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AT507145A1 - Speichervorrichtung für bindedraht einer schnürmaschine - Google Patents

Speichervorrichtung für bindedraht einer schnürmaschine Download PDF

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Publication number
AT507145A1
AT507145A1 AT0118908A AT11892008A AT507145A1 AT 507145 A1 AT507145 A1 AT 507145A1 AT 0118908 A AT0118908 A AT 0118908A AT 11892008 A AT11892008 A AT 11892008A AT 507145 A1 AT507145 A1 AT 507145A1
Authority
AT
Austria
Prior art keywords
storage device
wire
binding wire
roller
binding
Prior art date
Application number
AT0118908A
Other languages
English (en)
Other versions
AT507145B1 (de
Inventor
Ute Dipl Ing Fh Figer
Walter Ing Writzl
Original Assignee
Andritz Ag Maschf
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=41576421&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=AT507145(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Andritz Ag Maschf filed Critical Andritz Ag Maschf
Priority to AT0118908A priority Critical patent/AT507145B1/de
Priority to PT09775573T priority patent/PT2310274E/pt
Priority to ES09775573T priority patent/ES2393743T3/es
Priority to PCT/AT2009/000287 priority patent/WO2010012016A2/de
Priority to CA2731338A priority patent/CA2731338C/en
Priority to US12/737,605 priority patent/US9199754B2/en
Priority to EP09775573A priority patent/EP2310274B1/de
Priority to CL2009001652A priority patent/CL2009001652A1/es
Priority to BRPI0902462-0A priority patent/BRPI0902462B1/pt
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Priority to CN200910160257.2A priority patent/CN101638150B/zh
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Publication of AT507145B1 publication Critical patent/AT507145B1/de
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    • B65B13/184Strap accumulators
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Description

• ·· · · · ·· · · · • · · ··· ·· ··· ····»· · ··· · · • ·· · · ·· ι ·· · ......- Γ-
Die Erfindung betrifft eine Speichervorrichtung für Bindedraht einer Schnürmaschine, insbesondere für die Zellstoffproduktion, mit einem Einlauf in die Speichervorrichtung und einem Auslauf aus der Speichervorrichtung, und mit einem Antrieb für den Bindedraht.
Die Erfindung betrifft des weiteren ein Verfahren zum Zuführen von Bindedraht durch eine Speichervorrichtung zu einer Schnürvorrichtung, insbesondere für die Zellstoffproduktion, bei dem der Bindedraht durch einen Einlauf in die Speichervorrichtung zugeführt und durch einen Auslauf aus der Speichervorrichtung zur Schnürvorrichtung zugeführt wird.
Schnürmaschinen werden bei der Zellstoffproduktion in Ballenverpackungslinien eingesetzt. Dabei werden Zellstoffballen (verpackt in Zellstoffbögen oder unverpackt), ZellstoffStapel (3-4 Ballen mit einem Gesamtgewicht von etwa 1 Tonne) oder Zellstoffunits (2 Stapel) mit verzinktem Stahldraht verschnürt. Wenn im Folgenden von Ballen die Rede ist, gilt dies sowohl für Zellstoffballen als auch für ZellstoffStapel und Zellstof funits. Die Funktion der Schnürmaschine ist der Transport eines Ballens in die Maschine, das Anbringen von bis zu neun Stahldrähten pro Ballen und die Übergabe des Ballens an die folgende Förderereinrichtung. Der Schnürvorgang beinhaltet das Umschlingen des Ballens mit Draht, das Straffziehen des Drahtes, das Verknoten des Drahtes und das Abschneiden des Drahtes von der Drahtrolle.
Es gibt Anlagen, bei denen der Bindedraht von einer Rolle abgezogen, durch eine Speichervorrichtung geführt und anschließend einem Schnürrah-men zugeführt wird, in welchem die Zellstoffballen wie vorstehend beschrieben verschnürt werden. Beim Umschlingen des Ballens wird der Draht in einem Schnürrahmen rund um den Ballen geführt. Die Drahtschlinge schließt sich in einem Schnürkopf, der einen so genannten Twister, einen Greifer und eine Schneideinheit aufweist. Dabei kommt das Drahtende, welches vom nachfolgenden, von der Drahtrolle kommenden Draht noch nicht abgeschnitten ist, über dem Drahtanfang zu liegen. Durch das Straffziehen des Drahtes wird das Drahtende im Greifer geklemmt und die Schlinge um den Ballen zugezogen. Die beiden Drahtenden werden anschließend im Twister verdrillt und das Drahtende wird vom nachfolgenden Draht abgeschnitten. • · · · t • · · ·· • · · · · · • · • · · · -2-
Eine derartige Vorrichtung ist aus der WO 01/68450 A2 bekannt. Bei dieser Vorrichtung wird der von der Rolle kommende Draht durch eine Speichertrommel dem Schnürrahmen zugeführt. Beim Straffziehen des Drahtes wird der axial in die Speichertrommel einlaufende Draht um die Speichertrommel gewickelt. Dabei wird der Draht um seine eigene Achse verdreht. Aufgrund der sehr geringen Taktzeiten betragen die Drahtvorschubgeschwindigkeiten derzeit bis zu 200 m/min, was zu einem hohen Verschleiß der Drahtführungen führt. Wenn der Draht nun zusätzlich um seine eigene Achse verdreht ist, führt dies zu einer seitlichen Auslenkung, was den Verschleiß zusätzlich erhöht. Zudem muss der Draht einen relativ großen Durchmesser aufweisen, derzeit etwa 3 mm, um die nötige Steifigkeit aufzuweisen, um sicher durch die Führungseinrichtungen geschoben werden zu können.
Ein weiteres Problem stellen bei den großen Vorschubgeschwindigkeiten von bis zu 200 m/min die relativ hohen dynamischen Kräfte beim Beschleunigen und Abbremsen des Drahtes bzw. der Trommel, auf welcher der Draht aufgewickelt ist, dar.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine konstruktiv möglichst einfach aufgebaute Speichervorrichtung zur Verfügung zu stellen.
Gelöst wird diese Aufgabe mit einer Speichervorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Diese Aufgabe wird des weiteren mit einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 17 gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Speichervorrichtung wird es möglich, den für einen Bindevorgang erforderlichen Draht zwischenzuspeichern und dann aus dem Speicher für den Bindevorgang abzuziehen. So kann die Zufuhr des Drahtes aus der Speichervorrichtung in den Schnürrahmen von der Zufuhr des Drahtes von der Rolle in die Speichervorrichtung entkoppelt werden. Dies vereinfacht nicht nur die Steuerung der Maschine, sondern entlastet auch die Antriebsvorrichtungen und den Bindedraht durch die Entkopplung der Drahtbewegung vor und nach der Speichervorrichtung. Außerdem muss der Bindedraht nicht wie bei der aus der WO 01/68450 A2 bekannten Vorrichtung mehrfach in unterschiedlichen Richtungen gebogen werden. • ·· · · · · · · · · ······ ····· ······ · ··· · · ·'·· ·· ·· · ·· · ......- 3-
Bei der Erfindung sind Ausführungsformen bzw. Durchführungsformen möglich, bei welchen der Vorgang des Zuführens des Bindedrahtes in die Speichervorrichtung und des Abführens des Bindedrahtes aus der Speichervorrichtung zeitlich nacheinander oder einander zeitlich überschneidend ausgeführt werden. Es ist ebenso möglich, dass der Vorgang des Zuführens des Bindedrahtes in die Speichervorrichtung im Wesentlichen kontinuierlich und der Vorgang des Abführens des Bindedrahtes aus der Speichervorrichtung diskontinuierlich erfolgt.
Das heißt, dass das Abziehen des Drahtes von der Rolle vor der Speichereinrichtung mehr oder weniger kontinuierlich und ohne große Beschleunigungen und/oder Verzögerungen erfolgen kann, wobei gleichzeitig gewährleistet ist, dass unabhängig davon das Zuführen des Drahtes aus der Speichervorrichtung in die Schnürvorrichtung mit sehr hoher Dynamik erfolgen kann.
Eine erste bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist durch zwei in der Speichervorrichtung angeordnete Rollengruppen oder Rollen gekennzeichnet, um welche der Bindedraht wenigstens zweifach geführt ist, und deren Achsabstand veränderbar ist. Bei dieser Ausführungsform wird der Bindedraht exakt um die beiden Rollengruppen oder Rollen geführt, so dass ein störungsfreier Betrieb gewährleistet werden kann.
Eine Anordnung, bei der beide Rollengruppen oder Rollen vertikal übereinander angeordnet sind, ist dabei von Vorteil, weil die Speichervorrichtung dann weniger Grundfläche benötigt.
Eine zweite bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Speichervorrichtung ein Plattenspeicher ist, der einen Hohlraum bildet, in dem der Bindedraht lose aufgenommen ist.
Derartige Plattenspeicher, welche an sich aus dem Stand der Technik bekannt sind, um den überschüssigen Draht beim Straffziehen des Drahtes nach dem Umschlingen der Ballen vorübergehend aufzunehmen, bestehen in der Regel aus einem flachen Kasten mit zwei großen, parallelen Seitenwänden, die nur einen sehr geringen Abstand voneinander haben, der üblicherweise kleiner als der doppelte Drahtdurchmesser ist. In diesen Plattenspeicher wird der Draht vom einlaufseitigen Antrieb lose hinein geschoben und vom auslaufseitigen Antrieb wieder herausgezogen. Da in diesem Plattenspeicher keine konstruktiven bewegten Massen vorhanden • · · · · · ·· ·· · • · ♦ · «· · · · ·· *··♦«· · ··· · · • · · · · · · · ·· · ’ -4- sind, ist einerseits der konstruktive Aufwand geringer und andererseits muss in Hinblick auf die Zufuhr- und Abzugsgeschwindigkeit bzw. -dynamik keine Rücksicht auf zusätzlich zu bewegende Massen genommen werden.
Auch bei dieser Ausführungsform kommt der erfindungsgemäße Vorteil zum Tragen, dass das Abziehen des Drahtes von der Trommel oder sonstigen Speichervorrichtung dynamisch vom Zuführen des Drahtes in die Schnürvor-richtung entkoppelt werden kann.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Vorrichtung zum Verschnüren von Ballen mit einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Speichervorrichtung, Fig. 2 die Speichervorrichtung in Vorderansicht,
Fig. 3 einen Schnitt durch die Speichervorrichtung entlang der Linie III-III in Fig. 2,
Fig. 4 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Speichervorrichtung in Vorderansicht und
Fig. 5 eine Schrägansicht der Ausführungsform von Fig. 4.
In Fig. 1 ist eine Schnürmaschine zum Verschnüren von Zellstoffballen mit verzinktem Stahldraht dargestellt, welche im Wesentlichen aus einer Speichervorrichtung 1 und einer Schnürvorrichtung 2 besteht. Der Bindedraht, mit dem die Ballen verschnürt werden, wird von der linken Seite von einer nicht dargestellten Trommel, einem Turm oder dergleichen in die in Fig. 1 bis 3 dargestellte erste Ausführungsform einer Speichervorrichtung 1 zugeführt, indem er von einem ersten Antrieb 3 von der Trommel abgezogen wird. Der in der Zeichnung nicht dargestellte Bindedraht wird anschließend mehrfach (im dargestellten Ausführungsbeispiel drei mal) um zwei Rollengruppen 4, 5 geführt und tritt anschließend, angetrieben von einem zweiten Antrieb 7, in den Schnürrahmen 8 ein. Die Rollengruppen 4, 5 bestehen jeweils aus koaxial nebeneinander angeordneten, unabhängig voneinander drehbar gelagerten Scheiben, die an ihrer Umfangsfläche eine Rille zur Führung des Bindedrahtes aufweisen.
Im Schnürrahmen 8 wird der Bindedraht ein Mal um etwas mehr als 360° gegen den Uhrzeigersinn rund um die im Schnürrahmen 8 gestapelten Ballen geführt, bis der Drahtanfang in einem Schnürkopf 9, der einen so genannten Twister, einen Greifer und eine Schneideinheit aufweist, über dem nachfolgenden, von der Speichervorrichtung 1 kommenden Draht zu liegen kommt. Zum Straffziehen des Drahtes wird der von der Speichervorrichtung 1 kommende Draht im Greifer geklemmt und in die entgegengesetzte Richtung zurück gezogen, wodurch der Draht aus den Führungen im Schnürrahmen 8 gezogen und die Schlinge um den Ballen zugezogen wird. Das Drahtende wird anschließend im Twister mit dem von der Speichervorrichtung 1 kommenden Draht verdrillt und die Schlinge vom nachfolgenden Draht abgeschnitten. Die Konstruktion des Schnürrahmens 8 ist an sich bekannt und wird daher nicht im Detail beschrieben.
Bei Bedarf kann dieser Vorgang bei Ballen bis zu neun Mal wiederholt werden, falls dies aufgrund der Größe und Struktur der Ballen erforderlich ist. Die Ballen werden über Förderereinrichtungen 10, 11 quer zur Ebene, in der sich der Schnürrahmen 8 erstreckt, zugefördert, entsprechend der Anzahl der anzubringenden Bindedrähte schrittweise weitergefördert und anschließend aus diesem abgefördert.
Zwischen der Speichervorrichtung 1 und der Schnürvorrichtung 2 befindet sich noch eine Kompaktiervorrichtung 12 für Restdraht. Diese dient dazu, Restdraht, also das Ende eines vollständig von der Trommel abgezogenen Drahtes, dessen Länge nicht mehr ausreicht, um einen Ballen vollständig zu verschnüren, einzurollen, damit dieser leichter entsorgt werden kann.
Die Speichervorrichtung 1 der Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 3 weist wie erwähnt zwei Rollengruppen 4, 5 auf, wobei die untere Rollengruppe 4 ortsfest an einem Rahmen 13 gelagert ist. Der Rahmen 13 weist des Weiteren eine Führung 14 auf, an der die obere Rollengruppe 5 vertikal auf und ab verschiebbar ist. Die Speichervorrichtung 1 weist schließlich noch einen Kasten 6 auf, dessen Tür geöffnet dargestellt ist und in dem die Führung 14 und die Rollengruppen 4, 5 aufgenommen sind. Die verschiebbare Rollengruppe 5 ist in ihrer obersten Stellung mit durchgehenden Linien dargestellt und in ihrer untersten Stellung mit strich-lierten Linien. Der Draht wird, nachdem er durch den Antrieb 3, mit dem er von der Trommel abgezogen wird, von links in die Speichervorrichtung 1 eingeschoben wurde, zunächst um 90° um eine erste Scheibe der unteren Rollengruppe 4 umgelenkt und anschließend mehrmals, im dargestellten Ausführungsbeispiel drei Mal in Schlingen um die weiteren Scheiben der beiden Rollengruppen 4 und 5 geführt/ bis er anschließend nach der • ·· ·· · · · · · · ······ ····· «····· · ·Μ · · • ·· ·· ·· · · · · -6- letzten Scheibe der unteren Rollengruppe 4 nach rechts vom Antrieb 7 aus der Speichervorrichtung 1 heraus gezogen wird. Die Anzahl der Umschlingung der beiden Rollengruppen 5 und 6 ist einerseits von der für die Umschlingung der Ballen erforderlichen Länge abhängig und andererseits vom Verschiebeweg der oberen Rollengruppe 5. Mit anderen Worten muss der Längenunterschied des um die beiden Rollengruppen 4 und 5 geschlungenen Drahtes zwischen der Stellung, in der sich die beiden Rollengruppen 4 und 5 am nächsten sind und der Stellung, in der die beiden Rollengruppen 4 und 5 am weitesten voneinander entfernt sind, mindestens so groß sein, wie Draht für die Umschlingung im Schnürrahmen 8 benötigt wird.
Anstelle von Rollengruppen kann auch nur jeweils eine ortsfeste und verschiebbare Rolle verwendet werden, die jeweils eine der Anzahl der Umschlingungen entsprechende Anzahl von Rillen aufweist, über welche der Bindedraht aufgrund der unterschiedlichen Drahtgeschwindigkeiten der einzelnen Schlingen gleiten wird.
Als Antrieb für die verschiebbare Rolle oder Rollengruppe 5 kann beispielsweise eine Feder oder ein Druckmittelzylinder, z.B. ein Pneumatikzylinder, verwendet werden, der die verschiebbare Rolle oder Rollengruppe 5 immer von der ortsfesten Rolle oder Rollengruppe 4 weg drückt, sodass der mehrfach um die Rollen oder Rollengruppen 4, 5 geschlungene Draht ständig gespannt ist und die verschiebbare Rolle oder Rollengruppe 5 beim Zuführen von Draht automatisch von der ortsfesten Rolle oder Rollengruppe 4 weg bewegt wird.
Der Ablauf beim Schnüren von Ballen kann beispielsweise Folgender sein. Die Rollengruppe 5 befindet sich in der untersten Stellung, wenn bei einem vorhergehenden Schnürvorgang der gesamte Speichervorrat an Draht in der Speichervorrichtung 1 benötigt wurde. Der Antrieb 7 ist gestoppt so dass der Draht vom Antrieb 7 festgehalten wird. Es wird dann der Antrieb 3 gestartet, wodurch Draht von der Trommel abgezogen und in die Speichervorrichtung 1 hinein geschoben wird. Dabei wird die obere Rollengruppe 5 nach oben bewegt, bis sie ihre oberste Stellung erreicht hat. Theoretisch wäre es auch möglich, den Antrieb 3 bereits früher zu stoppen, wenn die benötigte Drahtlänge zum Umschlingen der Ballen geringer ist.
Anschließend wird der Antrieb 3 gestoppt und der Antrieb 7 gestartet, wodurch Draht aus der Speichervorrichtung 1 heraus gezogen wird. Da der
• · * • · · • ·· 7
Antrieb 3 gestoppt ist und den Draht festhält, wird die obere Rollengruppe 5 nach unten bewegt. Durch den Antrieb 7 wird Draht soweit in den Schnürrahmen 8 hinein geschoben, bis dieser gefüllt ist und der Drahtanfang über dem aus der Speichervorrichtung 1 nachfolgenden Draht zu liegen kommt. Nun wird die Antriebsrichtung des Antriebes 7 umgekehrt, so dass die Schlinge um die Ballen so weit zugezogen wird, bis sie eng an den Ballen anliegt. Dann wird der Greifer betätigt und das Drahtende im Twister mit dem aus der Speichervorrichtung 1 kommenden Draht verdrillt und die fertig verdrillte Drahtschlinge vom nachfolgenden Draht abgeschnitten. Während die Schlinge um die Ballen fest zugezogen wird, wird ein Stück Draht in die Speichervorrichtung 1 zurückgeschoben, wodurch sich die Rollengruppe 5 wieder um ein kleines Stück nach oben bewegt. Schließlich wird wieder mit dem Befüllen der Speichervorrichtung 1 wie vorhin beschrieben begonnen, indem der Antrieb 7 gestoppt und der Antrieb 3 gestartet werden.
In den Fig. 4 und 5 ist eine zweite Ausführungsform der Erfindung dargestellt, bei der die Speichervorrichtung 1 als sogenannter Plattenspeicher 15 ausgeführt ist. Der Plattenspeicher 15 besteht aus einem im wesentlichen hohlen, sehr flachen Kasten, dessen großflächige Seitenwände 16, 17 nur einen geringen Abstand haben, der kleiner als das Doppelte des Drahtdurchmessers ist. Vorzugsweise beträgt der Abstand der beiden Seitenwände 16, 17 etwa das 1,5-fache des Drahtdurchmessers. Dadurch kann verhindert werden, dass sich der Draht in Schlaufen nebeneinander legt, welche zu Verknotungen und in der Folge zu Betriebsunterbrechungen führen würden. Gestützt wird die hintere Seitenwand 17 durch einen Rahmen 22.
Die Speichervorrichtung 1 der Ausführungsform gemäß Fig. 4 und 5 weist ebenso wie jene gemäß Fig. 1 bis 3 einen Einlauf mit einem Antrieb 3 und einen Auslauf mit einem Antrieb 7 auf. Im Bereich des Einlaufs ist nach dem Antrieb 3 eine bogenförmige Führung 18 und im Bereich des Auslaufs ist vor dem Antrieb 7 eine bogenförmige Führung 19 angeordnet. Die Führungen 18, 19 können Gleitführungen, wie bei der Führung 18 dargestellt, oder Rollenführungen, wie bei der Führung 19 dargestellt, sein. Bei Bedarf können sich die Führungen 18, 19 auch noch ein Stück seitlich entlang der Stirnwände 20, 21 nach oben erstrecken, um den Führungsbereich für den Draht zu verlängern. Zwischen den gegebenenfalls nach oben verlängerten Führungen 18, 19 gibt es für den Draht keine Führungen oder Stützeinrichtungen, so dass sich der Draht zwischen den • · • · · · · · « · * · »* · · ··· ······ · ··# · · • ·· ·· ·· · · · · -8- Führungen 18, 19 mehr oder weniger zufällig lose mäanderförmig legt.
Zum erstmaligen Zuführen eines neuen Bindedrahtes in die Speichervorrichtung werden die Führungen 18, 19 durch eine in den Zeichnungen nicht dargestellte geradlinige Führung ersetzt, durch welche der Draht zwischen den Antrieben 3, 7 geradlinig durch die Speichervorrichtung 1 durchgeführt wird. Anschließend kommen wieder die Führungen 18, 19 zum Einsatz. Der Wechsel zwischen den Führungen 18, 19 und der geradlinigen Führung kann bevorzugt auch automatisiert durchgeführt werden.
Diese Ausführungsform bietet im Vergleich zur Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 3 den Vorteil eines sehr geringen konstruktiven Aufwandes sowie nicht vorhandener zu bewegender konstruktiver Massen während des Befüllens und Entleerens der Speichervorrichtung 1 mit Bindedraht, wogegen die Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 3 den Vorteil einer kontrollierten Führung des Bindedrahtes in der Speichervorrichtung 1 bietet, mit welcher Betriebsunterbrechungen durch allfälliges Verklemmen des Drahtes im Plattenspeicher 15, welche bei bestimmten Drahtquerschnitten oder Drahtqualitäten möglicherweise nicht ganz ausgeschlossen werden können, zuverlässig vermieden werden können.
Die Antriebe 3 und 7 beider vorstehend beschriebener Ausführungsformen müssen aber nicht wie beschrieben während des Füllens und Entleerens der Speichervorrichtung 1 wechselseitig gestoppt werden, sondern die beiden Antriebe 3 und 7 können einander zeitlich überschneidend angetrieben werden, so dass die Speichervorrichtung 1 mit Hilfe des Antriebes 3 bereits wieder gefüllt werden kann, während der Draht mit Hilfe des Antriebes 7 abgezogen wird. Dies ist möglich, weil durch das dynamische Speichervermögen der Speichervorrichtung 1 das Abziehen des Drahtes von der Trommel vom Zuführen des Drahtes zur Schnürvorrichtung 1 entkoppelt wird. Auf diese Weise ist eine Verkürzung der Taktzeit der Schnürmaschi-ne möglich. Ebenso ist es möglich, den Antrieb 3 während des routinemäßigen Betriebes überhaupt nicht zu stoppen, sondern ihn mit mehr oder weniger konstanter Geschwindigkeit ständig laufen zu lassen und nur den Antrieb 7 in Abhängigkeit vom Schnürvorgang diskontinuierlich anzutreiben. Wenn die Antriebe 3, 7 einander zeitlich überschneidend angetrieben werden oder der erste Antrieb beim Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung überhaupt nicht gestoppt wird, könnte die in der Speichervorrichtung 1 maximal speicherbare Drahtlänge auch kleiner als die für das Befüllen des Schnürrahmens erforderliche Länge sein, sodass beispiels- # · · • · · • · · • · · • ·· » · • · • · · · · • ♦ « ♦· • ··· · « • · · · -9-weise der Verschiebeweg der verschiebbaren Rollengruppe 5 der Ausführungsform von Fig. 1 bis 3 kleiner sein könnte, da die Speichervorrichtung während des Herausziehens des Drahtes schon wieder befüllt wird.
In Zufuhrrichtung des Bindedrahtes gesehen ist vor der Speichervorrichtung 1, vorzugsweise noch vor dem Antrieb 3, eine Messeinrichtung für die in die Speichervorrichtung 1 zuzuführende Länge des Bindedrahtes angeordnet. Wenn das Ende des von der Trommel abgezogenen Bindedrahtes erreicht wird, noch bevor die für den nächsten Schnürvorgang erforderliche Länge an Bindedraht in der Speichervorrichtung 1 gespeichert wurde, muss dieser Restdraht entsorgt werden. Dies kann, da sich erst ein kurzes Stück des Bindedrahtes in der Schnürvorrichtung 2 befindet, auf einfache Weise dadurch erfolgen, dass das vordere Ende des Restdrahtes, welches sich im Schnürkopf 9 befindet, aus der Schnürvorrichtung 2 so weit zurückgezogen wird, bis es sich in der Kompaktiervorrichtung 12 befindet. Dann wird der Antrieb 7 wieder in die normale Zufuhrrichtung umgeschaltet und der Restdraht in der Kompaktiervorrichtung 12 kompak-tiert und ausgeworfen.
Anstelle einer Messeinrichtung kann vor der Speichervorrichtung 1, vorzugsweise vor dem Antrieb 3, auch nur eine einfache Einrichtung zum Feststellen des Endes des Bindedrahtes angeordnet sein. Sobald diese Einrichtung das Ende des Bindedrahtes fest stellt, wird der Antrieb 3 gestoppt und der Restdraht wie vorhin beschrieben entsorgt. Diese Ausführungsform setzt voraus, dass die Länge des in die Speichervorrichtung 1 zuzuführenden Drahtes auf andere Weise erfasst oder bestimmt wird, beispielsweise indem als Antrieb ein Schrittmotor verwendet wird, durch dessen Drehung die Vorschublänge des Drahtes exakt vorgegeben werden kann, oder die Antriebsdauer des Antriebs 3 auf die Länge des zuzuführenden Bindedrahtes abgestimmt ist.
31.7.2008 Andritz AG vertreten durch: diidc
PATENTANWÄLTE DIPL.-ING. MANFRED BEER DIPL.-ING. ;R9ER

Claims (27)

  1. • · • · · · · · ······ ····· ······ * ··· 9 · • ·· ·· · · · ·· · 31.7.2008 Mlll-37000pAT Andritz AG in Graz. AT Patentansprüche: 1. Speichervorrichtung für Bindedraht einer Schnürmaschine, insbesondere für die Zellstoffproduktion, mit einem Einlauf in die Speichervorrichtung (1) und einem Auslauf aus der Speichervorrichtung (1), und mit einem Antrieb (3, 7) für den Bindedraht, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Einlaufes und des Auslaufes ein Antrieb (3, 7) für den Bindedraht angeordnet ist.
  2. 2. Speichervorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch zwei in der Speichervorrichtung (1) angeordnete Rollen oder Rollengruppen (4, 5) , um welche der Bindedraht wenigstens zweifach geführt ist, und deren Achsabstand veränderbar ist.
  3. 3. Speichervorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rollengruppe oder Rolle (4) ortsfest und die zweite Rollengruppe oder Rolle (5) verschiebbar ist.
  4. 4. Speichervorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Rollengruppen oder Rollen (4, 5) vertikal übereinander angeordnet sind.
  5. 5. Speichervorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die verschiebbare Rollengruppe oder Rolle (5) entlang einer Führung (14) verschiebbar ist.
  6. 6. Speichervorrichtung nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch einen motorischen Antrieb zum Verschieben der verschiebbaren Rollengruppe oder Rolle (5) entlang der Führung (14).
  7. 7. Speichervorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass jede Rollengruppe aus zwei oder mehr nebeneinander angeordneten Scheiben besteht, die unabhängig voneinander drehbar gelagert sind.
  8. 8. SpeicherVorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass jede Rolle zwei oder mehr nebeneinander angeordnete Rillen aufweist.
  9. 9. SpeieherVorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Speichervorrichtung (1) ein Plattenspeicher (15) ist, der einen Hohlraum bildet, in dem der Bindedraht lose aufgenommen ist.
  10. 10. Speichervorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand von zwei gegenüberliegenden Platten (16, 17) maximal das Doppelte des Drahtdurchmessers, vorzugsweise das 1,5 fache des Drahtdurchmessers beträgt.
  11. 11. Speichervorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass beim einem Einlauf in die Speichervorrichtung (1) und beim Auslauf aus der Speichervorrichtung (1) bogenförmige Führungen (18, 19) vorgesehen sind.
  12. 12. Speichervorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Führungen (18, 19) entlang wenigstens eines Abschnittes von Stirnflächen (20, 21) erstrecken.
  13. 13. Speichervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in Zufuhrrichtung des Bindedrahtes vor der Speichervorrichtung (1) eine Messeinrichtung für die Länge des in die Speichervorrichtung (1) zugeführten Bindedrahtes angeordnet ist.
  14. 14. Speichervorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der im Bereich des Einlaufes angeordnete Antrieb (3) mit der Messeinrichtung verbunden ist.
  15. 15. Speichervorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeinrichtung in den im Bereich des Einlaufes angeordneten Antrieb (3) integriert ist.
  16. 16. Speichervorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, gekennzeichnet durch eine Recheneinheit, welche die für einen Schnür-vorgang erforderliche, vorgegebene Länge an den Bindedraht mit der von der Messeinrichtung gemessenen Länge des in die Speichervorrichtung (1) zugeführten Bindedrahtes vergleicht.
  17. 17. Verfahren zum Zuführen von Bindedraht durch eine Speichervorrichtung (1) zu einer Schnürvorrichtung (2), insbesondere für die Zell-stoffproduktion, bei dem der Bindedraht durch einen Einlauf in die Speichervorrichtung (1) zugeführt und durch einen Auslauf aus der Speichervorrichtung (1) zur Schnürvorrichtung (2) zugeführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der zugeführte Bindedraht zunächst in der Speichervorrichtung (1) gespeichert und anschließend aus der Speichervorrichtung der Schnürvorrichtung (2) zugeführt wird.
  18. 18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Bindedraht in der Speichervorrichtung (1) tim zwei Rollen (4, 5) geführt wird, von welchen eine Rolle (5) während des Zuführens des Bindedrahtes in die Speichervorrichtung (1) von der anderen Rolle (4) weg bewegt und während des Abführens des Bindedrahtes aus der Speichervorrichtung (1) auf die andere Rolle (4) zu bewegt wird.
  19. 19. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Bindedraht lose in der Speichervorrichtung (1) aufgenommen wird.
  20. 20. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorgang des Zuführens des Bindedrahtes in die Speichervorrichtung (1) und des Abführens des Bindedrahtes aus der Speicher- • « · ·· · · ♦ · · · ······ · · · ·· »«···· · ··· · · • ·· ·· ·Α · ·· · ·· ·« w 3··- ·· ·♦ Vorrichtung (1) einander zeitlich überschneiden.
  21. 21. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorgang des Zuführens des Bindedrahtes in die Speichervorrichtung (1) und des Abführens des Bindedrahtes aus der Speichervorrichtung (1) zeitlich nacheinander ausgeführt werden.
  22. 22. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorgang des Zuführens des Bindedrahtes in die Speichervorrichtung (1) im Wesentlichen kontinuierlich und der Vorgang des Abführens des Bindedrahtes aus der Speichervorrichtung (1) diskontinuierlich erfolgt.
  23. 23. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des in die Speichervorrichtung (1) zuzuführenden Bindedrahtes gemessen und mit einer für einen Schnürvorgang erforderlichen Länge verglichen wird.
  24. 24. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Ende des in die Speichervorrichtung (1) zuzuführenden Bindedrahtes erfasst wird.
  25. 25. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Fall, dass die Länge an Restdraht in der Speichervorrichtung (1) kleiner als die für einen Schnürvorgang erforderliche Länge ist, der Restdraht aus der Speichervorrichtung (1) abgezogen und ausgeworfen wird.
  26. 26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Restdraht, bevor er aus der Speichervorrichtung (1) abgezogen und ausgeworfen wird, zuerst aus der Schnürvorrichtung (2) zurückgezogen und anschließend aus der Speichervorrichtung (1) abgezogen und ausgeworfen wird.
  27. 27. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Restdraht nach dem Abziehen aus der Speichervorrichtung (1) einer zwischen der Speichervorrichtung (1) und der Schnürvorrichtung (1) angeordneten Kompaktiervorrichtung (12) zugeführt wird. Andritz AG vertreten durch: PATENTANWÄLTE DIPL.-TNG. MANFRED BEER
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