AT393676B - Verfahren und vorrichtung zur anaeroben abwasserreinigung - Google Patents
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Description
AT 393 676 B
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur anaeroben Abwasserreinigung, wobei das Abwasser von einer Vor-klärkammer durch eine Faulkammer, in der sich auf einer Trägersubstanz eine das Abwasser reinigende Biomasse befindet, in eine Nachklärkammer geleitet wird und das Abwasser die Faulkammer mäanderförmig durchläuft, und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Der Stand der Technik auf dem Gebiet der biologischen Abwasserreinigung umfaßt bereits verschiedene Verfahren zur aeroben und anaeroben Abwasserreinigung, bei denen im Reaktionsraum Mikroorganismen auf einem Trägermaterial angesiedelt werden, sowie Vorrichtungen zur Durchführung solcher Verfahren. Das Trägermaterial dient dabei dazu, um zum einen ein Ausschwemmen der Mikroorganismen mit dem behandelten Abwasser zu verhindern und zum anderen um einen möglichst guten Kontakt zwischen zu behandelndem Abwasser und Biomasse herzustellen.
Bekannt sind bereits aerobe Festbettreaktoren, sogenannte Tropfköiper, bei denen Brockenmaterial sehr grober Körnung zum Einsatz kommt.
Diese grobe Körnung ist erforderlich, um eine Verstopfung zu vermeiden, wobei allerdings oft aufwendige Maßnahmen für eine gleichmäßige Abwasserverteilung erforderlich sind.
In der DE-AS 2550818 wird ein aerobes Verfahren zur biologischen Vollreinigung des Abwassers beschrieben, bei dem das Abwasser zusammen mit Druckluft durch Haftkörper (Schwamm- oder Schaumstoffkörper) zur Versorgung der Biomasse hindurchgepreßt wird. Das sich die Haftkörper in den Belüftungsbehälter nach gewisser Zeit sehr stark mit Biomasse zusetzten, geht ihre Abbauleistung wegen zu geringer Sauerstoffversorgung zurück. Die Biomasse insgesamt braucht mehr Sauerstoff, als durch die verlangsamte Diffusion in die tiefergelegenen Schichten der Biomasse eindringen kann.
Die DE-OS 24 18 586 beschreibt eine Erfindung bzw. ein Verfahren zur aeroben biologischen Reinigung von Abwasser, bei dem senkrecht hängende, als Trennwände ausgebildete Gewebebahnen die Teiche kanalartig unterteilen, so daß künstliche Fließstrecken entstehen. Auf diesen Trennwänden wird sich in den sauerstoffreicheren Schichtbereichen der Wasseroberfläche ein mehr oder weniger wirksam arbeitender biologischer Rasen ausbilden. Da sich die Gewebebahnen vollständig unterhalb der Wasseroberfläche befinden, ist die Saustoffversorgung zur Bildung des biologischen Rasens nicht immer ausreichend, zumal die Versorgung durch besondere Luft-Wasser-Strahler unterhalb der Wasseroberfläche erfolgt und die Sauerstoffversorgung nur indirekt über das strömende Wasser erfolgt
Bekannt ist ein anaerobes Abwasserreinigungsverfahren, bei welchem in den Reaktor als Trägermaterial für anaerobe Mikroorganismen makroporöse Stoffe mit geringem spezifischem Gewicht angeordnet werden. Mit dem Trägermaterial wird ein Wirbelbett oder ein Festbett gebildet, wobei das Abwasser von unten nach oben durch den Reaktor mit entsprechender Geschwindigkeit geleitet wird. Für den Reaktor, der vorzugsweise als Rührreaktor betrieben wird, ist ein zusätzlicher Energieaufwand erforderlich.
In der AT-PS 363 871 wird eine Kläranlage zur biologischen Reinigung von Abwasser beschrieben, bestehend aus einem Rundbau mit einem Vorklärbecken, einem mit einem schwimmfähigen Festbettreaktor versehenem Becken, einem Belüftungsbecken und einem Nachklärbecken. Der aus stückigem Material bestehende Festbettreaktor soll als Haftfläche für anaerobe Mikroorganismen dienen. Das Material des Festbettreaktors ist mindestens teilweise leichter als Wasser. Es kommt vorzugsweise Blähton zur Anwendung. Das Material schwimmt auf bzw. im zu reinigenden Abwasser. Der Reaktor, der dem Belebungsbecken vorgeschaltet ist, wird in bekannter Weise von unten nach oben durchflossen.
Des weiters ist eine Kläranlage in Weiterentwicklung der in der AT-PS 363 871 beschriebenen Lösung bekannt, welche aus einem Vorklärbecken und einem mit einem schwimmfähigen Festbettreaktor versehenen Becken, in dem eine anaerobe Reinigung erfolgt, besteht. Diesem zweiten Becken nachgeschaltet ist ein drittes Becken, in dem eine aerobe Reinigung des Abwassers erfolgt. Das dritte Becken, welches mit einem Festbettreaktor ausgestattet ist, dessen Material leichter als Wasser ist, wird von oben nach unter durchflossen.
Bei den beiden letztgenannten Lösungen für Kläranlagen zur biologischen Abwasserreinigung wird bei einem Mehraufwand an Material keine positive Energiebilanz erzielt.
Bei den bekannten technischen Lösungen mit auf dem bzw. im Abwasser schwimmenden Trägermaterial besteht die Gefahr, daß insbesondere bei geringer laminarer Strömung des zu behandelnden Abwassers durch den Reaktor die Biomasse so üppig auf dem Trägermaterial gedeiht, daß es zu einer Verstopfung des Reaktors kommt.
Das gemäß AT-363 871 zum Abziehen des Abwassers erfindungsgemäß im schwimmenden Festbettreaktor liegende gelochte Rohr wäre funktionell beeinträchtigt.
Das Ziel der Erfindung besteht in einer wesentlichen Erhöhung der Reinigungsleistung von anaerob arbeitenden Kleinkläranlagen bei gleichbleibendem Beckenvolumen, bzw. ausgehend von gleichen Anschlußwerten einer solchen Anlage soll die erfindungsgemäße Lösung eine ökonomische Bauweise mit verringerter Behälterdimensionierung ermöglichen.
Die Erhöhung der Reinigungsleistung soll ohne zusätzlichen Energieaufwand erreicht werden.
Die technische Aufgabe der Erfindung besteht in der Erhöhung der für den anaeroben Abbau der im Abwasser enthaltenen, organischen Verunreinigungen zur Verfügung stehenden Biomasse. Mit der erfindungsgemäßen Lösung soll die praktische Verweilzeit des Abwassers im Reaktor verlängert und der hydraulische Wirkungsbereich vergrößert werden. Die Erfindung soll nicht ausschließlich beim Neubau sehr effektiv anaerob arbeitender -2-
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Kleinkläranlagen anwendbar sein, sondern gleichbedeutend, ausgehend von den bereits vielfach errichteten Kleinkläranlagen, eine deren Bauweise angepaßte rationelle Rekonstruktion zwecks ihrer Leistungssteigerung ermöglichen.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß zur Steigerung der Reinigungsleistung die Kontaktfläche zwischen Abwasser und Biomasse vom Eintritt des Abwassers in und Austritt desselben aus der Faulkammer in Richtung senkrecht zur Trennwand zwischen Faulkammer und Nachklärkammer exponentiell zunimmt, indem die Oberfläche der Trägersubstanz und/oder die Biomassendichte auf der Trägersubstanzoberfläche in dieser Richtung zunimmt, wobei das mäanderförmige Durchströmen der Faulkammer durch die Anordnung der Trägersubstanz erzwungen wird. Das Einbringen von Trägermaterial an sich wird als bekannt gewertet.
Erfindungsgemäß wird beim Einbau der zusätzlichen Bewuchsflächen für die Mikroorganismen die Konzentrationsabhängigkeit der Reaktionsgeschwindigkeit biologischer Prozesse berücksichtigt. Für den Abbau gleicher BSB-Konzentrationen werden mit fortschreitender Reaktionszeit ungleich größere Zeitintervalle benötigt.
Die exponentielle Zunahme der Kontaktfläche zwischen Abwasser und Biomasse vom Eintritt des Abwassers in und Austritt desselben aus der Faulkammer in Richtung senkrecht zur Trennwand zwischen Faulkammer und Nachklärkammer bewirkt, daß im gesamten Faulraum immer die gleiche Abbauleistung erzielt wird.
Mit fortschreitender Reaktionszeit wird, ausgehend von einem gegebenen Faulraumvolumen eine progressiv erhöhte Menge an Biomasse verfügbar gemacht.
Die wesentlich gesteigerte Reinigungsleistung wird bei gleichbleibendem Faulraumvolumen erreicht.
Der Kontakt zwischen den Bewuchsflächen und dem zu reinigenden Abwasser wird besonders intensiv gestaltet und dabei gleichzeitig die laminare Strömung des Abwassers wesentlich begünstigt, indem erfindungsgemäß eine vertikal verlaufende mäanderförmige Fließrichtung des Abwassers erzwungen wird. Die Fließrichtung des Abwassers wird so gelenkt, daß jeweils eine der Bewuchsflächen unterströmt und die in Fließrichtung nachfoglende überströmt wird. Dadurch wird ein intensiver Kontakt des zu reinigenden Abwassers mit der an den Bewuchsflächen angesiedelten Biomasse sowohl an der Vorderseite als auch an der Rückseite jeder eingebauten Bewuchsfläche garantiert. Durch die erfindungsgemäße Gestaltung des Abwasserfließweges wird gleichzeitig eine wesentlich verlängerte praktische Verweilzeit des Abwassers im Faulraum erzielt. D. h., es muß kein erweiterter Faulraum durchflossen werden, um eine erhöhte Reinigungsleistung zu erreichen.
Die Verlängerung der praktischen Verweilzeit im Faulraum, welche stets die Steigerung der Reinigungsleistung begründet, wird bei gleichbleibendem Faulkammervolumen erzielt
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, daß die Trägersubstanz aus mehreren Bewuchsflächen besteht die parallel zueinander und zur Trennwand zwischen Faulkammer und Nachklärkammer und in regelmäßigen Abständen angeordnet sind und deren Länge und/oder Biomassendichte in Richtung senkrecht zu dieser Trennwand hin zunimmt/zunehmen. Bewuchsflächen für anaerobe Mikroorganismen können aus netzartigem, engmaschig verknüpftem Gewebematerial bestehen, welches sich als widerstandsfähig gegen die Aggressivität des Abwassers erweist Die Bewuchsflächen sind im Wechsel in zwei unterschiedlichen Höhen hintereinander, der Fließrichtung des Abwassers folgend, in die Faulkammer eingebaut, wobei die Oberkante der Bewuchsfläche abwechselnd oberhalb und unterhalb des Wasserspiegels angeordnet ist. Dabei gilt erfindungsgemäß, daß die Bewuchsflächen, deren Oberkante sich oberhalb des Wasserspiegels befindet, allseitig von der Stabilisierungskonstruktion umschlossen sind und daß sich an die Bewuchsflächen, deren Oberkante sich unterhalb des Wasserspiegels befindet, an der Unterkante der Stabilisierungskonstruktion, welche in geringem Abstand über dem Faulkammerboden angeordnet ist, ein flexibel gehaltener Teil der Bewuchsfläche anschließt. Die Stabilisierungskonstruktion besteht aus einem in seinen Breitenabmessungen der Geometrie des Reaktors entsprechenden Rahmen mit einer oder mehreren Querverstrebungen.
Die Stabilisierungskonstruktionen aller Bewuchsflächen werden oberhalb des Wasserspiegels, vorzugsweise in Höhe der Oberkante der Trennwand zwischen Vorklärbecken und Faulkammer mittels einer geeigneten, konstruktiven Lösung in den anaeroben Reaktionsraum eingehängt. Insbesondere an den Längsseiten des Rahmens ist ein Seitenüberstand des Bewuchsgewebes vorgesehen, der in geeigneter Weise zwecks guter Abdichtung an die Faulraumwand angedrückt wird. Damit wird das Abwasser in die erfmdungsgemäß festgelegte Fließrichtung gezwungen und es werden andere bevorzugte Fließwege vermieden.
Bei den starr eingebauten Bewuchsflächen wird das Gewebematerial allseitig von der Stabilisierungskonstruktion umschlossen. Dementsprechend befindet sich die Oberkante der Bewuchsfläche in diesen Fällen oberhalb des Wasserspiegels. In ihrer Länge ist die allseitig stabilisierte, starr eingebaute Bewuchsfläche so bemessen, daß eine günstige Unterströmung dieser ermöglicht wird. Bei der in Fließrichtung folgenden Bewuchsfläche ist das Bewuchsgewebe derart in die Stabilisierungskonstruktion eingebaut, daß die Oberkante der Bewuchsfläche unterhalb des Wasserspiegels angelagert ist. Die Unterkante der Stabilisierungskonstruktion befindet sich in geringem Abstand vom Reaktorboden. Bei dies» Bewuchsfläche schließt das Bewuchsgewebe nicht mit der Unterkante der Stabilisierungskonstruktion ab, sondern es folgt ein flexibel gehaltener Teil, der in seiner Länge so bemessen ist, daß er lose überlappend auf dem Reaktorboden aufliegt, auf welchem sich während des anaeroben Prozesses die Feinstoffe ablagem, den flexiblen Teil der Bewuchsfläche einschließen und damit eine gute Abdichtung zwischen Bodenfläche und Bewuchsfläche bewirken. -3-
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Das Abwasser wird nach Eintritt in die Faulkammer und dem Kontakt mit der ersten Bewuchsfläche, welche unterströmt wird, gezwungen, zwischen der ersten und zweiten Bewuchsfläche nach oben zu strömen, die zweite Bewuchsfläche zu überströmen, um anschließend gezwungenermaßen wieder zwischen zwei hintereinander eingebauten Bewuchsflächen nach unten zu fließen, dort in Kontakt mit der auf dem Reaktorboden abgelagerten Biomasse zu kommen und eine erneute Aufwärtsströmung zu vollführen. Das untere Ende jeder zweiten Bewuchsfläche ist flexibel gehalten und vorzugsweise in Richtung der Schlammbodenöffnung geneigt, um eine günstige Regenerierung der Anlage zu gewährleisten.
Der Schlammabzug aus der Faulkammer in das Vorklärbecken, welcher durch die Erzeugung eines hydraulischen Überdruckes im Fauliaum erfolgt, wird durch das flexible, auf dem Reaktorboden lose überlappend aufliegende, untere Ende jeder zweiten Bewuchsfläche, das im abgesetzten Schlamm verankert ist, nicht behindert.
Gemäß der Aufgabe der Erfindung wird mit der erfindungsgemäßen Lösung nicht nur die Errichtung leistungsstarker Kleinkläranlagen mit geringem Reaktorvolumen gewährleistet, sondern die Erfindung ermöglicht auf rationelle Weise, anpassungsfähig an die jeweilige Reaktorgeometrie, die Rekonstruktion bereits errichteter anaerob arbeitender Kleinkläranlagen mit dem Ziel, deren Reinigungsleistung wesentlich zu erhöhen.
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden.
Die Fig. 1,2 und 3 stellen eine anaerob arbeitende, zylindrische Kleinkläranlage dar. Dabei zeigt Fig. 1 einen vertikalen Schnitt parallel zu den Bewuchsflächen in der Faulkammer, Fig. 2 einen horizontalen Schnitt durch die Anlage gemäß der Linie (II-II) in Fig. 1 und Fig. 3 einen vertikalen Schnitt normal zu den Bewuchsflächen in der Faulkammer gemäß der Linie (III-III) in Fig. 1. Die Fig. 4 und 5 zeigen eine quaderförmige Kleinkläranlage. Dabei zeigt Fig. 4 einen vertikalen Schnitt durch die Anlage normal zu den Bewuchsflächen der Faulkammer und Fig. 5 einen horizontalen Schnitt durch die Anlage gemäß der Linie (V-V) in Fig. 4.
Das zu reinigende Abwasser gelangt kontinuierlich durch den Zulauf (6) in die Vorklärkammer (1), in der das Absetzen der Grobstoffe (8) erfolgt. Durch die in der Trennwand (4) befindlichen Durchflußöffnung (9) gelangt das vorgeklärte Abwasser in die Faulkammer (2), welche dem anaeroben Abbau der organischen Verunreinigungen dient. In die Faulkammer (2) sind die Bewuchsflächen (12), (13) für die anaeroben Mikroorganismen derart eingebaut, daß das Abwasser die Faulkammer (2) nur in einer vertikal verlaufenden mäanderförmigen Fließrichtung durchqueren kann. Die Bewuchsflächen (12) und (13) sind mit Hilfe der Stabilisierungskonstruktion (10), (11) in unterschiedlicher Höhe in die Faulkammer eingebaut
Die Stabilisierungskonstruktionen (10), (11) bestehen aus einem Rahmen mit einer oder mehreren Querverstrebungen, werden in Höhe der Oberkante der Trennwand (4) wechselweise in gleichem Abstand zueinander mittels einer geeigneten konstruktiven Lösung in die Faulkammer eingehängt und sind in ihrer Breitenabmessung entsprechend dem kreisförmigen Grundriß jeweils dem konkreten Abstand zwischen Trennwand (4) und der Innenseiten der Behälteraußenwand angepaßt. Sie werden durch geeignetes Anpressen eines ausreichenden Seitenüberstandes des Gewebes der Bewuchsflächen (12), (13)gegenüber der Reaktorwand abgedichtet Für die Bewuchsflächen (12), (13) kommt vorzugsweise beständiges, engmaschig verknüpftes Material zur Anwendung.
Die Bewuchsflächen (12) sind allseitig von der Stabilisierungskonstruktion (10) umschlossen und entsprechen in ihrer Länge etwa drei Viertel der Länge der Trennwand (4).
Die Bewuchsflächen (13) sind derart in die Stabilisierungskonstruktion (11) eingebaut, daß sich ihre Oberkante unterhalb des Wasserspiegels befindet. Die Unterkante der Stabilisierungskonstruktion (11) ist in geringem Abstand vom Reaktorboden angebracht Die Bewuchsfläche (13) endet nicht an der Unterkante der Stabilisierungskonstruktion (11). Es schließt sich ein flexibler Teil (14) an, der lose überlappend, in Richtung des Schlammbodenabzugs geneigt auf dem Reaktorboden aufliegL Auf dem Reaktorboden setzen sich während des anaeroben Reinigungsprozesses die Feinstoffe (15) ab und schließen den flexiblen Teil (14) der Bewuchsflächen (13) ein.
Nachdem das zu reinigende Abwasser im Laufe der Durchquerung der Faulkammer (2) die Bewuchsfläche (12) unterströmt und die Bewuchsfläche (13) überströmt hat, gelangt es durch die in der Trennwand (4) befindlichen Durchflußöffnungen (9) in das Nachklärbecken (3), in welchem sich der Ablauf (7) befindet über den das biologisch gereinigte Abwasser die Kleinkläranlagen verläßt In der Trennwand zwischen Vorklär- und Nachklärkammer erweist es sich als vorteilhaft, aus statischen Gründen eine Druckausgleichsöffnung mit Rückschlagklappe (17) anzuordnen. Diese gewährleistet das gleichmäßige Füllen beider Kammern und verhindert den Schlammrücklauf von der Nachklär- in die Vorklärkammer.
Figuren 4 und 5 zeigen eine quaderförmige Kleinkläranlage mit den gleichen konstruktiven Elementen wie die zylindrische Ausführungsform in den Fig. 1 bis 3.
Der technologische Ablauf der biologischen Reinigung ist analog dem zu den Fig. 1 bis 3 beschriebenen.
In der Faulkammer (2) haben entsprechend dem in diesem Fall rechteckigen Grundriß alle Bewuchsflächen (12), (13) für die anaeroben Mikroorganismen die gleiche Breitenabmessung. Die Bewuchsflächen (12), (13) werden mit den ensprechenden Stabilisierungskonstruktionen (10), (11) derart in die Faulkammer (2) eingebaut, daß sich die Abstände zwischen zwei aufeinanderfolgenden Bewuchsflächen (12), (13) bezogen auf den durchflossenen Reaktionsraum ständig verkleinern. -4-
Claims (13)
- AT 393 676 B PATENTANSPRÜCHE 1. Verfahren zur anaeroben Abwasserreinigung, wobei das Abwasser von einer Vorklärkammer durch eine Faulkammer, in der sich auf einer Trägersubstanz eine das Abwasser reinigende Biomasse befindet, in eine Nachklärkammer geleitet wird und das Abwasser die Faulkammer mäanderföimig durchläuft, dadurch gekenn· zeichnet, daß zur Steigerung der Reinigungsleistung die Kontaktfläche zwischen Abwasser und Biomasse vom Eintritt des Abwassers in und Austritt desselben aus der Faulkammer (2) in Richtung senkrecht zur Trennwand (5) zwischen Faulkammer (2) und Nachklärkammer (3) exponentiell zunimmt, indem die Oberfläche der Trägersubstanz und/oder die Biomassendichte auf der Trägersubstanzoberfläche in dieser Richtung zunimmt, wobei das mäanderförmige Durchströmen der Faulkammer (2) durch die Anordnung der Trägersubstanz erzwungen wird.
- 2. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägersubstanz aus mehreren Bewuchsflächen (12,13) besteht, die parallel zueinander und zur Trennwand (5) zwischen Faulkammer (2) und Nachklärkammer (3) und in regelmäßigen Abständen angeordnet sind und deren Länge und/oder Biomassendichte in Richtung senkrecht zu dieser Trennwand hin zunimmi/zunehmen.
- 3. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägersubstanz aus mehreren Bewuchsflächen (12,13) gleicher Fläche besteht, die parallel zueinander und zur Trennwand (5) zwischen Faulkammer (2) und Nachklärkammer (3) angeordnet sind wobei der Abstand zwischen zwei Bewuchsflächen (12, 13) zur Trennwand hin abnimmt und/oder die Biomassendichte der Bewuchsflächen dahin zunimmt.
- 4. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägersubstanz aus Bewuchsflächen (12, 13) die parallel zueinander und zur Trennwand (5) zwischen Faulkammer (2) und Nachklärkammer (3) sind wobei sowohl der Abstand zwischen den Bewuchsflächen abnimmt als auch die Fläche dieser zur Trennwand hin zunimmt
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zur Veränderungen von Fläche und Abstand der Bewuchsflächen (12,13) die Biomassendichte zunimmt.
- 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewuchsflächen (12,13) für die Biomasse im Wechsel in zwei unterschiedlichen Höhen in der Faulkammer (2) eingebaut sind und wechselweise in Fließrichtung des Abwassers zum einen die Oberkante der Bewuchsfläche oberhalb des Wasserspiegels und zum anderen die Oberkante der Bewuchsfläche unterhalb des Wasserspiegels angeordnet ist
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewuchsflächen (12,13) aus in Stabilisierungskonstruktionen (10,11) eingespanntem Gewebematerial bestehen.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewuchsflächen (12), deren Oberkante sich oberhalb des Wasserspiegels befindet, allseitig von der Stabilisierungskonstruktion (10) umschlossen sind.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich an die Bewuchsflächen (13), deren Oberkante sich unterhalb des Wasserspiegels befindet, an der Unterkante der Stabilisierungskonstruktion (11), welche in geringem Abstand über dem Faulkammerboden angeordnet ist, ein flexibel gehaltener Teil (14) der Bewuchsfläche anschließt.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der flexibel gehaltene Teil (14) der Bewuchsfläche (13) lose überlappend, in Richtung der Schlammbodenöffnung geneigt auf dem Faulkammerboden aufliegt.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein ausreichender Seitenüberstand des Bewuchsgewebes über der Stabilisierungskonstruktion (10,11) vorhanden ist, der zur Abdichtung an die gegenüberliegenden Reaktorwände angepießt ist -5- AT 393 676 B
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Stabilisierungskonstruktion (10,11) in für die Unterströmung durch das zu reinigende Abwasser ausreichendem Abstand über dem Faulkammerboden endet
- 13. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jede Stabilisierungskonstruktion (10,11) in Höhe der Oberkante der Trennwand (4) zwischen Vorklärkammer (1) und Faulkammer (2) in die Faulkammer eingehängt ist 10 Hiezu 3 Blatt Zeichnungen 15
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