AT513411B1 - Mundstückbelagspapier für eine Filterzigarette - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Mundstückbelagspapier (3, 13) für eine Filterzigarette. Jener Flächenbereich (3.1, 13.1) des Mundstückbelagspapiers an welchem beim Rauchen der Zigarette üblicherweise die Zigarette durch die rauchende Person gehalten wird, ist zwecks Vermeidens von störendem Geruch an den Fingern der die Zigarette rauchenden Person mit einer geruchsneutralisierenden Substanz versehen, welche Geruchsstoffe bindet oder abbaut.
Description
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft das Mundstückbelagspapier für eine Filterzigarette.
[0002] Fünf wesentliche Teile einer üblichen Filterzigarette sind der Tabakstrang, das diesen einhüllende Zigarettenpapier, der Filter, das diesen unmittelbar einhüllende Filterhüllpapier und das Mundstückbelagspapier.
[0003] Das Mundstückbelagspapier, oft auch als „Tippingpapier" oder kurz "Tipping" bezeichnet, ist jener Teil der Filterzigarette, welcher beim Rauchen der Filterzigarette durch die Lippen der die Zigarette rauchenden Person berührt wird. Es umhüllt den Filterteil und ragt üblicherweise in Längsrichtung der Filterzigarette auch geringfügig in den Längsbereich des Tabakstranges und umhüllt dort das Zigarettenpapier. Es ist mit dem Filterhüllpapier und dem Zigarettenpapier durch eine Klebung verbunden. Durch das Herstellen dieser Klebung werden in der Zigarettenmaschine Filterteil und Tabakstrangteil mechanisch verbunden. Das Mundstückbelagspapier ist zumeist tatsächlich ein Papier, es kann aber auch eine Folie (oftmals auch mit "Film" bezeichnet) sein oder auch ein Verbundmaterial aus mehreren Schichten verschiedener Materialien.
[0004] Knapp vor dem von den Lippen zu berührenden Längsbereich ist das Mundstückbelagspapier üblicherweise mit einer Perforation versehen, welche bewirkt, dass beim Saugen an der Zigarette Luft aus der Umgebung in den Filter gelangt und sich dort mit dem aus dem Tabakstrang kommenden Rauchstrom vermengt, wodurch die Rauchwerte vorteilhaft verändert werden.
[0005] Üblicherweise weist das Mundstückbelagspapier eine Bedruckung auf. Beispielsweise kann diese Bedruckung an Kork erinnern. Es kommen auch Mundstückbelagspapiere zum Einsatz, welche zusätzlich zur optischen Bedruckung einen Belag von Stoffen oder eine Imprägnierung mit Empfindungsstoffen aufweisen, also mit Stoffen welche beim Rauchen im oder am Mund eine oder mehrere Sinneswahrnehmungen wie Geruch, Geschmack, Kälte (Frische) oder Hitze (Schärfe) hervorrufen. Beispielsweise wird in der WO 2006128551 A1 vorgeschlagen, einen Aromastoff mit Hilfe eines Tintenstrahldruckers z.B. auf das Mundstückbelagspapier aufzubringen.
[0006] Es existiert eine Vielzahl von Patentschriften, in welchen die Beschichtung von Mundstückbelagspapier mit Empfindungsstoffen vorgeschlagen wird. In der US 20100108081 A1 wird vorgeschlagen Empfindungsstoffe in mehreren voneinander getrennten Bereichen des Mundstücksbelagspapiers aufzutragen. In der EP 1891866 A1 wird vorgeschlagen das Mundstückbelagspapier mit Zellen zu beschichten, welche Geschmacksstoffe beim Kontakt mit Feuchtigkeit freigeben. In der GB 2455733 A wird vorgeschlagen Empfindungsstoffe in Klebestreifen aufzubringen, mit welchen das Mundstückbelagspapier mit der darunterliegenden Schicht der Zigarette verklebt wird. In der WO 2011117733 A1 wird vorgeschlagen am Mundstückbelagspapier Kapseln, welche Geruchsstoffe beinhalten aufzubringen.
[0007] Die US 20070095357 A1 zeigt eine Filterzigarette, die an ihrer Außenseite mit Mikrokapseln, welche einen Duftstoff enthalten, versehen ist. Es ist vorgesehen, in zwei Teilbereichen unterschiedliche Duftstoffe aufzubringen, wobei sich der Mechanismus (Rubbeln oder Abziehen) zum Freisetzen der Duftstoffe der beiden Teilbereiche unterscheidet. Die Duftstoffe der Teilbereiche können in ihrem Geruch unterschiedlich sein, haben aber dieselbe Wirkung, nämlich das Auslösen einer Geruchs und/oder Geschmackswahrnehmung. Dabei können die Duftstoffe während des Rauchens auf die Finger übertragen werden, mit der Wirkung, dass sich an den Fingern der Geruch der Zigarette und die Geruchsstoffe anlagern, wodurch je nach Intensität des Duftstoffs der Zigarettengeruch mehr oder weniger stark wahrgenommen wird. Es entsteht also immer ein Mischgeruch aus den unterschiedlichen Geruchsstoffen. Der Rauchgeruch kann zwar mit einer großen Menge stark riechender Substanzen überdeckt werden, sodass dieser nicht mehr wahrgenommen werden kann, jedoch ist der Rauchgeruch jedenfalls trotzdem vorhanden. Nachteilig ist, dass starke Geruchsstoffe meist als unangenehm wahrgenommen werden und verhältnismäßig große Mengen an Duftstoff eingesetzt werden müssen. Nachteilig ist zudem, dass Geruchsstoffe leicht flüchtige Verbindungen sind, welche zwar unmittelbar vom Raucher wahrgenommen werden können, jedoch eine mangelnde Langzeitwirkung aufweisen.
[0008] Bei allen genannten Schriften kommen Empfindungsstoffe am Mundstückbelagspapier zum Einsatz, welche eine sensorische Wirkung, meist in Form von Geschmack oder Geruch, auslösen und somit bestenfalls dazu in der Lage sind, unangenehme Gerüche zu überlagern. Des Weiteren ist beispielsweise durch die WO 2008/010091 A1 bekannt in einem speziell ausgestalteten Filter Geschmacks- bzw. Geruchsstoffe unterzubringen.
[0009] In der JP 3083571 A (veröffentlicht 1991) wird vorgeschlagen, den Filterteil von Zigaretten mit einer Substanz aus speziellen Metalloxiden, Polymer und anorganischem Füllmaterial zu beschichten, um die Emission von Geruch, Nikotin und Teer zu verhindern. Eine Beschichtung des Mundstückbelagspapiers, also jenes Papieres, welches den Filterteil umhüllt und mit dem Tabakstrang verbindet, ist nicht vorgesehen. Auf Grund der Konsistenz der verwendeten Substanz wäre ein mit einer derartigen Substanz beschichtetes Mundstückbelagspapier auch gar nicht in einer Zigarettenmaschine verarbeitbar.
[0010] In der DE 1928432 U (veröffentlicht 1965) und in der DE 1532252 A1 (veröffentlicht 1970) wird vorgeschlagen, den beim Rauchen mit den Lippen zu berührenden Längsbereich von Filterzigaretten mit einem desodorierenden Mitteln oder Geschmacksmitteln zu tränken um zu verhindern, dass durch das Rauchen schlechter Mundgeruch entsteht und geschmacklich unangenehme Stoffe auf den Lippen wirksam werden. Es wird auch vorgeschlagen, den mit einem derartigen Mittel versehenen Oberflächenbereich typischerweise durch eine Bedruckung, farblich von angrenzenden Oberflächenbereichen unterscheidbar zu machen.
[0011] Von diesem Stand der Technik ausgehend ist dem Erfinder aufgefallen, dass es keine befriedigenden Vorschläge dazu gibt, zu vermeiden, dass die Finger einer rauchenden Person in unangenehmer Weise nach Zigaretten zu riechen beginnen. Von dieser Erkenntnis ausgehend hat sich der Erfinder die Aufgabe gestellt, Mundstückbelagspapier so zu verbessern, dass dieser unangenehme Geruch an den Fingern der rauchenden Person vermieden wird.
[0012] In der zum Zeitpunkt der Patentanmeldung unveröffentlichten WO 2013078494 A2 wird ein Mundstückbelagspapier gezeigt, welches mit lokal begrenzten Erhebungen aus erhärtetem Lack versehen ist. Es wird auf den möglichen Auftrag von Substanzen, welche störenden Geruch an den Fingern vermeiden helfen, hingewiesen. Das Aufbringen dieser Substanzen ist jedoch nicht auf das dem Tabakstrang zugewandte Längsdrittel des Mundstückbelagspapiers beschränkt.
[0013] Zum Lösen der Aufgabe wird vorgeschlagen, jenen Flächenbereich des Mundstückbelagspapiers einer Zigarette, an welchem beim Rauchen der Zigarette üblicherweise die Zigarette durch die rauchende Person gehalten wird, mit einer geruchsneutralisierenden Substanz zu versehen.
[0014] Mit "geruchsneutralisierende Substanzen" sind in diesem Sinn Substanzen gemeint, welche entweder [0015] - Geruchsstoffe binden, also so an andere (größere) Moleküle binden, dass sie weni ger oder gar nicht mehr riechbar sind, und/oder [0016] - Geruchsstoffe abbauen, also chemisch umwandeln, sodass sie zu Stoffen werden, die weniger oder gar nicht mehr riechbar sind.
[0017] Nicht unter den Begriff der "geruchsneutralisierende Substanzen" im Sinne dieser Schrift fallen Substanzen die [0018] - Geruchsstoffe überdecken, also selbst in einer als angenehm empfundenen Weise so sehr riechen, dass dadurch andere, (störende) Gerüche weniger oder nicht mehr wahrgenommen werden.
[0019] Das erfindungsgemäße Mundstückbelagspapier ist über seine Länge nicht gleichmäßig mit geruchsneutralisierenden Substanzen versehen, sondern nur an seinem dem Tabakstrang zugewandten Längsdrittel. (Mit "Länge" des Mundstückbelagspapiers ist in diesem Dokument die parallel zur Zigarettenlängsrichtung liegende Abmessung des Mundstückbelagspapiers gemeint.) [0020] Der überwiegend durch die Finger einer eine Zigarette rauchenden Person während brennender Zigarette berührte Teil des Mundstückbelagspapiers ist das Längsdrittel des Mundstückbelagspapiers, welches am Tabakstrang liegt. Das überwiegend durch die Lippen einer eine Zigarette rauchenden Person während brennender Zigarette berührte Teil des Mundstückbelagspapiers ist das vom Tabakstrang abgewandt liegend Längsdrittel des Mundstückbelagspapiers. Indem man die beiden Längsteile mit unterschiedlichen Substanzen versieht, kann man besser auf die unterschiedlichen Erfordernisse eingehen. In dem von den Fingern berührten Längsbereich ist echte Geruchsvermeidung von hervorragender Bedeutung. In dem von den Lippen berührten Bereich ist auch das geschmackliche Empfinden sehr wichtig.
[0021] In einer bevorzugten Ausführungsform des Mundstückbelagspapiers ist der Flächenbereich, an welchem es mit einer geruchsneutralisierenden Substanz zwecks Vermeidens von störendem Geruch an den Fingern einer die Zigarette rauchenden Person versehen ist, farblich gekennzeichnet. Dieses Kennzeichnen verleitet dazu, die Zigarette auch nur dort mit den Fingern anzufassen, und nicht beispielsweise auch dort, wo man die Zigarette vorwiegend nur mit den Lippen berühren sollte.
[0022] Die Erfindung wird an Hand stilisierter Zeichnungen veranschaulicht.
[0023] Fig. 1: zeigt in perspektivischer Ansicht eine erste mit einem erfindungsgemäßen Mund stückbelagspapier ausgestattete Zigarette.
[0024] Fig. 2: zeigt in einer Längsschnittansicht eine zweite mit einem erfindungsgemäßen
Mundstückbelagspapier ausgestattete Zigarette. Aus Sichtbarkeitsgründen sind Schichten unverhältnismäßig dick eingezeichnet.
[0025] Die in Fig. 1 sichtbaren Teile der dort dargestellten Zigarette sind das Zigarettenpapier 1 (welches den Tabakstrang umhüllt), der Filter 2 und das Mundstückbelagspapier 3, welches den Filter (einschließlich dem nicht dargestellten Filterhüllpapier) zur Gänze umhüllt und mit einem kurzen Längsbereich auch das Zigarettenpapier 1 umhüllt.
[0026] Das dargestellte, erfindungsgemäße Mundstückbelagspapier 3 ist an einem Flächenbereich 3.1 mit einer geruchsneutralisierenden Substanz versehen, welche dazu dient, zu vermeiden, dass die Finger der die Zigarette rauchenden Person durch die Zigarette einen störenden Geruch annehmen. Der Flächenbereich 3.1 liegt in dem Längsdrittel des Mundstückbelagspapiers 3, welches dem Zigarettenpapier 1 zugewandt ist. Die Fläche 3.1 ist durch eine sichtbare Bedruckung optisch von der umgebenden Fläche des Mundstückbelagspapiers hervorgehoben. Sie ist somit an einem Längsbereich angeordnet, an denen die Zigarette während sie zum Mund bzw. zum Aschenbecher geführt wird, bequem mit den Fingern gefasst werden kann.
[0027] Im Rahmen der Erfindung ist es durchaus auch denkbar, die Fläche anders als dargestellt nicht um den Umfang der Zigarette herum als geschlossenen Ring auszuführen, sondern beispielsweise als zwei voneinander getrennte Teilflächen, welche bevorzugt bezüglich der Längsachse der Zigarette einander radial gegenüberliegen.
[0028] Indem man die geruchsneutralisierende Substanz an besagtem Längsdrittel des Mundstückbelagspapiers nicht um die den ganzen Umfang der Zigarette herum aufträgt, sondern nur an zwei voneinander getrennten Flächen 3.1 kann man an den dazwischen liegenden Flächen das Mundstückbelagspapier gut mit einer Perforation versehen, durch welche während des Saugens an der Zigarette unbeeinflusst von der an den Flächen 3.1 aufgetragenen Substanz -und auch von der Berührung durch die Finger der rauchenden Person -, Luft in den Filterteil einfließen und sich mit dem Rauchstrom vermischen kann. Es wird auch geruchsneutralisierende Substanz gespart, wenn sie nur an Teilflächen aufgetragen wird und nicht um den ganzen Umfang des Mundstückbelagspapiers herum.
[0029] Typische, für die Fläche 3.1 anwendbare geruchsneutralisierende Substanzen sind beispielsweise Cyclodextrine und Triethylenglycol. Cyclodextrine wirken vorwiegend indem sie Geruchsstoffe so an sich binden, dass sie nicht oder kaum mehr wahrnehmbar sind. Triethylenglycol wirkt vorwiegend indem es Geruchsstoffe in chemisch andere Substanzen umwandelt. Beide Stoffe sind bekanntermaßen unter anderem für die Geruchsneutralisation in Verwendung. Neben den genannten Stoffen ist eine Vielzahl anderer für die Geruchsneutralisation bekanntermaßen wirksamer Substanzen anwendbar.
[0030] Indem die Substanzen - wie skizziert - nur so aufgebracht werden, dass sie weder nennenswert mit der in den Rauchstrom zufließenden Luft interagieren, noch üblicherweise durch die Lippen der rauchenden Person berührt werden, können die Substanzen in besonders hohem Maß auf die geruchsneutralisierende Wirkung auf den Fingern hin optimiert ausgewählt und bemessen werden.
[0031] Wenn - wie in Fig. 1 dargestellt - die Fläche 3.1 am Mundstückbelagspapier, welche mit geruchsneutralisierender Substanz für die Finger versehen ist, um den gesamten Umfang der Zigarette herum verläuft, so ist die zuvor besprochene Perforation bevorzugt an einem daneben liegenden Längsabschnitt der Zigarette angeordnet, bevorzugt an einem weiter vom Tabakstrangteil entfernt liegenden Längsabschnitt. Die Perforation kann dann ebenfalls um den gesamten Umfang der Zigarette herum verlaufen.
[0032] Die geruchsneutralisierenden Substanzen werden auf das Mundstückbelagspapier am besten durch Bedrucken aufgebracht. Es sind die für das Bedrucken von Mundstückbelagspapieren üblichen Verfahren und Maschinen dafür verwendbar.
[0033] In einer vorteilhaften Ausführungsvariante ist das Mundstückbelagspapier an einem Flächenbereich 3.1 an welchem eine geruchsneutralisierende Substanz aufgebracht ist, mit lokal begrenzten Erhebungen versehen, welche durch erhärteten Strukturlack gebildet sind und die geruchsneutralisierende Substanz ist zwischen diesen Erhebungen angeordnet. Durch die besagten Erhebungen wird die geruchneutralisierende Substanz während der Herstellung und Verpackung der Zigaretten vor störender mechanischer Einwirkung geschützt. Weiters wird durch die Erhebungen vermieden, dass in der Zigarettenpackung Zigaretten an den mit geruchsneutralisierender Substanz versehenen Flächen aneinander kleben. Durch das Anbringen der geruchsneutralisierenden Substanz an Flächen, welche mit Erhebungen aus erhärtetem Strukturlack bestehen, wird eine größere Vielfalt von geruchneutralisierenden Substanzen (und Begleitsubstanzen) anwendbar und es werden größere Dosierungen pro Fläche anwendbar. (Ein Strukturlack in diesem Sinne ist ein Lack, mit welchem sich auf einer Oberfläche ein feiner Raster einer fühlbar erhabenen Struktur drucken lässt. Beispielsweise können dafür 5 bis 30 nebeneinander liegende Linien pro cm gedruckt werden, welche von nicht bedruckten Oberflächenbereichen um 10 pm bis 30 pm emporragen. Es sind damit aber auch feinere Strukturen, beispielsweise mit 100 nebeneinanderliegenden Linien pro cm druckbar.) [0034] Bevorzugt wird gemeinsam mit der geruchsneutralisierenden Substanzen auch Fett, Öl oder Wachs auf die Fläche 3.1 aufgetragen. Diese Substanzen benetzen bei Berührung die Finger der die Zigarette rauchenden Person. Sie bilden dann eine dünne aber wirksame Schutzschicht gegen Geruchsstoffe, welche sich andernfalls auf oder in der Haut ablagern würden. Die so gebildete Schutzschicht ist einschließlich allfälliger daran abgelagerter störender Geruchsstoffe sehr viel leichter mit Wasser und Seife abwaschbar als es die Geruchsstoffe alleine wären.
[0035] In einer vorteilhaften Ausführungsform wird gemeinsam mit der geruchneutralisierenden Substanz auch eine bleichend wirkende Substanz aufgetragen, da damit gezielt die Braunfärbung, die durch Zigaretten an Fingern von rauchenden Personen bewirkt wird, vermieden oder gehemmt werden kann. Als denkbare Substanz dafür ist beispielsweise Vitamin C (als sanftes Reduktionsmittel wirkend) zu nennen.
[0036] Eine spezielle Ausführung einer erfindungsgemäß ausgestatteten Zigarette zeigt Fig. 2. Der mit geruchsneutralisierender (- und eventuell auch fettiger oder wachsiger -) Substanz ausgestattete Flächenbereich 13.1 des Mundstückbelagspapiers 13 ist an jenem Längsbereich des Mundstückbelagspapiers angebracht, an dem dieses den Tabakstrang 4 umfasst. Die geruchsneutralisierende Substanz ist dabei auf die Innenseite des Mundstückbelagspapiers 13 aufgebracht. Sie beinhaltet eine Wirkstoffkombination, welche erst bei erhöhter Temperatur, den Wirkstoff nach außen abgibt. Wenn die Zigarette fast schon fertig geraucht wurde, wird der Flächenbereich 13.1 durch die Glut der Zigarette und den heißen Rauchstrom erwärmt und der geruchsneutralisierende Wirkstoff wird abgegeben. Als passende geruchsneutralisierender Substanz ist dabei Cyclodextrine verwendbar, an welches ein anderer, bevorzugt ein wohlriechender Aromastoff und/oder Öl, Fett oder Wachs und/oder ein bleichend wirkender Stoff angelagert ist. Cyclodextrine hat die Eigenschaft dass es andere Stoffe, wie beispielsweise die genannten Stoffe bei Normaltemperatur so gut an sich bindet, dass sie überhaupt nicht bemerkbar sind, sie aber bei erhöhter Temperatur freigibt, sodass sie ihre Wirkung entfalten können. Im vorliegenden Anwendungsfall kann damit ganz speziell die für manche Raucher charakteristische Braunfärbung der Finger verhindert werden.
[0037] Im Sinne des Erfindungsgedankens ist es auch möglich, das Mundstückbelagspapier ganz- oder teilflächig mehrlagig auszuführen und dabei zumindest eine Lage des Mundstückbe-lagspapieres mit einer geruchsneutralisierenden Substanz zu versehen.
[0038] Beispielsweise kann man den tabakstrangnahen Teil des Mundstückbelagspapieres mit einer zweiten, an der fertigen Zigarette äußeren Lage ausführen und nur an dieser äußeren Lage eine geruchsneutralisierende Substanz aufbringen. Die mehrlagige Ausführung des Mundstückbelagspapiers bringt gegenüber einer einlagigen Ausführung (neben dem Mehraufwand) die Vorteile mit sich, dass überhaupt weniger Geruchsstoffe aus dem Rauchstrom bis an die Finger der rauchenden Person gelangen, dass die Haptik im relevanten Bereich besser an die Finger angepasst werden kann ohne dass deswegen die Haptik für den durch die Lippen zu berührenden Bereich verändert werden muss und dass auch für optische Hervorhebungen des für die Finger zu berührenden Bereichs zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden.
[0039] Als Material für die zusätzliche Lage des Mundstückbelagspapiers eigenen sich die gleichen Materialien bzw. Verbundmaterialien wie eingangs allgemein für Mundstückbelagspapiere erwähnt.
Claims (16)
- Patentansprüche 1. Mundstückbelagspapier (3, 13) für eine Filterzigarette, dadurch gekennzeichnet, dass das Mundstückbelagspapier (3, 13) in seinem dem Tabakstrang zugewandten Längsdrittel zumindest eine Fläche (3.1, 13.1) aufweist, in der es, zwecks Vermeidens von störendem Geruch an den Fingern einer die Zigarette rauchenden Person, mit geruchsneutralisierenden Substanzen versehen ist, welche Geruchsstoffe binden oder abbauen, wobei das Mundstückbelagspapier außerhalb dieser einen oder mehreren Flächen (3.1, 13.1) nicht mit geruchsneutralisierenden Substanzen versehenen ist, welche, zwecks Vermeidens von störendem Geruch an den Fingern einer die Zigarette rauchenden Person, Geruchsstoffe binden oder abbauen.
- 2. Mundstückbelagspapier (3, 13) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es zusätzlich mit Substanzen, welche Geruchsstoffe überdecken, oder eine geschmackliche Empfindung hervorrufen, versehen ist.
- 3. Mundstückbelagspapier (3, 13) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Flächenbereich (3.1) an welchem es mit einer geruchsneutralisierenden Substanz zwecks Vermeidens von störendem Geruch an den Fingern einer die Zigarette rauchenden Person versehen ist, farblich gekennzeichnet ist.
- 4. Mundstückbelagspapier nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es zwei Flächenbereiche aufweist, an welchem es mit einer geruchsneutralisierenden Substanz zwecks Vermeidens von störendem Geruch an den Fingern einer die Zigarette rauchenden Person versehen ist, wobei die beiden Flächenbereiche nicht miteinander verbunden sind und sich am selben Längsbereich des Mundstückbelagspapiers nur über einen Teilumfang der Zigarette erstrecken.
- 5. Mundstückbelagspapier nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass es an jenen Flächenbereichen an denen es mit einer geruchsneutralisierenden Substanz versehen ist, nicht perforiert ist und dass es an den dazwischenliegenden Flächenbereichen perforiert ist.
- 6. Mundstückbelagspapier (13) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die mit geruchsneutralisierender Substanz versehene Fläche (13.1) in jenem Längsdrittel des Mundstückbelagspapiers welches dem Tabakstrang (4) der Zigarette zugewandt liegt, um den gesamten Umfang der Zigarette erstreckt und dass das Mundstückbelagspapier an der vom Tabakstrang (4) abgewandten Seite der Fläche (13.1), außerhalb der Fläche (13.1) perforiert ist.
- 7. Mundstückbelagspapier (3, 13) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die geruchsneutralisierende Substanz Cyclodextrine beinhaltet.
- 8. Mundstückbelagspapier (3, 13) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die geruchsneutralisierende Substanz Triethylenglycol beinhaltet.
- 9. Mundstückbelagspapier (3, 13) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die geruchsneutralisierende Substanz mit einer bleichend wirkenden Substanz kombiniert ist.
- 10. Mundstückbelagspapier (3, 13) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die bleichend wirkende Substanz ein Reduktionsmittel ist.
- 11. Mundstückbelagspapier (3, 13) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die geruchsneutralisierende Substanz mit Öl, Fett oder Wachs kombiniert ist.
- 12. Mundstückbelagspapier (3, 13) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächenbereiche (3.1, 13.1) lokal begrenzten Erhebungen aufweisen, welche durch erhärteten Strukturlack gebildet sind und dass die geruchsneutralisierende Substanz zwischen diesen Erhebungen angeordnet ist.
- 13. Mundstückbelagspapier (13) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein mit geruchsneutralisierender Substanz, welche Geruchsstoffe bindet oder abbaut, versehener Flächenbereich (13.1) in jenem Längsbereich angeordnet ist, welcher sich an der Zigarette mit dem Tabakstrang (4) überlagert und dass die geruchsneutralisierende Substanz, welche Geruchsstoffe bindet oder abbaut, mit einem Wirkstoff in Kombination ist, welcher vorwiegend bei gegenüber üblicher Umgebungstemperatur erhöhter Temperatur abgegeben wird.
- 14. Mundstückbelagspapier (13) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die geruchsneutralisierende Substanz auf jene Seite des Mundstückbelagspapiers (13) aufgetragen ist, welche bei fertiger Zigarette der Zigarettenachse zu gewandt liegt.
- 15. Mundstückbelagspapier nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass es aus mehreren Lagen besteht und dass zumindest eine Lage des Mundstückbe-lagspapieres mit einer geruchsneutralisierenden Substanz versehen ist.
- 16. Mundstückbelagspapier nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass es am Berührungsbereich für die Finger mehrlagig ist und am Berührungsbereich für die Lippen einlagig- Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
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