AT400948B - Vorrichtung zum trennen von miteinander nicht mischbaren flüssigkeiten - Google Patents
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Description
AT 400 948 B
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Trennen von miteinander nicht mischbaren Flüssigkeiten, die voneinander unterschiedliche spezifische Gewichte haben, insbesondere zum Trennen von Mineralöl und Benzin von Wasser, mit wenigstens zwei miteinander kommunizierenden Räumen, wobei in einem ersten der Räume ein Zulauf für das Flüssigkeitsgemenge und im anderen, zweiten Raum ein Ablauf für die spezifisch schwerere Flüssigkeit, z.B. Wasser, vorgesehen ist und wobei in dem Raum, in welchem der Zulauf für das Flüssigkeitsgemenge mündet, ein Ablauf für die spezifisch leichtere Flüssigkeit oder ein gegenüber dem zulaufenden Flüssigkeitsgemenge mit spezifisch leichterer Flüssigkeit angereichtertem Flüssigkeitsgemenge vorgesehen ist.
Aus der AT-PS 394 846 ist eine Ölabzugsvorrichtung als Teil eines Ölabscheiders bekannt. Diese bekannte Ölabzugsvorrichtung besteht aus einem Behälter, der im Abscheider angeordnet ist. In der Außenwand des Behälters ist eine Zulauföffnung für Gemenge aus Öl und Wasser aus dem Abscheider in die Abzugsvorrichtung vorgesehen. Die Unterkante der Zulauföffnung stimmt mit dem Wasserspiegel im Abscheider überein.
Gegenüber dieser Zulauföffnung etwas nach unten versetzt ist in einer Wand des Behälters der Ölabzugsvorrichtung eine Öffnung für das Abziehen von Öl aus dem Behälter vorgesehen.
Weiters ist in einer dritten Wand des Behälters eine Ablauföffnung für Wasser vorgesehen, wobei die Unterkante dieser Ablauföffnung in der Höhe des Wasserspiegels im Behälter liegt, so daß die Öffnung als "Überlauf" wirkt.
Die Ablauföffnung für Wasser ist von dem Zulauf und der Ölabzugsöffnung durch eine Schürze getrennt, die mit ihren lotrechten Längsseitenrändern an der Wand des Behälters, in der die Öffnung vorgesehen ist, befestigt ist. Auf diese Weise ist der Innenraum des Behälters in zwei im Bodenbereich miteinander kommunizierende Räume unterteilt, wobei in einem der Räume praktisch nur Reinwasser und im anderen Raum auf einem Wasserstock schwimmend eine Ölschicht vorliegt, die über die Öffnung entsorgt wird.
Damit die aus der AT-PS 394 846 bekannte Ölabzugsvorrichtung funktioniert, muß die Zulauföffnung für das zu trennende Öl-Wasser-Gemenge mit dem Flüssigkeitsniveau im Ölabscheidebecken übereinstimmen. Weiters muß die Ablauföffnung für Wasser einen freien Ablauf des Wassers ermöglichen. Wenn dies nicht der Fall ist, ergibt sich in der bekannten Ölabzugsvorrichtung ein Überstau und Wasser gelangt unerwünschterweise in die Öffnung, durch die Öl abgezogen wird. Es muß also bei der bekannten Ölabzugsvorrichtung die Öffnung, durch die Öl Wasser-Gemenge zuläuft, am höchsten angeordnet sein und die Öffnung, durch die Wasser abläuft, am tiefsten angeordnet sein, wobei die Ablauföffnung für Öl höhenmäßig zwischen den beiden vorgenannten Öffnungen angeordnet sein muß. Schließlich ist es noch erforderlich, daß der Querschnitt der Ablauföffnung für Wasser mindestens doppelt so groß sein muß, wie der Querschnitt der Öffnung, durch die Öl-Wasser-Gemenge in die Ölabzugsvorrichtung einströmt.
Aus der DE 38 41 198 A1 ist eine Vorrichtung zum Abscheiden von Öl aus Wasser bekannt, bei der in einem Behälter mehrere Kammern vorgesehen sind, die mäanderförmig von dem Gemenge aus Öl und Wasser durchströmt werden. Für den Abzug von Öl sind in der Wand des Behälters Überlauföffnungen vorgesehen, deren Unterkanten funktionsbedingt mit Abstand über den oberen Kanten der Zwischenwände, welche die einzelnen Kammern der bekannten Vorrichtung voneinander trennen, liegen. Nachteilig bei dieser bekannten Vorrichtung ist es, daß diese auf eine durchschnittliche Durchsatzmenge eingestellt werden muß und bei sich ändernden Durchsatzmengen nicht oder nur noch bedingt funktioniert, da Gefahr besteht, daß neben Öl auch Wasser aus den Überlauföffnungen austritt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannte Ölabzugsvorrichtung so weiterzubilden, daß die vorgenannten Bedingungen für die Funktion der bekannten Ölabzugsvorrichtung nicht erfüllt sein müssen, so daß diese hinsichtlich ihrer Konstruktion besser an die sonstigen Gegebenheiten, beispielsweise in einem Leichtflüssigkeitsabscheider, angepaßt werden kann.
Erfindungsgemäß wird dies mit einer Vorrichtung der eingangs genannten Gattung dadurch erreicht, daß die Unterkante des Ablaufes für spezifisch leichtere Flüssigkeit oder angereichertes Gemenge in der Höhe der Unterkante des Ablaufes für die schwerere Flüssigkeit vorgesehen ist.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es nicht mehr erforderlich, daß die Zulauföffnung für Öl-Wasser-Gemenge mit dem Flüssigkeitsspiegel in der Trennkammer übereinstimmt bzw. höhenmäßig auf diese abgestimmt ist. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird das Niveau durch die Höhe der beispielsweise als Ablaufkante ausgebildeten Ablauföffnung für Wasser bestimmt, wobei die Anpassung selbsttätig erfolgt.
Die übrigen oben für das ordnungsgemäße Funktionieren der bekannten Ölabzugsvorrichtung genannten Höhenlagen für die Zulauföffnung für Öl-Wasser-Gemenge, die Ablauföffnung für Öl und die Ablauföffnung für Wasser stellen sich bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung selbsttätig ein und regeln sich je nach der Menge des Volumens an zuströmendem Öl-Wasser-Gemenge selbsttätig. 2
AT 400 948 B
Auf diese Weise ist es möglich, bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung die gesamte Wassermenge, die in die Trennvorrichtung, beispielsweise einem Mineralölabscheider, gelangt, durch die Vorrichtung strömen zu lassen. Im Gegensatz hiezu wird bei der bekannten Ölabzugsvorrichtung lediglich von der Wasseroberfläche Öl-Wasser in die bekannte Ölabzugsvorrichtung geleitet.
In einer bevorzugten und besonders wirksamen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, daß zwei Paare miteinander kommunizierender Räume vorgesehen sind. Dabei ist bevorzugt, daß der Ablauf für spezifisch leichtere Flüssigkeit oder angereichertes Gemenge aus dem ersten Raum des ersten Paares kommunizierender Räume zu dem Zulauf in den ersten Raum des zweiten Paares kommunizierender Räume führt. Mit dieser Vorrichtung wird ohne ein das Abziehen von Wasser regelndes Schwimmerventil eine problemlose und wirksame Trennung der spezifisch schwereren Flüssigkeit (z. B. Wasser) von der spezifisch leichteren Flüssigkeit (z.B. Benzin, Mineralöl od. dgl. oder ein Gemisch solcher Flüssigkeiten) erreicht.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß von der ersten Kammer des zweiten Paares kommunizierender Räume eine Abzugsleitung für spezifisch leichtere Flüssigkeit ausgeht. Dabei bewährt sich eine Ausführungform, bei welcher vorgesehen ist, daß die Mündung der Abzugsleitung für spezifisch leichtere Flüssigkeit in der Kammer nach unten weist. Diese Ausführungsform erlaubt es, gemäß einem Vorschlag der Erfindung, daß das Verschlußorgan durch einen Schwimmer gesteuert ist, der in der spezifisch leichteren der beiden Flüssigkeiten, die in einer Grenzfläche aneinandergrenzen, untergeht und der in der anderen, spezifisch schwereren Flüssigkeit aufschwimmt.
Insbesondere bei dieser Ausführungform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es im Gegensatz zur bekannten Ölabzugsvorrichtung (AT-PS 394 846) nicht mehr erforderlich, daß die Zulauföffnung für Öl-Wasser-Gemenge am höchsten, die Ablauföffnung für spezifisch schwerere Flüssigkeit (Wasser) am tiefsten und die Ablauföffnung für spezifisch leichtere Flüssigkeit (Öl, Benzin od.dgl.) höhenmäßig zwischen diesen beiden Öffnungen ausgerichtet ist. Auch ist es bei dieser Ausführungsform nicht mehr eforderlich, daß der Querschnitt für die spezifisch schwerere Flüssigkeit mindestens doppelt so groß ist wie der Querschnitt des Zulaufes für Öl-Wasser-Gemenge.
Weitere bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Gegenstand der übrigen Unteransprüche.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Ölabzugsvorrichtung wird der Umstand ausgenützt, daß in dem Gefäß der miteinander kommunizierenden Gefäße, in dem Öl-Wasser-Gemenge, also eine insgesamt spezifisch leichtere Flüssigkeit vorliegt, der Pegelstand höher ist, als in dem spezifisch schwerere Flüssigkeit (z.B. praktisch reines Wasser) enthaltenden Gefäß, so daß kontinuierlich auch bei geringen oder größeren zufließenden Mengen an Öl-Waser-Gemenge eine Trennung von Öl und Wasser ausgeführt werden kann und kontinuierlich (nur) Öl über den Ölablauf entsorgt wird, wogegen Reinwasser über den Reinwasserablauf kontinuierlich, und je nach der Menge des zuströmenden Öl-Wasser-Gemenges abströmt.
Im Gegensatz dazu liegt bei der AT-PS 394 846 der Ablauf für Wasser unterhalb des Ablaufes für Öl, so daß dort eine im wesentlichen vollständige und selbsttätige Entsorgung der Ölschicht bzw. ein kontinuierliches Abziehen von Öl nicht möglich ist.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung, in welcher auf die angeschlossenen Zeichnungen Bezug genommen wird. Es zeigt:
Fig. 1 schematisch das Grundprinzip der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 bis Fig. 7 verschiedene Phasen bei der Inbetriebnahme der in Fig. 1 schematisch gezeigten
Vorrichtung und deren Funktion und
Fig. 8 schematisiert ein konkretes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Nachstehend wird die erfindungsgemäße Vorrichtung am Beispiel der Trennung von Wasser von Mineralöl erläutert. Es versteht sich, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung grundsätzlich für die Trennung von miteinander nicht mischbaren Flüssigkeiten, die ein voneinander unterschiedliches spezifisches Gewicht aufweisen, geeignet ist.
In der in Fig. 1 schematisierten Darstellung ist erkennbar, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung einen ersten Raum 1 und einen zweiten Raum 2 eines ersten Paares von miteinander kommunizierenden Räumen 1, 2 aufweist. In den Raum 1 mündet ein Zulauf 5 für Öl-Wasser-Gemenge. Vom Raum 2 geht ein beispielsweise als Überlauf ausgebildeter Ablauf 11 für die spezifisch schwerere Flüssigkeit (Wasser) aus.
In der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform ist (dies ist nicht unbedingt erforderlich) ein zweites Paar miteinander kommunizierender Räume 3, 4 vorgesehen. Dabei ist der erste Raum 3 des zweiten Paares kommunizierender Räume 3, 4 über einen Überlauf 6 mit dem ersten Raum 1 des ersten Paares kommunizierender Räume 1, 2 verbunden. Im zweiten Raum 4 des zweiten Paares kommunizierender Räume 3, 4 ist ein ebenfalls als Überlauf ausgebildeter Ablauf 12 für Wasser vorgesehen. Weiters ist im 3 ΑΤ 400 948 Β ersten Raum 3 des zweiten Paares kommunizierender Räume 3, 4 ein Ablauf 7 für Mineralöl vorgesehen.
Wenn nun über den Zulauf 5 in den ersten Raum 1 Flüssigkeit einströmt (z.B. Wasser oder Öl-Wasser-Gemenge), dann füllen sich die Räume 1 und 2 nach dem Prinzip der kommunizierenden Räume gleichmäßig auf (Fig. 2 und 3).
Sobald die Wassersäule den Überlauf 6, also den Ablauf aus dem ersten Raum 1 des ersten Paares kommunizierender Räume 1, 2 erreicht, fließt Flüssigkeit, insbesondere mit Öl angereichertes Gemenge aus Öl und Wasser, aus dem Raum 1 in den ersten Raum 3 des zweiten Paares kommunizierender Räume 3, 4 über. Gleichzeitig strömt Wasser durch den Ablauf 11 aus dem zweiten Raum 2 des ersten Paares kommunizierender Räume 1, 2 ab (Fig. 4). Durch das Überströmen von Flüssigkeit über den Überlauf 6 füllen sich die Räume 3 und 4 des zweiten Paares kommunizierender Räume 3, 4 mit Flüssigkeit (Fig. 5).
Sobald der Flüssigkeitspegel das in Fig. 1 mit "10" bezeichnete Niveau erreicht hat (definiert durch die Höhe des Überlaufes 12), tritt Wasser aus dem zweiten Raum 4 des zweiten Paares kommunizierender Räume 3, 4 aus (Fig. 6).
Gelangt nun eine mit Wasser nicht mischbare Flüssigkeit, wie Benzin oder Öl (im folgenden wird der Einfachheit halber nur mehr auf Öl bezug genommen), über den Zulauf 5 in das System aus den zwei Paaren miteinander kommunizierender Räume 1, 2 und 3, 4, so bildet sich im Bereich des Zulaufes 5 eine Flüssigkeitssäule, die aus Öl und mit Öl angereichertem Öl-Wasser-Gemenge besteht.
Da diese Flüssigkeitssäule insgesamt ein spezifisch geringeres Gewicht hat als Wasser (als spezifisch schwerere Flüssigkeit), steigt der Pegel im ersten Raum 1 über den durch den Überlauf 11 aus dem zweiten Raum 2 definierten Pegelstand 8 an und strömt durch den Überlauf 6 in den ersten Raum 3 des zweiten Paares kommunzierender Räume 3, 4 (Fig. 6). Beim weiteren Zuströmen von Öl-Wasser-Gemenge durch den Zulauf 5 tritt weiter Öl und mit Öl angereichertes Öl-Wasser-Gemenge durch den Überlauf 6 in den ersten Raum 3 des zweiten Paares kommunzierender Räume ein, so daß sich dort eine ständig an Höhe zunehmende Ölsäuie 9 ausbildet. Diese Ölsäule 9 hat einen Pegel, der über dem Niveau 10, das durch den Überlauf 12 definiert ist, liegt. So kann Öl über den Ablauf 7 aus dem ersten Raum 3 des zweiten Paares kommunizierender Räume 3, 4 der erfindungsgemäßen Vorrichtung abströmen.
Auf diese Weise ist gewährleistet, daß lediglich Öl und kein Wasser aus dem Ablauf 7 aus der erfindungsgemäßen Trennvorrichtung abströmen kann (Fig. 7 und Fig. 1).
Bei der in Fig. 8 gezeigten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Vorrichtung in einen Schlammfang bzw. Schwerkraft- oder (Rest-) Ölabscheider integriert. Diese Kammer bildet den ersten Raum 1 des ersten Paares miteinander kommunizierender Räume 1, 2.
Der zweite Raum 2 dieses ersten Paares wird von einer Wand 20 und der benachbarten Wand 21 der Kammer begrenzt. Die Wand 20 ist von oben gesehen im wesentlichen U-förmig ausgebildet und im Bereich ihrer lotrecht verlaufenden Ränder ihrer Schenkel beispielsweise über dort vorgesehene Flansche mit der Innenseite der Wand 21 dicht verbunden. Der Raum 2, welcher von der Wand 20 und der Wand 21 begrenzt wird, ist unten offen, so daß der Raum 2 mit dem Raum 1 kommuniziert und Flüssigkeit, wie durch den Pfeil 22 angedeutet, aus dem Raum 1 in den Raum 2 strömen kann.
Der Flüssigkeitspegel bezogen auf die Ablaufsohle einer Ablauföffnung 23 ist in Fig. 8 mit 24 bezeichnet.
Leichtflüssigkeiten, wie Benzin, Öl od. dgl. enthaltendes Wasser, strömt über den Zulauf 5 in den ersten Raum 1 ein, wobei sich im Raum 1 der Flüssigkeitspegel 8 einstellt. Dieser Flüssigkeitspegel 8 wird durch eine innerhalb des zweiten Raumes 2 vorgesehenen Zwischenwand 25 definiert. Es ist noch darauf hinzuweisen, daß die Zwischenwand 25 unten und/oder oben durch weitere horizontale Trennwände 26, 27 flüssigkeitsdicht mit der Wand 21 des Schlammfanges oder des Schwerkraft- oder des (Rest-) Ölabscheiders dicht verbunden ist.
Sammelt sich nun im ersten Raum 1 an der Flüssigkeitsoberfläche Öl an, so strömt dieses - ggf. auch eine Restmenge Wasser - durch die Öffnung 6 in den ersten Raum 3 des zweiten Paares kommunizierender Räume 3, 4 ein und Wasser strömt durch den zweiten Raum 2 und über den als Überlauf ausgebildeten Ablauf 11 und die Ablauföffnung 23 aus der Kammer ab. In dem ersten Raum 3 des zweiten Paares kommunzierender Räume 3, 4 bildet sich bei fortgesetztem Zuströmen von Öl oder ölangereicher-tem Wasser eine Ölsäule 9 aus (vgl. Fig. 1), wogegen Wasser durch den zweiten Raum 4 des zweiten Paares miteinander kommunizierender Räume 3, 4, die Ablauföffnung 12, die ebenfalls als Überlauf ausgebildet ist, und durch die Ablauföffnung 23 abströmt.
Von dem ersten Raum 3 des zweiten Paares kommunizierender Räume 3, 4 geht eine Ölabzugsleitung 7 aus. Die Mündung 28 der Ölabzugsleitung 7 im Raum 3 weist nach unten und wird von Öl von unten nach oben durchströmt, wenn die Öffnung 28 nicht durch das Schwimmerventil 30 verschlossen ist. Dem Schwimmer 30, dem im gezeigten Ausführungsbeispiel ein Verschlußorgan 31 zugeordnet ist, hat ein solches spezifisches Gewicht bzw. ist so tariert, daß er an der Grenzfläche zwischen Öl und Wasser 4
Claims (29)
- AT 400 948 B schwimmt. Für das Beispiel eines Leichtflüssigkeitsabscheiders hat der Schwimmer 30 insgesamt ein spezifisches Gewicht zwischen 0,96 und 0,99 g/cm1
- 2. Wenn die Ölsäule 9 in dem Raum 3 so weit angewachsen ist, daß der sich im Bereich der Trennfläche zwischen Öl und Wasser befindliche Schwimmer 30 nach unten gedrückt wird, kann Öl durch die Mündung 28 der Ölabzugsleitung 7 aus dem Raum 3 abströmen. Wenn die Ölsäule klein genug bzw. kein Öl mehr im Raum 3 vorhanden ist, wird der Schwimmer 30, der auf Wasser, also der spezifisch schwereren Flüssigkeit aufschwimmt, nach oben gedrückt und verschließt die Mündung 28 der Ölabzugsleitung 7. In Fig. 8 ist noch gezeigt, daß neben der Mündung 28 in der Ölabzugsleitung 7 ein Überlaufwehr 32 vorgesehen ist, das verhindert, daß das gesamte Öl aus dem Bereich der Mündung 28 durch die Ölabzugsleitung 7 abströmt, so daß der Schwimmer 30 bzw. - wenn vorgesehen - sein Verschlußorgan 31 ständig mit Öl benetzt ist und daher keine Gefahr besteht, daß er austrocknet, was seine Funktion, insbesondere seine Dichtigkeit, beeinträchtigen könnte. In Fig. 8 ist noch gezeigt, daß der Schwimmer 30 in einem Käfig 35 koaxial zur Mündung 28 geführt ist. Es ist noch darauf hinzuweisen, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung, insbesondere die in Fig. 8 gezeigte Ausführungsform, auch dann problemlos funktioniert, wenn die Querschnittsfläche der Zulauföffnung 6, die den Raum 1 mit dem Raum 3 verbindet, kleiner oder gleich groß ist, wie der Querschnitt des Ablaufes 12 aus dem Raum 4. Es ist weiters noch darauf hinzuweisen, daß die Unterkante der Überlauföffnung 6 unmittelbar oberhalb des durch die Zwischenwand 25 definierten Pegels 8 angeordnet ist. Zusammenfassend kann die Erfindung beispielsweise wie folgt dargestellt werden: In einem Schlammfang, einem Schwerkraft- oder Restölabscheider 1 ist ein mit dem Raum 1 kommunzierender Raum 2 vorgesehen, der seitlich von Wänden 20, 25 begrenzt ist und der nach unten hin offen ist, so daß der Raum 2 mit dem Raum 1 kommuniziert. Aus dem Überlauf 11 des Raumes 2 kann Wasser durch die Ablauföffnung 23 abströmen. Sich im Raum 1 ansammelndes Öl bzw. Öl-Wasser-Gemisch strömt durch eine Überlauföffnung 6 in einen Raum 3, der mit einem Raum 4 kommuniziert, dessen Ablauf 12 ebenfalls im Bereich der Ablauföffnung 23 angeordnet ist. Im Raum 3 bildet sich eine Ölsäule 9 aus, die von einem Schwimmer 30 gesteuert durch eine Ölabzugsleitung 7 entsorgt wird. Der Schwimmer 30 ist so tariert, daß er an der Grenzfläche zwischen der Ölsäule 9 und Wasser schwimmt und daher die Öffnung 28 der Ölabzugsleitung 7 verschließt, wenn die Stärke der Ölsäule 9 unter einen bestimmten Wert sinkt. Zusammenfassend kann die Erfindung beispielsweise wie folgt dargestellt werden: In einem Schlammfang, einem Schwerkraft- oder Restölabscheider 1 ist ein mit dem Raum 1 kommunzierender Raum 2 vorgesehen, der seitlich von Wänden 20, 25 begrenzt ist und der nach unten hin offen ist, so daß der Raum 2 mit dem Raum 1 kommuniziert. Aus dem Überlauf 11 des Raumes 2 kann Wasser durch die Ablauföffnung 23 abströmen. Sich im Raum 1 ansammelndes Öl bzw. Öl-Wasser-Gemenge strömt durch eine Überlauföffnung 6 in einen Raum 3, der mit einem Raum 4 kommuniziert, dessen Ablauf 12 ebenfalls im Bereich der Ablauföffnung 23 angeordnet ist. Im Raum 3 bildet sich eine Ölsäule 9 aus, die von einem Schwimmer 30 gesteuert durch eine Ölabzugsleitung 7 entsorgt wird. Der Schwimmer 30 ist so tariert, daß er an der Grenzfläche zwischen der Ölsäule 9 und Wasser schwimmt und daher die Öffnung 28 der Ölabzugsleitung 7 verschließt, wenn die Stärke der Ölsäule 9 unter einen bestimmten Wert sinkt. Patentansprüche 1. Vorrichtung zum Trennen von miteinander nicht mischbaren Flüssigkeiten, die voneinander unterschiedliche spezifische Gewichte haben, insbesondere zum Trennen von Mineralöl und Benzin von Wasser, mit wenigstens zwei miteinander kommunizierenden Räumen (1, 2; 3, 4), wobei in einem ersten der Räume (1, 2; 3, 4) ein Zulauf (5) für das Flüssigkeitsgemenge und im anderen, zweiten Raum (2, 4) ein Ablauf (11, 12) für die spezifisch schwerere Flüssigkeit, z.B. Wasser, vorgesehen ist und wobei in dem Raum (1), in welchem der Zulauf (5) für das Flüssigkeitsgemenge mündet, ein Ablauf (6) für die spezifisch leichtere Flüssigkeit oder ein gegenüber dem zulaufenden Flüssigkeitsgemenge mit spezifisch leichterer Flüssigkeit angereichtertem Flüssigkeitsgemenge vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterkante des Ablaufes (6) für spezifisch leichtere Flüssigkeit oder angereichertes Gemenge in der Höhe der Unterkante des Ablaufes (11) für die spezifisch schwerere Flüssigkeit vorgesehen ist. 5 1 Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zulauf (5) für das Flüssigkeitsge 2 menge tiefer angeordnet ist, als der Ablauf (6) für spezifisch leichtere Flüssigkeit oder angereichertes ΑΤ 400 948 Β Gemenge und der Ablauf (11) für spezifisch schwerere Flüssigkeit.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittsfläche des Ablaufes (6) für spezifisch leichtere Flüssigkeit oder angereichertes Gemenge kleiner oder gleich groß ist wie die Querschnittsfläche des Ablaufes (12) für spezifisch schwerere Flüssigkeit.
- 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Paare miteinander kommunizierender Räume (1, 2, 3, 4) vorgesehen sind.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Ablauf (6) für spezifisch leichtere Flüssigkeit oder angereichertes Gemenge aus dem ersten Raum (1) des ersten Paares kommunizierender Räume (1, 2) zu dem Zulauf in den ersten Raum (3) des zweiten Paares kommunizierender Räume (3, 4) führt.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß im ersten Raum (3) des zweiten Paares kommunizierender Räume (3, 4) ein Ablauf (7) für spezifisch leichtere Flüssigkeit vorgesehen ist und daß im zweiten Raum (4) des zweiten Paares kommunizierender Räume (3, 4) ein Ablauf (12) für spezifisch schwerere Flüssigkeit vorgesehen ist.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Ablauf (12) für spezifisch schwerere Flüssigkeit aus dem zweiten Raum (4) des zweiten Paares kommunizierender Räume (3, 4) tiefer angeordnet ist als der Ablauf (11) für spezifisch schwerere Flüssigkeit aus dem zweiten Raum (2) des ersten Paares kommunizierender Räume (1, 2).
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Ablauf (7) für spezifisch leichtere Flüssigkeit aus dem ersten Raum (3) des zweiten Paares kommunizierender Räume (3, 4) tiefer angeordnet ist als der in den ersten Raum (3) des zweiten Paares kommunizierender Räume (3, 4) führende Ablauf (6) für spezifisch leichtere Flüssigkeit oder angereichertes Gemenge aus dem ersten Raum (1) des ersten Paares kommunizierender Räume (3, 4).
- 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Raum (1) des ersten Paares kommunizierender Räume (1, 2) die Trennkammer eines Leichtflüssigabscheiders ist, daß der zweite Raum (2) des ersten Paares kommunizierender Räume (1, 2) durch eine sich bis über den Normalflüssigkeitspegel (8) in der Trennkammer erstreckende Wand (20), die im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist, begrenzt ist, daß die Wand (20) mit ihren beiden vertikalen Längsrändern zu beiden Seiten der Ablauföffnung (23) aus der Trennkammer an der Wandung (21) der Trennkammer befestigt ist, und daß die Wand (20) im Abstand vom Boden der Trennkammer endet.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Paar kommunizierender Räume (3, 4) durch eine im wesentlichen U-förmige Kammer mit zwei lotrechten Schenkeln, deren beide Enden nach oben offen sind, wobei ein Schenkel des U den ersten Raum (3) und der zweite Schenkel des U den zweiten Raum (4) des zweiten Paares kommunizierder Räume (3, 4) bildet.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der den ersten Raum (3) des zweiten Paares kommunizierender Räume (3, 3) bildende Schenkel der U-förmigen Kammer an der im ersten Raum (1) vom zweiten Raum (2) des ersten Paares kommunizierender Räume (1. 2) trennenden Wand (20) befestigt bzw. mit dieser wenigstens teilweise einstückig ausgebildet ist.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das obere Ende des den zweiten Raum (4) des zweiten Paares kommunizierender Räume (3, 4) bildende Schenkel den Ablauf (12) für spezifisch schwerere Flüssigkeit aus dem zweiten Raum (4) bildet und als Überlauföffnung ausgebildet ist.
- 13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, daduruch gekennzeichnet, daß in dem zweiten Raum (2) des ersten Paares kommunizierender Räume (1, 2) eine lotrechte Zwischenwand (25) vorgesehen ist, die gemeinsam mit der U-förmigen Wand (20) den als Überlauf ausgebildeten Ablauf (11) für spezifisch schwerere Flüssigkeit aus dem zweiten Raum (2) des ersten Paares kommunizierender Räume (1, 2) begrenzt und das Ablaufniveau für die spezifisch schwerere Flüssigkeit definiert. 6 AT 400 948 B
- 14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Überlauf (11) aus dem zweiten Raum (2) des ersten Paares kommunizierender Räume (1, 2) höher angeordnet ist als der Überlauf (12) aus dem zweiten Raum (4) des zweiten Paares kommunizierender Räume (3, 4).
- 15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Zulauf in die erste Kammer (3) des zweiten Paares kommunizierender Räume (3, 4) eine Öffnung (6) in der Wand der U-förmigen Kammer ist, die zum ersten Raum (1) des ersten Paares kommunizierender Räume (1, 2) offen ist.
- 16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterkante der Öffnung (6) in der gleichen Höhe angeordnet ist, wie die Oberkante der den Ablauf (11) definierenden Zwischenwand (25).
- 17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß von der ersten Kammer (3) des zweiten Paares kommunizierender Räume (3, 4) eine Abzugsleitung (7) für spezifisch leichtere Flüssigkeit ausgeht.
- 18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Mündung (28) der Abzugsleitung (7) für spezifisch leichtere Flüssigkeit in der Kammer (3) nach unten weist.
- 19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Mündung (28) der Abzugsleitung (7) in der gleichen Höhe angeordnet ist, wie das obere Ende (12) des zweiten Raumes (4) des zweiten Paares kommunizierender Räume (3, 4).
- 20. Vorrichtung nach Anspruch 18 odr 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Mündung (28) der Abzugsleitung (7) aus dem ersten Raum (3) des zweiten Paares kommunizierender Räume (3, 4) ein schwimmergesteuertes Verschlußorgan (30, 31) zugeordnet ist.
- 21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußorgan (30, 31) durch einen Schwimmer (30) gesteuert ist, der in der spezifisch leichteren der beiden Flüssigkeiten, die in einer Grenzfläche aneinandergrenzen, untergeht und der in der anderen, spezifisch schwereren Flüssigkeit aufschwimmt.
- 22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gerkennzeichnet, daß der Schwimmer (30) so tariert ist, daß er in Benzin, Öl od. dgl. Leichtflüssigkeit untergeht und in Wasser aufschwimmt.
- 23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußorgan (30, 31) unterhalb der von unten nach oben durchströmten Mündung (28) der Abzugsleitung (7) angeordnet ist.
- 24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwimmer (30) so tariert ist, daß der größere Teil seines Volumens in der spezifisch schwereren Flüssigkeit angeordnet ist.
- 25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwimmer (30) eine Kugel ist, die unmittelbar als Verschlußorgan dient.
- 26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwimmer (30) in einem Käfig (35) koaxial zur Mündung der Abzugsleitung (7) geführt ist.
- 27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Schwimmer (30) ein mit der Mündung (28) züsammenwirkendes Verschlußorgan (31) befestigt ist.
- 28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß in der Abzugsleitung (7) für spezifisch leichtere Flüssigkeit neben der Mündung (28) der im Bereich der Mündung (28) im wesentlichen horizontalen Abzugsleitung (7) im Abstand von der Mündung (28) eine als Überlaufwehr ausgebildete Wand (32) vorgesehen ist, die vom unteren Teil der Abzugsieitung (7) nach oben absteht. 7 AT 400 948 B
- 29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Mündung (28) an ihrem dem Verschlußorgan (30, 31) zugekehrten Rand eine elastisch nachgiebige Dichtung aufweist. Hiezu 3 Blatt Zeichnungen 8
Priority Applications (4)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
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