Maschine zum pneumatischen Fördern von Schüttgütern, insbesondere Mörtel oder Beton
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Maschine zum pneumatischen Fördern von Schüttgütern, insbesondere Mörtel oder Beton.
Bei bekannten Maschinen dieser Art gelangt das Schüttgut, beispielsweise ein Sand-Zement-Gemisch, von einem trichterförmigen Vorratsbehälter durch eine bodenseitige Durchtrittsöffnung hindurch in eine rotierende Dosiertrommel und von dort durch eine gegen über der Durchtrittsöffnung in der Regel um 1 8ob versetzte Auslassöffnung hindurch in eine Abblaskammer, von wo Idas dosierte Gemisch unter Zuführung von Druckluft in die Förderleitung eingeblasen wird. Die Abblaskammer wird bei solchen Maschinen in der Regel von einem fahrbahren Maschinenunterteil getragen, welches die Antriebsmittel in Form eines Motors, eines Getriebes und einer Steckwelle für die Dosiertrommel umfasst.
Für eine Dosierung des Schüttgutes weist die Trommel eine Mehrzahl gleichmässig über den Umfang verteilte, achsenparallel verlaufende Durchgangsöffnungen auf, welche die Dosierkammern bilden und welche bei der Rotation der Trommel im Bereich der Durchtrittsöffnung vom Vorratsbehälter her gefüllt und im Bereich der Auslassöffnung entleert werden. Die Dosierung des Schüttgutes ist hierbei von der Grösse der einzelnen Dosierkammern und von deren Umlaufgeschwindigkeit abhängig. Um nun eine variable Förderung des Schüttgutes erzielen zu können, weisen die bekannten Maschinen dieser Art einen Trommelantrieb mit zwei Geschwindigkeiten auf. Ferner sind eine grössere Anzahl Trommeln mit unterschiedlichen Dosierkammern vcrgesehen, um diese entsprechend der gewünschten Fördermenge auswechseln zu können.
Mit den steigenden Anforderungen an solche Maschinen, welche in relativ kurzen Zeitabständen abwechselnd zum Mörteispritzen, zum Betonspritzen oder Betonfördern herangezogen werden, wofür es jeldesmal einer anderen Dosierung bedarf, ist aber das Auswechseln der Dosiertrommel was einem Zerlegen des gesamten Maschinenaufbaues gleichkommt, untragbar geworden.
Die vorliegende Erfindung bezweckt nun, den Nachteil der bekannten Ausführungsformen zu vermeiden und eine Maschine zum pneumatischen Fördern von Schüttgütern, insbesondere Mörtel oder Beton, zu schaffen, welche ein variables Dosieren der Förderungen des Schüttgutes ohne jeglichen Umbau gestattet. Dies wird erfindungsgemäss dadurch erreicht, dass an der Durchtrittsöffnung vom Vorratsbehälter zur Dosiertrommel eine der Veränderung des Durchtrittsquerschnittes dienende Drosseleinrichtung vorgesehen ist.
Durch diese Massnahme ist es nunmehr möglich, unter Beibehaltung der gleichen Dosiertrommel, deren Dosierkammern einen für die grösste erforderliche Förderleistung ausgelegten Querschnitt aufweisen können, die Durchtrittsmenge des zu fördernden Gutes vom Vorratsbehälter zur Dosiertrommel zu verändern, ohne hierfür die Maschine ausser Betrieb zu setzen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Maschine kann die Drosseleinrichtung eine an einem Hebel angeordnete Verschlussplatte umfassen, die innenseitig am Boden des Vorratsbehälters im Bereich der Durchtrittsöffnung verschiebbar ist, wobei sich der Hebel durch einen den Verschiebungsweg der Verschlussplatte begrenzen, den Führungsschlitz in der Wandung des Behälters hindurch nach aussen erstreckt.
Durch diese Massnahmen ist es für eine Änderung der Förderleistung der Maschine nunmehr nur noch notwendig, den Hebel z. B. im Uhrzeigersinn oder Ge genuhrzeigersinn zu verschieben, um den Durchtrittsquerschnitt der Durchtrittsöffnung entsprechend zu verändern. Hierbei können Anzeigemittel an der Drosseleinrichtung vorgesehen sein, die ein Mass für die Förderleistung darstellen. Ferner können am Hebel noch Arretierungsmittel vorgesehen sein, die ein, besonders auf Baustellen leicht mögliches, unbeabsichtigtes Verstellen des Hebels verhindern.
Eine beispielsweise Ausführungsform des Erfin dungsgogenstandes soll anhand der Zeichnung nachfolgend näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 einen Teil der Maschine in Explosivdarstelw lung, teilweise im Schnitt und
Fig. 2 einen Schnitt durch die Maschine entlang der Schnittlinie II-II, in grösserem Massstab.
Gemäss Fig. 1 ist auf ein Maschinenunterteil 11 eine Dosiertrommel 12 und nachfolgend ein Vorratsbehälter 13 für das zu fördernde Schüttgut aufgesetzt.
Der Maschinenunterteil 11 wird obenseitig von einer Stickwelle 14 durchstossen, welche der Mitnahmeverbindung mit der Trommel 12 dient. Ferner weist der obere Boden des Maschinenunterteiles eine Auslassöff- nung 15 auf, die in einen Abblasraum im Innern des Maschinenunterteiles 11 mündet, wie nachfolgend d noch beschrieben wird. Das Abblasen des in den Abbiasraum gelangenden Schüttgutes erfolgt in bekannter Weise unluft über den Anschlussstützen 16.
Im übrigen soll auf die nähere Darstellung des Maschinenunterteils, der in der Regel auf einem Fahrgestell ruht und im wesentlichen die Antriebsmittel, wie Motor und Getriebe, für die Steckwelle 14 sowie Schraubenbolzen 17 für das Aufsetzen des Vorratsbehälters 13 umfasst, verzichtet werden, da dies für die Erläuterung der Erfindung unwesentlich ist.
Wie erwähnt, ist auf der Welle 14 die Dosiertrommel 12 aufgesteckt, wobei zwischen Unterteil 11 und Trommel 12 nicht näher gezeigte Dichtungs- und Gleitscheiben vorgesehen sind. Die mit der Steckwelle 14 umlaufende Trommel 12 weist eine Anzahl, in diesem Beispiel zehn gleichmässig über deren Umfang verteilte, achsenparallel verlaufende Durchgangsöffnungen auf, welche einzelne Dosierkammern 18 bilden, deren Querschnitt für eine einwandfreie Entleerung während d des Umlaufes der Trommel in die Abblaskammer in der Regel kleiner als der Querschnitt der Auslassöffnung 15 ist und die so dicht aufeinander folgend angeordnet sind, dass mindestens die jeweils nachfolgende Dosierkammer mit der Entleerung beginnt, wenn die vorangehende die Entleerung gerade beendet hat.
Ferner trägt die Trommel
12 an ihrer oberen Stirnseite einen Zapfen 19, der sich durch eine Lagerbohrung 20 (Fig. 2) im Boden des auf dem Maschinenunterteil 11 aufgebolzten Vorratsbehälters 13 hindurcherstreckt. Auch zwischen Trommel und Unterseite des Vorratsbehälters 13 sind wieder nicht näher gezeigte Dichtungs- und Gleitscheiben vorgesehen. Der Lagerzapfen 19 erstreckt sich dabei soweit in den Vorratsbehälter 13 hinein, dass sich an diesem ein nicht näher gezeigtes, mit der Trommel umlaufendes Rührwerk zum Auflockern des in den Vorratsbehälter eingegebenen Schüttgutes anbringen lässt. Unter der Wirkung von dem Voaatsbehälter 13 über einen Anschlusstützen 21 zugeführter Druckluft fliesst das Schüttgut aus dem Vorratsbehälter über eine Durchtritts öffnung 22 im Boden des Behälters zur Trommel 12 ab.
Der Durchtrittsquerschnitt dieser Öffnung 22 ist hierbei in der Regel grösser als jener der unter der Öff- nung 22 hindurchlaufenden Dosierkammern 18 der Trommel 12. Die Durchtrittsöffnung 22 ist hierbei der Auslassöffnung 15 am Maschinenunterteil angenähert diametral gegenüberliegend angeordnet, so dass jede Dosierkammer 18 der Trommel 12 zwischen der Füll phase und der Entieernngsphase etwa den Weg einer halben Trommeiumdrehung zurücklegt. Durch diese Anordnung wird d bekanntlich eine Rückwirkung der ab- blasseitigen Druckluft auf die Einfüllseite der Maschine vermieden.
Die Regulierung der Förderleistung der Maschine wird durch Veränderung des Durchtrittsquerschnittes der Öffnung 22 in Boden des Behälters 13 erzielt, wofür eine näher in Fig. 2 veranschaulichte Drosseleinrichtung vorgesehen ist. Diese Drosseleinrichtung umfasst einen Hebel 23, welcher mit seinem einen Ende über eine Nabe 23a relativ zum Trommelzapfen 23 um diesen verschwenkbar gelagert ist. Mit seinem anderen Ende erstreckt sich der Hebel durch einen Längsschlitz 24 in der Wandung des Behälters 13 hindurch, wobei der Längsschlitz 24 den Verschiebungsweg des Hebels begrenzt.
Wie Fig. 1 besser zeigt, ist einseitig am Hebel 23 eine Verschlussplatte 25 befestigt, weiche innenseitig auf dem Boden Ides Behälters 13 aufliegt und welche je nach Stellung des Hebels 23 die Öffnung 22 mehr oder weniger abdeckt. Selbstverständlich kann die Verschlussplatte 25 sich hierfür auch beidseitig des Hebels 23 erstrecken. Ferner ist eine Schlitzblende 26 mit dem Hebel 23 verschiebbar an diesem m angeordnet, welche an der Wandung des Behälters 13 anliegt und welche in jeder Lage des Hebels 23 den Schlitz 24 überdeckt, um an dieser Stelle Leckverluste zu vermeiden.
Wie nun ohne weiteres einzusehen ist, genügt für die Regelung der Förderleistung der Maschine ein einfaches Verschieben des Hebels 23, ohne hierfür die Maschine abstellen zu müssen, wodurch der Durchtrittsquerschnitt der Durchtrittsöffnung vom Vorratsbehälter zur Dosier trommel verändert wird und d eine mehr oder weniger grosse Menge Schüttgut in jede Dosierkammer 18 und von dort zum Abbiasraum gelangt.
Zweckmässigerweise wird noch im Verschiebungsbereich des Hebels aussen am Vorratsbehälter eine nicht näher gezeigte Skala angeordnet, welche mit dem Hebel 23 Anzeigemittel für die einstellbare Förderleistung der Maschine darstellt.
Ferner ist aussen am Vorratsbehälter gernäss Fig. 2 eine sich über den Verschiebungsbereich des Hebels 23 erstreckende Lochplatte 27 vorgesehen, welche mit einem den Hebel 23 durchdringenden Feststellstift 28 eine Arretiervorrichtung bildet, die ein unbeabsichtigtes Verschieben des Hebels 23 verhindert.
Für einen kontinuierlichen Durchtritt des Fördergu- tes von der Dosiertrommel zur Abblaskammer, insbesondere bei reduzierter Förderleistung, ist es zweckmässig, auch an der Auslassöffnung 15 eine Drosseleinrichtung für die Veränderung des Durchtrittsquerschnittes vorzusehen. Diese Drosseleinrichtung kann ohne weiteres jener an der Öffnung 22 im Boden des Behälters 13 entsprechen und mit dieser für eine aufeinander abgestimmte Regelung synchron geschaltet sein.
Die vorgeschriebene Maschine lässt sich selbstverständlich auch für die Förderung anderer Schüttgüter verwenden, beispielsweise in der Landwirtschaft zum Fördern von Agrarprodukten, wie Getreide.