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AT516336B1 - Profilverbindung - Google Patents

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AT516336B1
AT516336B1 ATA50696/2014A AT506962014A AT516336B1 AT 516336 B1 AT516336 B1 AT 516336B1 AT 506962014 A AT506962014 A AT 506962014A AT 516336 B1 AT516336 B1 AT 516336B1
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AT
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Rieder Martin
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Publication date
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    • E04B1/68Sealings of joints, e.g. expansion joints
    • E04B1/6801Fillings therefor
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Abstract

Eine Profilverbindung (1) zwischen einem länglichem Element (2), das ein erstes Stegprofil (4) aufweist und einem zweitem länglichen Elementen (3), das ein zweites Stegprofil (5) aufweist, wobei das erste Stegprofil (4) eine Nut (6), sowie an der Oberseite eine vorstehende Auskragung (7), und an der Unterseite eine vorstehende Verlängerung (8) aufweist und das zweite Stegprofil (5) eine vorstehende Feder 9, sowie an der Oberseite eine Falz (10), und an der Unterseite eine vertiefende Einbuchtung (11) aufweist und die Nut (6) des ersten Stegprofils (4) in die Feder (9) des zweiten Stegprofils (5) ragt, wobei die Nut (6) größer als die Feder (9) ausgebildet ist, so sich ein erster Raum (12) ergibt und ein Dichtungselement (16), mit einem im wesentlichen U-förmigen Profil über die gesamte Länge der Elemente (2 und 3), den Raum (12) ausfüllt.

Description

PROFILVERBINDUNG
[0001] Die Erfindung betrifft eine Profilverbindung zwischen einem länglichem Element, das ein erstes Stegprofil aufweist und einem zweitem länglichen Elementen, das ein zweites Stegprofil aufweist. Ebenso betrifft die Erfindung ein Bauelement, das an mindestens einer Seite der Längsrichtung ein Stegprofil aufweist.
STAND DER TECHNIK
[0002] Oberflächen werden im Bauwesen oft aus länglichen Bauelementen zusammengesetzt, die an den länglichen Schmalwänden eine Stoßkante ausbilden, über die sie miteinander verbunden werden. Besonders verbreitet ist dies im Bereich des Bodenbelags, wobei dann je nach Material, der Größe der einzelnen Bauelemente und der Verbindung von Brettern, (Fußboden) Dielen, Bohlen, Bodenelementen, Abdeckungssystem, Paneelen, Leisten usw. gesprochen wird.
[0003] Im Innenbereich ist oft ein durchgängiger Untergrund als Auflagefläche vorhanden, was andere Techniken erlaubt als in Fällen, in denen nur eine räumlich begrenzte Unterkonstruktion vorhanden ist. Nicht durchgängige Unterkonstruktionen bilden oft eine Auflagefläche für Balko-ne, Terrassen, oder Stege, wenn diese nachträglich zu einem Hauptbau installiert werden. Einzelne stützende Balken, die senkrecht zur Längsausrichtung der Bauelemente verlaufen, sind dabei typische Unterkonstruktionen. Die tragende Fläche, also der Terrassen- oder Balkonboden, wird dann durch den Aufbau ausgebildet. Im Stand der Technik sind Verbindungen von einzelnen länglichen Bauelemente bekannt, die zur Ausbildung eines solchen Aufbaus geeignet sich.
[0004] Im Wesentlichen ergeben sich aus den im Stand der Technik offenbarten Verbindungen für den Außenbereich folgende Aspekte, mit denen sich solche Konstruktionen von im Innenbereich eingesetzten Verbindungen unterscheiden.
[0005] Erstens, um ein Verschieben gegenüber der Unterkonstruktion zu verhindern, müssen die einzelnen Bauelemente des Außenbodens auf der Unterkonstruktion befestigt werden. Der Boden sollte also nicht schwimmend verlegt werden.
[0006] Zweitens, muss die Verbindung der einzelnen Bauelemente so gestaltet werden, dass ein möglichst kraftschlüssiger Verbund entsteht, da die Bauelemente lasttragend für Bereiche zwischen der Unterkonstruktion sind, also dort wo die Bauelemente nicht direkt auf der Unterkonstruktion aufliegen.
[0007] Drittens, ist es von Nachteil, wenn Befestigungselemente wie Schrauben, Nägel oder Nieten, mit denen die einzelnen Bauelemente an der Unterkonstruktion befestigt werden, an der Oberseite der Abdeckung zu sehen sind. Dies birgt zum einen durch herausstehende Kanten Verletzungsgefahr und ermöglicht weiter, dass Wasser durch die entsprechende Bohrung dringt.
[0008] Dies führt zum vierten Aspekt: es kann von Nachteil für die Stabilität der Unterkonstruktion oder auch störend sein, wenn eine solche Abdeckung gleichzeitig als „Dach“ für darunter liegende Bereiche fungieren soll. Eine solche Schutzfunktion ist zum Beispiel bei übereinander liegenden Baikonen oft wünschenswert. Die Anforderung für die Bodenkonstruktion ist also, dass kein Wasser durchtritt. Es sind verschiedene Bauelemente bekannt, bei denen diese Anforderungen (teilweise) gelöst wurden.
[0009] Bekannt sind Bauelemente, bei denen die Verbindung so konzipiert ist, dass das Befestigungsmaterial in einem Hohlraum der Verbindung angeordnet ist. Sie werden auch im Bereich der Fassadenverkleidung eingesetzt. Aus DE 70 42 144 U sind z.B. stranggepresste Kunststoffleisten bekannt, deren Verbindung so gestaltet ist, dass ein Befestigungsmaterial von Außen nicht sichtbar ist. Außerdem ist an der Stoßkante ein hakenförmiges Profil vorgesehen, dass zumindest in Teilen eine formschlüssige Verbindung der einzelnen Leisten erlaubt.
[0010] EP 0 381 339 A2 beschreibt Baupaneele mit einer Verbindung, bei der das Befestigungsmaterial an einer unteren Kante eines Bauelements angebracht und der Kopf des Befestigungsmaterials von einer oberen Kante des benachbarten Bauelements abgedeckt wird. Die Verbindung zwischen den Bauelementen wird durch formschlüssige Passform der Stegprofile erreioht.
[0011] Aus DE 696 35 034 T2 ist eine Verbindung von Kunststoffbauelementen für den Außenbereich bekannt. Neben einem durch die verbundenen Planken überdecktem Hohlraum für die Anordnung eines Befestigungsmittels, ist auoh eine grob strukturierte Oberfläche mit Erhebungen und Sägezahneinschnitten bekannt, um eine rutschfeste Oberfläche zu schaffen.
[0012] JP 2011-58321 offenbart ein Bauelement, das verhindert, dass Wasser durch die Öffnung rinnt, die durch das Befestigungsmittel entsteht. Es wird dabei eine Verbindung beschrieben, bei der ein Hohlraurn, in dem das Befestigungsmittel an der Unterkonstruktion fixiert wird, von einer vorstehenden Überdaohung des daneben anzubringenden Bauelements gesohützt wird. Anfallendes Wasser wird mittels dieser Überdaohung in einen räumlioh getrennten Bereioh geleitet, wo das Wasser entlang der Längsriohtung abfließen kann. Die Verbindung der Bauelemente selbst ist dabei nur lose, das heißt die Stabilität einer solohen Auflage muss vollständig über die Fixierung und die Unterkonstruktion getragen werden.
[0013] US 5,816,010 beschreibt eine wasserdichte Verbindung, bei der auch eine Abdeckung des Befestigungsmaterials durch eine Überdachung mit dem Nachbarelement vorgesehen ist. Die Verbindung zwischen den einzelnen Elementen erfolgt hierbei formschlüssig. Die Montage sieht ein Einhängen des Naohbarelements an einem Drehpunkt und das Verschwenken des Nachbarelements vor.
[0014] Ähnlioh beschreibt DE 20 2013 100 629 Ul ein Stegprofil, bei dem sich eine Anordnungsposition für Befestigungsmittel in einem Hohlraum der Verbindung ergibt. Durch eine oberseitige Auskragung des Profils ist dieser Hohlraum abgedeckt. Weiters sieht DE 20 2013 100 629 Ul vor, dass die Verbindung zum nächsten Element, auch Stoßkante bezeichnet, räumlich getrennt ist. In diesem Dokument wird auch eine Anordnungsposition für das Befestigungsmaterial als Materialschwächung beschrieben. An der Stoßkante entsteht ein für die Montage notwendiger Abstand, der durch ein Abdichtungsprofil, überbrückt werden kann. Dieser dient zu einer Abdichtung gegenüber Wassereintritt an der Stoßkante und ist von oben sichtbar.
[0015] Ein Abdichtungselement ist auch aus einem Bodenbelag aus dem Innenbereich bekannt. DE 103 26 030 AI sieht für die Verbindung von zwei Bohlen eine Dichtschnur vor. Das Einbringen der Dichtschnur stellt während der Montage eine praktische Herausforderung dar, da sie leicht wegrollen kann und ihre Position verlässt. Die in DE 103 26 030 AI offenbarte Verbindung ist außerdem auf Grund des mangelnden Form- und Kraftschluss ungeeignet für den Einsatz als tragende Konstruktion, die zum Aufbau von Terrassen- oder Balkonaufbauten notwendig ist.
[0016] Die besonderen Anforderungen für den Außenbereich wurden bereits weiter oben aufgeführt. Weitere Aspekte bei der Ausführung einer Verbindung für längliche Bauelemente und eben solche Bauelemente im Außenbereich sind zu beachten. Der Stand der Technik zeigt bezüglich dem Bereich der Terrassen- oder Balkonböden auf, dass Kunststoff oder Aluminium zweckmäßige Verwendung finden. Häufig werden mit Stegen verstärkte Hohlkonstruktionen eingesetzt. Neben dem Ausbilden einer im Wesentlichen planebenen, abgeschlossenen Oberfläche spielt auch ein Sicherheitsaspekt eine Rolle, so dass diese möglichst rutschfest und schnell trocknend sein soll. Weiters ist die Beständigkeit des Materials und der Konstruktion gegenüber wetterbedingten Einflüssen, wie Wassereintritt, Temperaturschwankungen, und UV-Licht durch Sonnenstrahlung ein Thema.
BESCHREIBUNG DER VERBINDUNG
[0017] Obwohl im Stand der Technik einige der zu beachtenden Aspekte abgedeckt sind, bleibt die Aufgabe, eine möglichst einfach zu montierende, gegenüber dem Durchtritt von Wasser unempfindliche Verbindung bereitzustellen, die Beständigkeit gegenüber Witterung und UV-Licht zeigt.
[0018] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Profilverbindung zwischen einem länglichem Element, das ein erstes Stegprofil aufweist und einem zweitem länglichen Elementen, das ein zweites Stegprofil aufweist, gelöst, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass das erste Stegprofil eine Nut, sowie an der Oberseite eine vorstehende Auskragung, und an der Unterseite eine vorstehende Verlängerung aufweist und das zweite Stegprofil eine vorstehende Feder, sowie an der Oberseite einen Falz, und an der Unterseite eine vertiefende Einbuchtung aufweist und die Nut des ersten Stegprofils in die Feder des zweiten Stegprofils ragt, wobei die Nut größer als die Feder ausgebildet ist, so dass sich ein erster Raum ergibt und ein Dichtungselement, mit einem im wesentlichen U-förmigen Profil über die gesamte Länge der Elemente den Raum ausfüllt.
[0019] Neben dem Bereitstellen einer Verbindung, die für den Aufbau eines Terrassen- oder Balkonbodens geeignet ist, hat diese Verbindung weitere Vorzüge.
[0020] So sind die Stegprofile für die erfindungsgemäße Verbindung im Vergleich zum Stand der Technik relativ einfach ausgeprägt. Zur Beschreibung der Formausprägungen wird eine Hilfsebene herangezogen, die eine seitliche Kontaktfläche zwischen profillosen, länglichen Elementen, die nebeneinander angeordnet sind, beschreiben würde. Stirnseitig betrachtet ist die Hilfsebene eine Hilfslinie, da die Ausdehnung entlang der Längsrichtung mit dem Blickwinkel zusammenfällt. Nun werden Profilausprägungen, die von der jeweiligen Seitenwand eines Stegprofils durch diese Hilfsebene ragen, als vorstehend bezeichnet. Hingegen sind Profilausprägungen bei denen das Profil nicht bis zur Hilfsebene reicht, als vertieft bezeichnet. Im ersten Stegprofil ist eine Nut, die also eine Vertiefung darstellt, zentral angeordnet. Das erste Stegprofil weist an Anfang bzw. Ende der Längsseite, also an Ober- bzw. Unterseite der Bauelemente, zwei vorstehende Ausprägungen auf: an der Oberseite eine vorstehende Auskragung, und an der Unterseite eine vorstehende Verlängerung.
[0021] Das zweite Stegprofil weist zwei vertiefende Ausprägungen jeweils am Anfang und Ende des Profils auf. Diese vertiefenden Aussparungen beschreiben: an der Oberseite einen Falz, und an der Unterseite eine vertiefende Einbuchtung. Die Feder des zweiten Stegprofils ist eine vorstehende Formausprägung.
[0022] Jedes Stegprofil weist jeweils nur drei Formausprägungen auf, die sich über die gesamte Längsseite erstrecken. Bei einem Stegprofil der erfindungsgemäßen Verbindung sind die Profilausprägungen also In Anzahl, Anordnung und Form reduziert. Das überraschend einfache Profil hat den Effekt, dass die Herstellung von Bauelementen mit entsprechendem Profil weniger aufwendig ist. Auch die Montage der entsprechenden Verbindung gestaltet sich einfach, da keine Raum fordernden, verschwenkenden Bewegungsabläufe notwendig sind (s. unten für Aufbau und Montage auf Unterkonstruktion).
[0023] In einer bevorzugten Ausführungsform sind die erfindungsgemäßen Stegprofile nicht symmetrisch ausgeprägt, d.h. die vorstehende Auskragung an der Oberseite und die vorstehende Verlängerung an der Unterseite sind unterschiedlich ausgeformt. Bevorzugt ist, dass die vorstehende Ausprägung weniger weit vorstehend ausgeprägt ist, als die Verlängerung an der Unterseite vorsteht. Ebenso ist bei dem zweiten Profil der oberseitige Falz gegenüber der Hilfsebene weniger vertieft als die unterseitige Einbuchtung. Auch unterscheiden sich die beiden vertiefenden Ausprägungen des zweiten Stegprofils durch den Bereich des Stegprofils über den sie jeweils ausgebildet sind, also in ihrer Höhe entlang der Seitenwand des Bauelements.
[0024] Die Nut des ersten Stegprofils ragt erfindungsgemäß in die Feder des zweiten Stegprofils. Nut-Feder-Verbindungen werden oft als per se formschlüssig betrachtet. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Formschluss zwischen Nut und Feder hier nicht der Fall ist, wenn nur die erfindungsgemäßen Stegprofile zueinander geführt werden. Erfindungsgemäß passt zwar die Feder des zweiten Profils mit der Nut des ersten Profils bezüglich der Höhe zusammen, aber die Feder ist zu klein ausgebildet, um das ausgehöhlte Volumen der Nut vollständig zu füllen. Das bedeutet, dass an der Oberseite, der Unterseite und der Seitenwand der Nut ein Spalt entsteht, der sich über die gesamte Länge der Elemente erstreckt. Wenn die Elemente zueinander angeordnet werden, ist ein Hohlraum zwischen Nut und Feder vorhanden. Erst durch ein Dichtungselement wird in der vorliegenden Erfindung eine form- und kraftschlüssige Verbindung erreicht.
[0025] Das Dichtungselement erstreckt sich also über die Länge der Bauelemente und füllt mit seiner Form den Raum zwischen der Nut und der Feder der beiden Stegprofile. Das Dichtungselement kann einen U-förmigen Querschnitt aufweisen.
[0026] Die Namen gebende Funktion des Dichtungselements führt zu einer Abdichtung der Verbindung. Durch den Formschluss, der durch das Dichtungselement zwischen den erfindungsgemäßen Profilen erreicht wird, ist der Wasserdurchtritt von der Oberseite zur Unterseite der Verbindung verhindert. Die Verbindung ist bei entsprechender Ausbildung des Dichtungselements kraftschlüssig. Die Übertragung der Kraft kann dabei über den gesamten Flächenbereich des Dichtungselements erfolgen. Das U-förmige Profil hat in dieser Hinsicht Vorteile gegenüber anderen Formen mit kleinerer Kontaktfläche. Die Montage des Dichtungselements erfolgt, in dem das U-Profil an der Feder des zweiten Stegprofils angebracht wird, bevor die Stoßkanten der Stegprofile geschlossen werden. Im Gegensatz zu Dichtungselementen mit rundem Querschnitt hält das Dichtungselement und fällt nicht runter. Dies ist also auch von praktischem Vorteil für die Montage.
[0027] Weiters wird die Aufgabe durch eine erfindungsgemäße Profilverbindung gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das Dichtungselement aus einem formelastischen Material ist.
[0028] In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Dichtungselement formelastisch ausgebildet. Formelastisch bedeutet hier, dass das Material des Dichtungselements unter Krafteinwirkung seine Form zu verändern und bei Wegfall der einwirkenden Kraft in die Ursprungsform zurückzukehren kann. Es versteht sich, dass das Material des Dichtungselements dabei eine ausreichende Formstabilität hat. Das Dichtungselement kann zum Beispiel vorteilhaft als Gummi ausgeführt sein. Gummiprofile der entsprechenden Form stehen als Gummilippe in beliebiger Längserstreckung als Meterware zu Verfügung. Ein formelastisches Dichtungselement hat den Vorteil, dass Verzug des Materials der Profile ausgeglichen werden kann. Die Toleranz gegenüber Temperatur bedingtem Verzug des Materials ist im Außenbereich besonders nützlich. Hier kann, zum Beispiel durch einseitige Beschattung auch der Fall auftreten, dass nur eines der Verbindung bildenden Elemente eine Ausdehnung erfährt. Verzugfreiheit der Verbindung auch gegenüber solchen unregelmäßigen Schwankungen in der Materialausdehnung wird durch ein formelastisches Dichtungselement gewährleistet.
[0029] Ein weiterer Effekt des Form- und Kraftschlusses über ein formelastisches Dichtungselement ist eine Trittfederung für einen Aufbau eines Bodens. Auch treten keine Geräusche wie Klappern oder Scheppern auf, wenn der Boden mit einer erfindungsgemäßen Profilverbindung belastet wird. Die Oberseite ist dabei die Seite der erfindungsgemäßen Profilverbindung von der aus eine Belastung zu erwarten ist, wenn die Profilverbindung als Aufbau einer Unterkonstruktion Anwendung findet. Im Gegensatz dazu ist die Unterseite der Profilverbindung, die Seite mit der die Elemente die Kontaktfläche zu einer Unterkonstruktion ausbilden.
[0030] Die Aufgabe der Erfindung wird auch dadurch gelöst, dass die Profilverbindung dadurch gekennzeichnet ist, dass die Auskragung so ausgeprägt ist, dass bei ausgebildeter Verbindung das Dichtungselement vollständig abgedeckt ist.
[0031] Die Auskragung dient damit der Abdeckung des Dichtungselements von der Oberseite her. Daraus ergibt sich für die erfindungsgemäße Verbindung, dass das Dichtungsmaterial nicht dem Sonnenlicht ausgesetzt ist. Dies hat den Effekt, dass ein UV-Schutz besteht, der für die dauerhafte Beständigkeit des Dichtungselements entscheidend sein kann. Eine erfindungsgemäße Verbindung ist somit beständig gegenüber Witterung und UV-Licht. Außerdem hat das Abdecken des Dichtungselements durch die oberseitige Auskragung den vorteilhaften Effekt einer optisch einheitlichen Oberfläche, bei der weder Farbe noch Material des Dichtungselements zu sehen sind. Es ist daher vorgesehen, dass die Länge der oberseitigen Auskragung und des gegenüber liegenden Falzes auch dann eine vollständige Abdeckung des darunter liegenden Dichtungselements schafft, wenn es zu Änderungen in der Materialausdehnung kommt.
[0032] In einer bevorzugten Ausführungsvariante fällt vorstehende Auskragung an der Oberseite in ihrer Länge in etwa mit der Länge oberseitigen Falzes des gegenüber liegenden Profils zusammen. Dies hat den weiteren Effekt, dass die Profilverbindung durch die Auskragung - von oben betrachtet - eine im Wesentlichen planebene, fugenlose Erscheinung hat. Auch kann es zum partiellen Formschluss zwischen der Unterkante der Auskragung und der Oberseite der Aussparung kommen. Diese Ausführungsvarianten haben den Vorteil, dass sich keine freiliegenden Kerben ergeben, in denen sich Schmutz fängt.
[0033] Es kann aber bevorzugt vorgesehen sein, dass die Aussparung und die Auskragung mit ihren Seiten nicht direkt aneinander liegen. In einer Ausführungsform erlaubt der Kontakt hier ein Spiel, welches denn Effekt hat, dass eine einseitige Materialausdehnung der Auskragung, zum Beispiel durch Temperaturunterschiede bei unterschiedlicher Beschattung, abgefangen werden kann.
[0034] Die vorstehende Auskragung an der Oberseite ist vorzugsweise so ausgebildet, dass ihre Unterkante in der Höhe mit der Oberkante der Nut zusammenfällt. Dies vereinfacht das Profil, da Kanten entfallen, was sich positiv auf die Herstellung auswirkt (s. oben). Am anderen Profil (auf der anderen Seite) ist es nicht von Vorteil, wenn die Unterkante der Aussparung mit der Oberkante der Feder zusammenfällt. Zur Ausbildung des Hohlraums zwischen Feder und Nut ist die Oberkante der Feder gegenüber der Unterkante der Aussparung versetzt.
[0035] Auf der Unterseite fallen die Länge der Verlängerung des ersten Profils und die Länge der Einbuchtung im Wesentlichen zusammen, so dass sich auch von der Unterseite eine geschlossene Fläche ergibt.
[0036] In einem Aspekt ist die erfindungsgemäße Profilverbindung, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen unterseitiger Verlängerung des ersten Stegprofils und unterseitiger Einbuchtung des zweiten Stegprofils ein weiterer Raum ausgebildet ist.
[0037] Bezüglich der Höhe der Einbuchtung, also der Erstreckung zwischen Unterseite und Oberseite entlang des Profils, ist also in einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass diese Höhe sich über einen weiteren Bereich des Profils erstreckt als die Höhe der unterseitigen Verlängerung des gegenüberliegenden Profils. So ergibt sich dazwischen der weitere Raum. Dieser kann im Wesentlichen als Hohlraum betrachtet werden. Der Hohlraum hat die erfindungsgemäße Aufgabe einen abgedeckten Bereich für ein Befestigungsmaterial bereit zu stellen. Daraus ergibt sich eine Anforderung an die Größe des weiteren Raumes und somit auch die Höhe der Einbuchtung. Der weitere Raum ist bevorzugt groß genug, dass ein Kopf eines Befestigungsmaterials Platz findet. Das Befestigungsmaterial dient dabei, wie im Stand der Technik beschrieben dazu, ein Bauelement auf einer Unterkonstruktion zu fixieren. Ein Befestigungsmaterial, wie eine Schraube oder ein Nagel kann vor der Ausbildung einer erfindungsgemäßen Verbindung angebracht werden. Zum Aufbau einer erfindungsgemäßen Verbindung zwischen zwei Elementen auf einer Unterkonstruktion würden dabei folgende Schritte durchgeführt werden.
[0038] Ein erstes längliches Bauelement mit dem ersten Stegprofil wird auf der Unterkonstruktion aufgelegt. Ein Befestigungsmaterial, wie eine Schraube oder ein Nagel, wird von der Oberseite durch die Verlängerung des ersten Stegprofils hindurch in die Unterkonstruktion ragend angebracht. So ist das erste Stegprofil gegenüber der Unterkonstruktion fixiert. Dadurch, dass die Auskragung an der Oberseite kürzer ist als die Verlängerung an der Unterseite, in die das
Befestigungsmaterial angebracht wird, ist das Anbringen der Befestigungsmaterialien erleichtert. Ein Werkzeug kann waagrecht auf die Fläche der Verlängerung gehalten werden, ohne dass die Auskragung im Weg ist.
[0039] Weiters erleichtert wird das Anbringen eines Befestigungsmaterials durch eine Materialeinkerbung. Die Erfindung ist in einer Ausführungsform dadurch gekennzeichnet, dass die unterseitige Verlängerung des ersten Profils eine Materialeinkerbung hat.
[0040] Besonders bevorzugt ist diese Materialeinkerbung in einer Ausführung nur an der Oberseite der Verlängerung angebracht und erstreckt sich über die gesamte Längsrichtung. Denkbar wären auch einzelne Löcher als Materialeinkerbung, wie sie auch im Stand der Technik beschrieben sind. In jedem Fall dient die Materialeinkerbung dazu, dass ein Befestigungsmaterial hier eine vordefinierte Anordnungsposition findet, und so leichter durch das Material der Verlängerung durchdringen kann. Ist ein Befestigungsmaterial angebracht, ist an der Oberseite der Verlängerung noch ein Kopf des Befestigungsmaterials sichtbar. In den meisten Fällen füllt ein Schraubenkopf oder ein Nagelkopf ein gewisses Volumen. (Dies dient auoh dazu, dass das Befestigungsmaterial eine Angriffsfläche aufweist, damit es wieder entfernt werden kann.) In einem zweiten Schritt, wird ein zweites längliches Bauelement mit dem zweiten Stegprofil vorbereitet, indem über die Feder das Dichtungselement angebracht wird. Das Dichtungselement wird aufgestülpt. Dann wird das so vorbereitete, zweite längliche Bauelement mit der Feder in die Nut eingeiführt, wobei für den Aufbau der form- und kraftsohlüssigen Verbindung, Druck gegen die Längsseite aufgebracht werden soll.
[0041] Der Kopf des Befestigungsmaterials ist dann bei ausgebildeter Verbindung vom zweiten Stegprofil überdeckt und befindet sich in dem gebildeten weiteren Raum. Der Hohlraum wird bei bestehender Verbindung seitlieh von der Seitenwand des ersten Profils, der Seitenwand des zweiten Profils, unten von der Oberseite der Verlängerung des ersten Profils und oben von der Oberkante der Einbuohtung des zweiten Profils gebildet. Durch das darüber liegende Dichtungselement ist das Befestigungsmaterial vor Wassereintritt und äußeren Einflüssen geschützt. Damit schützt die erfindungsgemäße Verbindung auch die Beständigkeit des Befestigungsmaterials zum Beispiel gegen Rost.
[0042] In einem Aspekt bezüglich dieses Raums zum Anbringen des Befestigungsmaterials betrifft die Erfindung eine Profilverbindung, bei welcher die unterseitige Verlängerung des ersten Profils eine überstehende Materialausstülpung aufweist, die in den weiteren Raum ragt.
[0043] Besonders bevorzugt ist dabei, wenn die Materialausstülpung endständig auf der Verlängerung des ersten Profils zu finden ist, also da wo die Verlängerung der Einbuchtung des zweiten Stegprofils gegenüber liegt. Die Materialausstülpung hat dabei die Aufgabe einer Ablaufrinne. Feuchtigkeit, die zum Beispiel durch Versagen des Dichtelements oder auch Kondensation in den weiteren Raum gelangt, wird daran gehindert durch die Verbindung zu gelangen. Das hat den vorteilhaften Effekt, dass die darunter liegende Unterkonstruktion geschützt wird. Wasser wird entlang der über die Materialausstülpung, die über die gesamte Längsseite ausgebildet ist, abgeleitet und tritt an den Stirnseiten aus. Es ist vorteilhaft, wenn die Bauelemente für die Ausführungsform mit einer leichten Neigung der Längsrichtung gegenüber der Horizontalen angebracht werden.
[0044] Die Erfindung betrifft auch ein Bauelement, das an mindestens einer Seite der Längsrichtung ein Stegprofil aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Stegprofil eine Nut, sowie an der Oberseite eine vorstehende Auskragung, und an der Unterseite eine vorstehende Verlängerung hat.
[0045] Und in einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung ein zweites Bauelement, das an mindestens einer Seite der Längsrichtung ein Stegprofil aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Stegprofil eine vorstehende Feder, sowie an der Oberseite eine Falz, und an der Unterseite eine vertiefende Einbuchtung aufweist.
[0046] Die beiden Bauelemente sind also so ausgebildet, dass sie eine erfindungsgemäße Verbindung eingehen können. Es ist bevorzugt, dass die Verlängerung im Stegprofil des ersten Bauelements weiter vorsteht, als die Auskragung. Und entsprechend ist im Stegprofil des zweiten Bauelements bevorzugt, dass die vertiefende Einbuchtung größer ausgebildet ist, als der Falz. Auch kann die Verlängerung natürlich mit den oben beschriebenen Kennzeichen einer Ausstülpung und einer Einkerbung ausgestaltet sein. Erfindungsgemäße Bauelemente weisen mindestens an einer Seite ein Stegprofil auf. In besonderen Ausführungsformen haben die Bauelemente tatsächlich nur ein Stegprofil. Dies ist der Fall für Bauelemente, die nur eine Verbindung aufbauen sollen. Diese können vorteilhaft am Ende eines Aufbaus mit einer Anordnung aus mehreren Bauelementen eingesetzt werden. Sie bilden also den Abschluss eines solchen Aufbaus.
[0047] Entsprechend umfasst die Erfindung in einem Aspekt ein Bauelement, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Stegprofil gegenüberliegende Seite im Wesentlichen planeben ausgebildet ist.
[0048] Diese Bauelemente bilden Abschlusselemente, so dass die offenen Seiten in der Längsrichtung eines Aufbaus aus mehreren Bauelementen gerade abgeschlossen sind. Alternative Abschlussprofile können natürlich auch vorgesehen sein.
[0049] Die Aufgabe wird auch durch ein Bauelement gelöst, das an zwei Seiten der Längsrichtung jeweils ein Stegprofil aufweist, wobei das Bauelement dadurch gekennzeichnet ist, dass das Stegprofil an der einen, ersten Seite der Längsrichtung, wie im ersten Bauelement ausgebildet ist und das Stegprofil an der gegenüberliegenden, zweiten Seite der Längsrichtung, wie im zweiten Bauelement ausgebildet ist.
[0050] Mehrere erfindungsgemäße Bauelemente eignen sich dafür eine Fläche auszubilden, wenn sie nebeneinander angebracht werden. Die Ausrichtung der einzelnen Bauelemente erfolgt, so, dass die Längsrichtungen jeweils parallel verlaufen. Zwischen den einzelnen Bauelementen bilden sich erfindungsgemäße Verbindungen, wenn ein entsprechendes Dichtungselement bei der Montage eingebracht wird. Eine solche Anordnung erfüllt die Aufgabe einer Bodenkonstruktion für den Außenbereich wie oben beschrieben. In einer bevorzugten Ausführungsform ist ein Bauelement selbsttragend ausgebildet.
[0051] Die gebildete Fläche ist als Gesamtes gegenüber Wasserdurchtritt resistent. Die Fläche ist auch dann tragfähig, wenn die Unterkonstruktion nicht durchgängig ausgebildet ist. Das heißt, die entsprechende Fläche kann der Benutzung als Balkon oder Terrasse dienen und ist stabil gegenüber der entsprechenden Gewichtsbelastung. Vorteilhaftenweise zeichnet sich die Fläche, die mit erfindungsgemäßer Verbindung zusammengesetzte ist, durch Trittschall aus. Sie ist gegenüber Witterung und Lichteinfall dauerhaft beständig und verzugsfrei. Die durch die Bauelemente gebildete Oberseite ist im Wesentlichen einheitlich und das Material der Dichtungselemente nicht ersichtlich.
[0052] In bevorzugten Ausführungsformen ist ein Bauelement, dadurch gekennzeichnet, dass das es aus Aluminium ist, besonders bevorzugt Aluminium mit einer witterungsbeständigen Beschichtung.
[0053] Aluminiumbauelemente haben sich für erfindungsgemäße Bauelemente auf Grund ihrer Materialeigenschaften als besonders geeignet enwiesen. Vorteilhaft ist zum Beispiel die geringe Dichte dieses Metalls. Geeignete Beschichtungen sind dem Fachmann bekannt. Es kann sich bei der Beschichtung beispielsweise um eine Pulverbeschichtung handeln. Dadurch wird das Material der Bauelemente hinsichtlich Beständigkeit gegenüber Witterung und UV-Licht optimiert. Im Zusammenhang mit den erfindungsgemäßen Verbindungen wird damit für entsprechende Balkon oder Terrassenaufbauten die gewünschte Dauerhaftigkeit erreicht.
[0054] In bevorzugten Ausführungsformen ist ein Bauelement auch dadurch gekennzeichnet, dass das Bauelement ein Hohlprofil mit mindestens einem Zwischenraum, bevorzugt mehreren durch stegförmige, verstärkende Strangelementen getrennte Zwischenräume, ist.
[0055] Eine solche innere Struktur eines erfindungsgemäßen Bauelements ist dem Fachmann bereits bekannt. Vorteilhaft ist die Laststabilität, bei vergleichbar niedrigem Eigengewicht. Prak-tischenweise ist ein Bauelement mit diesem inneren Aufbau im Strangpressverfahren herstellbar. Dies hat den Effekt, dass die erfindungsgemäßen Bauelemente mit einem wohl etablierten, geläufigen, kostengünstigen Herstellungsverfahren bereitgestellt werden können.
[0056] Im weiteren ist bevorzugt, dass ein Bauelement, dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Oberseite des Bauelements mit einem wellenförmigen Profil ausgebildet ist.
[0057] Diese Ausführung der Oberseite mit kleinen Unebenheiten führt zu einer Rauheit der Belastungsseite. Unter dem Sicherheitsgedanken, ist es vorteilhaft, wenn ein Balkon- oder Terrassenaufbau aus erfindungsgemäßen Bauelementen nicht durchgängig glatt ist, da sonst Rutschgefahr besteht. Bei der Ausführung der Oberseite als wellenförmiges Profil wurde dieser Aspekt berücksichtigt, wobei ein leichtes Herstellungsverfahren der Bauelemente durch die sich über die Längsrichtung erstreckenden, wellenförmigen Ausbildungen weiter gegeben ist. Auch eine leichte Reinigung ist bei diesem Oberflächenprofil noch gegeben, da sich keine schwer zugänglichen Kerben ergeben, in denen sich Schmutz dauerhaft verfangen könnte.
FIGUREN UND BEISPIELE
[0058] Im Folgenden werden die erfindungsgemäße Verbindung und erfindungsgemäße Bauelemente an Hand von schematischen Figuren und in beispielhaften Ausführungsvarianten dargestellt.
[0059] Figuren, die dabei zur Erklärung dienen, zeigen: [0060] Fig. 1 einen stirnseitigen Ouerschnitt einer möglichen Anordnung von zwei erfindungsgemäßen, länglichen Bauelementen.
[0061] Fig. 2 eine perspektivische Zeichnung mit stirnseitiger Aufsicht auf ein Dich tungselement.
[0062] Fig. 3 einen stirnseitigen Ouerschnitt eines beispielhaften Bauelements.
[0063] Fig. 4 einen stirnseitigen Querschnitt eines weiteren beispielhaften Bauele ments.
[0064] Fig. 1 zeigt eine Anordnung zwischen zwei miteinander verbundenen erfindungsgemäßen länglichen Elementen 2 und 3, deren sich gegenüberliegende Längsschmalseiten beide keine einheitliche Fläche ausbilden, sondern Stegprofil 4 bzw. Stegprofil 5. Eine erfindungsgemäße Verbindung 1 wird ausgebildet, wenn ein Dichtungselement (siehe Fig. 2) vorhanden ist. In der illustrativen Fig. 1 ist aus Gründen der Übersichtlichkeit kein Dichtungselement eingezeichnet.
[0065] Zur Veranschaulichung dient außerdem eine Hilfsebene, die jeweils Seitenwände der Bauelemente 2 und 3 ohne Profile beschreiben würden. In der Schnittzeichnung der Fig. 1 entspricht der Blickwinkel einer Dimension der Hilfsebene, so dass diese als gestrichelte Linie dargestellt wird. Profilausprägungen, die über die Hilfsebene ragen, werden als vorstehend bezeichnet, während, wenn die Profilausprägung nicht zur Hilfslinie heranreicht, von einem vertieften Profil die Rede ist. Als Oberseite und Unterseite der Verbindung, werden die Seitenwände der Bauelemente bezeichnet, die nicht am Aufbau der Verbindung beteiligt sind. Zwischen ihnen wird die Höhe der Stegprofile aufgespannt.
[0066] Das Stegprofil 4 zeichnet sich durch eine Nut 6, sowie an der Oberseite eine vorstehende Auskragung 7, und an der Unterseite eine vorstehende Verlängerung 8 aus. Das Stegprofil 5 weist eine vorstehende Feder 9, sowie an der Oberseite einen vertiefenden Falz 10 und an der Unterseite eine vertiefende Einbuchtung 11 auf. Nut 6 und Feder 9 befinden sich auf korrespondierender Höhe der Stegprofile 4 bzw. 5. Die Feder 9 ragt in die Nut 6, wobei diese beiden so ausgebildet sind, dass kein Formschluss zwischen Feder 9 und Nut 6 erreicht wird und sich ein Raum 12 ergibt. Die Feder 9 ist kürzer (bezüglich Ausdehnung senkrecht zur Hilfsebene) und schmäler (bezüglich Ausdehnung über die Höhe der Verbindung) als die Nut 6, so dass sich der Raum 12 aus spaltförmigen Abständen um die Feder ergibt. In der Fig. 1 ist dieser Raum 12 leer. Erfindungsgemäße Verbindungen umfassen ein Dichtungselement, das diesen Raum ausfüllt (s. Fig. 2).
[0067] Wie in der Zeichnung zu sehen ist, steht die Verlängerung 8 wesentlich weiter vor als die Auskragung 7. Auch ist der Falz 10 kleiner ausgeprägt als die Einbuchtung 11. Die Einbuchtung 11 ist auch in der Höhe ausgeprägter als die Verlängerung 8.
[0068] Es ergibt sich ein weiterer Raum 13 zwischen den erfindungsgemäßen Stegprofilen 4 und 5, wenn die sich an der Unterseite des Stegprofils 4 befindliche, vorstehende Verlängerung 8 nicht das Volumen der vertiefenden Einbuchtung 11 an der Unterseite des Stegprofils 5 ausfüllt. Erfindungsgemäß ist der Hohlraum 13 so ausgebildet, dass dort ein Teil eines Befestigungsmaterials Platz findet. Bei der Montage einer Verbindung auf einer Unterkonstruktion werden Befestigungsmaterialen wie Sehrauben oder Nägel benutzt. Sie werden zur Fixierung des Bauelements 2 durch die Verlängerung 8 getrieben und ragen über diese Verlängerung 8 heraus. In dem Raum 13, der sich über die Längsrichtung der Bauelemente erstreckt, können also auf die Länge gesehen Teile von mehreren Befestigungsmaterialien Platz finden. Das Befestigungsmaterial wird angebraoht, wenn in einem ersten Schritt das Bauelement 2 auf einer Unterkonstruktion auf der Unterseite des Bauelements fixiert wird. Erst danach wird die Verbindung 1 zum Bauelement 3 hergestellt, indem das Dichtungselement und das Stegprofil 5 in das Stegprofil 4 passend eingeführt werden.
[0069] Die Einkerbung 14 ist eine Vorbereitung für das Einbringen des Befestigungsmaterials. Hier kann die Spitze einer Sehraube oder eines Nagels angesetzt werden. Es wird also das Abrutschen auf der Materialoberfläche beim Einbringen verhindert. Die Tatsache, dass die Auskragung 7 wesentlich kürzer ist als die Verlängerung ist diesbezüglich auch von praktischer Relevant. Die Schraube oder der Nagel kann mit einem Werkzeug rechtwinkelig zur Fläche der Verlängerung 8 angesetzt werden. Vorteilhaftenweise erstreckt sich die Einkerbung wie andere Ausprägungen der Stegprofile über die gesamte Längsseite, was eine komplette Herstellung im Strangpressverfahren erlaubt. Natürlich ist auch denkbar, dass auf der Länge der Bauelemente einzelne Einkerbungen 14 angebracht werden und auch dass dabei die Einkerbung 14 die Verlängerung 8 vollständig durchdringt. Solche Durchlochungen könnten nach der Herstellung des Bauelements im Strangpressverfahren angebracht werden.
[0070] Eine weitere Ausprägung der Verlängerung 8, ist die Ausstülpung 15. Diese Ausstülpung kann als Materialverdickung oder Nase der Verlängerung 8 in Richtung des Raums 13 betrachtet werden. In der Fig. 1 ist die Ausstülpung 15 am Ende der Verlängerung 8 ausgebildet und liegt also der Seitenwand der Einbuchtung 11 gegenüber. Die Ausstülpung 15 verhindert, dass zwischen der Verlängerung 8 und der Einbuchtung 11 Wasser in Richtung Unterseite laufen kann. Das Eindringen von Wasser von oben, z.B. durch Regen oder Putzwasser wird zwar durch das Dichtelement verhindert, aber Wasser kann in den Hohlraum 13 auch durch Kondensation an den Wänden des Hohlraums 13 eindringen. Durch die Ausstülpung 15 rinnt Wasser über die Längsrichtung ab und kann nicht zwischen den beiden Stegprofilen 4 und 5 hindurch nach unten tropfen.
[0071] Fig. 2 stellt das isolierte Dichtungselement 16 in einer perspektivischen Sicht dar. Vorne ist die stirnseitig Aufsicht auf das Profil zu erkennen, dass mit einer U-Form beschrieben werden kann. Nach hinten erstreckt sich das Profil über eine Längsrichtung. Das Volumen und Form des Dichtungselements 16 passen zu dem in Figur 1 angezeigten Hohlraum 12. Vorteilhaft ist das Dichtungselement in einem formelastischen Material, wie zum Beispiel Gummi ausgebildet. Es ergibt sich eine erfindungsgemäße Verbindung, wenn der erste Hohlraum 12 über seine gesamte Länge mit einem Dichtungselement 16, form- und kraftschlüssig ausgefüllt wird.
[0072] In Fig. 3 ist eine Schnittzeichnung eines möglichen, erfindungsgemäßen Bauelements gezeigt. Dieses kann bezüglich der Verbindung 1 sowohl die Funktion des Bauelements 2 als auch des Bauelements 3 übernehmen, da es an den zwei, sich über die Längsrichtung erstreckenden Seitenwänden zwei unterschiedliche Stegprofile hat. Die linke Seite ist entsprechend dem Stegprofil 4 ausgeprägt, während die rechte Seite das Stegprofil 5 aufweist. Mehrere solche Bauelemente 2/3 können wie Parkett, oder Bodendielen, an den Seiten mit den Stegprofilen nebeneinander angeordnet werden und bilden dann über die Stegprofile 4, 5 die Verbindung 1 aus. Für die entstehende Fläche ergeben sich die Vorteile, die oben erwähnt wurden, so dass mit dem in Figur 3 gezeigten Bauelement vorteilhaft ein Balkon- oder Terrassenboden gebildet werden kann. Die Bauelemente sind auch für den Aufbau eines Decks auf einer nicht durchgängigen Unterkonstruktion geeignet. Nötige Befestigungselemente werden durch die Verstärkung 8 angebracht und Verbinden die Bauelemente mit den Trägern einer solchen Unterkonstruktion. Die Bauelemente überbrücken bei Bedarf eine Länge zwischen zwei oder mehr Trägern. Es ist daher vorteilhaft, dass die erfindungsgemäße Verbindung einen Kraftschluss, sowie eine gute Kraftübertragung zwischen den Elementen erlaubt.
[0073] In der Fig. 3 ist ein erfindungsgemäßes Bauelement 2/3 als Hohlprofil dargestellt. Das Bauelement hat in seinem Inneren mindestens einen hohlen Zwischenraum 17. In der beispielhaften Darstellung, die einer vorteilhaften Ausführung entspricht gibt es mehrere Zwischenräume 17, 17’, 17”, 17”’, die durch stegförmige, verstärkende Strangelemente 18, 18’, 18” voneinander abgetrennt sind. Die Zwischenräume 17, 17’, 17”, 17’” und die Strangelemente 18, 18’, 18” erstrecken sich jeweils über die gesamte Länge des Bauelements. Durch diesen Aufbau ist das Bauelement 2,3 durch ein Strangpressverfahren herstellbar. Insbesondere hat sich für die vorliegende Erfindung Aluminium als Material für das Bauelement gemäß Fig. 3 als geeignet erwiesen. Für Aluminium kann durch geeignete Beschichtung erreicht werden, dass die Bauelemente keinen Schaden durch Regen, anderen Niederschlag oder Sonneneinstrahlung nehmen. Die Zwischenräume 17, 17’, 17”, 17’” haben weitere Vorteile. Über die Stirnseite können nach Aufbau eines Bodens mit den erfindungsgemäßen Bauelementen, Einschübe vorgenommen werden. So können diese Räume zum Einbringen von Verstärkungen, z. B. Stahlrohren, genutzt werden. Auch ist denkbar den Raum für das Verlegen von Leitungen (elektrisch oder Flüssigkeit) zu nutzen. Dieser Raum ist auch vor dem Eindringen von Feuchtigkeit von der Oberseite geschützt und kann daher vorteilhaft genutzt werden.
[0074] Die Oberseite der Bauelemente ist mit einem weiteren Profil ausgebildet, in bevorzugter Weise ist dieses Profil 19 wellenförmig. Gleichmäßig verteilte und ausgeprägte Erhebungen erstrecken sich über die Längsrichtung der Bauelemente. Das oberseitige Profil ist vorteilhafterweise so ausgeprägt, dass es im Zuge des Herstellungsverfahrens über Strangpressung generiert werden kann.
[0075] Fig. 4 zeigt eine andere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Bauelements. Bezugszeichen sind analog wie in Fig. 3 beschrieben, so dass auf eine detaillierte Beschreibung verzichtet wird. Der Unterschied zwischen den Bauelementen der Figur 3 und 4 liegt in der Ausgestaltung der Stegprofile 4 und 5. So ist die Feder 9 in Fig. 4 höher als in Fig. 3. Dadurch erstreckt sich der Zwischenraum 17’” über einen größeren Bereich. Entsprechend ist auch die Höhe der Nut 6 im Stegprofil 4 größer ausgebildet als in Fig. 3.

Claims (13)

  1. Patentansprüche
    1. Eine Profilverbindung (1) zwischen einem länglichem Element (2), das ein erstes Stegprofil (4) aufweist und einem zweitem länglichen Elementen (3), das ein zweites Stegprofil (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Stegprofil (4) eine Nut (6), sowie an der Oberseite eine vorstehende Auskragung (7) und an der Unterseite eine vorstehende Verlängerung (8) aufweist, und das zweite Stegprofil (5) eine vorstehende Feder (9), sowie an der Oberseite einen Falz (10) und an der Unterseite eine vertiefende Einbuchtung (11) aufweist, und die Nut (6) des ersten Stegprofils (4) in die Feder (9) des zweiten Stegprofils (5) ragt, wobei die Nut (6) größer als die Feder (9) ausgebildet ist, so dass sich ein erster Raum (12) ergibt und ein Dichtungselement (16), mit einem im wesentlichen U-förmigen Profil über die gesamte Länge der Elemente (2 und 3), den Raum (12) im Wesentlichen ausfüllt.
  2. 2. Profilverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungselement (16) aus einem formelastischem Material ist.
  3. 3. Profilverbindung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskragung (7) so ausgeprägt ist, dass bei ausgebildeter Verbindung das Dichtungselement (16) vollständig abgedeckt ist.
  4. 4. Profilverbindung nach einer der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen unterseitiger Verlängerung (8) des ersten Stegprofils (4) und unterseitiger Einbuchtung (11) des zweiten Stegprofils ein weiterer Raum (13) ausgebildet ist.
  5. 5. Profilverbindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die unterseitige Verlängerung (8) des ersten Profils eine Materialeinkerbung (14) aufweist.
  6. 6. Profilverbindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die unterseitige Verlängerung (8) des ersten Profils eine überstehende Materialausstülpung (15) aufweist, die in den weiteren Raum (13) ragt.
  7. 7. Bauelement (2), das an mindestens einer Seite ein Stegprofil (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Stegprofil (4) eine Nut (6), sowie an der Oberseite eine vorstehende Auskragung (7), und an der Unterseite eine vorstehende Verlängerung (8) hat.
  8. 8. Bauelement (3), das an mindestens einer Seite ein Stegprofil (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Stegprofil (5) eine vorstehende Feder (9), sowie an der Oberseite eine Falz (10), und an der Unterseite eine vertiefende Einbuchtung (11) aufweist,
  9. 9. Bauelement nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Stegprofil gegenüberliegende Seite im Wesentlichen planeben ausgebildet ist.
  10. 10. Bauelement nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch ein weiteres Stegprofil (4) an der anderen Seite des Bauelements, welches eine Nut (6), sowie an der Oberseite eine vorstehende Auskragung (7), und an der Unterseite eine vorstehende Verlängerung (8) hat.
  11. 11. Bauelement nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass es aus Aluminium ist, besonders bevorzugt Aluminium mit einer witterungsbeständigen Beschichtung.
  12. 12. Bauelement nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauelement ein Hohlprofil mit mindestens einem Zwischenraum (17), bevorzugt mehreren durch stegförmige, verstärkende Strangelemente (18) getrennten Zwischenräumen (17), ist.
  13. 13. Bauelement nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Oberseite des Bauelements mit einem wellenförmigen Profil (19) ausgebildet ist.
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