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Die Erfindung bezieht sich auf ein Relais gemäss dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Ein solches Relais wurde z. B durch die EP 374 304 bekannt. Bei diesem bekannten Relais ragt eine Trennwand von der Innenseite eines Deckels nach unten und versetzt zu dieser Trennwand eine Rippe vom Boden des Grundkörpers nach oben, wobei der Kamm in dieser Rippe geführt ist.
Die DE 34 41 224 AI offenbart ein Relais, bei dem eine Trennwand ein Kontaktsystem von einem Magnetsystem trennt. Zwischen dem Deckel des Relais und der Magnetspule ist ein Kamm zum Betätigen des Kontaktsystems angeordnet, wobei die Trennwand einen Durchtritt für den Kamm aufweist, wodurch der Kamm geführt wird, sodass die Trennwand ein Stabilisierungselement für den Kamm darstellt.
Bei diesen Lösungen ergibt sich jedoch das Problem, dass sich die Führung des Kammes nur über eine kurze Wegstrecke erstreckt und sich daher insbesondere bei Erschütterungen Schwierigkeiten ergeben können. Die ist insbesondere durch den Umstand bedingt, dass eine Führung im wesentlichen nur in einer parallel zum Boden des Grundkörpers liegenden Ebene gegeben ist, nicht aber senkrecht zu dieser.
Ziel der Erfindung ist es, diesen Nachteil zu vermeiden und ein Relais der eingangs erwähnten Art vorzuschlagen, bei dem eine sichere Führung des Kammes gewährleistet ist.
Erfindungsgemäss wird dies bei einem Relais der eingangs erwähnten Art durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 erreicht.
Durch die vorgeschlagenen Massnahmen ist sichergestellt, dass der Kamm sicher geführt ist, wobei eine Führung in allen Richtungen gegeben ist.
Durch die Merkmale des Anspruches 2 ergibt sich der Vorteil, dass sich die Führung des Kammes nahezu über dessen gesamte Länge erstreckt.
Die Erfindung wird nun anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen :
Fig. 1 einen Schnitt durch ein erfindungsgemässes Relais ;
Fig. 1a einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemässen Relais,
Flg. 1b einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemässen Relais ;
Fig. 2 eine axonometrische Ansicht eines Grundkörpers von schräg oben gemäss Flg. 1 b,
Fig. 3 eine axonometrische Ansicht des Grundkörpers von der Spulenseite her gemäss Fig. 1 b,
Fig. 4 eine Explosionszeichnung eines erfindungsgemässen Reiais gemäss Fig. 1 b und
Fig. 5 eine Explosionszeichnung einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemässen Relais.
Die Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemässes Relais im Schnitt.
Ein Grundkörper 1 weist eine im wesentlichen senkrecht zur Bodenfläche 2 aufragende Trennwand 3 auf, die ein Magnetsystem 7 mit einer Spule 4 von einem Kontaktsystem 5 trennt.
Die Trennwand 3 weist einen sich im wesentlichen parallel zur Bodenfläche 2 erstreckenden Fortsatz 6 auf, der einstückig an die Trennwand 3 angeformt ist, die ihrerseits einstückig an den Grundkörper 1 angeformt ist.
Dieser Fortsatz 6 überdeckt das Magnetsystem 7 mit der Spule 4. Dieses Magnetsystem 7 weist ein L-förmiges Joch 8 auf, in dessen kürzerem Schenkel ein Kern 9 befestigt ist, der in die Spule 4 eingreift. An dem längeren Schenkel des Joches 8 ist eine Ankerfeder 10 mittels einer Schnapp-Rastverbindung oder Nietung 11 befestigt und druckt einen abgewinkelten Anker 12 gegen die Stirnfläche des längeren Schenkels des Joches 8.
Der Anker 12 wirkt mit einer Polfläche des Kernes 9 zusammen und weist zwei Ansätze 13 auf, die mit einem Kamm 14 zusammenwirken, der einen beweglichen Kontakt 15 des Kontaktsystems 5 steuert.
Dabei ist der Kamm 14 zwischen dem Anker 12 und einem Durchbruch 118 in der Trennwand 3 in einem Stabilisierungselement, einer Wand 16, die zwischen Spule 4 und Grundkörper 1 eingesetzt ist und mit einem Durchbruch 117 versehen ist, geführt, sodass insbesondere Erschütterungen keine Auswirkungen auf die Funktion des Relais haben.
In Fig. 1a Ist nach einer anderen Variante der Erfindung neben der Wand 16 noch eine weitere Wand 116 vorgesehen, die einen Durchbruch 119 zur Führung aufweist. Dadurch kann eine noch weitgehendere Führung, die besonders bei langen Kämmen 14 von Vorteil ist, erreicht werden
Schliesslich ist in Fig. 1 b noch eine weitere Variante eines Stabilisierungselements zu sehen,
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wobei bei diesem Ausführungsbeispiel der von den Wänden 16, 3 begrenzte Raum unter Freilassung eines tunnelartige, den Kamm 14 aufnehmenden Durchbruches 115 als Vollkörper 120 ausgebildet ist. Die Länge des Vollkörpers 120 ist keiner Einschränkung unterworfen und kann bis zum Anker 12 reichen. Besonders der tunnelförmige Durchbruch 115 ist einer guten Führung des Kammes dienlich.
Weitere Stabilisierungselemente aus einer Kombination der vorstehend beschriebenen Elemente sind im Umfang der Erfindung enthalten. Es können diesbezüglich statt der Wände mit Durchbrüchen auch Laschen, Ösen oder andere Stabilisierungselemente vorgesehen sein, die eine verbesserte Kammführung zur Folge haben.
Der Vollkörper 120 ist, wie aus der Fig. 3 zu ersehen, mit einer konkav gekrümmten Fläche 17 versehen, die den Spulenraum abgrenzt. Dabei ist der Vollkörper 120 im von dem Ansatz 6 überdeckten Bereich des Grundkörpers 1 angeordnet und der Ansatz 6 ist über Seitenwände 18 mit dem Boden 19 des Grundkörpers 1 verbunden.
Von diesen Seitenwänden 18 erstrecken sich Leisten 20 gegen die Mitte des Bodens 19 des Grundkörpers 1, die an den einander zugekehrten Seitenflächen mit Nuten 21 versehen sind, die zur Führung des Kammes 14 dienen.
Der Kamm 14 weist zwei dem Anker 12 zugeordnete Ansätze 22 und zwei dem Kontaktsystem 5 zugeordnete Ansätze 23 auf, die zur Steuerung eines oder zweier beweglicher Kontakte 15 dienen (Fig. 4).
Die Spule 4 weist einen Spulenkörper 52 auf, der mit dem Grundkörper 1, bzw. dessen Boden verklammert ist und der von Anschlussstiften 23 durchsetzt ist.
Der Grundkörper 1 weist weiters eine Kammer 25 auf, die von senkrecht zur Bodenfläche 2 verlaufenden Wänden 26,27 und der Trennwand 3 begrenzt ist.
Im Bereich dieser Kammer 25 ist der Boden 19 des Grundkörpers 1 mit Durchbrüchen 28,29 und 30 versehen, die zur Aufnahme der Anschlussstifte 31 von Kontaktträger 32,33 und 34 dienen (Fig. 4).
In den Wänden 26 sind in das Innere der Kammer 25 vorspringende Nuten 39,41 eingearbeitet, die von Wänden 35,36 umgeben sind, wobei die Durchbrüche 29 innerhalb der von den Wänden 35,36 begrenzten Nuten 39 angeordnet sind. Die Nuten 41 sind von den Wänden 37,38 und der Wand 27 begrenzt, wobei auch bei diesen Nuten 41 die Durchbrüche 30 zur Aufnahme der Anschlussstifte 31 dienen. Die Wand 27 weist einen Schlitz 53 auf, in den eine entsprechende Trennwand des Deckels 24 eingreift. Weiters ragen vom Boden 19 des Grundkörpers 1 Rippen 53 auf, zwischen die bei einem zweipoligen Kontaktsystem 5, das dem in der Fig. 4 dargestellten System entspricht eine in dem Deckel 24 angeordnete Trennwand eingreift.
Die Kontaktträger 32 durchsetzen mit ihren Anschlussstiften 31 die Durchbrüche 28 und sind ausgekröpft, sodass sie die Wände 36 und 35 umgreifen. Dabei können die Anschlussstifte 31 abgekröpft sein. Die Kontaktträger 33 durchsetzen mit ihren Anschlussstiften 31 die Durchbrüche 29, wobei die Kontaktträger an der Aussenseite der Kammer 25 in den von den Wänden 35 und 36 begrenzten Nuten 39 eingesetzt sind. Die Kontaktträger 32 tragen die Ruhekontakte 43.
An den Kontaktträgern 33, die ebenso wie die Kontaktträger 32 und 34 aus einem steifen Material hergestellt sind, sind Kontaktfedern 40 befestigt die die Kontakte 15 tragen, die als Wechsler vorgesehen sind.
Dabei sind die Kontaktfedern 40 bei der Ausführungsform nach der Fig. 4 in Richtung zur Wand 27 hin ausgekröpft. Bei der Ausführungsform nach der Fig. 1 sind die Kontaktträger 33,34 ausgekröpft und die Kontaktfedern 40,42 im wesentlichen eben ausgebildet.
Die Kontaktträger 34 sind mit ihren Anschlussstiften 31 in den Durchbrüchen 30 gehalten und sind in den von den Wänden 37,38 und 27 begrenzten Nuten 41 gehalten. Auch an diesen Kontaktträgern 34 sind Kontaktfedern 42 befestigt die gegen die Trennwand 3 zu ausgekröpft sind und die Kontakte 44 tragen.
Die Kontaktfedern 40 und 42 sind mit Ansätzen 45 versehen, an denen im Falle der Kontakte- dern 40 der Kamm 14 angreift, bzw. die im Falle der Kontaktfedern 44 an vom Boden 19 des Grundkörpers 1 aufragenden Anschlägen 46 anliegen.
Die Ausführungsform nach der Fig. 5 unterscheidet sich von jener nach der Fig. 4 dadurch, dass die beiden Kontaktträger 32 durch einen Kontaktträger 32'ersetzt ist, der galgenartig ausgebildet ist und zwei Anschlussstifte 31 aufweist, wobei an dem Kontaktträger 32'ein Kontakt 43'gehalten ist.
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Weiters sind statt der beiden Kontaktträger 33 ein Kontaktträger 33'vorgesehen, der ebenfalls zwei Anschlussstifte 31 aufweist. Dabei ist eine Kontaktfeder 40'an dem Kontaktträger 33'befestigt, die einen Kontakt 15'trägt.
Desgleichen sind bei der Ausfuhrungsform nach der Fig. 5 statt der beiden Kontaktträger 34 ein Kontaktträger 34'vorgesehen, an dem eine Kontaktfeder 42'befestigt ist, die einen Kontakt 44' trägt. Die Kontaktfedern 40'und 42'weisen je zwei Ansätze 45 auf.
Die beiden Kontaktfedern 42 weisen im montierten Zustand eine gemeinsame äussere Um- fangslinie auf, die gleich der Umfangslinie der Kontaktfeder 42'nach der Fig. 5 ist. Die Kontakte- dern 42 können daher aus einer Kontaktfeder 42'durch einen einfachen Trennschnitt mit einer entsprechenden Breite hergestellt werden. Gleiches gilt auch bezüglich der Kontaktfedern 40, die aus einer Kontaktfeder 40'durch Führen eines entsprechenden Trennschnittes hergestellt werden können. Aber auch die Kontaktträger 34 können ebenso, wie die Kontaktträger 33 und 32 durch Führen eines Trennschnittes entlang der parallel zu den Anschlussstiften 31 verlaufenden Mittellinie aus den Kontaktträger 34', 33'und 32'hergestellt werden.
Wie aus der Fig. 5 weiters zu ersehen ist, durchsetzen die Ansätze 22 des Kammes 14 den Spulenkörper 52.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Relais mit einem Grundkörper (1) aus einem Isoliermaterial in dem ein Magnetsystem (7) und ein Kontaktsystem (5) gehalten sind, wobei mindestens einer der Kontakte (15) des
Kontaktsystems (5) mittels eines zwischen dem Boden (19) des Grundkörpers (1) und der
Spule (4) angeordneten Kammes (14), der mit einem Anker (12) des Magnetsystems (7) zusammenwirkt, steuerbar ist, und das Kontaktsystem (5) vom Magnetsystem (7) mittels einer vom Boden (19) des Grundkörpers (1) aufragenden und einen Durchtritt des Kam- mes (14) ermöglichenden Trennwand (3) getrennt ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwi- schen Anker (12) und vom Boden (19) des Grundkörpers (1) aufragender Trennwand (3) wenigstens ein, in an sich bekannter Weise einen Durchtritt des Kammes (14) ermögli- chendes Stabilisierungselement, z.
B. eine weitere Wand (16,116) vorgesehen ist, wobei vorzugsweise ein sich zwischen den Wänden (3,16) erstreckender, den Kamm in einem tunnelartige Durchbruch (115) aufnehmender Vollkörper (120) ausgebildet ist.