündend enden.
Um die Griff-Festigkeit der Gehhilfe zu verbessern, kann es zweckmässig sein, den als Gehfläche dienenden Oberflächenanteil der Gehhilfe rutschsicher zu profilieren. Dadurch wird auch bei Matsch und Schnee ein guter Halt erreicht. Ausgehend vom Normalgewicht eines Erwachsenen ist ein guter Bodenkontakt insbesondere dann gegeben, wenn etwa 50% der Gehfläche der Gehhilfe durch Profilerhebungen gebildet sind.
Für die Funktion und Lebensdauer des erfindungsgemässen Gehverbandes ist natürlich eine gute Verbindung der Zehenplatte mit dem Fixationsverbandteil von Bedeutung. Ist die Zehenplatte mit einer Gehhilfe einstückig ausgebildet, so ist es zweckmässig, wenn die Gehhilfe im vorderen und im hinteren Bereich zumindest je eine Querrille zur Verankerung im Material des Fixationsverbandteiles aufweist. Eine weitere Verbesserung der Verankerung ist erreichbar, wenn in den Rändern der Basisplatte der Gehhilfe zumindest auf der Höhe des Wiegenteiles eine vor- und zurückspringende Randprofilierung aufgebildet ist. Das Material des Fixationsverbandteiles kann sich dann im ungehärteten Zustand an diese Profilierung anschmiegen, so dass nach Erhärtung ein Verrutschen nicht mehr eintreten kann. Eine weitere Verbesserung kann diesbezüglich erreicht werden, wenn die Randprofilierung sich in Gebrauchslage nach unten zu erweiternde, z. B. schwalbenschwanzförmige Nuten aufweist. Dadurch ist z.B. bei Verwendung einer Gips-Bandage als Material des Fixationsverbandes ermöglicht, dass der ungehärtete Gips diese Nuten derart ausfüllt, dass er nach der Erhärtung gegengleich ausgebildete Federn bildet, die einen zusätzlichen Halt am Sohlenteil des Fixationsverbandteiles bewirken.
Im folgenden wird die Erfindung an Hand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert.
Es zeigen die Fig. 1 und 2 einen Gehverband in Seitenansicht, die Fig. 3 im Querschnitt, die Fig. 4 und 5 eine Gehhilfe von unten bzw. von der Seite, die Fig. 6 einen Ausschnitt der Randzone einer Gehhilfe, die Fig. 7 und 8 einen Gehverband in seitlicher Ansicht und die Fig. 9 abermals einen Gehverband im Querschnitt.
Der in Fig. 1 dargestellte Gehverband besteht aus einem Fixationsverbandteil 1, an dem vorne eine Zehenplatte 2 angebracht ist. Der Fixationsverbandteil 1 besteht in den meisten Fällen aus einem Gips-Verband, während die Zehenplatte 2 aus flexiblem Material, beispielsweise Gummi oder Kunststoff, z. B. porösem Polyurethanelastomer, besteht.
Gemäss der in Fig. 2 dargestellten Variante der vorliegenden Erfindung ist die Zehenplatte 2 einstückig mit einer Gehhilfe 3 ausgebildet, die sohlenseitig am Fixationsverbandteil 1 angebracht ist. In Fig. 3 ist eine analoge Variante zu Fig. 2 im Querschnitt dargestellt, wobei man erkennen kann, dass der Sohlenteil des Fixationsverbandteiles 1 mit dem verlängert gedachten Schienbein des Patienten einen Winkel a von etwa 93 bis etwa 100° einschliesst. Dieser Winkel entspricht einer phy5
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siologischen Ruhigstellung des Fussgelenkes und wird durch die spezielle Ausbildung des Wiegenteiles 4, der zusammen mit der Basisplatte 5 die Gehhilfe 3 bildet, so ausgeglichen, dass ein waagrechtes Stehen ermöglicht ist.
Die Fig. 4 zeigt eine Gehhilfe von unten. Man erkennt die Basisplatte 5, die eine schwalbenschwanzförmige Randprofilierung 6 aufweist. Der Wiegenteil 4 verläuft, wie man der Fig. 5 entnehmen kann, von vorne nach hinten zunächst mit einer Krümmung mit der mittleren Tangente mit dem Winkel ip von 20 bis 30° zur Basisplatte, dann entlang einer noch flacheren Krümmung mit einer mittigen Tangente mit dem Winkel q> von 3 bis 10° zur Basisplatte und endet schliesslich entlang einer stärker gekrümmten Kurve wieder zurückgehend zur Basisplatte 5 und dort etwa in eine Tangente mit dem Winkel q = 60° zu der Basisplatte mündend. Am Anfang des Wiegenteiles ist eine Querrille 7 in diesem ausgebildet, während hinter dem Ende des Wiegenteiles in der Bodenplatte 5 ebenfalls eine Querrille 8 vorgesehen ist. Diese Querrillen 7, 8 dienen zur besseren Verankerung am Fixationsverbandteil 1. Die Gehfläche des Wiegenteiles 4 der Gehhilfe besitzt eine Gleitschutz-profilierung 10, die gemäss der vorliegenden Zeichnung etwa schachbrettartig ausgeführt ist, aber natürlich auch jede andere zweckmässige Ausgestaltung aufweisen kann. Um die Rutschfestigkeit beim Abrollen auch im Bereich der Zehenplatte 2 zu verbessern, kann auch diese unterseitig eine griffige Profilierung besitzen. Als Material für die Gehhilfe kommt vorzugsweise getriebenes Polyurethanelastomer bzw. halbharter Polyurethanschaum mit einem Raumgewicht von 60 bis 80 g/dm3 und einer Härte von 60 bis 80° Shore A in Frage. Ein derartiges Material besitzt eine hervorragende Abriebfestigkeit und gestattet gegebenenfalls sogar die mehrmalige Verwendung der Gehhilfe.
In Fig. 6 ist eine Schwalbenschwanznut 9 der Randprofilierung 6 herausgezeichnet, so dass man erkennen kann, dass diese vorzugsweise konisch nach unten sich erweiternde Begrenzungsflächen besitzt. Dadurch soll der Halt am Fixationsverbandteil verbessert werden. Selbstverständlich kann die
Randprofilierung 6 auch jede andere zweckmässige Ausbildung aufweisen.
Gemäss Fig. 7 ist auf der Zehenplatte 2 der Gehhilfe 3 eine Auflage 15 angebracht, die vorzugsweise aus Polyurethan-s weichschaum besteht und bis zu 1 cm hoch sein kann. Dadurch sind einerseits die Zehen vor Verletzung geschützt und ist anderseits ein Höhenausgleich zum Fixationsverbandteil 1 gegeben, wenn die Gehhilfe 3 nur unten an dem Fixationsverbandteil 1 angebracht wurde. Um diesfalls einen Höhenunter-10 schied auszugleichen, kann die Zehenplatte 2, wie in Fig. 8 dargestellt, auch gegenüber der übrigen Basisplatte 5 in Gebrauchslage oben stufig entsprechend vorspringen.
In Fig. 9 ist die Befestigung einer Gehhilfe an einem Fixationsverbandteil 1 dargestellt. Das Anlegen des Gehverbandes is geht dabei so vor sich, dass zuerst der eigentliche Fixationsverbandteil 12 um den Fuss gelegt wird. Nach Aushärten desselben wird sohlenseitig eine Sohlenverstärkung 13 in Form einer etwa vierfach gelegten Gips-Bandage angelegt und daran die Gehhilfe 3 angepresst. Schliesslich wird etwa in Form von 20 Achterschleifen eine Befestigungswicklung 14 um den Fixationsverbandteil 1 und die Gehhilfe 3 gelegt, wobei diese Befestigungswicklung 14 über die Querrillen 7 und 8 der Gehhilfe verläuft, um eine möglichst gute Befestigung zu erzielen. Zuletzt kann auf die Zehenplatte 2 eine Auflage 15 aus Polyure-25 thanweichschaum aufgebracht werden. Diese Auflage 15 kann einseitig selbstklebend beschichtet sein, so dass ihre Anbringung nur wenig Zeit beansprucht.
Die Länge der Gehhilfe 3 kann für eine einheitliche Produktion für eine grössere Fussgrösse ausgelegt sein, wobei 30 dann der Hinterteil der Basisplatte 5 einfach mit dem Messer gekürzt werden kann, um die Länge entsprechend anzupassen. Zur Erleichterung des Abschneidens kann man schon mehrere durchgehende Quernuten im Ende der Basisplatte 5 vorsehen, entlang derer das Messer geführt werden kann. 35 Zur Verbesserung der Bruchfestigkeit der Basisplatte 5, insbesondere im Bereich der Zehenplatte 2,11 kann in der Basisplatte eine Gewebeverstärkung vorgesehen werden.
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4 Blatt Zeichnungen
Claims (12)
1. Gehverband mit einem Fixationsverbandteil aus ausgehärtetem Material, dadurch gekennzeichnet, dass der Fixationsverbandteil (1) bis zum Zehengrundgelenk (a) reicht und am Fixationsverbandteil (1) eine unter die Zehen reichende Zehenplatte (2, 11) aus flexiblem Material befestigt ist.
2. Gehverband nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Zehenplatte (2) eine Auflage (15), z.B. aus Weichschaumstoff, angeordnet ist.
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PATENTANSPRÜCHE
3. Gehverband nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zehenplatte (2,11) einstückig mit einer sohlenseitig am Fixationsverbandteil (1) befestigten Gehhilfe (3) ausgebildet ist.
4. Gehverband nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehhilfe (3) als Gehwiege mit von einer Basisplatte (5) abragendem Wiegenteil (4) ausgebildet ist.
5. Gehverband nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zehenplatte (11) gegenüber der übrigen Basisplatte (5) in Gebrauchslage oben stufig um 0,3 bis 1,0 cm vorspringt (Fig. 8).
6. Gehverband nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Wiegenteil (4) etwa hinter dem als Zehenplatte (2) fungierenden Teil der Basisplatte (5) etwa in seinem ersten Drittel entlang einer flachen konvexen Krümmung ansteigend beginnt, wobei eine an die Mitte dieser Krümmung gelegte Tangente mit der Basisplatte (5) einen Winkel (yj) von 20 bis 30° einschliesst (Fig. 5).
7. Gehverband nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussenkontur des Wiegenteiles (4) in der an sein erstes Drittel etwa anschliessenden Hälfte ebenfalls einer Flachen konvexen Krümmung folgt, wobei eine an die Mitte dieser Krümmung gelegte Tangente mit der Basisplatte (5) einen Winkel (<p) von 3 bis 10° einschliesst (Fig. 5).
8. Gehverband nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der als Gehfläche dienende Oberflächenanteil der Gehhilfe (3) rutschsicher profiliert ist.
9. Geh verband nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass etwa 50% der Gehfläche der Gehhilfe (3) durch Profilerhebungen gebildet sind.
10. Gehverband nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehhilfe (3) im vorderen und im hinteren Bereich zumindest je eine Querrille (7, 8) zur Verankerung im Material des Fixationsverbandteiles (1) aufweist.
11. Gehverband nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass in den Rändern der Basisplatte (5) der Gehhilfe (3) zumindest auf der Höhe des Wiegenteiles (4) eine vor- und zurückspringende Randprofilierung (6) ausgebildet ist.
12. Gehverband nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Randprofilierung (6) in Gebrauchslage nach unten zu sich erweiternde, z. B. schwalbenschwanzförmige Nuten aufweist.
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