AT392864B - Selbstkassierendes geraet, insbesondere muenzfernsprecher - Google Patents
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Description
AT 392 864 B
Die Erfindung betrifft ein selbstkassierendes, für Münzen unterschiedlicher Währung ausgelegtes Gerät, insbesondere einen öffentlichen Münzfernsprecher, bei dem zum indirekten Kassieren durch die Steuereinheit ein dem Gerät zugeführter Kassiertakt, gemäß einem in einer Speichereinheit abgespeicherten Wechselkurs, in einen Kassiertakt entsprechend der zugelassenen Währung umgewandelt wird. 5 Es ist bereits ein öffentlicher Münzfernsprecher bekannt (DE-OS 23 23 977.2), der für Münzen unterschiedlicher Währung ausgelegt ist.
Dabei werden üblicherweise die zu entrichtenden Gebühren jeweils für die Dauer eines Benutzungsvorganges aus dem dem öffentlichen Münzfernsprecher zugeführten Kassiertakt berechnet. Wenn nun Münzen unterschiedlicher Währung gleichzeitig zum Betreiben des Münzfernsprechers zugelassen sind, der sogenannte 10 "Währungsmischbetrieb”, so treten bei einem indirekten Kassierverfahren aufgrund der jeweiligen Wechselkurse sehr unterschiedliche Verhältnisse der einzelnen Währungen zueinander auf (z.B.: 1,- DM zu 1,~ SFr verhalten sich wie 1:1,18).
Ein gerechtes indirektes Kassierverfahren ist nicht gewährleistet
Die technische Aufgabe gemäß der Erfindung besteht darin, in einem selbstkassierenden, für Münzen IS unterschiedlicher Währung ausgelegten Gerät, ein gerechtes Kassieren zu realisieren.
Ein erfindungemäßes selbstkassierendes Gerät der eingangs genannten Art ist dadurch gekennzeichnet, daß in einer mit einer Steuereinheit verbundenen, für alle zugelassenen Währungen gemeinsamen Münzprüfeinheit die Währung einer zuerst eingeworfenen Münze festgestellt wird, daß durch die Steuereinheit gesteuert jeweils für die Dauer eines Benutzungsvorganges nur noch Münzen dieser Währung zugelassen werden und daß alle 20 nachgeworfenen Münzen anderer Währung direkt nach der Prüfung in einen Rückgabekanal geleitet weiden.
Ein Vorteil der Erfindung liegt insbesondere darin, daß nach Einwurf der ersten Münze nur noch Münzen dieser Währung jeweils für die Dauer eines Benutzungsvorgangs zugelassen sind. Somit läßt sich in einfacher Weise entsprechend dem Wechselkurs der zugelassenen Währung ein zum indirekten Kassieren gerechter Kassiertakt ableiten. 25 In einer Weiterbildung der Erfindung werden nach Einwurf der ersten Münze nur noch die Münzwerte der zugelassenen Währung angezeigt. Damit ist für den Benützer erkennbar, daß nur mehr Münzen der angezeigten Art vom Gerät angenommen werden.
Eine weitere Ausbildung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß das aktuelle Guthaben in der zugelassenen Währung und/oder in der dem Gerät zugeführten Kassiertakt entsprechenden Währung auf der 30 Anzeigeeinheit (AZ) angezeigt wird. Dies hat den Vorteil, daß der Benutzer das Guthaben direkt in der von ihn gewählten Währung ablesen kann.
Ein Ausführungsbeispiel wird im folgenden anhand der Zeichnung erläutert.
Die einzige Figur zeigt ein Blockschaltbild mit den für die Erfindung wesentlichen Teilen.
Eine in einen Münzeinwurf (E) eines öffentlichen Münzfernsprechers eingeworfene Münze wird zunächst in 35 einer Münzprüfeinheit (MP) geprüft und ihre Währung wird einer mit der Münzprüfeinheit (MP) verbundenen Steuereinheit (ST) gemeldet.
In Abhängigkeit des Prüfungsergebnisses wird die Münze über eine übliche Münzweiche (MW), gesteuert durch die Steuereinheit (ST), entweder in einen Gutgeldkanal (GK) oder einen Rückgabekanal (RK) geleitet.
Jeweils für die Dauer eines Benutzungsvorgangs, d. h. für die Gesprächsdauer, werden nun nur noch Münzen 40 der gleichen Währung wie die der zuerst eingeworfenen Münze durch die Steuereinheit (ST) zugelassen. Alle nachgeworfenen Münzen anderer Währung werden direkt nach der Prüfung in der Münzprüfeinheit (MP) über eine entsprechende Ansteuerung der Münzweiche (MW) durch die Steuereinheit (ST) in den Rückgabekanal (RK) gegeben. Es wird gewährleistet, daß für die Dauer eines BenutzungsVorgangs kein "Währungsmischbetrieb" stattfindet. 45 Innerhalb einer Währung besteht normalerweise ein festes Verhältnis zwischen den einzelnen Münzsorten (z. B. in Deutschland -,10 DM; -,50 DM; 1,- DM; 2,- DM; 5,-- DM; wie 1:5:10:20:50; in Frankreich -,10 FF; -,20 FF; 1,- FF; 2,- FF; 5,-- wie 1:2:10:20:50), so daß sich jeweils zum gerechten indirekten Kassieren ein entsprechender Kassiertakt herleiten läßt. Dazu wird der dem öffentlichen Münzfernsprecher über eine Femsprechleitung (FE) von einer zentralen Vermittlungsstelle (ZVST) zugeführte Kassiertakt gemäß einem in 50 einer Speichereinheit (SP) abgespeicherten die entsprechende Währung betreffenden Wechselkurs, in einen Kassiertakt für die jeweils zugelassene Währung umgewandelt. Es können dann sämtliche bekannte Vorteile des indirekten Kassierverfahrens für die entsprechende Währung ausgenutzt werden.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird nach Einwurf der ersten Münze der Wechselkurs der zugelassenen Währung durch die Steuereinheit (ST) über die angeschlossene Femsprechleitung (FE) von der 55 zentralen Vermittlungsstelle (ZVST) automatisch abgefragt, zum öffentlichen Münzfernsprecher übertragen und in der mit der Steuereinheit (ST) verbundenen Speichereinheit (SP) abgespeichert. Somit steht jeweils der aktuelle Wechselkurs zum Herleiten eines entsprechenden Kassiertaktes zur Verfügung.
Weiterhin ist es durchführbar, daß die aktuellen Wechselkurse aller in dem öffentlichen Münzfernsprecher verwendbaren Währungen periodisch, z. B. alle 24 Stunden durch die Steuereinheit (ST) abgefragt und 60 entsprechend in der Speichereinheit (SP) abgelegt werden. Ebenso kann die zentrale Vermittlungsstelle (ZVST) selbsttätig, periodisch die aktuellen Wechselkurse zu den Speichereinheiten (SP) der für Münzen unterschiedlicher Währung ausgelegten öffentlichen Münzfernsprechern übertragen. -2-
Claims (3)
- AT 392 864 B Ferner ist es möglich, daß nur bei einer Änderung eines Wechselkurses dies durch die zentrale Vermittlungsstelle (ZVST) den öffentlichen Münzfernsprechern übermittelt wird. Zusätzlich zu üblichen Sicherungsmaßnahmen für das richtige Übertragen der Wechselkurse über die Femsprechleitung (FE), wie z. B. das Hinzufügen eines Paritätsbits, wird für alle verwendbaren Währungen je 5 eine Bandbreite des Wechselkurses in der Speichereinheit (SP) vorgegeben. Der Wert eines übertragenen Wechselkurses wird durch die Steuereinheit (ST) auf Einhaltung der vorgegebenen Bandbreite überprüft und erst bei einem positiven Prüfergebnis zur Herleitung eines entsprechenden Kassiertaktes freigegeben. Liegt der Wert des übertragenen Wechselkurses außerhalb der vorgegebenen Bandbreite, so erfolgt durch die Steuereinheit (ST) eine erneute Abfrage zur zentralen Vermittlungsstelle (ZVST). 10 Außerdem ist es möglich, einen in der Speichereinheit (SP) abgespeicherten vorgegebenen Wert des Wechselkurses als Ersatzwert heranzuziehen. Dieser Ersatzwert kann z. B. aus dem untersten oder dem obersten Wert innerhalb der vorgegebenen Bandbreite bestehen. Somit ist auch eine durch Unbefugte manipulierte Übertragung von falschen Wechselkursen ausgeschlossen. Zur Benutzerführung werden alle in dem öffentlichen Münzfernsprecher verwendbaren Münzen IS unterschiedlicher Währung mittels entsprechender Symbole auf einer mit der Steuereinheit (ST) verbundenen Anzeigeeinheit (AZ) dargestellt. Nach Einwurf der ersten Münze werden dann nur noch die Münzwerte der zugelassenen Währung angezeigt Weiterhin wird das jeweilige aktuelle Guthaben in der zulässigen Währung für die Dauer des Benutzungsvorganges auf der Anzeigeeinheit (AZ) angezeigt. Dabei ist es möglich, parallel dazu auch das 20 aktuelle Guthaben in der dem öffentlichen Münzfernsprecher zugeführten Kassiertakt entsprechenden Währung darzustellen. Wie bereits erläutert, werden nach der Festlegung der Währung entsprechend der zuerst eingeworfenen Münze, alle nachgeworfenen Münzen anderer Währung zum Durchführen eines gerechten indirekten Kassierverfahrens direkt nach der Prüfung zurückgegeben. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist es dann möglich, daß nach 25 Einwurf einer Münze mit nicht zugelassener Währung diese dennoch angenommen wird. Dazu wird der öffentliche Münzfernsprecher durch seine Steuereinheit (ST) auf ein direktes Kassierverfahren umgestellt, wodurch ein einfaches Kassieren der Münzen in der Reihenfolge ihres Einwurfs stattfindet. Dieses Kassierverfahren ist besonders vorteilhaft einsetzbar, wenn nur eine geringe Anzahl von Münzwerten einer Währung einwerfbar sind oder wenn eine Abspeicherung der unterschiedlichen Münzwerte in einen Münzspeicher (sogenannte 30 Mischgeldspeicher) vorgesehen wird. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird nach Einwurf der ersten Münze automatisch durch die Steuereinheit (ST) die zugelassene Währung über die Femsprechleitung (FE) zu der zentralen Vermittlungsstelle (ZVST) übertragen. Diese sendet jetzt, anstelle des aktuellen Wechselkurses, einen der zugelassenen Währung entsprechenden Wert für eine Gebühreneinheit (z. B.: eine Gebühreneinheit = 0,23 DM; 0,19 SFr; 1,5 ÖS) zu 35 dem öffentlichen Münzfernsprecher. Somit können in einfacher Weise aus dem dem öffentlichen Münzfernsprecher zugeführten Kassiertakt, durch die Steuereinheit (ST), die zu kassierenden Gebühren, mittels der der zugelassenen Währung entsprechenden Gebühreneinheit, abgerechnet werden. Die jeweils aktuellen Werte der Gebühreneinheiten können selbstverständlich entsprechend den für den aktuellen Wechselkurs beschriebenen Maßnahmen zu dem öffentlichen 40 Münzfernsprecher übertragen und dort in der Speichereinheit (SP) abgespeichert werden. Solche selbstkassierende Geräte gemäß der Erfindung, insbesondere Öffentliche Münzfernsprecher und öffentliche Bildschirmtext-Terminals finden hauptsächlich Verwendung in grenznahen Gebieten oder an internationalen Verkehrsknotenpunkten. 45 PATENTANSPRÜCHE 50 1. Selbstkassierendes, für Münzen unterschiedlicher Währung ausgelegtes Gerät, insbesondere öffentlicher Münzfernsprecher, bei dem zum indirekten Kassieren durch die Steuereinheit ein dem Gerät zugeführter 55 Kassiertakt, gemäß einem in einer Speichereinheit abgespeicherten Wechselkurs, in einen Kassiertakt entsprechend der zugelassenen Währung umgewandelt wird, dadurch gekennzeichnet, daß in einer mit einer Steuereinheit (ST) verbundenen, für alle zugelassenen Währungen gemeinsamen Münzprüfeinheit (MP) die Währung einer zuerst eingeworfenen Münze festgestellt wird, daß durch die Steuereinheit (ST) gesteuert jeweils für die Dauer eines Benutzungsvorganges nur noch Münzen dieser Währung zugelassen werden und daß alle 60 nachgeworfenen Münzen anderer Währung direkt nach der Prüfung in einen Rückgabekanal (RK) geleitet weiden. -3- AT 392 864 B
- 2. Selbstkassierendes Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nach Einwurf der ersten Münze nur noch die Münzwerte der zugelassenen Währung angezeigt werden.
- 3. Selbstkassierendes Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das aktuelle Guthaben in 5 der zugelassenen Währung und/oder in der dem Gerät zugeführten Kassiertakt entsprechenden Währung auf der Anzeigeeinheit (AZ) angezeigt wird. 10 Hiezu 1 Blatt Zeichnung -4-
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