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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Freigabe eines Schlüssels aus einem Schlüsseldepot sowie ein Schlüsseldepotsystem zur Durchführung des Verfahrens.
Schlüsseldepots dienen dazu, Schlüssel für versperrte Objekte für den Benutzungsfall bereit zu halten und diese autorisierten bzw. mit einer Zugangsberechtigung ausgestatteten Person zugängig zu machen. Es können dies Personen von Sicherheits- oder Kontrolldiensten sein, die in festgelegten Intervallen Gebäude bzw. Gebäudeteile kontrollieren müssen bzw. auch Einsatzkräfte, wie Polizei oder Feuerwehr, welche bei Gefahr verschlossene Objekte öffnen müssen. Meist liegt in einem Schlüsseldepot ein Generalschlüssel bereit, welcher Zutritt zu allen wesentlichen Gebäudeabschnitten verschafft und dessen Verwahrung und Gebrauch daher strengen Kontrollen unterworfen sein muss.
So haben sich beispielsweise Schlüsseldepots, bei welchen der Schlüssel in einem versperrbaren Schrank verwahrt wird, welcher mit Universalschlüsseln der Feuerwehr oder Polizei zu öffnen ist, nicht bewährt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch unberechtigte Personen derartige Schlüssel verwenden und sich somit Zutritt zu Lagerkomplexen, Bürogebäuden oder Wohnhausabschnitten verschaffen.
Die DE 32 34 859 A beschreibt in diesem Zusammenhang ein Schlüsseldepot, bei welchem der Schlüssel vom befugten Benutzer nach Eingabe eines Codesignals entnommen werden kann, das intern in einem elektronischen Teil des Schlüsseldepots gespeichert ist, wobei diese Speicherung von aussen weder abrufbar noch veränderbar ist. Das beschriebene Schlüsseidepot kann beispielsweise als Wandschrank oder Wandtresor mit einer Bedienungstafel ausgeführt sein, in die mehrere Schliesszylinder zur Aufnahme der Schlüssel eingesenkt sind. Auf jeden der Schliesszylinder wirkt ein elektromagnetisch betätigter Riegel ein, so dass der Schliesszylinder mit dem Schlüssel nur dann von der Sperrstellung in die Entnahmestellung rückgedreht werden kann, wenn der Riegel diese Bewegung freigibt.
Der Sperrmechanismus ist mit einer Codeauswertung verbunden, die in der Lage ist, nach Eingabe eines Zifferncodes die Sperre des Schliesszylinders freizugeben.
Das Schlüsseldepot kann weiters mit einer geeigneten Aufzeichnungseinrichtung ausgestattet sein, um alle Schlüsselentnahmen zu protokollieren.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Schlüsseldepotsystem vorzuschlagen, welches die Verwaltung und Protokollierung von Generalschlüsseln vereinfacht bzw. verbilligt, wobei alle Sicherheitsaspekte voll gewahrt bleiben sollen.
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Die erfindungsgemässe Aufgabe wird dadurch gelöst, dass von einer autorisierten Person über ein Mobilfunknetz an eine Zentralstelle eine codierte Mitteilung abgesetzt wird, welche Informationen über das freizugebende Depot und die autorisierte Person enthält, dass die codierte Mitteilung in der Zentralstelle überprüft und die Zugangsberechtigung festgestellt wird, sowie dass bei festgestellter Zugangsberechtigung von der Zentralstelle eine codierte Mitteilung an das Schlüsseldepot abgesetzt wird, wodurch ein Signal zur Entriegelung des Schlüs- seldepots ausgelöst wird.
Vorteilhafterweise stützt sich das neue Verfahren zum Teil auf bestehende Strukturen wie die zivilen oder auch militärischen Mobilfunknetze und die in diesen Netzen verwendeten Mobiltelefone. Die bei direkter Codeeingabe am Schlüsseidepot gemäss Stand der Technik notwendige elektronische und softwaremä- ssige Ausstattung des Schlüsseldepots ist beim erfindungsgemässen System nicht notwendig, da diese Bereiche an eine Zentralstelle ausgelagert sind, welcher erfindungsgemäss mehrere Schlüsseldepots eines Grossobjektes oder auch unterschiedliche Schlüsseldepots verschiedener Einzelobjekt zugeordnet sein können.
Die von der autorisierten Person vor Entnahme des Schlüssels abgegebene Mitteilung an die Zentralstelle enthält sowohl die Daten über das freizugebende Depot als auch die der autorisierten Person, welche beispielsweise als Zifferncode - welcher nur der autorisierten Person bekannt ist-in das Mobiltelefon eingegeben werden. Nach Feststellung der Zugangsberechtigung in der Zentralstelle erfolgt eine Mitteilung an das Schlüsseldepot, welches dadurch entriegelt und der Schlüssel freigegeben wird. Die Zentralstelle kann bevorzugt automatisiert betrieben werden, aber auch von einem Kontrollorgan überwacht werden.
Erfindungsgemäss ist vorgesehen, dass nach der Rückgabe des Schlüssels in das Schlüsseldepot automatisch eine codierte Mitteilung an die Zentralstelle abgesetzt wird. Durch diese Massnahme ist eine exakte Protokollierung der Schlüsselentnahme möglich, wobei automatisch die Entnahme bzw. Rückgabezeit sowie die Personendaten der autorisierten Person gespeichert werden. Unregelmässigkeiten, beispielsweise fehlende Schlüsselrückgabe oder zu lange Entnahmedauer, können sofort einen Alarm in der Zentrale auslösen.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass von der autorisierten Person bei Gefahr eine codierte Warnmitteilung an die Zentralstelle abgesetzt werden kann, durch welche ein vorgegebener Alarmplan aktiviert wird.
Von besonderem Vorteil ist es, wenn die codierten Mitteilungen an die Zentralstelle bzw. von der Zentralstelle an das Schlüsseldepot in Format des Short-Message-Service (SMS) erfolgen.
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Das erfindungsgemässe Schlüsseldepotsystem, welches mit einem durch ein elektrisches Freigabesignal entriegelbaren Schlüsseldepot für zumindest einen Schlüssel ausgestattet ist, weist eine über ein Mobilfunknetz mit dem Schlüssel- depot verbindbare Zentralstelle sowie zumindest ein einer autorisierten Person zugeordnetes Mobiltelefon auf.
Weiters weist die Zentralstelle eine Sende- und Empfangseinrichtung auf, welche geeignet ist, nach Einlangen einer codierten Mitteilung des Mobiltelefons eine codierte Mitteilung an das Schlüsseldepot zu senden, welche das elektrische Freigabesignal für den Schlüssel auslöst.
Das Freigabesignal kann einerseits die Tür eines Wandtresors entriegeln, wonach der bzw. die enthaltenen Schlüsseln entnommen werden können. Es ist jedoch auch möglich, dass der Schlüssel im Schlüsseidepot in an sich bekannter Weise in einem geeigneten Schliesszylinder angeordnet ist, weicher in Sperrstellung durch einen elektromagnetisch betätigbaren Riegel blockiert ist.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand einer schematischen Zeichnung näher erläutert.
Das Schlüsseldepotsystem besteht aus dem eigentlichen Schlüsseldepot 1, welches über ein Mobilfunknetz mit einer Zentraleinheit 2 in Funkverbindung treten kann, sowie aus mehreren Mobiltelefone 3, die jeweils autorisierten Personen, beispielsweise eines Wach- bzw. Kontrollpersonals oder Einsatzkräften wie Polizei oder Feuerwehr, zugeordnet sind. Das Schlüsseldepot 1 kann in der Aussenwand des zu sichernden Objektes als Wandschrank oder Wandtresor eingelassen sein und weist in der dargestellten Ausführungsvariante einen Schliesszylinder 4 auf, in welchen der Schlüssel 5 eingesteckt werden kann. In Sperrstellung wird der Schlüssel 5 durch einen elektromagnetisch betätigbaren Riegel 6 blockiert.
Zur Entnahme des Schlüssels 5 durch eine autorisierte Person gibt diese über das Mobiltelefon 3 eine Mitteilung an die Sende- und Empfangseinrichtung 7 der Zentralstelle 2 ab, welche in codierter Form Daten über das freizugebende Schlüsseldepot 1 sowie die berechtigte Person, beispielsweise in Form eines einzutippenden Nummerncodes, enthält und von einem Modem 8 an eine Computereinheit 9 weitergegeben wird.
Die Computereinheit 9 kann entweder automatisch anhand abgespeicherter Zutrittsdaten und Personeninformationen die Zugangsberechtigung feststellen und eine entsprechende Mitteilung an die Sende- und Empfangseinrichtung 10 des Schlüsseldepots 1 übermitteln, es ist jedoch auch möglich, dass einlangende Mitteilungen in der Zentralstelle von einem Kontrollorgan überwacht werden und erst dann eine entsprechende Mitteilung an das Schlüsseldepot 1 abgesetzt wird. Die einlangende codierte Mitteilung wird über ein Modem 11 einer elektromagnetischen Steuereinrichtung 12
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zugeführt, durch welche der Riegel 6 des Schliesszylinders 4 freigegeben wird, so dass der Schlüssel 5 entnommen werden kann.
Bei der Rückgabe des Schlüssels in das Schlüsseldepot 1 wird dieser in den Schliesszylinder 4 gesteckt und in Sperrrichtung verdreht. In der Sperrstellung wird der Schlüssel 5 durch den Riegel 6 blockiert und gleichzeitig eine Mitteilung an die Zentralstelle 2 abgesetzt, welche die Rückgabe des Schlüssels 5 für Dokumentationszwecke anzeigt.
Die Computereinheit 9 der Zentralstelle 2 dient weiters zur Protokollierung der Daten der Schlüsselentnahme und weist eine Dateneingabeeinheit samt Display 13 sowie einen Drucker 14 für die Protokollausgabe auf.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung "Schlüssel" und "Schloss bzw. Schliesszylinder" nicht auf spezielle äussere Formen festgelegt sind, sondern im weitesten Sinne verstanden werden müssen und auch moderne Ersatzformen, wie Magnetkarten oder sonstige nichtmechanische Schlüssel und die dazu verwendeten Schlösser umfassen sollen.