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AT518027A1 - Haarschneidegerät - Google Patents

Haarschneidegerät Download PDF

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Publication number
AT518027A1
AT518027A1 ATA773/2015A AT7732015A AT518027A1 AT 518027 A1 AT518027 A1 AT 518027A1 AT 7732015 A AT7732015 A AT 7732015A AT 518027 A1 AT518027 A1 AT 518027A1
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AT
Austria
Prior art keywords
unit
application unit
signal
optical
drive unit
Prior art date
Application number
ATA773/2015A
Other languages
English (en)
Inventor
Ing René Hendler Dipl
Original Assignee
Payer Int Tech Gmbh
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Payer Int Tech Gmbh filed Critical Payer Int Tech Gmbh
Priority to ATA773/2015A priority Critical patent/AT518027A1/de
Priority to PCT/AT2016/000088 priority patent/WO2017091838A1/de
Publication of AT518027A1 publication Critical patent/AT518027A1/de

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B19/00Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers
    • B26B19/38Details of, or accessories for, hair clippers, or dry shavers, e.g. housings, casings, grips, guards
    • B26B19/3873Electric features; Charging; Computing devices
    • B26B19/388Sensors; Control

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Dry Shavers And Clippers (AREA)

Abstract

Bei einem Gerät für die Körperpflege, insbesondere Haarschneidegerät, umfassend eine in einem Griffteil (1) angeordnete Antriebseinheit sowie zumindest eine Anwendungseinheit, insbesondere Schneideinheit (3), wobei die Antriebseinheit wahlweise mit der zumindest einen Anwendungseinheit verbunden werden kann, um die Anwendungseinheit anzutreiben, umfasst der Griffteil (1) zumindest einen optischen Sensor (5,5', 5'') der ausgebildet ist, um ein von der mit der Antriebseinheit verbundenen Anwendungseinheit kommendes optisches Signal (8) zu erfassen, wobei der optische Sensor (5,5',5'') und die Antriebseinheit ausgebildet sind, um zumindest einen Betriebsparameter der Antriebseinheit in Abhängigkeit von dem durch den zumindest einen optischen Sensor (5,5',5'') erfassten optischen Signal (8) einzustellen.

Description

Die Erfindung betrifft ein Gerät für die Körperpflege, insbesondere Haarschneidegerät, umfassend eine in einem Griffteil angeordnete Antriebseinheit sowie zumindest eine Anwendungseinheit, insbesondere Schneideinheit, wobei die Antriebseinheit wahlweise mit der zumindest einen Anwendungseinheit verbunden werden kann, um die Anwendungseinheit anzutreiben.
Die Erfindung betrifft weiters ein Verfahren zur Steuerung eines Geräts für die Körperpflege, insbesondere Haarschneidegerätes, umfassend eine in einem Griffteil angeordnete Antriebseinheit, sowie zumindest eine Anwendungseinheit, insbesondere Schneideinheit, wobei die Antriebseinheit mit der Anwendungseinheit verbunden wird, um die Anwendungseinheit anzutreiben.
Moderne Geräte für die menschliche Körperpflege, insbesondere Haarschneidegeräte umfassen üblicherweise einen Griffteil, welcher eine Antriebseinheit, wie z.B. einen Elektromotor umfasst, sowie einen Kopfteil, der auf den Griffteil aufsetzbar ist und wenigstens eine Anwendungseinheit, insbesondere Schneideinheit aufweist. Im auf den Griffteil aufgesetzten Zustand ist die Anwendungseinheit so mit der Antriebseinheit gekoppelt, dass die Anwendungseinheit angetrieben wird, um zumindest ein auf den menschlichen Körper zum Zwecke der Körperpflege einwirkendes, insbesondere bewegtes Element, wie z.B. ein Schneid- oder Schermesser der Anwendungseinheit in Bewegung zu versetzen. Der Kopfteil ist meist lösbar mit dem Griffteil verbunden, um die Reinigung der Anwendungseinheit zu erleichtern und/oder um wahlweise verschiedene Kopfteile zum Einsatz zu bringen.
Unter einer Anwendungseinheit wird im Rahmen der Erfindung jegliche angetriebene Einheit verstanden, die in der Lage ist einen Vorgang zur menschlichen Körperpflege am Körper auszuführen. Die Anwendungseinheit kann z.B. als Schneideinheit ausgebildet sein, wobei es sich um eine Einheit handelt ist, die in der Lage ist, menschliches Haar zu kürzen oder auszureißen, wie z.B. Kurzhaarschneider, insbesondere Rasier- bzw. Schereinheiten,
Langhaarschneider, wie z.B. Trimmer, und Epiliereinheiten. Die Anwendungseinheit kann aber auch als Bürsten-, Massage-, Temperier- oder Lichtbehandlungseinheit ausgeführt sein.
Es sind Ausbildungen bekannt, bei denen eine einzige Schneideinheit in einem Kopfteil eines Haarschneidegeräts angeordnet ist. Der Kopfteil kann aber auch zwei oder mehrere Schneideinheiten aufweisen. Insbesondere sind Kopfteile mit wenigstens einer Schereinheit und einem Kurzhaarschneider weit verbreitet. Weiters sind Ausführungen von Kopfteilen bekannt, bei denen ein Kurzoder Langhaarschneider aus einem zurückgezogenen oder eingeklappten Zustand in einen ausgefahrenen oder ausgeklappten Zustand verlagerbar ist. Die verschiedenen Schneideinheiten eines Kopfteils können alle gleichzeitig mit der Antriebseinheit in antriebsmäßigem Eingriff stehen oder es kann die ausklappbare oder ausfahrbare Schneideinheit erst im ausgeklappten bzw. ausgefahrenen Zustand in Eingriff mit der Antriebseinheit gebracht werden.
Beim Einsatz von unterschiedlichen Anwendungseinheiten mit einem einzigen Griffteil, wobei dies sowohl Ausbildungen mit wenigstens zwei Anwendungseinheiten in einem einzigen
Kopfteil oder das Vorsehen von auswechselbaren Kopfteilen mit voneinander verschiedenen Anwendungseinheiten umfasst, stellt sich das Problem, dass diese Anwendungseinheiten oftmals für unterschiedliche Betriebsparameter ausgelegt sind, insbesondere unterschiedliche Drehzahlen des Antriebs erfordern. Während eine erste Anwendungseinheiten in einem ersten Betriebszustand der Antriebseinheit, z.B. mit einer hohen Drehzahl angetrieben werden soll, soll eine zweite Anwendungseinheiten in einem zweiten Betriebszustand z.B. mit einer niedrigeren Drehzahl angetrieben werden. Dadurch besteht die Notwendigkeit, eine Umstellung vorzusehen, sodass alle verwendbaren Anwendungseinheiten mit den jeweils passenden Betriebsparametern betrieben werden können.
Eine solche Anpassung kann z.B. durch das Vorsehen von entsprechenden Übersetzungsgetrieben an jeder Anwendungseinheit ermöglicht werden. Dadurch wird die von der Antriebseinheit bereitgestellte Bewegung in die für die Anwendungseinheit erforderliche Bewegung umgesetzt. Ein Nachteil dieser Lösung besteht darin, dass die Herstellung teurer wird, weil für jede Anwendungseinheit ein eigenes Getriebe benötigt wird. Weiters wird dadurch das Gewicht der Anwendungseinheiten bzw. des jeweiligen Kopfteils erhöht und die Reinigung erschwert.
Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, ein Gerät der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass der Betrieb eines Geräts mit unterschiedlichen Anwendungseinheiten erleichtert wird, wobei insbesondere ein einfache Anpassung des Antriebs, z.B. hinsichtlich der Antriebsgeschwindigkeit an die jeweilige Anwendungseinheit ermöglicht werden soll.
Zur Lösung dieser Aufgabe besteht die Erfindung bei einem Gerät, insbesondere Haarschneidegerät der eingangs genannten Art im Wesentlichen darin, dass der Griffteil zumindest einen optischen Sensor umfasst, der ausgebildet ist, um ein von der mit der Antriebseinheit verbundenen Anwendungseinheit, insbesondere Schneideinheit kommendes optisches Signal zu erfassen, wobei der optische Sensor und die Antriebseinheit ausgebildet sind, um zumindest einen Betriebsparameter der Antriebseinheit in Abhängigkeit von dem durch den zumindest einen optischen Sensor erfassten optischen Signal einzustellen. Es ist also vorgesehen, dass ein optisches Signal von der Anwendungseinheit kommend von einem am Griffteil angeordneten optischen Sensor erfasst wird. Basierend auf dieser Erfassung kann die Antriebseinheit so angesteuert werden, dass die für die jeweilige Anwendungseinheit erforderliche Bewegung durch die Antriebseinheit bereitgestellt wird. Erfindungsgemäß wird somit eine optische Erkennung der sich in einer Betriebsposition befindlichen Anwendungseinheit ermöglicht. Die sich in einer Betriebsposition befindliche Anwendungseinheit ist dabei in der Regel jene, die sich in antriebsmäßiger Verbindung mit der Antriebseinheit befindet. Das Vorsehen einer optischen Erkennung ermöglicht eine berührungslose Arbeitsweise der Erkennungseinrichtung und vermeidet die Verwendung von bewegten Teilen.
Bevorzugt ist vorgesehen, dass der optische Sensor ein Lichtsensor ist. Hierbei ist das von der Anwendungseinheit kommende Signal ein Lichtsignal, wobei es sich um Licht im , sichtbaren Bereich oder im unsichtbaren Bereich handeln kann.
Weiters ist bevorzugt vorgesehen, dass das durch den zumindest einen optischen Sensor erfasste optische Signal einer Erkennungsschaltung zugeführt ist, die zur Erkennung eines Signalparameters des optischen Signals ausgebildet ist und mit der Antriebseinheit zusammenwirkt, um in Abhängigkeit vom erkannten Signalparameter einen Betriebsparameter der Antriebseinheit einzustellen.
Hierbei ist bevorzugt vorgesehen, dass die Erkennungsschaltung derart mit der Antriebseinheit zusammenwirkt, dass bei Erkennung eines ersten Werts des Signalparameters eine erste Betriebsparametereinstellung und bei Erkennung eines zweiten, vom ersten Wert verschiedenen Werts des Signalparameters eine zweite Betriebsparametereinstellung vorgenommen wird. Wird also ein erstes, einer ersten Anwendungseinheit entsprechendes Signal empfangen, so wird die Antriebseinheit so angesteuert, dass sie eine der ersten Anwendungseinheit entsprechende Bewegung bereitstellt. Wird ein zweites, einer zweiten Anwendungseinheit entsprechendes Signal empfangen, wird von der Antriebseinheit eine der zweiten Anwendungseinheit entsprechende Bewegung bereitstellt. Die der ersten und der zweiten Anwendungseinheit bereitgestellte Bewegung unterscheidet sich voneinander durch zumindest einen Betriebsparameter, wie z.B. die Drehzahl, die Drehrichtung oder die pulsierende/oszillierende Betriebsart. Hierbei ist es auch möglich, dass für mehr als eine Anwendungseinheit die gleichen Betriebsparameter vorgesehen sind. Analog zu obiger Ausführung ist es naturgemäß denkbar, dass bei Erkennung eines dritten oder beliebigen weiteren Werts des Signalparameters eine dritte bzw. weitere Betriebsparametereinstellung vorgenommen wird.
Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die erste und die zweite Anwendungseinheit jeweils eine optische Signalaussendeeinheit aufweisen, wobei die Signalaussendeeinheit der ersten Anwendungseinheit zur Aussendung des Signals mit einem ersten Wert eines Signalparameters und die Signalaussendeeinheit der zweiten Anwendungseinheit zur Aussendung des Signals mit einem zweiten Wert des Signalparameters ausgebildet ist. Jede Anwendungseinheit weist hierbei eine eigene Signalaussendeeinheit auf, die jeweils voneinander unterschiedliche Signale aussenden, wenn sie mit der Antriebseinheit verbunden sind.
Die Signale können z.B. an voneinander verschiedenen Stellen des Griffteils auftreffen oder eine voneinander verschiedene Signalstärke oder Wellenlänge aufweisen. Dementsprechend ist bevorzugt vorgesehen, dass als Signalparameter die Lichtstärke, die Wellenlänge und/oder der Ort der Einkoppelung des Lichts in den Griffteil gewählt ist. Diese Parameter haben sich als besonders geeignet für die Anwendung der Erfindung herausgestellt. Insbesondere können erprobte und kosteneffiziente Sensoren verwendet werden, um diese Signalparameter zu erfassen.
Eine besonders bevorzugte Ausführung sieht vor, dass der Griffteil eine optische Sendevorrichtung, insbesondere eine Lichtquelle, wie z.B. eine Leuchtdiode, umfasst, die angeordnet ist, um ein optisches Signal in die mit der Antriebseinheit verbundene Anwendungseinheit einzukoppeln, wobei die Anwendungseinheit ein Leitelement, z.B. einen Reflektor oder Lichtleiter aufweist, um das von der im Griffteil angeordneten Sendeeinheit kommende Licht aufzunehmen und dem wenigstens einen optischen Sensor als optisches Signal zuzuleiten. Diese Ausbildung hat den Vorteil, dass lediglich der Griffteil über eine aktive optische Sendevorrichtung verfügt. Die Anwendungseinheiten sind hingegen lediglich mit einem passiven Leitelement ausgestattet, sodass der bauliche Aufwand minimiert wird und das Erfordernis einer Stromquelle in der Anwendungseinheit entfällt. Alternativ kann die Emissionsquelle bzw. die aktive optische Sendevorrichtung aber auch in oder an der Anwendungseinheit oder dem Kopfteil untergebracht sein.
Die Erkennung der Anwendungseinheit durch das von der Anwendungseinheit kommende optische Signals kann wie bereits erwähnt anhand von verschiedensten Signalparametern erfolgen. Das in der Anwendungseinheit angeordnete, insbesondere passive Leitelement kann das von der im Griffteil angeordneten Sendeeinheit kommende Licht hinsichtlich des jeweiligen Signalparameters verändern, z.B. hinsichtlich der Signalstärke, der Wellenlänge oder der Ablenkungs- oder Umleitrichtung.
Wenn im Griffteil nur ein einziger optischer Sensor vorgesehen ist, kann der Sensor bzw. eine angeschlossene Auswerteeinheit ausgebildet sein, um die von einer ersten Anwendungseinheit und einer zweiten Anwendungseinheit kommenden optischen Signale hinsichtlich der Lichtstärke, der Lichtintensität oder der Wellenlänge voneinander zu unterscheiden.
Alternativ ist vorgesehen, dass das Leitelement der ersten Anwendungseinheit und das Leitelement der zweiten Anwendungseinheit angeordnet sind, um das optische Signal an voneinander verschiedenen Einkoppelungsstellen des Griffteils in diesen einzukoppeln. Dabei kann im Griffteil ein Sensor vorgesehen sein, der sich über die vorgesehenen Einkoppelungsstellen erstreckt, wobei der Sensor bzw. eine angeschlossene Auswerteeinheit ausgebildet ist, um die von der ersten Anwendungseinheit und der zweiten Anwendungseinheit an voneinander verschiedenen Enkoppelungsstellen auf die Sensorfläche eintreffenden Lichtsingale anhand des Ortes der Einkoppelung voneinander zu unterscheiden.
Alternativ ist vorgesehen, dass der Griffteil zumindest zwei optische Sensoren aufweist, die an den Einkoppelungsstellen angeordnet sind. Die Anzahl an vorgesehenen optischen Sensoren richtet sich nach der Anzahl der unterschiedlichen Betriebsparameter. Sind bspw. drei Anwendungseinheiten vorgesehen, die mit jeweils voneinander verschiedenen Betriebsparametern betrieben werden sollen, so sind am Griffteil drei Sensoren angeordnet, die jeweils einer Betriebsparametereinstellung entsprechen.
Weiters ist bevorzugt vorgesehen, dass der zumindest eine Betriebsparameter die Drehzahl ist. Weitere Betriebsparameter können z.B. ein pulsierender oder oszillierender Betrieb der Antriebseinheit oder die Drehrichtung sein.
Die Erkennung einer Anwendungseinheit durch den optischen Sensor kann nicht nur zur Einstellung eines Betriebsparameters der Antriebseinheit herangezogen werden, sondern (alternativ oder ergänzend) auch zur Freigabe eines Strompfades vom Griffteil zur Anwendungseinheit oder zu dem die Anwendungseinheit aufnehmenden Kopfteil, wenn dort elektronische Bauteile (wie z.B. ein Peltierelement) angeordnet sind.
Die Antriebseinheit wird bevorzugt durch einen Elektromotor gebildet.
Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die erste Anwendungseinheit eine Schereinheit und die zweite Anwendungseinheit ein Haartrimmer ist. Unter einem Haartrimmer wird eine Schneideinheit verstanden, die wenigstens einen feststehenden Kamm und ein relativ zu diesem oszillierend antreibbares Schneidmesser umfasst. Unter einer Schereinheit wird vorzugsweise eine Einheit verstanden, die eine Scherfolie und einen relativ zu diesem oszillierend antreibbaren Messerblock umfasst. Die Oszillationsrichtung eines derartigen Messerblocks erstreckt sich hierbei in Richtung der Achse der Hüllkurve der Messer des Messerblocks. Die Krümmung der Scherfolie folgt hierbei der Hüllkurve bzw. der Hüllfläche der Messer. Es kann eine Mehrzahl derartiger Messerblöcke parallel zueinander zu gleichsinniger oder gegensinniger oszillierender Bewegung angetrieben sein, wobei die Scherfolie eine entsprechende Mehrzahl von gekrümmten Flächen, welche mit den Hüllflächen der Messerblöcke Zusammenwirken, aufweist. Die Scherfolie ist in aller Regel in einem Kopfrahmen angeordnet und kann gemeinsam mit dem Kopfrahmen für die Reinigung abgenommen werden.
Wenigstens eine Anwendungseinheit kann aber auch als Bürsten-, Massage-, Temperier- oder Lichtbehandlungseinheit ausgeführt sein.
Eine bevorzugte Ausbildung sieht vor, dass eine erste Anwendungseinheit und eine zweite Anwendungseinheit auf einem am Griffteil angeordneten Kopfteil, insbesondere Schneidkopf angeordnet sind. Die Anwendungseinheiten sind hierbei beide an einem gemeinsamen Kopfteil angeordnet, und je nach gewünschter Betriebsart wird die erste oder die zweite Anwendungseinheit an die Antriebseinheit gekuppelt. Die jeweils andere Anwendungseinheit befindet sich in einer mit der Antriebseinheit nicht gekuppelten Position. Das Umschalten zwischen den beiden Anwendungseinheiten kann z.B. durch Verschwenken, Verdrehen oder Verschieben des Kopfteils erfolgen. Diese Ausbildung hat den Vorteil, dass durch eine einfache Bewegung des Kopfteils ein Wechsel zwischen zwei Anwendungseinheiten vollzogen werden kann. Hierbei ist es auch möglich, mehr als zwei Anwendungseinheiten auf einem gemeinsamen Kopfteil anzuordnen.
Alternativ kann vorgesehen sein, dass die
Anwendungseinheiten als separate Elemente ausgebildet sind, die wahlweise mit der Antriebseinheit bzw. dem Griffteil verbunden werden können. Die Anwendungseinheiten können also jeweils vollständig vom Griffteil entfernt werden und bspw. getrennt aufbewahrt werden. Diese Ausbildung hat den Vorteil, dass jeweils lediglich die benötigte Anwendungseinheit am Griffteil angeordnet wird und das Gerät dadurch im Betrieb leichter und handlicher ist.
Gemäß einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung ein Verfahren der eingangs genannten Art, wobei ein im Griffteil angeordneter optischer Sensor ein von der mit der Antriebseinheit verbundenen Anwendungseinheit kommendes optisches Signal erfasst und zumindest ein
Betriebsparameter der Antriebseinheit basierend auf dem erfassten optischen Signal eingestellt wird.
Bevorzugt ist vorgesehen, dass eine im Griffteil angeordnete Sendevorrichtung ein optisches Signal zu der mit der Antriebseinheit verbundenen Anwendungseinheit sendet, dieses optische Signal von der Anwendungseinheit umgeleitet wird und anschließend von dem im Griffteil angeordneten optischen Sensor erfasst wird.
Weiters ist bevorzugt vorgesehen, dass mehrere optische Sensoren im Griffteil angeordnet sind und das optische Signal auf einen der Anwendungseinheit zugeordneten optischen Sensor trifft und von diesem erfasst wird.
Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Stärke des optischen Signals von dem optischen Sensor erfasst wird. Hierbei ist es insbesondere möglich, lediglich einen einzigen optischen Sensor vorzusehen, der das optische Signal erfasst, das von allen möglichen Anwendungseinheiten kommt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. In dieser zeigt Fig. 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Haarschneidegeräts.
In Fig. 1 ist mit 1 ein Griffteil eines Haarschneidegerätes bezeichnet, welches einen Antriebsmotor 2 umfasst. Im dargestellten Zustand ist der Antriebsmotor 2 mit einem Schneidkopf bzw. einer Schneideinheit 3 so verbunden, dass die Schneideinheit 3 durch den Antriebsmotor 2 angetrieben werden kann. Der Griffteil 1 und die Schneideinheit 3 sind hierbei mit nicht dargestellten Befestigungsmitteln miteinander verbunden. Der Griffteil 1 umfasst weiters eine optische Signalaussendeeinheit 4 sowie zwei optische Sensoren 5' und 5''. Die Sensoren 5' und 5'' sind mit einer Erkennungsschaltung 6 verbunden, wobei die Erkennungsschaltung 6 weiters mit dem Antriebsmotor 2 verbunden ist.
Die Schneideinheit 3 weist ein Lichtleitelement 7 auf, das ausgebildet ist, um von der Signalaussendeeinheit 4 ausgesendetes Licht in Richtung des Griffteils 1 umzuleiten.
Der Griffteil 1 weist zwei Sensoren 5' und 5'' auf, die jeweils einem Schneidelement 3 bzw. bestimmten Betriebsparametern zugeordnet sind. Es können auch drei oder mehr Sensoren vorgesehen sein, die jeweils bestimmten Betriebsparametern zugeordnet sind.
Der Betrieb des dargestellten Haarschneidegerätes läuft folgenderweise ab. Die Schneideinheit 3 und der Antriebsmotor 2 sind zu Beginn voneinander getrennt. Werden die Schneideinheit 3 und der Antriebsmotor 2 miteinander gekoppelt, wie in Fig. 1 dargestellt, so sendet die Signalaussendeeinheit 4 ein strichliert dargestelltes optisches Signal 8 in Richtung der Schneideinheit 3 aus.
Das Signal 8 trifft auf das Lichtleitelement 7 oder wird in dieses eingekoppelt und wird durch dieses so in Richtung zum Griffteil 1 umgelenkt, dass es auf den Sensor 5' trifft und dort erfasst wird. Die Erkennungsschaltung 6 wertet das vom betreffenden Sensor 5' erfasste Signal aus und erkennt auf Grund des Umstandes, dass das Signal vom Sensor 5' kommt, dass es sich um eine bestimmte Schneideinheit 3 handelt, für die in der Erkennungsschaltung ein vorgegebener Betriebsparameter, nämlich eine bestimmte Drehzahl gespeichert ist. Die Erkennungsschaltung 6 wirkt mit dem Antriebsmotor 2 zusammen, um die genannte Drehzahl einzustellen.
Wird nunmehr ein anderes Schneidelement 3 mit dem Antriebsmotor 2 verbunden, so weist dieses ebenfalls ein Leitelement 7 auf, welches nunmehr ausgebildet ist, um das von der Signalaussendeeinheit 4 ausgesendete Licht zum anderen Sensor 5'' zu leiten. Dies wird von der Erkennungsschaltung 6 erkannt und der Antriebsmotor wird mit einer für die betreffende Schneideinheit vorgesehenen geänderten Drehzahl betrieben. Für den Fall, dass nur ein einziger optischer Sensor 5 am Griffteil 1 vorgesehen ist, so ist dieser ausgebildet, um die Qualität eines Signals, bspw. die Signalstärke oder die Wellenlänge, erfassen zu können. Hierbei sind die Leitelemente 7 so ausgebildet, dass sie auf diese Signaleigenschaften Einfluss nehmen können, wie z.B. die Farbe des Lichts oder die Lichtstärke.

Claims (17)

  1. Patentansprüche:
    1. Gerät für die Körperpflege, insbesondere Haarschneidegerät, umfassend eine in einem Griffteil angeordnete Antriebseinheit sowie zumindest eine Anwendungseinheit, insbesondere Schneideinheit, wobei die Antriebseinheit wahlweise mit der zumindest einen Anwendungseinheit verbunden werden kann, um die Anwendungseinheit anzutreiben, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffteil zumindest einen optischen Sensor umfasst, der ausgebildet ist, um ein von der mit der Antriebseinheit verbundenen Anwendungseinheit kommendes optisches Signal zu erfassen, wobei der optische Sensor und die Antriebseinheit ausgebildet sind, um zumindest einen Betriebsparameter der Antriebseinheit in Abhängigkeit von dem durch den zumindest einen optischen Sensor erfassten optischen Signal einzustellen.
  2. 2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der optische Sensor ein Lichtsensor ist.
  3. 3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das durch den zumindest einen optischen Sensor erfasste optische Signal einer Erkennungsschaltung zugeführt ist, die zur Erkennung eines Signalparameters des optischen Signals ausgebildet ist und mit der Antriebseinheit zusammenwirkt, um in Abhängigkeit vom erkannten Signalparameter einen Betriebsparameter der Antriebseinheit einzustellen.
  4. 4. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungsschaltung derart mit der Antriebseinheit zusammenwirkt, dass bei Erkennung eines ersten Werts des Signalparameters eine erste Betriebsparametereinstellung und bei Erkennung eines zweiten, vom ersten Wert verschiedenen Werts des Signalparameters eine zweite Betriebsparametereinstellung vorgenommen wird.
  5. 5. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste und eine zweite Anwendungseinheit, insbesondere Schneideinheit vorgesehen sind, die wahlweise in antriebsmäßige Verbindung mit der Antriebseinheit bringbar sind.
  6. 6. Gerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Anwendungseinheit jeweils eine optische Signalaussendeeinheit aufweisen, wobei die Signalaussendeeinheit der ersten Anwendungseinheit zur Aussendung des Signals mit einem ersten Wert eines Signalparameters und die Signalaussendeeinheit der zweiten Anwendungseinheit zur Aussendung des Signals mit einem zweiten Wert des Signalparameters ausgebildet ist.
  7. 7. Gerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Anwendungseinheit eine Schereinheit und die zweite Schneideinheit ein Haartrimmer ist.
  8. 8. Gerät nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Anwendungseinheit und eine zweite Anwendungseinheit auf einem am Griffteil angeordneten Kopfteil, insbesondere Schneidkopf angeordnet sind.
  9. 9. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass als Signalparameter die Lichtstärke, die Wellenlänge und/oder der Ort der Einkoppelung des Lichts in den Griffteil gewählt ist.
  10. 10. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffteil eine optische Sendevorrichtung, insbesondere eine Lichtquelle, bspw. eine Leuchtdiode, umfasst, die angeordnet ist, um ein optisches Signal in die mit der Antriebseinheit verbundene Anwendungseinheit einzukoppeln, wobei die Anwendungseinheit ein Leitelement, z.B. einen Reflektor oder Lichtleiter aufweist, um das optische Signal zu dem wenigstens einen optischen Sensor zu leiten.
  11. 11. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitelement der ersten Anwendungseinheit und das Leitelement der zweiten Anwendungseinheit angeordnet sind, um das optische Signal an voneinander verschiedenen Einkoppelungsstellen des Griffteils in diesen einzukoppeln.
  12. 12. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffteil zumindest zwei optische Sensoren aufweist, die an den Einkoppelungsstellen angeordnet sind.
  13. 13. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Betriebsparameter die Drehzahl ist.
  14. 14. Verfahren zur Steuerung eines Geräts für die Körperpflege, insbesondere Haarschneidegerätes, umfassend eine in einem Griffteil angeordnete Antriebseinheit, sowie zumindest eine Anwendungseinheit, insbesondere Schneideinheit, wobei die Antriebseinheit mit einer Anwendungseinheit verbunden wird, um die Anwendungseinheit anzutreiben, dadurch gekennzeichnet, dass ein im Griffteil angeordneter optischer Sensor ein von der mit der Antriebseinheit verbundenen Schneideinheit kommendes optisches Signal erfasst und zumindest ein Betriebsparameter der Antriebseinheit basierend auf dem erfassten optischen Signal eingestellt wird.
  15. 15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine im Griffteil angeordnete Sendevorrichtung ein optisches Signal zum mit der Antriebseinheit verbundenen Anwendungseinheit sendet, dieses optische Signal vom Schneidelement umgeleitet wird und anschließend von dem im Griffteil angeordneten optischen Sensor erfasst wird.
  16. 16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere optische Sensoren im Griffteil angeordnet sind und das optische Signal auf einen der Anwendungseinheit zugeordneten optischen Sensor trifft und von diesem erfasst wird.
  17. 17. Verfahren nach Anspruch 14, 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Stärke des optischen Signals von dem optischen Sensor erfasst wird.
ATA773/2015A 2015-12-01 2015-12-01 Haarschneidegerät AT518027A1 (de)

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