AT506844A1 - Medizinisches instrument - Google Patents
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Description
5 27/05/2008
Österreichische Patentanmeldung MaRVis Technologies GmbH 10 M 4586 AT
Medizinisches Instrument 15 Die vorliegende Erfindung betrifft ein medizinisches Instrument. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein medizinisches Instrument, das mittels der Magnetresonanztomographie detektierbar ist.
Aus der WO 2007/000148 A2 geht ein stabförmiger Körper, der zur Ausbildung me-20 dizinischer Instrumente, wie zum Beispiel Katheter oder Führungsdrähte für Katheter, dient, hervor. Dieser stabförmige Körper besteht aus einem oder mehreren Filamenten und einem nicht-ferromagnetischen Matrixwerkstoff, wobei der Matrixwerkstoff die Filamente umschließt. In dem Matrixwerkstoff ist eine Dotierung aus magnetresonanztomographische Artefakte erzeugenden Partikeln eingebracht. 25
Eine ausführliche Erläuterung der Magnetresonanztomographie (MRI-Magnetic-Resonance-Energing) ist im Internet unter http:/en.wikipedia.org/wiki/MRI erhältlich.
Aus der US 2003/0055449 A1 geht ein Ballonkatheter hervor, bei dem der Ballon aus 30 einem Poymermaterial mit einem ferromagnetischen oder paramagnetischen Material ausgebildet ist, so dass er bei der Magnetresonanz sichtbar ist. • ·· ·· · ·· ♦ ♦ • · · · #·· ·· ·· • · · · · · ·· · • ' · · · ♦ · ·· ·
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Aus der US 5,154,179 geht ein Katheter hervor, der beispielsweise aus einem extrudierten Kunststoffschlauch ausgebildet ist, wobei in dem Kunststoffmaterial des Kunststoffschlauches ferromagnetische Partikel enthalten sind. Dieser Katheter ist in der Magnetresonanztomographie sichtbar. Weiterhin wird vorgeschlagen einen sol-5 chen Katheter mit Material zu versehen, das für Röntgenstrahlung opak ist. Vorzugsweise werden als solche Röntgen-Marker Nicht-Eisenmaterialien verwendet.
Aus der DE 101 07 750 A1 geht ein Führungsdraht hervor, der für die Magnetresonanztomographie geeignet sein soll. Dieser Führungsdraht weist eine Seele aus ei-10 nem metallischen Vorderteil auf. Zwischen einem äußeren Mantel und der Seele sind Seile aus einem nicht elektrisch leitenden Kunststoff angeordnet. Dieser Kunststoff soll mittels Glasfasern oder Kohlefasem verstärkt sein. Kohlefasem sind allerdings auch elektrische Leiter, so dass sie für die Magnetresonanztomographie nicht verwendet werden können. 15
Weiterhin sind aus der EP 1 206 945 A1 medizinische Arbeitsmittel bekannt, die mit paramagnetischen Metallverbindungen und/oder einem paramagnetischen Metall versetzt sind, so dass sie in einem Magnetresonanztomographieverfahren sichtbar sind. 20
Aus der WO 87/02893 sind polychelierende Stoffe für die Abbildungs- und Spektralerhöhung für die Magnetresonanztomographie offenbart. Diese Stoffe umfassen unterschiedliche Komplexe, in welchen Metall-Ionen, insbesondere Gadolinium-Ionen, immobilisiert sind. 25
In „Neue, radioaktiv markierte und Magnet-Resonanz-aktive Somatostatinanaloga zur besseren Diagnose und zielgerichteten Radionuklidtherapie von ne'uroendokrinen Tumoren", Daniel Storch, Inauguraldissertation, Basel, 2005, ist im Kapitel 1.6.1 die Relaxivität von Gadolinium(lli)-Komplexen erläutert. Die paramagnetische Relaxation 30 der Wassermoleküle, die sich in der Nähe des Gadolinium(lll)-lons befinden, entsteht durch die Dipol-Dipol-Interaktion zwischen dem Kemspin und dem fluktuierenden lokalen magnetischen Feld des Magnetresonanztomographiegerätes, verursacht durch die ungepaarten Elektronen. Das magnetische Feld um das paramagnetische Μ 4586 ΑΤ Seite -3-
Zentrum, also das Gadolinium(lll)-Ion verschwindet mit zunehmendem Abstand. Darum ist es entscheidend, dass die Protonen in unmittelbare Nähe des Metalliones gebracht werden. Für Gadolinium(lll)-Komplexe bedeutet dies, dass die Wassermoleküle in die erste Koordinationsphäre des Metallions zu bringen sind. Diese „inner-5 sphere“ H20-Moleküle werden mit den umliegenden Wassermolekülen ausgetauscht und geben so den paramagnetischen Effekt weiter.
In der DE 100 40 381 C1 sind fluoralkylhaltige Komplexe mit Zuckerresten offenbart. Diese Komplexe können mit paramagnetischen Metallionen versehen sein, so dass 10 sie als Kontrastmittel in der Magnetresonanztomographie dienen können. Diese Metallionen sind insbesondere die zwei- und dreiwertigen Ionen der Elemente der Ordnungszahlen 21-29, 42, 44 und 58-70. Geeignete Ionen sind beispielsweise das Chrom(lll)-, Eisen(ll)- , Kobalt(ll)-, Nickel(ll)-, Kupfer(ll)-, Praseodym(lll)-, Neo-dym(lll)-, Samarium(lll)- und Ytterbium(lll)-lon. Wegen ihres starken magnetischen 15 Moments sind besonders bevorzugt Gadolinium(lll)-, Erbium(lll)-, Dysprosium(lll)-, Holmium(lll)-, Erbium(lll)-, Eisen(lll)- und Mangan(ll)-lonen.
Aus der EP 1 818 054 A1 geht die Verwendung von Gadoliniumchelaten zur Markierung von Zellen hervor. 20
Aus der US 6,458,088 B1 geht ein für die Magnetresonanztomographie vorgesehener Führungsdraht hervor, der einen Glaskörper aufweist. Der Glaskörper ist mit einer Schutzschicht aus Polymermaterial versehen, die zusätzlich mit Fasern verstärkt sein kann. Das distale Ende des Führungsdrahtes kann aus einem Metallabschnitt ausge-25 bildet sein, wie zum Beispiel Nitinol. Dieser Metallabschnitt sollte deutlich kürzer als die Wellenlänge des Magnetresonanzfeldes sein.
Aus der WO 2005/120598 A1 geht ein Katheter-Führungsdraht hervor, der einen PEEK-Kem aufweist. Dieser Kern ist beschichtet. Die Beschichtung ist mit einem 30 Kontrastmittel versehen. Das Kontrastmittel ist ein Eisenpulver mit einer Korngröße von unter 10 pm. • · ·· ···· ·· • · • · · · · ·· ·· • · · · • · · ·
Seite -4- Μ 4586 ΑΤ ln der WO 97/17622 ist ein medizinisches Instrument offenbart, das einen nicht elektrisch leitenden Körper aufweist, der mit einer ultradünnen Beschichtung aus elektrisch leitendem Material versehen ist, so dass das medizinische Instrument in einer Magnetresonanztomographie sichtbar ist, ohne dass das Bild zu sehr zu gestört wird. 5
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein medizinisches Instrument zu schaffen, das in einem menschlichen oder tierischen Körper einführbar ist und das sehr flexibel in einer Magnetresonanztomographie-Untersuchung ersetzbar ist. 10 Die Aufgabe wird durch ein medizinisches Instrument mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Das erfindungsgemäße medizinische Instrument ist zum Einführen in einen mensch-15 liehen oder tierischen Körper ausgebildet, wobei es einen Instrumentenkörper mit einer Oberfläche aufweist, die mit dem menschlichen oder tierischen Körper in Kontakt kommen kann. Der Oberflächenbereich des Instrumentenkörpers ist mit immobilisierten aktiven MR-Markem versehen. 20 Aktive MR-Marker sind Marker, die mit den Protonen im Wasser- oder Fettmolekül interagieren und zu einer schnelleren Relaxation der dem Marker benachbarten Protonen nach deren induzierte Orientierung durch das angelegte Magnetfeld führen. Die durch die Markierung verursachte Reduzierung der Relaxationszeit bewirkt starke MRT-Signale, was zu einem entsprechend starken Kontrast in den hierdurch erzeug-25 ten Bildern führt.
Medizinische Instrumente, die an ihrer Oberfläche mit aktiven MR-Markem versehen sind, besitzen einen sehr flexiblen Einsatzbereich bezüglich der in einer Magnetresonanztomographie-Untersuchung verwendeten Sequenzen und sind auch bei Magnet-30 resonanztomographie-Untersuchungen mit unterschiedlichen Sequenzen gleichmäßig sichtbar. ·· ·· ···· ·· ·· • · · ·· · ·· · · • · · · ··· ·· ·· • · · · · · ·· · • · ♦ · ·· ·· ·
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Die aktiven MR-Marker umfassen ein Element oder eine Kombination von Elementen oder eine Verbindung eines Elements aus der Gruppe von Gadolinium, Cer, Praseodym, Neodym, Promethium, Samarium, Europium, Terbium, Dysprosium, Holmium, Erbium, Thulium, Ytterbium und Lutetium. Diese Elemente können als Ionen in einem 5 Komplex gebunden sein. Sie können aber auch in Form von Salzen oder Legierungen vorliegen.
Besonders bevorzugt wird als aktiver MR-Marker Gadolinium verwendet. Dies ist vorzugsweise mittels eines Komplexes, insbesondere eines Chelatkomplexes, immobili-10 siert.
Die Komplexe können entweder kovalent auf der Oberfläche des Instrumentenkörpers gebunden oder in eine quellbare Beschichtung eingebettet sein, die auf der O-berfläche des Instrumentenkörpers ausgebildet ist. 15
Zwischen den Komplexen und der Oberfläche des Instrumentenkörpers sind vorzugsweise Spacer angeordnet, so dass der aktive MR-Marker mit Abstand zur Oberfläche des Instrumentenkörpers angeordnet ist. Hierdurch wird sicher gestellt, dass die Marker von Körperfluid umspült werden und sich ein Großteil der MR-Marker in 20 unmittelbarer Nachbarschaft zu Protonen von Wasser- und/oder Fettmolekülen befindet.
Beim Vorsehen einer quellbaren Beschichtung, in welcher sich die MR-Marker befinden, wird beim Einführen des medizinischen Instrumentes in den menschlichen oder 25 tierischen Körper Körperfiüssigkeit von der quellbaren Beschichtung aufgenommen, so dass sich Protonen von Wassermolekülen eng an die MR-Marker anlagem, was zu der die Relaxationszeit verkürzenden Wechselwirkung führt.
Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein medizinisches In-30 strument vorgesehen, das in einem menschlichen oder tierischen Körper einführbar ist und sowohl MR-Marker als auch Röntgen-Marker aufweist, wobei der Instrumentenkörper einen stabförmigen Körper umfasst, der mit Röntgen-Marker-Partikeln dotiert ist, wobei der stabförmige Körper schlecht elektrisch leitend ist, und zumindest
Seite -6- Μ 4586 ΑΤ einen weiteren stabförmigen Körper aufweist, der mit einem passiven MR-Marker dotiert ist, und/oder im Oberflächenbereich mit einem immobilisierten aktiven MR-Marker versehen ist. Hierdurch ist das medizinische Instrument sowohl bei einer Magnetresonanztomographie als auch bei einer Röntgenuntersuchung im menschli-5 chen oder tierischen Körper lokalisierbar. Durch das Vorsehen eines oder mehrerer stabförmiger Körper im medizinischem Instrument können unterschiedliche Marker im Instrument einfach kombiniert werden, wobei sie voneinander räumlich getrennt sind.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft näher anhand der in den Zeichnungen 10 dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Die Zeichnungen zeigen:
Figur 1 einen Führungsdraht gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung in einem Querschnitt, 15 Figur 2 einen Führungsdraht gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in einem Querschnitt,
Figur 3 eine Testanordnung mit mehreren Stäben, die mit unterschiedlichen Markern versehen sind, 20
Figur 4a bis 4f, die von der Testanordnung mittels Magnetresonanz bzw. Computertomographie erstellt worden sind.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft anhand eines Führungsdrahts 1 für einen 25 Katheter beschrieben. Der Führungsdraht 1 ist aus einem Material ausgebildet, das keine magnetresonanztomographischen Artefakte erzeugt. Ein derartiges Material ist beispielsweise eine Keramik oder ein Kunststoff wie PEEK, PEBAX, PE, PP, PU, Silikon, Polymilchsäurepolymere, aromatische Polyamide oder Gedächtniskunststoffe sein. Insbesondere ist der Kunststoff mit Fasern verstärkt. Hierbei kann neben den 30 bereits genannten Kunststoffen als Matrixmaterial auch Epoxidharz verwendet werden. Die Fasern sind Glasfasern oder Keramikfasem oder Kevlar®-Fasem,, Dacron, pflanzliche Fasern (z.B. Seide, Sisal, Hanf, etc.). Materialien, die keine magnetresonanztomographischen Artefakte erzeugen, dürfen keine elektrisch leitenden Ab- Μ 4586 ΑΤ Seite -7- schnitte aufweisen. Die elektrisch leitenden Abschnitte sollen nicht länger als 15 cm sein und insbesondere nicht länger als 10 cm oder 5 cm sein. Deshalb ist es auch möglich elektrisch leitende Fasern, wie z.B. Kohlefasem bzw. Carbonfasem, oder elektrisch leitende Drähte zu verwenden, sofern sichergestellt ist, dass die Abschnitte 5 ausreichend voneinander elektrisch isoliert sind. Sie dürfen nicht aus einem ferromagnetischen, paramagnetischen, ferrimagnetischen oder antiferromagnetischen Material ausgebildet sein.
Der Führungsdraht ist ein langgestreckter Körper mit kreisförmigem Querschnitt und 10 einem Durchmesser von üblicherweise nicht mehr als 2 mm (zum Beispiel 0,7 mm). An seiner Oberfläche 2 sind auf dem Führungsdraht aktive MR-Marker 3 immobilisiert.
Aktive MR-Marker sind Marker, die mit einem Protonen enthaltenden Medium, wie 15 zum Beispiel Wasser- oder Fettmolekülen, derart wechselwirken, dass sie zu einer schnelleren Relaxation der dem MR-Marker benachbarten Protonen nach deren induzierter Orientierung durch ein angelegtes Magnetfeld führen. Derartige MR-Marker weisen beispielsweise ein Element oder eine Kombination von Elementen oder eine Verbindung eines Elements aus der Gruppe von Gadolinium, Cer, Praseodym, Neo-20 dym, Promethium, Samarium, Europium, Terbium, Dysprosium, Holmium, Erbium, Thulium, Ytterbium, Lutetium auf. Diese Elemente sind vorzugsweise mittels eines Komplexes, insbesondere mittels eines Chelatkomplexes, immobilisiert. Sie können auch als Salze oder in Legierungen voriiegen. 25 Typische Chelatbildner sind EDTA (ethylenediaminetetraacetic acid) DTPA (diethyle-netriaminepentaacetic acid) und DOTA (1,4,7,10-tetrazacydododecane-N,N',",Nm tetraacetic acid).
Grundsätzlich sind als Komplexe chemische (u.a. Polylysine, Dendrimere) oder bio-30 logische Makromoleküle (Proteine, Zucker, u.a. Dextran) geeignet.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die MR-Marker Gadolinium(lll)-Chelatkomplexe, wobei die Chelatkomplexe mittels kovalenter Bindung an der Ober- • t «· ···· ·· ·· • · · · · · ·· · • · · · ·♦· ·· ·· • t · · ·· · · · • ·· · · · ·· ·
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M 4586 AT fläche 2 des Führungsdrahtes 1 gebunden sind. Vorzugsweise sind zwischen den Chelatkomplexen und der Oberfläche 2 Spacer-Moleküle vorgesehen, so dass die MR-Marker mit Abstand zur Oberfläche 2 angeordnet sind. Als Spacer-Molekül ist zum Beispiel Polyethylenglykol geeignet. 5
Die kovalente Bindung zwischen den Chelaten, Spacem und dem aus einem Polymer ausgebildeten Instrumentenkörper kann über Amino-, quaternäre Ammonium-, Hydroxyl-, Carboxy-, Sulfhydryl-, Sulfat-, Sulfonium-, Thiolgruppen, reaktive Stickstoffgruppen, etc. (jeweils für Chelatbildner und für Polymer) ausgebildet sein. 10
Der Führungsdraht 1 wird zum Einführen von Kathetern in Blutgefäße verwendet. Beim Einführen des Führungsdrahtes 1 im Blutgefäß kommt die Oberfläche 2 des Führungsdrahtes 1 mit dem Blut in Berührung. Die mit Abstand zur Oberfläche 2 angeordneten MR-Marker 3 werden von dem Blut umspült, so dass sich an einen Groß-15 teil der MR-Marker 3 Wassermoleküle anlagem. Die MR-Marker wechselwirken mit den Wassermolekülen derart, dass deren Relaxationszeit herabgesetzt wird. In einer Magnetresonanztomographie-Untersuchung erzeugen diese Wassermoleküle ein kontrastreiches Signal. Hierdurch wird der Führungsdraht in dem mittels der Magnetresonanztomographie erzeugten Bild gut sichtbar. Die an der Oberfläche 2 des Füh-20 rungsdrahtes 1 immobilisierten aktiven MR-Marker 3 bewirken in allen bekannten Sequenzen (zum Beispiel T1-gewichtet, T2-gewichtet, Gradientenecho-Sequenz etc.) einen gleichmäßigen Kontrast. Bei herkömmlichen medizinischen Instrumenten, die mit passiven MR-Markem versehen sind (zum Beispiel WO 2007/000148 A2) ist es zwar auch möglich, dass diese gut mittels der Magnetresonanztomographie detek-25 tierbar sind, jedoch bewirken die passiven MR-Marker eine Störung der Feldlinien, die bei unterschiedlichen Sequenzen unterschiedlich stark ausgeprägt ist, was oftmals dazu führt, dass bei bestimmten Sequenzen das Bild derart stark bzw. so wenig gestört ist, dass es für die medizinische Untersuchung nicht brauchbar ist. Deshalb können medizinische Instrumente, die mit passiven MR-Markem versehen sind, nicht 30 bei allen Sequenzen eingesetzt werden oder die Konzentration der passiven MR-Marker ist so gering bzw. so hoch, dass sie bei gewissen Sequenzen nicht mehr sichtbar sind bzw. zu starke Signale ergeben, die die umgebenden Strukturen überdecken. ·· ·· ···» ·· ·· • · • · • • • • • • · • · ··· ·· ·· • · • · • • • ♦ • • · • · • • • • • Seite -9- Μ 4586 ΑΤ
Medizinische Instrumente, die wie der oben beschriebene Führungsdraht an ihrer Oberfläche mit aktiven MR-Markem versehen sind, besitzen gegenüber Instrumenten mit passiven MR-Markem wegen des anderen zugrundeliegenden physikalischen 5 Effekts einen wesentlich flexibleren Einsatzbereich bezüglich der Sequenzen und sind auch bei Magnetresonanztomographie-Untersuchungen mit unterschiedlichen Sequenzen gleichmäßig sichtbar.
Figur 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Instrumen-10 tes, das wiederum ein Führungsdraht 1 mit einer Oberfläche 2 ist. Der Körper des Führungsdrahtes ist so wie der Körper des Führungsdrahtes nach dem ersten Ausführungsbeispiel ausgebildet. Die Oberfläche 2 ist mit einer quellbaren Beschichtung 4 versehen. Solche quellbaren Beschichtungen sind zum Beispiel aus Polyvinylpyrro-lidon (PVP) ausgebildet. Solche quellbaren Beschichtungen sind u.a. unter dem 15 Handelsnamen Colidon bzw. Kollidon von der BASF AG erhältlich.
In die quellbare Beschichtung sind aktive MR-Marker eingebettet. Vorzugsweise wird als MR-Marker ein Gadolinium(lll)-Chelatkomplex verwendet. 20 Beim Eintauchen in eine wässrige Umgebung oder in eine Fettumgebung nimmt die quellbare Beschichtung 4 Wassermoleküle bzw. Fettmoleküle auf, so dass sich die Wasser- bzw. Fettmoleküle an die aktiven MR-Marker anlagem. Die MR-Marker wechselwirken mit den in Wasser- bzw. Fettmolekülen enthaltenen Protonen, so dass deren Relaxationszeit reduziert wird und sie in einer Magnetresonanztomographie-25 Untersuchung sichtbar sind.
Auch diese Ausführungsform des Führungsdrahtes kann mittels beliebiger Sequenzen in der Magnetresonanztomographie detektiert werden. Dieser Führungsdraht ist deshalb bezüglich der Magnetresonanztomographie sehr flexibel einsetzbar.
Die aktiven MR-Marker sind in elementarer oder freier Form in der Regel toxisch. Befinden sich die aktiven Marker in Komplexen gebunden, so sind sie in der Regel für den menschlichen und tierischen Körper gut verträglich. Je höher die Bindungskon- 30 • · · · · · ·· · · • · · · ·*· ·· ·· • · · · · · ·· · • · · · · · ·· ·
Seit» -10- Μ 4586 ΑΤ stante im Chelatkomplex ist, desto geringer ist die Dissoziation des MR-Markers aus dem Komplexbildner und damit auch das Risiko, dass elementarer MR-Marker frei in die Körperflüssigkeiten gelangen kann. Bei der Erfindung sind die aktiven MR-Marker an dem jeweiligen medizinischen Instrument immobilisiert, so dass sie nach der Un-5 tersuchung zusammen mit dem Instrument aus dem menschlichen oder tierischen Körper entfernt werden. Die Gefahr einer toxischen Wirkung ist somit minimal.
Die Erfindung ist oben anhand zweier Führungsdrähte erläutert worden. Die Erfindung ist jedoch nicht auf Führungsdrähte beschränkt. Im Rahmen der Erfindung kön-10 nen beliebige in tierische oder menschliche Körper einführbare Instrumente erfindungsgemäß ausgestaltet werden, indem im Oberflächenbereich des Instrumentenkörpers aktive MR-Marker derartig immobilisiert werden, dass sie mit den Protonen im körpereigenen Medium wechselwirken können. Derartige Instrumente sind zum Beispiel Katheter, Stents oder Implantate. Der Instrumentenkörper ist vorzugsweise 15 aus einem Material ausgebildet, das keine oder nur geringe magnetresonanztomographische Artefakte erzeugt, so dass der Kontrast überwiegend durch die im O-berflächenbereich angeordneten aktiven MR-Marker verursacht wird. Solche Materialien sind vorzugsweise Kunststoffe, insbesondere glasfaserverstärkte Kunststoffe. Sie können jedoch auch Keramiken und Verbundmaterial aus Keramik und Kunststoff 20 sein.
Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung sind die medizinischen Instrumente sowohl mit MR-Markem als auch mit Röntgen-Markern versehen. Als MR-Marker werden vorzugsweise aktive MR-Marker in der oben erläuterten Weise einge-25 setzt. Es ist jedoch auch möglich, passive MR-Marker zu verwenden. Passive MR-Marker sind paramagnetische, ferromagnetische, ferrimagnetische und antiferromagnetische Metalle, Metalllegierungen und Metallverbindungen. Sie sind vorzugsweise als Partikel in eine Kunststoffmatrix eingebettet. Die passiven MR-Marker sind vorzugsweise folgende Metalle oder Metallverbindungen: Cobalt (Co), Nickel (Ni), 30 Molybdän (Mo), Zirkonium (Zr), Titan (Ti). Mangan (Mn), Rubidium (Rb), Aluminium (AI), Palladium (Pd), Platin (Pt), Chrom (Cr) oder Chromdioxid (C1O2), und insbesondere Eisen (Fe) und Eisenoxid (FeO, Fe2C>3, FeaO^. Die Konzentration der passiven MR-Marker ist so zu wählen, dass sie bei den gewünschten Sequenzen sichtbar sind, ! #· ···♦ ·· • • • · • • • • • • · • · ··· ·· ·· • • • · • • • • • • • • · • • • • • Seite -11- Μ 4586 ΑΤ das medizinische Instrument in zumindest einer MR-Sequenz gut abbilden, aber die Abbildung des umgebenden Körpergewebes dabei nicht überlagern oder stören. Die an der Oberfläche angeordneten aktiven MR-Marker werden jedoch bevorzugt, da sie wesentlich flexibler einsetzbar sind. 5
Als Röntgen-Marker werden hingegen folgende Metalle oder andere Elemente Barium (Ba), Wolfram (W), Tantal (Ta), Osmium (Os), Praseodym (Pr), Platin (Pt), Gold (Au) eingesetzt. Diese Elemente können in elementarer Form oder auch in Verbindungen, wie z.B. Bariumsulfat, als Röntgen-Marker verwendet werden. 10 . Die Röntgen-Marker beeinflussen die Bildgebung bei einem magnetresonanzto-mographischen-Verfahren kaum. Sie sind jedoch in der Röntgenaufnahme oder Computertomographie mittels Röntgenstrahlung gut erkennbar. 15 Einige Marker können grundsätzlich sowohl als Röntgen-Marker als auch als passiver MR-Marker verwendet werden, wobei die bildgebende Funktion jeweils von der Konzentration abhängt. Wie es unten noch näher ausgeführt wird, erzeugt Eisen sowohl bei einer Magnetresonanztomographie als auch bei einer Röntgenuntersuchung Bildsignale. Jedoch sind die für die Röntgenuntersuchung notwendigen Eisen-20 Konzentrationen so hoch, dass hierdurch das Bild bei der Magnetresonanztomographie gestört wird. Marker, die sowohl als Röntgen-Marker als auch als MR-Marker verwendbar sind, werden in einer solchen Konzentration eingesetzt, dass sie weder die Magnetresonanztomographie noch die Röntgenuntersuchung stören. In der Regel ist die Konzentration dieser Marker so eingestellt, dass sie nur bei der Magnetreso-25 nanztomographie ein Bildsignal erzeugen und bei der Röntgen-Untersuchung kaum sichtbar sind. Bei Platin ist die Situation ähnlich, aber hier ist der Unterschied in der Wirkung bei den beiden bildgebenden Verfahren nicht so ausgeprägt.
Der Röntgen-Marker ist aus Partikeln ausgebildet, die in einem stabförmigen Körper 30 eingebettet sind. Der stabförmige Körper ist wiederum Bestandteil des medizinischen Instrumentes, das mehrere solche stabförmigen Körper umfassen kann, die mit den gleichen oder auch unterschiedlichen einschließlich passiven MR-Markem versehen sein können. Ein solcher stabförmiger Körper ist vorzugsweise ausgebildet, wie es in t ·* ·· ···· ·· ·· • · · · · · ·· · · • · · · ··· ·· ·· • · · · · · ·· · • ·· · ·· # · ·
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M 4S86 AT der WO 2007/000148 A2 beschrieben ist. Auf dieses Dokument wird diesbezüglich Bezug genommen.
Der stabförmige Körper ist aus einem Matrixwerkstoff ausgebildet, der nicht-5 metallische Filamente und die Partikel des jeweiligen Markers umschließt. Der Matrixwerkstoff ist vorzugsweise ein Kunststoff, wie z,B. Epoxyidharz, PEEK, PEBAX, PE, PP, PU, Silikon, Polymilchsäurepolymere. Die Filamente sind bspw. Glasfasern, Keramikfasem, Dacron, Kevlar® oder pflanzliche Fasern (z.B. Seide, Sisal, Hanf, etc.). 10
Der stabförmige Körper ist schlecht elektrisch leitend ausgebildet. Die Partikel der Marker können grundsätzlich gut elektrisch leitend sein (z.B. Eisen- oder Platin-Partikel). Sie sind jedoch in einer solchen Konzentration vorzusehen, dass sie durch das Matrixmaterial voneinander isoliert sind und zumindest keinen elektrischen Leiter 15 ausbilden, der länger als 15 cm und vorzugsweise nicht länger als 10 cm bzw. 5 cm ist.
Die Verwendung derartiger stabförmiger Körper, die in der Regel einen Durchmesser von 0,1 mm bis 0,7 mm aufweisen, erlaubt die einfache Herstellung medizinischer 20 Instrumente, wobei das medizinische Instrument auf einfache Weise mit unterschiedlichen Markern ausgebildet werden kann, indem es aus unterschiedlich dotierten stabförmigen Körpern ausgebildet wird. Die stabförmigen Körper können in ein weiteres übergeordnetes Matrixmaterial zur Ausbildung des medizinischen Instrumentes eingebettet werden. Sie können jedoch auch zur Ausbildung eines medizinischen 25 Instrumentes geflochten werden.
Ein medizinisches Instrument mit zumindest einem Röntgen-Marker und zumindest einem MR-Marker kann somit sowohl bei einer Röntgenuntersuchung als auch bei einer Magnetresonanzuntersuchung eingesetzt werden und ist jeweils gut sichtbar, 30 ohne dass die Bildgebung durch einen der beiden Marker gestört wird.
Figur 3 zeigt eine Testanordnung zum Testen unterschiedlicher Marker in unterschiedlichen Bildgebungsverfahren. Die Testanordnung weist fünf Teststäbe 5 auf, • · • ♦ • · ·· ·*·· ·· ·· • • • · • · • ··· ·· ·· • • • · • · ♦ • • · • ·
Seite -13- Μ 4586 ΑΤ die auf einer Kunststoffplatte 6 angeordnet sind. Oie Teststabe sind jeweils aus einem 2wei-Komponenten-Epoxidharz hergestellt worden. Einer der Teststabe 5/1 besteht ausschließlich aus dem Epoxidharz. Zwei der Teststäbe 5/2, 5/3 sind mit einem Wolfram-Pulver und zwei weitere Teststäbe 5/4, 5/5 mit einem Eisen-Pulver dotiert. 5 Das Eisen-Pulver wird unter der Handelsbezeichnung Eisenrothipuran von der Firma Roth unter der Nummer 3718.1 vertrieben. Es besitzt eine Reinheit von zumindest 99,5 %. Die Korngröße liegt im Bereich von 4 bis 6 pm. Das Wolfram-Pulver ist Wolfram fein gepulvert 99+ von der Firma Merck KGaA, das unter der Nummer 1.12406.0100 vertrieben wird. Es besitzt eine Reinheit von zumindest 99,0 %. Die 10 Korngröße ist kleiner 20 pm. Das Wolfram-Pulver ist paramagnetisch. Der Teststab 5/2 weist einen Anteil von 10 Gew% Wolfram-Pulver auf. Der Teststab 5/3 weist einen Anteil von 1 Gew% Wolfram-Pulver auf. Der Teststab 5/4 weist einen Anteil von 10 Gew% Eisen-Pulver auf. Der Teststab 5/5 weist einen Anteil von 1 Gew% Eisen-Pulver auf. 15
Diese Testanordnung wurde in einer mit Wasser (37°C) gefüllten Wanne derart angeordnet, dass sich unterhalb der Testanordnung zumindest eine Wasserschicht von 5 mm und oberhalb der Testanordnung eine Wasserschicht von zumindest 25 mm befand. 20
Diese Testanordnung wurde einer Magnetresonanztomographie mit einer T1-gewichteten Sequenz (Fig. 4a, 4b), einer Gradientenecho EPI-Sequenz (Fig. 4d), einer T2-gewichteten Sequenz (Fig. 4e) und einer Gradientenecho-Sequenz (Fig. 4f) unterzogen. Weiterhin wurde die Testanordnung einer Röntgenuntersuchung (CT) 25 unterzogen (Fig. 4c).
Aus den Bildern ergibt sich klar, dass die Eisenpartikel auch in vergleichsweise niedrigen Konzentrationen bei einer Magnetresonanztomographie erhebliche Artefakte verursachen, die das Bild in der Umgebung des eisenhaltigen Bereiches derart stark 30 stören, dass es für eine Analyse unbrauchbar ist. Dies gilt insbesondere für die Magnetresonanzuntersuchung mittels der Gradientenecho-Sequenz (Fig. 4f). ·♦ #· ···· ·· ·· • · • · • • • • • · • • ··· ·· • · • • • • • • • · • · • • • • Seite -14-
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Wolfram, das eine wesentlich größere Ordnungszahl als Eisen besitzt, ist hingegen in den Magnetresonanz-Untersuchungen kaum sichtbar, da die Teststäbe 5/2 und 5/3 keinen stärkeren Kontrast verursachen als der Teststab 5/1, der keinerlei Dotierung aufweist. Der Teststab 5/2 mit einem Anteil von 10 Gew% Wolfram-Pulver ist in der 5 Röntgen-Untersuchung (Fig. 4c) sehr gut sichtbar. Selbst der mit sehr geringer Wolfram-Dotierung versehene Teststab 5/3 ist in der Röntgen-Untersuchung noch erkennbar.
Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Elemente der Röntgen-Marker in 10 der Regel eine größere Ordnungszahl als die Elemente der MR-Marker aufweisen, wobei es jedoch auch einen überschneidenden Bereich gibt. Die bevorzugten passiven MR-Marker weisen mit Ausnahme von Platin (Ordnungszahl 78) eine Ordnungszahl von nicht mehr als 46 (Palladium) auf. Die bevorzugten Röntgen-Marker weisen hingegen eine Ordnungszahl von zumindest 56 (Barium) auf.
Hierdurch wird ein medizinisches Instrument erhalten, das sowohl bei einer Magnetresonanztomographie als auch bei einer Computertomographie sichtbar ist und zu keinen Störungen im Bild führt. 15
J J ·· ·· ·· ·· ···· ·· • · · ·· · · · • ·· ···· ·· * · · · ·· ·· • ·· # ·· ··
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Bezugszeichenliste: 5 1 Führungsdraht 2 Oberfläche 3 MR-Marker 4 quellbare Beschichtung 5 Teststab 10 6 Kunststoffplatte
Claims (14)
- ee • e eeee ee ee • e e e • e • • e • · e e ··· ee ee • · e · e e e e e e e e e e e e e e Seite -16- Μ 4586 ΑΤ 5 MaRVis Technologies GmbH 10 Patentansprüche 1. Medizinisches Instrument, das in einen menschlichen oder tierischen Körper einführbar ist, wobei das medizinische Instrument einen Instrumentenkörper mit einer Oberfläche aufweist, die mit dem menschlichen oder tierischen Körper in Kontakt 15 kommen kann, dadurch gekennzeichnet, dass der Instrumentenkörper im Oberflächenbereich mit einem immobilisierten aktiven MR-Marker versehen ist.
- 2. Medizinisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das medizinische Instrument keine lang gestreckten, elektrisch leitenden Abschnitte aufweist und aus einem nicht ferromagnetischem Material ausgebildet ist.
- 3. Medizinisches Instrument nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die aktiven MR-Marker mittels Komplexen, insbesondere mittels Chelatkomple-xen, im Oberflächenbereich immobilisiert sind.
- 4. Medizinisches Instrument nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Komplexe entweder kovalent am Instrumentenkörper gebunden sind oder in ·· ·· ···♦ ·· ·· · • 9 t ·· · * 9 9 99 • · · 9 ··· 99 · » · · · 9 9 9 * 9 9 • · · · 9 9 ·· · · Seite -17- Μ 4586 AT eine queilbare Beschichtung, die auf der Oberfläche des Instrumentenkörpers ausgebildet ist, eingebettet sind.
- 5. Medizinisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 4, 5 dadurch gekennzeichnet, dass die aktiven MR-Marker ein Element oder eine Kombination von Elementen oder Verbindungen der Elemente aus der Gruppe von Gadolinium, Cer, Praseodym, Neodym, Promethium, Samarium, Europium, Terbium, Dysprosium, Holmium, Erbium, Thulium, Ytterbium, Lutetium, aufweisen. 10
- 6. Medizinisches Instrument, das in einen menschlichen oder tierischen Körper einführbar ist, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das medizinische Instrument einen Instrumentenkörper aufweist, dadurch gekennzeichnet, 15 dass der Instrumentenkörper einen stabförmigen Körper umfasst, der mit Röntgen-Marker-Partikeln dotiert ist, wobei der stabförmige Körper schlecht elektrisch leitend ist, und zumindest einen weiteren stabförmigen Körper aufweist, der mit einem passiven MR-Marker dotiert ist, und/oder im Oberflächenbereich mit einem immobilisierten aktiven MR-Marker versehen ist. 20
- 7. Medizinisches Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Röntgen-Marker eines oder mehrere der folgenden Elemente bzw. Verbindungen mit einem oder mehreren der folgenden Elemente, wie Barium (Ba), Wolfram 25 (W), Tantal (Ta), Osmium (Os), Praseodym (Pr), Platin (Pt), Gold (Au) aufweisen.
- 8. Medizinisches Instrument nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der aktive MR-Marker. ein Element oder eine Kombination von Elementen oder 30 eine Verbindung eines Elements aus der Gruppe von Gadolinium, Cer, Praseodym, Neodym, Promethium, Samarium, Europium, Terbium, Dysprosium, Holmium, Erbium, Thulium, Ytterbium, Lutetium aufweist. ·· *· ···· ·· #· • · • • • • • • • • • • • ··· ·· ·· • • · • • • • • • • • • • • • • • Seite -18- Μ 4586 ΑΤ
- 9. Medizinisches Instrument nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der passive MR-Marker aus einem paramagnetischen, ferromagnetischen, fernmagnetischen und antiferromagnetischen Metall, einer Metalllegierung oder Metall-5 Verbindung ausgebildet ist.
- 10. Medizinisches Instrument nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der passive MR-Marker ein Metall oder eine Metalllegierung oder eine Metall-10 Verbindung mit Cobalt (Co), Nickel (Ni), Molybdän (Mo), Zirkonium (Zr), Titan (Ti). Mangan (Mn), Rubidium (Rb), Aluminium (AI), Palladium (Pd), Platin (Pt), Chrom (Cr) oder Eisen (Fe) umfasst.
- 11. Medizinisches Instrument nach einem der Ansprüche 6 bis 10, 15 dadurch gekennzeichnet, dass es mehrere MR-Marker aufweist, die auf unterschiedliche Sequenzen, wie z.B. T1 -gewichtet, T2-gewichtet oder Gradientenecho, optimiert sind.
- 12. Medizinisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 11, 20 dadurch gekennzeichnet, dass der Instrumentenkörper ein mit nicht-metallischen Fasern, wie z.B. Glasfasern oder Kunststofffasem, verstärkter Kunststoffkörper ist.
- 13. Medizinisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 12, 25 dadurch gekennzeichnet, dass das medizinische Instrument ein Katheter, ein Führungsdraht für einen Katheter, ein Stent oder ein Implantat ist.
- 14. Verfahren zum Detektieren eines medizinischen Instruments in einem menschli-30 chen oder tierischen Körper, wobei in den menschlichen oder tierischen Körper ein medizinisches Instrument gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13 eingeführt wird und mittels Magnetresonanztomographie und/oder Röntgentomographie detektiert wird.
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