AT512156B1 - Anordnung zum Bewegen eines bewegbaren Möbelteils - Google Patents
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Abstract
Anordnung (1) zum Bewegen eines bewegbaren Möbelteils (2), insbesondere eines um eine Achse schwenkbar gelagerten Möbelteils, mit wenigstens einer Ausstoßvorrichtung (3) zum Ausstoßen des bewegbaren Möbelteils (2) aus einer Schließstellung in eine Offenstellung, wobei die wenigstens eine Ausstoßvorrichtung (3) wenigstens einen Kraftspeicher (4) umfasst, und einer Ladevorrichtung (5) zum Laden des wenigstens einen Kraftspeichers (4) durch eine Öffnungs- oder Schließbewegung des bewegbaren Möbelteils (2), wobei zwischen der wenigstens einen Ausstoßvorrichtung (3) und der Ladevorrichtung (5) wenigstens ein Bowdenzug (6) zur Kraftübertragung beim Laden des wenigstens einen Kraftspeichers (4) angeordnet ist.
Description
&tenseid»3ciKS AT512 156B1 2013-06-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Bewegen eines bewegbaren Möbelteils, insbesondere eines um eine Achse schwenkbar gelagerten Möbelteils, mit wenigstens einer Ausstoßvorrichtung zum Ausstößen des bewegbaren Möbelteils aus einer Schließstellung in eine Offenstellung, wobei die wenigstens eine Ausstoßvorrichtung wenigstens einen Kraftspeicher umfasst, und einer Ladevorrichtung zum Laden des wenigstens einen Kraftspeichers durch eine Öffnungs- oder Schließbewegung des bewegbaren Möbelteils.
[0002] Derartige Anordnungen sind z.B. aus der - ein früheres Prioritätsdatum aufweisenden aber noch nicht veröffentlichten - Anmeldung A 322/2012 der Anmelderin bekannt. Sie weisen relativ aufwändige zwischen der wenigstens einen Ausstoßvorrichtung und der Ladevorrichtung angeordnete Übertragungsmechanismen zur Kraftübertragung beim Laden des wenigstens einen Kraftspeichers auf. So sind z.B. Zwischenböden oder Umlenkvorrichtungen erforderlich, die sehr viel Platz beanspruchen. Dies ist auch unter ästhetischen Gesichtspunkten unvorteilhaft.
[0003] Weitere den allgemeinen Stand der Technik definierende Schriften stellen die WO 2012/000656 A2, die WO 2008/022673 A1 und die DE 20 2010 008 134 U1 dar.
[0004] Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die vorbeschriebenen Nachteile zu vermeiden und eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte Anordnung zum Bewegen eines bewegbaren Möbelteils anzugeben.
[0005] Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Anordnung vor, dass zwischen der wenigstens einen Ausstoßvorrichtung und der Ladevorrichtung wenigstens ein Bowdenzug zur Kraftübertragung beim Laden des wenigstens einen Kraftspeichers angeordnet ist.
[0006] Der Begriff Bowdenzug ist ein feststehender Terminus, der z.B. durch die DIN 71986 definiert wird. Ein Fachmann versteht hierunter ein bewegliches Maschinenelement zur Übertragung einer mechanischen Bewegung bzw. einer Zugkraft. Im Wesentlichen besteht ein Bowdenzug aus einer sogenannten Bowdenzugseele (z.B. einem Stahldraht oder Drahtseil), die von einer flexiblen aber in Zugrichtung druckfesten Hülle umgeben ist. Die Hülle wirkt als mechanische Führung und als Gegenlager für die übertragenden Zugkräfte, sodass der Bowdenzug Kräfte auch über Biegungen übertragen kann.
[0007] Vorteilhaft an der Verwendung eines Bowdenzugs in Zusammenhang mit dem Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, dass er relativ wenig Raum einnimmt und flexibel verlegt werden kann. Es ist auch möglich, ihn z.B. in einer Nut oder dergleichen nach außen hin „zu verstecken".
[0008] Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Ladevorrichtung wenigstens einen Stellkörper und wenigstens eine Stellkontur umfasst, wobei der wenigstens eine Stellkörper zumindest während eines Teils der Öffnungs- oder Schließbewegung an der wenigstens einen Stellkontur abläuft. Durch das Zusammenspiel des wenigstens einen Stellkörpers und der wenigstens einen Stellkontur sind unterschiedliche kinematische Verhältnisse erzielbar. Insbesondere kann auch ein neutraler Bereich realisiert werden, in dem sich der wenigstens eine Stellkörper und die wenigstens eine Stellkontur derart relativ zueinander bewegen, dass der wenigstens eine Kraftspeicher im Wesentlichen nicht geladen wird. Ein weiterer großer Vorteil, der aus dem Zusammenspiel des wenigstens einen Stellkörpers und der wenigstens einen Stellkontur erwächst, ist die Tatsache, dass die Übergänge zwischen Laden und Nichtladen des Kraftspeichers sehr sanft gestaltet werden können.
[0009] Weiters kann es bevorzugt vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Ausstoßvorrich-tung wenigstens ein bewegbares - vorzugsweise linear verfahrbares - und durch den wenigstens einen Kraftspeicher beaufschlagbares Ausstoßelement umfasst. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die wenigstens eine Ausstoßvorrichtung wenigstens eine Verriegelungsvorrichtung zur lösbaren Verriegelung des wenigstens einen Ausstoßelementes entgegen der Beaufschlagung durch den wenigstens einen Kraftspeicher umfasst. Die Verriegelungsvorrichtung kann dabei 1 /13
&te^id»scHg ρ®ίκηΕδίϊϊί AT512 156B1 2013-06-15 z.B. mittels eines Kipphebels realisiert werden. Eine alternative, vom Erfindungsgedanken nicht ausgeschlossene Realisierungsform der Verriegelungsvorrichtung kann z.B. auch auf einer herzkurvenförmig ausgebildeten Verriegelungskontur basieren.
[0010] Schutz wird auch begehrt für ein Möbel mit einem Möbelkorpus, wenigstens einem in oder an dem Möbelkorpus bewegbar gelagerten Möbelteil und wenigstens einer erfindungsgemäßen Anordnung zum Bewegen des wenigstens einen Möbelteils. Bei diesem wenigstens einen Möbelteil kann es sich sowohl um ein Möbelteil handeln, das eine rotatorische Bewegung ausführt (dies ist z.B. bei einer Möbeltüre oder einer Möbelklappe der Fall), als auch um ein Möbelteil, welches translatorisch bewegbar ist (z.B. eine Schublade).
[0011] Die Verwendung der erfindungsgemäßen Anordnung bietet sich insbesondere bei Oberschränken an, die eine äußere Tragekonstruktion und einen in Bezug auf diese Tragekonstruktion auf- und abfahrbaren Innenkorpus aufweisen. Hier kann der wenigstens eine Bowdenzug bei heraufgefahrenem Innenkorpus im Wesentlichen zwischen dem Innenkorpus und dem Möbelkorpus angeordnet werden, sodass er nach außen hin nicht sichtbar ist.
[0012] Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert und werden zusammen mit weiteren Einzelheiten und Vorteilen der Erfindung im Rahmen der folgenden Figurenbeschreibung anhand der Figuren näher erläutert. Dabei zeigt: [0013] Fig. 1 eine schematisch dargestellte Explosionsdarstellung eines Ausführungs beispiels der erfindungsgemäßen Anordnung, [0014] Fig. 2-6 die Abfolge mehrerer schematisch dargestellter Seitenansichten des Aus führungsbeispiels der erfindungsgemäßen Anordnung zur Illustration des Ausstoßvorgangs einer Möbelklappe sowie des sich daran anschließenden Ladevorgangs zum Laden des Kraftspeichers der Ausstoßvorrichtung, und [0015] Fig. 7a - 7e die Abfolge mehrerer schematisch dargestellter Querschnittsansichten der
Ausstoßvorrichtung zur Illustration ihrer Wirkungsweise.
[0016] Anhand der in Fig. 1 zu sehenden Explosionsdarstellung ist erkennbar, dass die Ausstoßvorrichtung 3 der Anordnung 1 ein bewegbares, genauer gesagt ein linear verfahrbares, und durch einen Kraftspeicher 4 in Form einer Feder beaufschlagbares Ausstoßelement 12 umfasst, wobei dieses Ausstoßelement 12 zwei über eine begrenzte Strecke 14 (vgl. Fig. 7a bis 7e) gegeneinander bewegbare Teile 15 und 16 aufweist, und wobei zwischen den beiden Teilen 15 und 16 eine Druckfeder 17 angeordnet ist. Das Ausstoßelement 12 ist linear verschiebbar in einem quaderförmigen Gehäuse 33 angeordnet. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Ausstoßvorrichtung 3 ist eine Verriegelungsvorrichtung 18 zur lösbaren Verriegelung des Ausstoßelements 12 entgegen der Beaufschlagung durch den Kraftspeicher 4, wobei es sich bei dieser Verriegelungsvorrichtung 18 um eine durch Überdrücken entgegen der Ausstoßrichtung lösbare Verriegelungsvorrichtung 18 handelt. Kernelement der Verriegelungsvorrichtung 18 ist ein Kipphebel 19, wobei dieser Kipphebel 19 an einem Arm einen Rastvorsprung 20 und an dem anderen Arm eine Schrägfläche 21 aufweist (vgl. Fig. 7a bis 7e), und durch eine Druckfeder 22 beaufschlagt ist. Die genaue Wirkungsweise der Ausstoßvorrichtung 3 sei anhand der Fig. 7a bis 7e näher erläutert.
[0017] Wesentliche Bestandteile der Ladevorrichtung 5 zum Laden des Kraftspeichers 4 der Ausstoßvorrichtung 3 sind eine Grundplatte 29, an der eine Stellkontur 8 sowie ein zweiarmiger Hebel 10 drehbar gelagert angeordnet sind. Die entsprechenden Drehachsen sind mit den Bezugszeichen 30 bzw. 32 versehen. An einem Arm des Hebels 10 ist ein Stellkörper 7 in Form einer Druckrolle vorgesehen, wobei dieser Stellkörper 7 an der Stellkontur 8 abläuft. Ein charakteristisches Merkmal der Stellkontur 8 ist ein neutraler Abschnitt 9, in dem sich der Stellkörper 7 und die Stellkontur 8 derart relativ zueinander bewegen, dass der Kraftspeicher 4 der Ausstoßvorrichtung 3 nicht geladen wird (vgl. auch Fig. 6).
[0018] Zur Kraftübertragung beim Laden des Kraftspeichers 4 der Ausstoßvorrichtung 3 ist zwischen der Ausstoßvorrichtung 3 und der Ladevorrichtung 5 ein Bowdenzug 6 angeordnet. Der Bowdenzug 6 umfasst eine Bowdenzugseele 34, die beweglich in einer flexiblen äußeren 2/13 Hülle 35 geführt ist. Ein erstes Ende 11 der Bowdenzugseele 34 des Bowdenzugs 6 steht mit demjenigen Arm des zweiarmigen Hebels 10 in Wirkverbindung, der nicht den Stellkörper 7 aufweist. Das zweite Ende 13 der Bowdenzugseele 34 des Bowdenzugs 6 ist mit dem hinteren Teil 16 des Ausstoßelements der Ausstoßvorrichtung 3 verbunden.
[0019] Und schließlich umfasst die Anordnung 1 einen Stellantrieb 23 für eine Möbelklappe 2 (vgl. z.B. Fig. 2), wobei dieser Stellantrieb 23 zum einen über einen Stellarm 26 mit der Möbelklappe verbunden ist und zum anderen mit der Ladevorrichtung 5 in Wirkverbindung steht. Hierzu ist die Grundplatte 29 seitlich an dem Stellantrieb 23 montiert. Über einen Zapfen 31 findet eine Bewegungskopplung zwischen dem Stellarm 26 des Stellantriebs 23 - und damit der Möbelklappe, die mit dem Stellarm 26 verbunden ist - und der Stellkontur 8 der Ladevorrichtung 5 statt. Der Zapfen 31 ist in Führungsbahnen 27 und 28 geführt.
[0020] Anhand der weiteren Figuren sei nun die Funktionsweise des bevorzugten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Anordnung näher erläutert: [0021] In der Fig. 2 ist eine Seitenansicht eines schematisch dargestellten Möbels 24 zu sehen, wobei dieses Möbel 24 aus einem Möbelkorpus 25 und einem bewegbar daran gelagerten Möbelteil 2 in Form einer um eine horizontale Achse schwenkbar gelagerten Möbelklappe 2 besteht. Die Möbelklappe 2 ist aus zwei übereinander angeordneten und über Scharniere (nicht dargestellt) miteinander verbundenen Teilklappen aufgebaut. Die obere Teilklappe ist einerseits über Scharniere (nicht dargestellt) an den Möbelkorpus angelenkt und andererseits mit dem Stellarm 26 des Stellantriebs 23 verbunden. Im geschlossenen Zustand der Möbelklappe 2 liegt die untere Teilklappe lose an einer Kontaktfläche des vorderen Teils 15 des Ausstoßelements an, wobei das Ausstoßelement in diesem Zustand entgegen der Beaufschlagung durch den Kraftspeicher 4 über die vorbeschriebene Verriegelungsvorrichtung lösbar verriegelt ist.
[0022] E in weiterer großer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass es mithilfe der erfindungsgemäßen Anordnung möglich ist, das bewegbare Möbelteil 2 grifflos auszubilden. Zum Öffnen muss ein Benutzer lediglich einen leichten Druck auf die Front des Möbelteils 2, in diesem Fall auf die untere Teilklappe der Faltklappe, ausüben, wodurch das Ausstoßelement der Ausstoßvorrichtung entriegelt wird und das Möbelteil 2 soweit aufstößt, dass der Benutzer die Möbelklappe 2 zum weiteren Öffnen bequem hintergreifen kann. Die Initialisierung dieser Ausstoßbewegung ist in der Fig.3 dargestellt. Durch den auf die untere Teilklappe ausgeübten leichten Druck (angedeutet mittels eines Pfeils) wird das Ausstoßelement überdrückt, das heißt in die der Beaufschlagung durch die Druckfeder 4 entgegen gesetzte Richtung bewegt. Dadurch wird der Kipphebel 19 der Verriegelungsvorrichtung entriegelt (vgl. Fig. 7b).
[0023] In weiterer Folge (vgl. Fig. 4) wird die im Kraftspeicher 4 gespeicherte Energie frei und dadurch das Ausstoßelement der Ausstoßvorrichtung 3 ausgestoßen. Da der vordere Teil 15 des Ausstoßelements an der Faltklappe anliegt, bewegt es diese aus der Schließstellung in eine Offenstellung.
[0024] Wie schon im Zuge der Beschreibung der Fig. 1 ausgeführt, ist das zweite Ende der Bowdenzugseele 34 des Bowdenzugs 6 mit dem hinteren Teil 16 des Ausstoßelements verbunden. Das hat zur Folge, dass bei der Ausstoßbewegung die Bowdenzugseele 34 ein Stück durch die flexible äußere Hülle 35 hindurchgezogen wird. Man erkennt das z.B. daran, dass sich das erste Ende 11 der Bowdenzugseele 34 des Bowdenzugs 6 nach unten bewegt hat.
[0025] I m Zuge der Ausstoßbewegung wurde die Faltklappe 2 soweit vom Möbelkorpus 25 wegbewegt (typischerweise 5-10 cm), dass der Benutzer nun ohne Probleme die Faltklappe hintergreifen und weiter manuell öffnen kann (vgl. Fig. 5). Der Stellantrieb 23, welcher mit der Klappe 2 verbunden ist, dient dabei dem Zweck, die Gewichtskraft der Möbelklappe 2 in jeder Stellung zu kompensieren. Das heißt, dass die Faltklappe 2 in jeder Stellung gehalten werden kann, ohne dass sie wieder zufällt.
[0026] Aus einem Vergleich der Fig. 4 mit der Fig. 5 wird ersichtlich, dass sich die Stellkontur 8 während der Schwenkbewegung der Faltklappe 2 in Öffnungsrichtung im Uhrzeigersinn dreht. Durch ihre spezielle Form zwingt die Stellkontur 8 dabei den zweiarmigen Hebel 10 eine aus- österreichische;! föteüSawi AT512 156B1 2013-06-15 weichende Drehbewegung in die entgegengesetzte Drehrichtung auszuführen. Dadurch wird in weiterer Folge das erste Ende 11 der Bowdenzugseele 34 des Bowdenzugs 6 nach oben gezogen. Ergänzend sei auf die Tatsache hingewiesen, dass die beiden Arme des zweiarmigen Hebels 10 unterschiedlich lang sind, wodurch sich ein günstiges Kräfteverhältnis ergibt.
[0027] Dadurch, dass an dem ersten Ende 11 der Bowdenzugseele 34 des Bowdenzugs 6 gezogen wird, bewegt sich das zweite Ende 13 der Bowdenzugseele 34 des Bowdenzugs 6 und damit das Ausstoßelement der Ausstoßvorrichtung 3 in Richtung der ursprünglichen Position (vgl. Fig. 2) zurück. Gleichzeitig wird die fest zwischen dem hinteren Teil 16 des Ausstoßelements und dem Gehäuse 33 der Ausstoßvorrichtung 3 eingespannte Druckfeder 4 geladen. Insgesamt gesehen wird also ein Teil der vom Benutzer zum Öffnen der Faltklappe 2 aufgebrachten Kraft zum Laden des Kraftspeichers 4 der Ausstoßvorrichtung 3 eingesetzt. Die Übertragung dieser Teilkraft erfolgt dabei mittels des Bowdenzugs 6.
[0028] Der Ladevorgang des Kraftspeichers 4 findet solange statt, bis das Ausstoßelement wieder seine Verriegelungsstellung erreicht hat. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich die Druckrolle 7 an der Stelle 36 der Steuerkontur 8 (vgl. Fig. 6). Gleichzeitig nimmt die Faltklappe 2 eine mittlere Stellung zwischen der Schließstellung (vgl. Fig. 2) und der vollständig geöffneten Stellung (vgl. Fig. 6) ein. Bei der weiteren Öffnungsbewegung der Faltklappe 2 wird der Kraftspeicher 4 nicht weiter geladen. Das wird dadurch erreicht, dass an der Steuerkontur 8 ein neutraler Abschnitt 9 angeordnet ist, der derart ausgebildet ist, dass der Abstand der Umfangsfläche zu dem Drehpunkt 30 zwischen den Punkten 36 und 37 nicht weiter zunimmt. Bei einer weiteren Drehbewegung der Steuerkontur 8 ändert sich deshalb nicht die Stellung des zweiarmigen Hebels 10.
[0029] Beim Schließen der Faltklappe 2 vollziehen die Steuerkontur 8 bzw. der Hebel 10 die -im Vergleich zur Öffnung der Faltklappe - entgegen gesetzten Bewegungen. Das erste Ende 11 der Bowdenzugseele 34 des Bowdenzugs 6 verbleibt jedoch in seiner Stellung, da das Ausstoßelement verriegelt ist.
[0030] Die Fig. 7a bis 7e zeigen eine Abfolge schematisch dargestellter Querschnittsansichten der Ausstoßvorrichtung 3. Dabei ist in den Fig. 7a und 7e derjenige Zustand der Ausstoßvorrichtung 3 zu sehen, in dem das Ausstoßelement verriegelt ist. Die Fig. 7b bis 7d zeigen diejenigen Zustände der Ausstoßvorrichtung 3, die sie in den Fig. 3 bis 5 einnimmt.
[0031] Die Verriegelung des Ausstoßelements der Ausstoßvorrichtung 3 erfolgt dadurch (vgl. Fig. 7a bis 7e), dass der rechte Arm des am hinteren Teils 16 des Ausstoßelements um die Drehachse 38 drehbar gelagerten Kipphebels 19 über die Druckfeder 22 mit dem Rastvorsprung 20 formschlüssig gegen eine korrespondierende Kante 39, die sich an dem Gehäuse 33 der Ausstoßvorrichtung 3 befindet, gedrückt wird.
[0032] Die Entriegelung erfolgt dadurch (vgl. Fig. 7b), dass das vordere Teil 15 des Ausstoßelements über die Strecke 14 entgegen der Beaufschlagung durch die zwischen den Teilen 15 und 16 angeordnete Druckfeder 17 auf das hintere Teil 16 zubewegt wird. An dem vorderen Teil 15 des Ausstoßelements ist eine Schrägfläche angeordnet (vgl. auch Fig. 1), die im Zuge der Entriegelungsbewegung an eine korrespondierende Schrägfläche 21 stößt, die an dem zweiten, nicht den Rastvorsprung 20 aufweisenden, Arm des Kipphebels 19 angeordnet ist. Dadurch wird der die Schrägfläche 21 aufweisende Arm des Kipphebels 19 nach unten und der gegenüberliegende Arm entgegen der Beaufschlagung durch die Druckfeder 22 nach oben bewegt, und zwar soweit, bis der Rastvorsprung 20 die am Gehäuse 33 angeordnete Kante 39 überwunden hat. Nun kann sich das Ausstoßelement ungehindert unter der frei werdenden Energie des Kraftspeichers 4 in die Ausstoßrichtung bewegen (vgl. Fig. 7c).
[0033] Während des Ladevorgangs (vgl. Fig. 7a) wird das Ausstoßelement von dem Bowdenzug 6 wieder in Richtung seiner ursprünglichen Position gezogen, und zwar soweit, bis sich der den Rastvorsprung 20 aufweisende Arm des Kipphebels 19 unter der Wirkung der Druckfeder 22 wieder zurück in die Verriegelungsstellung bewegen kann. 4/13
Claims (17)
- &*»«id>ische AT512 156B1 2013-06-15 Patentansprüche 1. Anordnung (1) zum Bewegen eines bewegbaren Möbelteils (2), insbesondere eines um eine Achse schwenkbar gelagerten Möbelteils, mit - wenigstens einer Ausstoßvorrichtung (3) zum Ausstößen des bewegbaren Möbelteils (2) aus einer Schließstellung in eine Offenstellung, wobei die wenigstens eine Ausstoßvorrichtung (3) wenigstens einen Kraftspeicher (4) umfasst, und - einer Ladevorrichtung (5) zum Laden des wenigstens einen Kraftspeichers (4) durch eine Öffnungs- oder Schließbewegung des bewegbaren Möbelteils (2), dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der wenigstens einen Ausstoßvorrichtung (3) und der Ladevorrichtung (5) wenigstens ein Bowdenzug (6) zur Kraftübertragung beim Laden des wenigstens einen Kraftspeichers (4) angeordnet ist.
- 2. Anordnung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladevorrichtung (5) wenigstens einen Stellkörper (7) und wenigstens eine Stellkontur (8) umfasst, wobei der wenigstens eine Stellkörper (7) zumindest während eines Teils der Öffnungs- oder Schließbewegung an der wenigstens einen Stellkontur (8) abläuft.
- 3. Anordnung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Stellkontur (8) wenigstens einen neutralen Abschnitt (9) aufweist, in dem sich der wenigstens eine Stellkörper (7) und die wenigstens eine Stellkontur (8) relativ zueinander bewegen ohne den wenigstens einen Kraftspeicher (4) zu laden.
- 4. Anordnung (1) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladevorrichtung (5) einen drehbar gelagerten zweiarmigen Hebel (10) aufweist, wobei der wenigstens eine Stellkörper (7) an einem Arm des Hebels (10) angeordnet ist und der andere Arm des Hebels (10) mit einem ersten Ende (11) des wenigstens einen Bowdenzugs (6) in Wirkverbindung steht.
- 5. Anordnung (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Stellkörper (7) als Wälzkörper - vorzugsweise als Druckrolle - oder als Gleitkörper ausgebildet ist.
- 6. Anordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Kraftspeicher (4) wenigstens eine Feder umfasst.
- 7. Anordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Ausstoßvorrichtung (3) wenigstens ein bewegbares - vorzugweise linear verfahrbares - und durch den wenigstens einen Kraftspeicher (4) beaufschlagbares Ausstoßelement (12) umfasst.
- 8. Anordnung (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Ende (13) des wenigstens einen Bowdenzugs (6) mit dem wenigstens einen Ausstoßelement (12) verbunden ist.
- 9. Anordnung (1) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Ausstoßelement (12) wenigstens zwei über eine begrenzte Strecke (14) gegeneinander bewegbare Teile (15, 16) aufweist, wobei zwischen den beiden Teilen (15, 16) vorzugsweise wenigstens eine Feder (17) angeordnet ist.
- 10. Anordnung (1) nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Ausstoßvorrichtung (3) wenigstens eine Verriegelungsvorrichtung (18) zur lösbaren Verriegelung des wenigstens einen Ausstoßelementes (12) entgegen der Beaufschlagung durch den wenigstens einen Kraftspeicher (4) umfasst.
- 11. Anordnung (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der wenigstens einen Verriegelungsvorrichtung (18) um eine durch Überdrücken entgegen der Ausstoßrichtung lösbare Verriegelungsvorrichtung handelt.
- 12. Anordnung (1) nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Verriegelungsvorrichtung (18) wenigstens einen Kipphebel (19) umfasst. 5/13 isteireldtiscises fÖfeiitäWt AT512 156B1 2013-06-15
- 13. Anordnung (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Kipphebel (19) - einen Rastvorsprung (20) aufweist, - eine Schrägfläche (21) aufweist, und/oder - durch wenigstens eine Feder (22) beaufschlagt ist.
- 14. Anordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung (1) wenigstens einen Stellantrieb (23) für das bewegbare Möbelteil (2) umfasst, wobei der wenigstens Stellantrieb (23) in Wirkverbindung mit der Ladevorrichtung (5) steht.
- 15. Möbel (24) mit einem Möbelkorpus (25) und wenigstens einem in oder an dem Möbelkorpus (25) bewegbar gelagerten Möbelteil (2), dadurch gekennzeichnet, dass das Möbel (24) wenigstens eine Anordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14 zum Bewegen des wenigstens eines Möbelteils (2) umfasst.
- 16. Möbel (24) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Möbelteil (2) um eine - vorzugsweise horizontale - Achse schwenkbar gelagert ist.
- 17. Möbel (24) nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Möbel (24) einen in Bezug auf den Möbelkorpus (25) auf- und abfahrbaren Innenkorpus aufweist und der wenigstens eine Bowdenzug (6) bei heraufgefahrenem Innenkorpus im Wesentlichen zwischen dem Innenkorpus und dem Möbelkorpus (25) angeordnet ist. Hierzu 7 Blatt Zeichnungen 6/13
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