Einteiliger Sportanzug, insbesondere Unteranzug
Die Erfindung bezieht sich auf einen einteiligen Sportanzug, insbesondere Unteranzug, mit einem Halsbund und einer dehnbaren Rückenpartie. Derartige Anzüge werden beispielsweise als Unteranzüge für Skifahrer, Bergsteiger oder dergleichen und auch als reine Sportanzüge für beispielsweise Eisschnellläufer, Turner oder dergleichen benutzt.
Da derartige Sportanzüge Massenartikel sind und in der Regel nicht den jeweiligen Körperformen des Trägers durch Massschneiderei angepasst werden, werden für solche Anzüge Stoffe verwendet, die sich durch elastisches Verhalten auszeichnen, so dass sie gewisse Unterschiede in den Körperformen ausgleichen können.
Dabei ist der Oberteil solcher Anzüge in der Regel in Querrichtung stärker als in Längsrichtung dehnbar, ebenso wie der Unterteil bzw. die Hosenbeine. Abgesehen von den unterschiedlichen Proportionen einzelner Körperteile, beispielsweise der Rumpflänge in Vergleich zu den Beinlängen, werden einzelne Anzugteile besonders beim Bücken und Beugen des Trägers stark beansprucht, so dass sie nicht nur beispielsweise im vorderen Bereich des Halsbundes unangenehme Druckstellen beim Träger erzeugen, sondern auch durch besondere Beanspruchung rasch verschleissen oder ihre Elastizität verlieren. Anderseits ist es unerwünscht, zu gross bemessene Anzüge zu tragen, da diese dann nicht mehr straff am Körper anliegen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile auf einfache Weise zu beseitigen. Es soll ein möglichst jederzeit straff anliegender Sportanzug der eingangs genannten Gattung geschaffen werden, der solche Druckstellen weitgehend vermeidet und sich durch lange Lebensdauer auszeichnet. Ausserdem soll der Träger des Sportanzuges in der Lage sein, seine Notdurft ohne das lästige Aus- und Wiederanziehen des Sportanzuges verrichten zu können, ohne dass der Sportanzug Gesässteile unbedeckt lässt oder beim Bücken freigibt.
Die Erfindung besteht darin, dass die Rückenpartie in Längsrichtung stärker dehnbar ist als in Querrichtung und dass der Gesässteil des Sportanzuges von einer sich in der Mitte etwa in Taillenhöhe befindlichen und nach beiden Seiten nach unten bis zu Endstellen erstreckenden Linie ausgehend nach unter aufklappbar ist, wobei sich die Endstellen etwa an den Beinaussenseiten in der Nähe der unteren Gesäss ansätze befinden.
Durch diese Massnahme gelingt es, die beispielsweise beim Bücken und Beugen des Trägers in den hinteren Anzugteilen auftretende Dehnung und Spannung aus der Gesässpartie in die Rückenpartie zu verlegen, so dass der vordere Halsbund nicht mehr am Hals des Trägers leinschneidet und die Gesässpartie entlastet wird. Bisher war die Gesässpartie besonders verschleissgefährdet, da sie neben dem durch Sitzen verursachten Verschleiss noch diese zusätzlichen Spannungen beim Bücken und Beugen aufnehmen musste.
Das lästige Aus- und Wiederanziehen solcher einteiliger Sportanzüge bei der Notdurftvorrichtung wird durch Abklappen des Gesässteiles des Sportanzuges vermieden. Die Linie ist insbesondere als Befestigungslinie ausgebildet und mit einem Reissverschluss versehen, um keinen freien Spalt beim Tragen entstehen zu lassen. Es empfiehlt sich daher eine bogenförmige Befestigungslinie etwa als nach unten offener Halbkreis. Dadurch dass der Gesässteil weitgehend entlastet ist, fällt ein lästiges Hin- und Herscheuern einer solchen zweckmässigerweise von einem Reissverschluss verschliessbaren Linie beim Bücken und Beugen des Trägers weg. Die insbesondere bogenförmig ausgebildete Linie kann in der Mitte auch etwas unterhalb der Gürtellinie bzw.
Taille angeordnet sein, so dass der Träger bei Verwendung eines zusätzlichen Gürtels keine langgestreckten Druckstellen durch beispielsweise einen solchen Reissverschluss am Rücken erhält.
Im übrigen empfiehlt es sich, die in Längsrichtung besonders stark elastische Rückenpartie bis zur Befestigungslinie hinunterreichen zu lassen, so dass der Reissverschluss die Verbindung zwischen dieser Rückenpartie und dem Gesässteil herstellt.
Nach einer anderen Ausbildung der Erfindung wird dagegen die Rückenpartie im unteren Teil vom aufklappbaren Gesässteil überdeckt und ist dieser Gesässteil in dieser abdeckenden Stellung jeweils seitlich längs auftrennbarer und wieder verschliessbarer Befestigungslinien am Anzug befestigt.
Diese Massnahmen sorgen dafür, dass bei guter Entlastung der Gesässpartie und des Halsbundes bzw.
Ausschnitt - teils keine ausgesprochenen Wülste und Reissverschlüsse am Rücken des Trägers entlangreiben, wenn sich dieser bückt und wieder aufrichtet. Dadurch dass sich die Reissverschlüsse seitlich der Rücken- bzw.
der Gesässpartie befinden, nehmen diese praktisch nicht mehr an den Längsbewegungen teil. Trotzdem ist dafür gesorgt, dass der Gesässteil nach unten aufgeklappt werden kann. Dadurch dass der untere Teil der Rückenpartie vom aufklappbaren Gesässteil überdeckt wird, kann sich der untere Rand der am unteren Rand frei endenden Rückenpartie um den Überdeckungsbereich beispielsweise beim Bücken nach oben ziehen, ohne dass ein freier Spalt zwischen Gesässteil und Rückenpartie entsteht und die dadurch überdeckten Körperteile dem Unterkühlen ausgesetzt werden. In diesem Fall ist es nicht einmal erforderlich, dass die Rückenpartie in Längsrichtung eine besonders grosse Elastizität aufweist.
Ist dies jedoch gewährleistet, dann kann der obere Rand des aufklappbaren Gesässteils auch an der Rückenpartie bzw. dessen unteren Teil lösbar, beispielsweise mittels eines oder mehrerer Druckknöpfe befestigt werden, die keinesfalls zu den lästigen Nachteilen führen, die Reissverschlüsse in diesem Bereich hervorrufen. In diesem Fall ist eine zusätzliche Wärmepolsterung durch den doppelten Stoffbereich im unteren Teil der Rückenpartie bzw. im oberen Gesässteil hergestellt, so dass der Träger an dieser Stelle besonders gewärmt wird.
Sofern ein solcher Anzug mit langen Hosenbeinen ausgestattet ist, empfiehlt es sich, diese übernormal lang auszubilden, ohne sie am Ende zu verschliessen, so dass die offenen, bundförmigen Enden der Hosenbeine, die Fusszehen freilassend, den Fuss umhüllen.
Dabei ist es zweckmässig, die bundförmigen Enden in Umfangsrichtung elastisch auszubilden. Diese Massnahme hat den Vorteil, dass die Hosenbeine jeweils straff gespannt werden können, da der Hosenbund rings um den Fuss besser festzulegen ist als um beispielsweise den Knöchel. Sofern über die Unterteile der Hosenbeine Socken oder Strümpfe bzw. Schuhe gezogen werden, besteht noch weniger Gefahr, dass die Hosenbeine beim Bewegen nach oben gezogen werden und sich in Falten legen.
Die Erfindung schafft daher einen einteiligen Sportbzw. Unteranzug, der trotz einfachster Konfektionierung und bei Lagerhaltung von nur wenigen Hauptgrössen leicht an die sehr unterschiedlichen Proportionen von Trägern anpassbar ist, deren Körperlänge sich in der Nähe einer solchen Grösse befindet.
Die Zeichnung veranschaulicht drei Beispiele der Erfindung. In den Fig. 1-3 sind die Sportanzüge jeweils von hinten betrachtet dargestellt.
Der einteilige Unteranzug gemäss Fig. 1 ist etwa im Bereich der Gürtellinie oder Taille längs der Nahtlinie 10 zusammengenäht. Der Oberteil des Anzugs besteht aus der Rückenpartie 1, dem nicht gezeigten Brustteil, dem Halsbund 4 und zwei langen Ärmeln 5.
Während der Brustteil und die Hose 2 im wesentlichen in Querrichtung Q dehnbar sind, ist die Rückenpartie 1 des Oberteils derart eingesetzt, dass ihre Dehnbarkeit in Längsrichtung L grösser als in Querrichtung Q ist.
Vom Halsbund 4 ausgehend erstreckt sich ein nicht gezeigter Reissverschluss am Brustteil bis über den zusammengenähten Bereich zwischen Ober- und Unterteil (Hose 2) hinaus ein Stück weit in die Hose 2 hinein.
In Fortsetzung dieses Reissverschlusses ist die Hose 2 vorn mit einem verdeckten Schlitz versehen, während am Gesässteil 9 der Hose 2 ein bogenförmig verlaufender Reissverschluss 8 angebracht ist. Dieser ist von einer Endstelle 7 (an der Seite des Anzugs etwa im Bereich des unteren Gesässansatzes oder etwas darüber) ausgehend zu öffnen bis zu einer Endstelle 7 an der anderen Seite der Gesässpartie auf etwa gleicher Höhe.
In der Mitte befindet sich dieser Reissverschluss 8, der der oben erwähnten verschleissbaren Befestigungslinie entspricht, im Bereich der Gürtellinie bzw. Taille, und zwar unterhalb der Nahtlinie 10 zwischen Ober- und Unterteil des Anzugs. Die Hosenbeine sind über das normal übliche Mass hinaus verlängert, jedoch am bundförmigen Ende offen und nicht, wie bei bekannten Hosen ähnlicher Art an sich bekannt, geschlossen. Die Länge des Anzugs vom Halsbund 4 bis zu den bundförmigen Enden der Hosenbeine ist so bemessen, dass sich der etwa 8 cm lange Füsslingsbund, der in Umfangsrichtung sehr elastisch ist, zwischen der Ferse und den Zehen des Trägers befindet.
Als Material für den erfindungsgemässen Anzug können die bisher für ähnliche Anzüge verwendeten Materialien verwendet werden. Dazu zählen neben Baumwolle und Wolle auch Synthetica. Die Web- bzw.
Wirkart des Anzugs richtet sich vor allem nach der gewünschten Dehnfähigkeit.
Gemäss Fig. 2 ist die Rückenpartie 1 bis zum Reissverschluss 8 verlängert und seitlich an anderen Nahtlinien 10 mit dem Brustteil 3 zusammengenäht.
Die in Längsrichtung stark dehnbare Rückenpartie ragt zipfelförmig daher bis in die Beinansätze hinein.
Gemäss Fig. 3 ist die sogenannte Befestigungslinie nicht bogenförmig ausgebildet. Die Rückenpartie 1 ist ebenfalls in Längsrichtung L wesentlich stärker elastisch dehnbar als in Querrichtung Q, in der der aufklappbare Gesässteil 9 elastisch dehnbar ist. Der nach unten aufklappbare Gesässteil 9 ist wiederum Bestandteil der Hose 2. Seitlich ist der aufklappbare Gesässteil 9 längs je eines Reissverschlusses 8 etwa in Fortsetzung der seitlichen Nahtlinien 10 lösbar verbunden, so dass nach Öffnen der Reissverschlüsse 8 der Gesässteil 9 nach unten geklappt werden kann. Die Rückenpartie 1 ist mit ihrem unteren Teil 6 etwa bis zu der strichpunktierten Linie 7a zwischen den unteren Enden 7 der Reissverschlüsse 8 unter den aufklappbaren Gesässteil 9 gezogen und mittels eines Druckknopfes 11 mit dem oberen Rand des Gesässteiles 9 lösbar verbunden.