AT391603B - Schubladenauszug nach differentialbauart - Google Patents
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Description
Nr. 391 603
Die Erfindung bezieht sich auf einen Schubladenauszug nach Differentialbauart mit den im Oberbegriff des Patentanspruches 1 angegebenen Merkmalen.
Schubladenauszüge dieser Art werden als Differentialauszüge bezeichnet, da wegen der erwähnten Lagerung der Rollen und der Führung der Schienen aneinander die bewegten Schienen gleichmäßig und gleichzeitig laufen, wobei die Mittelschiene gegenüber der Schubkastenschiene jeweils nur den halben Weg zurücklegt. Der Auszugweg der Schienen gegeneinander ist begrenzt. Für diese Begrenzung sind Anschläge vorgesehen. Bei der Führung nach der CH-PS 342 716 liegt der Auflageschenkel der Schubkastenschiene oberhalb der beiden unteren Horizontalschenkel der Mittelschiene und der Möbelschiene. Aus dem Auflageschenkel der Schubkastenschiene ist eine Lasche freigestanzt und nach unten gebogen. Am vorderen Ende der Mittelschiene und hinter deren vorderer Stützrolle ist ein klotzartiger Puffer eingespannt, der mit dar erwähnten Lasche als Anschlagbegrenzung dient. Diese Anschlagbegrenzung erfüllt zwar die ihr zugedachte Funktion, doch bedingt diese Konstruktion eine große Bauhöhe der Führung, da hier unterhalb des horizontalen Auflageschenkels der Schubkastenschiene noch Teile der beiden anderen Schienen liegen. Dies bedingt beim Einbau dieser Schienen einen nicht unerheblichen Platzverlust.
Zwischen der Möbelwand eines Möbelkorpus und der darin befindlichen Schublade ist ein Raum auszusparen, der die Schubladenauszüge aufzunehmen hat Dieser spaltartige, ausgesparte Raum soll möglichst schmal sein, damit für den Schubkasten viel Platz zur Verfügung steht, andererseits soll der hier unterzubringende Schubladenzauszug nicht unter die Unterkante des Schubkastens ragen, da dadurch die Raumnutzung beeinträchtigt wird (Platzverlust).
Bei einem Differentialauszug etwas anderer Bauart (US-PS 2 687 924) ist die Schubkastenschiene im Querschnitt als liegendes T ausgebildet, die seitlich an der Wange des Schubkastens befestigt wird. An dem oberhalb des horizontalen Schenkels liegenden Abschnitt dieser Schiene, und zwar in deren Mittelbereich, ist ein vorspringender Zapfen angeordnet, der bei vorgezogener Schiene an einem zweiarmigen Hebel anliegt, der an der vorderen Stirnseite der Mittelschiene angelenkt ist und der- gegenüber dieser Schiene vorsteht. Dieser Schubladenauszug ist ohne Platzverlust zu montieren, doch sind in der Regel die erwähnten seitlichen Montagen der Ladenschiene an der Wange des Schubkastens nicht gewünscht, da diese Art der Montage umständlich ist und zusätzliche Arbeitshilfsmittel benötigt.
Bei einer anderen bekannten Konstruktion dieser Art ist am vorderen Ende der Mittelschiene eine Klinke schwenkbar gelagert und an der Laufbahn der Ladenschiene in deren hinterem Bereich eine Lasche freigestanzt und hochgebogen. Diese Lasche an der Ladenschiene ist jedoch sehr schmal und, bezogen auf die Breite dieser Ladenschiene, seitlich versetzt. Dies deswegen, damit bei der bestimmungsgemäßen Benutzung des Auszuges diese Lasche an der mittleren Laufrolle der Mittelschiene vorbeifahren kann. An sich sollten solche Führungen sehr schmal gebaut werden, jedoch ist bei dieser Konstruktion darauf Bedacht zu nehmen, daß diese Lasche an der erwähnten Rolle vorbeiziehen muß, so daß diesem Bestreben nach schmaler Bauart hier eine sehr enge Grenze gesetzt ist. Darüberhinaus muß auch die erwähnte mittlere Rolle, die nicht unerhebliche Kräfte abzustützen hat, sehr schmal gebaut werden, was andererseits wieder hohe spezifische Belastungen der Rollen bewirkt, mit der Gefahr, daß diese hoch belasteten Rollen vor der Zeit ausleiem. Auch kann bei der hier vorgesehenen schmalen, als Anschlag dienenden Lasche kein elastischer Puffer befestigt werden, da ein solcher Puffer einerseits die Vorbeifahrt der Lasche an der mehrfach erwähnten Rolle behindern würde, und ferner ein doch relativ kleiner elastischer Puffer den hier auftretenden Belastungen auf Dauer nicht Stand halten könnte.
Bei einer weiteren bekannten Ausführung ist zur Auszugbegrenzung der Ladenschiene gegenüber der Mittelschiene das hintere Ende der Laufbahn der Ladenschiene etwas hochgebogen und dieses hochgebogene Ende läuft bei der Betätigung des Auszuges an der als Stütz- und Widerlager dienenden mittleren Rolle der Mittelschiene an. Dieser Anschlag kann aber allzu leicht überfahren werden, vor allem bei Auszügen für hohe Belastungen. Dies ist dadurch bedingt, daß als Gegenstück dieser aufgebogenen Lasche als Anschlag die freidrehbare, als Stütz- und Widerlager dienende Rolle wirkt. Bei einer ähnlichen Konstruktion eines Auszuges dieser Art ist an der Auflagefläche der Ladenschiene ein seitlich auskragender Arm mit einem massiven Gummipuffer vorgesehen, welcher beim Ausziehen an einen Anschlag an der Mittelschiene aufläuft, der seinerseits am unteren horizontalen Schenkel dieser Schiene angebracht ist. Dieser Anschlag wirkt zwar sicher und verläßlich und kann entsprechend groß dimensioniert werden, diese Konstruktion ist aber wegen der damit verbundenen Bauhöhe nicht ohne erheblichen Platzverlust zu verwenden.
Von diesem Stand der Technik geht nun die Erfindung aus und sie zielt darauf ab, zwischen den Schienen Anschläge zu schaffen, die ihre Funktion sicher und verläßlich erfüllen, und dennoch den Auszug so konstruktiv zu gestalten, daß er ohne Platzverlust zu montieren ist, und zwar in Verbindung mit einer Schubkastenschiene, die einen horizontalen Auflageflansch für den Schubkasten besitzt, wobei darüberhinaus die vorhandene Konstruktionsbreite der Führung für die Bemessung der Breite der Laufrollen ungehindert und ungeschmälert verwendet werden kann. Die Lösung dieser komplexen Aufgabe wird durch jene Maßnahmen erreicht, die Inhalt und Gegenstand des kennzeichnenden Teiles des Patentanspruches 1 sind.
Ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung der hinter seiner Schwenkachse liegende Arm des zweiarmigen Hebels in an sich bekannter Weise länger als der andere Arm und der längere Arm aufgrund der auf ihm lastenden Gewichtskraft in seiner nach unten und hinten gerichteten Lage gehalten, so müssen für die funktionsrichtige Lage dieses zweiarmigen Hebels nicht besondere konstruktive Maßnahmen, wie beispielsweise zusätzliche -2-
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Federn, vorgesehen werden.
Damit der Hebel nicht auf dem horizontalen Flansch der Ladenschiene gleitet, wenn der Schubladenauszug betätigt wird, ist weiterhin vorgesehen, daß der längere Arm des zweiarmigen Hebels an einem als Lasche aus dem Steg der Mittelschiene freigestanzten und ausgebogenen Anschlag anliegt. Dadurch ist seine stets eindeutige Lage mit einfachen konstruktiven Mitteln gesichert. Darüberhinaus ist diese Abstützung des längeren Hebelarmes aus Beanspruchungsgründen wichtig, da der Schubkasten ja beim Ausziehen u. U. mit voller Wucht am Hebel anschlägt, und durch die hier vorgeschlagene Abstützung des einen Hebelarmes wird ein erheblicher Teil der Aufprallwucht von diesem Anschlag aufgefangen, ohne daß dabei die Schwenkachse des Hebels selbst zu stark belastet wird.
Soll der Schubkasten zu Revisionszwecken ausgehängt werden, so muß der zweiarmige Hebel manuell betätigt werden. Um ihn für den Benutzer leicht zugänglich zu machen, ist vorgesehen, daß das vordere Ende des kürzeren Armes des zweiarmigen Hebels in einer Aussparung liegt, die im oberen horizontalen Flansch der Mittelschiene ausgespart ist Das in dieser Aussparung des Flansches liegende Hebelende kann noch zusätzlich mit einer Signalfarbe markiert sein, um so diesen Hebel für den Benutzer des Auszuges augenfällig zu machen.
Schubladenauszüge werden hohen Belastungen unterworfen. Für verschiedene Einsatzzwecke sind sogar Testzeugnisse vom Technischen Überwachungsverein vorzulegen. Bei einer solchen Prüfung ist vorgesehen, daß der Schubkasten zehnmal mit einer Geschwindigkeit von 1 m/sec und mit Nennlast gegen den Anschlag gefahren wird, hier gegen den zweiarmigen Hebel. Um diesen stark beanspruchten Hebel ausreichend stabil zu gestalten, ist vorgesehen, daß der zweiarmige Hebel einen U-förmigen Querschnitt aufweist.
Um die Auszugsweite zwischen Möbelschiene und Mittelschiene mit einfachen Mitteln zu begrenzen, ist vorgesehen, daß - in Auszugrichtung gesehen - hinter der Aussparung für das vordere Ende des kurzen Armes des zweiarmigen Hebels aus dem oberen horizontalen Flansch der Mittelschiene in an sich bekannter Weise eine Lasche freigestanzt und hochgebogen ist, die mit einer im vorderenBereich der oberen Laufbahn der Möbelschiene freigestanzten und nach unten gebogenen Lasche eine Auszugbegrenzung bildet zwischen Mittelschiene und Möbelschiene.
Wie schon erwähnt, muß, wenn der Schubkasten ausgehängt werden soll, der zweiarmige Hebel manuell betätigt werden. Damit dieser Hebel leicht zugänglich und ohne Schwierigkeiten und ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen betätigt werden kann, ist vorgesehen, daß die Aussparung im oberen Flansch für das vordere Ende des Hebels bei gegenüber der Möbelschiene bis zum Anschlag ausgezogener Mittelschiene vor der Stirnseite der Möbelschiene liegt. Dank dieser Maßnahme ist der evtl, mit einer Signalfarbe markierte Hebel ohne weiteres für die manuelle Betätigung greifbar.
Um die Erfindung zu veranschaulichen, wird sie anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 die Möbelschiene, Fig. 2 die Mittelschiene, Fig. 3 die Schubkastenschiene, jeweils in Ansicht; Fig. 4 die in den Fig. 1-3 gezeigten Schienen zusammengebaut und eingefahren; Fig. 5 den Schubladenauszug nach Fig. 4 auf volle Länge ausgefahren; Fig. 6 veranschaulicht das Aushängen der Ladenschiene; Fig. 7 ist eine Stimansicht der Schubkastenführung nach Fig. 4 und Fig. 8 und 9 veranschaulichen Details.
Die an einem Möbelkorpus innseitig zu befestigende Möbelschiene (1) hat einen im wesentlichen C-förmigen Querschnitt (2), der gebildet ist aus dem vertikalen Steg (3) und den oberen und unteren Laufbahnen (4) und (5), wobei die obere Laufbahn (4) noch zusätzlich einen umgebördelten Rand besitzt. Ein Gummipuffer (6) am hinteren Ende der Schiene (1) bildet einen hinteren Anschlag für die Mittelschiene (8). Eine Lasche (7) als vorderer Anschlag für eben diese Schiene (8) ist dadurch gebildet, daß aus der oberen Laufbahn (4) diese Lasche freigestanzt und nach unten gebogen wird. Ferner ist diese Laufbahn (4) am stimseitigen Ende dieser Möbelschiene (1) nach Art einer Delle (30) etwas nach unten ausgebogen. Ferner ist noch zu vermerken, daß in der unteren Laufbahn (5), ebenfalls nahe dem stimseitigen vorderen Ende, eine Aussparung (34) ausgelenkt ist.
Die Mittelschiene (8) besitzt ebenfalls einen im wesentlichen C-förmigen Querschnitt (9) mit einem oberen und einem unteren Horizontalflansch (10) und (11), wobei diese beiden Flansche (10) und (11) nur der Verstärkung und Versteifung der Mittelschiene (8) dienen, für die Funktion des Auszuges jedoch keine Bedeutung und Aufgabe haben.
Am vorderen Ende dieser Mittelschiene (8) ist eine Stützrolle (12) frei drehbar gelagert, und ebenfalls frei drehbar gelagert ist die Laufrolle (13) am hinteren oberen Ende dieser Schiene (8). Im mittleren Bereich der Schiene (8) sind an deren vertikalen Steg (14) weitere frei drehbare Laufrollen (15) und (16) vorgesehen, die gegenüber den sie tragenden Wellen- oder Achszapfen ein etwas größeres Spiel besitzen, wobei diese beiden Laufrollen (15) und (16) die Schiene (8) bzw. deren untere Kante nach unten überragen. Eine weitere, frei drehbar gelagerte Rolle (17) als Stütz- und Widerlagerrolle liegt oberhalb und vor der mittleren Laufrolle (15). Im Bereich zwischen beiden Laufrollen (15) und (16) ist im oberen Flansch (10) eine Lasche (18) ffeigestanzt und nach oben gebogen und bildet so das Gegenstück zur als Anschlag dienenden Lasche (7) an der Möbelschiene (1). Nahe dem oberen Flansch (10) und hinter der Stütz- und Widerlagerrolle (17) ist um die rechtwinklig zur Zeichenebene stehende Schwenkachse (19) ein zweiarmiger Hebel (20) frei beweglich gelagert, der einen U-förmigen Querschnitt besitzt. Der längere Arm (21) dieses Hebels (20) (Fig. 8) ist nach unten und hinten gerichtet, der kürzere Arm (22) ragt mit seinem abgeflachten Ende in eine im oberen Flansch (10) vorgesehene Aussparung (23). Die aus Fig. 2 bzw. Fig. 8 ersichtliche Schwenklage des Hebels (20) ist bedingt durch die auf ihn einwirkende Gewichtskraft, die den längeren Arm (21) dieses Hebels (20) im Uhrzeigersinn zu -3-
Nr. 391 603 verschwenken sucht. Grundsätzlich wäre es möglich, diese Stellung des Hebels auch mittels einer an ihm wirksamen Federkraft zu erzielen. In der in Fig. 2 und Fig. 8 gezeigten Stellung liegt der Hebel (20) mit seinem längeren Arm (21) an einem Anschlag (24) an, der durch eine aus dem vertikalen Steg (14) freigestanzten und hochgebogenen Lasche gebildet ist.
Schlußendlich ist noch im Zusammenhang mit dieser Mittelschiene (8) zu vermerken, daß im stimseitigen Bereich der obere Flansch (10) nach Art einer Delle (32) hochgebogen ist. Hinter der vorderen mittleren Laufrolle (15) besitzt der Steg (14) der Mittelschiene noch einen kleinen, nasenartig nach unten gerichteten Vorsprung (25), der die Unterkante dieses Steges (14) bzw. den unteren Flansch (11) etwas nach unten überragt und gegenüber diesem vorsteht.
Die Schubkastenschiene (26) (Fig. 3) besitzt einen Z-förmigen Querschnitt (27) mit einem horizontalen Flansch (28) zur Auflage des hier nicht dargestellten Schubkastens und eine obere horizontale Laufbahn (29), hier mit einem nach unten umgebördelten Rand. Das rückseitige Ende der Laufbahn (29) ist zur Bildung eines Anschlages (31) hochgebogen.
Fig. 4 veranschaulicht die vorstehend besprochenen Schienen nach den Fig. 1 bis 3 in funktionsgerechtem Zusammenbau, wobei der durch diese Schienen gebildete Schubladenauszug hier zur Gänze eingefahren ist Die beiden Dellen (30) und (32) liegen hier einander unmittelbar benachbart und verhindern so, daß der eingefahrene Schubkasten hochgehoben werden kann. Die Mittelschiene (8) liegt mit ihrem hinteren stimseitigen Ende am Gummipuffer (6) an und die Schubkastenschiene (26) ist über ihre Laufbahn (29) von der Stützrolle (12) und den mittleren Laufrollen (15) und (16) getragen, wobei von oben her an dieser Laufbahn (29) die Widerlager-und Stützrolle (17) anliegt. Diese Widerlager- und Stützrolle (17) stellt in Verbindung mit den auf ihren Lagerzapfen mit Spiel gelagerten Laufrollen (15) und (16) sicher, daß bei der Betätigung des Auszuges sich die Schienen in der einleitend erwähnten Differentialweise gegeneinander verschieben. Sind hier beim geschilderten Ausführungsbeispiel die mittleren Laufrollen (15) und (16) mit Spiel auf ihren Achszapfen gelagert, so wäre es auch möglich, die Achszapfen dieser Laufrollen an Schwenkhebeln anzubringen und die Rollen selbst ohne wesentliches Spiel auf den Achszapfen zu lagern, was bei Führungen dieser Art an sich bekannt ist. Der zweiarmige Hebel (20) nimmt dabei die aus Fig. 2 bzw. 8 ersichtliche Stellung ein und sein unteres Ende liegt knapp oberhalb der Laufbahn (29) der Schubkastenschiene (26).
Wird nun der Schubladenauszug betätigt und voll ausgezogen, so bewegen sich die Mittelschiene (8) und die Schubkastenschiene (26) gleichmäßig und gleichzeitig nach links (Fig. 5), bis Lasche (7) und Lasche (18) die weitere Verschiebung zwischen Möbelschiene (1) und Mittelschiene (8) blockieren. Mehr oder weniger gleichzeitig läuft dabei der Anschlag (31) der Schubkastenschiene (26) am Hebel (20) an. Das hintere Ende der Schubkastenschiene (26) liegt dabei noch auf der vorderen, mittleren Laufrolle (15) auf. Wird der Auszug wieder eingeschoben, so laufen Mittelschiene und Schubkastenschiene gleichmäßig nach hinten (in Fig. 5 nach rechts).
Soll nun, aus welchen Gründen immer, der Schubkasten entfernt werden (Reinigung oder Überholung), so wird, ausgehend von der aus Fig. 5 ersichtlichen Lage der Schienen zueinander, der Hebel (20) etwas hochgedrückt, indem auf diesen Hebel (20) in Richtung des Pfeiles (33) eingewirkt wird. Dadurch wird der Anschlag (31) der Schubkastenschiene freigegeben und die Schubkastenschiene (26) kann nach vorne ausgezogen werden (Fig. 6), wobei der Anschlag (31) die Stütz- und Widerlagerrolle (17) unterfährt. Sobald das hintere Ende der Schubkastenschiene (26) die vordere, mittlere Laufrolle (15) freigegeben und damit entlastet hat, wird das zwischen deren Achszapfen und Laufkranz vorhandene Spiel wirksam, indem nun die Mittelschiene (8) um das Ausmaß dieses Spieles absinkt, was aus Fig. 6 ersichtlich ist, wobei der nasenartige Vorsprung (25) in die am vorderen Ende der Laufbahn (5) der Möbelschiene (1) vorgesehene Aussparung (34) (Fig. 1) einrastet. Damit ist sichergestellt, daß beim nachfolgenden Einhängen des Schubkastens die Mittelschiene (8) erst dann ihren Rücklauf beginnt, wenn wieder das hintere Ende der Schubkastenschiene (26) auf diese Laufrolle (15) aufgeschoben und damit die Mittelschiene (8) angehoben wird, so daß die zwischen Vorsprung (25) und Aussparung (34) wirksame Verriegelung wieder aufgehoben ist.
Um das "Einfädeln" der Schubkastenschiene (26) zu erleichtern, kann, wie in Fig. 9 dargestellt, vor der vorderen, mittleren Laufrolle (15) der Mittelschiene (8) eine Auflauframpe (35) in Form eines Keiles, beispielsweise aus Kunststoff, angebracht sein, wobei diese Auflauframpe (35) auf Seiten des vertikalen Steges (14) eingeschnitten ist (strichlierte Linie (36)), so daß hier eine Nut gebildet wird, welche beim Einschieben der Schubkastenschiene (26) den nach unten umgebördelten Rand der oberen Laufbahn (29) aufnimmt.
Wurde vorstehend im Zusammenhang mit der Schubkastenschiene angegeben, daß diese einen Z-förmigen Querschnitt besitzt, so sei hier vermerkt, daß dieser Querschnitt auch L-förmig gestaltet sein kann, in diesem Falle fehlt der horizontale Auflageflansch, der vertikale Steg der Schiene wird dann unmittelbar mit dem Schubkasten verbunden. -4-
Claims (7)
- Nr. 391 603 PATENTANSPRÜCHE 1. Schubladenauszug nach Differentialbauart mit beidseitig je drei Schienen, von welchen eine im Querschnitt C-förmige Möbelschiene ortsfest an einem Möbelkorpus befestigbar ist und eine im Querschnitt L- oder Z-förmige Schubkastenschiene an einem ausziehbaren Möbelteil befestigbar ist und diese Schubkastenschiene eine obere horizontale Laufbahn besitzt und zwischen diesen beiden Schienen eine Mittelschiene angeordnet ist, die an ihren beiden Enden je eine Stütz- bzw. Laufrolle aufweist und zwischen diesen endseitig vorgesehenen Rollen weitere Rollen vorgesehen sind, welche mit der Laufbahn der Schubkastenschiene Zusammenwirken, wobei mindestens eine dieser Rollen im Mittelbereich - bezogen auf die Längserstreckung der Mittelschiene - nahe der unteren Kante dieser Schiene vorgesehen ist und gegenüber dieser Kante nach unten vorsteht, und eine oberhalb dieser Rolle und vorzugsweise vor dieser angeordnete, frei drehbare Rolle als Stütz- und Widerlager für die Laufbahn der Schubkastenschiene dient und oberhalb dieser Laufbahn liegt, und zur Begrenzung der Ausziehweiten der Schienen gegeneinander Anschläge vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß - in Auszugrichtung gesehen -hinter der als Stütz- und Widerlager dienenden Rolle (17) am vertikalen Steg (14) der Mittelschiene (8) und oberhalb des von der Schubkastenschiene (26) überfahrenen Bereiches ein zweiarmiger Hebel (20) schwenkbar gelagert ist, dessen hinter seiner Schwenkachse (19) liegender Arm (21) nach hinten und unten gerichtet ist und knapp oberhalb der Laufbahn (29) der Schubkastenschiene (26) endet und die Schubkastenschiene (26) an ihrem hinteren Ende einen aufgebogenen Anschlag (31) besitzt, der am nach hinten und unten gerichteten Arm (21) des zweiarmigen Hebels (20) anliegt, wenn die Schubkastenschiene (26) in ihre Auszugstellung gefahren ist.
- 2. Schubladenauszug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der hinter seiner Schwenkachse (19) liegende Arm (21) des zweiarmigen Hebels (20) in an sich bekannter Weise länger ist als der andere Arm (22), und der längere Arm (21) aufgrund der auf ihm lastenden Gewichtskraft in seiner nach unten und hinten gerichteten Lage gehalten ist (Fig. 8).
- 3. Schubladenauszug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der hinter der Schwenkachse (19) liegende, längere Arm (21) des zweiarmigen Hebels (20) an einem als Lasche aus dem Steg (14) der Mittelschiene (8) freigestanzten und ausgebogenen Anschlag (24) anliegt.
- 4. Schubladenauszug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Ende des kürzeren Armes (22) des zweiarmigen Hebels (20) in einer Aussparung (23) liegt, die im oberen horizontalen Flansch (10) der Mittelschiene (8) ausgespart ist.
- 5. Schubladenauszug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der zweiarmige Hebel (20) einen U-förmigen Querschnitt aufweist (Fig. 8).
- 6. Schubladenauszug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß - in Auszugrichtung gesehen - hinter der Aussparung (23) für das vordere Ende des kurzen Armes (22) des zweiarmigen Hebels (20) aus dem oberen horizontalen Flansch (10) der Mittelschiene (8) in an sich bekannt» Weise eine Lasche (18) fireigestanzt und hochgebogen ist, die mit einer im vorderen Bereich der oberen Laufbahn (4) der Möbelschiene (1) freigestanzten und nach unten gebogenen Lasche (7) eine Auszugsbegrenzung bildet zwischen Mittelschiene (8) und Möbelschiene (1).
- 7. Schubladenauszug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (23) im oberen Flansch (10) für das vordere Ende des Hebels (20) bei gegenüber der Möbelschiene (1) bis zum Anschlag ausgezogener Mittelschiene (8) vor der Stirnseite der Möbelschiene (1) liegt (Fig. 5). Hiezu 3 Blatt Zeichnungen -5-
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