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AT509326B1 - Stützbaugruppe für fahrgastsitz sowie fahrgastsitz - Google Patents

Stützbaugruppe für fahrgastsitz sowie fahrgastsitz Download PDF

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Publication number
AT509326B1
AT509326B1 AT0081510A AT8152010A AT509326B1 AT 509326 B1 AT509326 B1 AT 509326B1 AT 0081510 A AT0081510 A AT 0081510A AT 8152010 A AT8152010 A AT 8152010A AT 509326 B1 AT509326 B1 AT 509326B1
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Greiner Purtec Gmbh
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Stützbaugruppe (5, 6) für einen Sitz, insbesondere einen Fahrzeug- oder Flugzeugsitz, umfassend eine Tragkonstruktion (13), eine Dämpfungs- und Rückstelleinheit (14) sowie eine Decklage (15). Die Dämpfungs- und Rückstelleinheit (14) umfasst mindestens eine Schicht aus über die Fläche verteilt angeordnete und miteinander verbundene Stützelemente (18), wobei die Stützelemente (18) in senkrechter Richtung auf die Tragkonstruktion (13) gesehen einen mehreckigen, insbesondere wabenförmigen, Querschnitt aufweisen.

Description

österreichisches Patentamt AT509 326B1 2011-08-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung bezieht sich auf eine Stützbaugruppe für einen Sitz sowie einen Sitz mit zumindest einer derartigen Stützbaugruppe, wie dies in den Ansprüchen 1 und 20 beschrieben wird.
[0002] Bisher wurde versucht, die Polsterung für Sitze, insbesondere Flugzeugsitze derart auszubilden, dass auf einem Traggestell die Polsterung aus Sitz- und/oder Rückenpolster abgestützt wurde. Zusätzlich war es noch erforderlich, die Polster mit einem Überzugsmaterial abzudecken, welches auch im Falle einer Verschmutzung ausgetauscht werden konnte. In den einzelnen Polstern war ein hoher Anteil an Schaumstoffen eingesetzt, wobei hier bei einer Brandbelastung eine hohe Menge an Rauchgasen entstand. Außerdem war die Fertigung der Polster sehr aufwändig und zeitintensiv, wodurch hohe zusätzlich zu den Materialkosten auch noch hohe Fertigungskosten anfielen.
[0003] Aus der EP 1 752 573 A2 ist eine Polsterung für einen Fahrgastsitz, insbesondere einen Flugzeugsitz, bekannt geworden, wobei die Polsterung zumindest eine Schicht aus einer Textilfläche aus Fäden und/oder diese Fäden bildenden Fasern umfasst. Die Textilfläche ist dabei zumindest bereichsweise durch ein Abstandsgestrick aus zumindest zwei voneinander distanzierten Lagen und sich dazwischen erstreckenden Polfäden gebildet. Weiters ist die Textilfläche auf einem Tragrahmen aufgespannt, wobei der Textilfläche zumindest ein Funktionselement zugeordnet ist. Nachteilig dabei ist, dass die Lastabtragung und der Sitzkomfort nicht in allen Anwendungsfällen zufrieden stellend sind.
[0004] Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Stützbaugruppe sowie einen Sitz mit einer derartigen Stützbaugruppe zu schaffen, welche leicht und kostengünstig herzustellen ist und trotzdem einen ausreichend guten Sitzkomfort, auch bei längerer Benutzung sicherstellt.
[0005] Diese Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, dass die Dämpfungs- und Rückstelleinheit mindestens eine Schicht aus über die Fläche verteilt angeordnete und miteinander verbundene Stützelemente umfasst, wobei die Stützelemente in senkrechter Richtung auf die Tragkonstruktion gesehen einen mehreckigen, insbesondere wabenförmigen, Querschnitt aufweisen.
[0006] Der sich durch die Merkmale des Anspruches 1 ergebende Vorteil liegt darin, dass so innerhalb des Polsteraufbaus der Stützbaugruppe eine eigene Schicht vorgesehen ist, welche aus einer Vielzahl über die Fläche verteilt angeordneter und miteinander verbundener Stützelemente gebildet ist und so eine gut verteilte Lastabtragung hin auf die Tragkonstruktion und in weiterer Folge auf das Traggestell des Sitzes erfolgen kann. Durch die mehreckige, insbesondere wabenförmige, Ausbildung der einzelnen Stützelemente zueinander wird eine Tragstruktur geschaffen, welche nicht nur eine ausreichende Festigkeit bzw. Steifigkeit bei einer Belastung in Richtung auf die einzelnen Stützelemente aufweist sondern auch in Querrichtung dazu hohe Festigkeitswerte aufweist. Weiters wird durch die mehreckige, insbesondere wabenförmige Querschnittswahl raumsparend eine Stützstruktur geschaffen, welche ausreichend hohe Dämpfungs- und Rückstelleigenschaften aufweist. So wird auch während einer längeren Benutzung ein vollständiges Zusammendrücken der Dämpfungs- und Rückstelleinheit, insbesondere deren einzelnen Stützelemente, vermieden. Darüber hinaus kann so durch einen einfachen Zuschnittsvorgang der Tragstruktur je nach Anwendungsfall die daraus herzustellende Dämpfungs- und Rückstelleinheit zugeschnitten und angepasst werden. Dabei fällt geringerer Fertigungsaufwand an. Dadurch, dass die einzelnen miteinander verbundenen Stützelemente eine zusammenhängende Schicht bzw. Lage und somit eine Tragstruktur ausbilden, kann so ein einfaches Halbzeug geschaffen werden, welches lediglich durch einen entsprechenden Zuschnittsvorgang für die jeweilige Sitzausbildung zu konfektionieren ist.
[0007] Vorteilhaft ist auch eine weitere Ausführungsform nach Anspruch 2, da so durch die in etwa rohrförmige Ausbildung der Stützelemente durch deren Zellwände ein ausreichender Widerstand erzeugt und somit eine hohe Festigkeit gegen ein vollständiges Zusammendrücken 1 /18 österreichisches Patentamt AT509 326 B1 2011-08-15 und Verformen der einzelnen Stützelemente erzielt wird. Darüber hinaus wird in den Freiraum zwischen den Zellwänden ausreichender Luftraum geschaffen, um auch während der Benutzung einen Luftaustausch mit der Umgebung zu ermöglichen.
[0008] Vorteilhaft ist weiters eine Ausbildung nach Anspruch 3, da so eine durchgehende Tragstruktur im Bereich der Zellwände geschaffen wird. So kann nicht nur die Gesamtfestigkeit und damit Steifigkeit der einzelnen Stützelemente erhöht sondern auch zwischen den Zellwänden ein ausreichend großer verbleibender Luftraum geschaffen werden.
[0009] Durch die Ausbildung nach Anspruch 4 ist es möglich, die Festigkeit der gesamten Tragstruktur zusätzlich zu erhöhen. Weiters kann dadurch aber auch noch der Zusammenhalt und damit die Raumform der einzelnen hohlprismatischen Stützelemente zur Bildung der Tragstruktur verbessert werden.
[0010] Nach einer anderen Ausführungsvariante gemäß Anspruch 5 wird die Möglichkeit geschaffen, einerseits die Dämpfungswirkung zu verbessern und andererseits einen hohen Luftaustausch auch während der Benutzung sicherzustellen. Die Dämpfungswirkung kann je nach Größe der gewählten Durchgangsöffnungen erhöht bzw. verbessert werden, da die zwischen den Zellwänden vorhandene Luft in Art von Ventilen durch die einzelnen Durchgangsöffnungen entweicht und so auch bei einer schlagartigen Belastung eine hohe Dämpfungswirkung erzielbar ist.
[0011] Vorteilhaft ist auch eine Weiterbildung nach Anspruch 6, da so auf einfache Art und Weise auch bei geringen Wandstärken eine hohe Tragfestigkeit der Tragkonstruktion erzielt werden kann. Darüber hinaus ist es dadurch auch möglich, der Tragkonstruktion bereits eine gewisse Formgebung zu verleihen, da dies während dem Formgebungsvorgang einfach möglich ist. Gleichfalls kann je nach Werkstoffwahl auch der Flammbelastung ein ausreichend hoher Widerstand entgegen gesetzt werden.
[0012] Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 7 ist von Vorteil, dass so auch auf der von der Tragkonstruktion abgewendeten Seite eine ausreichend hoher Flammwiderstand der gesamten Stützbaugruppe, insbesondere der Dämpfungs- und Rückstelleinheit ermöglicht wird. Damit kann den strengen Prüfnormen gerade in der Flugzeugindustrie Rechnung getragen werden.
[0013] Durch die Weiterbildung nach Anspruch 8 wird erreicht, dass so eine Baueinheit geschaffen werden kann, bei welcher durch die Schutzschicht, welche den Überzug bildet, die gesamte Stützbaugruppe zumindest im Bereich der Stützfläche bis hin in den Randbereich der Tragkonstruktion abdeckt ist und so die davon eingehüllten Bauteile geschützt sind. Je nach Wahl des Überzugsmaterials zur Bildung der Schutzschicht kann nicht nur die Aufnahme von Schmutz gesteuert sondern auch die Reinigungsvorgänge und deren Intervall beeinflusst werden. Bei einem glatten Überzugsmaterial, wie beispielsweise Leder, Kunstleder oder dergleichen, wird eine längere Standzeit erzielt, da hier der Grundwerkstoff nicht nur eine ausreichend hohe Festigkeit aufweist sondern darüber hinaus auch noch leicht zu reinigen ist.
[0014] Durch die Ausbildung nach Anspruch 9 kann ein gegenseitiges Verlagern oder Verrutschen der einzelnen Bauteile relativ zueinander verhindert werden, wodurch eine kompakte Baueinheit geschaffen werden kann.
[0015] Vorteilhaft ist auch eine Ausbildung nach Anspruch 10, da so eine Netz- bzw. Gitterstruktur geschaffen werden kann, welche die Lastübertragung hin auf die Tragkonstruktion sicher ermöglicht. Bei entsprechender Wahl des Werkstoffes zur Bildung der Stützelemente kann auch hier bereits eine ausreichend hohe Dämpfungswirkung erzielt werden.
[0016] Gemäß einer Ausbildung, wie im Anspruch 11 beschrieben, wird durch die Verbindung der einzelnen Stützelemente über eigene Verbindungsstege die Bildung einer vollflächigen Auflagefläche verhindert, wobei zwischen den verbleibenden Freiräumen eine gute Durchlüftung stattfinden kann. Darüber hinaus kann über die Dicke bzw. Stärke und den damit verbundenen Querschnitt der Verbindungsstege das Zugverhalten der gesamten Stützschicht beeinflusst werden. Über das Dehnungsverhalten der Verbindungsstege wird eine noch bessere Lastverteilung und damit Lastabtragung hin auf die Tragkonstruktion erzielt. 2/18 österreichisches Patentamt AT509 326B1 2011-08-15 [0017] Dabei erweist sich eine Ausgestaltung nach Anspruch 12 vorteilhaft, weil so eine noch zusätzliche Dämpfungslage geschaffen werden kann. Dadurch wird es möglich, den Sitzkomfort zu verbessern, wobei dies vom gewählten Raumgewicht des Kunststoffschaums und der damit verbundenen Härte abhängig ist.
[0018] Nach einer vorteilhaften Weiterbildung gemäß Anspruch 13 wird eine zusammengehörige Baueinheit geschaffen, welche die Dämpfungs- und Rückstelleinheit bildet. Damit wird eine noch bessere Lastabtragung durch die Tragstruktur der plättchenförmigen Stützelemente erzielt.
[0019] Von Vorteil ist aber auch eine Ausbildung nach Anspruch 14, weil dadurch auf einfache Art und Weise eine Baueinheit geschaffen werden kann, welche an unterschiedlichste Einsatzbedingungen anpassbar ist. Je nach Dichte der Textilfläche kann hier nicht nur eine gute Durchlüftung der gesamten Stützbaugruppe sondern auch bereits durch die Textilfläche selbst eine gewisse Dämpfungs- und Rückstellwirkung erzielt werden.
[0020] Gemäß Anspruch 15 wird auch im Bereich der Decklage eine hohe Luftdurchlässigkeit erzielt, wobei je nach Herstellungsart der Textilfläche eine Anpassung an unterschiedliche Einsatzbedingungen einfach möglich ist.
[0021] Bei der Ausbildung gemäß Anspruch 16 wird im unmittelbaren Nahbereich der durch den Benutzer eingebrachten Verformung eine Schicht geschaffen, welche einen hohen Luftanteil aufweist. Dadurch kann das Sitzklima günstig beeinflusst werden, weil so ein hoher Luftaustausch ermöglicht wird.
[0022] Möglich ist dabei auch eine Ausbildung nach Anspruch 17, weil dadurch auf einfache Art und Weise ein einziger Bauteil geschaffen wird, welcher am Tragrahmen zur Bildung der Tragkonstruktion aufzuspannen ist. Weiters bilden die beiden Textilflächen einen Aufnahmeraum bzw. eine Aufnahmetasche für die dazwischen aufzunehmende Dämpfungs- und Rückstelleinheit aus.
[0023] Die Ausgestaltung nach Anspruch 18 ermöglicht einen zusätzlichen Schutz der Stützbaugruppe, wodurch eine längere Lebensdauer derselben erreichbar ist.
[0024] Schließlich ist aber auch eine Ausbildung, wie im Anspruch 19 beschrieben, möglich, da so nicht nur durch die Formgebung der einzelnen Stützelemente sondern auch bereits durch die Werkstoffwahl ein hohes Dämpfungs- und Rückstellvermögen erzielbar ist.
[0025] Die Aufgabe der Erfindung wird aber eigenständig auch durch die Merkmale des Anspruches 20 gelöst. Die sich aus der Merkmalskombination dieses Anspruches ergebenden Vorteile liegen darin, dass so auf einfache Art und Weise ein Sitz geschaffen werden kann, bei welchem an dessen Traggestell die entsprechend ausgebildeten Stützbaugruppen zur Bildung der Polsterung angeordnet und daran gehaltert werden müssen. Dadurch, dass derartig ausgebildete Stützbaugruppen als gesamte Baueinheit ausgebildet sind, sollen diese auch über einen längeren Benutzungszeitraum bis zu deren gesamten Austausch am Traggestell verbleiben. Je nach Abnutzung und Gesamtzustand der einzelnen Stützbaugruppen wird die gesamte Stützbaugruppe gegen eine neue Stützbaugruppe ausgetauscht. Dadurch wird nicht nur das optische Aussehen des gesamten Sitzes verbessert sondern es wird auch bei einer gewissen Abnutzung, insbesondere der Dämpfungs- und Rückstelleinheit, die gesamte Stützbaugruppe wieder auf den neuesten Stand gebracht, wodurch wieder ein ausreichend guter Sitzkomfort erzielbar ist.
[0026] Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert.
[0027] Es zeigen jeweils in stark schematisch vereinfachter Darstellung: [0028] Fig. 1 eine Doppelsitzbank mit erfindungsgemäß ausgebildeten Stützbaugruppen zur
Bildung der Polsterung, in schaubildlicher Darstellung; [0029] Fig. 2 eine den Sitzpolster bildende Stützbaugruppe, in Seitenansicht geschnitten; 3/18 österreichisches Patentamt AT509 326 B1 2011-08-15 [0030] Fig. 3 einen Teilabschnitt der Stützbaugruppe in Draufsicht gemäß Pfeil III in Fig. 2, teilweise geschnitten mit vereinfacht dargestelltem Schichtaufbau; [0031] Fig. 4 eine andere mögliche Ausführungsform einer den Sitzpolster bildenden Stütz baugruppe, in Seitenansicht geschnitten; [0032] Fig. 5 einen Teilabschnitt der Stützbaugruppe in Draufsicht gemäß Pfeil V in Fig. 4, teilweise geschnitten mit vereinfacht dargestelltem Schichtaufbau.
[0033] Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen. Weiters können auch Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfinderische oder erfindungsgemäße Lösungen darstellen.
[0034] Sämtliche Angaben zu Wertebereichen in gegenständlicher Beschreibung sind so zu verstehen, dass diese beliebige und alle Teilbereiche daraus mit umfassen, z.B. ist die Angabe 1 bis 10 so zu verstehen, dass sämtliche Teilbereiche, ausgehend von der unteren Grenze 1 und der oberen Grenze 10 mit umfasst sind, d.h. sämtliche Teilbereich beginnen mit einer unteren Grenze von 1 oder größer und enden bei einer oberen Grenze von 10 oder weniger, z.B. 1 bis 1,7, oder 3,2 bis 8,1 oder 5,5 bis 10.
[0035] In der Fig. 1 ist ein Sitz 1, beispielsweise in einem öffentlichen Verkehrsmittel, wie z.B. ein Flugzeug oder dgl., schematisch, vereinfacht dargestellt. Es ist aber auch möglich, diesen Sitz 1, z.B. in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln, wie bei einer Straßenbahn, in Eisenbahnwaggons oder einem Autobus, einzusetzen. Weiters kann der Sitz 1 nicht nur als Doppelsitzbank mit zwei Sitzplätzen 2, 3 ausgeführt sein, wie dies hier als ein mögliches Ausführungsbeispiel gezeigt ist, sondern auch nur einen Sitzplatz 2 oder aber auch mehrere derselben umfassen.
[0036] Dieser Sitz 1 kann ein Traggestell 4 und eine aus mehreren Stützbaugruppen 5, 6, wie Polster, Auflageelemente oder dgl., bestehenden Polsterung 7 umfassen. Diese ist bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem Sitzpolster 8, einem Rückenpolster 9 sowie gegebenenfalls einem Kopfpolster 10 gebildet, wobei sich die Polster 8 bis 10 bzw. die Stützbaugruppen 5, 6 zumindest bereichsweise am Traggestell 4 abstützen können. Dabei kann der Kopfpolster 6 entweder als eigenständiger Bauteil ausgebildet sein oder aber auch Bestandteil der den Rücken des Benutzers stützenden Stützbaugruppe 6 sein.
[0037] Jede dieser einzelnen Stützbaugruppen 5, 6 kann wiederum mehrere Einheiten, Bauteile bzw. Komponenten umfassen. Wie schematisch noch angedeutet, kann der Sitz 1 weiters noch seitlich am Traggestell 4 angeordnete Seitenwände 11 und/oder eine zwischen den Stützbaugruppen 5, 6 angeordnete Armlehne 12 umfassen. Dabei sei erwähnt, dass der hier dargestellte Sitz 1 mit seinem Traggestell 4 sowie den Stützbaugruppen 5, 6 zur Bildung der Polsterung 7 nur vereinfacht, schematisch dargestellt ist und auch jede andere Raumform, als die hier gezeigte, aufweisen kann. Weiters können die nachfolgend beschriebenen, unterschiedlichen Ausführungsformen der Stützbaugruppe 5 und/oder 6, wie der Sitzpolster 8 auch beim Rückenpolster 9 und/oder dem Kopfpolster 10 Verwendung finden. Weiters wäre es aber auch unabhängig davon möglich, den Sitzpolster 8 einstückig mit dem Rückenpolster 9 sowie gegebenenfalls mit dem Kopfpolster 10 als Polsterung 7 auszubilden. Es kann aber auch der Rückenpolster 9 mit dem Kopfpolster 10 einen eigenen einstückigen Bauteil ausbilden.
[0038] Die Stützbaugruppe 5, welche hier den Sitzpolster 8 bildet, ist als mehrlagige bzw. mehrstückige zusammengehörige Baueinheit ausgebildet und kann eine untenliegende Tragkonstruktion 13, eine Dämpfungs- und Rückstelleinheit 14, eine Decklage 15 sowie eine 4/18 österreichisches Patentamt AT509 326 B1 2011-08-15
Schutzschicht 16 umfassen, wobei jede der einzelnen zuvor genannten Einheiten bzw. Komponenten selbst wiederum aus mehreren Bauteilen bzw. Elementen zusammengesetzt sein kann. Wie hier weiters schematisch angedeutet, bildet die Dämpfungs- und Rückstelleinheit 14 einen Stützkörper 17, welcher die Lastübertragung ausgehend vom Benutzer hin auf die Tragkonstruktion 13 und in weiterer Folge an das Traggestell 4 durchführt. Die Dämpfungs- und Rückstelleinheit 14 dient weiters auch noch dazu, dass der Sitzkomfort der Stützbaugruppe 5, 6 insgesamt über einen längeren Benutzungszeitraum nahezu unverändert aufrecht erhalten werden kann. Darüber hinaus sollen auch die Herstellkosten sowie das eingesetzte Rohmaterial weiter reduziert werden.
[0039] Die Schutzschicht 16 dient dazu, die von dieser eingehüllten Bauteile während der Benutzung sowie vor weiteren Belastungen zu schützen. So kann die Schutzschicht 16 auch als Überzug bzw. Bezugsmaterial bezeichnet werden und wird bevorzugt mit der Tragkonstruktion 13 verbunden. Je nach gewähltem Werkstoff der Schutzschicht 16 kann diese auch fix bzw. feststehend mit der Tragkonstruktion 13 verbunden sein. Der Werkstoff der Schutzschicht 16 kann ein insbesondere flammhemmend ausgerüstetes Gestrick und/oder Gewirke und/oder Gewebe aber auch ein Leder oder dgl. sein. Dabei ist ein Tausch bzw. Wechsel des Überzugsmaterials alleine nicht mehr unbedingt vorgesehen, sondern es soll im Falle einer starken Verschmutzung bzw. einer Beschädigung die gesamte Stützbaugruppe 5, 6 gegen eine neue Stützbaugruppe 5, 6 ausgetauscht werden. Die die Stützbaugruppe 5, 6 ausbildenden einzelnen Bauteile bzw. Elemente werden in den nachfolgenden Figuren noch detaillierter beschrieben werden.
[0040] In den Fig. 2 und 3 ist eine mögliche und gegebenenfalls für sich eigenständige Ausführungsform einer der Stützbaugruppen 5, 6 gezeigt, wobei wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen bzw. Bauteilbezeichnungen wie in der vorangegangenen Fig. 1 verwendet werden. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in der vorangegangenen Fig. 1 hingewiesen bzw. Bezug genommen. Der Einfachheit halber wird hier die den Sitzpolster 8 bildende Stützbaugruppe 5 beschrieben, wobei für die Ausbildung der weiteren Stützbaugruppe 6, welche den Rückenpolster 9 bildet, jene Ausbildung der Stützbaugruppe 5 auf die weitere Stützbaugruppe 6 übertragen werden kann.
[0041] Im Bereich der Unterseite der Stützbaugruppe 5 ist die zuvor kurz beschriebene Tragkonstruktion 13 vorgesehen. Diese wird bei der hier gezeigten Ausführungsform durch einen vorgeformten, steifen Bauteil gebildet, welcher zumeist eine räumlich verformte, jedoch flächige Sitzschale darstellt. Um bei geringen Wandstärken eine hohe Festigkeit und Tragfähigkeit zu erreichen, wird hier als Werkstoff bevorzugt ein Kohlstofffaserverstärkter Kunststoff (Carbonteil) verwendet. Es wären aber auch andere Kunststoffwerkstoffe möglich, welche in unterschiedlichsten Formgebungsverfahren zur tragenden Sitzschale geformt werden. Dies kann entweder durch einen Spritzgussvorgang, durch einen Thermo-Umformvorgang oder dergleichen erfolgen. Um die gesamte Stützbaugruppe 5 im Bereich ihrer Unterseite vor Flammenbelastung zu schützten, soll die Tragkonstruktion 13 bereits selbst gemäß der in Frage kommenden Prüfnormen der vorgeschriebenen Flammenbelastung standhalten. So soll das Brandverhalten gemäß DIN 5510 T3 größer S3 sein und bevorzugt ein Bestehen des Gesamtbauteils erfolgen. Weiters kann das Brandverhalten der Stützbaugruppe 5 auch gemäß der Norm BS 5852 geprüft werden. Hier soll ein Mindestwerk von CRIB 7 erreicht werden.
[0042] Auf der einem Benutzer zugewendeten Seite der Tragkonstruktion 13 ist die Dämpfungsund Rückstelleinheit 14 vereinfacht dargestellt, welche hier über die Fläche verteilt, angeordnete und miteinander verbundene Stützelemente 18 aufweist und eine Schicht bzw. Lage ausbildet. Die einzelnen Stützelemente 18 weisen in senkrechter Richtung auf die Tragkonstruktion 13 gesehen, einen mehreckigen, polygonalen Querschnitt auf. Bevorzugt wird der mehreckige Querschnitt wabenförmig ausgebildet. Damit wird auf engstem Raum die Möglichkeit geschaffen, eine Stützstruktur zur Bildung der Dämpfungs- und Rückstelleinheit 14 zu schaffen. Es wäre aber auch möglich, den Querschnitt rund und somit rohrförmig, oval, elliptisch oder dgl. zu wählen. 5/18 österreichisches Patentamt AT509 326B1 2011-08-15 [0043] Die Stützelemente 18 sind in senkrechter Richtung auf die Tragkonstruktion 13 gesehen, hohlprismatisch ausgebildet und umfänglich durch Zellwände 19 begrenzt. Die einzelnen die Stützelemente 18 bildenden Zellwände 19 stellen somit eine Kernschicht 20 dar.
[0044] Die die Stützelemente 18 bildenden Zellwände 19 sind ihrerseits untereinander an den einander zugewendeten Oberflächen miteinander verbunden. Dies kann beispielsweise durch einen Klebe- und/oder Schweißvorgang erfolgen. Zur Vereinfachung der Herstellung der Zellwände 19 kann es vorteilhaft sein, diese aus einem gewellten, durchlaufenden Streifenmaterial zu bilden und je nach Querschnittsform der Stützelemente 18 diese an den einander zugewendeten Seiten bzw. Oberflächen zu verbinden.
[0045] Wie nun besser aus der Fig. 2 zu ersehen ist, kann an zumindest einem der Endbereiche 21, 22 der hohlprismatisch ausgebildeten Stützelemente 18 eine Deckplatte 23 angeordnet sein. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Deckplatte 23 an jener Seite der Stützelemente 18 angeordnet, welche der Tragkonstruktion 13 zugewendet ist. Es wäre aber auch möglich, die Deckplatte 23 nur im weiteren Endbereich 22 auf der von der Tragkonstruktion 13 abgewendeten Seite anzuordnen. Unabhängig davon könnte aber auch an beiden Endbereichen 21, 22 jeweils die Deckplatte 23 zur Abdeckung der Kernschicht 20 vorgesehen sein. Weiters soll die Deckplatte 23 mit den Stirnenden der Zellwände 19 der Stützelemente 18 verbunden sein. Dies kann wiederum durch einen Schweiß- und/oder Klebevorgang erfolgen.
[0046] Zur besseren Durchlüftung der Dämpfungs- und Rückstelleinheit 14, insbesondere im Bereich von deren Zellwänden 19 und/oder der Deckplatte 23, können in diesen kommunizierende Durchgangsöffnungen 24 angeordnet bzw. vorgesehen sein. Damit wird ein ungehinderter Luftaustausch, ausgehend von den einzelnen Stützelementen 18 hin zur äußeren Umgebung der Stützbaugruppe 5, 6 geschaffen.
[0047] Zur Erzielung einer ausreichenden Rückstellfunktion sowie Dämpfungsfunktion wird die Dämpfungs- und Rückstelleinheit 14 aus einem elastisch verformbaren Werkstoff, insbesondere Kunststoff gebildet. Hier hat sich ein thermoplastisches Elastomer als besonders günstig herausgestellt.
[0048] Weiters kann zumindest an der von der Tragkonstruktion 13 abgewendeten Seite der Dämpfungs- und Rückstelleinheit 14 die zuvor beschriebene Decklage 13 angeordnet sein. Diese wird zumeist aus einer flammhemmenden Schicht gebildet. Dabei wird allgemein von einem sogenannten „Fireblocker" gesprochen, welcher aus einem Vlies, Gewirke, Gestricke oder Gewebe gebildet sein kann. Diese deckt im vorliegenden Ausführungsbeispiel die offenen Endbereiche 22 der Stützelemente 18 der Kernschicht 20 ab und kann sich bis hin zur Tragkonstruktion 13 erstrecken.
[0049] Weiters ist bei diesem Ausführungsbeispiel gezeigt, dass die Stützbaugruppe 5 zumindest im Bereich ihrer einem Benutzer zuwendbaren Stützfläche 25 von der zuvor beschriebenen Schutzschicht 16 abgedeckt ist. Die Schutzschicht 16 kann sich dabei weiters auch noch über Stirnflächen 26 hinweg bis hin zur Tragkonstruktion 13 erstrecken und wird mit dieser bevorzugt verbunden. Dabei ist ein Übergreifen der Tragkonstruktion 13 an deren Unterseite durch die Schutzschicht 16 möglich und vorteilhaft. Dabei kann entweder eine bedarfsweise lösbare Verbindung zwischen der Schutzschicht 16 und der Tragkonstruktion 13 vorgesehen sein. Bevorzugt jedoch wird eine fixe Verbindung zwischen der Schutzschicht 16 und der Tragkonstruktion 13, insbesondere deren Unterseite gewählt, wobei dies durch einen Klebevorgang erfolgen kann.
[0050] Zur Schaffung einer zusammengehörigen Baueinheit ist es weiters möglich, dass die Tragkonstruktion 13 und/oder die Dämpfungs- und Rückstelleinheit 14 und/oder die Decklage 15 und/oder die Schutzschicht 16 zumindest bereichsweise, bevorzugt jedoch vollflächig, an jeweils einander zugewendeten Oberflächen miteinander verbunden sind. Dies erfolgt zumeist durch einen Klebevorgang, um einen einstückigen Bauteil als Stützbaugruppe 5, 6 zu erhalten.
[0051] In den Fig. 4 und 5 ist eine weitere mögliche und ggf. für sich eigenständige Ausführungsform einer der Stützbaugruppen 5, 6 gezeigt, wobei wiederum für gleiche Teile gleiche 6/18 österreichisches Patentamt AT509 326 B1 2011-08-15
Bezugszeichen bzw. Bauteilbezeichnungen wie in den vorangegangenen Fig. 1 bis 3 verwendet werden. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in den vorangegangenen Fig. 1 bis 3 hingewiesen bzw. Bezug genommen. Es wird hier ebenfalls nur die den Sitzpolster 8 bildende Stützbaugruppe 5 beschrieben, wobei für die Ausbildung der weiteren Stützbaugruppe 6, welche den Rückenpolster 9 bildet, jene Ausbildung der Stützbaugruppe 5 auf die weitere Stützbaugruppe 6 übertragen werden kann.
[0052] Die Tragkonstruktion 13 wird hier nicht durch einen steifen und festen Bauteil gebildet sondern umfasst einen Tragrahmen 27 sowie zumindest eine auf diesem bzw. daran aufgespannte Textilfläche 28. Dabei kann die Textilfläche 28 durch ein Gestrick und/oder Gewirke und/oder Gewebe gebildet sein. Zur Verbindung der Textilfläche 28 mit dem Tragrahmen 27, welcher seinerseits beispielsweise umlaufend ausgebildet sein kann, sind die aus dem Stand der Technik bekannten Lösungsmöglichkeiten denkbar. Bevorzugt wird die Textilfläche 28 als einlagiges Gestrick, wie ein 2D-Gestrick gebildet, welches an deren Seitenrand beispielsweise über einen angestrickten Schlauchrand am Tragrahmen 27 aufgespannt ist. Es wäre aber auch möglich, die Textilfläche 28 und die Verbindung mit dem Tragrahmen 27 als Keilriemengestrick auszuführen.
[0053] Die Dämpfungs- und Rückstelleinheit 14 umfasst bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel eine Vielzahl von plättchenförmig ausgebildeten Stützelementen 29, wobei die einzelnen plättchenförmigen Stützelemente 29 jeweils mit den dazu unmittelbar benachbart angeordneten Stützelementen 29 über zumindest einen Verbindungssteg 30 miteinander verbunden sind. Auch diese plättchenförmigen Stützelemente 29 weisen in senkrechter Richtung auf die Tragkonstruktion 30 gesehen einen mehreckigen, insbesondere wabenförmigen, Querschnitt auf. Zur gegenseitigen Verbindung und Halterung aneinander sind die zuvor beschriebenen Verbindungsstege 30 vorgesehen. Bei einer wabenförmigen, sechseckigen Grundrissform der einzelnen Stützelemente 29 ist im Bereich jeder Stirnfläche der einzelnen Stützelemente 29 zumindest einer der Verbindungsstege 30 vorgesehen. Damit ergibt sich ein zusammenhängendes Netz bzw. Gitterwerk, welches zur Abstützung des auf die Stützfläche 25 einwirkenden Gewichtes des Benutzers hin auf die Tragkonstruktion 13 ableitet bzw. überträgt und verteilt.
[0054] Weiters kann die Dämpfungs- und Rückstelleinheit 14 auch noch eine Einlage 31 aus einem Kunststoffschaum umfassen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Einlage 31 zwischen den plättchenförmig ausgebildeten Stützelementen 29 und der Textilfläche 28 angeordnet. Es wäre aber auch möglich, die plättchenförmig ausgebildeten Stützelemente 29 direkt auf der Textilfläche 28 anzuordnen und die Einlage 31 auf der von der Textilfläche 28 abgewendeten Seite der plättchenförmig ausgebildeten Stützelemente 29 vorzusehen. Unabhängig davon wäre es aber auch möglich, die Dämpfungs- und Rückstelleinheit 14 einerseits durch die Einlage 31 aus dem Kunststoffschaum zu bilden und andererseits an beiden Oberflächen verteilt die plättchenförmigen Stützelemente 29 vorzusehen. Damit wird eine Art Sandwichelement geschaffen, mit welchem eine hohe Lastverteilung und Abtragung hin auf die Tragkonstruktion 13 erfolgen kann.
[0055] Die über die Verbindungsstege 30 miteinander verbundenen plättchenförmigen Stützelemente 29 bilden somit eine zusammengehörige Schicht aus einer Gitter- bzw. Netzstruktur.
[0056] Die Einlage 31 aus dem Kunststoffschaum kann ihrerseits aus den unterschiedlichsten Werkstoffen gebildet sein. So wäre es möglich, diesen aus der Gruppe der Schaumstoffe umfassend Polyurethanschaum mit bevorzugt offenzeiliger Schaumstruktur (PUR-Kunststoffschaum), Kunststoffschaum mit viskoelastischem Verhalten, offenzeiliger PUR-Kunststoffschaum auf Esterbasis mit viskoelastischem Verhalten, Polyimidschaum, Polyetherschaum, Silikonschaum oder einen Silikonelastomerschaum zu wählen.
[0057] Zur Erzielung einer besseren Lastverteilung ist es darüber hinaus noch möglich, die Schicht bzw. Gitterstruktur der plättchenförmigen Stützelemente 29 mit der Einlage 31 aus dem Kunststoffschaum zumindest bereichsweise miteinander zu verbinden. Dies kann durch einen Klebevorgang oder dergleichen erfolgen. 7/18 österreichisches Patentamt AT509 326B1 2011-08-15 [0058] Die Decklage 15 wird bei diesem hier gezeigten Ausführungsbeispiel durch eine weitere Textilfläche 32 gebildet. Auch diese Textilfläche 32 kann ihrerseits wiederum durch ein Gestrick und/oder Gewirke und/oder Gewebe gebildet sein. Wird die Textilfläche 32 durch ein Gestrick gebildet, kann dieses beispielsweise durch ein Abstandsgestrick bzw. SD-Gestrick gebildet sein. Ein derartiges Abstandsgestrick besteht aus zumindest zwei voneinander distanzierten Lagen 33, 34 sowie sich dazwischen räumlich erstreckenden Polfäden 35. Dabei sei erwähnt, dass die Textilfläche 32, insbesondere das Abstandsgestrick, nur schematisch vereinfach angedeutet ist.
[0059] Weiters ist es möglich, dass die beiden Textilflächen 28, 32 in der benötigten Abmessung und Raumform einstückig formgestrickt sind und so einen zusammengehörigen einstückigen Bauteil bilden. Dabei können die beiden Textilflächen 28, 32 in deren Randbereich miteinander verbunden sein, wodurch sich über die Fläche gesehen zwischen den beiden Textilflächen 28, 32 ein Aufnahmeraum 36 bzw. eine Aufnahmetasche ergibt. In diesem Aufnahmeraum 36 und somit zwischen den beiden Textilflächen 28, 32 ist die Dämpfungs- und Rückstelleinheit 14 angeordnet bzw. aufgenommen. Für das Aufspannen auf den Tragrahmen 27 sowie das Einbringen der Dämpfungs- und Rückstelleinheit 14 ist das Gestrick entsprechend stricktechnisch auszuführen.
[0060] Weiterst ist noch in der Fig. 4 vereinfacht dargestellt, dass zumindest die Decklage 15 der Stützbaugruppe 5, 6 auf der von der Dämpfungs- und Rückstelleinheit 14 abgewendeten Seite von der als Überzug ausgebildeten Schutzschicht 16 abgedeckt sein kann. Bevorzugt erstreckt sich die Schutzschicht 16 zumindest bis hin in einen Randbereich der Tragkonstruktion 13. Unabhängig davon wäre es aber auch möglich, die Schutzschicht 16 ausgehend von der hier oberen weiteren Textilfläche 32 bis hin zur unten liegenden Textilfläche 28 durchlaufend auszubilden und ebenfalls die Textilfläche 28 auf der von der Dämpfungs- und Rückstelleinheit 14 abgewendeten Seite vollflächig abzudecken bzw. einzuhüllen.
[0061] Der zuvor beschriebene Tragrahmen 27 kann seinerseits aus unterschiedlichsten Werkstoffen gebildet sein, wobei hier ein rohr- bzw. stabförmig ausgebildeter Querschnitt vorteilhaft ist. Als Werkstoff kann wiederum ein Kohlenstofffaserverstärkter Kunststoff Verwendung finden. Es wären aber auch andere verformungsfeste Leichtbauwerkstoffe möglich.
[0062] Als Werkstoff für die plättchenförmig ausgebildeten Stützelemente 29 sowie die diese verbindenden bzw. kuppelnden Verbindungsstege 30 kann wiederum ein thermoplastisches Elastomer Anwendung finden. Es wären aber auch Werkstoffe wie Ethylen-Vinylacetat, Naturgummi bzw. Naturkautschuk, Styrol-Butadien-Kautschuk, Nitril-Kautschuk, Butyl-Kautschuk, Silikon-Kautschuk, Polyurethan möglich. Alle diese Werkstoffe dienen zur Energieabsorption, wobei hier auch viskoelastische Schäume, wie Memoryschaum oder dergleichen, eingesetzt werden können. Diese Werkstoffe können auch für die in den Fig. 2 und 3 beschriebene Dämpfungs- und Rückstelleinheit 14 bzw. die Stützelemente 18 Anwendung finden.
[0063] Es wäre aber auch unabhängig davon möglich, dass die zuvor in den Fig. 2 und 3 beschriebene Dämpfungs- und Rückstelleinheit 14 aus den hohlprismatischen Stützelementen 18 für sich alleinig und/oder in Verbindung mit den weiteren plättchenförmigen Stützelementen 29 mit der Tragkonstruktion 13 umfassend den Tragrahmen 27 sowie die beiden Textilflächen 28, 32 Anwendung findet.
[0064] Die Textilfläche 28, 32 ist aus einzelnen Fäden als Gestrick, insbesondere als so genanntes Abstandsgestrick bzw. Polfadengestrick gebildet. Dieses Abstands- bzw. Polfadengestrick ist seinerseits aus zumindest zwei voneinander distanzierte Lagen 33, 34 sowie sich dazwischen erstreckende Polfäden 35 gebildet.
[0065] Bei diesem hier in den Fig. 4 und 5 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Lage 33 der Textilfläche 32 einem hier nicht näher dargestellten Benutzer des Sitzes 1 zugewandt und kann auch als Obergurt bezeichnet werden. Die weitere davon distanzierte Lage 34 wird auch als Untergurt bezeichnet. Derartige Abstands- bzw. Polfadengestricke können beispielsweise auf Wirkmaschinen, Doppelgreiferwebmaschinen sowie Strickmaschinen hergestellt werden. Je 8/18 österreichisches Patentamt AT509 326B1 2011-08-15 nach gewählter Fertigungsart distanzieren die Polfäden 35 die beiden Lagen 33, 34 in senkrechter Richtung zueinander. Dadurch können flächige, 2 1/4 und/oder 3-dimensionale Strukturen der Textilfläche 32 hergestellt werden. Auf eine nähere detaillierte Beschreibung zur Herstellung derartiger Abstands- bzw. Polfadengestricke wird verzichtet, da dies bereits aus dem allgemeinen Stand der Technik bekannt ist.
[0066] Die beiden hier dargestellten Textilflächen 28, 32 bilden zumindest eine Schicht der Polsterung 7 aus, wobei diese zumindest bereichsweise mit dem Tragrahmen 27 verbunden sind. Zur einfacheren Montage und Anbringung der Textilfläche 28, 32 am Tragrahmen 27 kann diese an deren äußeren Umfang zumindest bereichsweise Strickränder aufweisen. So kann der Strickrand zur Aufnahme des hier beispielsweise als Rohr ausgebildeten Tragrahmens 27 ausgebildet sein. Im Zuge der Montage der Textilfläche 28, 32 kann dann diese mit ihren schlauchförmig ausgebildeten Strickrändern über den Tragrahmen 27 geschoben und so einfach die Stützbaugruppe 5, 6 hergestellt werden.
[0067] Es wäre aber auch möglich, im Tragrahmen 27 jeweils auf der der Textilfläche 28, 32 zugewendeten Seite einen Schlitz vorzusehen, in den schlauchförmigen Strickrand ein gegenüber dem Tragrahmen 27 einen geringeren Querschnitt aufweisenden Stab oder Rohr einzusetzen und diese so gebildete Einheit in Form einer Keder-Verbindung in den Schlitz des Tragrahmens 27 einzusetzen, wodurch wiederum eine Halterung der Textilfläche 28, 32 am Tragrahmen 27 erzielbar ist.
[0068] Unabhängig davon wäre es aber auch noch möglich, in Längserstreckung des Strickrandes mehrere voneinander distanzierte, jedoch hier nicht näher dargestellte Öffnungen in diesem auszubilden. Zur Halterung der Textilfläche 28, 32 sind dann am Tragrahmen 27 als Halteelemente beispielsweise Zapfen vorgesehen, in die der Strickrand mit seinen Öffnungen eingehängt wird und so ebenfalls eine Halterung der Textilfläche 28, 32 am Tragrahmen 27 erzielbar ist. Diese Halteelemente in Form von Zapfen oder Haken können beispielsweise im Bereich der Unterseite bzw. Rückseite der Stützbaugruppe 5, 6 angeordnet sein, um die Verletzungsgefahr bzw. auch ein Hängen bleiben zu minimieren bzw. zu verhindern.
[0069] Weiters ist es vorteilhaft, wenn die Textilfläche 28, 32 in deren benötigten Form zur Gänze bzw. in der benötigten dreidimensionalen Raumform einstückig formgestrickt ist, wobei dadurch auch die Strickränder mitumfasst sind. Dadurch wird zumindest eine Schicht der Polsterung 7 geschaffen, welche in ihrer Form und Abmessung vollkommen fertig vorliegt und so keine weiteren Nacharbeiten, wie beispielsweise das Annähen von Befestigungsvorrichtungen, Schlaufen oder dgl. notwendig sind.
[0070] Weiters ist es im Rahmen der Herstellung der Textilfläche 28, 32 möglich, eine designmäßige Gestaltung der dem Benutzer zugewandeten Seite der Polsterung 7 zu schaffen. Dies kann beispielsweise im Zuge des Herstellungsvorganges durch mittels unterschiedlich eingefärbter Fäden ausgebildete Strickmuster, beispielsweise in Form von Logos, Bildern, Sitzplatznummern oder dgl. erfolgen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, individuell das Erscheinungsbild der Polsterung 7 an den jeweiligen Betreiber bzw. Inhaber der Fluglinie, der Eisenbahnlinie, dem Autobusunternehmen bzw. dem Automobilhersteller anpassen zu können.
[0071] Darüber hinaus ist es möglich, die Textilfläche 28, 32 mit hier nicht näher dargestellten Mitteln einer unterschiedlichen, parallel zur Textilfläche 28, 32 ausgerichteten Vorspannung auszusetzen bzw. diese variierbar zu gestalten, um so die Härte auf den jeweiligen Benutzer des Sitzes 1 besser und individueller abstimmen zu können. Je höher die Vorspannung gewählt wird, desto härter bzw. fester wird der auf den Benutzer erzeugt Gegendruck. Damit ist es möglich, die Polsterung 7 individuell auf das Körpergewicht des Benutzers bzw. dessen individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen einfach und ohne hohen Aufwand einstellen zu können. Durch die Auswahl der Textilfläche 28, 32 für die Polsterung 7 wird ein in seinem Werkstoffanteil geringer Bauteil geschaffen, der ohne großen Aufwand gereinigt, ausgetauscht bzw. ersetzt werden kann. Gleichfalls weist die Textilfläche trotz der hohen aufzunehmenden Kräfte ein geringes Gewicht auf, wodurch im ständigen Transportvolumen bzw. Gewicht ein hohes Einsparungspotential geschaffen wird. Damit können weiters Kosten für den laufenden Betrieb 9/18 österreichisches Patentamt AT509 326 B1 2011-08-15 eingespart werden.
[0072] Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten der Herstellung der Textilfläche 28, 32 ist es möglich, dass diese Textilfläche 28, 32 über seine Flächenausdehnung eine unterschiedliche Stärke und damit verbundenen senkrechten Abstand zwischen den beiden Lagen 33 bzw. 34 aufweist. Damit ist es beispielsweise möglich, im höher belasteten Sitzbereich eine härtere und festere Textilfläche 28, 32 als in jenem Bereich, welcher den Oberschenkeln zugewandt ist, zu erzielen. Damit kann auch bei längerem Sitzen im Zuge von Langstreckenflügen die Gefahr von durch Thrombosen hervorgerufenen Embolien herabgesetzt bzw. vermieden werden. Eine Ursache dafür war meist eine Venenthrombose, bei der ein im Bein gebildetes Blutgerinnsel bis hin zum Herzen gelangte und hier bereits einen medizinischen Schaden anrichtete und eine Lungenarterie verstopfte bzw. weiter hin zur Lunge transportiert wird und eine Schädigung dieses Organs verursachte. So ist es wichtig, die Blutzirkulation im Bereich der Oberschenkel weitgehend im normalen Maße aufrecht zu erhalten, wodurch der Druck ausgehend vom Sitz hin auf die in den Beinen angeordneten Venen möglichst gering gehalten werden soll.
[0073] Die einzelnen Fäden oder Fasern können aus einem organischen und/oder anorganischen und/oder metallischen Werkstoff gebildet sein und zueinander auch noch eine unterschiedliche Elastizität und/oder Härte und/oder Abmessung aufweisen. Weiters können die Fäden oder Fasern aus der Gruppe der Werkstoffe umfassend Glas, Kohle, Aramide, Metall, Stahl, Keramik, Kunststoff, Carbon, Baumwolle, Hanf sowie tierischer Haare gewählt sein. Die Fasern können weiters durch Elastomerfasern aus Polyurethan, Polyetheramid, Polyetheresteramid, Polyolefinkomponenten, Polyesterkomponenten oder einem Gemisch daraus gebildet sein. Weiters können die Elastomerfasern aus Elastan®, Lycra® oder anderen handelsüblichen Elastomerfasern oder einer Bikomponentenfaser bestehen. Darüber hinaus können die Fasern oder Fäden aus Spinnfasern aus einer Gruppe umfassend Aramid- und/oder Paraaramidfasern, wie Kevlar® (Poly(p-phenylen-terephthalamid), Nomex® (Aramid aus m-Phenylendiamin und Isophthalsäure), Twaron®, Technora, Teijinconex, Phenol-Formaldehydfasern, wie Kynol, Poly-amid/Polyimidfasern wie Kermel, Polybenzimidazolfasern oder Fasergemischen daraus ausgewählt sein. Weiters können die Aramid- und/oder Paraaramidfasern mit Carbon- (Beltron®, Zefstat, Negastat, Resistat), Stahl-, Kupfer- und/oder Metallfasern gemischt sein. Es wäre aber auch möglich, dass die Aramid- und/oder Paraaramidfasern mit Carbon- bzw. Metallfasern und Elastomerfasern gemischt sind.
[0074] Um den strengen Normen sowie Vorschriften im Flugzeugbereich gerecht zu werden, ist es vorteilhaft, wenn zumindest einzelne Fäden oder Fasern der Textilfläche 28, 32 des Gestricks flammhemmend und/oder elektrisch leitend ausgebildet sind. Es wäre aber auch möglich, dass zumindest einzelne Fäden oder Fasern der Textilfläche 28, 32 des Gestricks mit einer Beschichtung und/oder einer Imprägnierung versehen sind. Als Beschichtung und/oder Imprägnierung können beispielsweise Nanopartikel, Lacke, Oberflächenveredelungen usw. Verwendung finden. Vorteilhaft ist es weiteres, wenn die Beschichtung und/oder die Imprägnierung flammhemmend ausgebildet ist.
[0075] Die Textilfläche 28, 32 des Gestricks kann zur Erhöhung der Festigkeit zumindest bereichsweise durch ein so genanntes Keilriemengestrick gebildet sein. Dabei umschlingen einzelne Fäden den Tragrahmen 27 und sind durchlaufend zwischen diesen ausgebildet. Eine Einbindung mit dem Polfaden ist dabei möglich. Dadurch können schlagartig auftretende Belastungen, wie diese beispielsweise bei Notlandungen gefordert bzw. vorgeschrieben sind, abgefangen werden. Dieses Keilriemengestrick kann in das Gestrick und/oder Abstandsgestrick zur Bildung der Textilfläche 28, 32 mit in diesem integriert sein und sowohl quer zur Polsterung als auch in Richtung der Tiefe derselben verlaufen. Dadurch wird einerseits ein entsprechender Sitzkomfort ermöglicht und andererseits können dadurch schlagartige Belastungen aufgefangen werden und so die Verletzungsgefahr des Benutzers bei einem Riss der Textilfläche und einer damit verbundenen Kollision mit dem Traggestell 4 oder anderer Teile vermieden werden.
[0076] Die Schutzschicht 16 kann beispielsweise durch einen flammhemmend ausgebildeten Bezugstoff, Leder oder Kunstleder gebildet sein. So kann beispielsweise die Schutzschicht 16 10/18 österreichisches Patentamt AT509 326B1 2011-08-15 zumindest in jenem Bereich der Polsterung 7 angeordnet sein, welche dem Benutzer zugewendet ist. Die Schutzschicht 16 übernimmt eine abdeckende sowie schützende Wirkung der Textilfläche 28, 32 bzw. der Decklage 15. Damit kann auf einfach Art und Weise eine Reinigung und falls notwendig ein Austausch einfach erfolgen. Ist die Schutzschicht 16 mehrlagig ausgebildet kann diese auch noch durch einen bevorzugt mit flüssigem Flammschutzmittel getränkten Kunststoffschaum gebildet sein.
[0077] Die Ausführungsbeispiele zeigen mögliche Ausführungsvarianten der Stützbaugruppe 5, 6 bzw. des damit ausgerüsteten Sitzes 1.
[0078] Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus der Stützbaugruppe 5, 6 bzw. des damit ausgerüsteten Sitzes 1 diese bzw. deren Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden.
BEZUGSZEICHENAUFSTELLUNG 1 Sitz 2 Sitzplatz 3 Sitzplatz 4 T raggestell 5 Stützbaugruppe 6 Stützbaugruppe 7 Polsterung 8 Sitzpolster 9 Rückenpolster 10 Kopfpolster 11 Seitenwand 12 Armlehne 13 Tragkonstruktion 14 Dämpfungs- und Rückstelleinheit 15 Decklage 16 Schutzschicht 17 Stützkörper 18 Stützelement 19 Zellwand 20 Kernschicht 21 Endbereich 22 Endbereich 23 Deckplatte 24 Durchgangsöffnung 25 Stützfläche 26 Stirnfläche 27 Tragrahmen 28 Textilfläche 29 Stützelement 30 Verbindungssteg 31 Einlage 32 Textilfläche 33 Lage 11 /18

Claims (20)

  1. österreichisches Patentamt AT509 326B1 2011-08-15 34 Lage 35 Polfaden 36 Aufnahmeraum Patentansprüche 1. Stützbaugruppe (5, 6) für einen Sitzplatz (2, 3) eines Sitz (1), insbesondere eines Fahrzeug- oder Flugzeugsitzes, umfassend eine Tragkonstruktion (13), eine Dämpfungs- und Rückstelleinheit (14) sowie eine Decklage (15), dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungs- und Rückstelleinheit (14) mindestens eine Schicht aus über die Fläche verteilt angeordnete und miteinander verbundene Stützelemente (18; 29) umfasst, wobei die Stützelemente (18; 29) in senkrechter Richtung auf die Tragkonstruktion (13) gesehen einen mehreckigen, insbesondere wabenförmigen, Querschnitt aufweisen.
  2. 2. Stützbaugruppe (5, 6) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente (18) in senkrechter Richtung auf die Tragkonstruktion (13) gesehen hohlprismatisch ausgebildet und durch Zellwände (19) umfänglich begrenzt sind.
  3. 3. Stützbaugruppe (5, 6) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente (18) im Bereich von deren Zellwände (19) miteinander verbunden sind.
  4. 4. Stützbaugruppe (5, 6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an zumindest einem der Endbereiche (21, 22) der hohlprismatisch ausgebildeten Stützelemente (18) eine Deckplatte (23) angeordnet ist, welche mit den Zellwänden (19) der Stützelemente (18) verbunden ist.
  5. 5. Stützbaugruppe (5, 6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den Zellwänden (19) und/oder der Deckplatte (23) kommunizierende Durchgangsöffnungen (24) angeordnet sind.
  6. 6. Stützbaugruppe (5, 6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragkonstruktion (13) aus einem vorgeformten steifen Bauteil, insbesondere aus einem Kohlenstofffaserverstärkten Kunststoff, gebildet ist.
  7. 7. Stützbaugruppe (5, 6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest an der von der Tragkonstruktion (13) abgewendeten Seite der Dämpfungs- und Rückstelleinheit (14) als Decklage (13) eine flammhemmend ausgebildete Lage angeordnet ist.
  8. 8. Stützbaugruppe (5, 6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese zumindest im Bereich ihrer einem Benutzer zuwendbaren Stützfläche (25) von einer Schutzschicht (16) abgedeckt ist und sich die Schutzschicht (16) über Stirnflächen (26) bis hin zur Tragkonstruktion (13) erstreckt und mit der Tragkonstruktion (13) verbunden ist.
  9. 9. Stützbaugruppe (5, 6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragkonstruktion (13), die Dämpfungs- und Rückstelleinheit (14), die Decklage (15) sowie die Schutzschicht (16) zumindest bereichsweise an jeweils einander zugewendeten Oberflächen miteinander verbunden sind.
  10. 10. Stützbaugruppe (5, 6) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente (29) der Dämpfungs- und Rückstelleinheit (14) plättchenförmig ausgebildet sind.
  11. 11. Stützbaugruppe (5, 6) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen plättchenförmigen Stützelemente (29) jeweils mit den dazu unmittelbar benachbart angeordneten Stützelementen (29) über einen Verbindungssteg (30) miteinander verbunden sind. 12/18 österreichisches Patentamt AT509 326B1 2011-08-15
  12. 12. Stützbaugruppe (5, 6) nach einem der Ansprüche 1, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungs- und Rückstelleinheit (14) zusätzlich noch eine Einlage (31) aus einem Kunststoffschaum umfasst.
  13. 13. Stützbaugruppe (5, 6) nach einem der Ansprüche 1 und 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die plättchenförmigen Stützelemente (29) und die Einlage (31) aus dem Kunststoffschaum zumindest bereichsweise miteinander verbunden sind.
  14. 14. Stützbaugruppe (5, 6) nach einem der Ansprüche 1 und 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragkonstruktion (13) einen Tragrahmen (27) sowie eine daran aufgespannte Textilfläche (28), wie ein Gestrick, Gewirke, Gewebe, umfasst.
  15. 15. Stützbaugruppe (5, 6) nach einem der Ansprüche 1 und 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Decklage (15) durch eine weitere Textilfläche (32), wie ein Gestrick, Gewirke, Gewebe, gebildet ist.
  16. 16. Stützbaugruppe (5, 6) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Textilfläche (32) durch ein Abstandsgestrick aus zumindest zwei voneinander distanzierten Lagen (33, 34) und sich dazwischen erstreckenden Polfäden (35) gebildet ist.
  17. 17. Stützbaugruppe (5, 6) nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Textilflächen (28, 32) in der benötigten Abmessung und Raumform einstückig formgestrickt sind und so einen zusammengehörenden einstückigen Bauteil bilden, wobei zwischen den beiden Textilflächen (28, 32) die Dämpfungs- und Rückstelleinheit (14) angeordnet ist.
  18. 18. Stützbaugruppe (5, 6) nach einem der Ansprüche 1 und 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Decklage (15) auf der von der Dämpfungs- und Rückstelleinheit (14) abgewendeten Seite von einer Schutzschicht (16) abgedeckt ist und sich die Schutzschicht (16) zumindest bis in einen Randbereich der Tragkonstruktion (13) erstreckt.
  19. 19. Stützbaugruppe (5, 6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente (18; 29) der Dämpfungs- und Rückstelleinheit (14) aus einem thermoplastischen Elastomer gebildet sind.
  20. 20. Sitz (1), insbesondere Fahrzeug- oder Flugzeugsitz, umfassend ein Traggestell (4) sowie eine Polsterung (7) aus zumindest einer Stützbaugruppe (5, 6), dadurch gekennzeichnet, das die Stützbaugruppe (5, 6) nach einem der Ansprüche 1 bis 19 ausgebildet ist. Hierzu 5 Blatt Zeichnungen 13/18
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