BE1030677B1 - Halterahmen für einen Steckverbinder - Google Patents
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Abstract
Dargestellt und beschrieben ist ein Halterahmen (1) für einen Steckverbinder zur Aufnahme mehrerer Steckverbindermodule (2), mit zwei einander gegenüberliegenden Seitenteilen (3, 3') und zwei einander gegenüberliegenden Stirnteilen (4, 4'), wobei die Seitenteile (3, 3') und die Stirnteile (4, 4') zusammen den Aufnahmebereich (5) für die Steckverbindermodule (2) begrenzen, und wobei an den beiden Seitenteilen (3, 3') jeweils mindestens ein Rastelement (6, 6') vorgesehen ist, das der Fixierung eines Steckverbindermoduls (2) im Halterahmen (1) dient. Der erfindungsgemäße Halterahmen kann dadurch besonders variabel bestückt werden, dass mindestens ein Stirnteil (4, 4') einen nach außen versetzten Mittelabschnitt (7) und zwei einander gegenüberliegende Seitenwände (8, 8') aufweist, wobei der mindestens eine Mittelabschnitt (7) senkrecht zu den Seitenwänden (8, 8') angeordnet ist, und die Seitenwände (8, 8') parallel aber nach innen versetzt zu den Seitenteilen (3, 3') angeordnet sind, sodass sich die Grundform des Aufnahmebereichs (5) aus mindestens zwei Rechtecken (10, 11, 11') zusammensetzt, und dass an den beiden Seitenwänden (8, 8') des mindestens einen Stirnteils (4, 4') jeweils mindestens ein Rastelement (12, 12') vorgesehen ist, das der Fixierung eines Steckverbindermoduls (2) im Halterahmen (1) dient.
Description
-1- BE2022/5520
Halterahmen für einen Steckverbinder
Die Erfindung betrifft einen Halterahmen für einen Steckverbinder zur Auf- nahme mehrerer Steckverbindermodule, mit zwei einander gegenüberliegen- den Seitenteilen und zwei einander gegenüberliegenden Stirnteilen, wobei die
Seitenteile und die Stirnteile zusammen den Aufnahmebereich für die Steck- verbindermodule begrenzen, und wobei an den beiden Seitenteilen jeweils mindestens ein Rastelement vorgesehen ist, das der Fixierung eines Steckver- bindermoduls im Halterahmen dient.
Derartige Halterahmen dienen zur Aufnahme mehrerer, in den Halterahmen einsetzbarer Steckverbindermodule, die aus einem Isolierkörper mit rechtecki- gem Querschnitt bestehen, in dem unterschiedliche Kontaktelemente angeord- net sein können, sodass solche Steckverbindermodule manchmal auch als
Kontakteinsätze bezeichnet werden. An den beiden gegenüberliegenden Stirn- seiten weisen die Steckverbindermodule jeweils mindestens einen Rastvor- sprung auf, der zur Fixierung des Steckverbindermoduls im Halterahmen dient. Dadurch, dass die Steckverbindermodule einzeln in den Halterahmen eingesetzt werden können, besteht die Möglichkeit, einen Halterahmen je nach
Einsatzzweck mit unterschiedlichen Steckverbindermodulen zu bestücken.
Der fertig bestückte Halterahmen, in dem die jeweiligen Steckverbindermo- dule eingesetzt sind, kann in ein Gehäuseteil eines Steckverbinders eingesetzt und befestigt werden, wobei der Steckerverbinder zur Befestigung mit einem korrespondierenden Gegensteckverbinder dient.
Steckverbindermodule bzw. Kontakteinsätze, die in einen Halterahmen einge- setzt werden, werden auch als modulare Steckverbindermodule bzw. modulare
Kontakteinsätze bezeichnet. Daneben gibt es auch festpolige Steckverbinder- module bzw. Kontakteinsätze, die direkt, also ohne die Verwendung eines Hal- terahmens, in ein Gehäuseteil eines Steckverbinders eingesetzt und darin be- festigt. Solche festpoligen Kontakteinsätze weisen einen Isolierkörper auf, in dem mehrere Kontaktelemente angeordnet sind. Außerdem ist an zwei einan- der gegenüberliegenden Stirnseiten des Isolierkörpers in der Regel jeweils ein
Flanschabschnitt angeordnet, mittels dem der Kontakteinsatz im Gehäuseteil eines Steckverbinders positioniert und befestigt wird. Aufgrund der Notwen- digkeit der Verwendung eines Halterahmens und der Verwendung einzelner
Steckverbindermodule ist bei einem modulartig aufgebauten Steckverbinder die Kontaktdichte geringer, als dies bei einem festpoligen Kontakteinsatz mit vergleichbaren AuBenabmessungen der Fall ist.
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Aus der Praxis sind verschiedene Arten von Halterahmen bekannt, die ein mo- dulares Einsetzen einzelner Steckverbindermodule ermöglichen. So gibt es
Halterahmen, die aus zwei gelenkig miteinander verbundenen Rahmenhälften bestehen, wobei die Steckverbindermodule im geöffneten Zustand des Hal- terahmens in den Halterahmen eingesetzt werden. Im geschlossenen Zustand des Halterahmens greifen die Rastvorsprünge der Steckverbindermodule in entsprechende Aufnahmefenster in den Seitenwänden des Halterahmens ein, wodurch die Steckverbindermodule in ihrer Position gehalten werden. Dane- ben gibt es Halterahmen, die einen festen Grundrahmen aufweisen, wobei in den Seitenwänden des Grundrahmens nach oben offene Ausnehmungen aus- gebildet sind, in die die Rastvorsprünge der einzelnen Steckverbindermodule in einem ersten Schritt eingesetzt werden. Zur Halterung und Befestigung der
Steckverbindermodule in dem Grundrahmen wird in einem zweiten Schritt ein
Befestigungsbügel am Grundrahmen fixiert, der die in den Ausnehmungen an- geordneten Rastvorsprünge der einzelnen Steckverbindermodule übergreift.
Die DE 10 2013 113 976 B4 schlägt einen Halterahmen vor, der aus einem
Grundrahmen aus Zinkdruckguss und zwei einander gegenüberliegende Wan- genteilen besteht. Die Wangenteile weisen jeweils mehrere durch Schlitze voneinander getrennte federelastische Laschen auf, in denen jeweils ein Rast- fenster zur Aufnahme einer korrespondierenden Rastnase eines Steckverbin- dermoduls ausgebildet ist. Die Wangenteile bestehen aus federelastischen
Blech, sodass die Laschen federelastische Figenschaften aufweisen. Beim Ein- stecken eines Steckverbindermoduls zwischen zwei einander gegenüberliegen- den Laschen federn die Laschen auseinander, bis die an dem Steckverbinder- modul ausgebildeten Rastnasen in die Rastfenster der Laschen einrasten und die Laschen zurück federn.
An den beiden Stirnseiten des Grundrahmens ist jeweils ein Flanschabschnitt angeformt, der zwei Schraubbohrungen zur Fixierung des fertig bestückten
Halterahmens in einem Gehäuseteil eines Steckverbinders mittels Schrauben aufweist. Außerdem ist an den Flanschen jeweils ein Anschlusskontakt für ei- nen Schutzleiteranschluss vorgesehen.
Die DE 10 2019 135 726 A1 offenbart einen Halterahmen für einen Steckver- binder, mit zwei einander gegenüberliegenden Seitenteilen und zwei ebenfalls einander gegenüberliegenden Stirnteilen, wobei die beiden Stirnteile senk- recht zu den Seitenteilen angeordnet sind. Bei diesem Halterahmen sind die
Seitenteile und die Stirnteile vorzugsweise als separate Bauteile ausgebildet, die
-3- BE2022/5520 fest miteinander verbunden sind. An den beiden Seitenteilen sind jeweils meh- rere elastische Laschen vorgesehen, die jeweils ein Rastmittel zur Fixierung eines Rastvorsprungs eines in den Halterahmen eingesetzten Steckverbinder- moduls aufweisen. AuBerdem weisen die beiden Stirnteil jeweils einen
Flanschabschnitt und einen PE-Anschluss auf, der aus einer schraubenlosen
Anschlusseinrichtung und einen metallischen Anschlusskontakt besteht.
Ein aus vier separaten Bauteilen, nämlich zwei einander gegenüberliegenden
Seitenteilen und zwei ebenfalls einander gegenüberliegenden Stirnteilen be- stehender Halterahmen ist auch aus der DE 10 2017 125 859 A1 bekannt. Auch bei diesem Halterahmen weisen die beiden Stirnteil jeweils einen Flanschab- schnitt mit einem PE-Anschluss auf, wobei der PE-Anschluss jedoch, wie in der Praxis üblich, als Schraubanschluss ausgebildet ist.
Bei den bekannten Halterahmen begrenzen die Seitenteile und die Stirnteile zusammen den Aufnahmebereich für die Steckverbindermodule, wobei die
Grundform des Aufnahmebereichs ebenso wie die Grundform des Halterah- mens rechteckförmig ist. Aufgrund der an den Stirnteilen ausgebildeten Flan- sche mit den PE-Anschlüssen ist die Grundform des Aufnahmebereichs dabei kleiner als die Grundform des Halterahmens.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Halterahmen zur Verfügung zu stellen, der möglichst variabel bestückt werden kann. Dar- über hinaus soll der Halterahmen vorzugsweise eine hohe Kontaktdichte er- möglichen, ohne dazu eine im Vergleich zu herkömmlichen Halterahmen grô-
Bere Bauform aufzuweisen.
Diese Aufgabe ist bei dem eingangs beschriebenen Halterahmen mit den
Merkmalen des Patentanspruchs 1 dadurch gelöst, dass mindestens ein Stirn- teil einen nach außen versetzten Mittelabschnitt und zwei einander gegenüber- liegende Seitenwände aufweist. Der mindestens eine Mittelabschnitt ist dabei senkrecht zu den Seitenwänden angeordnet, während die Seitenwände parallel aber nach innen versetzt zu den Seitenteilen angeordnet sind. Der Mittelab- schnitt ist somit auch senkrecht zu den Seitenteilen angeordnet, wobei jedoch die Längserstreckung des Mittelteils kürzer als der Abstand zwischen den bei- den einander gegenüberliegenden Seitenteilen ist. Die Seitenwände können dabei über Verbindungsabschnitte mit den Seitenteilen verbunden sein, sodass sich ein geschlossener Grundrahmen ergibt.
-4- BE2022/5520
Die Grundform des Aufnahmebereichs setzt sich damit aus mindestens zwei
Rechtecken zusammen. Die Fläche des ersten, größeren Rechtecks entspricht dabei dem Produkt aus der Länge der Seitenteile und deren Abstand zueinan- der. Die Fläche des zweiten, kleineren Rechtecks entspricht dem Produkt aus der Länge des Mittelabschnitts und der Länge der dazu senkrecht angeordne- ten Seitenwände eines Seitenteils.
Außerdem ist an den beiden Seitenwänden des mindestens einen Stirnteils je- weils mindestens ein Rastelement vorgesehen, das der Fixierung eines Steck- verbindermoduls im Halterahmen dient. Dadurch kann bei dem erfindungsge- mäßen Halterahmen auch im Bereich des zweiten Rechtecks ein Steckverbin- dermodul aufgenommen werden. In diesem Bereich ist bei den bekannten Hal- terahmen in der Regel der PE-Anschluss angeordnet, sodass der Bereich nicht zur Aufnahme eines Steckverbindermoduls zur Verfügung steht. Bei gleichen
AuBenabmessungen weist der erfindungsgemäße Halterahmen somit einen um die Fläche des zweiten Rechtecks größeren Aufnahmebereich für Steck- verbindermodule auf, als herkömmliche Halterahmen. Außerdem erhöht sich durch den vergrößerten Aufnahmebereich die Variabilität bezüglich der Bestü- ckungsmöglichkeiten des Halterahmens.
Zuvor ist ausgeführt worden, dass mindestens ein Stirnteil einen nach außen versetzten Mittelabschnitt und zwei einander gegenüberliegende Seitenwände aufweisen. Auch wenn bereits bei einer solchen Ausgestaltung des Halterah- mens die zuvor genannten Vorteile erreichbar sind, so ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass beide Stirnteile entsprechend ausgebildet sind, also beide
Stirnteile jeweils einen nach außen versetzten Mittelabschnitt und zwei einan- der gegenüberliegende Seitenwände aufweisen. Die Seitenwände eines Stirn- teils sind dann jeweils senkrecht zum Mittelabschnitt des Stirnteils sowie pa- rallel, aber nach innen versetzt zu den Seitenteilen des Halterahmens angeord- net. Die Grundform des Aufnahmebereichs setzt sich dann aus drei Recht- ecken zusammen, wobei die beiden äußeren Rechtecke kleiner als das mittlere
Rechteck sind. Vorzugsweise weisen die beiden äußeren Rechtecke dieselbe
Größe auf. Außerdem sind gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung auch die beiden Stirnteile gleich ausgebildet, sodass der Halterahmen spiegelsymmet- risch zur Querachse ausgebildet ist.
Bei dieser bevorzugten Ausgestaltung weist der erfindungsgemäße Halterah- men somit bei gleichen Außenabmessungen einen um die Fläche der beiden äußeren Rechtecke größeren Aufnahmebereich für Steckverbindermodule auf, als herkömmliche Halterahmen. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung
-5- BE2022/5520 des Halterahmens, mit den beiden äußeren rechteckförmigen Bereichen des
Aufnahmebereichs, ist zusätzlicher Platz zur Aufnahme weiterer Steckverbin- dermodule geschaffen.
Wie zuvor beschrieben worden ist, ist die Längserstreckung der Mittelab- schnitte der Stirnteile kürzer als der Abstand zwischen den beiden einander gegenüberliegenden Seitenteilen des Halterahmens. Gemäß einer bevorzugten
Ausgestaltung ist daher vorgesehen, dass die Stirnteile jeweils mindestens ei- nen Flanschabschnitt aufweisen, der seitlich neben dem Mittelabschnitt ange- ordnet ist, wobei in dem Flanschabschnitt ein Befestigungsloch ausgebildet ist. Weist der Halterahmen gemäß der bevorzugten Ausgestaltung einen insge- samt rechteckigen Grundabschnitt auf, so weisen die Stirnteile jeweils zwei
Flanschabschnitte auf, die auf beiden Seiten des Mittelabschnitts angeordnet sind. Dabei ist dann vorzugsweise auch in beiden Flanschabschnitten jeweils ein Befestigungsloch ausgebildet, sodass der Halterahmen sicher und zuver- lässig mit vier Schrauben in einem Gehäuseteil eines Steckverbinders einge- schraubt werden kann.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung bilden die beiden Seitenteile und die beiden Stirnteile einen einstückigen Grundrahmen, der vorzugsweise als
Druckgussteil, beispielsweise als Zink-Druckgussteil oder Aluminium-Druck- gussteil ausgebildet ist. Gemäß einer alternativen Ausgestaltung können die beiden Seitenteile und die beiden Stirnteile jedoch auch als separate Bauteile ausgebildet bzw. hergestellt sein, bevor die Seitenteile mit den Stirnteilen fest miteinander verbunden werden, insbesondere miteinander verschweißt, verlö- tet, vernietet oder verprägt werden. Bei einem solchen, aus separaten Bautei- len zusammengesetzten Halterahmen bestehen die einzelnen Bauteile, also die beiden Seitenteile und die beiden Stirnteile, vorzugsweise aus Blech, bei- spielsweise aus einem Stahlblech.
Zur einfachen Vorpositionierung können die Seitenteile und die Stirnteile an den Verbindungsstellen vorzugsweise ineinandergreifende Konturen aufwei- sen, sodass die Seitenteile und die Stirnteile zunächst zusammengesetzt bzw. zusammengesteckt werden können, bevor sie an den Verbindungsstellen durch
Verschweißen, Verlöten, Vernieten oder Verprägen dauerhaft miteinander ver- bunden werden.
Eingangs ist ausgeführt worden, dass an den beiden Seitenteilen jeweils min- destens ein Rastelement vorgesehen ist, das der Fixierung eines Steckverbin-
-6- BE2022/5520 dermoduls im Halterahmen dient. Bei den vorzugsweise mehreren Rastele- menten kann es sich beispielsweise um Aussparungen oder Rastfenster han- deln, die in federelastischen Laschen ausgebildet sind, die an den Seitenteilen befestigt werden. Halterahmen mit derartigen federelastischen Laschen, in de- nen Rastfenster ausgebildet sind, sind aus dem Stand der Technik bekannt.
Gemäß einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung sind die Rastelemente der Seitenteile als im Wesentlichen flächige Laschen ausgebildet, die jeweils mindestens eine, vorzugsweise zwei, nach innen ragende Rastnasen aufwei- sen. An den Seitenteilen ist dann eine der Anzahl der Rastelemente bzw. der
Laschen entsprechende Anzahl an Kanten ausgebildet, die jeweils der mindes- tens einen Rastnase mit Abstand gegenüberliegend angeordnet sind. Die min- destens eine Rastnase einer Lasche und die dazugehörige Kante eines Seiten- teils dienen dann zusammen der Fixierung eines Rastvorsprungs eines Steck- verbindermoduls. Ist ein Steckverbindermodul in den Halterahmen einge- steckt, so sind dessen an den beiden Stirnseiten ausgebildeten Rastvorsprünge jeweils zwischen der mindestens einen Rastnase einer Lasche und der entspre- chenden Kante des Seitenteils gehalten, sodass das Steckverbindermodul nicht ungewollt aus dem Halterahmen herausfallen kann. Der Rastvorsprung liegt dabei mit seiner Unterseite auf der Kante des Seitenteils auf und wird an seiner
Oberseite von der mindestens einen Rastnase der Lasche übergriffen.
Zur Befestigung der Laschen an den Seitenteilen können die Laschen an ihrem der mindestens einen Rastnase fernen Ende einen Befestigungsabschnitt auf- weisen. Der Befestigungsabschnitt kann beispielsweise eine Befestigungsnase oder eine Befestigungszunge sein, die in eine korrespondierende Befesti- gungsausnehmung in dem Seitenteil einrastet. Ebenso können in den Seiten- teilen Schlitze ausgebildeten sein, in die jeweils eine Lasche oder ein Teil einer
Lasche eingesteckt ist. Der Befestigungsabschnitt kann auch U-förmig ausge- bildet sein, wobei der Befestigungsabschnitt den unteren Rand des Seitenteils umgreift, sodass ein Teil des Befestigungsabschnitts an der Innenseite und der andere Teil des Befestigungsabschnitts an der Außenseite des entsprechenden
Seitenteils angeordnet ist.
Grundsätzlich können die Rastelemente an den beiden Seitenwänden eines
Stirnteils genauso ausgebildet sein, wie die Rastelemente der Seitenteile. So- mit können auch an den Seitenwänden eines Stirnteils federelastische Laschen befestigt sein, die jeweils mindestens eine nach innen ragende Rastnase auf- weisen. Gemäß einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung sind die Ras- telemente der Seitenwände eines Stirnteils jedoch als Fenster ausgebildet, die
-7- BE2022/5520 jeweils der Aufnahme eines Rastvorsprungs des Steckverbindermoduls die- nen. Das Fenster muss dabei entweder in einem elastischen Abschnitt der Sei- tenwand ausgebildet sein oder das Steckverbindermodul weist an seinen bei- den Stirnseiten jeweils eine elastische Lasche mit einem zum Fenster korres- pondierenden Rastvorsprung auf. Beim Einstecken eines solchen Steckverbin- dermoduls in den Halterahmen kann dann die elastische Lasche etwas nach innen ausgelenkt werden, sodass der an der Lasche ausgebildete Rastvor- sprung an der Innenseite der Seitenwand entlang gleiten kann, bis der Rast- vorsprung in das korrespondierende Fenster in der Seitenwand einrastet.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der zuletzt beschriebenen Ausbil- dung der Rastelemente an den Seitenwänden eines Stirnteils weist das Fenster der einen Seitenwand eine andere Breite als das Fenster der anderen Seiten- wand auf. Dadurch wirken die Fenster in den beiden gegenüberliegenden Sei- tenwänden als Kodierung, die ein Einsetzen eines Steckverbindermoduls nur in einer Ausrichtung ermöglicht, wenn die an dem Steckverbindermodul vor- gesehenen Rastvorsprüngen an den beiden Stirnseiten ebenfalls eine unter- schiedliche Breite haben.
Neben einem Halterahmen für einen Steckverbinder betrifft die vorliegende
Erfindung auch eine Baugruppe aus einem erfindungsgemäßen Halterahmen und mindestens einem Steckverbindermodul, wobei das Steckverbindermodul von den Rastelementen der beiden Seitenwände eines Stirnteils im Halterah- men fixiert ist. Bei dem im Stirnteil des Halterahmens fixierten Steckverbin- dermodul kann es sich dabei, ebenso wie bei den anderen im Halterahmen fixierten Steckverbindermodulen, um Kontakteinsätze handeln, die der Über- tragung von Daten, Signalen oder größeren Strömen (Power) dienen. Bei den
Steckverbindermodulen kann es sich somit im Daten-, Signal oder Powermo- dule handeln. Im Unterschied zu den anderen Steckverbindermodulen (Ste- ckerverbindermodule erster Art), die von den Rastelementen der beiden Seit- enteile im Halterahmen fixiert sind, weisen die von den Rastelementen der
Seitenwände der Stirnteile fixierten Steckverbindermodule (Steckverbinder- module zweiter Art) jedoch einen kleineren Querschnitt auf.
Alternativ dazu kann das Steckverbindermodul, das von den Rastelementen der beiden Seitenwände eines Stirnteils im Halterahmen fixiert ist, auch einen
Schutzleiteranschluss aufweisen. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass der erfindungsgemäße Halterahmen wie ein aus dem Stand der Technik bekannter
Halterahmen eingesetzt werden kann und somit kompatibel zu einem her- kömmlichen Halterahmen ist. Sind in den beiden Stirnteilen des Halterahmens
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Steckverbindermodule eingesetzt, die einen Schutzleiteranschluss aufweisen, so entspricht die Fläche des Aufnahmebereichs für Steckverbindermodule, die als Kontakteinsätze ausgebildet sind, der Fläche des Aufnahmebereichs her- kömmlicher Halterahmen.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Baugruppe, bei der die
Rastelemente der Seitenwände der Stirnteile als Fenster ausgebildet sind, weist das im Stirnteil verrastete Steckverbindermodul (Steckverbindermodule zweiter Art) an seinen beiden Stirnseiten jeweils eine elastische Lasche mit einem zum Fenster korrespondierenden Rastvorsprung auf. Beim Einstecken dieses Steckverbindermoduls in den Halterahmen kann dann die Lasche aus- gelenkt werden, bis der Rastvorsprung in das Fenster in der Seitenwand ein- rastet.
Im Einzelnen gibt es mehrere Möglichkeiten, den erfindungsgemäBen Halter- ahmen bzw. die erfindungsgemäße Baugruppe auszugestalten und weiterzu- bilden. Dazu wird verwiesen sowohl auf die nachgeordneten Patentansprüche, als auch auf die nachfolgende Beschreibung bevorzugten Ausführungsbei- spiele in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines aus dem Stand der Technik bekannten Halterahmens,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Halte- rahmens,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Halterahmen gemäß Figur 2,
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung einer Baugruppe aus einem Hal- terahmens und mehreren eingesetzten Steckverbindermodulen ers- ter und zweiter Art,
Fig. 5 den Halterahmen gemäß Fig. 2, mit einem eingesetzten und einem noch nicht eingesetzten Steckverbindermodul zweiter Art,
Fig. 6 den Halterahmen in Seitenansicht, mit einem Steckverbindermodul zweiter Art während des Einsetzens, in vier verschiedenen Phasen,
Fig. 7 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Steckverbindermoduls zwei- ter Art in zwei unterschiedlichen perspektivischen Darstellungen,
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Fig. 8 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Steckverbindermoduls zweiter Art, in zwei unterschiedlichen perspektivischen Darstellun- gen,
Fig. 9 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Steckverbindermoduls zwei- ter Art mit einem Schutzleiteranschluss, in zwei verschiedenen per- spektivischen Darstellungen, und
Fig. 10 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Steckverbindermoduls zweiter Art mit einem Schutzleiteranschluss, in zwei unterschiedli- chen perspektivischen Darstellungen.
Fig. 1 zeigt einen Halterahmen 1 in perspektivischer Darstellung, wie er aus dem Stand der Technik bekannt ist. Der Halterahmen 1 dient zur Aufnahme mehrerer Steckverbindermodule 2 erster Art (hier nicht dargestellt), die in Ein- steckrichtung E in den Halterahmen 1 eingesteckt werden können. Der Hal- terahmen 1 weist zwei einander gegenüberliegende Seitenteile 3, 3' und zwei einander gegenüberliegende Stirnteile 4, 4' auf, wobei die Seitenteile 3, 3' und die Stirnteile 4, 4' zusammen einen rechteckigen Aufnahmebereich 5 für die
Steckverbindermodule 2 erster Art begrenzen. An den Seitenteilen 3, 3' sind jeweils mehrere, jeweils paarweise einander gegenüberliegende Rastelemente 6, 6' vorgesehen, die der Fixierung einzelner Steckverbindermodule 2 erster
Art im Halterahmen 1 dienen.
Fig. 2 zeigt einen erfindungsgemäfen Halterahmen 1, ebenfalls in perspekti- vischer Darstellung und ohne in den Halterahmen 1 eingesetzte Steckverbin- dermodule. Auch der erfindungsgemäße Halterahmen 1 weist zwei einander gegenüberliegende Seitenteile 3, 3' und zwei ebenfalls einander gegenüberlie- gende Stirnteile 4, 4' auf, die zusammen einen Aufnahmebereich 5 für die
Steckverbindermodule erster Art begrenzen. Bei dem erfindungsgemäBen
Halterahmen 1 sind die Stirnteile 4, 4' jedoch nicht eben bzw. gerade ausge- bildet, sondern weisen einen nach außen versetzten Mittelabschnitt 7 und zwei einander gegenüberliegende Seitenwände 8, 8' auf, die vorliegend über Ver- bindungsabschnitte 9, 9' mit den Seitenteilen 3, 3' verbunden sind. Der Mittel- abschnitt 7 ist dabei senkrecht zu den Seitenwänden 8, 8' angeordnet, die 1h- rerseits parallel aber nach innen versetzt zu den Seitenteilen 3, 3' angeordnet sind.
Durch die Ausbildung der Stirnteile 4, 4' mit den nach außen versetzten Mit- telabschnitten 7, deren Längserstreckung kürzer als der Abstand zwischen den
-10- BE2022/5520 beiden einander gegenüberliegenden Seitenteilen 3, 3' ist, ist die Grundform des Aufnahmebereichs 5 nicht rechteckig, sondern die Grundform setzt sich aus drei Rechtecken 10, 11 und 11' zusammen. Lediglich zur Veranschauli- chung sind in der Draufsicht gemäß Fig. 3 zwischen dem mittleren Rechteck und den beiden äußeren Rechtecken 11, 11' gestrichelte Linien eingezeich- net. Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, ist der Aufnahmebereich 5 jedoch nicht durch entsprechende Trennwände unterteilt, sondern bildet eine zusammen- hängende Fläche.
Die nach innen offenen Rechtecke 11, 11', die jeweils von einem Mittelab- 10 schnitt 7 und zwei Seitenwänden 8, 8' begrenzt werden, weisen eine kleinere
Fläche auf, als das mittlere Rechteck 10, dessen Fläche dem Produkt aus der
Länge der Seitenteile 3, 3' und deren Abstand zueinander entspricht. Bei an- sonsten gleichen AuBenabmessungen des Halterahmens 1 weist der erfin- dungsgemäfe Halterahmen 1 gemäß Fig. 2 somit einen im Vergleich zu dem bekannten Halterahmen 1 gemäß Fig. 1 größeren Aufnahmebereich 5 auf, so- dass in dem erfindungsgemäBen Halterahmen 1 im Bereich der beiden äußeren
Rechtecke 11, 11' zusätzliche Steckverbindermodule 2' zweiter Art eingesteckt werden kônnen, wie aus den Fig. 4 und 5 ersichtlich ist.
Zur Fixierung des Halterahmens 1 in einem Gehäuseteil eines Steckverbinders weisen die Stirnteile 4, 4' jeweils zwei Flanschabschnitte 13, 13' auf, die seit- lich neben dem jeweiligen Mittelabschnitt 7 angeordnet sind. Dabei ist in den
Flanschabschnitten 13, 13' jeweils ein Befestigungsloch 14 ausgebildet, so- dass der Halterahmen 1 in einem entsprechenden Gehäuseteil mittels der
Schrauben 15 eingeschraubt werden kann.
Wie aus einem Vergleich des in Fig. 1 dargestellten bekannten Halterahmens 1 mit dem in den Fig. 2 und 3 dargestellten erfindungsgemäBen Halterahmens 1 ersichtlich ist, ist bei dem erfindungsgemäBen Halterahmen 1 der Aufnah- mebereich 5 dadurch vergrôBert, dass auf die feste Anordnung und Ausbildung von jeweils einem PE-Anschluss 16 im Bereich zwischen den Flanschab- schnitten 13, 13' verzichtet worden ist. Der dadurch gewonnene Platz steht somit zur Aufnahme eines weiteren Steckverbindermoduls 2' zweiter Art zur
Verfügung.
Fig. 4 zeigt den Halterahmen 1 gemäß Fig. 2 im voll bestückten Zustand, bei dem also im Aufnahmebereich 5 die maximale Anzahl an Steckverbindermo- dulen 2, 2' eingesetzt ist. Im Bereich zwischen den beiden Seitenteilen 3, 3' sind vorliegend drei "normale" Steckverbindermodule 2 eingesetzt, die auch
-11- BE2022/5520 als Steckerverbindermodule 2 erster Art bezeichnet werden, die jeweils von den einander gegenüberliegenden Laschen 17 bzw. deren Rastnasen 18 im
Halterahmen 1 fixiert sind. Darüber hinaus sind in den Seitenwänden 8, 8' der beiden Stirnteile 4, 4' zwei Steckverbindermodule 2' zweiter Art eingesteckt, die einen im Vergleich zu dem Steckverbindermodulen 2 erster Art kleineren
Querschnitt aufweisen.
Bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel des erfindungsge- mäBen Halterahmens 1 sind die Rastelemente 6, 6' der Seitenteile 3, 3' als La- schen 17 ausgebildet, die an der Außenseite der Seitenteile 3, 3' befestigt sind.
Die Laschen 17 können dabei entweder - wie dargestellt - als einzelne Ele- mente ausgebildet sein oder es können mehrere Laschen 17, die gemeinsam an einem Seitenteil 3, 3' angeordnet sind, miteinander verbunden sein. Die
Laschen 17 weisen an ihrem in Einsteckrichtung E oberen Ende jeweils zwei nach innen ragende Rastnasen 18 auf, die mit Abstand oberhalb der an den
Seitenteilen 3, 3' ausgebildeten Kanten 19 angeordnet sind. Die Rastnasen 18 dienen so zusammen mit der gegenüberliegenden Kante 19 der Fixierung ei- nes Rastvorsprungs 20 eines eingesetzten Steckverbindermoduls 2, indem der
Rastvorsprung 20 mit seiner Unterseite auf der Kante 19 eines Seitenteils 3, 3' aufliegt und an seiner Oberseite von den beiden Rastnasen 18 der Lasche 17 übergriffen wird.
Zur Befestigung der Laschen 17 an den Seitenteilen 3, 3' weisen die Laschen an ihrem, den Rastnasen 18 fernen Ende einen Befestigungsabschnitt 21 auf.
Vorliegend ist der Befestigungsabschnitt 21 als Befestigungslasche ausgebil- det, die in eine korrespondierende Befestigungsausnehmung an der Aufen- seite der Seitenteile 3, 3' einrastet.
Die Rastelemente 12, 12' der beiden Seitenwände 8, 8' der Stirnteile 4, 4' sind dagegen als Fenster 22 ausgebildet, die jeweils der Aufnahme eines Rastvor- sprungs 20 eines Steckverbindermoduls 2' zweiter Art dienen. Hierzu weisen die Steckverbindermodule 2' zweiter Art an ihren beiden Stirnseiten 23 jeweils eine elastische Lasche 24 auf, die einen zum Fenster 22 korrespondierenden
Rastvorsprung 20 aufweist. Anhand der vier Darstellungen der Fig. 6 ist er- sichtlich, wie ein Steckverbindermodul 2' zweiter Art zwischen die einander gegenüberliegenden Seitenwände 8, 8' eines Stirnteils 4, 4' eingesteckt und im
-12- BE2022/5520 vollständig eingesteckten Zustand die Rastvorsprünge 20 an den elastischen
Laschen 24 in den Fenstern 22 in den Seitenwänden 8, 8' einrasten.
Fig. 6a zeigt den Zustand, bei dem das Steckverbindermodul 2' nur so weit in den Halterahmen 1 eingesteckt ist, dass die beiden Rastvorsprünge 20 sich noch oberhalb der Oberkante der Seitenwände 8, 8' befinden. Die beiden La- schen 24 des Steckverbindermoduls 2' sind dabei nicht ausgelenkt. Werden die beiden Laschen 24 ausgelenkt, indem sie etwas nach innen gedrückt werden, so wie dies in Fig. 6b dargestellt ist, so kann das Steckverbindermodul 2' wei- ter in den Halterahmen 1 eingesteckt werden. Dabei gleiten die Rastvor- sprünge 20 an der Innenseite der Seitenwände 8, 8' entlang (Fig. 6c) bis sie sich auf Höhe der Fenster 22 befinden und dann in die Fenster 22 einrasten (Fig. 6d). Die elastischen Laschen 24 sind dann in ihrem Ruhezustand, d. h. sie sind nicht mehr ausgelenkt und das Steckverbindermodul 2' ist im Halterahmen fi- xiert.
Die Fig. 7 bis 10 zeigen vier verschiedene Ausführungsvarianten eines Steck- verbindermoduls 2' zweiter Art, die in die durch die Stirnteile 4, 4' mit ihrem nach außen versetzten Mittelabschnitt 8 zusätzlich geschaffenen Aufnahme- bereiche eingesteckt werden können. Bei den in den Fig. 7 und 8 dargestellten
Steckverbindermodulen 2' handelt es sich jeweils um dreipolige Kontaktein- sätze, die zur Übertragung von Daten, Signalen oder höheren Strömen (Power) genutzt werden können. Fig. 7 zeigt dabei eine als Stecker ausgebildete Vari- ante, während in Fig. 8 eine als Buchse ausgebildete Variante eines Kontaktein- satzes dargestellt ist.
Die Fig. 9 und 10 zeigen dagegen jeweils ein Steckverbindermodul 2' zweiter
Art, das einen Schutzleiteranschluss 16 aufweist. Bei der in Fig. 9 dargestell- ten Variante ist der Schutzleiteranschluss 16 als Buchse ausgebildet, während die Fig. 10 eine Ausgestaltung des Schutzleiteranschlusses 16 als Stecker bzw.
Stift zeigt. Werden derartige Steckverbindermodule 2', die einen Schutzleiter- anschluss 16 aufweisen, in den entsprechenden Teil des Aufnahmebereichs 5 des Halterahmens 1 eingesteckt, so entspricht ein derartiger Halterahmen 1 bzw. eine derartige Baugruppe funktional dem in Fig. 1 dargestellten bekann- ten Halterahmen 1. Daraus ist ersichtlich, dass der erfindungsgemäße Halter- ahmen 1 sowohl als Alternative zu einem herkömmlichen Halterahmen 1 ein- gesetzt werden kann, als auch die zusätzliche Aufnahme mindestens eines als
-13- BE2022/5520
Kontakteinsatz ausgebildeten Steckverbindermoduls 2' ermôglicht, wenn nur ein PE-Anschluss 16 oder kein PE-Anschluss benôtigt wird.
-14- BE2022/5520
Bezugszeichen 1 Halterahmen 2,2' Steckverbindermodule 2 Steckverbindermodul erster Art 2' Steckverbindermodul zweiter Art 3,3' Seitenteil 4,4 Stirnteil 5 Aufnahmebereich 6,6' Rastelement 7 Mittelabschnitt 8,8' Seitenwand 9,9' Verbindungsabschnitt 10 Rechteck 11, 11' Rechteck 12, 12' Rastelement 13, 13' Flanschabschnitt 14 Befestigungsloch 15 Schrauben 16 PE-Anschluss 17 Lasche 18 Rastnase 19 Kante 20 Rastvorsprung 21 Befestigungsabschnitt 22 Fenster 23 Stirnseite 24 Lasche
E Einsteckrichtung
Claims (15)
1. Halterahmen (1) für einen Steckverbinder zur Aufnahme mehrerer Steckverbindermodule (2, 2"), mit zwei einander gegenüberliegenden Seiten- teilen (3, 3") und zwei einander gegenüberliegenden Stirnteilen (4, 4"), wobei die Seitenteile (3, 3") und die Stirnteile (4, 4') zusammen den Aufnahmebereich (5) für die Steckverbindermodule (2, 2") begrenzen, und wobei an den beiden Seitenteilen (3, 3") jeweils mindestens ein Rastelement (6, 6") vorgesehen ist, das der Fixierung eines Steckverbindermoduls (2) im Hal- terahmen (1) dient, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Stirnteil (4, 4") einen nach außen versetzten Mittelab- schnitt (7) und zwei einander gegenüberliegende Seitenwände (8, 8') aufweist, wobei der mindestens eine Mittelabschnitt (7) senkrecht zu den Seitenwänden (8, 8') angeordnet ist, und die Seitenwände (8, 8") parallel aber nach innen ver- setzt zu den Seitenteilen (3, 3") angeordnet sind, sodass sich die Grundform des Aufnahmebereichs (5) aus mindestens zwei Rechtecken (10, 11, 11") zu- sammensetzt, und dass an den beiden Seitenwänden (8, 8') des mindestens einen Stirnteils (4, 4") jeweils mindestens ein Rastelement (12, 12') vorgesehen ist, das der Fixierung eines Steckverbindermoduls (2') im Halterahmen (1) dient.
2. Halterahmen (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beide Stirnteile (4, 4') jeweils einen nach außen versetzten Mittelabschnitt (7) und zwei einander gegenüberliegende Seitenwände (8, 8") aufweisen, wobei die Seitenwände (8, 8') parallel aber nach innen versetzt zu den Seitenteilen (3, 3") angeordnet sind, sodass sich die Grundform des Aufnahmebereichs (5) aus drei Rechtecken (10, 11, 11’) zusammensetzt, wobei die beiden äußeren Recht- ecke (11, 11") kleiner als das mittlere Rechteck (10) sind und vorzugsweise dieselbe Größe aufweisen.
3. Halterahmen (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die bei- den Stirnteile (4, 4") gleich ausgebildet sind.
4. Halterahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn- zeichnet, dass die Stirnteile (4, 4") jeweils mindestens einen Flanschabschnitt (13, 13") aufweisen, der seitlich neben dem Mittelabschnitt (7) angeordnet ist,
-16- BE2022/5520 und dass in dem Flanschabschnitt (13, 13") ein Befestigungsloch (14) für eine Schraube (15) ausgebildet ist.
5. Halterahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn- zeichnet, dass die beiden Seitenteile (3, 3") und die beiden Stirnteile (4, 4") einen einstückigen Grundrahmen bilden, der als Druckgussteil ausgebildet ist.
6. Halterahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn- zeichnet, dass die beiden Seitenteile (3, 3") und die beiden Stirnteile (4, 4") als separate Bauteile ausgebildet sind, wobei die beiden Seitenteile (3, 3") mit den beiden Stirnteilen (4, 4') fest verbunden sind, insbesondere miteinander ver- schweift, verlôtet, vernietet oder verprägt sind.
7. Halterahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn- zeichnet, dass die Rastelemente (6, 6") der Seitenteile (3, 3") und/oder die Ras- telemente (12, 12") der Seitenwände (8, 8") als Laschen (17) ausgebildet sind, die jeweils mindestens eine nach innen ragende Rastnase (18) aufweisen, und dass an den Seitenteilen (3, 3") und/oder den Seitenwänden (8, 8") eine der Anzahl der Laschen (17) entsprechende Anzahl an Kanten (19) ausgebildet ist, wobei die Kanten (19) jeweils der mindestens einen Rastnase (18) mit Abstand gegenüberliegend angeordnet sind, sodass jeweils die mindestens eine Rast- nase (18) und die gegenüberliegende Kante (19) zusammen der Fixierung ei- nes Rastvorsprungs (20) eines Steckverbindermoduls (2) dienen.
8. Halterahmen (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Laschen (17) an ihrem der mindestens einen Rastnase (18) fernen Ende einen Befestigungsabschnitt (21) zur Befestigung an einem Seitenteil (3, 3") und/oder einer Seitenwand (8, 8') aufweisen.
9. Halterahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn- zeichnet, dass die Rastelemente (6, 6') der Seitenteile (3, 3") und/oder die Ras- telemente (12, 12") der Seitenwände (8, 8') als Fenster (22) ausgebildet sind, die jeweils der Aufnahme eines Rastvorsprungs (20) eines Steckverbindermo- duls (2, 2") dienen.
10. Halterahmen (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (22) des einen Seitenteils (3, 3") und/oder der einen Seitenwand (8, 8") eine andere Breite als das Fenster (22) des anderen Seitenteils (3', 3) und/oder der einen Seitenwand (8', 8) aufweist.
-17- BE2022/5520
11. Baugruppe aus einem Halterahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10 und mindestens einem Steckverbindermodul (2'), dadurch gekennzeichnet, dass ein Steckverbindermodul (2") von den Rastelemente (12, 12") der beiden Seitenwände (8, 8') eines Stirnteils (4, 4") im Halterahmen (1) fixiert ist.
12. Baugruppe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Steck- verbindermodul (2") einen PE-Anschluss (16) aufweist,
13. Baugruppe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Steck- verbindermodul (2') als mehrpoliger Kontakteinsatz ausgebildet ist.
14. Baugruppe nach einem der Ansprüche 11 bis 13, wobei die Rastele- mente (12, 12") der Seitenwände (8, 8") als Fenster (22) ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckverbindermodul (2') an seinen beiden Stirnseiten (23) jeweils eine elastische Lasche (24) mit einem zum Fenster (22) korrespondierenden Rastvorsprung (20) aufweist.
15. Baugruppe nach einem der Ansprüche 11 bis 14 mit einer Mehrzahl von Steckverbindermodulen (2, 2"), dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein Steckverbindermodul (2') zweiter Art von den Rastelemente (12, 12") der Sei- tenwände (8, 8") der beiden Stirnteile (4, 4") und weitere Steckverbindermo- dule (2) erster Art von den Rastelementen (6, 6") der Seitenteile (3, 3') im Hal- terahmen (1) fixiert sind, wobei die von den Rastelemente (12, 12") der Sei- tenwände (8, 8') der Stirnteilen (4, 4') fixierten Steckverbindermodule (2) zweiter Art einen kleineren Querschnitt aufweisen als die von den Rastele- menten (6, 6") der Seitenteile (3, 3") fixierten Steckverbindermodule (2) erster
Art.
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