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AT512054A4 - Temporäre hilfsbrücken-abstützeinrichtung für gleisabschnitte - Google Patents

Temporäre hilfsbrücken-abstützeinrichtung für gleisabschnitte Download PDF

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AT512054A4
AT512054A4 AT500232011A AT500232011A AT512054A4 AT 512054 A4 AT512054 A4 AT 512054A4 AT 500232011 A AT500232011 A AT 500232011A AT 500232011 A AT500232011 A AT 500232011A AT 512054 A4 AT512054 A4 AT 512054A4
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Stern & Hafferl Baugesellschaft M B H
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01BPERMANENT WAY; PERMANENT-WAY TOOLS; MACHINES FOR MAKING RAILWAYS OF ALL KINDS
    • E01B2/00General structure of permanent way

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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Bridges Or Land Bridges (AREA)
  • Road Paving Structures (AREA)

Abstract

Temporäre Hilfsbrücken-Abstützeinrichtung (1) für Gleisabschnitte (2, 3), vorzugsweise in einem Weichenbereich (4), während der Errichtung von Bauwerken (7) unter diesen Gleisabschnitten (2, 3), mit einem leiterartigen Tragrost (12), der sich längserstreckende Längsträger (10) sowie zwischen diesen quer verlaufende Querträger (11) aufweist, die die Schienen (5A, 5B, 6A, 6B) der Gleisabschnitte (2, 3) abstützen, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsträger (10) je in einem vertikalen Steg (25) wenigstens eine Lochreihe (23, 24) mit gleichmäßig beabstandeten Löchern (26) aufweisen und an den Querträgern (11) stirnseitig Stirnplatten (31) befestigt, z.B. angeschweißt, sind, die zumindest zwei in ihrer Anordnung jener der Löcher (26) der Lochreihen (23, 24) der Längsträger (10) entsprechende Löcher (32) aufweisen, wobei im zusammengebauten Zustand des Tragrosts (12) die Querträger (11) mit den Längsträgern (10) mit Hilfe von Bolzen (37), die sich durch korrespondierende Löcher (26; 32) in den Querträger-Stirnplatten (31) sowie in den Längsträgern (10) erstrecken,verbunden sind.

Description

1
Die Erfindung betrifft eine temporäre Hilfsbrücken-Abstützein-richtung für Gleisabschnitte, vorzugsweise in einem Weichenbe-reich, während der Errichtung von Bauwerken unter diesen Gleisabschnitten, mit einem leiterartigen Tragrost, der sich längserstreckende Längsträger sowie zwischen diesen quer verlaufende Querträger aufweist, die die Schienen der Gleisabschnitte abstützen.
Eine derartige temporäre Hilfsbrücken-Abstützeinrichtung ist aus der AT 505 953 Bl bekannt. Derartige temporäre Abstützeinrichtungen werden dann verwendet, wenn zuvor hergestellte Baukörper unter den betreffenden Gleisabschnitten durchgepresst werden sollen. In der Regel werden als Bauwerke Durchfahrten oder Durchgänge in diesem Durchpressverfahren errichtet. Die temporären Abstützeinrichtungen machen es dann möglich, den Bahnbetrieb während der Bauzeit praktisch unbehindert aufrecht zu erhalten.
Da die Errichtung derartiger Bauwerke, wie Durchfahrten bzw. Durchgänge, im Durchpressverfahren bekannt ist, vgl. die vorher genannte AT 505 953 Bl, kann sich eine nähere Beschreibung erübrigen. Von Interesse ist hier vor allem, dass die temporären Ab-stützeinrichtungen in der Art einer Hilfsbrücke einen Tragrost mit Längsträgern und Querträgern aufweisen, wobei zwischen den Querträgern übliche Schwellen angeordnet sind. Die Querträger sind bei der bekannten Konstruktion mit den Längsträgern an vorgegebenen Stellen fest oder aber auch lösbar fixiert, z.B. durch Formsitz, Steckverbindungen, Verschraubungen, Spannverbindungen, Schweißverbindungen oder aber auch Klebeverbindungen. Ein Problem ist dabei, dass die vorhandenen Schwellen des Gleiskörpers nicht unbedingt in regelmäßigen Abständen verlegt sind, sondern dass der Schwellenabstand üblicherweise immer veränderlich ist. Dies führt zu Problemen bei der bekannten Technik, wenn fixe Verbindungsstellen zwischen Längsträgern und Querträgern vorgegeben sind. Darüber hinaus ist es auch aus anderen Gründen, wie etwa aus Gründen der Festigkeit, manchmal erwünscht, die Abstände der Querträger und damit ihre Anschlussstellen an den Längsträgern zu ändern. Derartige variable Abstände sind jedoch bei der bekannten Konstruktion nur mit einem erhöhten Aufwand im Sinne einer Einzelanfertigung möglich. 2
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Hilfsbrücken-Ab-Stützeinrichtung bzw. einen Tragrost hierfür vorzuschlagen, der eine vergleichsweise hohe Flexibilität und Vielseitigkeit in der Ausbildung, etwa im Hinblick auf variable Schwellenabstände, aufweist. Weiters soll der vorliegende Tragrost bzw. die Hilfs-brücken-Abstützeinrichtung für Gleisabschnitte mit Weichen geeignet sein, wobei Weichen im Besonderen eine erhöhte Flexibilität bei der Abstützung der Schienen der Gleisabschnitte durch den Tragrost erfordern.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe sieht die Erfindung eine Hilfsbrücken-Abstützeinrichtung wie eingangs angegeben vor, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Längsträger je in einem vertikalen Steg wenigstens eine Lochreihe mit gleichmäßig beab-standeten Löchern aufweisen und an den Querträgern stirnseitig Stirnplatten befestigt, z.B. angeschweißt, sind, die zumindest zwei in ihrer Anordnung jener der Löcher der Lochreihen der Längsträger entsprechende Löcher aufweisen, wobei im zusammengebauten Zustand des Tragrosts die Querträger mit den Längsträgern mit Hilfe von Bolzen, die sich durch korrespondierende Löcher in den Querträger-Stirnplatten sowie in den Längsträgern erstrecken, verbunden sind. Dabei weisen die Längsträger insbesondere jeweils zwei Lochreihen übereinander, und die Querträger-Stirn-platten korrespondierend zwei mal zwei Löcher nebeneinander bzw. übereinander auf.
Mit der vorliegenden Hilfsbrücken-Abstützeinrichtung wird der angegebenen Zielsetzung in vorteilhafter Weise entsprochen, und es wird eine hohe Flexibilität und Vielseitigkeit hinsichtlich der Ausbildung des Tragrosts, vor allem für Weichenbereiche, erzielt, wobei die Lochreihen bzw. Löcher in der Art eines Lochrasters eine flexible Abstandsgestaltung bei der Anbindung der Querträger an die Längsträger ermöglichen. Die Löcher an den Längs- und Querträgern (bzw. an deren Stirnplatten) können dabei vorab, noch bei Fertigung dieser Träger und Stirnplatten, in der Fabriksanlage etc. hergestellt werden, sodass diesbezüglich keinerlei besonderen, aufwendigen Befestigungsmaßnahmen vor Ort, 3 beim Aufbau des Tragrosts oberhalb des zu errichtenden Bauwerks, erforderlich sind. Es können die Querträger mit ihren Stirnplatten an der jeweils gewünschten Stelle, unter Verschrauben über geeignete Lochpaare in den Längsträgern, verbunden werden, so-dass die gewünschte anpassbare Fixierung der Querträger an den Längsträgern ermöglicht wird. Dadurch können die Querträger problemlos vor Ort an Stellen zwischen den üblichen Schwellen und auch an Stellen in Weichenbereichen, wo sie keine Konstruktionsteile der Weichen behindern, angebracht werden, ohne dass hiefür besondere, aufwendige Maßnahmen notwendig wären.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Konstruktion liegt auch darin, dass zufolge der Schraubverbindungen zwischen den Querträgern und den Längsträgern eine spätere Demontage, d.h. ein Ausbau der Querträger, durch Aufschrauben erleichtert wird. Dadurch ist auch eine Mehrfachverwendung der Längs - und Querträger des Tragrosts problemlos möglich.
Die vorher erwähnte Ausbildung von zwei Lochreihen übereinander in den Längsträgern und die entsprechende Anbringung von zwei mal zwei Löchern an den Querträger-Stirnplatten erbringt unter anderem den Vorteil einer hohen Stabilität bei der Verbindung der Querträger mit den Längsträgern, ohne dass die Festigkeit der Längsträger spürbar beeinträchtigt wird.
Bei Vorsehen von zwei Lochreihen übereinander ist es ebenfalls, wie etwa bei Vorsehen bloß einer einzigen Lochreihe, möglich, die Löcher an den Längsträgern so vorzusehen, dass die Festigkeit der Längsträger möglichst erhalten bleibt. Im Fall einer einzelnen Lochreihe können die Löcher etwas unterhalb der Längsachse des jeweiligen Längsträgers angeordnet werden, in dem Fall von zwei Lochreihen kann die obere Lochreihe nahe der Längsachse des Längsträgers, in Abstand oberhalb hiervon, angeordnet sein, wogegen die andere Lochreihe tiefer, beispielsweise schon in der Nähe eines Flansches des Längsträgers im Fall von I-Profil-Längsträgern, angebracht sein. Durch diese TiefSetzung der Löcher kann auch eine tiefgesetzte Anbringung der Querträger erzielt werden, was vor allem dann von Vorteil ist, wenn auf den 4
Querträgern noch Auflagekörper in der Art von Schwellen angebracht werden, auf denen dann die Schienen aufliegen. Durch Vorsehen der Lochreihen, nämlich insbesondere der jeweiligen oberen Lochreihe im Fall von zwei Lochreihen, nahe der Längsachse der Längsträger wird wie bereits angedeutet die Festigkeit der Längsträger nur wenig durch die Löcher beeinträchtigt. Andererseits kann mit Hilfe der Auflagekörper ein Höhenausgleich bzw. eine -anpassung bewerkstelligt werden.
Es ist somit allgemein von besonderem Vorteil, wenn die Lochreihe (n) am Steg des jeweiligen Längsträgers exzentrisch nach unten versetzt, für eine tief gesetzte Befestigung der Querträger, angeordnet sind.
Zur Erhöhung der Festigkeit der Längsträger kann gewünschten-falls auch vorgesehen werden, dass an den Längsträger-Stegen Futterbleche mit korrespondierenden Löchern angebracht sind. Diese Futterbleche liegen somit am Steg der Längsträger an, wobei sie jedoch geringere Abmessungen als der Steg haben, um in den End- und Eckbereichen der Längsträger, etwa wo Rundungen vorliegen, ausreichend Platz zu belassen. Weiters ist es vorteilhaft, wenn an den Stirnseiten der Längsträger Stirnplatten, beispielsweise zur paarweisen Längs-Verbindung von Längsträgern, befestigt sind. Diese Stirn- oder Kopfplatten an den Längsträgern ermöglichen jedoch nicht nur ein Aneinanderanschließen von Längsträgern hintereinander, mit Hilfe von Gewindebolzen, sondern sie können auch für die Lagerung der Längsträger an unterhalb davon befindlichen Lagerelementen, etwa an Pfahlkopffundamenten auf Bohrpfählen, herangezogen werden
Wie vorstehend erwähnt können auf den Querträgern, insbesondere im Fall einer tief gesetzten Anbringung derselben, Auflagekörper zusätzlich vorgesehen werden, auf denen dann die Schienen aufliegen. Hier ist es von besonderem Vorteil, wenn auf den Querträgern Holzbohlen befestigt sind, die die Schienen in der Art von Schwellen abstützen. Es werden somit bei dieser Ausführungsform zusätzlich zu den vorhandenen Schwellen im Gleisabschnitt bzw. im Weichenbereich, nämlich in den Zwischenräumen zwischen 5 den Schwellen, auf den tief gesetzten Querträgern Holzboh-len-Auflagekörper angebracht. Diese Holzbohlen sind für die Schienenbefestigung - ähnlich wie Schwellen - von besonderem Vorteil, verglichen mit einer direkten Auflage der Schienen auf den Querträgern, die üblicherweise aus Stahl bestehen, v.a. da dann eine wesentlich verringerte Lärmentwicklung gegeben ist. Auch ist im Fall der direkten Auflage der Schienen auf den Querträgern eine eingeschränkte Variabilität bei der Befestigung der Schienen durch vorgegebene Bolzenlöcher zu gewärtigen, im Gegensatz zu der Konstruktion mit Holzbohlen, wo Löcher für Schienenbefestigungen vor Ort gebohrt werden können. Auch ist von Vorteil, dass Holzbohlen leicht tauschbar sind. Die Holzbohlen können beispielsweise aus Lärchenholz bestehen.
Zur Anbringung der Holzbohlen hat es sich als besonders günstig erwiesen, wenn die Querträger von ihnen nach oben abstehende, z.B. aufgeschweißte Gewindebolzen tragen, die sich durch Bohrungen in den Holzbolzen erstrecken. Auf diese Weise wird eine rasche, einfache Montage der Holzbohlen auf den Querträgern an Ort und Stelle ermöglicht.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Querträger, gegebenenfalls die von ihnen getragenen Holzbohlen, der Reihe nach, in Längsrichtung des Tragrosts, abwechselnd Schienenbefestigungen bzw. Ausgleichsplatten für die Anbringung der Schienen tragen. Es folgen somit - in Schienenrichtung - abwechselnd an sich bekannte Schienenbefestigungen einerseits bzw. - sofern notwendig - Ausgleichsplatten zur Höhenanpassung, damit die Schienen satt auf den Querträgern bzw. auf den Holzbohlen der Querträger aufliegen.
Vorzugsweise liegen die Längsträger auf quer verlaufenden Einschubträgern auf, vorzugsweise unter Zwischenlage von Höhenausgleichsplatten, z.B. Stahlblechen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispielen, auf die sie jedoch 6 nicht beschränkt sein soll, noch weiter erläutert. In der Zeichnung zeigen im Einzelnen:
Fig. 1 einen Teil einer Hilfsbrücke in einem Längsschnitt, somit einen Querschnitt durch den herzustellenden Durchgang;
Fig. 2 einen Querschnitt durch die Hilfsbrücke gemäß Fig. 1, im Wesentlichen rechtwinkelig zur Zeichenebene gemäß Fig. 1;
Fig. 3 einen ausschnittsweisen Grundriss einer derartigen Hilfsbrücke, mit Veranschaulichung der Lagerung der Längsträger an ihren Enden sowie der abwechselnden Anbringung von Schienenbefestigungen und Ausgleichsblechen auf den Querträgern bzw. genauer auf den Holzbohlen auf den Querträgern;
Fig. 4 eine Ansicht eines Längsträgers (Innenseite) samt einem am Steg des Längsträgers angebrachten Futterblech;
Fig. 5 eine Ansicht eines derartigen Futterblechs, das im Fall des Längsträgers gemäß Fig. 4 aus zwei Teilen besteht;
Fig. 6 einen Querschnitt durch einen derartigen Längsträger samt Futterblech, etwa gemäß der Linie VI-VI in Fig. 4;
Fig. 7 einen Endteil eines Längsträgers im Querschnitt, wobei auch ein den Längsträger abschließendes Stirnblech ersichtlich ist;
Fig. 8 eine Ansicht eines derartigen abschließenden Längsträger-Stirnblechs ;
Fig. 9 eine schematische Ansicht eines Querträgers, der durch einen unteren Stahl-Querträger gebildet ist, auf dem eine Holzbohle über Gewindebolzen und entsprechende Muttern fixiert ist; 7
Fig. 10 eine Draufsicht auf einen derartigen Querträger samt Holzbohle;
Fig. 11 einen Querschnitt durch einen derartigen Querträger, etwa gemäß der Linie XI-XI in Fig. 9;
Fig. 12 einen Querschnitt durch den Querträger gemäß Fig. 9 im Bereich seines Endes, d.h. seiner Stirnseite, wo eine Stirnplatte angebracht ist;
Fig. 13 eine Ansicht einer derartigen Querträger-Stirnplatte;
Fig. 14 im Detail den Bereich des Anschlusses eines Querträgers gemäß Fig. 9 bis 13 an einem Längsträger.
In den Figuren 1, 2 und 3 ist jeweils ein Teil einer temporären Hilfsbrücken-Abstützeinrichtung in einem Teil-Längsschnitt (Fig. 1), in einem Teil-Querschnitt (Fig. 2) und in einer Teil-Draufsicht (Fig. 3) veranschaulicht. Diese Hilfsbrücken-Abstützein-richtung 1 dient dazu, Gleisabschnitte 2, 3, beispielsweise in einem Weichenbereich 4 (siehe Fig. 3), mit Schienen 5A, 5B bzw. 6A, 6B (Gleisabschnitte 2 bzw. 3) abzustützen, wenn ein Unterführungs-Bauwerk 7 (siehe Fig. 1 und 2) bei diesen Gleisabschnitten errichtet wird. Ein derartiges Unterführungs-Bauwerk 7 ist in Fig. 1 schematisch, teilweise, dargestellt. Weiters sind aus Fig. 1 wie auch aus Fig. 2 Bohrpfähle 8 mit Pfahlkopffunda-menten 9 ersichtlich, die die eigentliche Hilfsbrücke 1', genauer deren Längsträger 10, lagern. Der in Fig. 1 gemäß der Darstellungen dieser Fig. links gezeigte Bohrpfahl 8* mit seinem Pfahlköpffundament 9' wird während der Durchpressarbeiten, bei der Errichtung des Bauwerks 7, abgebrochen.
Hinsichtlich des Durchpressens eines derartigen Unterführungs-Bauwerks 7 kann der der Einfachheit halber auf die AT 505953B1 8 verwiesen werden. Die vorliegende Beschreibung kann sich daher auf die spezifische Ausbildung der Hilfsbrücken-Abstützeinrich-tung 1 bzw. Hilfsbrücke 1' im Detail beschränken.
Die Längsträger 10, s. Fig. 2, bilden zusammen mit einer entsprechenden Anzahl von Querträgern 11 einen Tragrost 12, s. auch Fig. 3. Dieser Tragrost 12 ist dabei wie erwähnt im vorliegenden Ausführungsbeispiel in einem Weichenbereich 3 angeordnet, in dem die beiden Längsträger 10 relativ weit auseinander liegen, wobei zwei Gleise 5 bzw. 6, d.h. die in Fig. 3 nur ganz schematisch durch einfache Linien angedeuteten Schienen 5A, 5B bzw. 6A, 6B angeordnet sind. Die Längsträger 10 sind ebenso wie die Querträger 11 allgemein durch I-Träger oder Doppel-T-Träger gebildet, wobei die Querträger 11 auf einem großen Teil ihrer Länge seitlich mit Blechen 13 geschlossen sind, siehe außer Fig. 1 auch Fig. 2 sowie die Figuren 9, 10 und 11.
In Fig. 2 ist schematisch mit strichlierten Linien ein Teil eines Schienenfahrzeugs 14 veranschaulicht, dass auf den Schienen 6A, 6B, also dem Gleis 3 gemäß Fig. 3, fährt.
Gemäß den Figuren 1 und 2 liegen die Längsschienen 10 auf Einschubträgern 15 auf, wobei Stahbleche 16 für einen Höhenausgleich zwischengelegt sein können. Die Pfahlköpffundamente 9 sind mit an sich herkömmlichen Lagern 17 {s. z.B. Fig. 1) für die Längsträger 10 versehen.
Die Einschubträger 15 können auf Rollkasten oder Stahlrollen 18 aufgesetzt sein.
Wie weiter aus Fig. 1 ersichtlich ist, sind die einzelnen Querträger 11 relativ zu den Längsträgern 10 verhältnismäßig tief angesetzt, und sie sind zwischen Schwellen 19, die in Fig. 1 nur ganz schematisch angedeutet sind, angebracht. Die Querträger 11 sind dabei mit Holzbohlen 20 versehen, wie nachstehend noch näher erläutert werden wird. Auf diesen Holzbohlen 20 sind, wie 9 insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich ist, im fertigen Zustand im Verlauf einer jeden Schiene 5A bis 6B abwechselnd beispielsweise Schienenbefestigungen 21 mit Rippenplatten und - auf dem jeweils nächsten Querträger 11 bzw. der nächsten Holzbohle 20 - Aus-gleichsplatten 22, beispielsweise aus Stahl, angebracht, sodass die jeweiligen Schienen 5A bis 6B satt auf den Holzbohlen 20 der einzelnen Querträger 11 aufliegen.
Die beiden Längsträger 10 weisen zwei bezüglich ihrer Längsachse {Mittenachse) x-x (s. Fig. 4) exzentrische Lochreihen 23, 24 in ihren Stegen 25 auf, wie insbesondere aus den Fig.en 4 und 6 ersichtlich ist. Die Löcher 26 der beiden Lochreihen 23, 24 sind in gleichen Abständen, z.B. ca. 8 cm, voneinander angeordnet, sodass sich ein Lochraster ergibt, dass für eine flexible Anbindung der Querträger 11 durch Verschrauben geeignet ist. Diese Schraubverbindung wird auch nachstehend anhand der Fig. 14 noch näher erläutert.
Entsprechende Lochreihen 23' bzw. 24' mit Löchern 26' sind in einem an der jeweiligen Innenseite der Längsträger 10 (d.h. der dem jeweils anderen Längsträger 10 zugewandten Seite) angebrachten Futterblech 27 vorgesehen, welches am Steg 25 beispielsweise beim Anschrauben der Querträger 11 fixiert wird, gegebenenfalls aber auch bereits vorab am Steg 25 des jeweiligen Längsträgers 10, beispielsweise durch Anschweißen, Kleben etc., befestigt worden sein kann. Das Futterblech kann, wie aus Fig. 4 und 5 ersichtlich ist, auch in mehreren Teilen pro Längsträger 10 vorliegen, siehe den Spalt 27' in den Figuren 4 und 5. Dadurch kann die Herstellung, aber auch die Montage erleichtert werden.
Das Futterblech 27 verstärkt den jeweiligen Längsträger 10, ist aber in seinen Abmessungen kleiner als der Steg 25 des Längsträgers 10 gehalten, um so an den beiden stirnseitigen Enden des jeweiligen Längsträgers 10 ebenso wie im unteren Bereich des Stegs 25, wo letzterer über eine Rundung in einen entsprechenden Flansch 28 übergeht, freien Platz zu lassen. 10
An den stirnseitigen Enden sind die Längsträger 10 durch eine Stirn- oder Kopfplatte 29 abgeschlossen, siehe außer Fig. 4 insbesondere auch Fig. 7 und 8, wobei jede Stirnplatte 29 mit Bohrungen bzw. Löchern 30 versehen ist, um so ein Verbinden von in Längsrichtung aufeinanderfolgenden Längsträgern 10 mit Hilfe von Gewindebolzen und Muttern (nicht dargestellt) zu ermöglichen.
In ähnlicher Weise sind auch die Querträger 11 an ihren Enden bzw. Stirnseiten durch Stirnplatten 31 abgeschlossen; diese Stirnplatten 31 sind jedoch vergleichsweise hoch, s. insbesondere Fig. 9 und 12, sodass sie in der Höhe über den eigentlichen I-Querträger 11 hinausragen und in diesem überstehenden Bereich ebenso wie im Bereich des Querträgers 11 selbst mit Löchern 32 versehen sind.
Sowohl die Stirnplatten 29 an den stirnseitigen Enden der Längsträger 10 als auch die Stirnplatten 31 an den Enden der Querträger 11 können beispielsweise durch Schweißen an den jeweiligen Trägern 10 bzw. 11 befestigt sein.
Wie weiters aus den Fig.en 9, 10, 11 und 14 ersichtlich ist, tragen die eigentlichen Querträger 11 an ihrer Oberseite rechtwinkelig von ihnen abstehende Gewindebolzen 33, die beispielsweise an den aus Stahl bestehenden Querträgern 11 angeschweißt sind. Auf diese Gewindebolzen 33 sind die Holzbohlen 20, die entsprechende Bohrungen aufweisen, aufgeschoben, und sie sind sodann mittels Gewindemuttern 34 am jeweiligen Querträger 11 festgeschraubt. Die Holzbohlen können dabei auch entsprechende Ansenkungen 35 (z.B. Fig. 10) aufweisen, sodass die Gewindemuttern 34 nicht über die Oberseite der Holzbohlen 20 vorstehen.
Gemäß Fig. 14 werden die einzelnen Querträger 11 mit Hilfe von Schraubverbindungen 36 mit den Stegen 25 der Längsträger 10 verbunden, wobei entsprechende, als passend angesehene Lochpaare 26 bzw. 26' (im Futterblech 27) in Übereinstimmung mit den Löchern 32 der jeweiligen Stirnplatte 31 des Querträgers 11 ausgewählt werden, durch die die Gewindebolzen 37 der Schraubverbindungen 11 36 gesteckt werden, wie aus Fig. 14 ersichtlich ist.
Im Fall eines entsprechend engen Lochrasters (z.B. mit einer Teilung von ca. 8 cm) ist eine hohe Flexibilität bzw. Vielseitigkeit hinsichtlich der Verbindung der Querträger 11 an die Längsträger 10 gegeben, sodass beispielsweise problemlos den vorhandenen Weichen-Komponenten 19 oder aber irgendwelche Konstruktionen im Weichenbereich 4 ausgewichen werden kann, abgesehen von der Anpassung an die - variablen - Schwellenabstände.
Die Ausbildung der Stirnplatten 31 für die Querträger 11 mit dem oben überstehenden Bereich ermöglichen zusammen mit der speziellen Anordnung der Lochreihen in den Stegen 25 der Längsträger 10 eine tiefgesetzte Verbindung der Querträger 11 mit den Längsträgern 10, s. auch Fig. 14, wobei dadurch die Anbringung der Holz-bohlen 20 auf den Querträgern 11 ermöglicht wird. Dadurch kann die Oberseite der Querträger 11 einschließlich Holzbohlen 20 im Wesentlichen der Oberseite der Schwellen 19 entsprechen, sodass die Schienen 5A bis 6B - auch in Weichenbereichen 4, wie aus Fig. 3 ersichtlich - eine gute Auflage finden können. Die Löcher für die Schienenbefestigungen 21 und die Ausgleichsplatten 22 können dabei problemlos vor Ort je nach Schienenverlauf in den Holzbohlen 20 gebohrt werden.

Claims (10)

  1. 102011/50023 12 Patentansprüche : 1. Temporäre Hilfsbrücken-Abstützeinrichtung (1} für Gleisabschnitte (2, 3), vorzugsweise in einem Weichenbereich (4), während der Errichtung von Bauwerken (7) unter diesen Gleisabschnitten (2, 3), mit einem leiterartigen Tragrost (12), der sich längserstreckende Längsträger (10) sowie zwischen diesen quer verlaufende Querträger (11) aufweist, die die Schienen (5A, 5B, 6A, 6B) der Gleisabschnitte (2, 3) abstützen, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsträger (10) je in einem vertikalen Steg (25) wenigstens eine Lochreihe (23, 24) mit gleichmäßig be-abstandeten Löchern (26) aufweisen und an den Querträgern (11) stirnseitig Stirnplatten (31) befestigt, z.B. angeschweißt, sind, die zumindest zwei in ihrer Anordnung jener der Löcher (26) der Lochreihen (23, 24) der Längsträger (10) entsprechende Löcher (32) aufweisen, wobei im zusammengebauten Zustand des Tragrosts (12) die Querträger (11) mit den Längsträgern (10) mit Hilfe von Bolzen (37), die sich durch korrespondierende Löcher (26; 32) in den Querträger-Stirnplatten (31) sowie in den Längsträgern (10) erstrecken, verbunden sind.
  2. 2. Abstützeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsträger (10) jeweils zwei Lochreihen (23, 24) übereinander und die Querträger-Stirnplatten (31) korrespondierend zwei x zwei Löcher (32) aufweisen.
  3. 3. Abstützeinrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die (obere) Lochreihe (23) an den Längsträgern (10) nahe der Längsachse (x-x) des Längsträgers (10) angeordnet ist.
  4. 4. Abstützeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass die Lochreihe(n) (23, 24) am Steg (25) des jeweiligen Längsträgers (10) exzentrisch nach unten versetzt, für eine tief gesetzte Befestigung der Querträger (11), angeordnet sind.
  5. 5. Abstützeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch 13 gekennzeichnet, dass an den Längsträger-Stegen (25) Futterbleche (27) mit korrespondierenden Löchern (26*) angebracht sind.
  6. 6. Abstützeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an den Stirnseiten der Längsträger (10) Stirnplatten (29) beispielsweise zur paarweisen Längs-Verbindung von Längstragern (10), befestigt sind.
  7. 7. Abstützeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass auf den Querträgern (11) Holzbohlen (20) befestigt sind, die die Schienen (5A, 5B, 6A, 6B) in der Art von Schwellen abstützen.
  8. 8. Abstützeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Querträger (11) von ihnen nach oben abstehende, z.B. aufgeschweißte Gewindebolzen (33) tragen, die sich durch Bohrungen in den Holzbohlen (20) erstrecken.
  9. 9. Abstützeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Querträger (11), gegebenenfalls die von ihnen getragenen Holzbohlen (20) der Reihe nach, in Längsrichtung des Tragrosts (12), abwechselnd Schienenbefestigungen (21) bzw. Ausgleichsplatten (22) für die Anbringung der Schienen (5A, 5B, 6A, 6B) tragen.
  10. 10. Abstützeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsträger (10) auf quer verlaufenden Einschubträgern (15), vorzugsweise unter Zwischenlage von Höhenausgleichsplatten (16), z.B. Stahlblechen, aufliegen. ÄW/R
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