Versandbehälter für Drucksachen
Die Neuerung bezieht sich auf einen besonders ausgebildeten Versandbehälter für Drucksachen, z. B.
Zeitschriften, Kataloge, Prospekte und dergleichen mehr. Gerade beim Verschicken von schweren Katalogen des Versandhandeis treten Probleme auf, die bisher noch nicht einwandfrei gelöst werden konn- ten. Die Kataloge sollen in einwandfreiem, unbeschädigtem Zustand beim Kunden ankommen, der sich dann durch den rein äusserlichen sauberen Zustand angesprochen fühlt und so zu einem Kauf der angebotenen Artikel geworben werden kann.
Die Post hat für den Versand von Katalogen und anderen schwereren Drucksachen besondere Bestimmungen verlassen. Papier oder härterer Karton sind nach den bisherigen Feststellungen durchaus nicht in der Lage, den mechanischen Beanspruchungen standzuhalten, wie sie beim Transport durch viele Hände auftreten können. Weiter muss das Umhüllungsmaterial zu bedrucken und zu bestempeln sein.
Jede Art von Schreibmaterial wie Kugelschreiber, Bleistift oder Farbstift müssen gut lesbare Schriften ergeben. Zweckmässig ist der Farbton einer solchen Hülle möglichst hell zu wählen, z. B. beigefarbig oder weiss. Er kann auch in sonstiger Weise eingefärbt sein, um so schon deutlich den Katalogversand von anderen Gütern zu unterscheiden.
Eine weitere Besonderheit beim Katalogversand besteht darin, dass zweckmässig jedem Katalog Be- stellformulare, Briefumschläge usw. beizuiegen sind, auf denen schon die vollständige Anschrift des Kunden vermerkt ist. Diese Anschrift soll nun so dem verpackten Katalog anliegen, dass sie von den Briefboten beim Austragen leicht gelesen werden kann und so eine sichere Zustellung ermöglichen.
Neuerungsgemäss wird nun zur Erfüllung solcher verschiedenartigen Forderungen vorgeschlagen, den Behälter zum Versand von Drucksachen, Katalogen, Prospekten und anderem Material aus Kunststofffolien herzustellen. Hier ist insbesondere Polyäthylen oder Cellophan geeignet. Es kann auch jede andere Folie aus Polyvinylchlorid, Styrol oder Polyvinylalkohol oder anderen Kunstharzen geeignet sein.
Folien dieser Art sind jedoch nach den eingangs erwähnten Postvorschriften durchaus nicht geeignet, weil sie meist nicht stempelbar oder beschriftbar sind.
Neuerungsgemäss wurde nun erkannt, dass man die Folien, um ihnen eine geeignete Oberflächenbeschaffenheit zu geben, mit einer Deckmasse einzustreichen oder einzufärben hat. Sie e kann weiss sein oder einen anderen beliebigen Farbton aufweisen. Es sind auch Füllmittel als Zusätze geeignet. Der Auftrag muss nur so stark sein, dass die zu verpackende Drucksache wohl in ihren Umrissen, nicht aber in ihrem Aufdruck bereits erkennbar durchscheint.
Zweckmässig wird so vorgegangen, dass beim Bedecken mit dieser Überzugsmasse bestimmte Felder freigelassen werden, die umrahmt sein können.
So wird eine Transparenz an diesen Stellen erhalten, um die vorher in die Drucksachen eingelegten, mit Anschriften versehenen Formulare gut und einwandfrei zu lesen. Es ist so möglich, dass alle Bestellformulare und sonstigen Hinweise bereits vorbereitet in den zu vers endenden Katalog an bestimmter Stelle so eingelegt werden, dass die Adresse von aussen erkennbar ist. Auf der anderen Seite hat der empfangende Kunde z. B. für seine Bestellung nur das Formular zur Verwendung greifbar, das bereits mit seiner Adresse versehen ist. Es ist so möglich, immer den Besteller nachträglich zu ermitteln, selbst wenn er versehentlich oder aus anderen Gründen seine Bestelladresse nicht angegeben hätte.
Der Versandbehälter kann entweder aus einer hälftig gefalteten einzigen oder aus zwei überein anderliegenden Folien bestehen. Dazwischen wird der Katalog eingelegt. Je nachdem eine gefaltete oder zwei Folien als Behälterwand genommen werden, sind drei oder vier Ränder mittels Flammenverschweissung oder Impulsverschweissung zu verschliessen. Nach allen Erfahrungen ist diese Verbindungsart mechanisch aussergewöhnlich fest, so dass selbst bei harten Versandbedingungen ein Aufreissen der Versandhüllen nicht erfolgen kann. Vorteilhaft wird die eine Seite der Versandhülle, die z.
B. die freie Durchsichtsfläche für die Adresse trägt, mit einer weiteren beschreibbaren Fläche versehen, um etwaige Zustellvermerke, Adressenänderungen oder dergleichen des Katalogempfängers für eventuelle Rückleitungen an das den Katalog versendende Haus zu ermöglichen.
Werden mit Hilfe dieses neuartigen Versandbehälters ausschliesslich Drucksachen im Sinne postalischer Vorschriften versandt, dann muss dafür gesorgt werden, dass sich die Post jederzeit von der Einhaltung ihrer Bestimmungen überzeugen kann.
Aus diesem Grunde werden entsprechend bemessene Stellen am Rande vorgesehen, die einen Einblick in das Versandgut ermöglichen. Diese Stellen können auf der Längs- oder Breitseite oder an zwei gegen überliegenden Seiten angeordnet sein.
Weitere Einzelheiten und Vorteile sind in der anliegenden Beschreibung der zeichnerischen Darstellung eines Versandbehälters erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 den Versandbehälter in der Gesamtansicht,
Fig. 2 in einem teilweisen Querschnitt,
Fig. 3 den mit Öffnungen versehenen Versandbehälter.
Zwischen den Folien 1 und 4 ist der Katalog oder eine andere Drucksache 15 eingelegt. Die einhüllenden Folien sind mit einer deckenden Masse versehen, die jedoch eine gegebenenfalls umrahmte, nicht behandelte Fläche 2 für die Adresse freilässt.
Mit 3 ist ein besonderes Feld angezeigt, das zur Aufnahme von Zustellvermerken, Adressenänderungen und dergleichen dienen kann. Diese beiden Folien sind entweder impuls- oder flammengeschweisst. Je nach Bedarf kann auch zwischen Versiegelungsarten gewechselt werden. Es entsteht so nach Fig. 2 eine Schweissnaht 16. Bei einer Impulsverschweissung kann die Schweissnaht 16 sogar flächig ausgebildet sein. Die Falte ist zweckmässig eng gezogen. In Fig. 3 ist der Fall dargestellt, dass es sich bei dem Versandgut um eine Drucksache handelt, bei der die Post sich jederzeit von der Einhaltung ihrer Vorschriften überzeugen kann. Es finden sich die Öffnungen 13 und 14 auf den beiden Schmalseiten. Es kann aber auch nur eine einzige Öffnung an der Längsseite angebracht sein. Die Öffnung hat eine Breite von z.
B. 5 bis 15 cm, je nach Grösse des Versandlgutes. An den Rändern 11 und 12 ist sie verstärkt, so dass ein Einreissen selbst beim Versand nicht eintreten kann. 9 und 10 sind die Schweissnähte, wie sie z. B. in Fig. 2 mit 16 dargestelkt sind. Auch hier ist wieder ein Platz 2 und 3 zur Aufnahme von Adresse und Zustellvermerk freigelassen.
Eine andere Ausbildungsform sieht vor, dass der einhüllende Versandbehälter aus einer einzigen Folie besteht, die um den zu versendenden Katalog herumgeschlagen wird. Es erübrigt sich, den Umbug, also den den Rücken des Kataloges benachbarten Teil besonders zu verschweissen, es werden dann nur noch die Schmal- und die eine Längsseite in bekannter Weise zugeschweisst. Auch hier gilt folgerichtig die gleiche Feststellung, dass auch hier wieder Öffnungen vorgesehen werden können, um die Prüfung auf das Vorhandensein von Drucksachen ge mäss den Vorschriften der Post nachprüfbar zu gestalten.