AT518597B1 - Anschlussband, das als Übergang zwischen einer Einrichtung und einer Vertikalfläche dient, sowie Verfahren zum Erstellen eines solchen Übergangs - Google Patents
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- AT518597B1 AT518597B1 ATA229/2016A AT2292016A AT518597B1 AT 518597 B1 AT518597 B1 AT 518597B1 AT 2292016 A AT2292016 A AT 2292016A AT 518597 B1 AT518597 B1 AT 518597B1
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Abstract
Vorrichtung (100) mit - einer Einrichtung (1), die zum Führen und/oder Aufnehmen von Wasser ausgelegt ist und die eine erste Vertikalfläche umfasst, welche sich entlang einer horizontalen Längsachse erstreckt, wobei die Einrichtung (1) so entlang einer bauseitigen zweiten Vertikalfläche (4) angeordnet ist, dass die erste Vertikalfläche im Wesentlichen parallel zu der zweiten Vertikalfläche (4) verläuft, und mit - einer Funktionseinheit, gebildet aus einem Anschlussband (10) und einem Schnittschutzstreifen (21), wobei sich das Anschlussband (10) entlang der Längsachse erstreckt und als Übergang zwischen der Einrichtung (1) und der zweiten Vertikalfläche (4) dient, und wobei das Anschlussband (10) im Bereich eines ersten unteren Längsstreifens direkt oder indirekt mit der ersten Vertikalfläche verbunden ist, wobei die Vorrichtung (100) - einen horizontal verlaufenden Längsspalt aufweist, der sich entlang der Längsachse erstreckt und der mindestens teilweise im Bereich zwischen der ersten Vertikalfläche und der zweiten Vertikalfläche (4) definiert ist, und wobei der Schnittschutzstreifen (21) so in den Längsspalt (20) eingesetzt ist, dass sich dieser entlang der Längsachse erstreckt und im Wesentlichen parallel zu der zweiten Vertikalfläche (4) verläuft.
Description
Beschreibung [0001] Gegenstand der Erfindung ist ein Anschlussband, das als Übergang zwischen einer Einrichtung und einer Vertikalfläche dient, wobei die Einrichtung zum Führen und/oder Aufnehmen von Wasser ausgelegt ist. Gegenstand der Erfindung ist auch ein Verfahren zum Erstellen eines solchen Übergangs. Insbesondere geht es um ein Anschlussband für Einrichtungen, wie Badewannen, Duschwannen, Ablaufgehäuse, Entwässerungsvorrichtungen und andere Wasser führende oder Wasser aufnehmende Installationen. Es geht auch um andere Wasserinstallationen und Lösungen für das Führen und/oder Aufnehmen von Wasser in und an Gebäuden.
[0002] Fugen im Randbereich von Badewannen verlieren mit der Zeit an Elastizität. Ausserdem kann es zu Setzungsbewegungen kommen. Dadurch können Risse entstehen. Zusätzlich können Fliesenkleber und -mörtel, je nach Materialeigenschaft, Feuchtigkeit aufnehmen. Diese Ereignisse können auf Dauer zu Wasserschäden bei Sanitärinstallationen führen.
[0003] Es gibt zahlreiche Lösungen in Form von Dicht- und Abschlussbändern, die entwickelt wurden, um einen sauberen und dichten Übergang z.B. zwischen einer Badewanne und einer angrenzenden Badezimmerwand zu schaffen. Meist kommt im Übergangsbereich eine Fugenmasse (z.B. Silikon) zum Einsatz, um einen dichten Abschluss zu bieten.
[0004] Diese Fugenmasse kann mit der Zeit unansehnlich werden (z.B. durch Schimmelbildung oder Kalkablagerungen) und es können sich dort aufgrund von Setzungsbewegungen Risse bilden. In solchen Fällen ist die Fugenmasse zu entfernen.
[0005] Die Fugenmasse wird jedoch teilweise nicht fachgerecht entfernt. So kann das Anschlussband beschädigt werden, wenn z.B. die Fugenmasse mit einem Teppichmesser unvorsichtig entfernt wird.
[0006] Beispielsweise offenbart die DE 102010050752 A1 eine vorgefertigte Einheit mit einem Dicht- und Montageband zusammen mit einem Schnittschutzstreifen, wobei das Dicht- und Montageband ein Trägermaterial und eine Klebefläche umfasst. Die vorgefertigte Einheit wird an einer Anschlussfläche eines Einbaugegenstandes mittels der Klebfläche angeklebt. Nach dem Ankleben der Einheit wird der Einbaugegenstand an einer Anschlusswand angeordnet. Durch diese Anordnung wird zwischen dem Einbaugegenstand und der Anschlusswand ein horizontal verlaufender Längsspalt gebildet. Es ist vorgesehen, dass der Schnittschutz-Streifen nach der Anordnung im Bereich des Längsspaltes angeordnet ist. Eine solche Ausführungsform hat den Nachteil, dass das Anordnen des Einbaugegenstandes schon beim ersten Versuch stimmen muss, was aber in der Realität selten der Fall ist. Meist muss die Position des Einbaugegenstandes nochmals verändert werden, wodurch sich das Dicht- und Montageband und/oder der Schnittschutzstreifen verschieben oder ablösen können. Somit besteht das Risiko einer mangelhaften Dichtung und/oder einer falschen Platzierung des Schnittschutzstreifens.
[0007] Es stellt sich daher die Aufgabe, ein Anschlussband zum Erzielen einer zuverlässigen und dauerhaften Dichtwirkung bereit zu stellen, wobei dieses Anschlussband auch bei unsach-gemässem Entfernen von Fugenmasse möglichst nicht beschädigt werden soll.
[0008] Ausserdem soll die entsprechende Lösung weniger anfällig gegen Fehlinstallation oder Manipulation sein als bisherige Lösungen.
[0009] Gemäss der Erfindung wird eine Vorrichtung mit einer Einrichtung bereitgestellt, die zum Führen und/oder Aufnehmen von Wasser ausgelegt ist und die eine erste Vertikalfläche umfasst, welche sich entlang einer horizontalen Längsachse erstreckt. Die Einrichtung ist so entlang einer bauseitigen zweiten Vertikalfläche (z.B. eine Wand, ein Einbaugegenstand oder ein Podest) angeordnet, dass die erste Vertikalfläche im Wesentlichen parallel zu der zweiten Vertikalfläche verläuft. Weiter umfasst die Vorrichtung eine Funktionseinheit, welche aus einem Anschlussband und einem Schnittschutzstreifen gebildet wird. Das Anschlussband erstreckt sich entlang der Längsachse und dient als Übergang zwischen der Einrichtung und der zweiten Vertikalfläche. Das genannte Anschlussband ist im Bereich eines ersten unteren Längsstreifens direkt oder indirekt (z.B. mit einem dazwischen befindlichen Schallschutzstreifen) mit der ersten
Vertikalfläche verbunden. Ausserdem ist das Anschlussband im Bereich einer Rückseite direkt oder indirekt (z.B. durch Einbetten oder mittels einer Klebeverbindung) mit der bauseitigen zweiten Vertikalfläche verbunden.
[0010] Die Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass sie einen horizontal verlaufenden Längsspalt aufweist, der sich entlang der Längsachse erstreckt und der mindestens teilweise (lateral) zwischen der ersten Vertikalfläche und der zweiten Vertikalfläche definiert oder von diesen beiden Vertikalflächen begrenzt ist. Der Schnittschutzstreifen ist so in den Längsspalt eingesetzt, dass sich dieser entlang der Längsachse erstreckt und im Wesentlichen parallel zu der zweiten Vertikalfläche verläuft.
[0011] Eine solche Ausgestaltung hat den Vorteil, dass der Schnittschutzstreifen erst nach dem Anordnen der Einrichtung an einem Wandabschnitt in den sich durch diese Anordnung bildenden Längsspalt eingesetzt werden kann. Der Schnittschutzstreifen kann dadurch genau in die richtige Position gebracht werden, was für die zu erzielende Schnittschutzfunktion essentiell ist.
[0012] Gemäss der Erfindung wird auch ein Verfahren zum Erstellen eines Übergangs zwischen einer Einrichtung, die zum Führen und/oder Aufnehmen von Wasser ausgelegt ist, und einer gebäudeseitigen Vertikalfläche (z.B. eine Wand, ein Einbaugegenstand oder ein Podest) bereit gestellt, das die folgenden Schritte umfasst: [0013] - direktes oder indirektes Anbringen eines Anschlussbandes, das sich entlang einer Längsachse erstreckt, an einer ersten Vertikalfläche der Einrichtung, wobei sich in einem oberen Bereich zwischen der ersten Vertikalfläche und einer Vorderseite des Anschlussbandes ein Längsspalt ergibt, der sich entlang der Längsachse erstreckt, [0014] - Anordnen der Einrichtung samt des Anschlussbandes so, dass sich die erste Vertikalfläche parallel zu der gebäudeseitigen Vertikalfläche erstreckt und dass das Anschlussband direkt oder indirekt mit einer Rückseite mit der gebäudeseitigen Vertikalfläche verbindbar ist, [0015] - Direktes oder indirektes Verbinden der Rückseite des Anschlussbandes mit der gebäudeseitigen Vertikalfläche, gebäudeseitigen Vertikalfläche erstreckt und dass das Anschlussband direkt oder indirekt mit einer Rückseite mit der gebäudeseitigen Vertikalfläche verbindbar ist, [0016] - Direktes oder indirektes Verbinden der Rückseite des Anschlussbandes mit der gebäudeseitigen Vertikalfläche, [0017] - Einsetzen eines Schnittschutzstreifens in den Längsspalt so, dass sich dieser entlang der Längsachse erstreckt und im Wesentlichen parallel zu der gebäudeseitigen Vertikalfläche verläuft.
[0018] Das Anschlussband bildet zusammen mit dem Schnittschutzstreifen eine Funktionseinheit, mit der besonders gute und dauerhafte Ergebnisse erzielt werden können. Der Schnittschutzstreifen sitzt raumseitig vor dem Anschlussband und schützt dieses vor Beschädigungen z.B. beim Entfernen von Fugenmasse mittels eines Teppichmessers.
[0019] Das Anschlussband ist vorzugsweise bei allen Ausführungsformen dünn und in der Fläche flexibel und es wird so zu den anderen Komponenten angeordnet, dass es im Wesentlichen planparallel zu dem Wandabschnitt verläuft.
[0020] Um die geforderten Schallentkopplungseigenschaften zu erfüllen, wird bei einem Teil der Ausführungsformen das Anschlussband mit einem Schallschutzstreifen ausgestattet. Vorzugsweise kommt ein Anschlussband mit einer „Hintereinanderschaltung" der einzelnen akustischen Widerstände zum Einsatz, um im Bereich des Anschlussbandes keine ungewollten Schallbrücken zu bilden. Als Hintereinanderschaltung wird hier eine gestapelte Reihenfolge in einer Richtung senkrecht zur Wand (gebäudeseitigen Vertikalfläche genannt) betrachtet, die von der Einrichtung zur Wand mindestens die folgenden Schichten umfasst: [0021] - wandparallele Fläche (Vertikalfläche genannt) der Einrichtung, [0022] - Klebeverbindung parallel zu der Vertikalfläche der Einrichtung, [0023] - Schallschutzstreifen (optional) parallel zu der Vertikalfläche der Einrichtung, [0024] - eventuell eine weitere Klebeverbindung zum Verbinden des optionalen Schallschutzstreifens mit dem Anschlussband, falls der Schallschutzstreifen nicht ein integraler Bestandteil des Anschlussbandes ist, [0025] - Anschlussband im Wesentlichen planparallel zu dem Wandabschnitt, [0026] - Wandabschnitt.
[0027] Vorzugsweise hat der optionale Schallschutzstreifen eine Dicke, die mindestens 2 mm beträgt.
[0028] Der optionale Schallschutzstreifen kann direkt an der unteren Kante des Anschlussban-des angeordnet sein, oder er kann mit einem Abstand gegenüber der unteren Kante nach (vertikal im Raum) oben versetzt sein.
[0029] Um zu verhindern, dass bei der Installation im Bereich der Horizontalfuge eine Schallbrücke entsteht, kann gemäss Erfindung ein optionales Distanzband zum Einsatz kommen, das Mörtel- und Klebereste verhindert.
[0030] Je nach Ausführungsform ist der Schallschutzstreifen ein Bestandteil des Anschlussbandes, d.h. der Schallschutzstreifen ist in das Anschlussband integriert, oder der Schallschutzstreifen ist über eine Klebe-, Haft- oder Schweissverbindung mit dem Anschlussband verbunden. Der Einsatz einer Klebe-, Haft- oder Schweissverbindung ist bevorzugt, da der Schallschutzstreifen so eine besonders gute Schallentkopplung ermöglicht.
[0031] Um das Anschlussband auch während des Einbettens in einen Verbundaufbau oder beim Anbringen von Fliesenkleber und eines Wandbelags (z.B. in Form von Fliesen) planparallel halten zu können, wird der obere, streifenförmige Bereich des Anschlussbandes bei allen Ausführungsformen vorzugsweise beidseitig eingebettet. Das beidseitige Einbetten kann z.B. vorgenommen werden, indem das Anschlussband beidseitig mit Flüssigabdichtung, einem Fliesenkleber oder einem anderen Material (z.B. Mörtel oder Epoxy) überzogen oder in diese eingearbeitet wird, um den oberen, streifenförmigen Bereich so vollflächig mit der Wand zu verbinden.
[0032] Das Anschlussband kann bei allen Ausführungsformen aber auch anders (z.B. durch eine Klebefläche oder durch einen separat aufzubringenden Klebe- oder Haftmittel) mit der Wand verbunden werden.
[0033] Das Anschlussband der Erfindung umfasst oder besteht vorzugsweise bei allen Ausführungsformen aus einem Grundmaterial, das in der Ebene flexibel ist.
[0034] Das Anschlussband der Erfindung kann bei allen Ausführungsformen in Querrichtung dehnbar ausgelegt sein. Vorzugsweise ist das Grundmaterial des Anschlussbandes in Querrichtung (d.h. im montierten Zustand vertikal im Raum parallel zum Wandabschnitt) deutlich dehnbar mit einer Querdehnbarkeit von 50% und mehr. Die Längsdehnbarkeit kann, je nach Bedarf, nahezu Null oder im Bereich zwischen Null und z.B. 5% liegen.
[0035] Das Anschlussband der Erfindung kann bei allen Ausführungsformen eine klar definierte Dehnzone im montierten Zustand aufweisen. Diese klar definierte Dehnzone kann sich erst im Lauf der Montage ergeben (z.B. indem Bereiche nicht dehnbar mit Mörtel überzogen sind), oder die Dehnzone kann bereits ab Werk am Anschlussband vorgegeben sein.
[0036] Vorzugsweise liegt bei allen Anschlussbändern mit Querdehnbarkeit diese Querdehnbarkeit in einer streifenförmigen Zone, die sich im montierten Zustand hinter dem Schnittschutzstreifen befindet. Falls der Schnittschutzstreifen nicht mit seiner Rückseite mit dem Anschlussband verbunden (z.B. durch eine Klebeverbindung verbunden) ist, so kann sich das Anschlussband frei dehnen, um Setzungsbewegungen nachzugeben.
[0037] Das optionale Distanzband (auch Horizontal-Distanzband genannt) kann, wenn es zum
Einsatz kommt, ein Verschmutzen des Horizontalspaltes und dadurch auch das versehentliche Ausbilden von Schallbrücken verhindern. Ausserdem stellt es einen genau definierten Horizontalspalt zwischen dem Wandbelag und z.B. der Oberkante einer Einrichtung bereit, um eine (Silikon-)Fuge mit optimalen Abmessungen und gleichmässiger Höhe erstellen zu können. Wenn man zum Beispiel in bekannter Art und Weise eine Rundschnur in den Horizontalspalt einbringt, so kann die anschliessend eingebrachte Fugenmasse eine genau definierte 2-Flankenverbindung eingehen. Es kann aber auch ein Längenabschnitt des Horizontal-Distanz-bandes in der Fuge verbleiben, um als Ersatz für die Rundschnur zu dienen.
[0038] Vorzugsweise hat das optionale Horizontal-Distanzband bei allen Ausführungsformen eine Dicke zwischen 3 und 8 mm.
[0039] Vorzugsweise hat das optionale Horizontal-Distanzband bei allen Ausführungsformen eine Perforation, die es ermöglicht einen raumseitigen Teil des Horizontal-Distanzbandes nach der Montage abzutrennen.
[0040] Vorzugsweise umfasst das optionale Horizontal-Distanzband bei allen Ausführungsformen ein Vlies oder eine Schutzfolie, die dazu dient die Einrichtung während der Bauphase zu schützen. Der Vlies oder die Schutzfolie kann abtrennbar ausgeführt sein.
[0041] Vorzugsweise kommt jedoch bei allen Ausführungsformen eine Rund- oder Flachschnur im Bereich vor dem Schnittschutzstreifen zum Einsatz. Die Flachschnur kann mit einer flachen Seite am Schnittschutzstreifen befestigt sein oder befestigt werden (z.B. durch eine Klebeverbindung). Die Rund- oder Flachschnur kann aber auch unabhängig vom Schnittschutzstreifen ausgeführt sein und vor Ort entlang des Schnittschutzstreifens montiert werden. Der Schnittschutzstreifen kann auch Mittel zum Festklemmen einer Rund- oder Flachschnur aufweisen.
[0042] In Nassbereichen, wie z.B. im Badezimmer, umfasst ein Verbundaufbau typischerweise eine Abdichtungsschicht (die z.B. in Form einer Flüssigabdichtung aufgebracht wird), die unter dem Wandbelag angeordnet ist. Es kann aber auch ein Fliesenkleber oder Mörtel eingesetzt werden, der in sich wasserdicht ist. Eine solche Abdichtungsschicht spielt vor allem dann eine Rolle, wenn keramische Fliesen zum Einsatz kommen. Diese Fliesen sind zwar wasserdicht, aber durch die Verfügung kann Wasser in den Untergrund eindringen und Schäden hervorrufen.
[0043] Weitere bevorzugte Ausführungsformen sind den abhängigen Ansprüchen zu entnehmen.
[0044] Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen und mit Bezug auf die Zeichnung beschrieben. Es ist zu beachten, dass die Zeichnungen nicht massstäblich sind. Vor allen die Dicke der verschiedenen Elemente sind nicht im wirklichen Verhältnis zueinander gezeigt.
[0045] Fig. 1A zeigt eine schematische Schnittansicht einer ersten Vorrichtung der
Erfindung in einer Explosionsdarstellung; [0046] Fig. 1B zeigt eine schematische Schnittansicht der ersten Vorrichtung im mon tierten Zustand; [0047] Fig. 1C zeigt eine stark schematisierte Schnittansicht des Längsspaltes der Fig. 1B in vergrösserter Ansicht; [0048] Fig. 2A zeigt eine schematische Schnittansicht einer zweiten Vorrichtung der
Erfindung in einer Explosionsdarstellung; [0049] Fig. 2B zeigt eine schematische Schnittansicht der zweiten Vorrichtung im mon tierten Zustand; [0050] Fig. 2C zeigt eine stark schematisierte Schnittansicht des Längsspaltes der Fig. 2B in vergrösserter Ansicht; [0051] Fig. 2D zeigt eine schematische Schnittansicht einer weiteren Vorrichtung im montierten Zustand; [0052] Fig. 3 zeigt eine schematische Perspektivansicht eines weiteren Anschluss- bandes im montierten Zustand, wobei dieses Anschlussband einen ähnlichen Aufbau hat wie das Anschlussband der Figuren 2A und 2B; [0053] Fig. 4A - 4N zeigen schematische Schnittansichten verschiedener beispielhafter Schnittschutzstreifen der Erfindung; [0054] Fig. 5 zeigt eine schematische Perspektivansicht eines beispielhaften Schnitt schutzstreifens der Erfindung; [0055] Fig. 6 zeigt eine schematische Perspektivansicht eines beispielhaften Schnitt schutzstreifens der Erfindung; [0056] Fig. 7 zeigt eine schematische Perspektivansicht eines beispielhaften Schnitt schutzstreifens der Erfindung; [0057] Fig. 8A - 8E zeigen schematische Perspektivansichten kurzer Längenabschnitte verschiedener beispielhafter Schnittschutzstreifen der Erfindung; [0058] Fig. 9A - 9B zeigen schematische Perspektivansichten kurzer Längenabschnitte verschiedener beispielhafter Schnittschutzstreifen der Erfindung; [0059] Fig. 10 zeigt eine schematische Perspektivansicht eines beispielhaften Schnitt schutzstreifens der Erfindung; [0060] Fig. 11A-11G zeigen schematische Schnittansichten verschiedener beispielhafter Flachschnüre der Erfindung; [0061] Fig. 12A zeigt eine schematische Schnittansicht einer weiteren Vorrichtung der Erfindung während der Montage; [0062] Fig. 12B zeigt eine schematische Schnittansicht der Vorrichtung der Fig.12A nach der Montage; [0063] Fig. 13A zeigt eine schematische Schnittansicht einer weiteren Vorrichtung der Erfindung in vergrösserter Darstellung; [0064] Fig. 13B zeigt eine schematische Schnittansicht einer weiteren Vorrichtung der Erfindung in vergrösserter Darstellung; [0065] Fig. 13C zeigt eine schematische Schnittansicht einer weiteren Vorrichtung der Erfindung in vergrösserter Darstellung; [0066] Fig. 13D zeigt eine schematische Schnittansicht einer weiteren Vorrichtung der Erfindung in vergrösserter Darstellung.
[0067] Im Folgenden werden Orts- und Richtungsangaben verwendet, um die Erfindung besser beschreiben zu können. Diese Angaben beziehen sich auf die jeweilige Einbausituation und sollen daher nicht als Einschränkung verstanden werden. Um die Orts- und Richtungsangaben besser eingrenzen zu können, wird teilweise auch ein Bezug zur Wand 4 (auch Vertikalfläche genannt) hergestellt, in dem z.B. von einem wandnahen Element, einer wandzugewandten, wandabgewandten Fläche oder einer wandparallelen Montage die Rede ist.
[0068] Die Erfindung wird im Folgenden anhand einiger Ausführungsbeispiele beschrieben.
[0069] Fig. 1A zeigt eine schematische Schnittansicht einer ersten Vorrichtung 100 der Erfindung in einer Explosionsdarstellung, um so die einzelnen Elemente besser darstellen und beschreiben zu können. Fig. 1B zeigt eine schematische Schnittansicht der ersten Vorrichtung 100 im montierten Zustand und Fig. 1C zeigt eine stark schematisierte Schnittansicht des Längsspaltes 20 der Fig. 1B in vergrösserter Ansicht.
[0070] Die Vorrichtung 100 umfasst bei allen Ausführungsformen eine Einrichtung 1 (z.B. eine Badewanne, eine Duschwanne, eine Duschtasse, ein Waschbecken, eine Duschrinne, eine andere Sanitärrinne, ein Ablaufgehäuse, oder Ablaufrinne oder eine andere Einrichtung zum Führen und/oder Aufnehmen von Wasser), die eine erste Vertikalfläche 3.1 (z.B. an einer Wannenzarge) umfasst. Diese erste Vertikalfläche 3.1 erstreckt sich entlang einer horizontalen Längsachse L. In den Darstellungen der Figuren 1A - 2D steht diese horizontale Längsachse L senkrecht auf der Zeichenebene. Die Einrichtung 1 ist so entlang einer bauseitigen zweiten Vertikalfläche 4 (z.B. eine Wand, ein Einbaugegenstand oder ein Podest) angeordnet, dass die erste Vertikalfläche 3.1 im Wesentlichen parallel zu der zweiten Vertikalfläche 4 verläuft. Die zweite Vertikalfläche 4 kann auch als bauseitige Vertikalfläche 4 bezeichnet werden. Es kommt ein Anschlussband 10 zum Einsatz, das sich entlang der Längsachse L erstreckt und das als Übergang zwischen der Einrichtung 1 und der zweiten Vertikalfläche 4 dient.
[0071] Es können je nach Bedarf und Einbausituation verschiedene Anschlussbänder 10 zum Einsatz kommen. In den Figuren 1A und 1B ist ein einfaches Anschlussband 10 gezeigt. In den Figuren 2A und 2B ist ein Anschlussband 10 mit sanitärseitigem Schallschutzstreifen 13 gezeigt.
[0072] Das Anschlussband 10 ist im Bereich eines ersten unteren Längsstreifens 10.1 direkt oder indirekt mit der ersten Vertikalfläche 3.1 verbunden (z.B. durch Verkleben). In den Figuren 1A und 1B ist eine direkte Verbindung gezeigt, die lediglich einen sanitärseitigen Klebestreifen oder einen Kleber 11.2 (hier erste Klebeverbindung genannt) umfasst. In den Figuren 2A und 2B ist eine indirekte Verbindung gezeigt, die einen Klebestreifen oder einen Kleber 11.1 (hier erste Klebeverbindung genannt) einen Schallschutzstreifen 13 und einen weiteren Klebestreifen oder Kleber 11.2 (hier zweite Klebeverbindung genannt) umfasst.
[0073] Die Vorrichtung 100 ist bei allen Ausführungsformen so ausgelegt/montiert/angeordnet, dass sie einen horizontal verlaufenden Längsspalt 20 aufweist, der sich entlang der Längsachse L erstreckt.
[0074] Der Längsspalt 20 ist bei der Ausführungsform gemäss Fig. 1A und 1B lateral mindestens teilweise von der ersten Vertikalfläche 3.1 und der Vorderseite des Anschlussbandes 10 begrenzt. In Fig. 1B ist die Lages des Längsspalts 20 andeutungsweise zu erkennen. Um die Querschnittsfläche des Längsspalts 20 besser zeigen zu können, ist in Fig. 1C eine vergrösser-te Ansicht des Längsspalts 20 in schematisierter Form gezeigt. Die Querschnittsfläche des Längsspalts 20 ist in Fig. 1C mit einem Muster versehen, um diese Fläche besser hervorheben zu können.
[0075] Die Vorrichtung 100 umfasst bei allen Ausführungsformen weiterhin einen Schnittschutzstreifen 21, der sich entlang der Längsachse L erstreckt. Der Schnittschutzstreifen 21 verläuft im Wesentlichen parallel zu der zweiten Vertikalfläche 4 und er sitzt/steckt mit dem Bereich eines zweiten unteren Längsstreifens 21.1 in dem Längsspalt 20.
[0076] Das Anschlussband 10 und der Schnittschutzstreifen 21 sind bei allen Ausführungsformen aufeinander abgestimmt, was Dimension, Materialwahl und die lichte Weite des Längsspalts 20 anbelangt. Das Anschlussband 10 und der Schnittschutzstreifen 21 bilden eine Funktionseinheit, deren primäres Ziel der Schutz des Anschlussbandes 10 ist.
[0077] Das Anschlussband 10 kann bei allen Ausführungsformen einen sanitärseitigen Schallschutzstreifen 13 umfassen, wie in den Figuren 2A und 2B beispielhaft gezeigt. Der Schallschutzstreifen 13 ist im Bereich des ersten unteren Längsstreifens 10.1 zwischen dem Anschlussband 10 und der zweiten Vertikalfläche 4 angeordnet und verbindet so den ersten unteren Längsstreifen 10.1 indirekt mit der ersten Vertikalfläche 3.1, wie bereits erwähnt. Die Beschreibung der Figuren 1A bis 1C lässt sich auf die Figuren 2A bis 2C übertragen.
[0078] Vorzugsweise erstreckt sich der Schallschutzstreifen 13 ganz oder nahezu bis zur Oberkante 3.2 der Wanne 1, wie beispielhaft in Fig. 13B und 13D gezeigt.
[0079] Im Zusammenhang mit der Fig. 2B ist anzumerken, dass der Längsspalt 20 im Bereich oberhalb des Schallschutzstreifens 13 definiert sein kann. In diesem Fall ergibt sich ein Längsspalt 20, dessen vergrösserte Ansicht in Fig. 2C in schematisierter Form gezeigt ist. Die Querschnittsfläche des Längsspalts 20 ist in Fig. 2C mit einem Muster versehen, um diese Fläche besser hervorheben zu können.
[0080] Der Längsspalt 20 kann aber auch bei einer Ausführungsform mit Schallschutzstreifen 13 im Wesentlichen durch einen Längsspalt 20 definiert sein, der sich unmittelbar zwischen der Vorderseite des Anschlussbandes 10 und der Rückseite des Schallschutzstreifens 13 ergibt. Eine entsprechende Ausführungsform ist in Fig. 2D gezeigt. Die Beschreibung der Fig. 2B lässt sich auch auf Fig. 2D übertragen. In Fig. 2D kann man erkennen, dass der Schnittschutzstreifen 21 in dem Längsspalt 20 zwischen dem Anschlussband 10 und dem Schallschutzstreifen 13 sitzt.
[0081] In der Fig. 3 ist ein Längenabschnitt eines weiteren Anschlussbandes 10 gezeigt. Das Anschlussband 10 der Fig. 3 ist ähnlich aufgebaut wie das Anschlussband 10 der Figuren 2A, 2B und 2D. Anhand der Fig. 3 werden weitere Aspekte der Erfindung beschrieben, die sich auch auf die anderen Ausführungsformen übertragen lassen.
[0082] Das Anschlussband 10 spannt im montierten Zustand eine Ebene E auf, die im Wesentlichen parallel zur Wand 4, respektive zu der zweiten Vertikalfläche 4 verläuft. Die Ebene E wird durch eine Vertikalachse V und durch die Längsachse L aufgespannt.
[0083] Das Anschlussband 10 kann bei allen Ausführungsformen ein streifenförmiges flexibles Material umfassen, wie in den Figuren gezeigt, oder es kann aus mehreren Teilelementen oder -Segmenten (z.B. aus mehreren Streifen) zusammengesetzt sein.
[0084] Das Anschlussband 10 der Fig. 3 wird entlang des unteren Längsstreifens 10.1 indirekt mit der Einrichtung 1 verbunden. Der untere Längsstreifen 10.1 muss nicht unbedingt entlang der unteren Längskante 14.3 des Anschlussbandes 10 verlaufen, sondern der untere Längsstreifen 10.1 kann auch ein Stück weit oberhalb (in Richtung V betrachtet) der unteren Längskante 14.3 sitzen, wie in Fig. 3 gezeigt.
[0085] Der Schallschutzstreifen 13 ist gemäss Fig. 3 im Bereich des ersten unteren Längsstreifens 10.1 zwischen dem Anschlussband 10 und der ersten Vertikalfläche 3.1 (nicht gezeigt) angeordnet und verbindet so den ersten unteren Längsstreifen 10.1 indirekt mit der ersten Vertikalfläche 3.1, wie bereits erwähnt.
[0086] Der Längsspalt 20 kann bei allen Ausführungsformen in einem Querschnitt quer zur Längsachse L einen unteren Spaltbereich 20.1 und einen oberen Spaltbereich 20.2, wie in den Figuren 1C und 2C angedeutet ist, umfassen.
[0087] Der untere Spaltbereich 20.1 hat vorzugsweise bei allen Ausführungsformen einen rechteckigen Querschnitt und der obere Spaltbereich 20.2 hat vorzugsweise bei allen Ausführungsformen einen Querschnitt, der sich ausgehend von dem Querschnitt des unteren Spaltbereichs 20.1 nach oben hin erweitert.
[0088] Der untere Spaltbereich 20.1 ist typischerweise bei allen Ausführungsformen enger (weniger weit, senkrecht zur Ebene E betrachtet) als der obere Spaltbereich 20.2. Die Mindestweite W ist bei allen Ausführungsformen so gewählt, dass sie dem Schnittschutzstreifen 20 Halt bietet, wenn dieser mit seinem unteren Längsstreifen 21.1 in den Längsspalt 20 eingesteckt oder eingesetzt wird.
[0089] Der Längsspalt 20 hat senkrecht zur zweiten Vertikalfläche 4 eine lichte Mindestweite W, die zwischen 0,1 mm und 4 mm beträgt.
[0090] Der Längsspalt 20 kann aber auch, wie z.B. in Fig. 2D angedeutet, nur einen schmalen unteren Spaltbereich 20.1 aufweisen, der im Querschnitt im Wesentlich rechteckig ist. Ausführungsformen mit einem schmalen unteren Spaltbereich 20.1 sind bevorzugt.
[0091] In Fig. 3 ist eine indirekte Verbindung gezeigt, die einen Klebestreifen oder einen Kleber 11.1 (hier erste Klebeverbindung genannt) einen Schallschutzstreifen 13 und einen weiteren Klebestreifen oder Kleber 11.2 (hier zweite Klebeverbindung genannt) umfasst. Die zweite Klebeverbindung 11.2 kann optional durch eine Schutzfolie 40 geschützt sein, die beim Montieren abgezogen werden kann. In Fig. 3 sitzt nur noch ein kurzer Abschnitt dieser Schutzfolie 40 auf der zweiten Klebeverbindung 11.2.
[0092] Als Schnittschutzstreifen 21 kommt in Fig. 3 ein einfacher flacher Streifen zum Einsatz, der in einem schmalen unteren Spaltbereich sitzt (wie beispielsweise auch in Fig. 2D).
[0093] Im Bereich eines oberen Längsstreifens des Anschlussbandes 10 kann eine Verbindung 14.1 vorgesehen sein, um das Anschlussband 10 mit seiner wandseitigen Rückseite mit der Vertikalfläche 4 verkleben zu können. Die Verbindung mit der Vertikalfläche 4 kann jedoch bei allen Ausführungsformen der Erfindung auch anderes realisiert sein (z.B. durch das Vorsehen eines durchdringbaren und/oder beidseitig einbettbaren Streifens am Anschlussband 10). Die Verbindung 14.1 kann sich bei allen Ausführungsformen auch über die gesamte Rückseite erstrecken.
[0094] Der Schnittschutzstreifen 21 kann bei allen Ausführungsformen so ausgelegt sein, dass er in dem Bereich des zweiten unteren Längsstreifens 21.1 eine umgebogene Längskante 21.2 umfasst, wie beispielhaft in den Figuren 4C, 4D, 4F und 4H gezeigt. Je nach Ausgestaltung der umgebogenen Längskante 21.2 kann diese eine Federkraft ausüben. In diesem Fall trägt die Federkraft dazu bei dem Schnittschutzstreifen 21 einen stabileren Halt in dem Längsspalt 20 zu geben. Insbesondere die Ausführungsform der Fig. 4F ist so gestaltet, dass die umgebogene Längskante 21.2 eine Federkraft aufbringt. Der Schnittschutzstreifen 21 kann bei allen Ausführungsformen aber auch mit einer Art Nase 29 versehen sein, wie in Fig. 4G. Eine solche Nase 29 kann dem Schnittschutzstreifen 21 im Längsspalt 20 Halt geben. Der Schnittschutzstreifen 21 kann bei allen Ausführungsformen eine Klemmhalterung 30 für eine Rund- oder Flachschnur 23 aufweisen, wie in Fig. 4I, 4J und 4K anhand von Beispielen gezeigt. Diese Klemmhalterung 30 kann leicht elastisch oder federnd ausgelegt sein, damit die Flach- oder Rundschnur 23 nach dem Einsetzen/Einpressen in der Klemmhalterung 30 gehalten wird. Die Klemmhalterung 30 kann bei allen Ausführungsformen auch so als einfache Halterung ausgelegt sein, dass sie die Position einer Rundschnur 23 festlegen kann, wie in Fig. 4N beispielhaft gezeigt.
[0095] Die Klemmhalterung 30 kann bei allen Ausführungsformen auch so ausgelegt sein, dass sie ein Horizontal-Distanzband 12 aufnehmen kann, wie in Fig. 4K beispielhaft gezeigt.
[0096] Das Horizontal-Distanzband 12 kann bei allen Ausführungsformen separat vom Schnittschutzstreifen 21 oder am Schnittschutzstreifen 21 (vor-) montiert geliefert werden (siehe Fig. 4L und 4M).
[0097] Das Horizontal-Distanzband 12 kann bei allen Ausführungsformen klappbar mit dem Schnittschutzstreifen 21 verbunden sein, wie in den Fig. 4L und 4M gezeigt. In Fig. 4L ist eine Situation mit einem Horizontal-Distanzband 12 gezeigt, das parallel zu dem Schnittschutzstreifen 21 liegt. Aus dieser Stellung kann das Horizontal-Distanzband 12 um ca. 90 Grad nach unten geklappt werden, um die in Fig. 4M gezeigte Stellung einzunehmen. Die klappbare Verbindung zwischen dem Schnittschutzstreifen 21 und dem Horizontal-Distanzband 12 kann z.B. bei allen Ausführungsformen mit einem Klebestreifen 36 realisiert werden, wie in den Fig. 4L und 4M gezeigt.
[0098] Die Ausführungsform des Horizontal-Distanzbands 12, wie in den Figuren 4L und 4M gezeigt, kann auch im Zusammenhang mit allen anderen Schnittschutzstreifen 21 (wie z.B. in den Figuren 4A bis 4H gezeigt) zum Einsatz kommen.
[0099] Das Horizontal-Distanzband 12 kann bei allen Ausführungsformen eine Dicke haben, die dem Vertikalabstand VA (siehe Fig. 12A) entspricht.
[00100] Vorzugsweise hat das optionale Horizontal-Distanzband 12 bei allen Ausführungsformen eine Perforation 35, die es ermöglicht einen raumseitigen Teil des Horizontal- Distanzbandes 12 nach der Montage abzutrennen. In den Figuren 4K bis 4M sind Ausführungsformen mit Perforation 35 gezeigt.
[00101] Das Horizontal-Distanzband 12 kann bei allen Ausführungsformen einen (Temporär-) Kleber 11.3 umfassen, wie in Fig. 12A gezeigt.
[00102] Vorzugsweise ist die umgebogene Längskante 21.2 bei allen Ausführungsformen rückfedernd ausgelegt, um so eine Klemmwirkung des Schnittschutzstreifens 21 in dem Längsspalt 20 zu bewirken.
[00103] Der Schnittschutzstreifen 21 kann bei allen Ausführungsformen so ausgelegt sein, dass er eine umgebogene obere Längskante 21.3 umfasst, wie beispielhaft in Fig. 4B und 4C gezeigt.
[00104] Der Schnittschutzstreifen 21 kann vorzugsweise bei allen Ausführungsformen so ausgelegt sein, dass er in dem Bereich des zweiten unteren Längsstreifens 21.1 ein Fussprofil 22 umfasst, das vorzugsweise an die Querschnittsform des Längsspaltes 20 angepasst ist. Das Fussprofil 22 ist in Fig. 4E schwarz dargestellt, um es besser sichtbar zu machen. Der Querschnitt des Fussprofils 22 kann, wie in Fig. 4E gezeigt, eine Form haben, die an die Form der Vertikalfläche 3.1 angepasst ist.
[00105] In der Fig. 5 ist ein Längenabschnitt eines weiteren Schnittschutzstreifens 21 gezeigt, der im Bereich seines unteren Längsstreifens 21.1 mit einem Fussprofil 22 versehen ist (ähnlich wie in Fig. 4E). Eine Rund- oder Flachschnur 23 kann beispielsweise oben auf einer Horizontalfläche oder einem Absatz 22.1 des Fussprofils 22 aufliegen (siehe z.B. Fig. 7).
[00106] Das Fussprofil 22, falls vorhanden, kann ein fester Bestandteil des Schnittschutzstreifens 21 sein, oder es kann mit dem Schnittschutzstreifen 21 verbunden werden.
[00107] Je nach Einbausituation kann das Anschlussband 10 zwischen 50 cm und mehreren Metern lang sein. Entsprechend lang ist auch der Schnittschutzstreifen 21. Das Anschlussband 10 wird typischerweise in aufgerollter Form geliefert.
[00108] Um auch den Schnittschutzstreifen 21 in aufgerollter Form liefern zu können und/oder um den Schnittschutzstreifen 21 um Rundungen oder Kurven der Einrichtung 1 führen zu können, umfasst dieser vorzugsweise bei allen Ausführungsformen: [00109] - Stanzungen 24, wie beispielhaft in Fig. 8A gezeigt, und/oder [00110] - Lochungen 25, wie beispielhaft in Fig. 8E gezeigt, und/oder [00111] - Schlitze 26, wie beispielhaft in Fig. 8B gezeigt, und/oder [00112] - Randschlitze 27, wie beispielhaft in Fig. 8C und 8D gezeigt, und/oder [00113] - Einkerbungen, die hier nicht gezeigt sind.
[00114] Falls der Schnittschutzstreifen 21 mit einem Fussprofil 22 versehen ist, so kann auch dieses Fussprofil 22 mit Mitteln (z.B. Einkerbungen, Schlitze) versehen sein, um den Schnittschutzstreifen 21 samt Fussprofil 22 in aufgerollter Form liefern zu können oder um diesen um Rundungen oder Kurven der Einrichtung 1 führen zu können.
[00115] Der Schnittschutzstreifen 21 kann bei allen Ausführungsformen aus einem dünnen Metallstreifen (z.B. Chrom-Nickel-Stahl) oder einem Kunststoffstreifen (z.B. mit Glasfasern und/oder Fasergewebe und/oder Mikrogranulat und/oder Metallkugeln als Füllstoff) hergestellt sein. Es können aber auch die folgenden Trägermaterialien zum Einsatz kommen: Chromlegierungen, Polypropylen (PP), Polyethylen (PE), Kunststoffkombinationen, Verbundkombinationen von Kunststoffen, oder Hartgummi. Auch geeignet sind beschichtete Trägermaterialien. Als Beschichtung eines Trägermaterials eignet sich unter anderem eine Keramik- und/oder Oxidbeschichtung. Es können auch dünne Mehrschichtgewebe als Trägermaterial für Schnittschutzstreifen 21 dienen. Ein solches Mehrschichtgewebe kann zum Beispiel eine Aramid-Schicht, oder Aramidfasern oder Aramidgewebe umfassen, die in einem Kunststoff (z.B. einem Harz) eingebettet sind.
[00116] Der Schnittschutzstreifen 21 hat vorzugsweise bei allen Ausführungsformen eine Dicke zwischen 0,2 mm und 2 mm.
[00117] Der Schnittschutzstreifen 21 kann bei allen Ausführungsformen - eine Gitterstruktur 32, wie beispielhaft in Fig. 9B gezeigt, - eine Netzstruktur 33, wie beispielhaft in Fig. 9A gezeigt, oder - eine Gewebestruktur 34, wie beispielhaft in Fig. 10 gezeigt, umfassen.
[00118] Der Schnittschutzstreifen 21 kann bei allen Ausführungsformen komplett aus der Gitterstruktur 32 oder der Netzstruktur 33 bestehen, oder er kann teilweise aus der Gitterstruktur 32 oder der Netzstruktur 33 bestehen.
[00119] Falls eine Gewebestruktur 34 zum Einsatz kommt, wie beispielhaft in Fig. 10 gezeigt, so sitzt diese vorzugsweise an oder auf einem dünnen Metallstreifen oder Kunststoffstreifen 30. Die Gewebestruktur 34 dient dazu den Schnittschutzstreifen 21 mit dem Anschlussband 10 verbinden zu können (z.B. mittels Fliesenkleber oder -mörtel, der die Gewebestruktur 34 durchdringt und sich mit der Vorderseite des Anschlussbandes 10 verbindet).
[00120] Die Vorrichtung 100 umfasst vorzugsweise bei allen Ausführungsformen eine Rundoder Flachschnur 23, die sich im Bereich vor dem Schnittschutzstreifen 21 entlang desselben erstreckt. In den Figuren 6 und 7 sind Ausführungsformen des Schnittschutzstreifens 21 gezeigt, die mit je einer Flachschnur 23 versehen sind.
[00121] Als Rund- oder Flachschnur 23 wird ein längliches Band bezeichnet, das vorzugsweise bei allen Ausführungsformen aus einem geschlossenporigen Schaumstoff (z.B. aus PE) oder einem anderen elastischen Material gebildet ist.
[00122] Vorzugsweise hat die Flachschnur 23 bei allen Ausführungsformen einen Querschnitt (senkrecht zur Längsachse L), der mindestens eine abgeflachte Rückseite 23.1 aufweist. In den Figuren 11A bis 11G sind einige beispielhafte Querschnittsformen von möglichen Flachschnüren 23 der Erfindung gezeigt. Die abgeflachte Rückseite 23.1 weist jeweils in diesen Figuren nach links.
[00123] Falls die Vorrichtung 100 eine Flachschnur 23 umfasst, so ist diese Flachschnur 23 mit ihrer abgeflachte Rückseite 23.1 mit dem Schnittschutzstreifen 21 verbunden (z.B. verklebt, wie in Fig. 6 anhand einer Klebeverbindung 23.2 angedeutet), oder die abgeflachte Rückseite 23.1 verläuft ohne direkte Verbindung parallel zur sanitärseitigen Vorderseite des Schnittschutzstreifens 21, wie in Fig. 7 gezeigt.
[00124] Die Rund- oder Flachschnur 23 sollte bei allen Ausführungsformen so relativ zu dem Anschlussband 10 und/oder dem Schnittschutzstreifen 21 positioniert sein, dass die Flachschnur 23 beim Einbringen von Silikonmasse ihre eigentliche Funktion erfüllt.
[00125] Eine bevorzugte Position der Rund- oder Flachschnur 23 in Vertikalrichtung V betrachtet liegt unmittelbar oberhalb des unteren Längsstreifens 21.1, wie man beispielsweise in den Figuren 6 und 7 erkennen kann. Bei der Ausführungsform nach Fig. 7 kann das Fussprofil 22 dazu eingesetzt werden, um die Position der Flachschnur 23 in Vertikalrichtung V betrachtet zu definieren. Wie gezeigt kann die Flachschnur 23 oben auf einer Horizontalfläche oder einem Absatz 22.1 des Fussprofils 22 aufliegen.
[00126] Der Schnittschutzstreifen 21 hat bei allen Ausführungsformen eine Dimension (in Vertikalrichtung V betrachtet), die so gewählt ist, dass sich der Schnittschutzstreifen 21 mindestens ein Stück weit hinter eine Fliese oder einen anderen Wandbelag erstreckt.
[00127] Fig. 12A zeigt eine schematische Schnittansicht einer weiteren Vorrichtung 100 der Erfindung während der Montage und Fig. 12B zeigt eine schematische Schnittansicht der Vorrichtung 100 der Fig. 12A nach der Montage. Die Vorrichtung 100 der Figuren 12A und 12B umfasst - ein Anschlussband 10, das ähnlich ausgeführt ist wie das Anschlussband 10 der Figuren 2A, 2B und 2D, - einen Schnittschutzstreifen 21, der ähnlich ausgeführt ist wie der Schnittschutzstreifen 21 in Fig. 5, und - eine Flachschnur 23, die ähnlich ausgeführt ist wie die Flachschnur 23 in Fig. 11F.
[00128] In Fig. 12A ist ein Moment gezeigt, nachdem das Anschlussband 10 mit der Einrichtung 1 verbunden, die Einrichtung 1 an der Wand 4 positioniert und der Schnittschutzstreifen 21 samt Flachschnur 23 in den Längsspalt 20 (nicht gezeigt) eingesetzt wurde. Bei der gezeigten
Ausführungsform kommt ein optionales Horizontal-Distanzband 12 zum Einsatz, das temporär auf der oberen Horizontalfläche 3.2 der Einrichtung 1 sitzt. Das Horizontal-Distanzband 12 befindet sich raumseitig vor der Flachschnur 23. Die Dicke des Horizontal-Distanzbandes 12 ist so gewählt, dass ein optimaler Vertikalabstand VA vorgegeben wird, wie in Fig. 12A rechts oben in einem separaten Bildeinschub gezeigt ist. Der Vertikalabstand VA ist hier als Abstand zwischen der oberen Horizontalfläche 3.2 der Sanitäreinrichtung 1 und der Unterkante 5.1 einer Fliese 5 definiert.
[00129] In Fig. 12A kann man weiterhin erkennen, dass die Wand 4 mit einer Flüssigabdichtung 60 überzogen ist und dass eine Fliese 5 mittels Mörtel 6 angebracht wurde.
[00130] Der Schnittschutzstreifen 21 hat auch hier eine Dimension (in Vertikalrichtung V betrachtet), die so gewählt ist, dass sich der Schnittschutzstreifen 21 mindestens ein Stück weit hinter die Fliese 5 oder hinter einen anderen Wandbelag erstreckt.
[00131] Nach dem Schritt, der in Fig. 12A gezeigt ist, kann das Horizontal-Distanzband 12 (ganz oder teilweise) entfernt werden. Vorzugsweise umfasst dass Horizontal-Distanzband 12 einen Temporärkleber 11.3, damit sich das Horizontal- Distanzband 12 rückstandsfrei von der Horizontalfläche 3.2 lösen lässt. Nach dem Entfernen des Horizontal-Distanzbandes 12 ist zwischen der Fliese 5 und der Horizontalfläche 3.2 ein sauberer Horizontalspalt mit einem Vertikalabstand VA definiert. Nun kann in gewohnter Weise Silikonmasse eingebracht werden, um so eine Silikonfuge 15 zu erstellen, die nur an zwei Flanken haftet. Die Situation nach dem Einbringen der Silikonfuge 15 ist in Fig. 12B gezeigt.
[00132] Fig. 13A bis 13D zeigen je eine schematische Schnittansicht einer weiteren Vorrichtung 100 der Erfindung in vergrösserter Darstellung. Gezeigt sind jeweils nur die wesentlichen Elemente im unmittelbaren Umfeld des Längsspaltes 20. In allen drei Fällen sind Anschlussbänder 10 mit sanitärseitigem Schallschutzstreifen 13 gezeigt. Die Aussagen der Fig. 13A bis 13D lassen sich auch auf Anschlussbänder 10 ohne Schallschutzstreifen 13 übertragen.
[00133] In Fig. 13A ist der Längsspalt 20 nach unten hin durch den Schallschutzstreifen 13 respektive durch die Klebeverbindungen 11.1, 11.2 und den Schallschutzstreifen 13 begrenzt. Links vom Längsspalt 20 befindet sich die Vorderseite des Anschlussbandes 10 und rechts vom Längsspalt 20 befindet sich die Vertikalfläche 3.1. Der Längsspalt 20 der Fig. 13A hat eine lichte Mindestweite W, die in etwa der Dicke des Schallschutzstreifens 13 entspricht. Da der Schnittschutzstreifen 21 an sich deutlich dünner ist, kommen bei solchen Längsspalten 20 vorzugsweise Schnittschutzstreifen 21 mit Fussprofil 22 oder mit umgebogener unterer Längskante 21.2 zum Einsatz.
[00134] In Fig. 13B ist der Längsspalt 20 nach unten hin durch die Klebeverbindung 11.1 begrenzt. Links vom Längsspalt 20 befindet sich die Vorderseite des Anschlussbandes 10 und rechts vom Längsspalt 20 befindet sich die Rückseite des Schallschutzstreifens 13. Der Längsspalt 20 ist dadurch definiert, dass die Klebeverbindung 11.1 sich nicht entlang der gesamten Rückseite des Schallschutzstreifens 13 erstreckt. So wird ein sehr schmaler (enger) Längsspalt 20 gebildet (analog zu Fig. 2D). Da der Längsspalt 20 sehr eng ist, kommen bei solchen Ausführungsformen vorzugsweise Schnittschutzstreifen 21 zum Einsatz, die flach ausgeführt sind, wie in Fig. 13B gezeigt.
[00135] In Fig. 13C ist der Längsspalt 20 nach unten hin durch die Klebeverbindung 11.1 und eine Tasche des Schallschutzstreifens 13 begrenzt. Links vom Längsspalt 20 befindet sich die Vorderseite des Anschlussbandes 10 und rechts vom Längsspalt 20 befindet sich die Rückseite der Tasche des Schallschutzstreifens 13. Die lichte Weite des Längsspalts 20 kann durch die Dimensionen der Tasche des Schallschutzstreifens 13 definiert werden. Hier kommen bei allen Ausführungsformen vorzugsweise Schnittschutzstreifen 21 zum Einsatz, die ein Fussprofil 22 aufweisen oder mit umgebogener unterer Längskante 21.2 ausgeführt sind, wie in Fig. 13C gezeigt. Die Tasche des Schallschutzstreifens 13 kann auch durch einen Längsschnitt im Material des Schallschutzstreifens 13 gebildet sein.
[00136] In Fig. 13D ist der Längsspalt 20 nach unten hin durch die Klebeverbindung 11.1 be- grenzt. Links vom Längsspalt 20 befindet sich die Vorderseite des Anschlussbandes 10 und rechts vom Längsspalt 20 befindet sich die Rückseite des Schallschutzstreifens 13. Es kommt hier ein Schnittschutzstreifen 21 zu Einsatz, wie er beispielsweise in Fig. 4F gezeigt ist.
[00137] Das Verfahren zum Erstellen eines Übergangs zwischen einer Einrichtung 1 und einer gebäudeseitigen Vertikalfläche 4 umfasst vorzugsweise die folgenden Schritten: [00138] - direktes oder indirektes Anbringen eines Anschlussbandes 10, das sich entlang einer Längsachse L erstreckt, an einer ersten Vertikalfläche 3.1 der Einrichtung 1, wobei sich in einem oberen Bereich zwischen der ersten Vertikalfläche 3.1 und einer Vorderseite des Anschlussbandes 10 ein Längsspalt 20 ergibt, der sich entlang der Längsachse L erstreckt.
[00139] - Anordnen der Einrichtung 1 samt des Anschlussbandes 10 so, dass sich die erste Vertikalfläche 3.1 parallel zu der gebäudeseitigen Vertikalfläche 4 erstreckt und dass das Anschlussband 10 direkt oder indirekt mit einer Rückseite mit der gebäudeseitigen Vertikalfläche 4 verbindbar ist.
[00140] - Direktes oder indirektes Verbinden der Rückseite des Anschlussbandes 10 mit der gebäudeseitigen Vertikalfläche 4 (z.B. im oberen Bereich, wie in den Figuren 12A, 12B gezeigt).
[00141] - Einsetzen oder Einstecken eines Schnittschutzstreifens 21 in den Längsspalt 20 so, dass sich der Schnittschutzstreifen 21 entlang der Längsachse L erstreckt und dass dieser im Wesentlichen parallel zu der gebäudeseitigen Vertikalfläche 4 verläuft.
[00142] Der Schnittschutzstreifen 21 kann bei allen Ausführungsformen auf seiner Rückseite mit einer Klebeverbindung 21.4 versehen sein oder versehen werden, wie in Fig. 4A schematisch angedeutet. Diese Klebeverbindung 21.4 kann mit einer Schutzfolie (analog zur Schutzfolie 40 in Fig. 3) versehen sein.
[00143] Die Flachschnur 23 kann bei allen Ausführungsformen auf seiner Rückseite mit einer Klebeverbindung 23.2 versehen sein oder versehen werden, wie in Fig. 6 und 11A schematisch angedeutet. Diese Klebeverbindung 23.2 kann mit einer Schutzfolie (analog zur Schutzfolie 40 in Fig. 3) versehen sein. Die Flachschnur 23 kann bei allen Ausführungsformen (werksseitig) mit dem Schnittschutzstreifen 21 verklebt oder anderweitig verbunden sein (z.B. durch eine Klemmverbindung 30, wie in Fig. 4I, 4J und 4K gezeigt). Eine solche Klemmverbindung 30 eignet sich auch für das Einsetzen einer konventionellen Rundschnur.
[00144] Der Schnittschutzstreifen 21 kann bei allen Ausführungsformen auf seiner Rückseite mit einer Klebeverbindung versehen sein, die jedoch in den Abbildungen nicht gezeigt ist.
BEZUGSZEICHEN
Claims (16)
- Patentansprüche1. Vorrichtung (100) mit - einer Einrichtung (1) , die zum Führen und/oder Aufnehmen von Wasser ausgelegt ist und die eine erste Vertikalfläche (3.1) umfasst, welche sich entlang einer horizontalen Längsachse (L) erstreckt, wobei die Einrichtung (1) so entlang einer bauseitigen zweiten Vertikalfläche (4) angeordnet ist, dass die erste Vertikalfläche (3.1) im Wesentlichen parallel zu der zweiten Vertikalfläche (4) verläuft, und mit - einer Funktionseinheit, gebildet aus einem Anschlussband (10) und einem Schnittschutzstreifen (21), - wobei sich das Anschlussband (10) entlang der Längsachse (L) erstreckt und als Übergang zwischen der Einrichtung (1) und der zweiten Vertikalfläche (4) dient, und wobei das Anschlussband (10) im Bereich eines ersten unteren Längsstreifens (10.1) direkt oder indirekt mit der ersten Vertikalfläche (3.1) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (100) - einen horizontal verlaufenden Längsspalt (20) aufweist, der sich entlang der Längsachse (L) erstreckt und der mindestens teilweise im Bereich zwischen der ersten Vertikalfläche (3.1) und der zweiten Vertikalfläche (4) definiert ist, und dass - der Schnittschutzstreifen (21) so in den Längsspalt (20) eingesetzt ist, dass sich dieser entlang der Längsachse (L) erstreckt und im Wesentlichen parallel zu der zweiten Vertikalfläche (4) verläuft.
- 2. Vorrichtung (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnittschutzstreifen (21) raumseitig vor dem Anschlussband (10) sitzt und dieses vor Beschädigungen, z.B. beim Entfernen von Fugenmasse mittels eines Teppichmessers, schützt.
- 3. Vorrichtung (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussband (10) einen sanitärseitigen Schallschutzstreifen (13) umfasst, der im Bereich des ersten unteren Längsstreifens (10.1) zwischen dem Anschlussband (10) und der ersten Vertikalfläche (3.1) angeordnet ist, um den ersten unteren Längsstreifens (10.1) indirekt mit der ersten Vertikalfläche (3.1) zu verbinden.
- 4. Vorrichtung (100) nach einem der Ansprüche 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Längsspalt (20) in einem Querschnitt quer zur Längsachse (L) einen unteren Spaltbereich (20.1) und einen oberen Spaltbereich (20.2) umfasst, wobei der untere Spaltbereich (20.1) vorzugsweise eine rechteckigen Querschnitt und der obere Spaltbereich (20.2) vorzugsweise einen Querschnitt hat, der sich ausgehend von dem Querschnitt des unteren Spaltbereichs (20.1) nach oben hin erweitert.
- 5. Vorrichtung (100) nach einem der Ansprüche 1, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Längsspalt (20) senkrecht zur zweiten Vertikalfläche (4) eine lichte Mindestweite (W) hat, die zwischen 0,1 mm und 4 mm beträgt.
- 6. Vorrichtung (100) nach einem der Ansprüche 1, 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnittschutzstreifen (21) in dem Bereich des zweiten unteren Längsstreifens (21.1) umfasst: - eine umgebogene Längskante (21.2), oder - ein Fussprofil (22), das vorzugsweise an die Form des Längsspaltes (20) angepasst ist.
- 7. Vorrichtung (100) nach einem der Ansprüche 1, 3, 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnittschutzstreifen (21) umfasst: - Stanzungen (24), und/oder - Lochungen (25), und/oder - Schlitze (26), und/oder - Randschlitze (27), und/oder - Einkerbungen.
- 8. Vorrichtung (100) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnittschutzstreifen (21) in aufgerollter Form lieferbar ist.
- 9. Vorrichtung (100) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnittschutzstreifen (21) um Rundungen oder Kurven der Einrichtung (1) führbar ist.
- 10. Vorrichtung (100) nach einem der Ansprüche 1, 3, 4, 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnittschutzstreifen (21) umfasst: - eine Gitterstruktur (32), - eine Netzstruktur (33), - eine Gewebestruktur (34).
- 11. Vorrichtung (100) nach einem der Ansprüche 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Rund- oder Flachschnur (23) umfasst, die sich im Bereich vor dem Schnittschutzstreifen (21) entlang desselben erstreckt.
- 12. Vorrichtung (100) nach einem der Ansprüche 1, 3, 4, 5, 6, 7, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Einrichtung (1) um eine Badewanne, eine Duschwanne, eine Duschtasse, ein Waschbecken, eine Duschrinne, eine andere Sanitärrinne, ein Ablaufgehäuse oder eine Ablaufrinne handelt.
- 13. Vorrichtung (100) nach einem der Ansprüche 1, 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Horizontal-Distanzband (12) umfasst.
- 14. Verfahren zum Erstellen eines Übergangs zwischen einer Einrichtung (1), die zum Führen und/oder Aufnehmen von Wasser ausgelegt ist, und einer gebäudeseitigen Vertikalfläche (4) mit den folgenden Schritten: - direktes oder indirektes Anbringen eines Anschlussbandes (10), das sich entlang einer Längsachse (L) erstreckt, an einer ersten Vertikalfläche (3.1) der Einrichtung (1), wobei sich in einem oberen Bereich zwischen der ersten Vertikalfläche (3.1) und einer Vorderseite des Anschlussbandes (10) ein Längsspalt (20) ergibt, der sich entlang der Längsachse (L) erstreckt, - Anordnen der Einrichtung (1) samt des Anschlussbandes (10) so, dass sich die erste Vertikalfläche (3.1) im Wesentlichen parallel zu der gebäudeseitigen Vertikalfläche (4) erstreckt und dass das Anschlussband (10) mit einer Rückseite direkt oder indirekt mit der gebäudeseitigen Vertikalfläche (4) verbindbar ist, - Direktes oder indirektes Verbinden der Rückseite des Anschlussbandes (10) mit der gebäudeseitigen Vertikalfläche (4), - Einsetzen eines Schnittschutzstreifens (21) in den Längsspalt (20) so, dass sich dieser entlang der Längsachse (L) erstreckt und im Wesentlichen parallel zu der gebäudeseitigen Vertikalfläche (4) verläuft.
- 15. Verfahren nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch den Schritt: - Einsetzen oder Einbringen einer Rund- oder Flachschnur (23) so, dass sich diese entlang der Längsachse (L) erstreckt und sich oberhalb des Längsspaltes (20) befindet.
- 16. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussband (10) zusammen mit dem Schnittschutzstreifen (21) eine Funktionseinheit bildet, wobei der Schnittschutzstreifen (21) raumseitig vor dem Anschlussband (10) sitzt und dieses vor Beschädigungen, z.B. beim Entfernen von Fugenmasse mittels eines Teppichmessers, schützt. Hierzu 12 Blatt Zeichnungen
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