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BE1027006B1 - Vorrichtung zur Befestigung von Hilfsstoffen in Containern - Google Patents

Vorrichtung zur Befestigung von Hilfsstoffen in Containern Download PDF

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BE1027006B1
BE1027006B1 BE20205039A BE202005039A BE1027006B1 BE 1027006 B1 BE1027006 B1 BE 1027006B1 BE 20205039 A BE20205039 A BE 20205039A BE 202005039 A BE202005039 A BE 202005039A BE 1027006 B1 BE1027006 B1 BE 1027006B1
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Justin Mueller
Joerg Naumann
Sunaryo Yuyus Cahyono
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Clariant Int Ltd
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Abstract

Der Transport von Waren aus dem Agrar- und Lebensmittelbereich erfordert zum einen die Einhaltung strikter Vorschriften und Verordnungen, zum anderen müssen bestimmte klimatische Bedingungen während des Transport gewährleistet sein, um die Qualität der Ware nicht zu beeinträchtigen. Insbesondere beim Transport von Waren in Form von losem Schüttgut über längere Strecken, wie beispielsweise Kakao, Kaffee oder Sojabohnen, muss die Einhaltung einer niedrigen Luftfeuchte gewährleistet sein, damit es zu keinen Einbußen in der Qualität des Produkts kommt.

Description

Vorrichtung zur Befestigung von Hilfsstoffen in Containern Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung von Hilfsstoffen in Containern.
Der Transport von Waren aus dem Agrar- und Lebensmittelbereich erfordert zum einen die Einhaltung strikter Vorschriften und Verordnungen, zum anderen müssen bestimmte klimatische Bedingungen während des Transport gewährleistet sein, um die Qualität der Ware nicht zu beeinträchtigen. Insbesondere beim Transport von Waren in Form von losem Schüttgut über längere Strecken, wie beispielsweise Kakao, Kaffee oder Sojabohnen, muss die Einhaltung einer niedrigen Luftfeuchte gewährleistet sein, damit es zu keinen Einbußen in der Qualität des Produkts kommt.
Je nach Dauer des Transports und den klimatischen Gegebenheiten muss daher unter anderem die Bildung von Kondenswasser in Containern unterbunden werden können, um das Wachstum von Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen zu verhindern. Gleichzeitig müssen jedoch strenge Vorschriften zur Sicherheit von Produkten eingehalten werden, die der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln dienen.
Im Stand der Technik sind unterschiedliche Produkte bekannt, die die Einhaltung einer geringen Luftfeuchte durch Adsorption des in der Luft enthaltenen Wassers gewährleisten. In der Regel werden diese direkt an den Wänden des Containers angebracht. Diese können in Container mit losem Schüttgut aus dem Agrarsektor jedoch bislang nicht eingesetzt werden, da ein direkter Kontakt mit der Ware unbedingt vermieden werden muss. Zudem besteht die Gefahr, dass es während des Transports zu einer Beschädigung der Hilfsstoffe und Vermischung mit dem Schüttgut kommt.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu entwickeln, die das Einbringen diverser Hilfsstoffe in
Containern ermöglicht, ohne dass die zu transportierende Ware in direkten Kontakt mit dem Hilfsstoff gelangt.
Diese Aufgabe wurde durch eine Vorrichtung zur Befestigung von Hilfsstoffen in Containern gelöst, wie sie in den Ansprüchen 1 bis 10 beschrieben ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt desweiteren den Vorteil, dass sie einfach und schnell in allen gängigen Containern angebracht werden kann und eine flexible Auswahl des anzubringenden Hilfsstoffs sowie der entsprechenden Menge ermöglicht wird.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist demnach eine individuelle Ausstattung des Containers mit Hilfsstoffen und somit eine Anpassung an die spezifischen klimatischen Bedingungen, Art- und Dauer des Transports und die zu transportierende Ware möglich.
Neben oder anstelle von Hilfsstoffen, die eine feuchtigkeitsadsorbierende Wirkung haben sind auch weitere Hilfsstoffe möglich, die Ethylen oder Sauerstoff binden können, wie sie beispielsweise beim Transport frischer Agrarprodukte (z.B.
Äpfeln, Ananas oder Beerenfrüchten) eingesetzt werden können.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist, dass sie wiederverwertbar ist und dass sie aus nachhaltig produzierten Materialien gefertigt werden kann.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann aus jedem Material gefertigt werden, das eine gewisse Flexibilität aber auch Reißfeste aufweist.
Bevorzugt wird die erfindungsgemäße Vorrichtung aus wasserdampfdurchlässigen Stoffen wie beispielsweise einem Baumwollgewebe oder gängigen Non-Woven-Geweben oder auch Recyclingfasern gefertigt, da diese leichtgewichtig und gleichzeitig extrem reißfest sind.
Auch eine Kombination von unterschiedlichen Materialien ist möglich.
Besonders geeignete Non-Woven-Gewebe sind Vliesstoffe aus Polyethylen, insbesondere Vliesstoffe mit hoher Dichte (PE-HD), die aus fibrillierten, eng miteinander zu Netzwerken verbundenen Feinstfilamenten aufgebaut sind. Ebenfalls sehr gut geeignete sind sogenannte ,Geotextilien“, d.h. Gewebe, Vliesstoffe oder Verbundstoffe entweder aus natürlichen Fasern (z.B. Schilf, Jute und Kokos) oder künstlichen Fasern (z.B. Polypropylen, Polyamid, Polyester und Polyethylen).
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt bevorzugt eine rechteckige Form, sie kann jedoch auch kreis- oder ellipsenartig gefertigt werden oder eine dreieckige Form aufweisen. Sofern die Vorrichtung zur Befestigung von Hilfsstoffen in Containern eingesetzt werden soll, besitzt die Vorrichtung bevorzugt eine rechteckige Form bevorzugt mit einer Länge im Bereich von 4 bis 8 m, bevorzugt von 5 bis 6,5m und einer Breite von 1 bis 4, bevorzugt 2 bis 3m. Ebenfalls bevorzugt ist eine Abmessung, die einem 20ft ISO Container mit den Maßen 2,35m x 5,90m entspricht.
Die Vorrichtung ist bevorzugt von rechteckiger Form und an mindestens 2 Seiten mit Befestigungsvorrichtungen ausgestattet, die eine Befestigung an den Containerwänden und/oder der Containerdecke ermöglicht. Bevorzugt sind an mindestens 3 Seiten der rechteckigen Vorrichtung Befestigungsvorrichtungen angebracht. Diese Befestigungsvorrichtungen können beispielsweise Schnüre, Seile oder Bänder sein, die an Haken- oder Ösen der Containerwand oder Decke befestigt werden können. Diese Befestigungsvorrichtungen können aus natürlichem oder künstlichem Material, wie beispielsweise Bändern aus Polyestergewebe gefertigt sein. In einer weiteren möglichen Ausführungsform sind die Befestigungsvorrichtungen mit Haken, Schlaufen, Ösen, Laschen und/oder Spannverschlüssen ausgestattet, die eine schnell Befestigung und Aufspannen der Vorrichtung ermöglichen.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Vorrichtung von rechteckiger Form und an ihrer Längsseite mit Befestigungsvorrichtungen in Form von Schnüren, Seilen oder Bändern versehen, die mit jeweils einem Spannverschluss versehen sind, wobei eine dritte Seite, die sich bevorzugt an der zu ôffnenden Seite des Containers befindet, mit Schlaufen versehen ist.
Die Vorrichtung verfügt zudem über mindestens eine Tasche, die auf der Außenseite der Vorrichtung angebracht ist und die der Aufnahme des Hilfsstoffs dient.
In einer bevorzugten Ausführungsform und bei einer rechteckigen Form der Vorrichtung, sind die Taschen entlang der Breitseite der Vorrichtung angebracht.
Es ist jedoch auch ein Anbringen entlang der Längsseite möglich.
Die Taschen besitzen bevorzugt ebenfalls eine rechteckige Form und sind an 3 Seiten fest mit der Vorrichtung verbunden, die vierte Seite ist offen gearbeitet, um das Einbringen des Hilfsstoffs zu ermöglichen, verfügt jedoch über einen Verschlußmechanismus.
Dieser Verschlussmechanismus kann beispielsweise in Form eines durchgängigen Klettverschlusses auf der Innenseite der Tasche bestehen.
Es ist jedoch auch möglich, dass der Verschluss auf der Außenseite der Tasche angebracht ist und/oder nicht durchgängig verläuft.
Die Vorrichtung ist bevorzugt aus demselben Material gefertigt, es ist jedoch auch möglich, Teile der Vorrichtung, wie beispielsweise die Taschen aus unterschiedlichem Material zu fertigen und hierfür spezielles, auf die Art den aufzunehmenden Hilfsstoffes optimiertes Material zu verwenden.
Die Vorrichtung verfügt in einer bevorzugten Ausführungsform über 2 bis Taschen, weiter bevorzugt über 5 bis 20 Taschen und besonders bevorzugt über 10 bis 18 Taschen, die eine Länge von 95% der Länge der 25 Breitseite der Vorrichtung besitzen, besonders bevorzugt besitzen die Taschen eine Länge von 50 bis 90% der Breitseite der Vorrichtung.
Die Breite der Taschen wird bevorzugt an die Größe der einzubringenden Hilfsstoffe angepasst und wird bevorzugt gewählt im Bereich von 8 bis 25 cm, weiter bevorzugt im Bereich von 10 bis 15 cm.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird im Folgenden anhand der Figuren näher beschrieben und erläutert.
Es handelt sich bei den Figuren um bevorzugte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die den Schutzbereich der Ansprüche jedoch nicht limitieren.
Es zeigen: Fig. 1:eine erfindungsgemäße Vorrichtung (1) mit zehn Taschen (4) und 5 jeweils zehn Befestigungsvorrichtungen (3), die an jeder Längsseite der Vorrichtung angebracht sind (2).
Fig. 2:eine erfindungsgemäße Vorrichtung (1) mit zehn Taschen (4) und jeweils zehn Befestigungsvorrichtungen (3), die an jeder Längsseite der Vorrichtung angebracht sind (2) und zwei Laschen (5), die an einer der Breitseiten der Vorrichtung angebracht sind.
Fig. 3:einen Ausschnitt der erfindungsgemäßen Vorrichtung (1) mit der Darstellung einer möglichen Ausführung der Tasche (4) Fig. 4:einen Ausschnitt der erfindungsgemäßen Vorrichtung (1) mit der Darstellung einer möglichen Ausführung der Tasche (4) Fig. 5:eine erfindungsgemäße Vorrichtung (1) mit 16 Taschen (4) und jeweils 12 Befestigungsvorrichtungen (3), die an jeder Längsseite der Vorrichtung angebracht sind (2) und vier Laschen (5) die an einer der Breitseiten der Vorrichtung angebracht sind. Fig. 6: eine Innenansicht einer Tasche (4) mit einer möglichen Ausführung eines innen angebrachten Verschlussmechanismus (8) Figur 1 zeigt in Draufsicht die Unterseite (d.h. nach Anbringen der Vorrichtung im Container die dem Schüttgut zugewandte Seite) der Vorrichtung (1) in einer Ausführungsform mit zehn Taschen (4), die auf die Unterseite der Vorrichtung aufgebracht sind. An den Längsseiten der Vorrichtung (1) sind jeweils zehn Befestigungsvorrichtungen (3) angebracht. Bei den Befestigungsvorrichtungen (3) der Vorrichtung der Figur 1 handelt es sich um Bänder, die an der Vorrichtung durch Vernähen an befestigt sind (2). An den Enden der Befestigungsvorrichtungen (3) sind Spannverschlüsse (7) angebracht. Mit den Befestigungsvorrichtungen (3) und Spannverschlüssen (7) kann die Vorrichtung an in Standardcontainern enthaltenen Haken oder Ösen an oder knapp unterhalb der Decke des Containers befestigt werden.
Das Anbringen und Befüllen der Vorrichtung (1) im Container erfolgt, indem die Vorrichtung (1) zuerst an einer Längsseite mit den im Container befindlichen Haken oder Ösen über die Befestigungsvorrichtungen (3) und unter Zuhilfenahme der Spannverschlüsse (7) befestigt wird.
In einem zweiten Schritt werden dann die Hilfsstoffe in eine oder mehrere Taschen (4) eingefüllt.
In einem dritten Schritt wird die Vorrichtung über die Befestigungsvorrichtungen (3) und Spannverschlüsse (7) der zweiten Längsseite mit der gegenüberliegenden Seite des Containers fest verbunden und so gespannt, dass sie direkt oder knapp unter der Decke des Containers fixiert ist und keine Berührung mit dem Schüttgut erfolgenden kann — weder bei Be- oder Entladung noch während des Transports.
Figur 2 zeigt wie auch Figur 1 in Draufsicht die Unterseite (d.h. nach Anbringen der Vorrichtung im Container die dem Schüttgut zugewandte Seite) der Vorrichtung (1) in einer Ausführungsform mit zehn Taschen (4) und Befestigungsvorrichtungen (3) mit Spannverschlüssen (7) wie Figur 1. Zusätzlich zu den Ausgestaltungen der Figur 1 weist die Ausführungsform der Vorrichtung (1) nach Figur 2 drei Befestigungselemente (5) an einer Breitseite des Containers auf, die als Laschen ausgefertigt sind.
Diese Laschen werden bevorzugt aus elastischem Material hergestellt und dienen der Befestigung der Vorrichtung (1) an der offenen Seite des Containers.
Die Vorrichtung gemäß Figur 2 wird in gleicher Weise in 3 Schritten im Container angebracht wie für Figur 1 beschrieben, in einem vierten Schritt wird die Vorrichtung nach Figur 2 noch über die Befestigungselemente (5) an Haken, die sich an der zu ôffnenden Seite des Containers befinden, befestigt.
Die Befestigungselemente (5) sind in der in Figur 2 gezeigten Ausführungsform in Form von Laschen ausgebildet.
Figur 3 zeigt einen Ausschnitt der Vorrichtung (1) in Draufsicht mit einer möglichen Ausführungsform der Tasche (4). In Figur 3 ist die Tasche an 3 Seiten (beiden Breitseiten und einer Längsseite der Tasche) mit der Unterseite der Vorrichtung (1) vernäht (6). An der zweiten Längsseite der Vorrichtung befindet sich entlang der gesamten Längsseite ein Verschlussmechanismus (8), der auf der Innenseite der Tasche angebracht ist.
Figur 4 zeigt einen Ausschnitt der Vorrichtung (1) in Draufsicht mit einer möglichen Ausführungsform der Tasche (4). In Figur 3 ist die Tasche an 3 Seiten (beiden Breitseiten und einer Längsseite der Tasche) mit der Unterseite der Vorrichtung (1) vernäht (6). An der zweiten Längsseite der Vorrichtung befindet sich an 5 Positionen (9) ein Verschlussmechanismus (8), der auf der Außenseite der Tasche angebracht ist.
Figur 5 zeigt wie auch Figur 1 und Figur 2 in Draufsicht die Unterseite (d.h. nach Anbringen der Vorrichtung im Container die dem Schüttgut zugewandte Seite) der Vorrichtung (1) in einer Ausführungsform mit sechzehn Taschen (4) und Befestigungsvorrichtungen (3) mit Spannverschlüssen (7) wie Figur 1 oder Figur 2. Wie die Ausführungsform der Figur (2) weist die Ausführungsform nach Figur 5 weitere Befestigungselemente (5) an einer Breitseite des Containers auf, die als Laschen ausgefertigt sind, wobei die Vorrichtung gemäß Figur 5 jedoch über 4 weitere Befestigungsvorrichtungen (5) verfügt.
Die auf der Unterseite der Vorrichtung nach Figur 5 angebrachten Taschen (4) sind jeweils an drei Seiten (beiden Breitseiten und einer Längsseite) mit der Vorrichtung vernäht und die zweite Längsseite ist mit einem durchgehenden, innenliegenden Verschlussmechanismus (8) ausgestattet (entsprechend der in Figur 3 dargestellten Ausführungsform). Figur 6 zeigt die Innenansicht einer Tasche (4) mit einer möglichen Ausgestaltung des Verschlussmechanismus (8), der in Form eines Klettverschlusses ausgebildet ist, der sich über die komplette zweite Längsseite der Tasche (4) erstreckt.
Bezugszeichenliste 1 Vorrichtung 2 Positionen an denen die Befestigungsvorrichtungen angebracht sind 3 Befestigungsvorrichtung 4 Tasche 5 Befestigungselement 6 Naht 7 Spannverschluss 8 Verschlussmechanismus 9 Positionen an denen ein nicht durchgängig angebrachter Verschlussmechanismus befestigt ist

Claims (10)

Schutzansprüche
1. Vorrichtung (1) zur Befestigung von Hilfsstoffen in Containern, umfassend mindestens drei Befestigungsvorrichtungen (3) und mindestens eine Tasche (4) zur Aufnahme der Hilfsstoffe.
2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) eine rechteckige Form aufweist.
3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) an beiden Längsseiten mindestens fünf Befestigungsvorrichtungen (3) aufweist.
4. Vorrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtungen (3) mit Spannverschlüssen (7) ausgestattet sind.
5. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) an einer Breitseite mindestens ein Befestigungselement (5) aufweist.
6. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Tasche (4) eine rechteckige Form aufweist und über die Breitseite der Vorrichtung (1) angebracht ist.
7. Vorrichtung (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Tasche (4) an drei von vier Seiten mit der Vorrichtung vernäht ist (6), wobei es sich bei den drei Seiten um eine Längs- und beide Breitseiten der Vorrichtung (1) handelt, und die vierte Seite, die zweite Längsseite der Vorrichtung mit einem Verschlussmechanismus (8) ausgestattet ist.
8. Vorrichtung (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Verschlussmechanismus (8) um einen Klettverschluss handelt.
9. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) an den Längsseiten jeweils von 2 bis 20 Befestigungsvorrichtungen (3) umfasst, an einer Breitseite von 2 bis 10 Befestigungselementen (5) umfasst sowie von 2 bis 20 Taschen (4) umfasst.
10. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung aus einem Gewebematerial, ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Baumwollgewebe, Non- Woven-Gewebe oder Gewebe aus Recyclingfasern, besteht.
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